Protokoll der Sitzung vom 28.06.2017

Hier steht „soll“.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Das sollten Sie sich bitte einmal zu Gemüte führen. Das ist nicht meine Position – die teile ich allerdings sehr deutlich –, sondern das ist die Position des UN-Ausschusses für die Rechte des Kindes zu den Kinderrechten und ihrer Verwirklichung in Deutschland. Das heißt, der Ausschuss rügt, dass wir Kinder unter 18 Jahren in die Bundeswehr aufnehmen, dass wir an Schulen und an öffentlichen Plätzen und Festen dafür werben und dass sich Kinder an diesem Kriegsspielzeug bedienen.

(Zuruf des Abg. Horst Klee (CDU))

Das sollten Sie bitte einmal ernst nehmen; denn es ist nicht die Position der LINKEN, es ist die Position des UN-Ausschusses. Wenn Sie darüber in dieser Art und Weise raunen, wie Sie das in diesem Raum tun, dann zeigt das nur, wie viel Respekt Sie erstens vor diesem Ausschuss und vor dieser Konvention und zweitens vor den Rechten der Kinder haben, die weltweit zu verwirklichen sind. Das gilt auch hier.

(Beifall bei der LINKEN – Zurufe von der CDU)

Zur Erwiderung, Kollegin Ravensburg.

Frau Schott, wir leben in einer Welt, in der Kinder als lebende Schutzschilde genommen werden, in der Kinder in Uniformen gesteckt werden und in der Kinder als Kindersoldaten missbraucht werden.

(Horst Klee (CDU): Aber nicht in der Bundesrepublik!)

Wir leben in einer Bundesrepublik, die eine Bundeswehr hat, die sehr bewusst durch den Beschluss des Parlaments gegründet wurde,

(Hermann Schaus (DIE LINKE): Deswegen darf man die Kinderrechtskonvention verletzen?)

die sehr bewusst Kontakte aller Art zur Bevölkerung hat – auch zu den Jugendlichen –, aber keine Werbung machen soll.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Es geht hier nämlich darum, dass man diese Bundeswehr nicht irgendwo versteckt und sagt, dass die Kinder nicht dorthin gehen sollen, sondern die Kinder sollen sehen, dass die Bundeswehr ein Bestandteil unseres Landes ist. Deshalb können und wollen wir die Kinder auch nicht beim Hessentag von der Bundeswehr fernhalten.

(Zurufe der Abg. Hermann Schaus und Marjana Schott (DIE LINKE))

Ich weiß, Sie sind für die Entmilitarisierung unseres Landes.

(Demonstrativer Beifall bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Das ist nicht unsere Auffassung, und das können wir uns angesichts der Sicherheitslage auch nicht leisten.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Hermann Schaus (DIE LINKE): Deswegen verstoßen Sie gegen die Kinderrechtskonvention!)

Vielen Dank. – Nächster Redner ist Kollege Merz für die SPD-Fraktion.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich hatte befürchtet, dass die Debatte diesen Verlauf nehmen würde.

(René Rock (FDP): Ich auch!)

Das ist irgendwie ein Wiedergänger der Debatte über die Bekämpfung der Kinderarmut, die wir im vorletzten Plenum geführt haben.

Man muss den Kollegen von der LINKEN dankbar sein, dass sie ein wichtiges Thema ansprechen. Man muss deutlich weniger dankbar sein für den Antrag, der vorgelegt worden ist, weil er eigentlich hinter dem zurückbleibt, was erforderlich wäre. Es wäre nämlich erforderlich, nicht noch einmal mehr oder weniger ausschließlich zu rekapitulieren, was die Rechte der Kinder sind, sondern sich auf die Frage zu konzentrieren, was eine so anspruchsvolle Aufgabe wie die Verwirklichung der Rechte von Kindern im realen Leben – Gleichberechtigung, Lebenschancen – für die alltägliche politische Praxis eines Landtags, der Kommunen, des Bundes und der anderen Beteiligten bedeutet.

Hinter dieser Anforderung bleiben Ihr Antrag und Ihr – Frau Kollegin Schott, ich muss das leider sagen – leider eher uninspirierter und leidenschaftsloser Vortrag zurück.

(Beifall bei der SPD und des Abg. René Rock (FDP) – Marjana Schott (DIE LINKE): Da hätte ich mehr Niveau erwartet!)

Nein, das ist so; und es ist schade drum.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Ja, ich komme gleich auf die Frage zu sprechen, um die es aus meiner Sicht geht. Ich habe Sie schon gelobt, und das muss dann auch reichen.

Hinter dieser Anforderung bleibt aber auch der Antrag der Koalitionsfraktionen zurück. Insofern ist es eine perfekte Dublette der Debatte über die Bekämpfung von Kinderarmut.

Meine Damen und Herren, es ist mit den Kinderrechten so, dass sie alle Bereiche des gesellschaftlichen und politischen Lebens betreffen. Wir können über Kinderrechte nicht reden, ohne über das Zusammenleben in der Familie zu reden, über die Frage, was die Rolle des Staates bei der Gestaltung des Zusammenlebens in der Familie ist, sowie über die Frage, was die Schutzrechte des Kindes und die Schutzpflicht des Staates in Bezug auf das Zusammenleben in der Familien sind. Das ist keine triviale Frage; denn es betrifft z. B. die Durchsetzungsmöglichkeit des Rechts des Kindes auf gewaltfreie Erziehung.

Das ist im institutionellen Kontext nicht ganz einfach, wie wir wissen, und jeder, der den Alltag in der Schule kennt, weiß, dass in der Schule und in anderen Erziehungseinrichtungen dagegen verstoßen wird, nämlich insofern, wenn es um die Ausübung von psychischer Gewalt geht, teilweise auch von physischer Gewalt, die darin besteht, dass Kinder gehänselt werden, dass sie wegen ihrer Eigenarten an den Pranger gestellt werden – „Pranger“ ist ein großes Wort, aber Sie wissen, was ich damit sagen will –; und daher stellt sich die spannende Frage: Was können wir als Land praktisch tun, um solche Verhältnisse dauerhaft und nachhaltig zu beseitigen? Das wäre eine der Fragen, die hier aufzuwerfen wäre, die aber im Rahmen einer zehnminütigen Debatte nicht zu beantworten ist.

Aber das sind relevante Fragen: Was tun wir im Bereich der Lehrerbildung? Was tun wir im Bereich der Fortbildung für die Kindertagesstätten? – Um das zu beantworten, will ich gleich einen konkreten Punkt benennen. Was tun wir, um zu gewährleisten, dass jedes Kind in der Schule erstens nicht geschlagen und zweitens nicht psychisch misshandelt wird? Aber noch viel schwieriger ist die Frage – ich komme darauf zurück –: Wie kann der Staat seine Wächterfunktion auch gegenüber Familien wahrnehmen? Wie kann er die Umgebung, wie kann er die Familien selbst stärken, damit Menschen nicht zu dem Mittel der Gewalt oder zur psychischen Misshandlung ihrer Kinder greifen müssen?

Noch viel dramatischer ist natürlich die Frage, wie wir sexuellen Missbrauch tatsächlich nachhaltig verhindern können. Wir haben das hier in einer ganzen Reihe von Debatten angesprochen – in einer sehr denkwürdigen, die dann zu einem Aktionsplan geführt hat, auf dessen tatsächliche Evaluation sowie auf dessen tatsächliche Umsetzung ich nach wie vor warte. Wir haben damals diskutiert – Frau Wiesmann wird sich erinnern –, wie wir das gemeinsam schaffen können. Herr Kollege Bocklet wird sich auch noch erinnern, weil wir damals bei diesem Problem auf derselben Seite waren. Wir haben versucht, diesen Aktionsplan mit genauen Zeitzielen und noch präziseren Maßnahmen zu versehen. Das ist damals nicht gelungen; das ist schade. Nichtsdestoweniger ist es eine Aufgabe, die bleibt.

(Marjana Schott (DIE LINKE): Das stimmt! Deswegen muss man es ansprechen!)

Ich will dazu zwei Dinge sagen:

Erstens. Im Antrag der Koalition steht zu Recht, dass eine Fortbildungsmaßnahme für den Bereich der Kindertagesstätten im Rahmen des Bildungs- und Erziehungsplans geplant ist. Ich bin nun zufällig Träger einer solchen Fortbildungsmaßnahme und begrüße das sehr. Es wäre aber dringend erforderlich, die Maßnahmen in diesem Bereich zu intensivieren und alle Kindertagesstätten in die Lage zu versetzen, parallel zu ihren Schutzkonzepten in Bezug auf sexuellen Missbrauch, wofür es avancierte Fortbildungskonzepte gibt, auch die Frage der Kinderrechte mit einzubeziehen und dies zusammenzuführen, auf der einen Seite die Prävention gegen sexuellen Missbrauch, also die Schutzfunktion, die Stärkung der Kinder, und auf der anderen Seite die Erzieherinnen und Erzieher, um auch die Eigenkräfte zur Verteidigung zu stärken. Da gäbe es viel zu tun.

Das gilt zweitens – ich habe das schon mehrmals gesagt – auch für den Bereich der Schulen. Wir haben seit einigen Jahren Gott sei Dank im Schulgesetz die Verpflichtung

verankert, Kinder vor Gewalt und sexuellem Missbrauch zu schützen – auch als Aufgabe der Schule. Wir haben in diesem Bereich aber noch immer nicht, was wir im Bereich der Kindertagesstätten haben, nämlich eine einheitliche Linie der Fortbildung, die dazu führt, dass am Ende jede Schule unter Einbeziehung der örtlichen Kräfte in der Lage ist, einen genauen Ablaufplan zu machen, der Handlungssicherheit verleiht und es möglich macht, präzise zu erkennen bzw. sich bei der Erkennung von Gewalt und sexuellem Missbrauch der insoweit erfahrenen Fachkräfte zu bedienen – zu wissen, wo sie sind, sie hinzuzuziehen und dann geeignete Maßnahmen einzuleiten.

Das gibt es für den Bereich der Kindertagesstätten – ich habe das an diesem Pult schon oft gesagt –; das gibt es für den Bereich der Schulen nicht in vergleichbarem Maße. Es wäre dringend erforderlich, wenn wir den Auftrag ernst nehmen – ich bleibe jetzt noch immer bei dem Beispiel, was in Bezug auf Kinder und Jugendliche sozusagen die ureigenste Aufgabe des Staates ist –, als staatliche oder kommunale Institution die Wächterfunktion für das Kindeswohl wahrzunehmen, sowohl für die körperliche als auch für die seelische Unversehrtheit von Kindern. Wie gesagt, in Bezug auf die Familien selbst ist es jenseits der Justiz schwierig. Da wäre natürlich mit Eltern- und Familienberatung eine Menge zu tun.

Wir haben neulich im Zusammenhang mit der Kommission „Hessen hat Familiensinn“ diskutiert, wie man Familienberatung und -bildung auf neue Beine stellen kann. Es waren übrigens ein paar ganz interessante Vorschläge dabei. Auch darüber wäre bei Gelegenheit zu reden. All das wäre zu besorgen im Zusammenhang mit dem, was von den Kollegen der LINKEN unter dem flächendeckenden Ausbau von Fachberatungseinrichtungen zu verstehen ist, die natürlich benötigt werden – bei dieser Forderung bin ich völlig d‘accord –; und wir stellen immer wieder Anträge zum Haushalt, um diese Möglichkeiten auszubauen. Das wären ein paar konkrete Ansatzpunkte, über die wir hier inhaltlich tiefer reden müssten. Da gilt genau dasselbe, was ich zu Kinderarmut gesagt habe: Wir kommen in den Debatten im Plenum leider nicht sehr viel weiter, was die inhaltliche Tiefe angeht.

Lassen Sie mich ein paar Worte zu dem Verhältnis der Ombudsstelle und der neuen Kinderrechtsbeauftragten sagen. Ich wünsche der Kollegin Gerarts, die ich in der Enquetekommission „Kein Kind zurücklassen“ als eine sehr ernsthafte, sehr kenntnisreiche und für Diskussionen sehr offene Person schätzen gelernt habe, alles Gute. Ich lade sie schon jetzt ein, mit uns in einer Sitzung des Arbeitskreises Soziales und Integration über ihre Aufgabe zu reden. Ich glaube aber, liebe Kolleginnen und Kollegen der Koalition, dass eine ehrenamtliche Funktion mit einem so anspruchsvollen Aufgabenprofil wirklich eine Nummer zu klein ist.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Ich sage ja sonst immer gern: Hätten Sie es nicht eine Nummer kleiner? – Hier sage ich: Hätten Sie es nicht eine Nummer größer gehabt? – Das bleibt sogar hinter dem zurück, was wir jetzt als Antidiskriminierungsstelle haben. Das ist immerhin eine hauptamtliche Funktion, von der ich auch glaube, dass dies zu wenig ist. Aber bei allem Respekt vor der Leistungsfähigkeit und Klugheit von Frau Dr. Gerarts ist das zu wenig.

Das ersetzt auch die Arbeit der Ombudsstelle nicht, von der wir glauben, dass sie weiterhin existieren muss, dass sie eine spezifische Aufgabe im Kontext der Wahrnehmung des Wächteramts des Staates über das Wohl von Kindern in Einrichtungen hat und dass sie im Rahmen des Selbstbestimmungsrechts von Kindern, sich mit Beschwerden, Klagen, Sorgen und Nöten jederzeit an Personen ihres Vertrauens wenden zu können, eine Funktion hat. Ich glaube nicht, dass diese Funktion ersetzt wird. Dies kann – ich habe öfter nachgefragt; und alles spricht dafür, dass das jetzt der Ersatz sein soll – kein Ersatz sein.

Herr Kollege, Sie müssen zum Schluss kommen.

Ich bin gleich zu Ende. Frau Präsidentin, das ist mein letzter Satz. – Ich habe mich auf diesen einen Aspekt beschränkt, weil er der größte und wichtigste Punkt ist und weil dahinter alles andere nicht von Belang ist. Damit will ich nicht sagen, dass es nicht wichtig ist. Aber wenn man einmal in der Tiefe diskutieren will, dann muss man sich manchmal thematisch beschränken. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank. – Als Nächster spricht Kollege Rock für die FDP-Fraktion.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Herr Merz, ich teile Ihre grundsätzliche Einschätzung zu diesem Antrag der Linkspartei. Es ist ein Déjà-vu unserer Debatte des letzten Monats. DIE LINKE nimmt sich ein von allen positiv besetztes Thema. Da will ich für die FDP gleich sagen, wo wir stehen. Wir stehen dafür, die Rechte der Kinder und Jugendlichen in die Verfassung aufzunehmen, und wir wollen, dass das endlich Gestalt annimmt.

(Beifall bei der FDP und der SPD)