Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

(Beifall bei der FDP)

Spannender für uns als Freie Demokraten sind zwei weitere Punkte. Dies betrifft zum einen die Regelungen zur Klarstellung beim Thema Spielersperre. Nach den einschlägigen Regelungen sind die Spielbanken verpflichtet, sich an die bundesweite Sperrdatei anschließen zu lassen. Das soll nun durch die Gesetzesänderung konkretisiert werden.

Insgesamt ist das eine sinnvolle Geschichte. Aber die Frage, wie solche Spielersperren ausgestaltet sind, wirft durchaus auch Fragen auf nach dem Nutzen einer Einschränkung einer legalen Freizeitbeschäftigung durch Dritte sowie dem Problem des Nachweises nicht mehr problematischen Spielverhaltens, um das Entsperren einer einmal vorgenommenen Sperre zu erreichen.

Mein zentraler Kritikpunkt an dieser Stelle ist, dass es nach wie vor an einem zentralen System und einem bundesländerübergreifenden Spielerschutz fehlt. In Skandinavien beispielsweise gibt es eine Spielerkarte. Ich weiß, dass wir beim nächsten Tagesordnungspunkt darüber noch eher zu diskutieren haben, bei dem es um den Glücksspielstaatsvertrag geht. Die grundsätzliche Kritik an dieser Situation bleibt aber natürlich.

Mein vierter Kritikpunkt betrifft die Neuregelung der Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten. Danach sollen die Spielbanken verpflichtet werden, ein elektronisches Besucherverzeichnis zu führen, in dem personenbezogene Daten fünf Jahre lang gespeichert werden dürfen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich sage das hier einmal im Vorgriff auf die Anhörung sehr deutlich: Aus meiner Sicht ist eine Speicherung der personenbezogenen Daten aller Besucher für die Dauer von fünf Jahren unverhältnismäßig und damit nicht rechtmäßig. Für die Anhörung werden wir auf jeden Fall den Hessischen Datenschutzbeauftragten als Anzuhörenden benennen. Ihn werden wir zu dieser Frage sehr genau anhören müssen. Ich persönlich habe massive Zweifel, dass diese vorgesehene Regelung mit den Regeln der neuen Datenschutz-Grundverordnung vereinbar ist.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, insgesamt ziehe ich das Fazit, dass dieser Gesetzentwurf nicht geeignet ist, die grundlegende Problematik zu lösen, die für Spielbanken insbesondere durch den derzeit illegalen Markt im Internet bzw. den grauen Markt entsteht. Nach den Ausführungen im Gesetzentwurf sind die Erträge der Spielbanken seit Inkrafttreten des Glücksspielstaatsvertrags im Jahre 2008 um 25 % zurückgegangen. Vor diesem Hintergrund wird uns mitgeteilt, die Höhe der Abgabe sei nicht mehr zeitgemäß.

Meine Damen und Herren, das ist klar. Wenn wir uns die Entwicklung der Umsätze seit dem Jahr 2015 ansehen, dann stellen wir fest, dass im legalen Casinospiel ein Umsatz von gerade einmal 557 Millionen € erzielt worden ist, weil nämlich auf der anderen Seite in dem Bereich, der bisher unreguliert ist, in dem es keine entsprechenden ordentlich geregelten Einnahmen gibt, im Onlinecasino, über 1,156 Milliarden € Umsatz erzielt werden. Hinzu kommt das Onlinepokerspiel mit 123 Millionen € Umsatz.

Meine Damen und Herren, das ist die eigentliche Baustelle, um die es geht. Dazu beim nächsten Tagesordnungspunkt.

(Beifall bei der FDP)

Mit diesem Gesetzentwurf werden ein paar notwendige Anpassungen zur Anrechnung der Umsatzsteuer vorgenommen. Die Frage, ob das ausreicht, hat natürlich auch etwas mit der Frage zu tun, ob das Ganze mit der moderaten Anpassung zur Linderung der Abgabenlast hilft, auf der anderen Seite mit den Kostenerhöhungen klarzukommen, wenn die Anforderungen an den Betrieb erhöht werden, wenn weitreichendere Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten geschaffen werden und dadurch zusätzliche Kosten entstehen.

Ich wiederhole: Die Datenerhebungsregelungen stehen unter verschärfter Beobachtung.

Ich kann nur empfehlen, in der Anhörung sehr genau auf das zu hören, was uns der Hessische Datenschutzbeauftragte berichtet, insbesondere aber auch auf das, was uns die Sitzgemeinden und die Betreiber sagen werden. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor. Damit haben wir die erste Lesung vollzogen.

Wir überweisen den Gesetzentwurf Drucks. 19/5243 zur Vorbereitung der zweiten Lesung an den Innenausschuss.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 6 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften – Drucks. 19/5248 –

Eingebracht wird der Gesetzentwurf von Herrn Staatsminister Beuth. Bitte schön.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich bringe den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung glücksspielrechtlicher Vorschriften in den Hessischen Landtag ein.

Die Situation ist etwas schwierig, weil wir uns in einem laufenden Prozess befinden, den der Hessische Landtag am Ende nicht allein steuern kann. Der Prozess hängt vielmehr davon ab, wie sich die Verhandlungen zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag weiterentwickeln.

Wir haben zunächst einmal die Situation, dass die Ministerpräsidentenkonferenz einen Glücksspieländerungsstaatsvertrag ausgehandelt hat, der im Moment von einigen Landesregierungen stark kritisiert wird, die an den Verhandlungen bisher nicht beteiligt waren. Deshalb ist die Lage unklar. Gleichwohl müssen wir das Gesetzgebungsverfahren hier weiterhin betreiben, weil wir im Moment noch auf der Basis der Ergebnisse der Verhandlungen der Ministerpräsidentenkonferenz aus dem Frühjahr 2017 arbeiten müssen.

Meine Damen und Herren, wir haben zwar nur wenige glücksspielrechtliche Vorschriften zu ändern, gleichwohl erfordern diese, dass wir uns die Glücksspielregeln hier noch einmal besonders vornehmen. Wir wollen mit den Regelungen Testkäufe einführen, die Zuständigkeitsverordnung für das Glücksspiel in Hessen ändern und die Vertriebswege für Sportwetten über die Lottoannahmestellen erhalten.

Lassen Sie mich zu dem wesentlichen Teil des Gesetzentwurfs, dem Glücksspieländerungsstaatsvertrag und seinem Inhalt, ein paar Bemerkungen machen. Sie wissen, dass die Hessische Landesregierung den ersten Staatsvertrag zur Änderung des Staatsvertrags zum Glücksspielwesen in Deutschland als rechtswidrig angesehen hat – wie das im Übrigen auch viele Verwaltungsgerichte, bis hin zum Europäischen Gerichtshof, getan haben. Deswegen sind

wir als Koalition zu der Überzeugung gekommen, dass der Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland entsprechend geändert werden muss.

Das war der Grund dafür, dass wir fünf Leitlinien aufgestellt haben, um den Staatsvertrag europarechtskonform auszugestalten. Ich will nicht auf alle Einzelheiten eingehen, weil wir über diese hier schon diskutiert haben; aber ich will zumindest die Frage der Sportwettenkonzessionen ansprechen. Die zweite Frage betraf das Thema Onlinespiel, und die dritte ganz bedeutende Frage war, wer über die Glücksspielregeln bei uns im Lande entscheidet. Hierzu haben wir seitens der Landesregierung entsprechende Vorschläge gemacht, um einen zeitgemäßen, am Ende aber auch europarechtskonformen Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu formulieren.

Wir haben unsere Vorstellungen mit den anderen 15 Ländern erörtert. Wir haben sogar einen eigenen Entwurf für einen Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag vorgelegt, der europarechtskonform ist. Wir haben in dem Gremium dargelegt, wie wir uns das Glücksspielrecht in Hessen vorstellen können, indem wir einen Vorschlag für ein eigenes Glücksspielrecht gemacht haben, das nur in Hessen gilt.

Wir sind in den schwierigen Verhandlungen im letzten Herbst und im Frühjahr dieses Jahres dazu gekommen, dass wir uns, um der Einheit des Glücksspielrechts in Deutschland willen, im Kompromissweg darauf einlassen, Ihnen den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag zur Ratifizierung vorzuschlagen. Der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag sieht zum einen die Lösung des Problems der Konzessionen für Sportwetten vor. Er sieht aber auch vor, dass wir als Hessen nach einer Evaluation – insbesondere zum Thema Onlinespiel und zu der Frage des Kollegiums bzw. der Aufsicht im Glücksspielwesen in Deutschland – die Möglichkeit haben, wenn wir nicht zu einem zufriedenstellenden Ergebnis im Sinne unserer Leitlinien, im Sinne unserer Überzeugungen kommen, als einziges Land den Glücksspieländerungsstaatsvertrag zu kündigen. Das Land Hessen hat ein Sonderkündigungsrecht – das ist ein Verhandlungserfolg unseres Ministerpräsidenten –, das wir dann wahrnehmen wollen, wenn die anderen Länder keinen europarechtskonformen Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland auf die Reihe bekommen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN)

Das ist eine vertretbare Lösung. Gleichwohl ist in diesen Tagen die spannende Frage, wie sich der neue Ministerpräsident von Schleswig-Holstein bei der Ministerpräsidentenkonferenz im Oktober dieses Jahres in dieses Verfahren einbringen wird. Die neue Landesregierung in SchleswigHolstein vertritt nämlich andere Überzeugungen hinsichtlich des Glücksspielwesens als ihre Vorgängerregierung – Überzeugungen, wie auch wir sie in Bezug auf das Glücksspielwesen hegen. Die Situation wird sich also möglicherweise ändern. Ich habe die Hoffnung, dass auch andere Bundesländer, z. B. Nordrhein-Westfalen, eine andere Haltung einnehmen werden, sodass wir einheitliche Regelungen im Glücksspielwesen im Sinne des Landes Hessen erreichen können. Gleichwohl bleibt es uns im Hessischen Landtag nicht erspart, auf der Basis dessen, was auf dem Tisch liegt, nämlich des Vorschlags der Ministerpräsidentenkonferenz vom März dieses Jahres, das Gesetzgebungsverfahren fortzusetzen.

Wir werden im Innenausschuss Gelegenheit haben, das Thema zu erörtern, nachdem die Ministerpräsidentenkonferenz getagt hat und möglicherweise andere Vorschläge dabei herausgekommen sind. Eines ist aber sicher: Wenn der Zweite Glücksspieländerungsstaatsvertrag, den wir mit diesem Gesetzentwurf ratifizieren wollen, nicht zum Tragen kommt, wenn er seine Wirkung nicht entfaltet, dann werden wir auch beim Thema Sportwetten wieder auf null gesetzt sein. Dann werden wir die nach unserer Überzeugung europarechtswidrige Situation prolongieren. Das macht die Situation insgesamt sehr schwierig. Ich hoffe, dass die Ministerpräsidenten einen guten Kompromiss finden werden, den wir am Ende hier im Hessischen Landtag bei der weiteren Behandlung der Vorschriften, die wir Ihnen heute vorlegen, zu beachten haben.

Ich habe die Hoffnung, dass wir im Sinne der Überlegungen, die Hessen zu einer europarechtskonformen Form des Glücksspielwesens angestellt hat, bei der Ministerpräsidentenkonferenz ein Stück weiterkommen. Wir haben mit dem Gesetzentwurf, den wir Ihnen heute vorlegen, jedenfalls eine Basis für die weiteren Verhandlungen geschaffen, und wir sind sicher, dass wir zum Ende dieses Jahres den Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag in Hessen in geltendes Recht umsetzen können.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Beuth, für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Als erster Redner hat sich Kollege Greilich von der FDP-Fraktion zur Wort gemeldet. Bitte schön, Herr Kollege. Die vereinbarte Redezeit beträgt siebeneinhalb Minuten.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der Herr Minister hat es schon gesagt: Der wesentliche Teil des vorliegenden Gesetzentwurfs bezieht sich auf das Zustimmungsgesetz zum Zweiten Glücksspieländerungsstaatsvertrag. Was das Hessische Glücksspielgesetz angeht, geht es nur um formale Randregelungen, mit denen ich mich jetzt nicht auseinandersetzen will.

Der aktuelle Sach- und Diskussionsstand zum bestehenden Staatsvertrag zum Glücksspielwesen in Deutschland lautet: Die Regulierung des Sportwettenmarktes sowie des Onlinegamingmarktes – Casino und Poker – ist schlicht gescheitert. Nichts anderes kann man dazu feststellen.

(Beifall bei der FDP)

Die quantitative Begrenzung auf maximal 20 Konzessionen hat zu einer Vielzahl von Eilverfahren gegen die Konzessionsentscheidungen geführt. Das für ganz Deutschland zentral zuständige hessische Innenministerium musste vor Gericht zahlreiche Niederlagen hinnehmen. Das hat die Erteilung weiterer Erlaubnisse letztlich verhindert. Der graue Markt mit Lizenzen aus dem Ausland läuft über das Internet munter weiter und an unseren Regelungen vorbei. Das sogenannte Glücksspielkollegium – anders kann man es nicht nennen – steht auf verfassungsrechtlich tönernen Füßen.

Der Hessische Verwaltungsgerichtshof hat hierzu geurteilt – das darf ich wörtlich zitieren –:

Die im Glücksspielstaatsvertrag erfolgte Zuweisung von Entscheidungsbefugnissen an ein aus 16 Vertretern der Länder bestehendes Glücksspielkollegium ist mit dem Bundesstaatsprinzip und dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes nicht vereinbar.

Das ist die Grundlage, auf der wir uns derzeit bewegen.

(Beifall bei der FDP)

Die Ministerpräsidenten haben sich auf der Ministerpräsidentenkonferenz im vergangenen März darauf verständigt, den Änderungsstaatsvertrag, den wir hier vorliegen haben, zu unterzeichnen. Wir sollen ihn ratifizieren.

Die jetzt vorliegende Kompromisslösung zwischen dem sogenannten minimalinvasiven Eingriff, wie ihn die wieder einmal etwas hinterherlaufenden Bayern wollten – das bedeutet weiterhin eine quantitative Begrenzung –, und dem vollständigen Systemwechsel, den Hessen vorschlägt und den der Innenminister hier auch erwähnt hat, ist in diesem Glücksspieländerungsstaatsvertrag enthalten, der immerhin den Vorteil hat, dass es künftig nur noch auf qualitative Kriterien ankommen soll.

Seit dieser Einigung haben sich die politischen Verhältnisse in den Ländern verändert, und das ist der wesentliche Punkt. Die Jamaikakoalition in Schleswig-Holstein hat in ihrem Koalitionsvertrag vereinbart, den Weg, der in dem Glückspieländerungsstaatsvertrag festgelegt ist, nicht mitzugehen. Sie will gemeinsam mit anderen veränderungswilligen Ländern eine echte europarechtskonforme Neuordnung herbeiführen.

Herr Innenminister, an Ihrem Beitrag hat mich etwas verwundert, dass Sie gesagt haben, es sei nicht klar, wie sich Schleswig-Holsteins Ministerpräsident verhalten wird. In der letzten Woche hat der Landtag in Schleswig-Holstein einen entsprechenden Antrag mit den Stimmen der gesamten Koalition verabschiedet. Danach wäre der Glücksspieländerungsstaatsvertrag in der vorliegenden Fassung schon jetzt schlicht gescheitert. Es müsste eine neue Vorlage erstellt werden, die zumindest eine Ausstiegsoption für Schleswig-Holstein enthielte. Damit ist das Ding tot, und deswegen sollte man jetzt keine Zeit verlieren.

Ich sage dazu: Nordrhein-Westfalen – das wird durch die neue Koalition schon jetzt deutlich – wird die Linie der abgewählten Ministerpräsidentin Kraft verlassen, die sich dort als Blockiererin hervorgetan hat. Die Staatskanzlei in NRW hat schon darum gebeten, den Ratifizierungsprozess nicht fortzuführen. In NRW ist er ausgesetzt. Das heißt, der Gesetzentwurf liegt dort auf Eis; es kommt nichts mehr voran.

Auf der anderen Seite haben wir die Vorschläge des hessischen Innenministeriums. Der Herr Minister hat sie noch einmal erwähnt: die Regulierung von Casino- und Pokerspielen im Internet; die Aufhebung der Höchstzahl der zu vergebenden Sportwettkonzessionen; die Einführung einer bislang nicht vorhandenen Internet-Höchsteinsatzgrenze von 1.000 €; die Ersetzung des Glücksspielkollegiums durch eine Anstalt des öffentlichen Rechts, die auf rechtsstaatlicher Grundlage agieren kann – ich habe das beim letzten Tagesordnungspunkt schon erwähnt –; und die Voraussetzungen für eine bundesweite zentrale Sperrdatei.

Meine Damen und Herren, die hessischen Positionen bilden einen Gegensatz zu denen in dem hier vorgelegten Änderungsstaatsvertrag, den wir jetzt ratifizieren sollen. Ich sage sehr deutlich: Auch dieser Landtag hat beschlossen,

dass er nicht das will, was in diesem Staatsvertrag steht. Auf unseren Antrag vor mehr als einem Jahr hin haben wir, der Hessische Landtag, festgestellt, dass der bestehende Glücksspielstaatsvertrag keine geeignete Grundlage für eine zeitgemäße Glücksspielregulierung bietet.

(Beifall bei der FDP)

In dem Beschluss heißt es weiter, dass der Hessische Landtag ausdrücklich das Konzept des hessischen Innenministers befürwortet und die Landesregierung in ihrem Ansinnen unterstützt, die Entlassung aus dem Glücksspielstaatsvertrag zu vereinbaren. Das ist jetzt über ein Jahr her. An der Bewertung hat sich seither nichts geändert. Ministerpräsident Bouffier hat in Verhandlungen ein Sonderkündigungsrecht erreicht; das ist ein positiver Aspekt. Aber es ist so ziemlich der einzige positive Aspekt neben der Aufhebung der quantitativen Begrenzung.