Protokoll der Sitzung vom 01.06.2017

Ich komme abschließend zur Neugestaltung der Qualifizierungen von Schulleiterinnen und Schulleitern. Wir möchten potenzielle Schulleiterinnen und Schulleiter zukünftig noch gezielter auf ihre Tätigkeit vorbereiten und, wenn sie dann im Amt sind, bei der Erfüllung ihrer Aufgaben begleiten.

Lehrkräfte, die Schulleiterin oder Schulleiter werden wollen, durchlaufen zukünftig eine verbindliche Vorbereitung. Diese besteht aus einer Qualifizierungsphase und einem Eignungsfeststellungsverfahren. In der Qualifizierungsphase werden die Kompetenzen vermittelt, die Schulleiterinnen und Schulleiter brauchen. Das sind Kommunikation in der Leitungsrolle, unterrichtswirksame Führung, Schulbudget, Schulrecht und Qualitätsentwicklung.

Im Eignungsfeststellungsverfahren wird dann überprüft, ob die Lehrkraft, die an der einjährigen Qualifizierung teilgenommen hat, auch tatsächlich über die entsprechenden Kompetenzen verfügt. So sichern wir schon vor Amtsübernahme, dass die zukünftigen Schulleiterinnen und -leiter eine Schule gut führen können. Liebe Frau Faulhaber, ich sage es ganz bewusst, wir glauben nach wie vor daran, dass eine Schule einen Schulleiter braucht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, ich fasse zusammen: Wir entwickeln die Schulevaluation in Orientierung an den individuellen Bedürfnissen unserer Schulen weiter. Wir richten unsere hochwertigen Fortbildungs- und Beratungsangebote zum einen auf die zentralen Schwerpunktthemen unserer Schulen, zum anderen aber auf konkrete schulspezifische Themen aus.

Wir stärken unsere angehenden Führungskräfte noch zielgerichteter und noch frühzeitiger. Das ist ein gutes und ein stimmiges Gesamtkonzept. Es wird unsere Schulen sicher und verlässlich in die Zukunft tragen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. – Die Rednerliste ist erschöpft.

(Hugo Klein (Freigericht) (CDU): Wir auch!)

Mir ist mitgeteilt worden, dass beide Anträge an den Ausschuss überwiesen werden. – Dem widerspricht keiner, dann ist das so beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 13 auf:

Antrag der Abg. Dr. Sommer, Alex, Decker, Di Benedetto, Gnadl, Merz, Roth (SPD) und Fraktion betreffend angepasste Verordnung für Betreuungs- und Entlastungsleistungen sofort vorlegen – Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen Hilfe zukommen lassen – Drucks. 19/4655 –

zusammen mit Tagesordnungspunkt 65:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Verordnung zu Unterstützungsleistungen im Alltag – Drucks. 19/ 4957 –

Die vereinbarte Redezeit beträgt fünf Minuten pro Fraktion. Frau Kollegin Sommer, Sie haben das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine werten Kolleginnen und Kollegen! Alle Pflegebedürftigen haben einen Anspruch auf zusätzliche Betreuungs- und Entlastungsleistungen in Form von Unterstützung und Begleitung im Alltag sowie im Haushalt und bei der hauswirtschaftlichen Versorgung. Das gilt seit dem 01.01.2015 in Höhe von 104 € pro Monat durch das Pflegestärkungsgesetz. Am 01.01.2017 gab es eine Erhöhung des Entlastungsbetrags auf 125 € monatlich. Er ersetzt die bisher zusätzlichen Betreuungs- und Entlastungsleistungen nach § 45b SGB XI.

Das Bundesgesetz hat die Regelung für diese Leistungen auf Landesebene delegiert. Sie haben die bestehenden Rechtsverordnungen noch nicht an die Gesetzesänderung angepasst. Herr Grüttner, Sie hielten eine Anpassung der Ausführungsverordnung nicht für notwendig, so Ihre Aussagen im Ausschuss und auch in der Beantwortung des Berichtsantrags. Hessen hat also eine solche Verordnung bisher nicht erlassen, sodass nur bereits anerkannte Pflegedienste die Betreuungs- und Entlastungsleistungen durchführen können.

Die Liste der zugelassenen Leistungserbringer haben wir in der Beantwortung des Berichtsantrags im Juni 2016 gesehen. Laut dieser Liste gibt es 319 Anbieter, davon bieten aber nur sieben Entlastungsleistungen an. Vier von den sieben befinden sich in Marburg. Für den Rest von Hessen bleiben drei übrig.

(Lisa Gnadl (SPD): Hört, hört!)

Im Dezember berichtete der Herr Minister im Ausschuss, dass es mittlerweile zehn Anbieter sind. Vielleicht können Sie etwas zu den aktuellen Zahlen sagen, das würde uns sehr interessieren. Festzuhalten ist aber: Es gibt zu wenige. Das ist auch die Rückmeldung aus der Praxis, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der FDP)

Die Betroffenen finden nicht die entsprechenden Angebote, weil der originäre Anspruch auf Entlastungsleistung in Hessen nicht geltend gemacht werden kann. Das heißt, wir brauchen nicht nur die in Ihrer Regierungserklärung angesprochenen Entlastungen durch die ehrenamtlichen Pflegebegleiter und die Charta für die Vereinbarkeit von Beruf und Pflege, die natürlich wichtig sind; wir brauchen dringend die Anpassung der Ausführungsverordnung. Die Menschen brauchen nämlich diese Hilfe und diese Entlastung.

(Beifall bei der SPD)

Daher noch einmal: Die Hessische Landesregierung hat bisher versäumt, eine Verordnung zu erlassen, obwohl die entsprechende bundesgesetzliche Vorschrift seit über zwei Jahren in Kraft ist.

Herr Grüttner, bitte schieben Sie es nicht weiter auf die Krankenkassen. Darüber haben wir ja öfter schon diskutiert. Sie warten nämlich auch auf diese Verordnung, weil sie nur dann die Rahmenvereinbarung ausgestalten können. Andere Länder sind hier schon wesentlich weiter.

Auch der VdK – das wissen Sie – fordert dies. Ich weiß, dass Karl-Winfried Seif dem Hessischen Ministerium für Soziales und Integration vor langer Zeit die Verordnung eines anderen Bundeslandes vorgelegt hat – mit der Bitte, das auch umzusetzen.

Ich hätte mir gewünscht, dass Sie diesem Wunsch gefolgt wären. Das wäre ein wirklich wertvolles Abschiedsgeschenk für den ausgeschiedenen Landesvorsitzenden des VdK Hessen-Thüringen und für alle Pflegebedürftigen und Angehörigen gewesen.

(Beifall bei der SPD)

Es ist schade, dass Sie das verpasst haben. So ist der Zugang für pflegebedürftige Menschen und ihre Angehörigen zu Unterstützungsleistungen weiterhin erschwert. Sie aber brauchen genau diese Entlastung.

CDU und GRÜNE haben heute Morgen einen Dringlichen Entschließungsantrag eingebracht. Sie hätten das schon früher machen können. Denn der Berichtsantrag stammt aus dem Februar 2016. Unser Antrag stammt aus dem März 2017. Trotzdem ist es schön, dass Sie das erkannt haben. Jetzt liegt es an der Landesregierung: Handeln Sie nun nach endlich zweieinhalb Jahren, und erlassen Sie die Verordnung umgehend, damit den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen geholfen werden kann. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Das Wort hat Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ja, Pflege ist ein großes sozialpolitisches Thema. Wir haben es in der Regierungserklärung auch ansatzweise diskutiert. Manchmal müssten wir uns auch pflegen. Heute Abend wäre es vielleicht auch erforderlich, dass wir ein bisschen mehr auf uns selbst achten.

(Zuruf von der SPD: Kommen Sie mal bei der SPD vorbei!)

Wir haben natürlich den gemeinsamen Wunsch, dass die Menschen, die verstärkter Unterstützung bedürfen, diese auch bekommen. Wir alle wissen: Viele Menschen würden gern auch im Alter, wenn sie zunehmend pflegebedürftig werden, zu Hause bleiben und brauchen dafür Unterstützung. Das ist völlig unbestritten.

Es muss auch über die medizinisch indizierte Pflege ein Stück weit hinausgehen. Die Körperpflege – das haben Sie gar nicht angesprochen – wird ja über die Pflegestufen und Pflegeleistungen erbracht. Hier geht es jetzt um die sogenannte hauswirtschaftliche Pflege, also ganz einfache Dinge wie einkaufen, Fußboden wischen und Sonstiges, was eben im Haushalt anfällt.

Dafür gibt es einen extra Pflegebetrag, den es bisher auch schon gab – das sind diese berühmten 104 €, die Sie angesprochen haben – und der jetzt zum Glück über das Pflegestärkungsgesetz aufgestockt worden ist, das im Bund verabschiedet worden ist und das auch besonders demenziell erkrankten Menschen helfen soll. Das ist sozusagen der Rechtsrahmen, in dem wir uns bewegen. Es ist gut, dass es diesen Betrag gibt.

Ich muss Ihnen ein Stück weit widersprechen, Frau Kollegin Dr. Sommer. Es ist nicht so, dass man an diese Hilfe nicht drankommt. Das ist jetzt nicht so. Es ist auch nicht so, dass aufgrund dieser wenigen Anbieter, die Sie genannt haben, in ganz Hessen da ein Notstand wäre. Ich selbst habe in der eigenen Familie diese Leistungen beantragt.

Ich stimme Ihnen zu: Es gibt nur wenige Anbieter, die man dann in Anspruch nehmen kann. Es gibt sie aber in ganz Hessen. Die gibt es nicht nur in Marburg. Das ist ja ein großer Verbund. Da kommt man über die Diakonie selbst in Neu-Eichenberg an einen Verbund, der diese Pflegeleistungen erbringt. Man ist aber auf diese angewiesen. Deshalb muss man sich auf diese Anbieter beschränken. Aber es ist nicht so, dass deswegen der Notstand ausbricht. Dieses Problem haben wir natürlich erkannt. Der Auslöser war auch nicht unbedingt Ihr Antrag.

(Zuruf von der SPD: Nein!)

Nein. – Aber wir haben jetzt gemeinsam beschlossen, dass wir diesen Antrag hier einbringen und die Landesregierung bitten, eine Verordnung in entsprechender Weise auf den Weg zu bringen, damit der Kreis der Anbieter größer wird und man sich auch auf andere Anbieter als die von Ihnen genannten wenigen künftig einlassen kann und aus diesem größeren Kreis auswählen kann. Aber natürlich ist auch wichtig, Frau Dr. Sommer, dass eine gewisse Professionalität bei diesen Anbietern vorherrscht. Ich denke,

darauf wird in der entsprechenden Verordnung der Landesregierung auch geachtet werden.

Ich glaube, die Kuh ist vom Eis, und wir brauchen uns gar nicht so viel weiter da hineinzudenken. Ich danke Ihnen, wenn wir das gemeinsam auf den Weg bringen und wenn die Landesregierung dann die Verordnung vorlegt. – Ich danke Ihnen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Das Wort hat Herr Kollege Rock für die FDP-Fraktion.

Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Man kann es nach den beiden Vorrednern jetzt eigentlich relativ kurz machen. Es gibt, so nehme ich an, im Hessischen Landtag eine einstimmige Meinung, dass das Ministerium jetzt etwas tun muss, und zwar das Richtige. Wir wissen seit langer Zeit, dass das auf den Weg gebracht werden muss. Der Minister hat sich ein bisschen – –

(Minister Stefan Grüttner: Was denn?)

Er hat eine andere Meinung als wir an dieser Stelle vertreten. Jetzt ist aber der gesamte Landtag der Meinung, dass diese Verordnung kommen soll. Ich nehme an, das wird er dann zur Kenntnis nehmen. Da ja die Regierungskoalition den Antrag gestellt hat und das wahrscheinlich auch vorher in der Koalitionsrunde besprochen worden ist, wo der Minister anwesend war, gehen wir einmal davon aus, dass er das jetzt auch tut.

Es ist sehr schade, dass wir uns im Hessischen Landtag intensiv darum bemühen müssen – das haben dankenswerterweise Frau Dr. Sommer und die SPD-Fraktion getan –, dass man hier ein Stück weit zum Jagen getragen wird. Mal sehen, wie der Minister begründet, warum es so lange gedauert hat. Das ist vielleicht noch der interessante Teil der Debatte.

(Heiterkeit des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Wir werden dem SPD-Antrag zustimmen. Eigentlich hätte das die Koalition auch machen können, müssen, sollen. Darum werden wir nur dem SPD-Antrag zustimmen. Denn das genügt als Meinungsäußerung. Dem Antrag der Koalition werden wir dann nicht mehr zustimmen.