Protokoll der Sitzung vom 31.05.2017

Die Antwort der Landesregierung schweigt sich auch über die Frage der konkreten Verzahnung und Rückkopplung zwischen dem schulischen Angebot und dem Betreuungsangebot durch die Träger aus. Darüber sind aus der Antwort nicht viele Informationen herauszuarbeiten. Ich wiederhole, das ist nur in begrenztem Maße ein Vorwurf an die Landesregierung; denn es ist ja die Frage, wonach die Fragesteller gefragt haben, was sie überhaupt interessiert hat. Die Qualität der Angebote scheint jedenfalls nicht das vorwiegende Thema gewesen zu sein.

Was uns fehlt, ist eine Rückspiegelung und Bewertung, beispielsweise der Realisierung der in der Kooperationsvereinbarung zwischen dem Land und den Schulträgern verankerten Ziele. Das ist zum einen eine Frage der inhaltlichen und qualitativen Entwicklung von Bildungs- und Betreuungsangeboten, zum anderen eine Frage der Herausbildung einer Bildungskultur, die die unterschiedlichen Voraussetzungen und Bedürfnisse der Kinder berücksichtigt.

Nicht ganz unproblematisch – da bin ich ein Stück weit bei der Bewertung, die Kollegin Faulhaber vorgenommen hat – ist die Erhebung der Elternbeiträge an 13 Schulen für die Betreuungszeit von 7:30 Uhr bis 14:30 Uhr, also für die Zeit, für die das Land Verantwortung trägt. Da werden zwischen 30 € und 59 € zusätzlich zu den Kosten des Mittagessens erhoben; hinzu kommen die Kosten für das Betreuungsmodul ab 14:30 Uhr. An dieser Stelle muss ich schon sagen: Wenn man sich die Zahlen in der Antwort der Landesregierung anschaut, fällt einem die Gemeinde Bickenbach auf: 130 € für das Modul ab 14:30 Uhr, 59 € für den Zeitraum bis 14:30 Uhr und noch etwa 70 € Essensgeld. Das sind insgesamt 260 €, die jeden Monat für das Betreuungsangebot fällig werden. Das ist in der Tat viel Geld.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

Auf der anderen Seite frage ich mich, ob man an der Stelle die Gemeinde Bickenbach oder vielleicht doch die Landesregierung in den Fokus nehmen muss. Uns kamen die Beträge spanisch vor. Wir konnten uns das kaum vorstellen, und deshalb haben wir beim Bildungsbüro des Landkreises Darmstadt-Dieburg recherchiert. Dort bekommt man ganz andere Zahlen: 50 € für das Format bis 14.30 Uhr und 80 € für das Format bis 17 Uhr, zusammen 130 € – statt nach Ihrer Darstellung rund 200 € –, und in diesen 130 € ist auch noch eine Ferienbetreuung für fünf Wochen enthalten. Insofern muss man schon die Frage stellen, inwieweit die Zahlen, die das Kultusministerium geliefert hat, überhaupt verlässlich sind. Das ist eine spannende Frage – auch

wenn man sich anschaut, wie die Landesregierung oft mit dem Parlament umgeht.

(René Rock (FDP): Respekt!)

Uns ist außerdem aufgefallen, dass im Kreis DarmstadtDieburg nur zwischen 14 % und 57 % der Schülerinnen und Schüler am Mittagessen teilnehmen. Das ist ein eklatanter Unterschied zu der Quote im Zuständigkeitsbereich fast aller anderen Schulträger. Ähnliches gilt nur für den reichen Hochtaunuskreis, wo die Quote zwischen 31 % und 47 % liegt.

(Zuruf des Abg. Holger Bellino (CDU))

Da stellt sich die Frage, Herr Kollege Bellino: Worin ist die geringe Teilnahmequote denn begründet? Ist sie in einer geringen Teilnahme am Pakt zu suchen oder in der Qualität des Angebots begründet? Was machen eigentlich die Kinder, die nicht am Mittagessen teilnehmen? Wie wird den Grundbedürfnissen dieser Kinder hinsichtlich Ernährung im Rahmen der Nachmittagsbetreuung bis 14:30 Uhr und darüber hinaus Rechnung getragen? Das sind Fragen, die sich sowohl an die Landesregierung, die sich dieses „Pakts für den Nachmittag“ rühmt, wie auch an die Schulträger richten, die daran beteiligt sind.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, hinsichtlich des Ressourceneinsatzes aus Landesmitteln fehlt in der Antwort der Landesregierung der Hinweis darauf, wie die Mittel tatsächlich verwendet wurden. Das wäre ja eine spannende Frage. Der bloße Verweis darauf, wie sich die Mittel zusammensetzen, wo Sie sie herausgeholt haben, zeigt ja noch nicht, wie es in der Praxis läuft. Ganz nebenbei: Sie verschweigen dabei, wie viele dieser Mittel Sie auf Kosten des Grundschulunterrichts abgezogen haben und wer das demnach letztlich zu bezahlen hat.

(Beifall bei der FDP)

Meine Damen und Herren, interessant wäre zudem ein Ausblick der Landesregierung auf die Fortentwicklung des Pakts hinsichtlich der im Koalitionsvertrag – den Sie immer so gerne heranziehen – verankerten ambitionierten Zielsetzung gewesen. Ich darf Sie einmal erinnern: Sie haben vereinbart, dass Sie allen – allen! – Grundschülerinnen und Grundschülern mit dem Pakt eine Bildungs- und Betreuungsgarantie geben wollen. Sie haben das auf Seite 32 Ihrer Vereinbarung – wir schauen da von Zeit zu Zeit schon hinein – konkretisiert. Sie haben festgehalten, dass Sie gemeinsam mit den Kommunen allen Eltern, die dies für ihre Grundschulkinder wollen, ein verlässliches Bildungs- und Betreuungsangebot machen wollen. Wie sieht es denn damit aus? Bekommen es alle, die es nachfragen? Gibt es eine Berechnung, wie der Bedarf gemäß Elternwunsch wäre, und ist der Bedarf mit dem tatsächlichen Angebot abgeglichen worden?

Meine Damen und Herren, wenngleich der Ausbau der Ganztagsangebote ein zentrales Thema im Rahmen der Qualitätsoffensive für eine bestmögliche Bildung und für die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist, so wird sich auch hier letztlich zeigen müssen, ob und wie der Ausbau überhaupt gelingen kann, wenn die Stellen fehlen bzw. die Menschen fehlen, die man auf die Stellen setzen kann.

Auch da stellt sich weiterhin die Frage – wir werden morgen ausführlicher darüber diskutieren –, wie lange die Landesregierung auf dem Weg weitergehen will, ihre Vereinbarungen aus dem Koalitionsvertrag betreffend Ausbau des Pakts für den Nachmittag und mehr Inklusion auf Kosten

der Lehrerinnen und Lehrer sowie der Schulen umzusetzen, oder ob dort, wenn das nicht der Fall ist, andere Weichenstellungen erfolgen.

(Beifall bei der FDP)

Was uns außerdem fehlt, ist eine unabhängige Evaluation, inwieweit sich der Pakt für den Nachmittag dazu eignet, die Ziele und die Qualitätskriterien von Ganztagsangeboten umzusetzen, die sich sowohl in der Richtlinie als auch im Qualitätsrahmen widerspiegeln. So etwas wäre wünschenswert. Aus meiner Sicht ist aber nicht erkennbar, dass das kommt. Eine grundsätzlich Überarbeitung und Integration des Pakts wäre dementsprechend ebenfalls anzuregen.

Zu klären wäre letztlich auch, inwieweit in die Betreuungsangebote auch die Schülerinnen und Schüler der Vorklassen und diejenigen, die aus anderen Betreuungsangeboten herausfallen, integriert werden können.

Zusammenfassend kann man sagen: Es ist vieles gesagt oder geschrieben worden, aber viele Fragen bleiben offen – um an ein beliebtes Talkshow-Format anzuknüpfen. Darüber, auf wessen Kosten Sie all das machen, was Sie machen, werden wir uns morgen etwas ausführlicher unterhalten.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, lieber Kollege Greilich. – Das Wort hat Frau Abg. Bettina Wiesmann, CDU.

Herr Präsident, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Wir sprechen heute über den Pakt für den Nachmittag, den die Landesregierung mit Volker Bouffier an der Spitze in dieser Legislaturperiode ins Leben gerufen hat. Mit diesem Programm soll die Nachmittagsbetreuung der Grundschulkinder in Hessen flächendeckend erweitert und verbessert werden.

Grundprinzip des Programms ist die Freiwilligkeit der Akteure. Das Land – Frau Faulhaber, das halte ich übrigens tatsächlich für neu – bietet materielle Unterstützung bei einer Kooperation zwischen Schulträger, Kommune und Umfeld, die es so bisher nicht gab und die auch, was die Zuständigkeiten betrifft, bisher nicht angelegt war. Wir halten dies grundsätzlich, aber auch im Lichte der Antworten auf die Fragen, die Sie in Ihrer Großen Anfrage gestellt haben, für den richtigen Weg und freuen uns darüber, dass bereits zwei Drittel der hessischen Schulträger am Pakt für den Nachmittag teilnehmen. Wir wissen aber auch, dass wir damit noch nicht am Ziel dieses Weges sind.

Was spricht grundsätzlich für den Pakt? Es geht um eine Zusammenführung von nachmittäglichen Bildungsangeboten, Betreuung und Freizeitgestaltung in ein dem jeweiligen Bedarf entsprechendes Angebot, wobei sich Schulträger und Kommunen – vor allem die Kinder- und Jugendhilfe mit den Horten –, aber auch nicht kommunale Anbieter, etwa Vereine, Kirchen, Musikschulen und freie Initiativen, auf ein gemeinsames Ziel verpflichten, nämlich den Kindern der jeweiligen Schule eine gute Mittags- und Nachmittagsbetreuung angedeihen zu lassen. Der Pakt ist damit ein wichtiger Baustein des hessischen Ganztagsangebots für – ich formuliere das bewusst – Kinder im

Grundschulalter, neben dem Ganztagsschulprogramm des Landes, bei dem die daran teilnehmenden Schulen drei unterschiedliche Profile aufweisen. Auch die gebundene Ganztagsschule gehört dazu. Die Diktion haben wir verändert; es sind aber drei Ausprägungen.

Das Besondere daran ist – das habe ich schon kurz erwähnt, weil ich auf die Neuerung an diesem Punkt, die mir sehr wichtig ist, hinweisen wollte –, dass sich Land und Kommune die Kosten für das Angebot teilen. Damit wird einerseits den Zuständigkeiten für die Nachmittagsbetreuung von Kindern, so, wie sie bei uns verankert sind, Rechnung getragen, andererseits aber auch der Verantwortung des Landes für eine gute Qualität der Bildung in Hessen.

Besonders und uns weiterhin wichtig ist, dass die Teilnahme am Pakt freiwillig ist. Darauf möchte ich einen Moment lang eingehen. Wir wollen nicht, dass sechs- oder auch neunjährige Kinder im Regelfall einen verpflichtenden Achtstundentag an der Schule verbringen.

(Beifall bei der CDU)

Warum? Erstens. Grundschulkinder sind keine Erwachsenen. Sie sind auch keine Jugendlichen; sie sind weniger belastbar als diese. Schon ein langer täglicher Aufenthalt in einer Kindertagesstätte – der ist häufig unumgänglich; wir kritisieren ihn auch nicht – führt zu einem vervielfachten Ausstoß von Stresshormonen bei Kindern. Das sagen uns die Wissenschaftler, und das müssen wir zur Kenntnis nehmen. Dieses Thema ist auch nicht zwingend mit dem sechsten Geburtstag oder mit der Einschulung beendet, obwohl es mit der Zeit natürlich weniger drängend wird. Deshalb halten wir offene, flexible und atmende Systeme für die richtigen, und deshalb setzt der Pakt für den Nachmittag auf Freiwilligkeit.

(Beifall bei der CDU)

Zweitens. Neben den Betreuungsbedürfnissen der Eltern, die wir sehr ernst nehmen und die wir für sehr wichtig halten – das ist kein Lippenbekenntnis, dafür machen wir ausgesprochen viel in diesem Land –, gibt es wenige auf die Kinder bezogene Gründe für den zwingenden Ganztag. Seit mindestens 15 Jahren hören wir zahlreiche Plädoyers dafür und erfahren etwas über die damit zusammenhängenden Hoffnungen, die Ganztagsschule möge endlich alle Probleme lösen.

Frau Kollegin Wiesmann, es gibt den Wunsch nach Zwischenfragen. Ich frage Sie generell, ob Sie dem nachkommen wollen.

Nein. Sie können nachher nach vorne kommen, und wir können darüber reden. – Man sagt, die Ganztagsschule löse endlich alle Probleme von Kindern und Jugendlichen. Auch die SPD hat diese These immer wieder aufgestellt: Echte Ganztagsschulen – ich formuliere es so wie Sie – seien die wichtigste Voraussetzung für eine bessere und vor allem gerechtere Bildung.

(Zurufe von der SPD: Ja!)

Aber selbst die aufwendige deutsche Ganztagsschulstudie – „StEG“ heißt sie abgekürzt – hat ergeben, dass sogar Kinder mit Migrationshintergrund oder aus benachteiligen

den Verhältnissen, um die es uns wirklich gehen muss, durch einen Ganztagsschulbesuch nichts gewinnen. Nach einer im letzten Jahr vorgelegten Studie der großen Ganztagsschulverfechterin Bertelsmann Stiftung – ich sage das neutral; ich glaube, das kann man so sagen – sagt ein Viertel der Eltern von Schülern gebundener Ganztagsschulen, sie wünschten sich eigentlich, dass ihre Kinder etwas weniger Zeit in der Schule verbringen. Zugleich – das zitiere ich hier immer wieder – zeigen Kinder- und Jugendbarometer regelmäßig den Wunsch von Kindern und Jugendlichen an, neben der Schule mehr Zeit für ihre Freunde und, man glaubt es kaum, für ihre Familie zu haben.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Am liebsten würden die gar nicht zur Schule gehen!)

Das könnten wir auch anführen. Aber alle Wünsche können wir nicht erfüllen. Deshalb gibt es eine Schulpflicht, und die ist ein Kompromiss. Es stellt sich die Frage, wie weit wir die Schulpflicht ausdehnen wollen.

(Beifall bei der CDU)

Die Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen“ zum hessischen Bildungssystem, die wir hier seit drei Jahren haben, hat sich ebenfalls mehrmals mit Ganztagsschulen befasst. Die Ergebnisse waren bemerkenswert, auch, wie ich glaube, für diejenigen, die denken, dass die verbindliche Ganztagsschule das Richtige ist. Zwei Sachverständige, Prof. Stecher von der Universität Gießen, Mitverfasser der hessischen Ganztagsschulstudie, für die SPD, aber auch Frau Prof. Rabenstein für DIE LINKE, haben nämlich sehr überzeugend vor einer Vermengung von Schule und Freizeit gewarnt. Sie befürchten, dass beide Bereiche zu sehr vermischt werden, wenn wir die Freiwilligkeit – genau darauf bezieht sich mein Plädoyer – nicht beachten.

Die Schulpflicht ist nämlich tatsächlich ein Kompromiss, durch den Kinder – zu Recht – für einen Teil ihrer Entwicklungsphase in eine Gemeinschaft gezwungen werden. Es gibt aber auch Kinder – das wissen Sie wahrscheinlich alle –, die sich besser entwickeln, wenn sie nicht ständig Gruppen angehören müssen.

Ich betone noch einmal – ich will nicht falsch verstanden werden –: Deshalb sind die Freiwilligkeit und die Atmungsfähigkeit des Systems jenseits der Schulpflicht wichtig. Kinder brauchen nämlich die Freiheit zum Rückzug und auch die Chance, einmal alleine, ohne Anleitung, etwas auszuprobieren. Manche brauchen ihr Zuhause oder zumindest einen personellen Tapetenwechsel, um sich vom Druck der Peergroup, den es auch gibt und den sie an unseren Grundschulen an zwei Dritteln des Tages erleben, erholen zu können.

(Beifall bei der CDU)

Ich will als Letztes sagen: Die Anhörung der Enquetekommission hat auch gezeigt – das hat mich selbst überrascht –, dass nur ein kleiner Teil der Schulkinder Bildungsfortschritte im Ganztag wegen des Ganztags macht. Das mag uns ganz wichtig sein; aber bezeichnend war, dass es keine Belege dafür gibt. Frau Faulhaber, da bin ich, auch aufgrund dieser Anhörung, anderer Meinung als Sie. So, wie ich es verstanden habe und wie es auch besprochen worden ist, gibt es keine Belege dafür, dass die ganztägige Beschulung zu kognitiven Gewinnen führt. Die bundesweite Ganztagsschulstudie bewertet dies auch gar nicht; sie wollen das gar nicht herausfinden. Sie beurteilen soziales Lernen – das ist mir auch wichtig –, aber sie beurteilen

nicht die kognitiven Fortschritte. Das muss man einfach auch zur Kenntnis nehmen.

Aus all diesen Gründen – ich bitte, mir noch einmal genau zuzuhören – sind wir nicht gegen den Ganztag. Aber wir setzen gerade im Grundschulbereich auf die Offenheit und Freiwilligkeit der Angebote. Denn das sollte unseres Erachtens der Staat tun: Er sollte Unterstützung für diejenigen anbieten, die sie brauchen oder wollen, z. B. für Kinder, die eine professionelle Betreuung und Förderung bei bestimmten Aktivitäten suchen – bzw. ihre Eltern für sie; für Kinder, welchen sonst eine Umgebung von Gleichaltrigen fehlt, vielleicht weil sie Einzelkinder sind; für Kinder von Eltern, die aus beruflichen Gründen nicht selbst betreuen können oder wollen. Ich beurteile das nicht. Das sind alles gute Gründe für die Wahl eines Ganztagsangebots. Es sollte aber nicht verpflichtend sein.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ein zweiter Punkt ist uns sehr wichtig – Frau Faulhaber, auch das haben Sie vorhin in Ihrer Eingangsrede schon angesprochen, und das sehen wir anders als Sie –: Nicht nur die Freiwilligkeit, sondern auch die Angebotsvielfalt im Rahmen des Pakts für den Nachmittag sind uns ein besonderes Gut. Sie bezeichnen das kritisch als „Flickschusterei“. Wir glauben, dass es mit der Konstruktion des Pakts für den Nachmittag möglich wird, für das schulische Umfeld und die Bedürfnisse und Wünsche der Kinder vor Ort aus bestehenden Initiativen, von welchen keine aufgegeben werden muss, sondern alle in diese Paktkonstruktion überführt werden können, ein passgenaues Angebot zu generieren.

Wo steht der Pakt heute? Wir sind auch der Meinung – jetzt muss ich mich kurz fassen, das habe ich eingangs schon gesagt –, dass wir noch nicht am Ende des Weges angelangt sind. Aber angesichts eines Angebots, das wir freiwillig machen und für das wir demnächst schon den Zuspruch von zwei Dritteln aller Schulträger haben, können wir zufrieden sein. Das spornt uns natürlich an, dafür vermehrt bei den übrigen Schulträgern zu werben und für die Vertiefung der Wahrnehmung in den Schulträgerbezirken zu werben.

Was uns neben den bereits genannten Punkten auch wichtig ist, ist, dass bestehende Angebote – das sagt uns die Antwort auf die Große Anfrage – tatsächlich nicht abgeschnitten werden mussten, dass alles überführt werden konnte und dass bestehende Kooperationen mit Anbietern, von diesem oder jenem Anbieter, allesamt fortgeführt werden konnten. Das haben uns jedenfalls die Schulträger zurückgemeldet. Sie wurden sogar mit zusätzlichen Ressourcen aufgewertet. Sie müssen sich auch neuen Qualitätsmaßstäben und -ansprüchen stellen; denn sie müssen jetzt beispielsweise auch den Qualitätsrahmen des Landes für sein reguläres Ganztagsschulprogramm erfüllen. Ich finde, das sind Fortschritte, die zeigen, dass man mit einem so gestrickten Angebot auf der Basis von Offenheit, Freiwilligkeit und lokalem Bezug zu qualitativen Fortschritten kommen kann.