Sigrid Erfurth
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Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich sehr, zum Ende dieser Legislaturperiode noch einmal zu einem Thema sprechen zu können, das mich eigentlich mein ganzes Berufsleben bewegt hat, nämlich Steuergerechtigkeit.
Sie wissen, ich bin gelernte Finanzbeamtin und habe die sehr gute Ausbildung in der Steuerverwaltung genossen – zwar nicht in Hessen, sondern in Niedersachsen –,
aber ich konnte mich in den letzten Jahren davon überzeugen, dass die Ausbildung in Hessen mindestens genauso gut ist wie in Niedersachsen.
Es ist eine Ausbildung auf einem sehr hohen Niveau, und dann haben wir die jungen Anwärterinnen und Anwärter in beiden Laufbahnen, die mit einem hohen Fachwissen und gut ausgebildet ins Berufsleben drängen. In Hessen wird sehr viel Wert darauf gelegt, dass dieser hohe Ausbildungsstand erhalten wird und dass diese jungen Leute gut und angemessen beschäftigt werden können.
FDP und LINKE haben sich bei diesem Beitrag ein bisschen in der Vergangenheit bewegt. Bei Herrn Dr. Hahn kam hinterher noch ein bisschen Zukunft dazu, das hat mich beruhigt. Bei der LINKEN ist da offenbar Hopfen und Malz verloren.
Ich kann für meine Fraktion sagen, dass wir es sehr begrüßen, dass wir uns heute über ein wichtiges Thema unterhalten können, das die Gesellschaft zusammenhält, weil wir uns insgesamt sehr intensiv darum gekümmert haben, dass der Kampf gegen Steuerhinterziehung, Steuerumgehung und aggressive Steuervermeidungsmodelle sehr an Dynamik gewonnen hat. Wir sind uns einig, dass es eine Frage der Gerechtigkeit ist, dass Steuern, die festgesetzt sind, auch erhoben werden und dass aggressive Umgehungsmodelle und Steuervermeidungsmodelle auch möglichst so weit zurückgedrängt werden, dass sie das Gemeinwesen nicht weiter schädigen.
Ich freue mich sehr, dass wir GRÜNE sehr an diesem Kulturwandel beteiligt waren. Ich meine diesen Kulturwandel, dass es Allgemeingut ist, dass Steuerhinterziehung eben kein Kavaliersdelikt ist. Eigentlich wollte ich das gar nicht mehr sagen, weil ich finde, dass wir das überwunden haben. Wir haben insgesamt eine Grundmelodie erreicht, dass es in der Öffentlichkeit tatsächlich so wahrgenommen wird, dass Steuerhinterziehung nichts Gutes für diese Gesellschaft ist.
Wir haben uns sehr gut darauf verständigen können, dass der Steueranspruch, der sich nach geltendem Recht ergibt, auch durchgesetzt werden kann. Genau deshalb haben wir die Stellen in der Betriebsprüfung wie auch die Steuerfahndung verstärkt. Herr Kollege Schalauske, weil wir wissen, dass diese Stellen nachgeführt werden müssen, haben wir extrem dafür gesorgt, dass die Anwärterzahlen nach oben gefahren werden.
Ich möchte mich an dieser Stelle bei all jenen bedanken, die an der Ausbildung beteiligt sind. Das ist in Rotenburg schwierig, an unserer Ausbildungsstelle, das ist aber auch in den Ämtern nicht einfach; denn die müssen auch viel mehr Kolleginnen und Kollegen durch die Ausbildung bringen und dafür sorgen, dass das Wissen weitergegeben wird. Das wird gemacht, und das halte ich für eine großartige Leistung in der hessischen Steuerverwaltung.
So tragen wir durch Worte und Taten dazu bei, dass Steueransprüche durchgesetzt werden und dass Steuervermeidung tatsächlich angegangen wird.
Die Worte sind das eine, das ist die Grundmelodie, auf die wir uns geeinigt haben, nämlich Steuerhinterziehung nicht durchgehen lassen zu wollen. Das andere sind die Taten, die wir auch mit den Maßnahmen hinterlegen, die wir in dieser Legislaturperiode erfolgreich umgesetzt haben.
Es gehört dazu, dass die jungen Leute, die wir ausgebildet haben, immer am Ball bleiben können und dass sie dann auch professionellen Steuerhinterzieherinnen und Steuerhinterziehern die Stirn bieten können. Deswegen ist es wirklich gut, dass wir jetzt 50 weitere Spezialistinnen und Spezialisten mit dieser Initiative „+ 50“ einsetzen. Es ist gut, dass Wissen gebündelt und vernetzt wird, sodass eine effektive Aufdeckung und Verfolgung von Steuerstraftaten nicht immer an Zuständigkeitsgrenzen scheitert und es nicht ein gutes Vermeidungsmodell ist, von einem Finanzamtsbezirk in den anderen zu ziehen, sondern dass hier gemeinsam gearbeitet wird und dass die Zuständigkeitsgrenzen von Ämtern nicht der Steuerhinterziehung Vorschub leisten. Das ist ein guter und sehr richtiger Weg.
Ebenso ist es wichtig, Steuerumgehungsmodelle und aggressive -sparmodelle aufzudecken und sie als das zu benennen, was sie sind, nämlich als Schaden an der Gesellschaft. Auch auf diesem Feld wird in Hessen hervorragende Arbeit geleistet.
Aus Hessen kam der Impuls, Cum-Ex-Geschäfte aufzudecken. Letztlich gab es aus diesem Impuls heraus die Urteile, die dazu geführt haben, dass diese Cum-Ex-Geschäfte nachher als das bezeichnet wurden, was sie sind, nämlich als illegal. Sie mögen daran erkennen, wie lang dieser Weg manchmal ist und wie schwierig es manchmal ist, den Übergang von einer noch legalen Steuerpraxis in ein verbotenes Geschäft nachzuweisen.
Danke für den Hinweis, Frau Präsidentin. – Daher bin ich sehr froh und dankbar, dass wir hier wichtige Impulse setzen und auch weiter daran arbeiten können. Ich freue mich, wenn wir irgendwann die Share Deals abgeschafft haben, damit auch hier bei der Grunderwerbsteuer richtig Steuern gezahlt werden. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich freue mich wirklich, dass wir heute dieses Umsetzungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz noch in dieser Legislaturperiode verabschieden können. Ich möchte auch das Wort des Kollegen Reul vom Meilenstein aufgreifen – vielleicht nicht Meilenstein mit Blick auf die Größe des Gesetzes oder mit Blick auf das, was manche dazu empfinden, aber es ist ein Meilenstein für die Menschen mit Behinderungen und für die, auf die das Gesetz Auswirkungen haben wird. Damit können wir die Menschen, die es betrifft, beruhigen und für sie Sicherheit garantieren.
Ich finde gut, dass wir das in dieser Legislaturperiode noch schaffen. Ich finde es auch gut, dass wir das in überwiegend sachbezogener Beratung gemacht und versucht haben, das im Sinne der Menschen mit Behinderungen zusammenzutragen, damit wir auch für sie tätig werden können.
Das freut mich wirklich.
Herr Kollege Merz, Sie konnten Ihre Freude über das Gesetz nicht so ganz zum Ausdruck bringen, weil aus Ihrer Sicht einige Punkte noch nicht hundertprozentig geklärt waren. Das kann man so sehen. Ich versuche noch einmal, bei Ihnen mehr Sympathien für den Bereich der Interessenvertretung für die Menschen mit Behinderungen zu gewinnen. Dieser große Punkt war für uns auch politisch wichtig, damit sich die Menschen mit Behinderungen selbst vertreten.
Wir haben für eine erste Näherung, wie man Menschen mit Behinderungen in die Interessenvertretungen einbinden kann, einen praktikablen Vorschlag gemacht. Dafür gibt es nämlich noch keine Vorbilder. Es gibt keine Vorbilder, wie die Selbsthilfeverbände sowie die Vereine und Verbände der Menschen mit Behinderungen in solch einem Verfahren, das sehr viel mit Rechtssystematik zu tun, eingebunden werden können. Wir haben uns ernsthaft überlegt, wie wir ein Verfahren finden können. Ich hoffe, dass es sich bewährt. Wahrscheinlich in der nächsten Legislaturperiode muss man schauen, ob es funktioniert. Ich hätte mich gefreut, wenn Sie zumindest an dem Punkt gesagt hätten, dass das einen Versuch wert ist.
Nun ist es nicht so. Dann habe ich das möglicherweise falsch verstanden. Ich freue mich aber, dass sich eine große Mehrheit abzeichnet. Ich bin froh, dass die SPD am Ende dem Gesetzentwurf nicht im Wege steht, sondern angekündigt hat, sich zu enthalten. Das ist ein gutes Zeichen, damit wir in der Behindertenhilfe ein Stück vorankommen.
Ich möchte auch noch einige persönliche Worte sagen. Sofern wir nicht noch zu einer anderen Sitzung zusammentreffen, wird dies meine letzte Rede im Hessischen Landtag sein. Ich habe mich auch entschlossen, nicht wieder anzutreten. Ich kann mich nur den Worten meiner Fraktionskollegin Ursula Hammann anschließen: mit einem weinenden und einem lachenden Auge. Ich war auch immer gern hier, und ich mache die Arbeit – ich habe gar nicht das Gefühl, dass ich aufhöre – immer noch gern.
So langsam fange ich damit an, mein Büro auszuräumen, und sehe, wie es war, als ich hier angefangen habe, nämlich in einer Oppositionsfraktion, die sich nie vorstellen konnte, mit der CDU zu regieren. Das beschreibt vielleicht
auch einen Spannungsbogen, den wir gemeinsam beschritten haben. Ich kann mich noch sehr gut an die lange Nacht erinnern,
als die letzten Verhandlungen in Schlangenbad geführt worden sind. Wir haben gemeinsam versucht, uns auszumalen, was sein wird. In der Fraktion haben wir uns damals, damit wir nicht einschlafen, „Das Leben des Brian“ angeschaut.
Das haben wir damals gemacht. Ich war damals die Entertainerin. Ich kannte diesen Film noch nicht. Ich habe mir diesen Film damals extra beschafft, damit wir uns diesen Film anschauen konnten. Das war ein guter Start. Wir haben dann weiter an dieser Regierungskoalition gearbeitet und gebastelt.
Ich kann nur sagen, es hat mir viel Spaß gemacht. Es hat mir außerdem viele neue Einsichten gebracht, auf allen Seiten. Außerdem habe ich viele neue Bekannte und Freunde kennengelernt. Ich hoffe, das wird zum Teil auch über diese Legislaturperiode hinausreichen. Ich habe mir jedenfalls vorgenommen, hin und wieder einmal vorbeizuschauen. Ich bin ja auch noch im Landesvorstand. So habe ich immer die Chance, hineinzuschnuppern und zu schauen, was ihr treibt. Das mache ich aus einer ehrenamtlichen Position heraus. Ich freue mich auf jede und jeden, den und die ich wiedersehen kann.
Ich möchte es zum Abschluss nicht versäumen, auch meiner Familie zu danken. Ich habe Anlass, den Kolleginnen und Kollegen sowie den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu danken, die immer sehr engagiert waren und zugewandt unterstützt haben, in allen Bereichen. Danken möchte ich aber auch meiner Familie, die mich sehr getragen hat. Ohne meinen Mann hätte ich das hier nie machen können. Ihm möchte ich von hieraus auch einmal danken. Ich freue mich auf das Wiedersehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wenn wir heute in der zweiten Lesung die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes beraten, haben wir einen großen Schritt gemacht, um die Phase der Unsicherheit, die sich bei vielen betroffenen Menschen und auch Leistungserbringern ergeben hat, zu beenden und zum Handeln zu kommen, um den betroffenen Menschen die Sicherheit zu geben, wie künftig die Trägerschaft der Eingliederungshilfe aussehen soll.
Ich habe die Äußerungen der Kolleginnen und Kollegen so interpretiert, dass es grundsätzlich eine große Übereinstimmung mit der einen Schnittstelle gibt, dass nach Vollen
dung des Schulbesuchs die Trägerschaft zum Landeswohlfahrtsverband wechselt. Das war auch in der Anhörung so zu spüren. Wir haben eine sehr ausführliche Anhörung hier im Plenarsaal gemacht. Ich fand es eine sehr arbeitsreiche und zugewandte Atmosphäre, in der wir hier diskutiert haben. Diese Anhörung war von hoher Fachlichkeit und hoher Dichte geprägt. Sie hat auch wertvolle Anregungen gegeben, die wir teilweise in einen Änderungsantrag gegossen haben. Von daher bin ich froh und dankbar, dass wir hier einen Grundkonsens haben, der den behinderten Menschen eine Perspektive gibt, wie in Zukunft mit ihren Sorgen und Nöten umgegangen wird.
Sie haben es mehrheitlich angesprochen: Mit dem Gesetzentwurf haben wir das sogenannte Lebensabschnittsmodell aufgegriffen, das die Verbände der Selbsthilfe und auch die Spitzenverbände als Lösungsmöglichkeit diskutiert haben. Es gab hier in der Anhörung die Anregung, die Schnittstelle mit dem Ende des Schulbesuchs zu machen. Der Kollege Reul hat es ausgeführt, und auch Sie, Herr Merz. Wir hielten es für sehr sinnvoll, das dann auch so zu administrieren, weil es tatsächlich eine Umbruchsituation ist, wenn ein junger Mensch die Schule verlässt. Dann ist es egal, ob er 17 Jahre und neun Monate oder 18 Jahre und zwei Monate alt ist, sondern es ist der Lebensabschnitt, der sich dann ändert. Das haben wir als Lösung übernommen und einen sehr praktikablen Vorschlag gemacht. Das ist auch vonseiten der SPD genauso vorgeschlagen worden.
Ich finde es auch den richtigen Weg – wir haben auch im Ausschuss schon darüber gesprochen –, dass wir bestimmte Cluster gebildet haben, in welchen Bereichen wir den Gesetzentwurf ändern wollen. Da hatten wir eine große Übereinstimmung, dass wir an dem Punkt tatsächlich aufeinander zugehen müssen.
Herr Merz, Sie haben es angesprochen: Wir haben eine Reihe von Änderungen, die sich ausschließlich im juristischen Bereich bewegen. Ich will einmal sagen, es sind juristische Feinheiten, die sich vor allem damit beschäftigen, wann welche Vorschrift in Kraft tritt. Das sind für den Gesetzentwurf recht wichtige Details, die hier bearbeitet worden sind. Da möchte ich mich ausdrücklich bei all den Menschen bedanken, die mit großer Akribie daran gearbeitet haben, dass wir tatsächlich die richtigen Zeitpunkte erwischen, wann welcher Teil des Gesetzentwurfs in Kraft tritt. Wir haben uns intensiv darüber ausgetauscht, was der richtige Zeitpunkt für welchen Teil ist. Da geht mein herzlicher Dank an das Sozialministerium, das uns sehr unterstützt hat, damit wir eine juristisch saubere Lösung finden.
Ein besonders wichtiges Kapitel – das ist hier auch angeklungen – ist die Interessenvertretung der behinderten Menschen. Ja, es ist zu Recht aufgenommen worden, dass die Landesbeauftragte für die Belange der behinderten Menschen nicht die ausschließliche Interessenvertretung für die behinderten Menschen sein kann. Da habe ich auch sehr intensiv nachgefragt. Wir haben gefragt: Was könnte denn eine adäquate Lösung sein, damit die Verbände und die behinderten Menschen sich sehr gut wiederfinden und abgebildet werden? – Ich habe sie trotz mehrfachen Nachfragens nicht gehört. Es gab diverse Vorschläge, die sich aber nicht gedeckt haben. Dann muss man schauen: Was
ist ein Weg, den wir gehen können? Wir haben sehr lange und sehr intensiv darüber nachgedacht: Was kann ein Weg sein, die Verbände der behinderten Menschen so einzubinden, dass sich genau ihre Ansicht wiederfindet?
Herr Kollege Merz, Sie haben vorgeschlagen, und so steht es in dem Änderungsantrag der SPD, den Inklusionsbeirat in Gänze als Interessenvertretung der behinderten Menschen zu bevollmächtigen oder zu benennen. Das kann man so machen. Allerdings muss man dann auch konstatieren, dass z. B. in § 7 des Umsetzungsgesetzes steht, dass eine Arbeitsgemeinschaft gegründet wird, an der unter anderem die Interessenvertretung der behinderten Menschen teilnimmt – und dann noch die Liga, die Kommunalen Spitzenverbände und andere Verbände. Wenn Sie jetzt den Inklusionsbeirat mit einer Stärke von 30 Menschen dahin schicken, wird dieses Gremium nicht mehr handhabbar.
Von daher ist unser Vorschlag, dass der Inklusionsbeirat aus seiner Mitte, aus der Gruppe der Selbsthilfeverbände, bestimmt, wer diese Vertretung wahrnimmt. Das wären dann drei Menschen, genauso viele wie von den anderen Verbänden auch. Ich glaube, dann haben wir ein adäquates, handhabbares Gremium, das dafür sorgen kann, dass die Interessenvertretung der Menschen mit Behinderungen in den Gremien wahrgenommen wird, die erforderlich sind.
Von daher halten wir es für einen dankbaren Weg, einmal zu probieren, ob sich die Interessenverbände darauf einigen können. Ich habe im Nachgang zur Anhörung mit einigen Menschen gesprochen, und die haben mir gesagt, das sei aus ihrer Sicht der einzig gangbare Weg, um eine gewisse Widerspiegelung der Interessenvertretungen zu bekommen. Ich glaube, dass das ein vernünftiger Vorschlag ist. Vielleicht haben wir nachher im Ausschuss Gelegenheit, noch einmal darüber zu reden.
Ich kann nur darum werben, dass Sie sich auf diesen Weg einlassen; denn ich habe in der Anhörung nichts Besseres gehört. Von daher wäre meine Bitte, zu schauen, dass wir da möglicherweise zueinanderkommen. Ich glaube nicht, dass wir da weit auseinanderliegen.
Herr Merz, Sie haben die anlasslose Prüfung angesprochen. Das haben Sie auch in Ihrem Vorschlag drin, den Sie uns gestern nachgereicht haben. Ich halte die anlasslose Prüfung tatsächlich für ein Instrument, das man nicht aus der Hand geben sollte. Das wird nicht jeden Tag passieren. Aber spätestens dann, wenn es wieder Aufschreie gibt: „Betrug“, und: „Da wird nicht ordentlich gepflegt“, wird wieder gefragt: Warum schaut das Land da nicht genauer hin? – Von daher sollten wir das Mittel nicht aus der Hand geben und sollten tatsächlich die Möglichkeit der anlasslosen Prüfung belassen. Ich kann verstehen, dass einige Leistungserbringer das nicht so toll finden. Aber ich glaube, dass wir als Gesetzgeber diese Möglichkeit weiterhin aufrechterhalten sollten. Das hat nichts mit wirtschaftlichem Misstrauen oder Sonstigem zu tun, sondern einfach mit einer Möglichkeit, genauer hinzuschauen, wenn wieder einmal Unstimmigkeiten auftreten.
Ich möchte noch einen Punkt erwähnen, den wir Ihnen in diesem Änderungsantrag vorgeschlagen haben, und zwar geht es darum, dass der Landeswohlfahrtsverband angeregt hat, dass er die Menschen mit besonders schweren Beeinträchtigungen, für die er jetzt schon zuständig ist, auch weiterhin versorgt. Das sind Menschen in der sogenannten
Phase F, Beatmungspatienten usw., also Menschen, die sehr stark beeinträchtigt sind. Da haben wir noch eine Sonderregelung in den Änderungsantrag aufgenommen, dass diese Menschen weiterhin vom LWV versorgt werden können.
Ich glaube, wir haben Ihnen nicht nur mit dem Gesetzentwurf an sich, sondern auch mit dem Änderungsantrag ein rundes Paket vorgelegt. Ich hoffe sehr, dass wir heute Abend noch dazu kommen, dass wir das in großer Eintracht verabschieden können.
Denn ich glaube, wir sind in der Grundausrichtung sehr nah beieinander. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Trotz der Philippika, die wir uns vorhin vonseiten der Linksfraktion anhören konnten, bin ich der Ansicht, dass wir mit dem Versorgungssicherungsgesetz in Hessen auf einem guten Weg zu nachhaltiger und generationengerechter Haushaltspolitik sind.
Ich will nur auf wenige Punkte hinweisen. Wir haben ein Sondervermögen, das im Bestand unangetastet bleiben soll und das zur Mitfinanzierung – nicht zur vollständigen Finanzierung; das haben wir im Ausschuss hinreichend diskutiert – der Pensionslasten in der Zukunft dienen soll. Entnahmen aus diesem Sondervermögen sollen erst dann zulässig sein, wenn das Sondervermögen eine gewisse Höhe erreicht hat. Das wollen wir auch noch einmal extra durch ein Gesetz absichern.
Ich glaube, es ist ein sehr guter Weg für Beamtinnen und Beamte – das ist der einzige Punkt, an dem ich dem Kollegen Schalauske zustimme –, die eine gute und wichtige Arbeit für das Land Hessen leisten, ihnen zu signalisieren: Wir wollen auch Sicherheit dafür schaffen, dass eure Pension, die ihr euch im Laufe eures Lebens erarbeitet habt, am lange Ende auch ausfinanziert werden kann. – Wir sind es auch den Beamtinnen und Beamten schuldig sind, ihnen eine gewisse Sicherheit zu geben.
Dieser Ansatz hat in der Anhörung durchaus Zustimmung erfahren. Ich habe auch gehört, dass die SPD ihn im Grundsatz richtig findet. Die Kolleginnen und Kollegen von der FDP finden ihn im Grundsatz auch richtig. Es gab auch aus unserer Sicht keinen Anlass, aus der Anhörung heraus diesen Gesetzentwurf mit Änderungsanträgen noch weiter zu verbessern. Wir haben eine sehr interessante finanzpolitische Diskussion geführt, die der Kollege Schmitt hier in Ansätzen versucht hat nachzuzeichnen. Wir haben dann noch einmal neue Anregungen mitgenommen. Zum Beispiel hat der Rechnungshof diese Diskussion dann auch damit bereichert, dass wir die Zuführung zu dem Sondervermögen künftig nicht kreditfinanziert machen sollen. Das finde ich eine schöne Anregung. Allerdings müsste dazu die Einnahmesituation in Hessen etwas anders werden. Von daher sind wir auf einem ganz guten Weg, um eben unser Ziel in Bezug auf nachhaltige und generationengerechte Haushaltspolitik zu erreichen.
Wir sind uns, so glaube ich, auch einig, dass die Geldanlage, die der Kollege Schalauske kritisiert hat, in erster Linie sicher sein muss. Wir haben eine Art Priorisierung: Neben Sicherheit und Rentabilität der Anlagen wollen wir auch ökologische und soziale Nachhaltigkeitskriterien einhalten. Das freut mich für meine Fraktion und für die GRÜNEN ganz besonders, dass wir so einen Nachhaltigkeitsfaktor in den Anlageformen einführen. Das ist auch ein guter Weg in Sachen Nachhaltigkeit.
Ich möchte den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN noch einmal zurufen: Was ist eigentlich mit Berlin? – In Berlin gerieren Sie sich ein bisschen als Vorreiter, dass Sie nachhaltige Kriterien für Anlageformen entwickeln. Ich finde das richtig, und ich finde es auch gut, dass es diese Bewegung gibt. Aber ich dachte, da wären Sie auch mit in der Regierung und hätten da auch ein bisschen Einfluss. Jetzt sagen Sie hier: Das bringt alles nichts, und wir müssten das alles ganz anders machen. – Das finde ich schon ein bisschen seltsam.
Ich finde, das ist ein guter Ansatz, und ich hoffe, wir stimmen alle zu.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Hessische Behinderten-Gleichstellungsgesetz war schon mehrfach Gegenstand von Erörterungen hier im Plenarsaal. Im Jahr 2015 hat die SPD-Fraktion hierzu einen Gesetzentwurf eingebracht; der Kollege Merz hat darauf hingewiesen. Wir haben eine Anhörung zu dem Entwurf durchgeführt. Dieser hatte ein relativ geteiltes Echo gefunden. Damals haben sich die Regierungsfraktionen dafür entschieden, dem Gesetzentwurf nicht zuzustimmen, weil das Bundesteilhabegesetz noch in den Beratungen steckte und wir abwarten wollten, was sich konkret verändern werden würde. Der Gesetzgebungsprozess auf der Bundesebene ist abgeschlossen. Dabei wurde z. B. auch das Wunsch- und Wahlrecht geregelt, auf das Sie hier Bezug genommen haben, Herr Merz. Von daher brauchen wir das im hessischen Ausführungsgesetz nicht mehr zu regeln.
Es zeigt sich, es machte durchaus Sinn, dass wir den Gesetzgebungsprozess auf der Bundesebene abgewartet haben. Der Prozess ist jetzt abgeschlossen. Wir beraten jetzt über das hessische Ausführungsgesetz zum Bundesteilhabegesetz. Es ist ein politisches Anliegen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, das hessische Ausführungsgesetz noch in dieser Wahlperiode zu beschließen. Herr Kollege Merz und auch die anderen Kollegen haben viel Redezeit darauf verwandt, sich zu überlegen, wie das eigentlich gehen kann. Wir sind bis zum Zusammentritt des nächsten Parlaments am 18. Januar 2019 gewählte Abgeordnete. Bis dahin sollten wir willens sein, zu arbeiten. Die Sitzungen im Oktober sind zwar abgesagt, aber danach gibt es durchaus Möglichkeiten, sich zu Sitzungen zusammenzufinden. Von daher gesehen, könnte man das hinbekommen, wenn Sie alle willens sind, gemeinsam mit uns diesen Gesetzentwurf ordnungsgemäß zu beraten. Das bieten wir Ihnen an. Wenn Sie das ebenso sehen, kann man das auch hinbekommen.
Eine Sondersitzung heute Abend würde uns nichts nützen, Herr Kollege Merz; denn bis zur nächsten Sitzung des Sozialausschusses hätten wir keine vernünftige Anhörung organisieren können. Von daher gesehen, können wir die Vorlage im normalen Beratungsgang behandeln.
Wir hätten doch nicht ernsthaft beschließen können, in drei Wochen eine mündliche Anhörung durchzuführen. Das wäre für die Anzuhörenden nicht leistbar gewesen.
Wenn Sie das wollen, dann machen wir das. Aber es wäre doch keine ernsthafte Sache. Von daher mache ich Ihnen
ein Angebot: Wenn wir das gemeinsam wollen, dann bekommen wir das in einem sehr guten Verfahren geregelt. – So viel zu den organisatorischen Maßnahmen.
Wir legen Ihnen einen Gesetzentwurf vor, der sich aus unserer Sicht an den Belangen behinderter Menschen orientiert und der die nötigen Anpassungen an die UN-Behindertenrechtskonvention vornimmt. Er ist daran ausgerichtet, allen Menschen die Teilhabe am wirtschaftlichen Leben zu ermöglichen. Er schaut dabei auf die Belange behinderter Menschen und geht auch auf die besondere Situation von Frauen mit Behinderungen ein. Das ist im Gesetzentwurf enthalten; Frau Kollegin Schott, das haben Sie vielleicht überlesen.
Ich habe es vielleicht falsch verstanden. Ich hatte verstanden, dass Sie kritisiert haben, dass das nicht enthalten sei.
Wir nehmen mit dem Gesetzentwurf wichtige Anpassungen und wichtige Begriffsbestimmungen in der Behindertenpolitik vor. Der Kollege Reul hat es ausgeführt: Was ist unter „Behinderungen“, unter „Barrierefreiheit“ zu verstehen, was sind „Benachteiligungen“ im Sinne der UN-Konvention? Es ist an der Zeit, dass wir uns bei diesem Gesetzentwurf mit diesen Fragen befassen.
Ich will nur noch ein paar Punkte erwähnen. Besondere Aufmerksamkeit legt dieser Gesetzentwurf auf das Thema Kommunikation. So sollen öffentliche Stellen vermehrt in Leichter Sprache kommunizieren. Das finde ich einen ganz wichtigen Punkt. Es gibt bereits Broschüren in Leichter Sprache zur Wahl, herausgegeben vom Sozialministerium. Wir wollen, dass künftig jede Behörde verpflichtet wird, Broschüren und Erklärtexte in Leichter Sprache zu verfassen. Ich wage die Prognose, dass es sicher auch Menschen, die keine geistige Behinderung haben, entgegenkommt, etwas in einer verständlichen und einfachen Sprache erklärt zu bekommen. Ich finde das jedenfalls erhellend.
Für hörgeschädigte Menschen weiten wir in diesem Gesetzentwurf die Möglichkeiten der Kommunikation mit öffentlichen Stellen aus. Wir schauen insbesondere auf taubblinde Menschen, für die die Gebärdensprache nicht die Lösung ist, um mit einer Behörde zu kommunizieren. Hier gilt es, Ansprüche auf bestimmte Formen der Kommunikation für behinderte Menschen abzubilden, damit sie ein geeignetes Kommunikationsmittel zur Verfügung haben. Ich finde, das ist gut und richtig so.
Außerdem haben wir die Verpflichtung, die EU-Richtlinie 2016/2102 auf allen staatlichen Ebenen umzusetzen. Diese Richtlinie verpflichtet alle staatlichen Stellen, für barrierefreie Informationstechnik zu sorgen. Das heißt, dass Websites und Apps möglichst barrierefrei zu sein haben. Das klingt zwar einfach, ist aber nicht trivial; denn Sie alle wissen, wie schnell sich die Technik weiterentwickelt. Deshalb schlagen wir vor, dass wir hier eine Verordnungsermächtigung in das Gesetz aufnehmen, damit wir entspre
chende Anpassungen vornehmen können. Das ist ein wichtiger Punkt; denn das Internet ist auch für behinderte Menschen ein ganz wichtiges Instrument, um auf Informationen zuzugreifen. Es ist sicherlich auch für ältere Menschen ein Vorteil, wenn Websites leserfreundlicher gestaltet sind und auch andere Tools, die barrierefreie Kommunikation ermöglichen, eingebaut werden. Das finde ich einen sehr wichtigen Schritt, auch in der Kommunikation mit den Nutzern.
Die Landesbeauftragte soll künftig auch den Kommunen zur Beratung zur Verfügung stehen, wenn diese es wollen. Ich finde, das ist ein vernünftiger Schritt, den wir uns da überlegt haben. Es soll auch einmal in der Legislaturperiode berichtet werden, wie sich der Prozess der Inklusion und der Wahrnehmung der Interessen von Menschen mit Behinderungen entwickelt hat. Auch das ist ein wichtiger Punkt, wenn es darum geht, das Augenmerk darauf zu richten, wie sich die Partizipation in Hessen weiterentwickelt hat.
Der neu eingerichtete Inklusionsbeirat – den haben wir schon – ist jetzt im Gesetzentwurf verankert und soll da eingebunden werden. Auch das finde ich wichtig: Eltern mit Behinderungen sollen in ihrer Elternschaft unterstützt werden. Das ist ebenfalls ein Punkt, den wir in diesen Gesetzentwurf aufgenommen haben.
Es gibt einen ganzen Strauß weiterer Maßnahmen. Sie haben diese Dinge zum Teil angesprochen. Ich will sie, mit Blick auf die Zeit, nicht alle wiederholen. Aber das Angebot steht: Wenn Sie alle mitmachen wollen, verabschieden wir diesen Gesetzentwurf noch in dieser Legislaturperiode. Ich freue mich auf die Beratungen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Jahren 2005 bis 2007 gab es eine sehr engagiert geführte Debatte um die Immobilienverkäufe der damaligen CDURegierung. Ich erinnere mich noch gut an die Debatten im Haushaltsausschuss und im Plenum. Wir haben uns trefflich darüber gestritten.
Kollege Norbert Schmitt hat bereits darauf hingewiesen, dass es um den Verkauf von insgesamt 55 Objekten ging, vom Verkauf der Gebäude in der Gutleutstraße – das war sozusagen Leo 0 – bis hin zu den Tranchen Leo I und Leo II. Das waren Bürogebäude, die das Land noch nutzen wollte: Ministerien, Polizeipräsidien, Finanzämter usw. Die Haushaltslage hat die Landesregierung dazu gebracht, irgendwie Geld in die Kasse zu bekommen. Diese Verkäufe haben 2,1 Millionen € erbracht.
Entschuldigung, 2,1 Milliarden €. Für 2,1 Millionen € hätte sich das nicht gelohnt. Das wäre ein noch schlechteres Geschäft gewesen.
Im Gegenzug hat sich das Land Hessen verpflichtet, die Gebäude für 25 bis 30 Jahre zurückzumieten. Wir von den GRÜNEN fanden das schon damals kein gutes Geschäft. Von dieser Kritik haben wir auch nichts zurückzunehmen.
Wer mag, kann dies in den Protokollen der Plenardebatten vom November 2005 und September 2006 nachlesen. Dort kann man eine sehr interessante Wendung der FDP nachvollziehen. Herr Kollege Hahn, Sie haben versucht, das in ein etwas anderes Licht zu stellen.
Ich habe das anders gelesen. Im Jahr 2005 hatte der von mir sehr geschätzte Kollege von Hunnius noch viele Fragen zu dieser Transaktion. Damals sind auch Anregungen von Ihrer Fraktion eingespeist worden.
Dann wurden neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. So hat im Dezember 2005 die FDP-Fraktion dann dem Leo-II-Paket zugestimmt. Der damalige Kollege von Hunnius hat das so formuliert:
Bei nüchterner Abwägung der Fakten und Beurteilung des Schemas und seiner Auswirkungen, die wir hier vor uns liegen haben, bleibt für uns nur eine einzige Entscheidung übrig: Wir stimmen zu.
Ich finde, das ist ziemlich klar und eindeutig.
Ich will einfach nur Ihrer Erinnerung nachhelfen, Herr Kollege Hahn.
Die FDP hat sich sehr intensiv damit beschäftigt
und hat damals gesagt: „Wir stimmen zu.“ Klarer und eindeutiger kann man das nicht formulieren.
Auch wir GRÜNE waren klar und eindeutig. Ich verzichte jetzt darauf, längere Passagen aus meinen damaligen Reden zu zitieren.
Ich beschränke mich auf einen Satz:
Verkaufen können wir nur einmal, aber Miete zahlen müssen wir über mindestens sechs Legislaturperioden, und das belastet künftige Haushalte.
Wir haben damals darauf hingewiesen, dass wir die Schlüsse, die Sie aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung abgeleitet haben, nicht teilen. Man kann ja unterschiedliche Schlüsse ziehen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat uns vorgelegen. Ich habe sie sogar dabei, wenn Sie noch einmal hineinschauen wollen, Herr Hahn.
Wir haben gesagt: Wir teilen diese Schlüsse nicht. – Wir haben der damaligen Mehrheit vorgerechnet, dass die Mietzahlungen sich von Jahr zu Jahr kumulieren und dass im Jahr 2023 dann – –
Die CDU hat alleine regiert, das habe ich – –
Habe ich nicht, nein.
Sie brauchen sich doch nicht so aufzuregen.
Wir haben Ihnen damals vorgerechnet – und zwar dem gesamten Haus, wenn Ihnen das lieber ist –, dass die kumulierten Mietzahlungen ab dem Jahr – –
Herr Dr. Hahn, ich bin noch viel lauter als Sie. Ich kann auch brüllen, will das aber nicht.
Ab dem Jahr 2023 übersteigen die kumulierten Mietzahlungen die Verkaufserlöse. Das stimmt noch immer. Diese Berechnung war solide.
Unsere Schlussfolgerung war und ist auch heute: Der Verkauf war der damaligen Haushaltslage geschuldet, sollte dem Haushalt Luft verschaffen auf Kosten künftiger Haushalte. Das wollten wir nicht teilen. Wir haben den Ansatz der damaligen CDU-Regierung nicht geteilt, und wir haben auch heute keine Veranlassung, das zu tun.
Ein Wort will ich noch zur Zukunft sagen. Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN – und das unterscheidet uns auch von anderen Aufreger-Fraktionen hier im Haus –
ist uns sehr bewusst, dass man nicht alles, was einem in der Vergangenheit nicht gefallen hat, zurückdrehen kann. Verträge sind nun einmal da. Verträge wirken auch dann fort, wenn sie einem nicht gefallen. Man muss dann schauen, wie man damit umgeht.
Wir sind dabei. Zu dem Vorschlag des Kollegen Hahn: Aus meiner Sicht, nach dem, was ich bis jetzt weiß – wir sind dabei, darüber nachzudenken –, kann man einzelne Objekte nicht aus den Portfolios herauslösen. Das ist meine Kenntnis, die ich bisher habe.
Jetzt müssen wir sehen, wie wir mit alldem umgehen. Hier gilt der alte Satz: Hinterher ist man immer klüger als vorher.
Da müssen wir schauen – –
Ja, das lasse ich jetzt einmal so stehen, Kollege Schmitt: Wir zwei waren schon damals klug. Aber – –
Ich danke Ihnen, Herr Präsident. Ich will nur versuchen, meinen Satz noch zu Ende zu bringen; die Kollegen hindern mich daran.
Wir wollen uns dieser Verantwortung stellen und schauen, wie man klug mit Sachverhalten umgeht, die man aus ver
gangenen Regierungen mitbekommen hat, und wie man die Schwierigkeiten klug lösen kann. Daran arbeiten wir. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen! Wir werden im Ergebnis den Gesetzentwurf der LINKEN ablehnen. Aber unsere Begründung unterscheidet sich in Strecken von der der FDP und auch von der der CDU, weil wir es im Grunde – –
Da stimme ich Ihnen zu. Es hilft im Moment nichts. Aber wir haben ja vielleicht einen Weg dahin, wie wir es in näherer Zukunft schaffen, auch vollbetreuten Menschen die Möglichkeit zur Wahl zu geben.
Wir sehen hier im Grunde noch Veränderungsbedarf. Es muss wichtig sein, im Ergebnis auch vollbetreuten Menschen die Wahl zu ermöglichen. Aber dorthin ist es noch ein Stück des Weges, bis vollbetreute Menschen das Wahlrecht so ausüben können, wie es ihren Fähigkeiten entspricht. Wir sind noch nicht ganz so weit, diese Möglichkeiten eröffnen zu können. Daran müssen wir, glaube ich, noch ein bisschen arbeiten. Daran arbeiten wir in Hessen an den verschiedensten Ecken, indem wir nämlich die Homepages barrierefreier machen, um es auch Menschen, die Leseschwierigkeiten haben, zu ermöglichen, politische Inhalte besser zu verstehen. Auch das ist ein Weg dorthin, wie man Menschen tatsächlich Wahlentscheidungen und Teilhabe am politischen Leben ermöglicht. Daher reicht es nicht, einfach zu sagen: „Wir schaffen den Wahlrechtsausschluss ab“, sondern man muss auch Teilhabe ermöglichen. Ich finde, das ist ein wichtiges Anliegen; denn gesellschaftliche Teilhabe bedeutet auch Teilhabe an gleichen Rechten. Für uns bedeutet es im Endeffekt auch die Teilhabe am Wahlverfahren.
Herr Greilich, der Bundesverband der Berufsbetreuer hat in der Anhörung ein ganz anderes Bild von den Menschen gezeichnet, die betreut werden,
dass es nämlich durchaus möglich ist, Menschen mitzunehmen. Von daher teile ich Ihre Einschätzung nicht, dass es sozusagen nie möglich sein werde.
Wir haben ungefähr 7.000 Menschen in Hessen, die vom Wahlrecht ausgeschlossen sind. Ich glaube, wir müssen dahin kommen, auch diese 7.000 Menschen an einem so wichtigen und elementaren Recht teilhaben zu lassen.
Es gab aber in der Anhörung durchaus kein einheitliches Bild, was den Zeitpunkt anbelangt. Das ist der Punkt, der uns trennt. Derzeit läuft ein Wahlprüfungsverfahren vor dem Bundesverfassungsgericht. Es macht aus meiner Sicht und aus Sicht der Fraktion der GRÜNEN überhaupt keinen Sinn, zum jetzigen Zeitpunkt, wo sich das Bundesverfassungsgericht gerade noch mit dieser Frage beschäftigt, eine Entscheidung zu treffen, wesentliche Dinge sozusagen nicht zu berücksichtigen. Daher ist es aus unserer Sicht sinnig und verantwortungsbewusst, zu sagen: Wir warten das einmal ab. Wenn wir im Lichte der Entscheidung wissen, wohin die Reise geht, dann ist es sinnvoll, sich damit wieder zu beschäftigen. – Das ist für uns der Grund, zu sagen: Jetzt ist noch nicht der richtige Zeitpunkt.
Außerdem gibt es – Frau Kollegin Gnadl hat darauf hingewiesen – auch auf Bundesebene eine Vereinbarung, also im schwarz-roten Koalitionsvertrag, den Wahlrechtsausschluss abzuschaffen. Daher bin ich sehr gespannt, wohin sich die beiden Fraktionen im Bund bewegen werden. Daher können wir in Hessen, glaube ich, in einer sehr guten gemeinsamen Entscheidung daran arbeiten, den Wahlrechtsausschluss abzuschaffen. Aber jetzt – das betone ich noch einmal – ist dieser Zeitpunkt nicht gekommen. Wir freuen uns auf eine weitere Debatte.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Herr Kollege Hahn hat eben formuliert, es gebe nicht viel zu meckern, aber man werde wahrscheinlich nicht zustimmen. Sie haben es unter anderem damit begründet, dass in Hessen zu viele Stellen für Beamtinnen und Beamte geschaffen wurden.
Jetzt habe ich versucht, das ein bisschen mit dem in Übereinstimmung zu bringen, was wir vorhin in der Schuldebatte gehört haben; denn da wurden mehr Stellen gefordert. Irgendwo müssen Sie sich vielleicht auch einmal überlegen, in welche Richtung Sie wollen.
Genau, und die Sicherheitsdebatte danach, wirft der Wirtschaftsminister gerade ein.
Meine Damen und Herren, ich würde diese Debatte für mich gerne mit „nachhaltig und generationengerecht“ überschreiben. „Nachhaltigkeit“ ist ein in politischen Debatten oft bemühtes Wort, und ich gebe zu, dass der häufig inflationäre Gebrauch von „Nachhaltigkeit“ auch mich manchmal nervt. Heute allerdings möchte ich ihn mit voller Überzeugung für den Bereich der Finanzpolitik verwenden. Das von der Landesregierung vorgelegte Versorgungssicherungsgesetz nimmt den Gedanken der Nachhaltigkeit im besten Sinne auf und zeigt Lösungswege auf – auch, an dieser Stelle will ich dem Kollegen Schmitt beipflichten, wenn wir es nicht vollständig lösen können. Sie haben ja die Größe der Aufgabe beschrieben, aber eine richtige Lösung habe ich von Ihnen am Ende auch nicht gehört.
Mit der Versorgung der Beamtinnen und Beamten in Zukunft haben wir eine große Aufgabe zu lösen. Alle, die sich schon lange mit diesem Thema beschäftigen, wissen, dass Versorgungslasten beständig wachsen und dass die Finanzierung aus den laufenden Haushalten die jeweils nachfolgende Generation vor große Probleme stellt. Dieses Wissen war letztlich auch der Grund für das Bundesgesetz, das 1999 die sogenannte Kanther-Rücklage eingeführt hat, damals in der Annahme, dass wir, wenn die geburtenstarken Jahrgänge in Rente oder Pension gehen, die angesammelten Gelder nehmen, um damit – so war die Vorstellung – diesen Berg an Versorgungslasten zu untertunneln. Innerhalb von 15 Jahren sollte diese Rücklage aufgebraucht werden.
Das aber hat sich als Weg erwiesen, der nicht funktioniert, weil das Geld aufgebraucht worden wäre. Es zeigt sich, dass diese Maßnahme nicht ausreichend war. Deshalb gehen wir in Hessen schon seit einigen Jahren einen anderen Weg.
Mit dem Gesetzentwurf, über den wir heute in erster Lesung sprechen, wollen wir diesen Weg auf eine neue rechtliche Grundlage stellen. Das ist nichts, was zu spät kommt oder irgendwie anrüchig wäre, sondern das ist genau das, was wir mit der Versorgungsrücklage und im Beirat schon sehr lange diskutieren: dass wir neue rechtliche Grundlagen für diese Anlage und die Versorgungsrücklage brauchen.
Die Fraktionen von CDU und GRÜNEN unterstützen ausdrücklich das Anliegen der Landesregierung, hier eine dauerhafte Rücklage aufzubauen und damit die Pensionen von Beamtinnen und Beamten langfristig abzusichern,
und zwar ganz real in Geld, also in Anlagen, die wir im Haushalt haben, und nicht virtuell in irgendwelchen Buchungstricks.
In Hessen ist auch als einzigem Bundesland abzulesen, wie die Versorgungslasten sich darstellen, weil wir sie sehr offen in der Bilanz ausweisen. Jeder, der sich dafür interessiert, kann dort nachlesen, wie sie ansteigen. Deshalb ist es geboten, im Rahmen der Möglichkeiten, die der Landeshaushalt so bietet, Vorsorge zu betreiben.
Hier sind wir uns trotz der Unterschiede wohl einig: Das kann ein Landeshaushalt nicht in vollem Sinne übernehmen – so habe ich auch den Kollegen Schmitt verstan
den –, sondern wir müssen immer die Möglichkeiten nutzen, die wir haben.
Da kann man sich immer noch mehr wünschen, wie es z. B. der Kollege der SPD oder der Steuerzahlerbund oder auch die VhU macht. Man kann sich immer noch mehr wünschen und sagen: Wir müssen noch mehr hineinzahlen. – Die Kunst ist, das richtige Maß und das umsetzbare Maß zu finden. Da bin ich sehr gespannt auf die Anhörung, wie die Anzuhörenden das beurteilen.
Meine Damen und Herren, mit der Versorgungsrücklage des Landes verfolgen wir, seit es sie gibt, eine Strategie der Nachhaltigkeit. Dieser Punkt war uns GRÜNEN von Beginn an immer besonders wichtig. Ich freue mich, dass wir schon vor dem Eintritt in die Landesregierung damit sehr erfolgreich waren. Das Geld sollte risikoarm, aber ertragreich angelegt werden und sich an ökologischen und sozialen Kriterien ausrichten. Diese Kriterien waren zunächst nicht ausdrücklich verankert, in keiner Anlagerichtlinie usw. Trotzdem haben wir uns in gegenseitigem Einvernehmen im Beirat entschieden, dass wir das einmal so machen.
Der Weg hat sich als erfolgreich erwiesen. Wir haben es 2017 in den Anlagerichtlinien verankert, und es hat sich gezeigt: Dieser Weg hat sich bewährt. Wir haben im Laufe der letzten Jahre mit der Rücklage Erträge erzielt, die immer leicht über den Erträgen übriger konventioneller Anlageformen gelegen haben. Es hat sich gezeigt, dass Ökologie und Ökonomie durchaus etwas miteinander zu tun haben und dass es keine Spinnereien sind, sondern dass es ein guter Weg sein kann, Geld anzulegen.
Jetzt soll mit dem Gesetzentwurf, den Finanzminister Dr. Schäfer hier vorgestellt hat, in § 6 ausdrücklich verankert werden, dass bei der Geldanlage neben der Sicherheit und Rentabilität künftig „auch ökologische und soziale Nachhaltigkeitsaspekte“ einzuhalten sind sowie die Kriterien von guter Unternehmensführung – das ist auch ein wichtiger Aspekt – oder auch der Initiative „Global Compact“ der Vereinten Nationen zu beachten sind. Das sind Ansätze, die wir GRÜNE ausdrücklich unterstützen und die wir weiterverfolgen wollen, weil wir uns auch an der Weiterentwicklung hin zur Dekarbonisierung bei der Aktienanlage Gedanken machen wollen.
Da bin ich sehr gespannt, welchen Weg die SPD einnimmt; denn Dekarbonisierung ist immer ein Thema. Wir wollen heraus aus Kohlenstoff, wir wollen heraus aus fossilen Energieträgern. Auch das ist ein Weg, der nach unserer Überzeugung in die richtige Richtung führt, weil er zukunftsfähig ist. Ich bin gespannt, ob diesen Weg auch die Kolleginnen und Kollegen von der SPD mitgehen.
Herr Schmitt, ich freue mich, wenn wir da irgendwann einmal auf einen gemeinsamen Weg kommen werden.
Das freut mich, und ich bin sehr gespannt auf die Debatte. – Aus heutiger Sicht kann ich nur sagen: Es ist der richtige Weg, die Versorgung der Beamtinnen und Beamten an sichere und an klima- und sozialpolitisch saubere Geldanlagen zu koppeln. Ich glaube, es ist auch für die Beamtinnen und Beamten ein gutes Gefühl, wenn sie nicht nur er
tragreich angelegte Rücklagen haben, sondern auch noch welche, die nach sozialen und ökologischen Kriterien gut angelegt sind. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Ich habe den Koalitionsvertrag im Gegensatz zu einigen anderen hier gelesen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Problematik ist ja bekannt, und in der Analyse sind sich die meisten auch einig. Herr Boddenberg hat es gesagt: Derzeit erarbeiten etwa 100 Beschäftigte die Rente für 35 Rentnerinnen und Rentner – mit steigender Tendenz. Sie haben sozusagen die Tendenz aufgezeichnet
und auch, dass derzeit fast 100 Milliarden € aus dem Bundeshaushalt in den Bereich Rente und Grundsicherung fließen, also etwa 30 %. Trotz dieser großen Anstrengungen geraten immer mehr Menschen in Altersarmut. Wir brauchen eine Antwort auf die Frage, wie stark wir die derzeit arbeitende Generation belasten können, damit sie sozusagen auch die Rentenbeiträge und die Absicherung der Renten für die künftigen Rentnerinnen und Rentner leistet. Das ist ein ganz zentraler Punkt, weil das Sprengstoff für die Entsolidarisierung beinhaltet, den auch die Politik beachten muss. Da müssen wir schauen, dass wir Antworten finden.
Meine Damen und Herren, diese Entwicklungen sind bekannt und auch vorhersehbar. Die Politik ist aufgefordert, tragfähige – die Betonung liegt auf „tragfähig“ – Handlungskonzepte zu entwickeln, die auch künftig die Altersversorgung der Menschen gewährleisten. Für diese Entwicklung sind kluge Ideen gefragt. Dabei besteht zwischen den relevanten politischen Kräften ein Konsens, dass wir drei Säulen im Rentensystem haben. Die LINKEN klammere ich jetzt einmal aus; sie wollen das nicht.
Wir haben die umlagefinanzierte Rente aus der gesetzlichen Rentenversicherung. Das kennen Sie. Sie alle wissen, dass das Rentenniveau – unter anderem bedingt durch den demografischen Wandel und auch durch die erfreuliche Tatsache, dass Menschen länger leben – gesunken ist. Das ist so; das können wir auch nicht in Abrede stellen.
Daneben haben wir die betriebliche Altersversorgung. Die betriebliche Altersversorgung ist durch das Betriebsrentenstärkungsgesetz im August des letzten Jahres besonders für Geringverdienerinnen und -verdiener und für kleine und mittlere Unternehmen noch einmal verbessert worden. Dort wurden noch einmal zusätzliche Anreize gesetzt, dass neben der gesetzlichen Altersversorgung auch in die Altersvorsorge aus betrieblichen Mitteln investiert wird.
Dann haben wir die dritte Säule, die private Altersversorgung – nur um die geht es heute – als Ergänzung zu den beiden anderen Säulen, der gesetzlichen und der betriebli
chen Altersversorgung. Ich finde es aller Ehren wert, dass sich die Große Koalition in Berlin mit dem Vorgehen bei der gesetzlichen Rente sehr intensiv beschäftigt hat und auch Maßnahmen getroffen hat, die Kollege Boddenberg hier referiert hat.
Das allein wird aber nicht reichen. Deshalb soll es auch diese Rentenkommission geben, die bis zum Jahr 2020 Konzepte vorlegen soll. Es ist ja allen Kombattanten bewusst, dass die gesetzliche Rente allein nicht reichen wird, um eine dauerhafte Absicherung der Menschen in Deutschland vorzunehmen. Deshalb soll bis 2020 ein neues Konzept vorgelegt werden.
Kollege Decker, dann gibt es im Koalitionsvertrag noch die Zeilen 4291 bis 4294. Dort steht, dass die private Altersversorgung weiterentwickelt werden soll. Dafür soll ein Konzept entwickelt werden. Genau da docken wir an.
Nein, aber wir aus Hessen bieten da etwas zur Debatte an. Ich finde, das ist ein sehr gutes Modell. Wir bieten da ein Modell an, über das man auch reden kann.
Herr Rock, ich biete Ihnen auch an, heute noch einmal genauer unter den Deckel zu schauen, was denn im Kleingedruckten steht. Sie sollten sich nicht hierhin stellen und sagen, das sei eine Zwangsregelung. Wer unter einer Optout-Möglichkeit eine Zwangsregelung versteht, der sollte noch einmal schauen, was tatsächlich darunter zu verstehen ist.
Wir bieten mit der Deutschland-Rente ein einfaches Standardprodukt, das komplizierte Beratungen vermeidet und in das jeder und jede einbezogen wird, wenn er oder sie nicht aktiv widerspricht. Das ist nämlich Opt-out, das ist kein Zwang, sondern es ist eine Wahlmöglichkeit, die sich in anderen europäischen Ländern bereits bestens bewährt hat.
Die Deutschland-Rente ist ein Standardprodukt in einem Staatsfonds auf Selbstkostenbasis, das staatlich verwaltet wird. Wir haben hier in Hessen ein wunderbares Beispiel dafür, dass das sehr gut funktionieren kann, nämlich den Versorgungsfonds für unsere Beamtinnen und Beamten. Dieses Modell, bei dem Mittel nach ökologischen und ethischen Standards verwaltet werden, ist ein gutes Modell, das auch funktionieren kann und das dem Zugriff des Staates entzogen werden muss, wobei Sparerinnen und Sparer dann auch Eigentümer ihrer Anlagen bleiben.
Wenn Sie gesagt haben, die eigenen GRÜNEN fänden das nicht so prall, dann haben auch unsere GRÜNEN an dem Punkt noch ein bisschen Nachhilfebedarf, weil dieser Fonds ja nicht nur aus – –
Frau Präsidentin, ich bin gleich durch. – Dieser Fonds wird ja nicht zu 100 % aus Aktien finanziert werden, sondern es wird eine Mischform sein, genauso wie wir das auch hier in unserem Modell haben.
Das ist ein Fonds in staatlicher Verantwortung. Das heißt dann auch, dass er sicher ist.
Meine Damen und Herren, die Deutschland-Rente wird das leisten. Sie wurde hier von drei Ministern der Hessischen Landesregierung entwickelt. Die GRÜNEN und die CDU unterstützen das in voller Überzeugung. Wir hoffen, dass das im Bundesrat am Freitag auch so gelingen wird. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! „Wir fordern die Hälfte der Welt“, so lautete der Ruf, mit dem Suffragetten im vorletzten Jahrhundert auf die Straße gingen, um durchzusetzen, dass Frauen genauso wahlberechtigt sein können wie Männer. Vor 100 Jahren, im November 1918, hat der Rat der Volksbeauftragten das allgemeine Wahlrecht für Frauen beschlossen. Am 19. Januar 1919 konnten Frauen in Deutschland das erste Mal wählen und gewählt werden. Vorausgegangen war diesem großen Ereignis ein langer und zäher Kampf – mit unqualifizierten Anfeindungen und Ausgrenzungen.
Meine Damen und Herren, wir haben diesen Antrag aus Anlass des Weltfrauentages, den wir in der nächsten Woche, am 8. März, begehen werden, eingebracht, um einen Blick zurück und einen Blick nach vorne zu werfen, um zu sehen, wie die Gleichberechtigung ihre Schatten voraus bzw. zurückwirft.
Wir alle wissen: Noch längst ist der Weg der Frauen zu tatsächlicher Gleichberechtigung und gleicher Repräsentanz in allen politischen Gremien nicht vollendet.
Junge Frauen von heute empfinden es als nichts Besonderes, wählen zu gehen, und tun es manchmal auch nicht. Für meine Großmutter war es als junge Frau allerdings noch etwas ganz Besonderes, wählen zu dürfen.
1949 ist es Elisabeth Selbert mit der Unterstützung von Frauenverbänden gelungen, einen wunderbar klaren und einfachen Satz im Grundgesetz zu verankern: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt.“ Trotz der Klarheit dieses Verfassungsauftrags wissen wir: Vollständige Gleichberechtigung ist längst noch nicht erreicht. Das ist für uns ein Grund, einen ähnlichen Satz in der Hessischen Verfassung zu verankern, um diesen Anspruch aufrechtzuerhalten und zu verdeutlichen, dass wir an der Vollendung der Gleichberechtigung weiter arbeiten wollen. Der Vorschlag, der jetzt vorliegt und der von den Hessinnen und Hessen in der Volksabstimmung bestätigt werden müsste, lautet nicht: „Männer und Frauen sind gleichberechtigt“, sondern: „Frauen und Männer sind gleichberechtigt.“ Ich hoffe sehr, dass wir diesen Satz in der Hessischen Verfassung verankern können.
Ich möchte ein paar Zahlen nennen, die klarmachen, dass vieles von dem, was heute selbstverständlich zu sein scheint, noch gar nicht so lange selbstverständlich ist. 100 Jahre ist das Frauenwahlrecht alt. Bis 2005 hat es gedauert, dass erstmals in der Bundesrepublik Deutschland eine Frau zur Bundeskanzlerin gewählt wurde. Das war vor 13 Jahren.
Eine Bundespräsidentin hatten wir allerdings noch nie, Herr Bellino. Auch dafür wäre es an der Zeit.
1961 wurde die erste Frau in ein Bundeskabinett berufen. Ihr wurde – fast hätte ich gesagt: natürlicherweise – das Ressort „Gesundheit“ übertragen, also eine „klassische Frauensache“. Das neue Bundeskabinett wird wohl so viele Frauen umfassen wie noch kein Kabinett zuvor. Ich glaube, ganz paritätisch wird es aber nicht besetzt werden.
In den hessischen Parlamenten waren bis zur 9. Wahlperiode, die 1982 zu Ende gegangen ist, immer weniger als 10 % der Abgeordneten Frauen. Das muss man sich einmal vorstellen. Dann kamen die GRÜNEN – im Dezember 1982.
Im Dezember 1982 zogen die GRÜNEN mit ihren quotierten Listen erstmals in den Hessischen Landtag ein – Priska, ich glaube, du erinnerst dich daran –, und das war der eigentliche Beginn. Dann ist der Anteil der Frauen in allen Landesparlamenten und auch im Bundestag langsam angestiegen. 1982 hatten wir im Hessischen Landtag einen Frauenanteil von 11,82 %. In der derzeitigen Legislaturperiode liegt der Frauenanteil bei 33,6 % – ein gutes Drittel, immer noch nicht die Hälfte. Etwas mehr als die Hälfte der in der Bundesrepublik Deutschland lebenden Menschen sind Frauen, aber wir schaffen es nicht, diese Größenord
nung in der politischen Repräsentanz abzubilden und entsprechend viele Frauen in die Parlamente zu schicken.
Interessant fand ich auch, dass wir in der 17. Wahlperiode den höchsten Frauenanteil im hessischen Parlament hatten. An die 17. Wahlperiode erinnern sich einige nicht so gern; das war die Wahlperiode mit den berühmten hessischen Verhältnissen. Damals lag der Frauenanteil immerhin über 35 %.
Meine Damen und Herren, die SPD, die sehr für die Einführung des Frauenwahlrechts gestritten hat – Clara Zetkin und viele andere Frauen haben sich dafür eingesetzt –, die die erste Partei war, die überhaupt die Forderung im Programm hatte, das Frauenwahlrecht einzuführen, schafft es in diesem Jahr tatsächlich zum ersten Mal, eine Frau für den Parteivorsitz zu nominieren.
Es ist durchaus einen Applaus wert, dass auch die SPD das schafft.
Das zeigt vielleicht auch ein bisschen die Krux, die wir mit dem Anspruch haben, dass sich Frauen auch in allen politischen Führungsgremien durchsetzen: Es gibt offenbar eine Vielzahl von Faktoren, die Frauen davon abhalten, sich in Parteien, in der Politik oder auch in Spitzenämtern zu engagieren. Das ist eine Aufgabe, die die Parteien zu lösen haben. Die grüne Antwort darauf ist die Quote. Sie wird oft belächelt und für überflüssig gehalten. Aber ohne Quotierung scheint es nicht zu klappen. Ich schaue jetzt ein bisschen in Richtung FDP.
Das zeigen zumindest die Erfahrungen in den letzten Jahrzehnten. Für uns GRÜNE ist das die Erfahrung: Wir müssen sehr darauf dringen, dass wir auch die politischen Gremien paritätisch besetzen, und wir müssen sehr viel Hirnschmalz auf die Überlegung verwenden, wie politische Gremien zu besetzen sind. Wir müssen nach Verfahren suchen, wie wir das umsetzen.
Wir haben in Hessen vor zwei Jahren eine HGO-Änderung verabschiedet, in der wir zumindest den Appell verankert haben, dass bei der Aufstellung von Kommunalwahllisten mehr Frauen zum Zuge kommen. Im Rundfunkrat haben wir es geschafft, eine kluge Regelung zu finden, die den Anteil der Frauen erhöht.
Aber es geht nicht nur um die Politik, sondern auch um die Wirtschaft, um Aufsichtsräte, um alle möglichen Institutionen und um Jurys, die Preise vergeben. Es ist gut, wenn auch in solchen Gremien Männer und Frauen zu gleichen Anteilen vertreten sind.
Für Aufsichtsräte gilt eine Frauenquote von 30 %. Es gab am Anfang ziemlich viel Aufregung, und es wurde die Meinung vertreten, alles würde zusammenbrechen. Die Erfahrung zeigt, nichts ist zusammengebrochen. Wir haben eine bessere Durchmischung in den Aufsichtsräten. Aber wir sind noch längst nicht am Ziel.
Meine Wunschvorstellung ist, dass es einem irgendwann einmal so komisch vorkommt, wenn Gremien nicht paritätisch besetzt sind, dass es gar nicht mehr verordnet werden muss, sondern dass man fragt: Wieso sind mehr Männer als Frauen in diesem Gremium? – Das ist immer noch ein weiter Weg, aber ich glaube, wir müssen dahin kommen, dass es selbstverständlich ist, dass Gremien paritätisch besetzt werden.
Meine Damen und Herren, derzeit erleben wir etwas, was mich mit einer gewissen Sorge erfüllt. Manche der Vorurteile, die den Frauen vor der Einführung des Wahlrechts entgegenschlugen, scheinen nämlich bis heute nicht ausrottbar zu sein. Den Frauen wurde – selbstverständlich – die für das Wählen notwendige Intelligenz abgesprochen, aber es wurde ihnen auch die Zuständigkeit für den Haushalt als natürliche Bestimmung zugeschrieben, und dazu gehörte, nicht in die Politik oder in die Öffentlichkeit zu gehen.
Es stimmt mich sehr bedenklich, wenn es wieder politische Strömungen gibt, die die traditionelle Familie in den Mittelpunkt stellen, sich den Erhalt des Staatsvolks auf ihre Fahnen schreiben und dies als ihre wesentliche Aufgabe betrachten. Dieses Frauenbild wirft Frauen in die Zeit des Nationalsozialismus zurück, als es untersagt war, den Frauentag zu feiern, und Frauen auf ihre angebliche Rolle als Mütter und Familienfrauen reduziert wurden.
Solchen Bestrebungen müssen wir alle entschieden entgegentreten. Sie zeigen, dass Frauen- und Menschenrechte aufs Neue verteidigt werden müssen.
Sie zeigen, dass wir das gemeinsam machen müssen, nicht nur die Frauen, sondern auch die Männer. Gemeinsam müssen wir dafür eintreten, dass Frauen- und Menschenrechte immer wieder aufs Neue verteidigt werden.
Frau Präsidentin, ich komme zum Ende. – Einen Gedanken möchte ich hier noch anbringen: Wir hatten in der Vergangenheit ein sehr traditionelles Familienbild, das es Frauen lange Zeit untersagt hat, berufstätig zu sein. Das hat Nachwirkungen bis heute. Wir wissen, dass die Lohnlücke zwischen Männern und Frauen nach wie vor groß ist. Das ist eine weitere Aufgabe, an der wir künftig arbeiten müssen. Ich glaube, das geht nur gemeinsam. – Ich danke Ihnen.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Im Gegensatz zum Kollegen Rock bin ich nicht der Auffassung, dass es allen älteren Menschen und allen Rentnerinnen und Rentnern
in der Bundesrepublik so gut geht, dass sie sich überhaupt keine Sorgen machen müssen. Ich glaube schon, dass wir auch schauen müssen, dass Menschen im Laufe ihres Lebens die Chance haben, Rentenansprüche aufzubauen; und wir müssen auch dafür sorgen, dass gerade Frauen, die eben besonders von Altersarmut betroffen sind, ihre Stärken am Arbeitsmarkt tatsächlich voll zur Geltung bringen können.
Kollegin Schott, Sie haben vorgetragen, ein Teil Ihres Antrags sei dem Beschluss der Frauenministerkonferenz entnommen, und Sie haben darauf verwiesen, dass man doch übereingekommen sei, dass man daher nur noch zuzustimmen brauche.
Es trifft zu, dass Sie einen Teil Ihres Antrags dem Beschluss entnommen haben – ich habe den Beschluss gelesen;, ich will das Wort „abschreiben“ vermeiden –, aber die Conclusio in dem Beschluss der Frauenministerkonferenz ist eine ganz andere als die Ihres Antrags. Wenn ich mir die Medieninformation anschaue, die die damalige Vorsitzende der Frauenministerkonferenz, die thüringische Frauenministerin Heike Werner, herausgegeben hat, dann lese ich: Die Länder haben auf der Konferenz substanzielle Vorschläge unterbreitet; jetzt liegt der Ball beim Bund. – Sie, Frau Schott, haben diesen Ball genommen und auf die Länderseite getragen. Das finde ich nicht ganz fair.
Sie haben in Ihrem Antrag ein wiederkehrendes Potpourri aus Zustandsbeschreibungen zusammengetragen, dem wir
zum Teil zustimmen; denn es handelt sich ja auch um statistische Daten. Sie verknüpfen das Ganze aber mit dem Ruf, das Land möge bitte dafür sorgen, dass man den Schalter umlegt; morgen sei dann alles ganz anders. Sie werfen Tarifrecht und Landesrecht in einen Topf – das zieht sich durch viele Anträge, wie der Kollege Decker zu Recht gesagt hat –, rühren kräftig um und weigern sich beharrlich, Schritte, die wir auf der Landesebene längst unternommen haben, überhaupt zur Kenntnis zu nehmen.
Ich komme dazu, Herr Schaus. – Wir GRÜNE wollen niemandem vorschreiben, wie er zu leben und zu arbeiten hat, aber wir wollen, dass Frauen – und insbesondere Mädchen – bei der Berufswahl sehr klar und bewusst ist, welche Auswirkungen ihre individuelle Entscheidung für einen Beruf – oder auch für eine Teilzeitbeschäftigung – auf ihre spätere Altersversorgung haben kann. Das fängt bei der Berufsberatung an, bei Beispielen und Vorbildern. Die Frauen sollen wissen, welche finanziellen Folgen z. B. der Berufswunsch „Einzelhandelskauffrau in Teilzeit“ hat. Das ist nämlich eine Weichenstellung dafür, ob die Rente im Alter ausreicht oder nicht ausreicht.
Meine Damen und Herren, ich war lange Zeit Personalratsvorsitzende eines großen Finanzamts. Ich habe durchaus erlebt, dass sich junge Frauen gar nicht mit dem Thema beschäftigten wollten, weil es ihnen viel zu kompliziert war, oder dass viele Frauen nach der Familienphase gesagt haben: „Ich will gar nicht wieder in Vollzeit arbeiten“, obwohl sie die Chance dazu gehabt hätten. Sie haben entschieden, dass es gut so ist, wie sie leben, und dass sie ein bisschen mehr Freizeit haben möchten. Das will ich niemandem vorwerfen, aber am Ende wird dann die Rente allein nicht reichen, wenn z. B. die Beziehung kaputtgeht.
Von daher ist das, was wir Frauen und jungen Mädchen sehr deutlich klarmachen müssen, eine Frage der Aufklärungsarbeit, die wir als Gesellschaft zu leisten haben. Wir müssen klarmachen, dass es immer auch andere Wege gibt. Da bin ich ein bisschen bei Herrn Rock: Man muss durchaus aufgeklärt sein, wenn man entscheidet, welchen Weg man geht. Das muss ja nicht immer gleich ein Ingenieurstudium sein. Es kann auch eine solide Ausbildung in einem Handwerksberuf sein.
Mein Vater war Dachdecker. Ich war nahe daran, Dachdeckerin zu werden.
Frauen übernehmen immer noch ganz selbstverständlich die Sorgearbeit. Darauf haben Sie hingewiesen, Frau Schott. Das ist ein Teil des Problems, das später dazu führt, dass die Rentenzahlungen nicht sehr hoch sind. Frauen übernehmen die Sorgearbeit in den Familien, sei es die Erziehung der Kinder oder die Pflege von Angehörigen. Und dann haben sie, weil sie in Teilzeit gearbeitet haben, entsprechend niedrige Altersversorgungen. Auch das wollen wir keiner Frau verwehren. Jede Frau kann entscheiden, wie sie das haben möchte. Sie muss aber wissen, was das am Ende für sie bedeutet. Deswegen treten wir dafür ein, Sorgearbeit paritätisch zu verteilen. Was ist schlimm dar
an, wenn auch einmal Männer in Teilzeit arbeiten oder Männer ihre Arbeitszeit reduzieren?
Die Männer verdienen nicht immer mehr, Kollegin Schott. Es kommt vor, dass Männer mehr verdienen als Frauen, aber das ist nicht mehr die Regel, Gott sei Dank nicht mehr. Es ist zwar häufig so, aber nicht die Regel. Ich weiß, dass es Fälle gibt – da sind wir uns durchaus einig –, in denen man keine Entscheidungsfreiheit hat, in denen Alleinerziehende in durchaus prekäre Situationen kommen. Diese Fälle müssen wir besonders betrachten, und wir müssen gerade bei Alleinerziehenden noch einmal genauer hinschauen. Es gibt aber nicht nur Schwarz und Weiß, sondern viele Fälle dazwischen. Auch diese Frauen müssen eine für sie angemessene und richtige Entscheidung treffen können.
Eine Bemerkung in Ihrem Antrag fand ich sehr interessant. Sie haben Ihre Forderung, Grundschullehrkräfte demnächst nach A 13 zu bezahlen, damit begründet, dass diese Lehrkräfte sonst in die Altersarmut fallen könnten. Ich finde die Aussage sehr interessant, dass man mit A 12 ein Armutsrisiko hat. Ich würde nicht so weit gehen, zu sagen, dass man in die Nähe der Altersarmut kommt, wenn man nach A 12 bezahlt wird.
Liebe Kolleginnen und Kollegen von den LINKEN, Sie sollten zur Kenntnis nehmen, dass die Fraktionen von CDU und GRÜNEN sehr wohl daran arbeiten, Chancengleichheit zwischen Männern und Frauen herzustellen, und dass wir uns sehr intensiv um die Lösung der Probleme kümmern.
Zum Thema Rente. Der Kollege Rock hat sehr anschaulich und sehr akribisch den historischen Werdegang der Rente hergeleitet. Dem ist nichts hinzuzufügen. Es gab auch die Riester-Rente. Die Riester-Rente hat nicht funktioniert. Das stimmt, Frau Wissler. Man kann es nur so formulieren, dass die Riester-Rente nicht das gebracht hat, was man von ihr erwartet hatte. Deshalb gibt es das Modell „Deutschland-Rente“, das aus Hessen vorgeschlagen worden ist. Es ist als dritte Säule in der Altersversorgung konzipiert, ein einfaches und zukunftsfähiges System, das auch und besonders Geringverdienerinnen und Geringverdiener berücksichtigt.
Die Deutschland-Rente ist besonders gut für Geringverdienerinnen und Geringverdiener geeignet, weil diese nämlich einen Freibetrag für eine freiwillige Zusatzrente bei der Grundsicherung bekommen können. Das wird nicht für alle Menschen der richtige Weg sein, aber es ist ein Baustein, der hilft, künftige Altersarmut zu vermeiden.
Die weiteren konkreten Schritte will ich nur in aller Kürze nennen. Wir haben sie in unserem Antrag zusammengetragen. Da wir den Antrag an den Ausschuss überweisen können, haben alle Abgeordneten Zeit, ihn gründlich zu lesen.
Meine Damen und Herren, es ist uns wichtig, dass Frauen und Männer Familienaufgaben und Beruf miteinander vereinbaren können. Daher werden wir im Anschluss an diesen Tagesordnungspunkt den Gesetzentwurf für ein zweites Dienstrechtsänderungsgesetz beraten. Da wird es darum gehen, dass man Pflege und Beruf besser miteinander ver
einbaren kann. Sie merken, wir arbeiten auf allen Ebenen an diesem wichtigen Thema. Darum war es uns so wichtig, im Hessischen Gleichberechtigungsgesetz die Voraussetzungen dafür zu schaffen, dass man Familienaufgaben und Beruf zusammenbringen kann. Darum haben wir auch Führungsstellen in Teilzeit explizit im Gesetz verankert. Auch das ist ein wichtiger Weg, um Chancengleichheit herzustellen.
Meine Damen und Herren, wir wollen eine gute Kinderbetreuung, in der Kita und in der Grundschule. Deshalb gibt es Investitionen in die Kinderbetreuung, deshalb gibt es gebührenfreie Kindertagesstätten – übrigens viel schneller und in viel größeren Schritten umgesetzt, als das die SPD ursprünglich wollte –, deshalb gibt es den Ausbau der Qualität und den Pakt für den Nachmittag. Wir wollen den Wiedereinstieg von Frauen nach der Familienphase erleichtern. Deshalb gibt es das Netzwerk für den Wiedereinstieg und vieles andere, was die Kollegin Klaff-Isselmann hier vorgetragen hat.
Meine Damen und Herren, wir fordern Equal Pay. Darum gibt es den Hessischen Lohnatlas, der auf der Basis landesweiter Stellenvergleiche auflistet, wie viel Männer und Frauen verdienen. Es stimmt, Teilzeitstellen werden dabei nicht erfasst, aber der Lohnatlas bietet eine verlässliche und solide Datenbasis.
Ich danke Ihnen für den Hinweis. – Wir haben damit eine verlässliche Datenbasis, die niemand negieren kann, weil sie statistisch und wissenschaftlich abgesichert ist. Niemand kann mehr sagen, die Lohnlücke sei nur eine Einbildung irgendwelcher wild gewordener Frauenrechtlerinnen. Nein, sie ist statistisch nachgewiesen. Sie gibt es, und wir wollen daran arbeiten, sie abzustellen bzw. zu verringern. Ich lade Sie alle ein, dabei mitzumachen. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In der Regel ist die Nachricht, dass eine Frau schwanger ist, eine freudige Botschaft für viele Familien. In den meisten Fällen löst das freudige Gefühle aus.
Es gibt aber auch Fälle – und über die reden wir jetzt –, in denen eine ungewollte, eine ungeplante oder auch im schlimmsten Fall eine durch eine Vergewaltigung ausgelöste Schwangerschaft Frauen vor nahezu unlösbare Probleme stellt. Wir reden also über die Fälle, in denen Frauen keinen Ausweg wissen. Für diese Fälle ist es gut, dass wir in Hessen eine Schwangerschaftskonfliktberatung auf einem hohen Niveau anbieten. Dort bekommen Frauen Rat und Unterstützung, wie sie mit dieser für sie schwierigen Lage umgehen können.
Eine Schwangerschaftskonfliktberatung endet nicht immer damit, dass es zu einem Abbruch kommt. Frauen bekommen dort auch Unterstützung, wie es weitergehen kann. Es ist immer ein schwerer Abwägungsprozess, in den sich viele von uns sicher hineinversetzen können. Es ist eine höchst persönliche Entscheidung der Frau: Wie gehe ich damit um? Trage ich das Kind aus? Kann ich das Kind austragen? Schaffe ich das? Oder muss ich mich für den Abbruch der Schwangerschaft entscheiden? – In dieser Entscheidung steckt sicherlich großes Konfliktpotenzial.
Wenn dieser Entscheidungsprozess abgeschlossen ist, wenn man sich für den Abbruch entscheidet, dann beginnt das Problem, weil die Frauen dann einen Arzt oder eine Klinik finden müssen, wo sie diesen Abbruch vornehmen lassen können. Dann wird es schwierig. § 219a Strafgesetzbuch ist überschrieben mit: „Werbung für den Abbruch der Schwangerschaft“. Es ist bereits mehrfach aus diesem Paragrafen zitiert worden, und ich zitiere auch daraus:
Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten von Schriften (§ 11 Abs. 3) seines Vermögensvorteils wegen oder in grob anstößiger Weise … eigene oder fremde Dienste zur Vornahme oder Förderung eines Schwangerschaftsabbruchs … anbietet, …