Auch deshalb muss die Gebühr weg: Es geht um ein riesengroßes Entlastungsprogramm für Familien, das auch in den Sonntagsreden der Union immer wieder beschrieben wird.
(Beifall bei der SPD und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos) – Zuruf des Abg. Alexander Bauer (CDU))
Damit will ich einen Vorhalt aufnehmen, der in den letzten Tagen immer wieder von interessierter Seite gemacht wurde: Ja, auch die Gutverdienenden im Land müssen nach unserem Vorschlag keine Kitagebühr mehr zahlen.
Sie zahlen allerdings auch keine Schulgebühren, und sie zahlen auch keine Studiengebühren. Gleiche Bedingungen in allen Bildungseinrichtungen – das ist unser Credo. Verteilungsfragen sind über die Steuererklärung zu lösen.
Ich habe eben schon einmal angedeutet, dass die Kommunen unter Druck stehen. Viele von Ihnen wissen das eigentlich auch. Deswegen sind wir froh, dass es der Großen Koalition gelungen ist, die Bundesmittel für die Kitas und den Ausbau von Kitas deutlich zu erhöhen. Ich bin froh, dass sich meine Partei darauf verständigt und entschieden hat, das Thema Gebührenfreiheit auch mit Bundesmitteln zu begleiten. Das ist eine der Richtungsentscheidungen, um die es am 24. September in unserem Land gehen wird.
In Lande Hessen sieht es in Bezug auf die Mitfinanzierung der Kitas durch das Land leider düster aus. Ich zitiere einmal den Kollegen Bocklet, der im März 2015 – da hat er schon mitregiert – in diesem Haus gesagt hat:
Hessen bindet Mittel im Kommunalen Finanzausgleich und leitet hoffentlich – das ist nicht immer ganz nachvollziehbar – die Bundesmittel entsprechend weiter. Ich will an dieser Stelle allerdings daran erinnern, dass der Anspruch der Gebührenfreiheit in den Kitas nicht nur ein Thema der Sozialdemokratischen Partei ist. Der Hessische Ministerpräsident hat im Vorwahlkampf 2013 ausdrücklich erklärt
vor der Wahl –, dass er im Falle eines guten Verhandlungsergebnisses im Rahmen des Länderfinanzausgleichs ebenfalls möchte, dass die Gebühren entfallen.
Nun ist es bei ihm vor der Wahl häufiger etwas anders als nach der Wahl; denn als die Entscheidung zum Länderfinanzausgleich kam – –
(Beifall bei der SPD – Dr. Walter Arnold (CDU): Wollen wir aber nicht! – Weitere Zurufe von der CDU)
In dem Moment, als der Länderfinanzausgleich behandelt wurde und das Ergebnis feststand, hat der Ministerpräsident öffentlich erklärt, dass er jetzt die Mittel für Schuldenabbau und für Investitionen in Forschung und Entwicklung an den Hochschulen will. Das ist etwas völlig anderes als das, was er vor der Landtagswahl gesagt hat.
Welche Position Sie heute einnehmen, werden wir gleich hören. Ich bin jedenfalls sehr gespannt, was am Ende noch alles kommt.
Ich will aber auch – mit Blick auf die Redezeit – zwei weitere Punkte ansprechen. Erstens. Wir wollen mit dem vorgelegten Paket die Kommunen durch einen deutlich höheren Landeszuschuss zu den Betriebskosten ausdrücklich unterstützen; denn es ist notwendig, die Kommunen an dieser Stelle zu entlasten und die Verantwortung des Landes Hessen auch in der Kinderbetreuung endlich stärker zur Geltung zu bringen.
Zweitens – auch das möchte ich am heutigen Tage zum Thema machen –: Wir verbinden das ausdrücklich mit dem Anspruch, das Kinderförderungsgesetz in seiner bestehenden Form abzuschaffen.
Dieses Bürokratiemonster, das Sie geschaffen haben, wird den Ansprüchen überhaupt nicht gerecht. Ich will einmal den Kollegen Frank Schmidt zitieren, der mit Blick auf das KiföG gesagt hat, er bekomme den gleichen Landeszuschuss wie vor dem KiföG, habe jetzt aber mindestens den doppelten Verwaltungsaufwand.
Das ist die Kritik, die wir aus vielen Kinderbetreuungseinrichtungen hören – insbesondere aus denen der freien Träger –: dass Sie mit diesem Gesetz am Ende versucht haben, ein paar Bildungsansprüche zu formulieren. Die sind im Großen und Ganzen auch unstrittig, aber das Instrumentarium, das Sie damit geschaffen haben, bewirkt am Ende das genaue Gegenteil. Die gesamten Beträge Ihrer Sondertöpfe gehen in den Regelbetrieb. Das ist auch das Ergebnis der Großen Anfrage.
Deswegen sage ich sehr klar – mit Blick auf meine abgelaufene Redezeit –: Unser Anspruch ist, erstens Gebührenfreiheit für die Eltern herzustellen, damit Familien entlastet werden, zweitens dafür zu sorgen, dass die Handlungsfähigkeit der Kommunen in dieser Frage gestärkt wird, und drittens, dass dieses Bürokratiemonster KiföG in seiner heutigen Form abgeschafft gehört. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Vorab: Sehr geehrter Herr Schäfer-Gümbel, eines kann ich hier nicht stehen lassen. Wir sind an einem von Ihnen zu Beginn vorgebrachten Punkt ganz anderer Auffassung als Sie. Wir finden es wichtig, dass frühkindliche Bildung, Betreuung und Erziehung allen zur Verfügung stehen, die das in Anspruch nehmen wollen; wir glauben aber nicht, dass es ein zu verabsolutierendes Ziel sei, dass Kinder so früh wie möglich in die Kita gehen.
Der erste und wichtigste Bildungsort für Kinder – das haben Sie formuliert – ist die Familie. Sie ist auch deshalb so wichtig, weil Eltern sehr genau wissen, wie wichtig Betreuungsqualität ist. Deshalb ist nach unserer Wahrnehmung für die Eltern das Qualitätsthema in der Kinderbetreuung heute das weitaus Wichtigere gegenüber den von Ihnen angesprochenen Punkten.
Aber noch einmal von vorne: Sie legen heute einmal mehr einen Antrag zur Kinderbetreuung vor. Nach mehreren Gesetzentwürfen zum KiföG und der Gebührenfreiheit, die wir schon in der einen oder anderen Aktuellen Stunde besprochen haben, ist es heute ein Setzpunktantrag mit einem ganz großen Aufschlag – mit gleich drei Anliegen in der Überschrift. Sie haben das hier alles eben ausgeführt. „Frühe Bildung stärken – Kommunen und Eltern entlasten“, das klingt alles zusammen großartig. Es ist der integrierte Wunschzettel aller an Familienpolitik Beteiligten. Wer will da widersprechen?
Ich werde das jetzt tun. Ich möchte Ihnen heute gern noch einmal in aller Ruhe auseinandersetzen, dass Ihr vermeintliches Rundumsorglospaket für Kinder, Eltern und Kommunen in Wahrheit für die nachwachsende Generation mindestens mal eine riesige Hypothek ist.
Auch ist das für den Vorsitzenden der größten Oppositionsfraktion in diesem Land ein schwieriger Vorschlag; man könnte infrage stellen, wie verantwortungsvoll er ist. Aber der Reihe nach.
Zur Beitragsfreiheit, dem ersten Wunsch auf dem Zettel. Zu den grundsätzlichen Aspekten habe ich mich hier schon oft geäußert. Ich will heute insbesondere auf einen Punkt hinaus: Sie wollen in Schritten sämtliche Elternbeiträge für Leistungen der Kinderbetreuung und der frühkindlichen Bildung abschaffen – sogar auch die Beiträge für die Nachmittagsbetreuung von Grundschulkindern, wie ich vermute. Darüber hinaus wollen Sie die Qualität erhöhen – prima. Jeder Träger soll trotz des Entfallens der Elternbeiträge entlastet werden. In Summe soll das Land unter Anrech
Was heißt das? – Ihr finanzpolitischer Sprecher hat kürzlich dargelegt, der erwünschte Landesbeitrag zur Kinderbetreuungsfinanzierung belaufe sich auf 1,4 Milliarden € pro Jahr. Ich möchte, obwohl Sie das alles wissen, doch noch einmal daran erinnern, dass wir 1999 in Hessen mit 60 Millionen € Landesbeitrag gestartet sind. Das war unter der Verantwortung der SPD; das haben wir von Ihnen übernommen. Aber das ist zum Glück schon lange her. 2006, das ist weniger lange her, aber ich sage es der Fairness halber dazu, waren es 100 Millionen €. Seither ist der Etat für frühe Bildung, Erziehung und Betreuung in Hessen auf 460 Millionen € jährlich angewachsen. Das ist fast eine Verfünffachung. Von Ihnen wird immer wieder angeführt – das muss hier auch einmal gesagt werden; es ist schade, dass Herr Merz es jetzt nicht hören kann, trotzdem bitte gute Besserung an ihn
ja, bitte –, die Zunahme der Landesleistung sei schlicht der Steigerung der Platzzahlen geschuldet. Das ist falsch.
Diese Landesregierung und ihre CDU-geführten Vorgängerinnen haben enorme Anstrengungen unternommen, um jedes Hessenkind nicht nur in gewünschtem Umfange betreut und gebildet zu wissen, sondern sie hat darüber hinaus noch einen wachsenden Beitrag je Kind und Jahr geleistet: von rund 440 € im Jahr 2006 auf rund 1.780 € je Kind und Jahr heute. Das nehmen Sie bei dieser Gelegenheit bitte einmal zur Kenntnis. Hier wird der Rechtsanspruch nicht nur irgendwie mit Geld erledigt, das gar nicht vom Land kommt, sondern es wird jedes Jahr pro Kind ein massiv steigender Landesbeitrag in die frühe Bildung eingebracht, und dies eben für immer mehr Kinder. Das ist eine tolle Leistung, für diese muss ich mich bei uns als Haushaltsgesetzgeber einmal bedanken und die Landesregierung loben.