Hartmut Honka

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Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf mich zunächst einmal bei der Justizministerin dafür bedanken, dass sie gleich zugesagt hat, so wie es in dem Verfahren auch bisher üblich war, uns die Unterlagen zur Regierungsanhörung zur Verfügung zu stellen; denn das erleichtert uns die Vorbereitung der Beratung im Ausschuss. Dafür meinen herzlichen Dank.
Dann möchte ich gern die Gelegenheit nutzen, schon einmal zwei, drei Punkte auf das zu erwidern, was Frau Kolle
gin Hofmann für die SPD-Fraktion vorgetragen hat, Stichwort: Therapieunterbringungsgesetz. Sie haben angesprochen, dass dort eine Regelung geschaffen werden müsse. Also, wenn ich das lese, dann stelle ich fest, dass es dazu schon eine Regelung gibt. Wenn man jetzt eine andere Regelung haben will, dann ist das wieder ein anderer Sachverhalt. Aber wenn es zu dem Sachverhalt, über den Sie sprechen, bereits eine Regelung gibt, dann brauche ich keine neue Regelung zu schaffen, sondern muss mir nur die alte anschauen.
Von daher mache ich an dieses Thema einen Haken.
Zum Thema Fischereigesetz, das Sie angesprochen haben. In der Begründung des Sammelgesetzes, wie wir sie vorliegen haben, steht explizit drin, dass es kürzer befristet werden soll, weil das zuständige Fachministerium eine entsprechende Evaluierung, eine breitere Überarbeitung in Vorbereitung hat. Damit wird das Sammelgesetz auf das zurückgeführt, was es sein soll. Es soll eben keine wesentlichen inhaltlichen Änderungen vornehmen, sondern es soll nur die entsprechenden Befristungen, den Rahmen schaffen. Insofern gilt auch hier: Haken dran, alles richtig gemacht.
Zum Schiedsamtsgesetz. Ja, das ist eine spannende Frage. Auch da sind wir bei dem Thema der inhaltlichen Ausgestaltung von Gesetzen. – Ja, ich glaube, dass das Schiedsamt wichtig ist; wir haben dort einen Punkt drin, den Sie nicht angesprochen haben, und zwar die Frage der örtlichen Zuständigkeiten, und ob man Gebiete anders zuschneiden kann. Ja, dazu gibt es unterschiedliche Anhaltspunkte. So richtig und wichtig ich dies finde – auch der Verband der Schiedsleute sagt, man solle die kommunalen Grenzen für die Schiedsamtsbezirke möglichst beibehalten, um die Örtlichkeit beizubehalten –, stelle ich vor allen Dingen in Ballungsräumen fest, dass wir dort Probleme haben, die Bezirke entsprechend zu besetzen.
Das ist eine Debatte, die davon unabhängig ist, ob wir es in ein Sammelgesetz führen würden oder in ein anderes Gesetz. Das ist aber eine Frage inhaltlicher Art, die wir in Ruhe miteinander besprechen können. Das hat ansonsten auch nichts mit dem Sammelgesetz zu tun. In diesem Sinne – da kann ich mich Herrn Dr. Blechschmidt anschließen – halte auch ich dieses Sammelgesetz wirklich für eine Vorlage, die so ist, wie sie von Anfang an gedacht war: möglichst nur Befristungen, möglichst nur redaktionelle Änderungen. Das haben wir eben beim Allgemeinen Berggesetz gehört, wo auf Bundesebene schon lange etwas weggefallen ist und wir fragen müssen: Brauchen wir das in Hessen noch und, wenn ja, wie brauchen wir das noch, und wie können wir das aus unserem Rechtsbestand langsam herauslösen? – Das sind alles saubere und verständliche Sachen. So ist ein Sammelgesetz ein richtiges Sammelgesetz. Auch ich freue mich auf die Ausschussberatung.
Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren!
Das bezieht sich nicht auf seine Fanzugehörigkeit zu einem bayerischen Verein.
Bitte keine Diskriminierung, Herr Kollege. – Meine Damen und Herren, vor dem Hintergrund der Sicherheitsherausforderungen in Deutschland und Europa brauchen wir eine starke Justiz; denn innere Sicherheit hört nicht an der Polizeistelle auf. Deswegen hat sich diese Landesregierung mit dem kommenden Doppelhaushalt vorgenommen, die Justiz im Bereich der Staatsanwaltschaften und damit der Gerichte und im Bereich der Justizvollzugsanstalten entsprechend stark aufzustellen.
Im vergangenen Jahr hatten wir einen Zehn-Punkte-Maßnahmenplan, der gut funktioniert hat, und wir haben für das kommende Jahr – da kann ich einen kleinen Brückenschlag zu dem machen, was wir vorhin gehört haben – einen deutlichen Aufwuchs in fast allen Stellenbereichen dieses Einzelplans. Es sind 224 einzelne Stellen – 168 für das kommende Jahr und 56 für 2019.
Ein kleiner Schlenker in Richtung der größten Oppositionsfraktion sei mir gestattet. Zu jedem Einzelplan wird von den Anträgen geredet, die kein anderer kennt außer Ihnen selbst. Es wäre insofern für die Debatte, die wir hier führen, ganz klug, wenn auch Ihre Anträge bereits zur zweiten Lesung vorlägen, damit wir überhaupt miteinander diskutieren können, was Sie wollen und was wir wollen.
Herr Kollege Rudolph, wir überlassen Ihnen gerne alles, was Sie möchten. Aber für eine ehrliche Debatte wäre es redlich, wenn Ihre Anträge auf dem Tisch und nicht nur bei Ihnen in der Schublade lägen. Dann könnten wir darüber miteinander diskutieren.
„Virtueller Antrag“ ist ein schöner Begriff. Aber ich glaube, reales Geld ist wichtiger.
Ich möchte auf ein paar Details zu sprechen kommen. Diese Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen haben reale Fakten vorzustellen und in der Hand.
Ich will zu den Stellenverbesserungen kommen, die ich eben angesprochen habe. Im Bereich der Staatsanwaltschaften reden wir davon, dass wir für das Jahr 2018 zehn neue R-1-Stellen schaffen wollen. Weitere acht Stellen kommen natürlich im Folgebereich dazu. Dann kommt die Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität. Die ZIT in Gießen bekommt fünf R-1-Stellen, also fünf Richter- bzw. Staatsanwaltsstellen, weil das ein besonderer Schwerpunkt ist. Drei weitere Stellen im Folgebereich kommen hinzu.
Wir werden für die Staatsanwaltschaften fünf Stellen für Häuser des Jugendrechts schaffen, eine weitere Stelle für Staatsschutzdelikte und vier Stellenhebungen im mittleren Dienst. Häuser des Jugendrechts sind ein Thema, das uns immer beschäftigt. 2019 wird es dort mit fünf zusätzlichen Stellen weitergehen. Das ist ein wichtiges Thema. Es schlägt die Brücke zu den ordentlichen Gerichten. Auch dort werden wir entsprechend Richterstellen aufbauen; denn Häuser des Jugendrechts funktionieren durch die gute Zusammenarbeit zwischen der Polizei, der Staatsanwaltschaft und der Jugendgerichtshilfe vor Ort. Aber es muss auch beim Amtsgericht funktionieren. Deshalb kommt im
Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit 2018 und 2019 jeweils eine Stelle dezidiert hinzu.
Dass uns die innere Sicherheit besonders beschäftigt und sich ein roter Faden aus dem Innenhaushalt bis in den Justizhaushalt zieht, sieht man z. B. daran, dass sich das BKA-Gesetz und das Fluggastdatengesetz – zwei Bundesgesetze – fröhlich auf unseren Haushalt auswirken. Wir werden insgesamt sechs Richterstellen zur Verfügung stellen, um diese Gesetze ordentlich abzuwickeln. Ich würde mich sehr freuen, wenn der Deutsche Bundestag nicht nur solche Gesetze beschlösse, sondern auch den Ländern die dafür benötigten Mittel zur Verfügung stellen würde. Die Umsetzung dieser Gesetze wird das Land Hessen ganz allein für die gesamte Bundesrepublik Deutschland stemmen. Es wäre schön, wenn man das in Berlin anerkennen würde.
Um zu widerlegen, was wir vorhin alles gehört haben, sage ich: Wir werden weitere acht Stellen bei den Gerichtsvollziehern schaffen. Wir gehen im nordhessischen Raum in einen digitalen Servicepoint. Das ist etwas Neues in der Justiz. Er ist eine zentrale Anlaufstelle für alle Rechtsuchenden, um dort Auskunft zu erlangen, damit es später, wenn es vor Gericht geht oder wohin auch immer, zügiger laufen kann. Wir reden in diesem Bereich von sechs neuen Stellen.
2019 wollen wir 45 weitere Stellen im Bereich der Gerichte schaffen. Darunter sind zwei R-2-Stellen und 13 R-1Stellen. Hinzu kommt das Folgepersonal.
Wir werden uns natürlich auch mit den Folgen des Brexit beschäftigen. Es sind bereits drei R-1-Stellen für die Einrichtung einer Kammer für internationale Finanz- und Handelsverfahren vorgesehen. Der Standort Hessen ist ein guter Rechtsstandort. Ihn wollen wir stärken.
Das Thema Vollzugsanstalten gehört bei uns mit dazu. Damit es die Kolleginnen und Kollegen einmal gehört haben: 2018 werden 25 neue Stellen geschaffen. Hinzu kommen sechs Stellen für neue Hundeführer und vier Stellen für Strukturbeobachter. Zu wissen, was gerade in den extremen Bereichen der Gewalt passiert, wenn Menschen inhaftiert sind, müssen wir im Auge behalten. Dafür haben wir Strukturbeobachter geschaffen. Der Bereich wird ausgebaut. Das ist eine gute Zusammenarbeit mit dem Innenbereich, um zu kontrollieren, was in den Vollzugsanstalten passiert.
Wir haben 2018 zwei zusätzliche Stellen im Haushaltsplan für die Behandlung psychisch kranker Gefangener. Neun Stellenumwandlungen werden erfolgen. Auch mindestens sechs Stellenhebungen sind enthalten.
2019 geht es so weiter. Wir haben dann 29 Stellenumwandlungen, vier Stellenhebungen und zwei zusätzliche Stellen für die Behandlung psychisch kranker Gefangener. In dem Bereich brauchen wir uns also nicht zu verstecken.
Die Verwaltungsgerichtsbarkeit wurde schon angesprochen. Sie steht im Moment vor einer besonderen Herausforderung. Auch dort haben wir bereits reagiert. Wir fangen nicht – wie andere Bundesländer – erst jetzt an, auf das Thema Asyl zu reagieren. Wir haben dafür bereits neue Stellen geschaffen. Wir werden für das Jahr 2018 zwei weitere R-2-Stellen und zwölf R-1-Stellen schaffen. Insgesamt wird es 30 neue Stellen geben. Die Differenz bildet wieder den Folgebereich ab.
Im Jahr 2019 soll der Deutsche Verwaltungsgerichtstag in Hessen stattfinden. Ihn wollen wir mit 100.000 € unterstützen.
In der Sozialgerichtsbarkeit wird es auch mindestens vier neue Stellen sowie Stellenhebungen und -umwandlungen geben. Die IT-Stelle wurde bereits angesprochen, weil die Einführung der elektronischen Akte und die entsprechende Umsetzung nicht nur viel Geld für die technische Infrastruktur kosten. Es wird vier neue Stellen geben, damit es Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter gibt, die das machen können.
Wir vergessen den Bereich der schwerbehinderten Bediensteten nicht. Auch dort wird es im kommenden Jahr sechs neue Stellen geben, und zwar drei bei den Staatsanwaltschaften, zwei in der ordentlichen Gerichtsbarkeit und eine in der Sozialgerichtsbarkeit. Das Justizministerium, die Gerichte und die Vollzugsanstalten sind ein fairer, guter und verlässlicher Arbeitgeber in diesem Bereich.
Das Thema „Opferschutz und Präventionsarbeit“ fällt bei uns auch nicht hinten herunter. Dort wird aufgesattelt. Es wurde vorhin bereits als mögliches Thema eines Oppositionsantrags genannt. Dort werden wir 200.000 € aufsatteln.
Da die SPD ihre Anträge noch nicht vorgelegt hat, erlaube ich mir nur einen kurzen Blick auf zwei Anträge der Fraktion DIE LINKE, die große Einsparungen im Justizbereich vornehmen möchte. Herr Dr. Wilken, ich weiß nicht, ob wirklich mit Ihnen abgestimmt war, was in den Anträgen gestanden hat. Danach wollen Sie im Bereich des Jugendvollzugs 1,2 Millionen € dadurch generieren, dass Sie konsequent auf offenen Vollzug und eine vorzeitige Entlassung hinwirken. Im Erwachsenenvollzug wollen Sie sogar 5,5 Millionen € erlösen, indem Sie pauschale Vollzugslockerungen fordern. Das ist weder ehrlich noch redlich, noch ist das, was Sie hier vortragen, verantwortbar.
Unsere Botschaft lautet ganz klar: Eine starke Justiz schafft Sicherheit. – Wir schaffen eine starke Justiz. Ich danke im Namen meiner Fraktion und im Namen unseres Koalitionspartners ausdrücklich all den Richtern, den Staatsanwälten, den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern im Vollzugsdienst, den Gerichtsvollziehern und allen anderen Frauen und Männern, die der dritten Gewalt in unserem Land ein gutes Gesicht geben. Ich danke ihnen vielmals für ihren Einsatz für unseren Rechtsstaat. – Ihnen danke ich für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Erstens. Die Idee des Sammelgesetzes in der Befristung der Gesetze war und ist richtig. Ich glaube, es zeigt sich auch in diesem Gesetzentwurf wieder, dass man dies vernünftig umsetzen kann.
Zweitens. Ja, es ist bedauerlich, dass am Anfang etwas durchgerutscht ist, aber es ist korrigiert worden. Wie ich finde, wurde es auch noch rechtzeitig und in einem vernünftigen Verfahren korrigiert. Auch das ist im Hause möglich. Ich danke noch einmal den Oppositionsfraktionen dafür, dass wir das Verfahren etwas umgestrickt haben.
Drittens. Wir haben heute bei dem Sammelgesetz eine Premiere gehabt, nämlich nach all den Jahren eine dritte Lesung zu erleben, was auch nicht üblich ist.
In diesem Sinne danke ich vielmals und wünsche noch einen schönen Abend.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen, meine Herren! Der Gesetzentwurf, den wir jetzt in zweiter Lesung vorliegen haben, ist weitestgehend so, wie ein Sammelgesetz sein sollte: kurz und übersichtlich. Er wird allerdings an einer Stelle durch unseren Änderungsantrag eine wesentliche Veränderung erhalten. Deswegen beantrage ich gleich zu Beginn die dritte Lesung des Gesetzentwurfs und zu deren Vorbereitung die Überweisung nicht nur an den Rechtspolitischen Ausschuss, sondern auch an den Unterausschuss Justizvollzug.
Das wissen Sie alle: Wir haben einen Änderungsantrag zur Änderung des Hessischen Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes eingebracht. Das wurde uns von der Frau Ministerin nach der letzten Plenarsitzungsrunde schon einmal in einer Obleuterunde angekündigt. Denn wir haben dort – ich sage das in Anführungszeichen – das Problem, dass wir aufgrund der Rechtsprechung die Gesetzeslage anpassen müssen. Denn wir haben entsprechende Urteile der Strafvollstreckungskammern erhalten. Sie zwingen uns dazu, das Gesetz noch einmal inhaltlich anzufassen.
Ich denke, wir haben einen Weg gefunden. Wir haben in der letzten Ausschusssitzung den Änderungsantrag leicht korrigiert, um einen Weg zu finden, das Gesetz gescheit und richtig an die Rechtsprechung und die tatsächliche Lage anzupassen. Ich bin sehr dankbar, dass die Obleute für die Argumentation zugänglich waren. Wir können damit das Problem lösen und müssen deswegen nicht ein eigenes Gesetzgebungsverfahren durchführen.
Weiterhin werden wir mit dem Änderungsantrag noch zwei Ergänzungen haben. Die eine betrifft den Bereich des Hauptausschusses. Die Obleute haben sich darauf verständigt, dass es möglich ist, das mit aufzunehmen. Das andere stammt aus dem Bereich des Wirtschaftsausschusses. Da ist ebenfalls eine entsprechende Verständigung erfolgt.
In diesem Sinne können wir, glaube ich, dem Gesetzentwurf inklusive des Änderungsantrags, den wir mit beraten, in zweiter Lesung zustimmen, um ihn dann heute Abend bei der Vorbereitung der dritten Lesung fertig zu machen, sodass er uns dann am Donnerstag zur dritten Lesung vorgelegt werden kann. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als Allererstes möchte ich einmal den Damen und Herren danken, die die Fragen beantwortet und die Zahlen zusammengestellt haben. Es sind eine Menge Fragen. Dementsprechend sind es auch eine Menge Antworten, die zusammengetragen wurden.
Frau Kollegin Özgüven, ich fand es schade, dass Sie zwar viele bunte Bilder gestellt haben, ich am Ende aber doch fast das Gefühl hatte, es geht doch mehr um den Wahlkampf als um die Antworten auf die Große Anfrage. Sie hätten einfach einen Antrag stellen können. Ich glaube, dann hätten Sie dieselbe Rede halten können, ohne dass vorher in der Justizverwaltung diese Arbeit erst einmal hätte gemacht werden müssen.
Ich möchte ausdrücklich auf die Asylverfahren eingehen. Sie haben das eben vonseiten der SPD-Fraktion angesprochen. Da geht es um den Bericht in der „hessenschau“. Ich habe natürlich rein zufällig auch einmal geschaut, weil wir so einen Punkt haben. Auf hessenschau.de findet sich ein aktueller Bericht von gestern mit der Überschrift „Warum Hessens Richter in Asylklagen versinken“. Da gibt es etwas Interessantes, zu dem ich gerne drei Absätze kurz vortragen möchte, die zeigen, wie es dargestellt worden ist. Da gibt es eine sehr interessante Aussage.
Ich zitiere wie folgt von der Homepage von hessenschau.de:
Justizministerin Eva Kühne-Hörmann … kritisiert an diesem Punkt das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge …, gegen dessen Bescheide die Flüchtlinge klagen.
Eigentlich müsste bereits das BAMF die Sachverhalte beweissicher aufklären. Doch: „Die schlechte Qualität der Arbeit des BAMF führt dazu, dass die Gerichtsverfahren noch zusätzlich belastet werden“, fasst ein Sprecher die Kritik der Ministerin für hessenschau.de zusammen.
Das heißt: Oft müssen die Richter nach Beweisen suchen oder Zeugen befragen, die Berichte der Flüchtlinge bestätigen oder widerlegen, obwohl dies bereits beim BAMF hätte geschehen müssen.
Jetzt kommt es:
Der Hessische Flüchtlingsrat bestätigt diese Kritik aus der hessischen Justiz.
Das heißt, hier wird Arbeit auf die Justiz abgeladen, die eigentlich an anderer Stelle längst schon hätte gemacht werden müssen. Das führt natürlich im Zusammenhang mit
den vermehrten Zahlen zu einer vermehrten Belastung der Richterinnen und Richter und des Folgepersonals. Auch das gehört zum Sachverhalt mit dazu. Ich weiß, Sie wollen das nicht gerne hören. Aber es gehört mit dazu. Das gehört zur Realität unserer Verwaltungsgerichte und unserer Verwaltungsrichterinnen und -richter, die eine hervorragende Arbeit machen.
Die Frau Kollegin kann nachher noch eine Kurzintervention machen. Von daher brauchen jetzt keine Fragen gestellt zu werden. Nein.
Ich möchte deswegen jetzt kurz darauf zu sprechen kommen, dass wir bereits im Jahr 2015 für den Haushalt 2016 in Ansehung der damaligen Lage den Verwaltungsgerichten vier vollständige Kammern und entsprechendes Personal zur Verfügung gestellt haben, also das richterliche Personal und natürlich auch das Folgepersonal. Mit dem Jahr 2015 geschah das zu einer Zeit, als, so glaube ich, noch kein anderes Bundesland auf die Idee gekommen ist, für die Veraltungsgerichte etwas zu tun.
Auch das wurde bereits angesprochen. Letztes Jahr hat die Frau Ministerin mit ihrem Zehn-Punkte-Maßnahmenpaket an vielen Stellen in der Justiz noch etwas aufsatteln können. Das betraf also nicht nur die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Vielmehr haben wir durch die Flüchtlingssituation eine neue Aufgabe hinzugewonnen. Wir haben mit den Rechtsstaatsklassen eine Idee kreiert, die zu einer Aufgabe wurde. Das wird zwar von unserem Justizpersonal ehrenamtlich wahrgenommen, sie ist aber existenziell, um den Flüchtlingen den Start in unsere Gesellschaft zu erleichtern. Es sind von daher viele Aufgaben hinzugekommen, die man vielleicht auch gar nicht so hat absehen können.
Es wurden neue Stellen im Justizvollzug geschaffen. Für uns hört der Rechtsstaat nicht an der Tür des Gerichts auf. Vielmehr gehört natürlich auch dazu, dass der Justizvollzug ordentlich ausgestattet wird.
Wir arbeiten z. B. weiterhin an den Häusern des Jugendrechts. Das wurde in einer der früheren Koalitionen begonnen. Das wurde dann ausgebaut. Die nächsten Schritte sind in Planung oder Umsetzung. Das geschieht immer mit den beteiligten Kommunen. Denn dazu sagen wir, dass gerade bei Jugendlichen schnelle Rechtsprechung gute Rechtsprechung ist.
Ich glaube deshalb, dass der Rechtsstaat bei uns weiterhin in guten und sicheren Händen ist. Die Richterinnen und Richter in Hessen stellen sich verantwortungsbewusst ihrer Aufgabe. Der Folgebereich ist immer mit dabei.
Meine Rede abschließend, danke ich in diesem Sinne all den Damen und Herren, die in unserem Land dafür sorgen, dass Recht gesprochen wird. – Vielen Dank.
Hochverehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Bei all dem Lob vom Kollegen Dr. Blechschmidt; weil das noch immer ein Gesetzentwurf der Regierung ist, werde ich nicht versuchen, alle Details und Ihre Fragen im Einzelfall zu beantworten. Ich glaube, dafür – das ist geübte Praxis bei Sammelgesetzen – bekommen wir nach dieser Einbringung die Unterlagen, die die Regierung in ihrer Anhörung eingeholt hat. Dann können wir ganz entspannt über die Fragen nachdenken, die Sie hier aufgeworfen ha
ben, was das Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetz angeht.
Ein zweiter inhaltlicher Punkt zu dem, was Frau Kollegin Hofmann angesprochen hat: Der freiwillige Polizeidienst ersetzt nicht die Polizei, sondern er ist nach unserer Intention eine Ergänzung. Das war er, das ist er, und das bleibt er. Wenn Sie es immer noch nicht verstanden haben, tut es uns ganz herzlich leid.
Insofern ist dieser Gesetzentwurf, das Sammelgesetz, an dieser Stelle vielleicht für den einen oder anderen diskussionswürdig. Er ist aber in der absoluten Mehrzahl seiner Punkte ein Weg, effizient damit umzugehen. Auch das Verfahren, das wir haben, Gesetze entweder auf fünf oder auf acht Jahre zu befristen, hat sich bewährt. Gerade die Debatten, die wir an kleinen Punkten dabei haben, zeigen, dass es sich bewährt hat.
In diesem Sinne danke ich für die Aufmerksamkeit. Ich freue mich auf die Vielzahl der Unterlagen, die wir jetzt noch in Ergänzung erhalten werden, und auf die Debatten im Ausschuss. – Vielen Dank.
Ich frage die Landesregierung:
Wie bewertet sie die Tatsache, dass Hessen im ersten Quartal 2017 größter Pro-Kopf-Zahler im Länderfinanzausgleich war?
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Lieber Florian Rentsch, ich freue mich, dass du trotz dem, was du vorhin gesagt hast, jetzt doch noch bis zum Ende der Debatte bleiben möchtest. Von daher kannst du in Ruhe zuhören.
Unsere Antwort auf Gewalt ist noch mehr Demokratie, noch mehr Menschlichkeit, aber nicht noch mehr Naivität. Das sind wir den Opfern schuldig.
Das ist ein Zitat des norwegischen Ministerpräsidenten Jens Stoltenberg, das er im Jahr 2011 im Angesicht der Anschläge in Oslo und Utøya gesprochen hat. Ich finde, vor dem Hintergrund des menschenverachtenden Anschlags auf dem Weihnachtsmarkt in Berlin kurz vor Schluss des vergangenen Jahres sind diese Worte richtig. Sie treffen leider auch auf diesen Punkt vollkommen zu.
Jeder Mensch hat ein Recht auf Sicherheit. Nur wer sicher ist, kann auch in Freiheit leben. Deshalb ist es die oberste Pflicht unseres Staates, die Menschen in Deutschland zu schützen und Sicherheit und Freiheit zu gewährleisten. In diesen Zeiten großer Herausforderungen müssen wir daher alles Menschenmögliche dafür tun, dass unser Staat ein starker Staat ist. Denn die innere Sicherheit ist ein Garant unserer Freiheit und einer offenen und liberalen Gesellschaft.
Der islamistische Terrorismus fordert unsere freiheitliche und aufgeklärte Gesellschaft in besonderer Art und Weise heraus. Die Bedrohungslage ist leider nach wie vor unverändert hoch. Gerade auch der Anschlag in Berlin hat uns das in entsetzlicher Art und Weise deutlich gemacht.
Dieser hasserfüllten Welt des Terrorismus setzen wir Menschenwürde, Freiheit, Demokratie und unseren wehrhaften Rechtsstaat entgegen. Ich glaube, wir werden damit am Ende erfolgreich sein.
Die Verteidigung dieser Werte und unserer Art zu leben verlangt Geschlossenheit und Entschlossenheit. Terror ist ein Verbrechen gegen die Menschlichkeit. Deshalb muss
Deutschland Gefährder und Terroristen auf allen Ebenen und mit allen einem Rechtsstaat zur Verfügung stehenden Mitteln aktiv bekämpfen.
Den Terrorismus entschieden bekämpfen und unsere offene liberale Gesellschaft verteidigen, das sind zwei Seiten ein und derselben Medaille. Das wurde bereits angesprochen. Denn Deutschland ist ein tolerantes und weltoffenes Land.
Doch Toleranz und Weltoffenheit darf niemand als Schwäche verstehen. Wer unsere Werte angreift, wer Hass und Zwietracht sät, wer unsere Freiheit verachtet, der wird und der darf keinen Erfolg haben.
Deshalb begrüße ich ausdrücklich die „Leitlinien für einen starken Staat in schwierigen Zeiten“ von Bundesinnenminister Thomas de Maizière. Er hat Vorschläge zur Erhöhung der inneren Sicherheit gemacht. Er hat das Thema Sicherheit im Cyberbereich aufgegriffen. Es geht da um die verstärkte Zusammenarbeit auf europäischer Ebene, aber auch um die nationalen Kraftanstrengungen zur Rückkehr der Ausreisepflichtigen.
Das geschieht auch mit der Unterstützung der Wirtschaftsund Entwicklungspolitik und der Außenpolitik des Bundes. Es geht dabei aber auch um Fragen hinsichtlich der Visa und der Abschiebungen. Zugleich bin ich aber der Ansicht, dass die Formulierungen, die manchmal hinsichtlich der Zentralisierung der Sicherheitsbehörden auf Bundesebene gewählt werden, nicht zielführend sind.
Denn zwischen Bad Karlshafen im Norden und Hirschhorn im Süden unseres schönen Bundeslandes gibt es Behörden, die durch ihre dezentrale Organisation besser aufgestellt sind. Sie wissen besser Bescheid, was vor Ort geschieht, als wenn dies alles durch eine ferne Zentrale in Berlin gewährleistet werden soll.
Deshalb gehören an diese Stelle auch ausdrücklich Worte des Dankes an all diejenigen Damen und Herren in den Sicherheitsbehörden unseres Landes – sei es bei der Polizei oder sei es beim Verfassungsschutz –, die dafür sorgen, dass die Menschen zwischen Bad Karlshafen und Hirschhorn sicher in Freiheit leben können.
Es gibt aber auch noch Baustellen, an denen alle demokratischen Kräfte unseres Landes mit Herz arbeiten müssen. Wir können es nicht hinnehmen, dass sich gewaltbereite Islamisten in unserem Land frei bewegen. Für die Abschiebung vollziehbar ausreisepflichtiger Gefährder brauchen wir eine gemeinsame Anstrengung des Bundes und der Länder.
Ein weiteres Werkzeug im Werkzeugkasten unserer Sicherheitsbehörden kann die Überwachung der Gefährder mithilfe einer elektronischen Fußfessel sein. Niemand glaubt, dass diese Maßnahme allein das Allheilmittel sein würde und alle Probleme lösen könnte. Aber eine Überwachung der Gefährder mit diesem modernen Hilfsmittel kann den Sicherheitsbehörden helfen.
Bisher sind die Hürden für die Anordnung der elektronischen Fußfessel relativ hoch. Man sollte sich die Bilder
und die Daten, die man über die Gefährder in der Öffentlichkeit bekommt, und auch all das vor Augen halten, was man über Herrn Amri im Nachgang seines fürchterlichen Anschlags lesen musste. Er wäre mit seinem Vorleben wahrscheinlich nicht über diese Hürde gestolpert. Wir müssen deswegen dafür sorgen, dass die Hürden bei diesen Menschen so gesenkt werden, dass wir an sie herankommen.
Für uns, die Mitglieder der Union, ist es dabei selbstverständlich – das sollte eigentlich für alle Demokraten eine Selbstverständlichkeit sein –, dass eine solche Anordnung nur mit einem Richtervorbehalt erfolgen kann. Etwas anderes stand zumindest von unserer Seite nie im Raum.
Wir benötigen aber auch die Erleichterung der Voraussetzungen für die Abschiebehaft, damit gefährliche Ausreisepflichtige unser Land schnellstmöglich verlassen. Wenn wir den wirklich Hilfebedürftigen in unserem Land helfen wollen, dann müssen wir die, die kein Bleiberecht bei uns erhalten und die dazu noch straffällig werden, oder denen konkrete Anschlagsplanungen nachgewiesen werden können, in Abschiebehaft nehmen und sie in ihre Heimat zurückführen. Alles andere wäre genau die Naivität, von der Jens Stoltenberg in dem zu Anfang meiner Rede gewählten Zitat gesprochen hat.
Beim Extremismus ist aber auch eine breit aufgestellte Präventionspolitik wichtig. Ich finde, die haben wir in Hessen. Wir haben z. B. das Landesprogramm „Hessen – aktiv für Demokratie und gegen Extremismus“. Dafür stehen in diesem Jahr insgesamt 3,8 Millionen € zur Verfügung. Das ist im Vergleich zum Vorjahr eine Vervierfachung.
Innerhalb dieses Programms stehen allein 1,2 Millionen € für den Islamismus zur Verfügung. Damit wird die Beratungsstelle Hessen – Religiöse Toleranz statt Extremismus gefördert. Dort wurden bisher über 100 Radikalisierte bzw. Gefährdete und 120 Angehörige solcher Personen beraten.
Wir haben aber auch mit dem Violence Prevention Network eine Aktion, die bereits an über 100 Schulen in Hessen unterwegs war. Seit Dezember 2015 wurden zusätzlich 14 Erstaufnahmeeinrichtungen besucht. Das geschieht durch Polizisten, die in afghanischer, persischer oder arabischer Sprache Flüchtlinge hinsichtlich möglicher Anwerbeversuche der Islamisten sensibilisieren und zugleich die Schutzsuchenden über ihre Rechte, aber auch ihre Pflichten bei uns in Deutschland aufklären. Verfassungsschützer und freie Träger sind mit dabei. Somit konnten wir insgesamt 4.000 Flüchtlinge in unserem Bundesland erreichen.
Ich sage bewusst: in unserem Bundesland. Denn leider ist diese Aktion einmalig. Ich finde, es wäre angebracht, dass das in der gesamten Bundesrepublik durchgeführt wird.
Dafür sind die Bundesländer allein verantwortlich. Ich hoffe, die anderen Bundesländer werden sich in Zukunft dieser Verantwortung stellen.
Ich möchte noch ein Stichwort nennen, nämlich Videotechnologie. Die Videotechnik ist weder ein Allheilmittel, noch ist sie des Teufels. Wer die Attacke des U-Bahn-Täters in Berlin-Neukölln betrachtet, stellt doch genau Folgendes fest: Durch vernünftig aufgebaute Kameras mit gu
ter Qualität, die an den neuralgischen Punkten aufgehängt werden, können Straftaten aufgeklärt werden.
Wir dürfen den Ermittlungsbehörden nicht – wortwörtlich – die Augen verbinden. Wir sind es den Opfern schuldig, diese moderne Technik zu nutzen, um die Täter zu identifizieren und zu überführen. Denn die Opfer der Straftaten dürfen am Ende nicht das Gefühl haben, dass sie aufgrund unzureichender Ermittlungsmöglichkeiten ein zweites Mal zum Opfer werden. Der Staat muss zeigen, dass er allein das Gewaltmonopol besitzt. Das besitzt er aus guten Gründen. Aber er muss es dann auch effektiv umsetzen.
Ich möchte noch auf die europäische Ebene zu sprechen kommen. Denn selbstverständlich spielt auf einem Kontinent mit freien und offenen Grenzen diese Ebene eine ganz entscheidende Rolle. Wenn innerhalb des SchengenRaums die freie Bewegung von jedermann möglich sein soll, dann müssen die Außengrenzen dieses Raums umso mehr geschützt und kontrolliert werden. Daher ist es absolut notwendig, dass auf der Ebene der Europäischen Union die bisher getrennten Datentöpfe des Eurodac, des Visa-Informationssystems, des Schengener Informationssystems und INPOL endlich so verknüpft werden, dass alle zuständigen Stellen jederzeit die entsprechenden Informationen abfragen können.
Wir brauchen dazu auch ein europäisches Aus- und Einreiseregister und ein Registrierungssystem für nicht visapflichtige Einreisende. Denn nur wenn auf der Ebene der Europäischen Union erkennbar wird, dass wir alles Leistbare tun, um die Menschen in unserem freien Kontinent zu schützen, dann kann die europäische Idee den Populisten, die auf Abschottung und Hass setzen, etwas entgegensetzen, nämlich eine klare Antwort, die funktionieren kann.
Abschließend möchte ich noch einmal das Thema Hasssprache im Internet aufrufen. Wir haben dazu vor einiger Zeit hier im Landtag eine Debatte geführt. So, wie ich sie mitbekommen habe, wurde sie in weiten Teilen in großer Gemeinsamkeit getragen. Wir dürfen die Opfer dieser Hasskriminalität in den sogenannten sozialen Medien nicht alleine lassen. „Soziale Medien“ ist dabei in Anführungszeichen zu verstehen. Wir dürfen sie auch nicht darauf verweisen, dass es bei den Betreibern Hilfeseiten gibt, auf denen sie irgendwelche Texte melden können.
Digitale Verleumdungen müssen aus diesen Netzwerken verschwinden. Wir müssen dafür sorgen, dass die Betreiber dieser Seiten, die mit ihrem Service eine Menge Geld verdienen, sich ihrer Verantwortung bewusst sind und diese Opfer nicht alleine lassen.
Irgendwann werden aus Worten leider Taten. Die scheinbare Anonymität des Internets verleitet dazu, dass immer wieder immer größerer Unfug geschrieben wird, als es möglich wäre, wenn man sich von Angesicht zu Angesicht gegenüberstände. Auch das ist ein Thema für eine rechtsstaatliche Gesellschaft und den gesellschaftlichen Umgang miteinander in diesem Land.
Ich möchte abschließend Bundespräsident Joachim Gauck zitieren, der in seiner Abschiedsrede vor wenigen Tagen gesagt hat:
… der Rechtsstaat verliert, wenn er sich im Kampf gegen Gewalt und Terror als zu schwach oder gar hilflos erweist.
Ich persönlich bin davon überzeugt, dass Hessen ein Teil eines starken Rechtsstaates ist. Wenn die demokratischen Parteien sich stets bemühen, diesen Rechtsstaat zu schützen und – wo nötig – weiterzuentwickeln, dann wird er für uns und die nachfolgenden Generationen eine sichere Heimat sein. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte an den Beginn meiner Rede explizit zuerst einmal einen Dank setzen, und zwar an all die Richter und Richterinnen, Staatsanwälte, Rechtspfleger, Mitarbeiter der Serviceeinheiten, Gerichtsvollzieher, Wachtmeister und an alle die, die ich jetzt noch nicht genannt habe, z. B. auch an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der gemeinsamen Überwachungsstelle der Länder;
denn sie sorgen am Ende dafür, dass dieser Rechtsstaat ein Gesicht hat, dass er bei den Bürgern ankommt, dass er für die Bürgerinnen und Bürger da ist, dass er handeln kann und aktiv im Leben steht.
Meine Damen und Herren, bereits vor einem Jahr hat diese Landesregierung im Bereich der Verwaltungsgerichtsbarkeit dafür gesorgt, dass auch in der Justiz die Weichen richtig gestellt werden. Stichwort war das Thema Asyl mit vier neuen vollständigen Kammern für Verwaltungsgerichte. Nunmehr sind im Haushaltsplanentwurf für das kommende Jahr bereits ca. 250 neue Stellen insgesamt vorgesehen.
Ich möchte das ein Stück weit für die einzelnen Bereiche beleuchten. Das sind zum einen 30 neue Stellen für das Stichwort „Arbeitszeitverkürzung für die Vollzugsanstalten“. Das sind aber auch 48 neue Anwärterstellen bei den ordentlichen Gerichten und ebenfalls 21 bei den Justizvollzugsanstalten.
Wir haben jetzt im Entwurf 19 neue Stellen für eine Taskforce „Mutterschutz“ im Bereich der ordentlichen Gerichtsbarkeit – auch ein Thema, dem wir uns stellen müssen und dem sich die Justiz stellt. Ich halte das für einen guten Schritt. Aber wir gehen auch im Bereich der Wirtschaftskriminalität mit aktiven Schritten voran. So werden 24 neue Stellen für diesen Bereich bei den Staatsanwaltschaften geschaffen und sogar 58 bei den Gerichten.
Das heißt, dort wird hingeschaut, dort wird gehandelt, damit der Rechtsstaat handlungsfähig bleibt. In den Vollzugsanstalten – ich hatte es bereits gesagt – 30 neue Stellen für den Bereich Arbeitszeitverkürzung, und 21 weitere neue Stellen für den Vollzugsdienst, um dort den Kolleginnen und Kollegen zu helfen. Auch für die psychologische Betreuung vier neue Stellen, einzeln extra geschaffen. Das sind Leistungen, die sich sehen lassen können.
Ich möchte nach den Stichworten zum Stellenbereich auch noch andere Themen ansprechen. Das ist z. B. das Programm „Fit für den Rechtsstaat“, aufgelegt mit der Unterstützung unserer Richterinnen, unserer Staatsanwälte oder anderer Justizbediensteter, die zu den Flüchtlingen gehen und ihnen erklären, was „Rechtsstaat“ eigentlich bedeutet. Das Programm wird um weitere 100.000 € aufgestockt.
Der Bereich Deradikalisierung von Gefangenen – auch ein schwieriges Feld, das muss man so sagen – ist uns weitere 400.000 € obendrauf wert; denn wir müssen uns darum kümmern, und wir kümmern uns darum.
Der Bereich IT: Ich muss dabei jetzt nicht über „Hessen 4.0“, die Initiative der FDP, reden, weil wir da bereits im Haushaltsplanentwurf eigene gute Punkte drin haben. Das ist zum einen der Bereich der Ausweitung der mobilen Arbeitsplätze mit immerhin 475.000 €, die uns das zusätzlich kosten wird und kosten darf, zum anderen der Ausbau der IT insgesamt. Stichworte sind hier der elektronische Rechtsverkehr und die elektronische Akte. Da werden insgesamt über 8 Millionen € zusätzlich investiert. Ich denke, das ist gut angelegtes Geld in einen effektiven Rechtsstaat,
in die Handlungsfähigkeit unserer Justizbehörden insgesamt.
Ich möchte noch einmal zu den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kommen, aber nicht zu der Zahl der Stellen. Das eine ist der Bereich der AG-Leiter. Das ist die Nachwuchsausbildung der Referendarinnen und Referendare, die wir haben, eine notwendige und wichtige Aufgabe. Weitere 115.000 € obendrauf für die Vergütung dieser AG-Leiter; das sind sie uns mindestens noch einmal wert – zu dem, was bereits im Haushalt steht, weil es eine wichtige Aufgabe ist, welche sie dort leisten. Deswegen setzen wir dort ein.
Ein Punkt, der vor allem meinem Kollegen Hugo Klein ganz wichtig ist, der sich jetzt besonders freut, wenn ich das aufrufe – er müsste es sonst auch selbst vortragen –, ist die Anpassung der Vollzugszulage an die Höhe der Polizeizulage. Die Fachleute sprechen von einer Gitterzulage, aber das könnte manchmal auch falsch verstanden werden, gerade von den Zuschauerinnen und Zuschauern.
Diese wird angepasst an die Höhe der Polizeizulage, wie ich es eben gesagt habe. Das war ein lang gehegter Wunsch im Bereich des Justizvollzugsdienstes. Wir als Fraktionen sehen mit diesem Haushaltsplan den Punkt gekommen, wo wir diesen Wunsch auch erfüllen können. Deswegen erfüllen wir ihn an dieser Stelle, und das ist ein richtiges Zeichen an die Bediensteten.
Vorletzter Punkt, den ich von meiner Seite ansprechen möchte, ist das Thema „Häuser des Jugendrechts“. Wir werden uns morgen früh noch einmal dem Thema inhaltlich zuwenden. Deswegen möchte ich jetzt noch zwei Aspekte ausführen, weil sie auch zum Haushaltsplan gehören.
Das Erste ist, es soll in Frankfurt ein drittes Haus des Jugendrechts geben. Das steht bereits auch im Entwurf der Landesregierung drin. Das ist dann, wie gesagt, das dritte für Frankfurt; und es ist auch vorgesehen, für die Stadt Offenbach ein Haus des Jugendrechts einzurichten. Das ist über einen Fraktionsantrag noch mit hineingekommen.
Ich halte es für ein richtiges Zeichen, dass es uns in diesem Bereich, wo die bereits bestehenden Häuser des Jugendrechts – eines hier in Wiesbaden und die zwei in Frankfurt – gute Akzente gesetzt haben und gute Erfolge vorweisen können, gelingt, mit den Kommunen – also Land und Kommunen – aktiv zu sein und gemeinsam gegen Jugendkriminalität vorzugehen.
Damit möchte ich zu meinem letzten Punkt kommen. Auch das ist wie am Anfang meiner Rede ein Dank, zum einen an die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizministerium. Sie werden manchmal vergessen, wenn wir draußen über die Richter und Staatsanwälte reden. Auch das, was im Ministerium gemacht wird, ist wichtig, damit unsere Justizbehörden in der Fläche gut und aktiv handeln können. Von daher einen herzlichen Dank.
Nicht vergessen möchte ich die Richterinnen und Richter am Staatsgerichtshof. Einzelplan 10 wird bei uns nachher ohne Aussprache behandelt. Aber auch der Staatsgerichtshof ist ein Baustein unseres Rechtsstaats. Er ist wichtig für Grundrechtsklagen, die auch auf Landesebene von Bürge
rinnen und Bürgern eingereicht werden können. In diesem Sinne auch einen herzlichen Dank an diese Damen und Herren, die alle eine erfolgreiche Arbeit leisten.
Ich glaube, unsere Botschaft ist stark. Dieser Haushalt schafft Sicherheit, dieser Haushalt schafft eine starke Justiz. – Vielen Dank für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich kann mich dem Berichterstatter nur anschließen. Es war eine gute Beratung im Rechtsausschuss.
Zurück zur Sache. Wir hatten in der letzten Plenarrunde die erste Lesung dieses Gesetzentwurfs. Die Landesregierung hatte zugesagt, dass sie uns die Anhörungsunterlagen der Regierungsanhörung zur Verfügung stellt. Das ist noch am Tag der Sitzung geschehen, daher zuallererst unser Dank dafür. Wir konnten daher die Beratung im Ausschuss durchführen.
Damit fast schon abschließend: In der Sitzung ist noch ein Änderungsantrag eingebracht worden durch die Fraktionen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU; von
dem war eben auch schon die Rede. Dieser Änderungsantrag umfasst zwei noch nicht betroffene Gesetze mit zwei kleinen Ergänzungen. Ich denke aber, die halten sich in einem überschaubaren Rahmen. Da die Frage von der Fraktion DIE LINKE war, ob das in dem Verfahren alles so zulässig und möglich ist, haben wir extra noch ein Gutachten der Kanzlei eingeholt, das bestätigt, dass das Verfahren in Ordnung ist.
Gleichwohl, damit wir auf jeden Fall auf der sicheren Seite der Geschäftsordnung sind, beantrage ich hiermit formell die dritte Lesung des Gesetzentwurfs, damit auch dieser Änderungsantrag in zwei Lesungen beraten werden kann. Ich empfehle denen, die die großen Bedenken hatten, aber dringend, einmal darüber nachzudenken, ob wir nicht unmittelbar im Anschluss an die zweite Lesung in die dritte Lesung eintreten können, ohne den Ausschuss dazwischenzuschalten. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ja, das Sammelgesetz, wie es in unserem Jargon heißt, ist in diesem Jahr sehr übersichtlich. Ich denke, die Frage zur Ausführung der Verwaltungsgerichtsordnung als Folge der Änderung auf Bundesebene für Syndikusrechtsanwälte ist noch das Spannendste, aber nur für die Betroffenen. Daher ist es klug, wie vonseiten der Landesregierung vorgeschlagen wurde, die Regelung auf hessischer Landesebene zu ändern.
Alles Weitere ist sehr übersichtlich, so wie es in unseren Sammelgesetzen sein sollte. Es zeigt sich, dass der Weg, den die Landesregierung vor vielen Jahren beschritten hat, die Gesetze grundsätzlich zu befristen, der richtige war. Daher gehen wir davon aus, dass wir eine zügige und trotzdem kompetente Ausschussberatung durchführen können. – Vielen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Als letzter Redner im Anschluss an eine Regierungserklärung zu sprechen ist nicht immer das Allereinfachste.
Ich höre, dass sich zumindest einige Kollegen darauf freuen. Das ist doch schon einmal etwas wert. – Dass Daten die Währung des 21. Jahrhunderts sind, ist inzwischen zum Allgemeingut geworden. Wir alle wissen aber auch, dass die angeblich kostenlosen Angebote im Internet gar nicht so kostenlos sind, sondern dass sie in einer Währung bezahlt werden, derer wir uns häufig gar nicht bewusst sind: mit unseren Daten, mit den Informationen, die wir dort preisgeben.
Darüber dürften eigentlich nicht nur die Rechtspolitiker diskutieren. Ich glaube, wenn man ab und zu dem Datenschutzbeauftragten des Landes Hessen zuhört, erkennt man sehr genau, wo in unserer Welt die Probleme liegen und an welchen Stellen es vielen Nutzern an Bewusstsein mangelt.
Da Frau Justizministerin Kühne-Hörmann in ihrer Regierungserklärung einen sehr breit angelegten Ansatz gewählt hat und das auch in den Stichworten klar wurde, die man uns vorab zur Verfügung gestellt hatte, möchte ich bei dem Thema ebenfalls gern in die Breite gehen.
Zunächst gehe ich auf das Thema Zivilrecht ein. Das Zivilrecht ist das, was uns – jeden Bürger in diesem Land – am meisten betrifft. Wir müssen feststellen, dass im materiellen Recht einiges an Änderungen notwendig ist, damit die digitale Welt nicht nur eine schöne, virtuelle Spielwiese ist, sondern auch auf Dauer in unsere Wirtschaft und in unsere Häuser gesund und munter einzieht. Der Kühlschrank, der die Milch bestellt – egal welche Menge Herr Dr. Wilken gern hätte –, ist da sicherlich noch ein einfaches und sehr nettes Beispiel.
Das Thema kann aber, wie wir feststellen, wenn wir an die automatisierte Wirtschaft und an große Unternehmen denken, auf einmal ganz andere, existenzbedrohende Dimensionen annehmen, wenn dort etwas schiefgeht. Von daher halte ich es für klug und für richtig, dass der Ansatz unserer Landesregierung, so, wie ihn die Frau Justizministerin dargestellt hat, ein sehr breit angelegter und ganzheitlicher ist.
Ich möchte jetzt auf das Thema Strafrecht zu sprechen kommen. Das Strafrecht ist das Recht, das wir immer gern bemühen und von dem wir sagen, es sei das schärfste Schwert des Staates, das sehr einschneidende Wirkungen habe. Wir haben in den vergangenen Jahren häufig über Lücken im Strafrecht diskutiert, was die digitale Welt betrifft. Der frühere Justizminister Hahn hat bei dem Thema Datenhehlerei angesetzt. Mit Frau Kühne-Hörmann als Justizministerin diskutieren wir aktuell über das Thema Botnetze und auch über das Thema digitaler Hausfriedensbruch.
Das sei nur als kleine Anmerkung am Rande an die gerichtet, die über das Thema Botnetze und die Initiativen gesprochen haben: Dabei geht es genau um das Thema Datenschutz; es geht um den Schutz der Daten der privaten Nutzer, deren Computer auf einmal gekapert werden.
Es gibt in diesem Bereich – ich habe es bereits dargestellt – noch die eine oder andere Strafbarkeitslücke. Ich finde, als aufgeklärte Gesellschaft können wir es nicht zulassen, dass eine Tat zwar strafbar ist, wenn sie in der realen Welt begangen wird, aber nicht, wenn sie in der virtuellen Welt begangen wird. Das heißt, diese Lücken müssen wir schließen, um unser Rechtssystem kongruent darzustellen.
Ich finde, wir Hessen haben allen Grund, mit erhobenem Haupt vorneweg zu gehen; denn wir haben mit der Zentralstelle zur Bekämpfung der Internetkriminalität bereits im Jahr 2010 den Grundstein dafür gelegt, dass die hessische Justiz bei der Bekämpfung der Internetkriminalität federführend ist. Wie gesagt: im Jahr 2010.
Es ist eine Außenstelle der Generalstaatsanwaltschaft, die in Gießen tätig ist. Es sind Staatsanwälte, Polizisten und Techniker, die dort ganz eng zusammenarbeiten, immer nur unter einem Gesichtspunkt: in der digitalen Welt das Recht durchzusetzen. Es ist von Frau Justizministerin Kühne-Hörmann auch geschildert worden: Die Erfahrungen, die diese Experten dort machen, wo noch Löcher in unserem Rechtssystem sind, an die Ministerien zurückzuspiegeln und dann entweder hier oder über den Bundesrat einzubringen, damit diese Löcher gestopft werden und damit die Flicken im Netz unseres Rechtssystems aufgesetzt werden, sodass dort die Strafbarkeiten durchgesetzt werden können – darauf können wir stolz sein.
Denn die Zentralstelle, die wir in Gießen haben, ist von bundesweiter Bedeutung. Sie gilt für das Bundeskriminalamt als erste Anlaufstelle, wenn es Probleme im Internet gibt und wenn es dort Straftaten gibt und man noch nicht genau die Hintergründe weiß, wo der Täter sitzt und was im Internet los ist. Dann geht man nach Gießen. Ich glaube, das ist ein Aushängeschild für uns. Dafür können wir den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern sehr dankbar sein.
Insofern kann ich an dieser Stelle feststellen: An Hessen führt kein Weg vorbei. Auch wenn das Justizministerium diesen Spruch nicht erfunden hat – an dieser Stelle passt er ganz gut. Ich glaube, wir sind insgesamt in der hessischen Justiz im Strafrecht gut aufgestellt. Unsere Landesregierung macht auch immer wieder entsprechende Gesetzesvorschläge, um die Lücken, die noch im Strafsystem herrschen, zu schließen.
Aber – da ist dann der Bundesgesetzgeber gefragt – für den ganzheitlichen Ansatz dabei, gerade auch im Verfahrensrecht, was Frau Kühne-Hörmann dargestellt hat, ist nun einmal der Bundesgesetzgeber zuständig. Es wäre sehr hilfreich, wenn man nicht, wie es der derzeitige Justizminister getan hat, eine Wahlperiode damit verbringt, dass man versucht, die lebenslange Freiheitsstrafe bei Mord abzuschaffen, sondern wenn man stattdessen eine Kommission zu der Frage einsetzen würde, wie man z. B. die Strafprozessordnung für das 21. Jahrhundert und auch für die virtuelle Welt komplett fit macht.
Damit noch einmal kurz zum Zivilrecht; denn das BGB – so alt es ist; es ist nicht gerade das neueste Gesetz in unserem Land – gilt, egal ob man im Grundsatz ein Brötchen kauft oder ob man ein gesamtes Unternehmen kauft. An dieser Stelle muss der Bundestag noch einmal sehr deutlich Hand anlegen, finde ich. Ich möchte ihm da keine Empfehlung geben, was er im Einzelfall tun soll.
Aber ich möchte Ihre Aufmerksamkeit einmal auf einen eher im Hintergrund ablaufenden Aspekt lenken, auf folgende Frage: Bei der Rasanz der technischen Entwicklung im Internet muss unser Gesetzgeber an dieser Stelle auch mithalten, was eine Formulierung angeht. Ich denke, die eine oder andere Formulierung, die der Gesetzgeber bei Schaffung des BGB gewählt hat, ist zwar heute sprachlich nicht mehr so richtig; aber sie funktioniert immerhin noch.
Wir müssen darauf achten, dass wir eine kluge und wieder richtig abstrakte Rechtssprache finden, damit das BGB an der Stelle nicht jeden Monat erneut korrigiert werden muss, wenn die technische Entwicklung auf einmal wieder vorangeschritten ist.
Ich hatte es vorhin bereits angesprochen: das Thema Industrie 4.0; es ist ein spannendes Thema. Es sind zwar eher die Wirtschaftspolitiker, die sich gern darüber unterhalten, was dort los ist. Aber den Rahmen für all diese Unternehmen setzen am Ende die Gesetzgeber, also in einem Rechtsstaat wir – die Parlamente. Insofern müssen wir nicht nur darauf achten, dass dort kluge technische Standards herrschen. Diese Unternehmer sind vielmehr auch darauf angewiesen, dass wir klare rechtliche Rahmenbedingungen setzen. Wenn Roboter automatisch Bestellungen auslösen, geht es
zwar meist nicht um die Milch – wie vorher genannt –, sondern um große Materiallieferungen; aber da muss der Unternehmer wissen, dass alles sicher abläuft.
Ich glaube, die Unternehmer in unserem Land haben kluge Ideen, auch dazu, wie diese Industrie 4.0 unser Land nach vorne bringen kann, unsere Wirtschaftswelt verändern kann und damit die Arbeitsplätze und unserem Land Wohlstand sichert. Wir müssen aber als Gesetzgeber – da sind der Bundestag und die Landtage aufgefordert – den entsprechenden Rahmen liefern, damit das auf Dauer funktionieren kann.
Ich möchte als letztes Beispiel auch noch einmal den digitalen Nachlass ansprechen. Es gibt inzwischen – die Fachleute werden das wissen – die ersten Urteile zu diesem Thema. Noch ist das alles sehr überschaubar. Aber die Frage, wem diese Inhalte in der virtuellen Welt gehören, ist, glaube ich, ein sehr sensibler Bereich, gerade für Nachkommen, deren Lebenspartner oder deren Eltern vielleicht gestorben sind. In einigen Jahren wird die jüngere, richtig technikaffine Generation leider auch in dieses Alter kommen. Dass der Gesetzgeber dort Rahmen schafft und man weiß, was mit dem digitalen Nachlass abläuft, wer welche Rechte hat, ist, glaube ich, ein sensibles Thema. Dem kann sich der Gesetzgeber nicht verschließen, und dem muss er sich stellen.
Meine Damen und Herren, ich glaube, abschließend feststellen zu können, dass wir in der Bundesrepublik Deutschland bisher ein gutes Rechtssystem haben und auch ein gutes materielles Recht insgesamt. Von daher sollten wir daran arbeiten, dass auch in der virtuellen Welt in Deutschland ein gutes Rechtssystem herrscht und gute Gesetze zur Anwendung kommen können.
Ich möchte abschließend all denen danken, die in unserem Land tagtäglich für unseren Rechtsstaat aktiv sind, in erster Linie natürlich den Richtern, Staatsanwälten, Rechtspflegern und Servicekräften – welchen Titel sie auch haben; denn die besten Gesetze nutzen nichts, wenn man nicht gute Mitarbeiter hat, die ihnen ein Gesicht verleihen und die diese Gesetze täglich richtig anwenden.
Ich glaube, unsere Justiz in Deutschland hat einen guten Ruf, und den hat sie zu Recht. Sie hat auch weit über die Grenzen unseres Landes hinweg einen guten Ruf. Dass die digitale Revolution auch vor den Gerichten nicht haltgemacht hat, wissen wir inzwischen alle, auch aus den Reden des heutigen Tages. Wir wissen, da unter uns auch Anwälte sind, dass es manchmal ganz schön schwierig sein kann und zu Problemen führen kann, selbst wenn man nur ein Auftraggeber ist und nur ein kleines elektronisches Anwaltspostfach programmieren soll.
Von daher ist die Aufgabe, der sich die Justiz selbst gestellt hat, nämlich die elektronische Akte und den elektronischen Rechtsverkehr flächendeckend in Deutschland einzuführen, quer durch alle Gerichte und durch alle Bundesländer, eine Herkulesaufgabe. Aber ich bin mir sicher, die Justiz wird es in ganz Deutschland schaffen und damit zeigen, dass sie es im 21. Jahrhundert drauf hat. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Beer, durchaus wollte ich mit einem Zitat aus dem Deutschen Bundestag beginnen, aber nicht mit der Person, die Sie gerade angesprochen haben:
Ich fand das Gedicht von Böhmermann nicht besonders klug, nicht besonders intelligent; hohe Kunst war es auch nicht. Seine Redenschreiber sind schlecht. Wahrscheinlich war er nur neidisch auf „extra 3“ und dachte: Da setze ich was drauf.
Sie können gerne klatschen, Herr Kollege Greilich.
Das war Frau Künast. Ich hätte auch nicht gedacht, dass ich Frau Künast einmal zitieren würde, aber an der Stelle muss ich ihr recht geben; denn es war einfach so.
Das hat sie in der Sitzung des Deutschen Bundestags am 12. Mai gesagt. Ich finde, diese Zeilen von Frau Künast zeigen recht schön, worum es geht. Es geht um eine nicht ganz nette Geschichte, um eine nicht ganz saubere Geschichte. Es geht auf der anderen Seite auch ein bisschen darum, dass die FDP heute, da sie im Deutschen Bundestag nicht vertreten ist, anscheinend den Landtag als Ersatztribüne nutzen möchte, um die Debatte, an der sie letzte Woche im Deutschen Bundestag nicht teilnehmen konnte, hier fortzuführen. Das ehrt uns zwar vielleicht als Landtag auf der einen Seite. Aber auf der anderen Seite finde ich es nicht gerade angemessen.
Denn ich glaube – da können wir mehr Konsens feststellen –, die Debatte ist stark getrieben von der öffentlichen Debatte, auch in den Parlamenten. Da ist die Berichterstattung. Es überschlägt sich manchmal ein bisschen, und am Ende kommt sehr häufig der eine Satz: Majestätsbeleidigung darf nicht mehr strafbar sein, daher muss § 103 StGB aufgehoben werden.
Dabei verkennen wir, dass § 103 StGB nicht allein ausländische Staatsoberhäupter schützt, sondern – wie die Juristen zu sagen pflegen – ein paar weitere Schutzgüter umfasst, darunter z. B. die Mitglieder ausländischer Regierungen in ihrem Amt und auch die beglaubigten Leiter von ausländischen diplomatischen Vertretungen hier bei uns. Von daher gehen Sinn und Zweck des ganzen Gesetzes ein bisschen weiter als das, worauf im Moment immer verkürzt wird. Als Rechtspolitiker erlaube ich mir, darauf hinzuweisen, dass doch ein bisschen mehr dahintersteckt.
Wenn man dann noch in Ruhe ins StGB hineinschaut, was man als Jurist tun sollte, auch einmal vor oder hinter dem entsprechenden Paragrafen liest, dann stellt man fest: Es
gibt noch einen § 104a StGB. Der sagt als Tatbestandsvoraussetzung, damit überhaupt nach § 103 eine Strafverfolgung zulässig ist, dass die Bundesrepublik diplomatische Beziehungen zu dem betroffenen Staat unterhalten muss und auch die Gegenseitigkeit dieser diplomatischen Beziehungen verbürgt sein muss. Das heißt, dass die Bundesrepublik in diesem ausländischen Staat denselben Rechtsschutz genießen muss wie der ausländische Diplomat oder Staatsmann hier bei uns. Ich glaube, das darf man an dieser Stelle nicht verkennen, auch wenn man es dabei gerne vergisst.
Wenn man also anfängt, wieder einmal im Strafrecht herumdoktern zu wollen, dann, finde ich, sollte man es klug machen, weil das Strafrecht als das schärfste Schwert des Staates es verdient, dass man es nicht en passant ändert. Von daher sollte man sich, gerade wenn man weiß, was der komplette Regelungsinhalt des § 103 StGB ist, bewusst machen, welche Konsequenzen die pauschale Aufhebung und vor allem die sofortige Abschaffung haben kann, die man vielleicht heute, wenn man den kompletten Regelungsinhalt bedenkt, nicht haben möchte.
In diesem Zusammenhang kommt auch gerne die Diskussion um das Thema von § 90 StGB auf, Verunglimpfung des Bundespräsidenten. Herr Kollege Rentsch, Sie haben es auch angesprochen; Ihr Antrag spricht auch davon. Auch hier geht es nicht in erster Linie um den Menschen, im Moment Bundespräsident Joachim Gauck, sondern es geht um das Amt als solches. Ich glaube, es wäre klug, wenn wir trotz des heute sehr häufig herrschenden Personenkults ein Stück zurücktreten und auf die Ämter schauen, von denen wir reden, z. B. der Bundespräsident oder auch ausländische Staatsoberhäupter, dass wir nicht immer nur auf die Person, sondern auch auf das Amt schauen.
Es wäre töricht, wenn wir auf der einen Seite erklären, wir haben einen Bundespräsidenten, der in einem geordneten Verfahren von der Bundesversammlung gewählt ist, wir haben im Moment einen Bundespräsidenten, von dem niemand sagen kann, dass er sein Amt schlecht ausübt, sondern der im Gegenteil hoch anerkannt ist –, aber am Ende sagen: Wenn einmal jemand kommt, der diesen Bundespräsidenten, dieses Amt beleidigt, dann reicht es, dass man wie bei jedem anderen nach § 185 Strafanzeige erstatten kann.
Meine Damen und Herren, nach meinem Dafürhalten wird das dem Amt nicht angemessen gerecht. Von daher halte ich diese Sichtweise für falsch. Deswegen sollte man an dieser Stelle mit der sofortigen Änderung, die von Ihrer Seite gefordert wird, sehr zurückhaltend sein.
Ich möchte daher mit einem Zitat enden und diesmal unseren amtierenden Bundespräsidenten Joachim Gauck zitieren; denn auch er hat in dieser Debatte etwas sehr Kluges gesagt, gerade vor wenigen Tagen gegenüber dem Deutschlandfunk:
Das ist so ein Fall, wo ich ungerne dem Parlament, das hier erst mal zu entscheiden hat, Ratschläge geben würde. Mein Rat aber in dieser Sache ist, nicht aus einer aktuellen Erregungsphase heraus Entscheidungen zu treffen, sondern das Für und Wider noch einmal gründlich zu bewerten. Das ist bei Auseinandersetzungen, die letztlich vom Recht geprägt werden, immer wichtig. Wir sind ein bisschen kurzatmig jetzt. Wir regen uns auf. Der eine mehr in die Rich
tung, der andere mehr in die andere Richtung. Und bei solchen Sachen braucht man schon eine Phase des Nachdenkens und der Abwägung.
Meine Damen und Herren, ich finde, wir sollten uns diese Zeit des Nachdenkens gönnen, die Kolleginnen und Kollegen im Deutschen Bundestag auch.
Von daher war das, was die Bundeskanzlerin angekündigt hat, nicht sofort zu handeln, aber handeln zu wollen, der richtige Weg. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich freue mich, dass wir zu einem wichtigen Haushaltsplan kommen, zum Einzelplan 05, der die Justiz abbildet, eine wesentliche, tragende Säule des Rechtsstaates. Ich freue mich, auch in diesem Jahr wieder feststellen zu können, dass die Koalition von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN diesem Kapitel des Rechtsstaates und seinen Bedürfnissen Rechnung trägt und die wesentlichen Entscheidungen für die Zukunft richtig stellt.
Ich möchte auf das eine oder andere Einzelthema im Einzelplan eingehen, das bereits im – ich nenne das einmal so
regulären Haushaltsentwurf enthalten ist und das wir nicht in Vergessenheit geraten lassen dürfen. Da ist zum einen der Bereich der sogenannten Salafismusverfahren, ein Thema, das uns nicht nur durch die Terroranschläge in Frankreich wieder ereilt hat, sondern das in Deutschland – man erinnere sich nur an die Gefahr in Oberursel – durchaus real ist. Dort werden zusätzliche Umschichtungen vorgenommen, 18 zusätzliche Stellen für die ordentliche Gerichtsbarkeit. Denn wir wollen, dass nicht nur schnell ermittelt wird, sondern dass die Verfahren vernünftig und ordentlich vor Gericht durchgeführt werden können. Von daher sind entsprechende Maßnahmen vorgesehen.
Zweitens geht es um die Staatsanwaltschaft. Die Staatsanwaltschaft – das hat Frau Kollegin Hofmann vornehm umschrieben – hat eine Menge zu tun. Das ist so. Wir wissen aber auch, dass es nicht nur Gewalttäter gibt, sondern es gibt auch Wirtschaftskriminalität oder Internetkriminalität, die immer weiter zunehmen. Auch dafür sind entsprechende Maßnahmen im Haushaltsentwurf vorgesehen. Es sollen zusätzliche zwölf Stellen geschaffen werden.
Stichwort Justizvollzug. Justizvollzug ist eine herausfordernde Aufgabe für jede Landesregierung, so auch für unsere. Aber ich glaube, wir sind dort auf dem richtigen Weg. Wir wollen auf der einen Seite für die religiöse Betreuung islamischer Gefangener mehr tun. Wir alle wissen, da hängt es nicht allein am Geld, sondern es geht auch darum, die entsprechenden Personen zu finden. Aber damit das Geld an dieser Stelle nicht knapp wird, werden über die bereits vorhandenen Mittel hinaus 100.000 € für das nächste Jahr eingestellt, damit noch mehr getan werden kann, wenn wir das Personal bekommen, wenn wir die entsprechenden islamischen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter finden können. Ich glaube, es ist gut, dass wir dort die Voraussetzungen schaffen. Dem wird, glaube ich, niemand hier im Hause widersprechen wollen.
Das allein macht es aber nicht aus. Wir müssen bei der Deradikalisierung weiter schauen. Dort werden für das Violence Prevention Network und weitere Netzwerke zehn zusätzliche Stellen geschaffen und Sachmittel in Höhe von 200.000 € bereitgestellt werden. Ich glaube, dass die Zahlen sich sehen lassen können. Sie bezeugen, dass BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und die CDU zusammen mit dem Justizministerium in die richtige Richtung gehen.
Wir investieren natürlich auch in unsere Einrichtungen. Auch das darf man nicht geringschätzen. Allein 1,3 Millionen € sind für die Erneuerung von Personennotrufanlagen vorgesehen. Es ist wichtig für die Gefangenen und auch für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, für die wir Verantwortung tragen, dass in diesen Bereich investiert wird. Wir tun das mit Augenmaß, aber auch mit den Möglichkeiten, die uns der Haushaltsplan zur Verfügung stellt.
Der Zukunftsbereich IT ist angesprochen worden. Ja, es ist ein – man könnte fast sagen – teurer Bereich. Es ist ein guter Bereich. Wir müssen dort in die Zukunftsfähigkeit investieren. Wir müssen es nicht nur, wir wollen es auch, und wir tun es. Für den elektronischen Rechtsverkehr, der angesprochen worden ist, gibt es extra 5,2 Millionen € für das kommende Jahr. Es ist eine Herkulesaufgabe für jede Landesregierung in Deutschland, die gesamte Justiz in ih
rem Land flächendeckend entsprechend auszustatten. Ich glaube, wir gehen dort einen richtigen Schritt. Aber das allein ist es nicht. Wir werden darüber hinausgehend 4,9 Millionen € ausgeben, um die vorhandene EDV abzusichern, zu erweitern und zu verbessern. Das sind Beträge, wenn man sie zusammenzählt, die zeigen, dass wir auf die richtigen Maßnahmen setzen.
Ich möchte ganz kurz noch zu einem Punkt kommen, der eben angesprochen worden ist: zum Bereich Asyl. Der Aktionsplan der Landesregierung setzt natürlich auch im Bereich des Justizministeriums Eckpfeiler. Frau Kollegin Hofmann, Sie haben Ihren eigenen Haushaltsantrag zum Thema Asyl so nett gelobt, dass Sie dort neun Stellen für die Verwaltungsgerichtsbarkeit gefordert haben. Sie sollten den Kolleginnen und Kollegen im Haus der Wahrheit halber auch dazusagen: Sie haben neun R-1-Stellen gefordert, um in diesem Bereich etwas zu tun. Jeder Fachmann – im Rechtsausschuss sitzen hauptsächlich Fachleute zu diesem Bereich zusammen – weiß aber, dass Sie für diesen Bereich nicht nur R-1-Stellen bräuchten, sondern Sie brauchen auch R-2-Stellen. Denn es bringt nichts, wenn Sie neun „normale“ Verwaltungsrichter hinzufügen. Sie brauchen vielmehr komplette Kammern, um eine wahrhafte Entlastung für die Gerichte herbeizuführen.
Die Statistik weist aus, dass wir eine Steigerung von wahrscheinlich über 80 % bei den Hauptsacheverfahren und von über 150 % bei Eilverfahren haben werden.
Von daher hat die Landesregierung in ihrem Aktionsplan vorgesehen, dass nicht nur R-1-Stellen kommen werden, sondern auch die notwendigen R-2-Stellen, damit am Ende vier komplette Kammern an Verwaltungsgerichten neu geschaffen werden können,
damit wir aktiv etwas in die richtige Richtung tun, um die Maßnahmen dort einzuleiten. Ich glaube, wenn man sich das anschaut, dann ist das für den einen oder anderen nur ein kleines Detail. Aber es ist ein wichtiges Detail, um weiter voranzukommen.
Im Rahmen des Maßnahmenpakets wird auch das Projekt Rechtsstaat Hessen, das am Tag der offenen Tür gestartet worden ist, mit 100.000 € zusätzlich dotiert, damit wir den Flüchtlingen in unserem Land direkt Angebote aus der Justiz machen können, damit sie unseren Rechtsstaat kennenlernen können, erfahren können, was unsere Grundregeln sind. Dafür setzen wir Mittel ein. Das ist richtig, und ich freue mich, dass dieses Projekt gestartet worden ist.
Ich möchte abschließend eines feststellen. Es gibt in unserem Haus im Bereich Justiz zwei unterschiedliche Arten von Oppositionspolitik. Das werden wir, glaube ich, morgen in der Debatte um die Justizvollzugsgesetze noch einmal merken. Man kann immer sagen, wie es Teile dieses Hauses tun, man müsste mehr tun, man könnte mehr tun, man wollte mehr tun. Oder man kann, wie es die Fraktion der FDP dankenswerterweise bei diesem Thema gemacht hat, sich intensiv mit der Sache auseinandersetzen und am Ende sagen: Der Gesetzentwurf stammt von der Regie
rung, die Überarbeitung stammt auch von der Regierung. Die stellen wir vielleicht nicht, aber es ist richtig.
Herr Kollege Rentsch, von daher danke ich Ihnen ausdrücklich, dass Sie bei dem Thema zeigen, dass Sie im Verantwortungsbewusstsein, das wir als Parlament haben, mitgehen und morgen an dieser Stelle hoffentlich mit uns die richtigen Weichen stellen.
Als letzten Punkt möchte ich nur noch eines sagen. Ich möchte einen herzlichen Dank an alle Richterinnen und Richter, Staatsanwältinnen und Staatsanwälte und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im Justizvollzug sagen
für ihre verantwortungsvolle Tätigkeit für unser Land an jedem Tag. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen, meine Herren! Sie haben bereits gehört, worum es bei dem ganzen Thema inhaltlich geht. Es geht darum, dass, wenn es bei der Empfehlung zur Ernennung auf eine Präsidentenstelle bzw. auf eine Stelle, die mehr als R 1 ist, am Ende einen Dissens zwischen dem Präsidialrat und der Ministerin oder dem Minister gibt, es dann noch einmal zu einer Klärung, zu einer Vorstellung des gesamten Vorgangs im Richterwahlausschuss kommen soll.
Ich glaube, das ist der richtige Schritt. Das ist der richtige Weg, um einen Dissens in einem Benennungsverfahren, den es als Problem geben kann, in diesem Stadium ein Stück weit auszulösen und das Ganze ein Stück weit transparenter zu machen. Dabei hat die Ministerin immer noch die letzte Entscheidungsbefugnis. Sie muss sie auch haben. Es muss in einer parlamentarischen Demokratie so sein, dass ihr diese Entscheidungsbefugnis nicht weggenommen werden kann. Das muss man so sehen. Es geht auch um die fachlichen Aspekte, die aus der Richterschaft kommen und die im Präsidialrat zum Ausdruck kommen. Wenn es zum Dissens kommt, sollte er aufgelöst werden können. Von daher ist der Gesetzentwurf der richtige.
Bislang sind zum Teil große Worte zum Thema Selbstverwaltung der Justiz von der linken Seite des Hauses gekommen. Dazu kann man nur klipp und klar sagen: Die Botschaft in unserem Koalitionsvertrag, mit dem CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN verabredet haben, was wir wollen, ist nicht das, was Sie möchten. Das ist einfach Fakt. Das kann man ganz nüchtern feststellen.
Wir können als Zweites feststellen: Das, was wir uns vorgenommen haben, haben wir 1 : 1 so umgesetzt.
Das möchte ich nur einmal nebenbei anmerken: Bei manchen Dingen, die ich eben von Mitgliedern der SPD gehört habe, habe ich das Gefühl, wir müssten noch nebenbei die Hessische Verfassung ändern. Ich bin sehr auf den Änderungsantrag gespannt, den Sie uns dazu bringen werden. Denn ich glaube, er kann nicht aus wenigen Zeilen bestehen.
Abschließend möchte ich im Rahmen der ersten Lesung darauf hinweisen: Wer immer das Hohelied auf den europäischen Vergleich singt, sollte einmal in Ruhe betrachten, mit welchen Verfahrenszeiten man sich in den Ländern mit einer selbst verwalteten Justiz herumärgert. Wenn man sich die europäischen Justizblätter ganz in Ruhe durchliest, sieht man, mit welchen sonstigen problematischen Auswüchsen des Systems – so möchte ich es einmal nennen – die Menschen in diesen Ländern leben müssen. Der deutsche Rechtsstaat hat mit der Art, wie er die Beförderungsämter in der Justiz besetzt, ein gutes und bewährtes System. Wir werden in Hessen damit einen kleinen Schritt in eine neue Zukunft gehen. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Es ist erfreulich, festzustellen, dass die Mitglieder des Rechtspolitischen Ausschusses auch zu dieser Uhrzeit noch dazu in der Lage sind, die Sitzung – zeittechnisch gesehen – voranzutreiben.
Ich denke, wir haben die Unterlagen der Regierungsanhörung ausführlich lesen können. Wir hatten die Gelegenheit, das zu tun, weil wir sie sofort nach der letzten Plenarsitzung bekommen haben.
Ich freue mich, dass es nicht nur im Rechtspolitischen Ausschuss das richtige Votum für diesen Gesetzentwurf gegeben hat, sondern es auch heute Abend das richtige Votum für diesen Gesetzentwurf hier im Plenum geben wird.