Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

Der Punkt ist eher, dass diese Reihenhaussiedlungen nicht in das Portfolio der Nassauischen Heimstätte passen. Vielmehr legen wir als Aufsichtsrat – dies im Übrigen im Einklang mit der Geschäftsführung – großen Wert darauf, dass wir sowohl in den Bestand als auch in den Neubau mehrgeschossiger Miethäuser investieren, weil das aus unserer Sicht klassische Aufgabe einer solchen Wohnungsbaugesellschaft ist.

Frage 784, Herr Abg. Schaus.

Ich frage die Landesregierung:

Wie steht sie zu der gängigen Praxis der Nassauischen Heimstätte, die Miet- und Wartungskosten für Rauchwarnmelder in voller Höhe auf die Mieterinnen und Mieter umzulegen, obwohl diese Praxis mit Urteil des Landgerichts Hagen, Westfalen, vom 4. März 2016 (AZ.: 1 S 198/15) als nicht zulässig eingestuft wurde?

Frau Ministerin Hinz.

Herr Abg. Schaus, die Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt legt im Rahmen der Betriebskostenabrechung die Wartungskosten der Rauchwarnmelder um. Das zitierte Urteil des Landgerichts Hagen lässt dies auch zu.

Die Parteien haben unter § 3 Abs. 4 des Mietvertrags vereinbart, dass die Miet- und Wartungskosten für Rauchwarnmelder auf den Mieter umgelegt werden. Diese Vereinbarung ist hinsichtlich der Wartungskosten wirksam. Insofern sind die Wartungskosten im Urteil des Landgerichts Hagen unumstritten.

Die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern werden bei der NH ebenfalls als Betriebskosten auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt. Das ist in neuen Mietverträgen auch ausdrücklich so vereinbart.

Grundsätzlich ist darauf hinzuweisen, dass die Frage, ob die Kosten für die Anmietung von Rauchwarnmeldern in Mietwohnungen bei entsprechender Vereinbarung im Mietvertrag als Betriebskosten umgelegt werden können, von den Gerichten unterschiedlich beurteilt wird. Sie ist noch nicht höchstrichterlich entschieden. Das Landgericht Magdeburg hat nämlich ebenfalls entschieden, aber anders.

Zusatzfrage, Herr Kollege Caspar.

Frau Ministerin, würden Sie vielleicht den Kollegen Schaus auch darüber informieren, dass die Anbringung von Rauchwarnmeldern Landesrecht betrifft

(Janine Wissler (DIE LINKE): Das ist keine Frage!)

und wir deswegen beachten müssen, dass in § 13 der Hessischen Bauordnung geregelt ist,

(Günter Rudolph (SPD): Wo ist die Frage?)

dass für die Wartung und Instandhaltung der jeweilige Nutzer zuständig ist und insoweit eine Rechtsprechung aus anderen Bundesländern nicht einschlägig ist?

(Klaus Peter Möller (CDU): Fragezeichen!)

Wenn Sie den Satz komplett gehört hätten, dann hätten Sie festgestellt, dass er gesagt hat: Können Sie bitte Herrn Kollegen Schaus mitteilen, …?

(Zurufe von der SPD)

Mein Deutschunterricht liegt schon ein paar Jahre zurück, aber dafür reicht es noch.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Bitte wörtlich wiederholen, Frau Ministerin!)

Frau Ministerin Hinz, Sie haben das Wort.

Ich gehe davon aus, dass der Abg. Schaus sehr gute Ohren hat und das alles gehört hat und ich das deswegen an dieser Stelle nicht wörtlich wiederholen muss.

So verkürzt manche Frage die Fragestunde. – Herr Schaus hat noch eine Frage.

Frau Ministerin, könnte die von Ihnen beschriebene Anmietung von Rauchwarnmeldern, die eigentlich zum Eigentum des Vermieters gehören, also zur Mietsache gehören, tatsächlich dazu führen oder geführt haben, dass die Mietnebenkosten für diese Rauchwarnmelder bei der Nassauischen Heimstätte sage und schreibe doppelt so hoch sind wie die bei der GWH oder bei der ABG? Ist Ihnen das bekannt?

Frau Ministerin Hinz.

Herr Abg. Schaus, die Kosten je Rauchwarnmelder belaufen sich auf 4 € bis 5 € pro Jahr. Es ist unerheblich, wie viele Rauchwarnmelder in einer Wohnung sein müssen. Das wird wie bei allen anderen Nebenanlagen auf die Mieterinnen und Mieter umgelegt, sodass nicht mehr als 4 € bis 5 € pro Rauchmeldeanlage inklusive Wartungskosten pro Jahr auf die Mietparteien zukommen.

Aus meiner Sicht ist es richtig, dass die Wartung nicht den Mietparteien überlassen, sondern zentral getätigt wird, damit man auf der sicheren Seite ist. Ich glaube, dass man von den Mieterinnen und Mietern mit Blick auf deren Sicherheit erwarten kann, dass sie akzeptieren, dass diese Nebenkosten tatsächlich umgelegt werden.

Zusatzfrage, Herr Abg. Schaus.

Frau Ministerin, habe ich Sie richtig verstanden, dass die Nassauische Heimstätte durch die Anmietung der Rauchwarnmelder pro Jahr etwas mehr als 1 Million € spart?

Frau Ministerin Hinz.

Diese Rechnung hat sich mir jetzt nicht erschlossen. Vielleicht können Sie mir das nach der Fragestunde noch einmal bilateral erläutern.

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Gern! 230.000 Rauchwarnmelder gibt es bei der Nassauischen Heimstätte!)

Meine Damen und Herren, die Frage ist erschöpfend beantwortet worden.

(Janine Wissler (DIE LINKE): Er kann nicht nur gut hören, sondern er kann auch gut rechnen!)

Frau Kollegin.

Frage 785, Herr Dr. Hahn.

Ich frage die Landesregierung:

Wie vereinbart sie mit dem von ihr apostrophierten Schutz von Sonn- und Feiertagen und dem Schutz des Osterfestes, zum Auftakt eines dreitägigen ersten Assessments für die nachwachsenden potenziellen Führungskräfte, die sich dem Qualifizierungsmodell für eventuelle künftige Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen, QSH, anvertraut haben, eine „freiwillige“ Auftaktveranstaltung bereits am Ostermontag um 18 Uhr im Weilburger Institut anzusetzen, um die am Osterdienstag um 7:30 Uhr beginnende Veranstaltung abends vorzubereiten und konkret abzusprechen?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Hahn, die abendliche Vorbesprechung am 17. April 2017 in der Tagungsstätte Weilburg richtete sich an die 16 Beobachterinnen und Beobachter des dreitägigen Eignungsfeststellungsverfahrens im Rahmen der Pilotierung der neuen Qualifizierung für Schulleiterinnen und Schulleiter in Hessen im Kooperationsverbund Mitte.

Das Hessische Kultusministerium kam damit einem Wunsch aus dem Kreis dieser Beobachterinnen und Beobachter nach, sich am Vorabend gemeinsam eventuell offenen Fragen widmen zu können. Dieser interne Austausch war daher ein rein freiwilliges Angebot ohne dienstlich verpflichtende Anwesenheit, das 14 der 16 Beobachterinnen und Beobachter angenommen haben. Die Teilnahme

an diesem freiwilligen Austausch am Vorabend war für eine ordnungsgemäße Wahrnehmung des Beobachtungsauftrags beim Eignungsfeststellungsverfahren nicht zwingend erforderlich.

Zusatzfrage, Herr Kollege Greilich.

Haben auch Teilnehmer des Assessment-Centers teilgenommen – also nicht nur Beobachter, sondern auch andere –, und, wenn ja, wie viele?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Greilich, bei dem Personenkreis, an den sich diese freiwillige Vorbesprechung richtete, handelte es sich nicht um die 32 QSH-Pilotteilnehmerinnen und -teilnehmer, sondern um die 16 Beobachterinnen und Beobachter des Eignungsfeststellungsverfahrens. Diese wiederum sind allesamt Beamte des Landes Hessen. Das Beobachtergremien setzt sich aus Schulleiterinnen und Schulleitern, Aufsichtsbeamtinnen und Aufsichtsbeamten, Psychologinnen und Psychologen der Staatlichen Schulämter sowie Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern des Kultusministeriums zusammen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Hahn.

Ich möchte die Frage, etwas präzisiert, wiederholen. Haben außer den von Ihnen bisher Genannten auch andere an dieser Veranstaltung am Abend des Ostermontags teilgenommen?

Herr Minister.

Herr Abg. Hahn, mir liegen außer den Angaben, die ich Ihnen gerade vorgetragen habe, dazu keine weiteren Informationen vor.

Ich rufe Frage 786 auf. Herr Abg. Franz.