Protokoll der Sitzung vom 30.05.2017

Ich rufe Frage 786 auf. Herr Abg. Franz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie viele kommunale Arbeitsgemeinschaften bzw. Zweckverbände haben weniger als 31 Vertreter und dürfen nach

der Änderung des Gesetzes über kommunale Gemeinschaftsarbeit, KGG (gilt ab 1. Januar 2016), innerhalb der Vertreterversammlung keine Fraktionen bilden?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, mit der Einfügung des Abs. 2a in § 15 des Gesetzes über die kommunale Gemeinschaftsarbeit im Rahmen des Gesetzes zur Erleichterung der Bürgerbeteiligung auf Gemeindeebene und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ist die Möglichkeit der Fraktionsbildung für größere Verbandsversammlungen kommunaler Zweckverbände erstmals rechtlich begründet worden. Die Regelung gilt nicht für kommunale Arbeitsgemeinschaften.

Es gibt in Hessen ca. 270 öffentlich-rechtliche Zweckverbände. Eine Aufstellung über die Größe der Verbandsversammlungen aller Zweckverbände ist nicht vorhanden. Der Landesregierung liegen deshalb keine Erkenntnisse vor, wie viele Verbandsversammlungen die maßgebliche Zahl von 30 Vertretern überschreiten.

Es ist davon auszugehen, dass nur wenige Zweckverbände in Hessen die Zahl von 30 Vertretern übersteigen. Zweckverbände mit über 30 Vertretern sind beispielsweise der Zweckverband Oberhessische Versorgungsbetriebe, ZOV, in Friedberg und der Zweckverband Abfallwirtschaft des Vogelsbergkreises, ZAV, in Lauterbach.

Zusatzfrage, Herr Kollege Franz.

Wurde im Gesetzgebungsverfahren im Rahmen der Anhörung an die kommunalen Gebietskörperschaften die Frage gerichtet, wie viele von ihnen letztlich betroffen sind? Ich weiß aufgrund eigener Zuständigkeit, dass das z. B. für den Abfallzweckverband des Werra-Meißner-Kreises ebenfalls zutrifft.

Herr Abgeordneter, ich bitte um Verständnis, dass ich die einzelnen Stellungnahmen und Fragen aus der Anhörung nicht mehr im Kopf habe. Ich habe Ihnen gerade vorgetragen, wie wir das damals im Rahmen des Gesetzes verankert haben und was Grundlage für die erstmalige Begründung der Möglichkeit einer Fraktionsbildung ist.

Zusatzfrage, Herr Kollege Warnecke.

Sehr geehrter Herr Staatsminister Beuth, gibt es seitens der Landesregierung die Idee, dieses Gesetz so zu evaluieren, dass die Frage des Herrn Kollegen Franz beantwortet werden kann?

Herr Innenminister.

Herr Abgeordneter, selbstverständlich werden Gesetze evaluiert, insbesondere dann, wenn ein entsprechender Novellierungsbedarf oder Ähnliches gesehen wird oder die Geltungsdauer eines Gesetzes ausläuft. Das steht nach meiner Kenntnis hier aber nicht unmittelbar bevor.

Frage 787, Herr Abg. Merz. – Die Frage wird vom Herrn Kollegen Roth übernommen.

Ich frage die Landesregierung:

Ist es zutreffend, dass in Hessen jugendliche bzw. junge volljährige Flüchtlinge, die an Maßnahmen des InteA-Programms teilnehmen, abgeschoben wurden?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Roth, das ist in einzelnen Fällen zutreffend. Nach Rückfrage aufgrund der mündlichen Frage des Abg. Merz wurden uns von den Staatlichen Schulämtern 17 bekannte Fälle beziffert. Zwei weitere wurden durch den Hessischen Landkreistag übermittelt. Letzterer berichtete auch von bislang einer freiwilligen Ausreise.

Darüber hinaus wurde von weiteren Fällen mit abgelehnten Asylanträgen, aber noch nicht vollzogenen Abschiebungen berichtet. Das betrifft vor allem die InteA-Schüler afghanischer Herkunft.

Zusatzfrage, Herr Roth.

Vielen Dank, Herr Minister. – Können Sie etwas dazu sagen – wir reden nicht über freiwillig Ausgereiste, die Frage bezieht sich auf Abgeschobene –, aufgrund welcher Rechtsgrundlage dies in den vorliegenden Fällen geschehen ist?

Herr Minister.

Herr Abg. Roth, es ist nicht die Aufgabe der Schulbehörden, das zu beurteilen. Rechtsgrundlage sind die einschlägigen ausländerrechtlichen, aufenthaltsrechtlichen bzw. asylverfahrensrechtlichen Vorschriften.

Ich rufe Frage 789 auf. Frau Abg. Geis.

Ich frage die Landesregierung:

In welchem Planungs- und Umsetzungsstadium der Sanierungsmaßnahmen des Brückenabschnitts und damit der defekten Übergangskonstruktion auf der A 671 bei Hochheim in Richtung Wiesbaden befindet sich Hessen Mobil zurzeit?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrte Frau Abg. Geis, Mitte April fand die Notinstandsetzung der defekten Übergangskonstruktion statt. Seitdem stehen je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Aus Gründen der Sicherheit müssen allerdings die Geschwindigkeitsbeschränkungen in beiden Richtungen beibehalten werden. Außerdem können Schwertransporte mit einem Gewicht von über 44 t zunächst nicht mehr zugelassen werden.

Aufgrund der Lieferzeiten für die neu einzubauende Konstruktion kann der Austausch der Übergangskonstruktion erst Ende Juni 2017 beginnen. Die Arbeiten sollen im November 2017 abgeschlossen sein.

Vorbereitende Arbeiten für die Verkehrsführung während der Bauzeit wurden an zwei Wochenenden im Mai 2017 durchgeführt. In dieser Woche wird bei Hochheim eine Brückenprüfung unter Einsatz eines sogenannten Unterflurgerätes durchgeführt, die aufgrund der Dimension des Geräts für den Zeitraum der Prüfung eine Reduzierung der vorhandenen zwei Fahrstreifen auf einen Fahrstreifen bedingt. Die Prüfung erfolgt jedoch ausschließlich in verkehrsschwachen Zeiten und wird bis Ende der Woche abgeschlossen sein.

Bis auf diese beiden Wochenenden sowie die Prüfzeiten in dieser Woche stehen bzw. standen den Verkehrsteilnehmern je Fahrtrichtung zwei Fahrstreifen zur Verfügung. Auch während des Hessentags in Rüsselsheim vom 9. bis zum 18. Juni ist die A 671 auf je zwei Fahrspuren nutzbar.

Zusatzfrage, Frau Abg. Geis.

Vielen Dank, Herr Staatsminister. – Nachdem es dort quasi über Nacht zu einer Brückensanierung kam, ist die Frage, weshalb die Sanierungsmaßnahmen an der Stelle nicht früher eingeleitet wurden.

Herr Minister Al-Wazir.

Das, was dort zurzeit passiert, ist keine geplante Sanierungsmaßnahme, sondern es gab einen unerwarteten gravierenden Schaden an der Übergangskonstruktion. Sie wissen, dass dort langfristig ein Neubau geplant ist. Man dachte: Bis der fertig ist, hält die Übergangskonstruktion. – Die Übergangskonstruktion ist aber kaputtgegangen. Sie wird nicht mehr hergestellt; deswegen muss sie aufwendig besorgt werden. Das sind die Probleme, vor denen man steht.

Wenn Sie mich fragen, warum an dieser Stelle nicht früher etwas passiert ist, will ich sagen, dass es einen guten Grund dafür gibt, warum wir seit Beginn dieser Legislaturperiode auch beim Bundesstraßen- und Bundesautobahnbau ein besonderes Augenmerk auf Sanierungsmaßnahmen an der bestehenden Infrastruktur legen. An dieser Stelle kann man wieder einmal sehen, warum.

Eine weitere Zusatzfrage, Frau Abg. Geis.

Bei wie vielen anderen Brücken in Hessen ist die Situation ähnlich?

(Heiterkeit – Janine Wissler (DIE LINKE): Jetzt mal alle aufzählen!)

Herr Minister Al-Wazir, ich lasse Ihnen noch ein bisschen Zeit zum Überlegen.

Frau Geis, ich glaube, es gibt in Hessen insgesamt um die 6.000 Brücken, und sie sind nicht alle in einem guten Zustand, um es einmal vorsichtig auszudrücken. Deswegen hoffe ich, dass wir ähnliche Situationen nicht auch an anderen Brücken erleben.

Sie kennen vielleicht das Beispiel der Bergshäuser Brücke an der A 44 Kassel – Dortmund. Auch dort haben wir die Situation, dass sich der Bauwerkszustand so verschlechtert hat, dass man quasi eine Spur dauerhaft nicht mehr benutzen kann. Ich hoffe, dass uns das an anderen Stellen erspart bleibt. Ein großer Teil der Brücken, gerade der Autobahnbrücken, stammt aus den Sechziger- und Siebzigerjahren. Damals begann der Bau mit Spannbeton. Übrigens lag damals das Höchstgewicht eines Lkw bei 24 t, heute liegt es bei 44 t. Angesichts dessen, dass wir es jetzt mit einer ganz anderen Belastung zu tun haben, stellen wir fest, dass wir auf den Erhalt der bestehenden Infrastruktur ein besonderes Augenmerk legen müssen. Wir versuchen das an dieser Stelle. Ich hoffe, dass ich auch Ihre Unterstützung habe, wenn entsprechende Priorisierungen anstehen.

Herr Kollege Warnecke, Sie haben das Wort zu einer Zusatzfrage.

Lieber Herr Staatsminister Al-Wazir, könnte zur Beschleunigung der Angelegenheit auch die Einrichtung eines zusätzlichen Referats, nämlich eines „Brückenreferats“, beitragen, in Analogie zum Riederwaldtunnel?

(Heiterkeit der Abg. Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP) und Janine Wissler (DIE LINKE))

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Sehr geehrter Herr Warnecke, im Jahre 2015 wurde bei Hessen Mobil ein extra Dezernat „Brückenertüchtigung und -neubau“ eingerichtet.

Die Frage ist klar beantwortet worden und kann abgeschlossen werden.

Ich rufe die Frage 790 auf. Herr Abg. Tipi.