Daniela Sommer

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Liebe Präsidentin, meine Damen und Herren! Wir beraten nun in dritter Lesung. Warum? – Weil der Gesetzentwurf nicht die Lösungen berücksichtigt, die wir benötigen. Dass in der Verbundbildung die Bundeslandgrenze überschritten werden kann, ist gut. Trotzdem hätten Sie das auch dezidiert in den Gesetzentwurf hineinschreiben können. Das steht so leider aber nicht darin. Das heißt, dass es an dieser Stelle Interpretationsspielraum gibt. Das ist schade.
Dass Herr Dr. Bartelt geäußert hat, dass wir uns im Ziel einig sind, einen Personalschlüssel in der Pflege und in den Krankenhäusern einzuführen, finde ich erstaunlich; denn das ist eine Kehrtwende zu den bisherigen Äußerungen der CDU zu diesem Thema. Wir nehmen das zur Kenntnis. Wir haben jahrelang, über Legislaturperioden hinweg, für Personalstandards gekämpft. Nun sind Sie und auch der Minister zurückgerudert: Wir bräuchten keine Landesregelung. Es würde das Ansinnen auf Bundesebene reichen. – Das sehen wir anders.
Ich möchte aus dem „Deutschen Ärzteblatt“ zitieren. Ich zitiere mit Genehmigung der Präsidentin:
Wurde noch vor etwa 15 Jahren für die bundesdeutschen Krankenhäuser der „Pflegenotstand“ ausgerufen und mit nur palliativ wirkenden Maßnahmen notdürftig überwunden, so gibt es seit geraumer Zeit in den Krankenhäusern wieder einen Personalzusatzbedarf – nicht zuletzt infolge der Leistungsverdichtung und der … gestiegenen Zahl der Krankenhauspatienten.
Weiter heißt es:
Der Missstand hat dazu geführt, dass oftmals die Personaldecke gestreckt werden muss und nur noch der Mangel verwaltet wird. Die Pflegefachkräfte erbringen Jahr für Jahr neun Millionen Überstunden. … Der Stress am Krankenbett und in der Pflege wächst schier ins Unendliche. Die Folge: Ein Drittel der Pflegekräfte war im vergangenen Jahr längerfristig krank, wesentlich häufiger und mehr als noch ein Jahr davor.
Dieses Zitat stammt aus dem „Ärzteblatt“ im Jahr 2003. 15 Jahre ist das also her, und es geht immer noch und immer wieder um den Personalmangel. Das „Pflege-Thermometer 2003“, der „Hessische Pflegemonitor 2003“ und der „Hessische Pflegemonitor 2018“ haben diese Ergebnisse bestätigt.
Die Personalengpässe führen zu Belastungen, zu Stress und zu Erkrankungen der Beschäftigten. Ich möchte nicht noch einmal erklären müssen, warum gutes und genügend Personal wichtig ist, damit die Patientensicherheit gewährleistet und die Mortalitätsrate gesenkt werden kann. Sie aber machen sich hier wieder einen schlanken Fuß, verweisen auf den Bund und darauf, dass Sie auf die Bundeslösung warten wollen. Worauf, bitte, wollen Sie nach 15 Jahren warten? Wie lange sollen die Pflegekräfte in Hessen noch auf eine Lösung warten?
Es gibt seit 15 Jahren Studien mit Hinweisen auf den Personalmangel. Sie hatten nichts Besseres zu tun, als das Pflegereferat nicht originär zu besetzen, die Ausbildung, das Berufsbild sowie die Arbeitsbedingungen nicht zu verbessern. Alles, was jetzt kommt, kommt zu spät. Sie hatten 19 Jahre Zeit, und Sie haben diese nicht optimal genutzt. Die Pflege bekam die dringend benötigte Unterstützung durch Sie einfach nicht. Auch hieran wird einmal mehr deutlich, wie wichtig es ist, die Expertise aus der Praxis zu registrieren, gemeinsam nach Lösungen zu suchen und schließlich zu reagieren. Für uns ist und bleibt die Forderung nach Personalstandards und nach einer stärkeren Stimme der Pflege in ihren Belangen essenziell.
Meine Damen und Herren, wir wollen Mindestpersonalzahlen mit Differenzierung nach Berufsgruppen und Qualifikationen, Erkrankungsschwere der zu versorgenden Patienten und Art der Station, sodass alle im Gesundheitswesen Tätigen endlich wieder Zeit für ihre Patienten haben.
Es gibt Handlungsbedarf. Daher darf sich die Landesregierung nicht aus der Verantwortung stehlen und alles auf den Bund schieben; denn die Gesundheitsversorgung gehört zur Daseinsvorsorge. Auch wenn Sie viele Fehler in Ihrem Änderungsantrag korrigiert haben, kann das nicht darüber
hinwegtäuschen, dass sich in den Krankenhäusern und auf den Stationen nichts, aber auch gar nichts ändern wird. Arbeitsbelastung, Arbeitsverdichtung, kontinuierliche Überlastungssituationen: Wir wollen, dass sich die Rahmenbedingungen endlich wieder bessern und dass die Arbeitsschutzbestimmungen eingehalten werden. Darüber haben wir in allen Debatten über dieses Thema gesprochen und Vorschläge gemacht, die Sie weggebügelt haben. Sie haben in den letzten Jahren versäumt, eine der wichtigsten Zukunftsaufgaben zu managen.
Erst im Wahlkampfjahr, erst kurz vor Ende der Legislaturperiode, fühlen Sie sich aus Ihrem Dornröschenschlaf wachgeküsst und finden es gut, Personalschlüssel für die Pflege einzuführen. Unseren Antrag haben Sie im Ausschuss aber erneut abgelehnt. Sie wollen erst tätig werden, wenn der Bund die Diskussion und die Erfahrungsberichte ausgewertet hat. Sie hatten eigentlich lang genug Zeit. Die Zeit des Wartens ist vorbei. So sehen wir dem 28. Oktober entgegen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hessische Rettungsdienstgesetz ist bis zum 31.12.2018 befristet und muss daher novelliert werden. Ich muss sagen, wir hatten eine spannende Anhörung. Als SPD-Fraktion freuen wir uns auch, dass von den regie
rungstragenden Fraktionen Änderungsanträge eingebracht wurden; denn während der Anhörung, vor der Anhörung und im Ausschuss schien das nicht der Fall zu sein. Jedenfalls gab es kein Anzeichen dafür.
Herr Pfaff-Greiffenhagen hat gerade schon etwas zur Gemeinnützigkeit und zu den privaten Trägern gesagt. Im Zusammenhang mit dem Rettungsdienst haben Sie den von uns gewünschten Punkt, nämlich die privaten Träger herauszunehmen und die Disposition verbindlich zu machen, endlich mit aufgenommen. Meine Damen und Herren, das ist eine Änderung in der Haltung der Regierungsfraktionen um 180 Grad; denn in der ersten Lesung haben Sie uns noch vorgehalten, wir hätten den Gesetzentwurf falsch gelesen. Zutreffend scheint aber zu sein, dass Sie einen falschen Punkt gesetzt hatten und jetzt richtigerweise zurückrudern.
Ja, das freut uns auch. – Sie beheben damit Ihren Fehler in § 5 des Entwurfs, nämlich die bisherige bevorzugte Beauftragung der im Katastrophenschutz aktiven Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes nicht aufzugeben und das nicht durch den freien Markt regeln zu lassen. Das ist gut so.
Sie wollen zudem, wie in der Anhörung gefordert, die Landesverbände der Träger und die Landesärztekammer aufnehmen. Diese drei Punkte sind für uns sogar zustimmungsfähig.
Die Regelungen zum Datenschutz und auch zu den Notfallsanitäterinnen und -sanitätern sind sinnvoll. Auch das war von Anfang an unsere politische Forderung.
Mit Ihrem sechsten Änderungsvorschlag machen Sie den Versuch, die geforderte Qualitätssicherung durch eine Rechtsverordnung anzugehen. Dass Sie die Qualitätssicherung nun doch in Betracht ziehen, ist überraschend. In der ersten Lesung war das für Sie nicht von Bedarf.
Wir möchten allerdings eine landesweite Qualitätssicherung. Vielleicht könnten Sie noch einmal etwas dazu sagen, wie es tatsächlich geplant ist. Gilt das landesweit, oder wie soll diese Qualitätssicherung erfolgen? – Wir möchten das nicht durch eine Rechtsverordnung festlegen, sondern fest im Gesetz verankern, also die Datenerfassung und Datenauswertung mit den zu schaffenden Qualitätsmanagementstrukturen, sodass regelmäßige Struktur-, Prozess- und Ergebnisqualitäten des Rettungsdienstes festgestellt und Handlungs- und Verbesserungsempfehlungen möglich werden.
Ich bitte daher um Zustimmung zu unserer Vorgehensweise, um die Qualitätssicherung erstens landesweit und, damit einhergehend, auch mit der Versorgungsforschung im Gesetz festzuschreiben.
Eine Anmerkung möchte ich noch machen. Wir haben schon öfter über die Zusammenlegung von Leitstellen gesprochen. Auch hier wäre die Möglichkeit gewesen, das zu verankern. Es ist und bleibt politische Forderung, dass Leitstellen für Rettungsdienste und für die ärztlichen Notfalldienste zusammengelegt werden. Es gab Pilotprojekte, die gut waren. Da müssen wir in Zukunft ran, damit wir die Versorgung sicherstellen können.
Zum Schluss möchte ich mich bei all denjenigen, die im Rettungsdienst arbeiten, bedanken. Ich glaube, da sind wir
uns in diesem Haus alle einig, unsere Anerkennung und unsere Wertschätzung sind sehr wichtig. Es ist eine Arbeit, die vielleicht nicht jeder immer machen möchte. Sie ist aber unverzichtbar für unsere Gesellschaft. Deswegen: herzlichen Dank und noch einen schönen Abend.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Bocklet, auch hier trifft es zu: Wir erkennen an, dass Sie Änderungsanträge eingereicht haben. Wenn Sie es immer so gehandhabt hätten, nach Anhörungen auf die Hinweise von Anzuhörenden einzugehen, dann hätten wir das heute vielleicht nicht so deutlich zum Ausdruck gebracht.
CDU und GRÜNE haben mit ihrem Änderungsantrag viele Fehler korrigiert, vor allen Dingen redaktionelle Änderungen durchgeführt. In der ersten Lesung hatten wir Oppositionsfraktionen nachgefragt und uns gewundert, warum der Gesetzentwurf eilte. Wenn es schnell gehen muss, entstehen eben auch Fehler. Aber die haben Sie inzwischen analysiert und zum Teil abgestellt.
Dass die Verbünde jetzt neu definiert werden und auch über Landkreisgrenzen hinweg möglich sind, ist gut, aber die Fahrtzeiten zwischen den einzelnen Krankenhäusern werden festgelegt. Das ist wiederum für alle jene Verbünde nicht so gut, die weiter auseinander liegen. Sie profitieren eben nicht von der Förderung, obwohl sie die gleichen fachlichen Voraussetzungen haben. Das finden wir falsch. Deswegen können wir diesem Punkt nicht zustimmen.
Auf einen Punkt möchte ich besonders eingehen; Herr Lenders, Sie haben den MDK schon genannt. Wir würden ihn gerne aus dem Gesetz herauslassen. In der Anhörung wurde gefordert, eine andere, neutrale Prüfinstanz zu finden. Uns ist bewusst, dass man nicht um die Prüfinstanz herumkommt. Die Akteure im Gesundheitswesen hatten in ihren schriftlichen und auch in den mündlichen Stellungnahmen erläutert, dass z. B. die GQH eine solche Aufgabe übernehmen könnte. Die Aufgaben und Ziele der externen Qualitätssicherung müssten dann natürlich angepasst werden. Das müsste man wollen und auch entsprechend umsetzen.
Die Stellungnahmen zielten nämlich darauf ab, dass eine Prüfinstanz neutral sein soll. Kritiker sehen das beim MDK nicht als gegeben an. Wie der Name schon sagt: Es ist der Medizinische Dienst der Krankenversicherung. Der MDK soll sicherstellen, dass die Leistungen der Kranken- und Pflegeversicherung nach objektiven medizinischen Kriterien Versicherten zugutekommen. Dies geschieht nach Maßgabe der Wirtschaftlichkeit. Das heißt, Leistungen der Krankenkasse müssen nach § 12 SGB V „ausreichend, zweckmäßig und wirtschaftlich sein“. So stehen vor allen Dingen die Wirtschaftlichkeit und die Perspektive der Krankenversicherung im Fokus. Sozialrechtlich ist dann aber natürlich auch verankert, dass fachliche Unabhängigkeit geboten ist.
Damit möchte ich etwas zu bedenken geben, was uns die Anzuhörenden mit auf den Weg gegeben haben: Nicht ein einziger Leistungserbringer partizipiert, obwohl diese direkt betroffen sind. Darüber müsste man noch einmal nachdenken.
Abgesehen davon ist der MDK momentan in keinem anderen Bundesland im Gesetz verankert. Die Anzuhörenden wünschen sich eine Landeslösung. Unser Vorschlag ist deswegen, ihn zu streichen und zu überlegen: Hätte man eine neutrale Instanz, die man dann mit Prüfrechten beauftragen könnte?
Darüber hinaus wäre es schön gewesen, wenn man das kleine Wort „insbesondere“ in Nr. 10 bezüglich der Qualitätsindikatoren gestrichen hätte. Die Anzuhörenden haben verdeutlicht, dass es hier ein Problem gibt, da die Qualitätsindikatoren nach § 136 SGB V in den Vordergrund gerückt werden, andere dadurch aber in den Hintergrund geraten. Es wurde darauf hingewiesen, dass andere Länder eigene Normen entwickeln und diese dann gebrauchen. Das wäre schön gewesen. Dann hätten Sie sagen können: Hessen vorn. So sagen wir eher: Hessen hinten. Schade, dass Sie diese Möglichkeit nicht genutzt haben. Das kleine Wort „insbesondere“ hat nämlich eine große Bedeutung und große Auswirkungen.
Genauso haben Sie das Wort „Bestimmung“ bei der Notfallversorgung stehen gelassen, sodass die bisherige Formulierung dazu nicht bestehen bleiben kann. Bereits in der ersten Lesung hatte ich darum gebeten, uns mitzuteilen, was genau in der geplanten Verordnung – mit Verweis auf die Verordnung nach § 11 – stehen soll. Worum geht es da? Vielleicht können Sie das heute noch einmal aufgreifen.
Die Notfallversorgung ist sicher. Es ist ein wichtiges Thema für die Menschen in Hessen. Die Versorgung und die Patientensicherheit müssen einfach gewährleistet werden.
Deswegen sprechen wir uns auch weiter für wohnortnahe Möglichkeiten aus, damit die Wege ins Krankenhaus nicht immer länger werden. Wir haben beide Aspekte, die Notfallversorgung und die Qualitätskriterien, in unseren Änderungsvorschlägen formuliert, um den Stellungnahmen in der Anhörung Rechnung zu tragen.
Um die Versorgung sicherzustellen, braucht es natürlich auch Personal. Wir haben in der Vergangenheit schon oft darüber debattiert, dass wir den Beruf wieder attraktiver machen müssen, um junge Menschen dafür zu begeistern. Neben einer guten Entlohnung sind es dann die Arbeitsbedingungen.
Marjana Schott hat gerade schon darauf hingewiesen, dass es sich im ersten Moment gut angehört hat, als Herr Dr. Bartelt sagte: „Das ist doch etwas, was jetzt auf Bundesebene kommen soll“, um dann gleich wieder die Handbremse zu ziehen, dass man erst mal abwarten soll. Aber wie lange wollen wir denn noch warten?
Seit Jahren ist kaum etwas bis gar nichts passiert. Wir haben einen Pflegenotstand. Wir werden alle älter. Wir brauchen das Personal. Die Patientensicherheit hängt vom Personalschlüssel ab.
Das beweisen die Studien. Deswegen möchten wir einen definierten Personalschlüssel, damit wir einfach eine gute, risikoarme Versorgung gewährleisten können. Diese Vorgaben wollen Sie nicht. Das ist sehr schade. Wir hätten gerne, dass Patienten und Bewohner ordnungsgemäß versorgt werden können.
Nicht nur die hessische SPD sieht das so, sondern auch ver.di, der Ethikrat, der Pflege-SHV, der DBfK sowie andere. Heute war eine Besuchergruppe aus Marburg-Biedenkopf hier, die im Krankenhaus- und im Pflegebereich gearbeitet hat, die genau dasselbe schilderte.
Wir hoffen, dass Sie einlenken und sich mit uns für eine landesweite Lösung einsetzen. Solange Sie das nicht umsetzen, werden wir es immer wieder thematisieren, weil wir Mindestpersonalstandards brauchen, um endlich das Gesundheitssystem zu sichern und gutes Personal für die Menschen vor Ort zu haben, mehr Zeit für die Pflege. Das ist unser Plädoyer.
Ein letztes Thema, das ich ansprechen möchte, ist die Geriatrie. Die Arbeitsgemeinschaft katholischer Krankenhäuser fordert die Aufnahme der Geriatrie als krankenhausplanerisch eigenständiges Fachgebiet und damit als Teil des Krankenhausplans. Sie sehen da den Bedarf der gesetzlichen Regelung. Das wäre sinnvoll auf der Fachebene zu planen und im Gesetz entsprechend zu verankern.
Das Thema Geriatrie wird in einer älter werdenden Gesellschaft nicht besonders berücksichtigt, gerade bezüglich der demografischen Entwicklung. Für die Versorgungsplanung, die wir darauf abstellen müssten, wäre eine rechtliche Klarstellung ganz wichtig und dann auch die Sicherstellung der fallabschließenden Geriatrie. Darauf hebt das Gesetz aber leider nicht ab.
In der Großen Anfrage zur Gesundheitsversorgung sprach die Landesregierung allerdings von einem hessischen Geriatriekonzept. Das kann ein gutes Instrument sein. Wir hatten damals schon gefragt: Wann wird es geschrieben? Wann wird es vorgestellt? – Bislang fehlt die Antwort. Vielleicht könnte uns der Minister heute etwas dazu sagen. Oder wollen Sie vielleicht den Hinweis der katholischen Krankenhäuser bedenken und in das Gesetz einbeziehen?
Sie sehen, es gibt auf jeden Fall noch Diskussions- und auch Änderungsbedarf. Deswegen beantragen wir die dritte Lesung. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich frage Sie: Wie alt ist Ihr Hausarzt? Mussten Sie sich in letzter Zeit einen neuen Hausarzt suchen? Wollten Sie einmal zum Quartalsende zu Ihrem Arzt? Waren Sie schon einmal darauf angewiesen, dass Ihr Hausarzt zu Ihnen nach Hause kommt?
Sie wissen, dass das durchschnittliche Alter der Ärzte in Hessen bei 54 Jahren liegt? Die Hälfte der Ärztinnen und Ärzte geht in den nächsten zehn Jahren in den Ruhestand. Viele suchen schon jetzt einen Nachfolger. Doch es ist kein Nachfolger in Sicht – so beispielsweise in Rüsselsheim, im Odenwald, in Offenbach, in Limburg, in Usingen und in der Wetterau, um nur einige Standorte zu nennen. 70 Land- und Hausärzte könnten dort zurzeit nicht ersetzt werden, so die „Frankfurter Neue Presse“ in einem Artikel aus dem letzten Monat.
Sie wollen sich einen neuen Hausarzt suchen? – Keine Chance. Kaum eine Praxis nimmt noch neue Patienten auf. Am Quartalsende schließen viele Praxen, da das Budget aufgebraucht ist. Wohin mit der Erkrankung? Nach Hause kann der Arzt nicht kommen, weil ihm bei zu vielen Hausbesuchen Regressansprüche drohen – so z. B. in Gilserberg und in Lichtenfels geschehen. Wartelisten, Engpässe und Nachfolgeprobleme: In Hessen ist es fünf nach zwölf.
Das gilt umso mehr, als die Ausbildung zum Arzt zwölf bis 14 Jahre dauert. Gerade auf dem Land werden die Hausärzte knapp. Eine Unterversorgung droht.
Gründe für die fehlende Nachbesetzung der Praxen sind schlechte Rahmenbedingungen, mancherorts eine mangelnde Attraktivität der Umgebung, mancherorts unattraktive und ältere Praxen, der Work-Life-Balance-Anspruch, wenige Teilzeitangebote, fehlende Betreuungsmöglichkeiten sowie eine nicht angepasste Honorarsystematik.
Schwarz-Grün reagiert bisher nur mit Ankündigungen. Die schwarz-grüne Untätigkeit bedeutet: keine Struktur, keine Strategie, kein Plan, nur singuläre Projekte.
Sie springen auf vorbildliche Projekte von Kreisen, Städten und Gemeinden auf: auf das Projekt Gemeindeschwester – die Gemeindeschwester kann aber keinen Landarzt ersetzen –, die Gesundheitszentren, die Weiterbildungsverbünde, die Landarztpartie usw. Sie haben aber keine eigenen innovativen Ansätze. Minister Grüttner will keine Landarztquote, schafft aber auch nicht die Möglichkeit, ein flächendeckendes Landarztstipendium zu absolvieren, wie es in manchen Kreisen schon erfolgreich erprobt wird.
Meine Damen und Herren, wir brauchen mehr Studienplätze im Fach Medizin. Wir fordern – gemeinsam mit der KV – 10 % mehr Plätze.
Der Ärztetag hat 6.250 zusätzliche Studienplätze für ganz Deutschland gefordert. In anderen Bundesländern geht man mit neuen Fakultäten oder Zweigfakultäten voran. Man möchte mehr Praxisanteile im Studium und der Allgemeinmedizin wieder mehr Bedeutung schenken.
Wir brauchen bessere Rahmen- und Arbeitsbedingungen. Die Ärztinnen und Ärzte müssen von Bürokratie entlastet werden. Studierende sagen zu mir: „Frau Sommer, wir haben doch nicht BWL studiert.“ Das heißt, wir müssen Unterstützung und entsprechende Hilfen bei der Praxis- und Betriebsführung leisten. Außerdem müssen Teilzeitbeschäftigungsmöglichkeiten und zusätzliche Möglichkeiten der Anstellung geschaffen werden. Darüber hinaus müssen wir uns über die Vergütung unterhalten. Ein Hausarzt muss eine attraktive, lukrative Vergütung bekommen. Dazu gehört auch die Honorierung von ärztlichen Hausbesuchen und des Arbeitens im ländlichen Raum.
Und schließlich benötigen wir dringend eine Bedarfsplanung und kleinere Versorgungsbereiche, um den Versorgungsbedarf zum Zwecke der Zuweisung von Arztsitzen besser und bedarfsgerechter abbilden zu können.
Meine Damen und Herren, das sind 14 Vorschläge. Sie könnten verzahnt werden und würden den Hausarztberuf attraktiver machen. Sie entsprechen vor allen Dingen den Vorstellungen der jungen Studierenden, die in Zukunft unsere Ärzte und Ärztinnen sein werden.
Packen Sie es an. Wir brauchen ein stringentes Maßnahmenpaket gegen den Landarztmangel statt schwarz-grüner Untätigkeit. Mit uns wird es ein solches stringentes Paket gegen den Landarztmangel geben, und ich hoffe, wir haben Sie dann an unserer Seite.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das Hessische Rettungsdienstgesetz ist bis zum 31.12. befristet. Das haben wir gerade schon gehört. Das Gesetz läuft aus, das ist bekannt. Jetzt wird es im Hauruck-Verfahren ohne ordentliche Anhörung der Landesregierung deswegen als Fraktionsgesetzentwurf eingebracht.
Wir haben es eben schon gesehen: Sie haben es schön dokumentiert, dass erst Herr Dr. Dippel spricht und dann die Fraktionen. Herzlichen Dank dafür.
Neben redaktionellen und Formulierungsänderungen geht es darum, dass die Krankenhausgesellschaft beispielsweise als Mitglied des Landesbeirates aufgenommen werden soll. Das finden wir gut. Als Schnittstelle zwischen Rettungsdienst und Krankenhäusern erscheint uns das erst einmal sinnvoll.
Warum die Ersatzkassen aber gestrichen werden bzw. unter die Leistungserbringer subsumiert werden und warum man das nicht schon vorher gemacht hat, erschließt sich uns noch nicht. Da fehlt auch, wenn wir ganz ehrlich sind, Ihre Begründung im Gesetzestext. Aber sicherlich werden wir in der Anhörung all das eruieren können.
Uns würde in erster Linie interessieren, wie Sie beispielsweise mit den Ersatzkassen – die sind betroffen – gesprochen haben, wie Sie sie eingebunden haben. Oder stimmt
es etwa, dass die Betroffenen weder eingebunden noch informiert wurden? Das kritisiert beispielsweise auch die Landesärztekammer. Sicherlich haben Sie auch die Nachrichten von den Verbänden erreicht, die nicht angehört worden sind, was natürlich dem geschuldet ist, dass es ein Fraktionsgesetzentwurf und nicht einer der Landesregierung ist.
Hätten Sie die Verbände angehört, wüssten Sie, dass die Landesärztekammer einen Sitz im Landesbeirat haben möchte. Auch darüber können wir sicherlich in der Anhörung reden. Auch die komplette Streichung von Abs. 2 in § 8 leuchtet zunächst nicht ein. Möglich wäre gewesen, den Text einfach anzupassen. Das machen Sie nicht. Sie streichen das einfach und sagen: Jetzt kommt eine Rechtsverordnung. – Aber die ist uns leider bis zum heutigen Zeitpunkt auch noch nicht bekannt. Darin wollen Sie alles Nähere regeln. Ich hoffe, dass Sie dort wirklich Licht ins Dunkle bringen können
und uns mitteilen, worum es ganz konkret in der Rechtsverordnung geht, damit wir uns transparent miteinander über die einzelnen Punkte auseinandersetzen können.
Stimmt es, dass Sie mit der Formulierung in § 5 die bisherige bevorzugte Beauftragung der im Katastrophenschutz aktiven Organisationen mit der Durchführung des Rettungsdienstes aufgeben wollen bzw. es dem freien Markt preisgeben wollen? Ist das tatsächlich von Ihnen so gewollt? – So liest es die Landesärztekammer. Ich denke, da gibt es auf jeden Fall Diskussionsbedarf.
Ich möchte diese Debatte nutzen, um auf das schon angesprochene Notfallsanitätergesetz einzugehen. Wir wissen, es hat 2014 begonnen. Bis 2020 müssen alle Rettungsassistenten zu Notfallsanitätern ausgebildet sein. Es gibt aus der Praxis ständig die Information, dass diese Frist nicht eingehalten werden kann.
Die Landesregierung – so jedenfalls Herr Minister Grüttner, der heute nicht da sein kann – ist davon überzeugt, dass die Frist eingehalten werden kann. Ich möchte aber noch einmal festhalten, dass wir uns hier genau wie beim Hebammenmangel, den Sie immer nicht gesehen haben, Gedanken darüber machen müssen, wie wir die Versorgung mit Notfallsanitätern sichern. Das ist wichtig, nicht nur für den Ballungsraum, sondern vor allem für den ländlichen Raum und für ganz Hessen.
Denn gerade in diesen Bereichen herrscht heute schon Fachkräftemangel. Deswegen können durch das Notfallsanitätergesetz oftmals Kompensationen der Ausfallzeiten nicht gewährleistet werden. Deswegen sind wir für eine Fristverlängerung. Wir wollen in Zukunft gut ausgebildete Notfallsanitäter für eine flächendeckende Versorgung.
Schade ist, dass Sie von Schwarz-Grün die Möglichkeit nicht genutzt haben, dies entsprechend in § 18 festzuschreiben.
Einen letzten Punkt möchte ich aufgreifen, den SchwarzGrün erneut nicht berücksichtigt hat. Das ist die Zusammenlegung der Leitstellen. Hier geht es um den Rettungs
dienst und den ärztlichen Notdienst. Da gab es Pilotprojekte, die erfolgreich waren. Auch der Marburger Bund hat sich für integrierte Leitstellen ausgesprochen. Auch das hätte man hier benennen und berücksichtigen können.
Ein allerletzter Punkt – das ist ein formaler Punkt –: Leider haben Sie vergessen, durchzunummerieren. Ich glaube, uns hätte man diese Kritik gespiegelt. Deswegen dies nur als kleiner Hinweis am Rande.
Zum Schluss möchte ich wie Dr. Dippel allen, die im Rettungsdienst tätig sind, herzlich für ihre Arbeit danken. Dieser Arbeit gebühren unser aller Anerkennung und Wertschätzung. Ihre Arbeit ist für unsere Gesellschaft unverzichtbar. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine lieben Kolleginnen und Kollegen! Marjana Schott und auch Kollege Hahn haben schon viel Richtiges gesagt. Ich will trotzdem noch einmal auf ein paar Punkte zu sprechen kommen.
Um Verbünde und um die Förderung von Verbundbildung von Krankenhäusern geht es ja explizit. Sie sind richtig und wichtig. Schwerpunktbildungen und Spezialisierungen können Krankenhäuser stärken, aber – das haben die Kollegen schon angesprochen – es bedarf auch einer besseren Unterstützung. Die Investitionspauschalen in Hessen sind nicht auskömmlich, und Sicherstellungszuschläge werden selten erteilt. Ihr Vorschlag ist also weder eine Krankenhaussteuerung noch eine Krankenhausplanung, meine Damen und Herren.
Das aber wäre so wichtig, um Vorkehrungen zu treffen und gesundheitliche Versorgung flächendeckend sichern zu können. Ein wenig verwundert es uns doch – da muss ich Marjana Schott einfach recht geben –, warum der Gesetzentwurf eilt. – Jetzt ist Kollege Bocklet gerade nicht da; er hat doch gesagt, das sei ein normaler Gesetzentwurf gewesen. – Nein, da steht „eilt“ drauf, Herr Kollege. Aber Sie werden uns sicherlich beantworten, warum dieser Gesetzentwurf eilt – er hat es nicht getan, aber vielleicht kann es jemand anderes tun. Wir sind zumindest sehr gespannt; denn schließlich ist der Krankenhausrahmenplan zum letzten Mal 2009 aufgestellt worden,
und die letzte Fassung des Besonderen Teils stammt aus dem Jahr 2005; also hat das Thema bisher – seit zwölf Jahren – jedenfalls nicht so geeilt.
Daher wollen wir schon gerne wissen: Warum eilt dieser Gesetzentwurf denn jetzt auf einmal?
Spannend ist auch der Verweis auf § 11. Dort geht es um eine Verordnung. Deswegen wüssten wir gerne, was da genau geregelt wird. Frau Schott war noch einmal zu einer Kurzintervention bezüglich der Notfallversorgung hier vorne. Genau darum geht es hier, nämlich um die Neuregelung der Notfallversorgung. Das ist ein wichtiges Thema. Aber was haben Sie denn vor? Warum wollen Sie es denn nicht im Gesetz, sondern in einer Verordnung regeln? – Das braucht eine Erklärung. Die Notfallversorgung dient schließlich der Patientensicherheit.
Auf die Änderungen bei den regionalen Gesundheitskonferenzen wurde auch schon eingegangen. Diese Änderungen scheinen erst einmal marginal zu sein, auch wenn uns natürlich interessiert, warum Teilnehmende und deren Stimmrechte geändert werden sollen. Vielleicht können Sie uns auch beantworten, wie zukünftig Mehrheitsbeschlüsse getätigt werden sollen. Mit der neuen Regelung zu den Stimmanteilen erschweren Sie das. Deswegen müssten wir uns in der Anhörung darüber unterhalten, was das für Konsequenzen hat.
Wir sind unterdessen auch sehr neugierig, ob und wie man sich dort mit der Versorgung beschäftigen wird. Das soll ja jetzt mit einer Berichtspflicht an das Landesgremium angedockt werden, § 90a. In der Debatte zum Landesgremium hatten wir gemeinsam mit allen Oppositionsfraktionen mehr Transparenz, mehr Verbindlichkeit und Einblick in die Empfehlungen gefordert. Es würde uns freuen, wenn Sie mit der Anbindung der regionalen Gesundheitskonferenzen endlich auch eine solche Kehrtwendung bezwecken wollen.
Ich möchte hier auch noch einmal zu Protokoll geben, dass, wenn es um Versorgung geht, die standardisierte Erarbeitung von regionalen Versorgungskonzepten als Vorbereitung eines Besonderen Teils, also der Planungsergebnisse, eigentlich Teil des Krankenhausplanes ist. Der aber ist dezidiert nicht mehr als Aufgabenstellung der Gesund
heitskonferenz genannt. Vielleicht könnten Sie diesen Antagonismus, wenn Sie nach vorne treten oder wenn wir in der Debatte sind, auch einmal auflösen.
In diesem Zusammenhang möchte ich auch auf die Bestandsaufnahme zur Krankenhausplanung und Investitionsfinanzierung in den Bundesländern eingehen. Diese wurde von der Deutschen Krankenhausgesellschaft letztes Jahr im März erstellt. Dort heißt es, das Land Hessen erarbeite einen Krankenhausplan. Ist das so? Wenn ja, wann ist denn mit einem Erstentwurf zu rechnen, meine Damen und Herren?
Gestolpert bin ich – genauso wie Marjana Schott – über § 17, Buchst. b, und zwar darüber, dass die landesrechtliche Regelung zum Sicherstellungszuschlag entfallen kann und dass durch Verordnung von bundesrechtlichen Regelungen abgewichen werden kann. Meine Damen und Herren, nicht nur dieser Aspekt ist holprig, sondern auch § 17, Buchst. f, in dem der folgende Satz – Marjana Schott hat schon den Anfang dazu zitiert – gestrichen werden soll. Ich zitiere ihn noch einmal gänzlich:
Zur Sicherung einer bedarfsgerechten, leistungsfähigen und wirtschaftlichen regionalen Versorgung soll der Krankenhausplan für
1. bestimmte medizinische Indikationen, insbesondere für chronische Erkrankungen, bei denen eine interdisziplinäre Zusammenarbeit erforderlich ist, und
2. einzelne Bereiche der Notfallversorgung einschließlich der ambulanten Notfallversorgung
Anforderungen an die Zusammenarbeit und eine Aufgabenteilung zwischen Krankenhäusern festlegen.
Das sei entbehrlich. – Ich muss Ihnen sagen: Für uns sind die Sicherung einer bedarfsgerechten und wirtschaftlichen Versorgung und die Zusammenarbeit von Disziplinen und Häusern nicht entbehrlich. Meine Damen und Herren, dieser Anspruch ist nie obsolet.
Wir fordern im Gegensatz zur Streichung, dass hier harte Kriterien ins Auge gefasst werden und endlich ein Krankenhausplan erstellt wird – er fehlt seit 2005 und seit 2009 –, um die Sicherstellung nicht zu erklären, sondern auch zu untermauern und endlich zu handeln.
Nichts brauchen wir dringender als dies. Die Festschreibung der Sicherung der gesundheitlichen Versorgung hier in Hessen kann man schließlich nicht oft genug betonen. Wir brauchen dort eine Priorität – Herr Hahn hat es ja schon gesagt –, auch im Bereich des Personals. Wo sind welche Krankenhäuser? Wo findet die Versorgung tatsächlich statt? – Da haben wir einfach keinen Plan. Den müssen wir jetzt endlich auf den Weg bringen.
Mein letzter Satz: Mit den Hintergründen und den daraus entstehenden Konsequenzen, warum Teilaspekte in den §§ 11 und 17 gestrichen und zukünftig durch Verordnung geregelt werden, müssen wir uns in der Anhörung auseinandersetzen,
weil Sie nämlich diese Änderungen in Ihrem Gesetzentwurf noch nicht einmal begründen. Wir freuen uns auf eine Anhörung und ganz sicherlich auf eine streitige Debatte. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf wollen wir im Hessischen Landtag im Rahmen eines Modellprojekts den Zugang zur Ausbildung zur Altenpflegehelferin bzw. zum Altenpflegehelfer öffnen. Bislang war dafür mindestens der Hauptschulabschluss notwendig. Dieser soll in dem Projekt – Frau Klaff-Isselmann hat es schon beschrieben – ausbildungsbegleitend erreicht werden. Der neue Ansatz ist aber nur ein ganz kleiner Baustein, den wir setzen, um die Personalnot in den hessischen Altenpflegeeinrichtungen zu mildern.
Durch die integrierte Modellausbildung sollen alle jene, die keinen Hauptschulabschluss haben, sich aber für die Altenpflege interessieren, die Möglichkeit erhalten, diesen Beruf zu ergreifen. Dies gilt für alle, auch für Flüchtlinge – Frau Klaff-Isselmann ist darauf eingegangen –, die bislang keinen Schulabschluss vorweisen können. Es ist kein Geheimnis – Frau Klaff-Isselmann, Sie haben es schon gesagt –: Wir stehen vor großen Herausforderungen, wir haben einen großen Personalmangel, und dieses Ausbildungs-Modellprojekt wird die Herausforderung aufgrund des Fachkräftemangels sicherlich nicht ganz beseitigen können. Wir brauchen auf jeden Fall einen noch früheren Zugang zu den Pflegeberufen; das könnte man durch ein Sozialpraktikum im Rahmen der schulischen Ausbildung gewährleisten. Vor allen Dingen aber brauchen wir eine Verbesserung der Arbeitsbedingungen und der Verdienstmöglichkeiten in allen Berufen des Gesundheitswesens.
Schon in der ersten Lesung des Gesetzentwurfs haben wir Sozialdemokraten darauf hingewiesen, dass uns die Qualität dieser Ausbildung ganz wichtig ist. Deswegen darf die Qualität auch bei der Umsetzung der vorgeschlagenen integrierten Ausbildung nicht sinken. Deswegen würden wir uns freuen, wenn das Land hier insbesondere in die Qualitätssicherung investieren würde. Dann ist nämlich gesichert, dass der Schulabschluss und der Abschluss in der Altenpflegehilfe leicht erreicht werden können.
Das ist übrigens ein Aspekt, der auch in der Anhörung deutlich gemacht wurde. Die Stellungnahmen aller Angehörten zeigen, dass bei der angesprochenen Zielgruppe ein erhöhter Förderbedarf vorhanden ist. Um die Qualität zu erhalten und ein Erreichen beider Abschlüsse zu ermöglichen, braucht man Personal. Ob das durch eine Freistellung für die Praxisbegleitung oder in Form einer sozialpädagogischen Begleitung erfolgt: Man muss einfach schauen, was sich am besten bewährt. Es wurde gesagt, dass eine halbe Stelle eine konkrete Richtgröße wäre. Deshalb wäre es wünschenswert, wenn sich das in der hessischen Verordnung zur Altenpflege im Bereich der Praxisbegleitung widerspiegeln würde.
Herr Minister, vielleicht können Sie gleich noch etwas dazu sagen, ob und wie die Altenpflegeverordnung angepasst wird oder angepasst werden muss. Dass das Mehr an Personal, das wir brauchen, um die Qualität zu erhalten, bisher noch nicht berücksichtigt wurde, ist ein großer Schönheitsfehler, der aber durch eine Änderung der Altenpflegeverordnung behoben werden kann.
Wir stimmen dem Gesetzentwurf auf jeden Fall zu und sind schon jetzt gespannt auf die Evaluierung dieses Ansatzes. Wir Sozialdemokraten hoffen, dass interessierte potenzielle Auszubildende von der neuen Möglichkeit Gebrauch machen. Wir wünschen viel Erfolg bei der Umsetzung des Vorhabens – in der Hoffnung, dass einige Menschen, die sich berufen fühlen, in den Pflegeberuf finden und als wertvolle Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Altenpflege zur Verfügung stehen.
Ich frage die Landesregierung:
Wie will sie die School of Medicine in Kassel, die angehende Medizinerinnen und Mediziner praxisnah ausbildet, unterstützen?
Nicht wegzudiskutieren ist, dass wir auf einen Ärztemangel zusteuern. Auf einer Podiumsdiskussion mit Kollegen der regierungstragenden Fraktionen wurde angekündigt, dass man überlege, einen Gesundheitspakt 3.0 aufzusetzen. Dann soll die Zahl der bislang von Ihnen nicht berücksichtigten Studienplätze für Medizin erhöht werden. Gibt es dazu einen Meinungswandel von Ihnen, Herr Minister Rhein?
Das hatte ich verstanden, Herr Minister Rhein. – Meine Frage bezog sich auf die hessischen Hochschulen und auf die Studienplätze für Medizin an den hessischen Hochschulen, also in Frankfurt, in Gießen und in Marburg. Von Ihren Kollegen aus den regierungstragenden Fraktionen wurde signalisiert, dass in einem zukünftigen Gesundheitspakt 3.0 jetzt doch mehr Studienplätze für das Fach Medizin bereitgestellt werden sollen. Sie haben das bisher immer verneint. Gab es da von Ihnen einen Meinungswechsel?
Ich frage die Landesregierung:
Wie beurteilt sie die Einrichtung eines Gremiums auf Landesebene zur Begleitung und Steuerung der Umsetzung des neuen Pflegeberufegesetzes?
Sehr geehrte Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Der Antrag der LINKEN ist ein Rundumschlag zur Gesundheitsversorgung, passend zu unserer Großen Anfrage aus dem Januar-Plenum. Das ist gut, weil es erneut thematisiert, dass wir eine dringende Zukunftsaufgabe zu bewältigen haben und dass es ganz viel Handlungsbedarf gibt.
Sie schreiben, Gesundheit ist ein hohes Gut. Schopenhauer sagte schon:
Gesundheit ist gewiss nicht alles, aber ohne Gesundheit ist alles nichts.
Deswegen fordern wir den Zugang zur Versorgung, und dass jede und jeder vom medizinischen Fortschritt profitiert, egal, ob jemand in der Stadt oder auf dem Land lebt.
Wir wollen gleichwertige Lebensverhältnisse. Dazu gehört eine öffentliche Daseinsvorsorge, für die auch das Land zuständig ist. Die öffentliche Daseinsvorsorge ist die tragende Säule des Sozialstaates. Ziel und Sinn ist dabei, Dienste – so auch im Gesundheitswesen –, die für ein menschenwürdiges Leben erforderlich sind, flächendeckend anzubieten, damit sie jeder erreichen kann.
Deswegen fordern wir erneut einen Gesamtplan, einen Masterplan. Wir müssen die Angebote und Bedarfe ermitteln, schauen, wo etwas fehlt und wo es noch Nachholbedarf gibt. Die Landesregierung sagt immer, hier in Hessen ist alles gut. Man könnte denken, wir haben gar keine Probleme. Aber das Gegenteil ist der Fall, meine Damen und Herren.
Die Sektorenübergreifung der stationären und ambulanten Versorgung steckt noch in den Kinderschuhen. Auch Apotheken und andere Gesundheitsangebote haben Probleme. MVZs gibt es noch nicht allerorts. Last, but not least brauchen wir dringend eine bedarfsorientierte Krankenhausplanung. Diese fehlt.
In diesem Zusammenhang fordern wir: keine Pauschalen nach dem Gießkannenprinzip, sondern eine verlässliche Investitionsförderung. Bundesländer – so auch Hessen – kommen ihrer Pflicht zur Finanzierung der Krankenhäuser seit Jahren unzureichend nach. Krankenhäuser decken ihre Investitionskosten zum Teil aus den Erlösen der DRGs. Das Resultat sind oftmals verschuldete Kliniken, fehlendes Personal und ein Anstieg unnötiger OPs. Darunter leidet nicht nur die Qualität des Krankenhauses, sondern das gefährdet auch die Patienten. Die Landesregierung sollte deswegen ihr Finanzierungskonzept überdenken.
Ich möchte kurz auf die Schließung der Helios-Klinik in Bad Schwalbach eingehen. Wir wollen auch, dass die Helios-Klinik ihre öffentliche Verantwortung übernimmt und die Klinik nicht schließt. Wir wollen aber nicht, dass die Verantwortung auf die kommunale Ebene verschoben wird. Wir respektieren die Hoheit der Kreisgremien. Es gibt eine Resolution des Kreistages. Alle Fraktionen haben gemeinsam so abgestimmt. Sie sollen selbst entscheiden, was mit dem Krankenhaus passiert.
Deswegen werden wir uns auch bei den LINKEN enthalten und bei der CDU nicht mitstimmen. Vielleicht sollten die CDU-Abgeordneten, die teilweise auch im Kreistag sitzen, noch einmal ihre Resolution selbst durchlesen.
Auch die Kritik an der Landesregierung bleibt. Das Sozialministerium hat den Kreis zu spät informiert. Hätte man das früher gemacht, hätte der Kreis vielleicht anders reagieren können und noch mehr Einfluss nehmen können.
CDU und GRÜNE postulieren, sie wollen den ländlichen Raum stärken, und dann wird ein Krankenhaus geschlossen, wo bei schlechter Witterung das nächste Krankenhaus gar nicht in 30 Minuten erreichbar ist. Vom Ministerium wird dann geäußert, dass sie das anders sehen. Das nächste Krankenhaus mit Notfallversorgung sei in 30 Minuten erreichbar.
Das sehen die Bürgerinnen und Bürger anders. Mit den Kollegen waren wir am Montag beim Marburger Bund. Selbst da hat man gehört: Es fehlen dann Betten. Die Notfallversorgung wird zum Problem werden. – Reden Sie sich deswegen nicht raus. Das gehört zur Daseinsvorsorge. Übernehmen Sie Verantwortung.
Hinzu kommt das Problem – das kann man in letzter Zeit oft in der Presse lesen –, dass stationäre Notaufnahmen klagen, sie seien unterfinanziert. Die Zahl der Notaufnahmen steigt. Zwischen 2005 und 2015 ist die Patientenzahl von 13 auf 25 Millionen gestiegen. Das sind also fast doppelt so viele. Das Personal aber hält nicht mit. Wichtig wären hier Modellprojekte, wo gemeinsame Leitstellen von Rettungsdienst, Notruf und ärztlichem Bereitschaftsdienst funktionieren. Das müsste man etablieren oder auch die
Portalpraxen, damit Patienten dort behandelt werden, wo ihre Fälle am besten aufgehoben sind.
In diesem Zusammenhang möchte ich den Kreisbrandinspektor Biederbick aus Waldeck-Frankenberg aus der „HNA“ zitieren. Er sagt nämlich: „Politiker reden immer davon, wir hätten zu viele Krankenhäuser und zu viele Krankenhausbetten. Das kann ich nicht verstehen.“
Das sagt er, weil kürzlich ein Patient von der Bergstraße auf die Intensivstation nach Korbach gebracht werden musste, weil im südlichen Teil Hessens keine Intensivbetten mehr frei waren.
Das ist ein Weg einmal quer durch Hessen. Das ist unzumutbar.
Was will ich damit sagen? – Die Notfallversorgung muss reformiert werden. Wir brauchen eine integrierte Notfallversorgung. Das sagen auch die Experten. Setzen Sie sich mit diesen zusammen, Herr Minister, und handeln Sie.
Schließlich möchte ich auf das Personal eingehen. Es fehlt an allen Ecken und Kanten – in der Pflege, bei den Ärzten, bei den Hebammen und bei den Apothekern, um nur einige zu nennen. Das begründet vor allen Dingen die Arbeitsbelastung und die Arbeitsverdichtung. Wir wollen Personalmindeststandards. Wir wollen, dass die in der Pflege Tätigen wieder mehr Zeit für ihre Patienten haben. Auch Ärzte wünschen sich zu drei Vierteln mehr Zeit für ärztliche Tätigkeiten und sagen, sie hätten zu wenig Zeit im Patientenkontakt.
Die Beschäftigten müssen immer in einem Hamsterrad arbeiten. Sie beschweren sich über die kontinuierliche Überlastungssituation. Wir wollen, dass Arbeitsschutz eingehalten wird, dass Gefährdungsanalysen umgesetzt werden und dass man sie überhaupt erst macht. Denn sie finden kaum oder gar nicht in Krankenhäusern statt. Aber so könnte man Missstände aufdecken und Arbeitsverhältnisse verbessern.
Wir brauchen die Entbürokratisierung. Wir brauchen mehr Medizinstudienplätze. Wir wollen ein Sozialpraktikum, so dass Jugendliche, potenzielle Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, sich frühzeitig für einen solchen Beruf entscheiden können. Das sind nur wenige Maßnahmen, die ich nennen möchte, damit Sie nachher nicht auf die Idee kommen, zu sagen, wir hätten keine Ideen und Vorschläge.
Um noch einmal auf die Überlastungssituation zu sprechen zu kommen: Es gibt entsprechende Anzeigen. Allerdings streitet die Landesregierung ab, dass es solche gebe, bzw. sie sagt, sie wisse davon nichts. Eine Landesregierung, die sich für Beschäftigte und damit für Patienten interessiert, würde dies nicht abstreiten sondern Missstände aufklären und handeln.
Für die Hebammen trifft übrigens selbiges zu. Ich bin froh, dass nach unserem Druck hier im Parlament, aber auch durch die Sozialpartner, endlich etwas passiert und man
nicht mehr nivelliert, dass es keinen Hebammenmangel in Hessen gibt.
Man könnte so weitere Gesundheitsthemen anführen, die wir diskutieren und optimieren müssen. Aber das würde die Redezeit sprengen.
Ich will aber zum Schluss noch einmal auf Ihre Roadshow zu sprechen kommen, Herr Minister. Ob Gemeindeschwestern in Lich, Medi-Center Falkeneck, Landpartie 2.0 – das alles sind tolle Ideen und Projekte. Das stimmt. Aber sie sind weder die Idee der Landesregierung noch die alleinige Verantwortung von ihr.
Im Rahmen der Roadshow sagten Sie: „Eine … Gesundheitsversorgung ist eine der großen Zukunftsaufgaben.“
Deswegen meine Frage heute: Was macht die Landesregierung originär? Was machen Sie? – Wir sind sehr gespannt und freuen uns deswegen auf Ihren Redebeitrag.
Auch Ministerpräsident Bouffier sprach in Dillenburg davon. Ich zitiere aus der „Wetzlarer Neuen Zeitung“: „Am Ende sollten wir uns nicht fragen, wer zuständig ist, sondern wer die Aufgabe löst.“ – Sie als Landesregierung haben Verantwortung, Gesundheitsversorgung als Daseinsversorge umzusetzen und vorzuhalten.
Alan Kay hat gesagt: „Die beste Möglichkeit, die Zukunft vorauszusagen, ist es, diese selbst zu erfinden.“ – Es gibt viel Handlungsbedarf, um die Zukunft zu gestalten. Wir brauchen einen Masterplan, der alle gesundheitlichen Angebote umfasst und die Gesundheitsversorgung zukunftsfest macht. Reden Sie nicht um die Probleme herum. Packen Sie diese an.
Ich komme zum Schluss. – Viele Ideen und Möglichkeiten habe ich aufgezeigt. Seien Sie sich sicher: Wir werden es im nächsten Jahr anpacken. – Herzlichen Dank.
Lieber Herr Bocklet, ich glaube, Sie haben da etwas missverstanden. Wir haben nicht gesagt, dass die Landesregierung für die Schließung der Klinik in Bad Schwalbach verantwortlich sei. Wir haben gesagt, wir wollen, dass Helios endlich öffentlich Verantwortung übernimmt. Wenn die Kreisgremien meinen, genau das machen zu müssen, was sie gesagt haben, dann sollen sie das tun – nicht mehr und nicht weniger.
Zweitens. Wir haben nicht über eine Versicherung für Hebammen gesprochen. Wir haben davon gesprochen, dass wir darum kämpfen mussten, dass die Landesregierung endlich registriert, dass wir vor Ort einen Hebammenmangel haben – und zwar nicht erst seit gestern, sondern seit mehreren Jahren.
Es gibt Frauen in Frankfurt, die mussten 80 Hebammen anrufen, um überhaupt eine Unterstützung bei der Geburt zu bekommen. Darum geht es, um nichts anderes. Wir sind froh, dass die Landesregierung nach dem Druck, der aufgebaut worden ist, jetzt endlich eine Liste erstellt, um zu schauen, wo es an Hebammen fehlt und wo nachgesteuert werden muss, damit jede Frau die Hilfe bekommen kann, die sie benötigt.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich möchte noch einmal betonen, dass natürlich auch wir sagen: Wir haben ein gutes Gesundheitssystem.
Wir meckern im Vergleich zu anderen Ländern tatsächlich auf einem hohen Niveau.
Trotzdem können wir nicht wegdiskutieren, dass es Probleme gibt.
Sie haben recht: Der Dank gilt allen Beschäftigten, aber auch den Ehrenamtlichen und pflegenden Angehörigen, die jeden Tag harte und gute Arbeit leisten.
Was wir nur möchten, ist ein Gesamtplan. Wir haben ganz viele Einzelmaßnahmen. Wir sagen auch nicht, dass diese nur schlecht sind. Das hat keiner im Saal gesagt. Wir möchten etwas haben, was die Gesundheitsversorgung ganzheitlich abdeckt, einen Masterplan, einen Gesamtplan, wo man fragt: Welche Angebote gibt es? Welche Bedarfe gibt es? Wie müssen wir uns für die Zukunft aufstellen?
Ich möchte noch einmal auf die Notfallversorgung in Bad Schwalbach zu sprechen kommen. Schon jetzt ist es so, dass mehr Patienten vom Untertaunus nach Bad Schwalbach statt nach Wiesbaden gehen. Ich empfehle Ihnen auch die Pressemitteilung der CDU-Kreistagsfraktion vom 25.01.2018. Dort heißt es nämlich:
Durch die drohende Schließung des Krankenhauses in Bad Schwalbach sieht die CDU-Kreistagsfraktion den Gesundheitsstandort mit stationärer Grund- und Notfallversorgung massiv gefährdet.
Also, unterhalten Sie sich bitte einmal mit Ihren Kollegen vor Ort.
Ja, ich dachte auch, Frau Müller-Klepper und Herr Beuth seien dort immer anwesend. Aber vielleicht dringt das dann doch nicht bis nach Wiesbaden, auch wenn Bad Schwalbach gar nicht so weit entfernt ist.
Ein letzter Punkt. Ich muss noch einmal auf Herrn Bocklet zu sprechen kommen. Herr Bocklet, vielleicht haben Sie dem Gesundheitsminister in Hessen besser zugehört als mir. Den Gesundheitsminister auf Bundesebene stellt nicht die SPD, sondern die CDU. Herr Grüttner hat eben alles, was es zur Haftpflichtversicherung von Hebammen zu sagen gibt, ausführlich und ausdrücklich beschrieben. Herr Grüttner war daran beteiligt, dies auszuhandeln. Also sprechen Sie mit Ihrem Koalitionspartner und greifen nicht uns an. – Danke schön.
Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Erst einmal möchte ich allen Akteuren des dualen Studiums herzlichen Glückwunsch zu zehn Jahren erfolgreicher Umsetzung sagen; denn das duale Studium ermöglicht eine wissenschaftlich fundierte und zugleich praxisnahe Ausbildung, indem sich Theoriephasen in den Hochschulen und Berufsakademien mit Praxiseinheiten im Unternehmen abwechseln.
Damit ist das duale Studium ein Erfolg und stellt eine Winwin-Situation dar. Als oftmals dezentrales Angebot ist das duale Studium ein Plus für die Unternehmen, weil der Nachwuchs rasch einsteigen kann und ein Wissenstransfer stattfindet. Es ist aber auch ein Plus für die Studierenden, weil sie ihre Hochschulausbildung praxisnah und regional absolvieren können. Das ist ein toller Karrierestart mit gleichzeitiger Anbindung im Unternehmen.
Hessische Hochschulen und Berufsakademien weisen zudem vor allem Fachbereiche auf, die an den Universitäten kaum bis gar nicht vorhanden sind. In der letzten Zeit wurden 132 zusätzliche zukunftsfähige Studiengänge entwickelt. Das ist ein tolles Pfund. Wir haben beispielsweise in den Gesundheits- und Pflegewissenschaften sowie in der sozialen Arbeit ganz viele neue Angebote. Gerade Fachbereiche mit einem praxisnahen Studienformat sind wichtig; denn so können geeignete Fachkräfte frühzeitig an die Einrichtungen gebunden werden, und vor allen Dingen kann die Zukunftsfähigkeit unserer ländlichen Räume gestärkt werden.
Das duale Studium bietet eine hervorragende Möglichkeit, Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu rekrutieren und sie zu qualifizieren. Das fördert letztendlich die regionale Wertschöpfung und den Wissenstransfer. Das kommt den Regionen zugute, in denen die Angebote vorhanden sind. Wenn nämlich junge Erwachsene, die beispielsweise aus Frankenberg, Bad Wildungen oder – das hat Herr Hofmeister angesprochen – Limburg kommen, bei der THM eine qualifizierte Ausbildung und Karrierechancen erhalten, bleiben sie in ihrer Heimat, also im ländlichen Raum, sind weiterhin in Vereinen engagiert, beleben das Gemeinwesen, bauen ein Haus, kaufen ein, sind Teil der Gesellschaft. Sie wandern nicht ab, sondern bleiben ein wertvoller Bestandteil unserer Region.
Das ist in Zeiten des demografischen Wandels essenziell, das ist ein Erfolg, und deswegen danken wir allen beteiligten Akteuren, vor allem aber den Sozialpartnern bzw. den Unternehmen, für ihr Engagement; denn sie haben das duale Studium zum Erfolg gemacht.
Ich möchte aber noch auf Vorteile, Nachteile und Verbesserungsoptionen eingehen. Allgemein ist die Studierendenzahl angestiegen, so auch im dualen Studium. Erst gestern haben wir von den hessischen Hochschulen für angewandte Wissenschaften erfahren können, dass in den letzten zehn Jahren ein Anstieg der Studierendenzahl um 83,76 % zu verzeichnen war. Im gleichen Zeitraum ist aber die Anzahl der Professuren nur um 15,18 % gestiegen.
Unter Punkt 2 Ihres Antrags greifen Sie die intensive Betreuung der Studierenden auf. Wenn die Studierendenzahl so gestiegen ist, müsste eigentlich auch die Anzahl der Professoren gestiegen sein. Das ist aber nicht so. Laut Aussagen der Präsidentinnen und Präsidenten unserer Hochschulen befinden wir uns im bundesweiten Vergleich momentan an drittletzter Stelle. Ich glaube, hier gibt es Handlungsbedarf und ganz viel Luft nach oben.
Dennoch ist das duale Studium ein großer Erfolg und hat viele Vorteile. Man kann schon während des Studiums ganz viel Praxis- und Berufserfahrung sammeln. Das ist für die Unternehmen gut, weil sie in der Einarbeitungsphase in die Tätigkeit weniger Personal einsetzen müssen bzw. zeitliche, personale und finanzielle Ressourcen sparen können. Für die Studierenden ist es prima, weil sich für sie die Chance ergibt, relativ schnell in den gewünschten Beruf einzusteigen. Das ist ein Vorsprung auf dem Arbeitsmarkt, bzw. es kann einen Vorteil bedeuten.
Doch legen sich bei einem dualen Studium die Studierenden von Beginn an fest. Sie haben Tätigkeitsschwerpunkte. Das heißt, man kann weniger flexibel wechseln als beim Studium an einer Universität. Bei einem dualen Studium kann es zum Abbruch führen, wenn man den Tätigkeitsschwerpunkt wechseln will. Ein Abbruch ist nur schwer oder unter hohen finanziellen Kosten möglich; denn dann müssen die Studierenden gegebenenfalls die Studiengebühren zurückzahlen, für die die Arbeitgeber aufkommen. Das kann dazu führen, dass der duale Student in eine finanzielle Notlage gerät und sich gezwungen sieht, ein begonnenes, aber vielleicht als unbefriedigend empfundenes duales Studium zu beenden.
Gerade hier sieht die SPD-Landtagsfraktion Möglichkeiten für eine Verbesserung. Studierende des dualen Studiums sollen unterstützt werden, wenn sie den Tätigkeitsschwerpunkt wechseln. Wir brauchen auch hier ein durchlässiges Bildungssystem, und wir wünschen uns ein Regelwerk, das es den Studierenden erlaubt, zu wechseln.
Wichtig wäre es uns aber auch, dass das duale Studium in der Schule besser beworben wird. Derzeit spricht das Kultusministerium lediglich eine Empfehlung aus, solche Veranstaltungen in Schulverbünden durchzuführen. Die Motivation und die Unterstützung sind da sicherlich ausbaufähig.
Neben der Berufsorientierung ist, auch bezüglich des dualen Studiums, die Studienorientierung wichtig und könnte in den Schulen fest verankert werden, damit Schülerinnen und Schüler ihre berufliche Laufbahn aus dem gesamten Portfolio und nach ihren individuellen Fähigkeiten und Möglichkeiten wählen können.
Abschließend möchte ich ausdrücklich erwähnen: Das duale Studium ist eine gute Möglichkeit zur Qualifizierung. Wir wünschen uns aber auch weiterhin eine Qualitätsoffen
sive bei den Rahmenbedingungen; denn in Hessen sind nicht alle dualen Möglichkeiten gleich gut ausgestattet. Wir wollen eine noch bessere Verzahnung von Theorie und Praxis, und wir wollen, dass Studien- und Arbeitsplatzanforderungen berücksichtigt und optimiert angepasst werden. Wir möchten auch, dass es eine höhere Durchlässigkeit gibt, dass man bei einem Abbruch des Studiums Hilfestellung bekommt und dass das Land die Bewerbung des dualen Studiums intensiviert.
Dann gibt es noch den Änderungsantrag der FDP. Demnach sollte das Land als Arbeitgeber darüber nachdenken, Möglichkeiten des dualen Studiums anzubieten; denn – das glaube ich ebenfalls – auch der öffentliche Dienst kann Win-win-Situationen zur Gewinnung von Personal ganz gut gebrauchen und nutzen.
Das fordern wir in unserem Ausbildungspapier „Ausbildungsgarantie“ und werden dem FDP-Antrag, der dies ebenfalls aufgreift, zustimmen.
Last, but not least möchte ich noch einmal auf die Betreuungsrelationen zurückkommen. Die müssen sich wirklich wieder verbessern. Wir brauchen einfach eine verbesserte finanzielle und personelle Ausstattung, damit dies weiterhin ein wesentlicher Beitrag zum Studienerfolg und zum Erfolg des dualen Studiums insgesamt sein kann. Wir stehen zum dualen Studium. In diesem Sinne auf die weitere erfolgreiche Umsetzung des dualen Studiums in unserem Lande Hessen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Zunächst herzlichen Dank für die Beantwortung. Die gute Nachricht ist: Die Große Anfrage ist in der Frist beantwortet worden.
Die schlechte Nachricht aber ist: Erneut sind viele Fragen nicht beantwortet worden.
Aber zur Sache. Die etwas mehr als 12.000 nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter – darunter das Verwaltungspersonal, das Bibliothekspersonal, das technische Personal und die Auszubildenden, die insbesondere, klassisch, im Sekretariat für die Terminkoordinierung und für die Raum- oder Schreibarbeit verantwortlich sind – sehen sich vermehrt spezialisierten Aufgaben gegenüber.
Leider konnte die Landesregierung aber noch nicht einmal die Frage beantworten, wie viele Personen in welchen Bereichen tätig sind. Das erstaunt uns doch sehr.
Auch in anderen öffentlichen Bereichen weiß man sehr wohl, wer vom Personal wo arbeitet. Kontinuierlich steigen die Aufgabenkomplexität und die Anforderungen an das Personal, z. B. in der Drittmittel- und Personalsachbearbeitung. Da die Landesregierung auf viele spezifische Fragen erneut keine Antwort geben konnte, habe ich mich auf die Beantwortung der Fragen konzentriert.
Da empfehle ich die Studie der Hans-Böckler-Stiftung rund um Andrä Wolter und Ulf Banscherus. Da finden Sie alle Infos zur Beantwortung der Fragen, die Sie entweder nicht beantworten konnten oder wollten.
Diese repräsentative Studie für ganz Deutschland bestätigt die Aufgabenentwicklung in Richtung eines komplexen Hochschulmanagements. Das umfasst die Verwaltungsmodernisierung, verbunden mit den neuen Steuerungsmethoden und einem neuen Rechnungswesen, veränderten Finanzierungsmechanismen, beispielsweise aber auch die verstärkte Drittmittelakquise, die Modularisierung des Studiums durch Bachelor- und Masterstudiengänge, die Akkreditierung und das Qualitätsmanagement, um nur einige Stichworte zu nennen.
Es geht also um eine Vielzahl von Reformprogrammen. Laut der Studie führten vor allem die Verwaltung der Studierenden und ihrer Prüfungsleistungen sowie die der wissenschaftlich Mitarbeitenden mit befristeten Arbeitsverträgen zu einer Arbeitsverdichtung. Auch hätten sich Dokumentations- und Berichtspflichten verstärkt. Die wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten haben also ein Mehr an Controlling und mehr Managementaufgaben zu bewältigen.
Das Problem dabei ist nur, dass die Zahl der nicht wissenschaftlichen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter nicht im gleichen Maße wie die Zahl der anderen Statusgruppen an Hochschulen mit angestiegen ist. Sie hält so der gestiegenen Anforderung der Hochschulexpansion nicht statt.
Ich möchte das einmal an den Zahlen erläutern. Ich habe eben gesagt, wir haben 12.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter im administrativen Bereich. Aber die Studierendenzahl ist beispielsweise auf 260.000 Studierende angewachsen, die auch administrativ bewältigt werden müssen. Insbesondere stehen deswegen die Sekretariate vor der Herausforderung, als Schnittstellen zwischen den unterschiedlichen Funktionsbereichen von Wissenschaft und Verwaltung zu fungieren.
Die Landesregierung gibt zwar im Rahmen der Beantwortung an, dass zunehmend höhere Eingruppierungen vorgenommen werden, aber auch das fand nicht im gleichen Maße wie die gestiegene Verantwortung und Belastung statt.
Deswegen gibt es auch deutliche Unterschiede zwischen Stellenprofilen und Qualifikationen. Die Arbeitsplatzbeschreibungen bilden reale Aufgaben in keinster Weise mehr ab.
Es gibt auch eine Reihe von Maßnahmen, wie sich Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter weiterqualifizieren können. Das Problem ist nur: Trotz dieser substanziellen Erweiterung von Arbeitsanforderungen, Arbeitsaufgaben und Komplexität und auch der neuen Kompetenzprofile und Qualifikationen wird das Gehalt nicht angepasst. Die Gehälter müssen angepasst und die Aufstiegschancen aktiv gefördert werden.
Ich möchte noch einmal darauf hinweisen, wen das eigentlich betrifft. Dieser Bereich ist weiblich dominiert. Verstärkt sind die Frauen in Teilzeit beschäftigt, oft auch in Kombination mehrerer Beschäftigungsverhältnisse und oftmals in Befristung. In den wissenschaftsunterstützenden Bereichen gibt es einen Anteil von 62 % an Frauen, die dort arbeiten. Also sind zu 38 % Männer mit diesen administrativen Tätigkeiten befasst. Davon arbeiten 69 % der Männer Vollzeit, während die Frauen zu 83 % in Teilzeit arbeiten.
Viele wollen eben mehr als nur in Teilzeit arbeiten. Da kann man sich schon die Frage stellen: Wie sieht es denn mit der Vereinbarkeit aus?
Natürlich gibt es Maßnahmen zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie. Aber wenn wir uns jetzt einmal die Kindertagesstätten anschauen oder die Kitabetreuung, dann sieht es so aus, dass diese vorrangig für die Studierenden vorgesehen sind, nicht für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Auch wenn man sich die Zahl der Homeoffice-Möglichkeiten anschaut, sieht man, dass sie doch sehr gering sind.
Da gibt es einen erheblichen Nachbesserungsbedarf. Die Kriterien zur Vereinbarkeit von Beruf und Familie müssen aus unserer Sicht noch einmal überdacht werden, sodass das nicht Ausschlusskriterien sind, sondern dass das möglich ist.
Denn die Frage ist und bleibt: Was ist tatsächlich echte Vereinbarkeit? – Die Hans-Böckler-Stiftung gibt im Gegensatz zur Großen Anfrage – vielleicht auch weil es ein unangenehmes Thema ist – Aufschluss darüber, dass auch in den wissenschaftsunterstützenden Tätigkeitsfeldern Befristungen immer weiter zunehmen. Der Anstieg der befristeten Beschäftigungsverhältnisse korrespondiert mit dem Trend zur projektförmigen Arbeit an Hochschulen. Über Drittmittelprojekte und kurzzeitige Tätigkeiten im Wissenschaftsbereich haben wir uns hier schon oft auseinandergesetzt.
Hohendanner und Ramos Lobato bestätigen, dass der Anteil befristeter Neueinstellungen für einen lediglich temporären Einsatz im öffentlichen Dienst mittlerweile höher ist als in der Privatwirtschaft. Ich glaube, das sollte uns hier allen zu denken geben.
Wir müssen Entfristungen forcieren, prekäre Beschäftigungen beenden, Arbeitnehmerinnen ihren Qualifikationen und neuen beruflichen Anforderungsprofilen entsprechend entlohnen – zumal die wissenschaftsunterstützenden Beschäftigten mit 56 % oftmals akademische Ausbildungen haben und sowieso schon eine geringe Entlohnung erzielen.
Die Landesregierung ist in der Verantwortung, die Hochschulen gemäß der gestiegenen Aufgabenkomplexität adäquat auszustatten, und darf sich nicht wie bei vielen hochschulpolitischen Themen allein auf die Hochschulautonomie berufen. Denn die Hochschulen können lediglich die Mittel eigenständig verwalten, die ihnen das Land auch zukommen lässt.
Die Böckler-Stiftung zeigt auf, dass die Finanzierung der Hochschulen auf die Gestaltung der Arbeitsverhältnisse einen massiven Einfluss hat. Auch wird von den Hochschulleitungen eine unzureichende und unsichere Finanzierung der Hochschulen problematisiert.
Abschließend fasse ich zusammen: Die Landesregierung muss den prekären Verhältnissen entgegenwirken, ihrer Verpflichtung gegenüber den Hochschulen nachkommen und ihre Entwicklung zur modernen Organisation, aber vor allen Dingen die Beschäftigten, auch jene, die eben nicht im wissenschaftlichen, sondern im nicht wissenschaftlichen Bereich tätig sind, die nämlich den Wissenschaftsbetrieb erst ermöglichen, bestmöglich, und das heißt sächlich, finanziell und personell gut unterstützen. – Herzlichen Dank.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich glaube, in diesem Haus sind wir uns einig, die Pflegeausbildung zu forcieren und attraktiver zu gestalten. Die Anpassung der Modellklausel zur integrierten Ausbildung können wir unterstützen; denn sie soll den Schülerinnen und Schülern, die noch keinen Hauptschulabschluss haben, den Zugang zur Pflegeausbildung und gleichzeitig die Erlangung des Hauptschulabschlusses ermöglichen. Das begrüßen und unterstützen wir. Ich möchte aber auch noch einmal darauf hinweisen, dass die Ausbildungsqualität in diesem Berufsfeld natürlich so ausgestaltet und so bleiben muss, wie sie derzeit ist.
Pflege ist ein wichtiger und ein verantwortungsvoller Beruf. Deswegen brauchen wir den theoretischen Unterricht. Wir brauchen das bisherige Tätigkeitsprofil. Dann muss man schauen, ob es bei dem, was man jetzt vorhat, Nachschulungen oder Inhouse-Coachings geben muss. Das wird uns dann die Zeit zeigen, ob man so etwas benötigt und wie man das bewältigen kann.
Meine Damen und Herren, dieser Gesetzentwurf ist allerdings nur ein kleiner Baustein. Dazu hat Marjana Schott angesichts der Herausforderungen, vor denen wir mit dem Fachkräftemangel stehen, schon etwas gesagt. Ich möchte noch einmal betonen: Es ist ein erster Zugang. Das ist wichtig. – Herr Rock hat gesagt: Wir öffnen den Zugang.
Ich würde mir wünschen, dass wir diesen Zugang noch früher schaffen. Wir sollten Schülerinnen und Schülern, also potenziellen Auszubildenden, den Pflegeberuf näherbringen. In Rheinland-Pfalz und in anderen Bundesländern gibt es ein sogenanntes Sozialpraktikum, in dem man schon einmal in soziale oder Pflegeberufe hineinschnuppern kann.
Da geht es um Hilfsbereitschaft, um Empathie, um Verantwortungsbewusstsein, um soziale Kompetenzen und um ehrenamtliches Engagement. Das sind die tragenden Bausteine unserer Gemeinschaft und unseres Zusammenhalts. Dadurch kann man Schülerinnen und Schülern tatsächlich zeigen, was für ein toller Beruf der Pflegeberuf ist.
Ich kann Ihnen berichten, bei mir im Landkreis gibt es eine Schule, die Uplandschule, die ein Projekt durchführt, das sich „Helfende Hände“ nennt. Diese Schule ist ein Gymnasium. Drei Schülerinnen haben sich trotz gymnasialer Laufbahn nach einem solchen Praktikum entschieden, den Pflegeberuf zu ergreifen. Das zeigt doch, dass solche Maß