Über großes Renommee verfügt auch die Spielbank in Bad Homburg, die schon 1841 eröffnet wurde. Hier wurde 1841 das französische Roulette erfunden. Bad Homburg besaß das erfolgreichste Casino der damaligen Zeit. Ihre beiden Gründer machten dann allerdings Monte Carlo zur europäischen Glücksspielmetropole. In Kassel ist ebenfalls eine Spielbank zu Hause. Hier wird neben dem Automatencasino auch noch Poker angeboten. In Bad Wildungen steht schließlich ein reines Automatencasino.
Betrieben werden diese hessischen Spielbanken nicht wie in manch anderen Bundesländern von einer staatlichen Gesellschaft. Es sind vielmehr einzelne Firmen, die diese Casinos betreiben.
Die Spielbank Wiesbaden GmbH gehört zu gleichen Teilen der Stadt Wiesbaden und dem Land. Die GmbH, welche die Spielbank in Bad Homburg führt, ist eine Tochtergesellschaft der Kur- und Kongreß-GmbH der Stadt Bad Homburg. Die beiden anderen Häuser werden von der Kurhessischen Spielbank Kassel/Bad Wildungen GmbH geführt.
Aufsichtsbehörde – da sind wir dann auch beim Thema der Spielbanken – ist das hessische Innenministerium.
Mit dem jetzt vorliegenden Gesetzentwurf reagiert die Landesregierung auf Ergebnisse der Evaluierung von 2014 und seitherige weitere gesetzliche Veränderungen. Eine spürbare Folge hatten der Glücksspielstaatsvertrag aus dem Jahre 2008 und auch das Nichtraucherschutzgesetz. Infolgedessen sind die Erträge der Spielbanken deutlich – um fast ein Viertel – eingebrochen. Zusammen mit der bereits seit 2006 greifenden Aufhebung der Umsatzsteuerbefreiung ist das eine sehr große Belastung für die entsprechenden Gesellschaften. Es wurde bereits erläutert: Der Gesetzentwurf sieht deshalb eine Absenkung der Abgabensätze und eine Tilgung der Umsatzsteuer aus dem Aufkommen der Abgaben vor. Das sind sinnvolle Maßnahmen.
Darüber hinaus – das ist uns als Christdemokraten ganz wichtig – wird die Videoüberwachung in den Spielbanken
selbst erweitert. Sie soll nun auch zur Verhinderung von Geldwäsche zur Anwendung kommen. Auch zum Zweck von verdeckten Spielkontrollen können solche Überwachungen vorgenommen werden. Das ist eine sinnvolle, aber leider auch notwendige Maßnahme.
Meine Damen und Herren, ich möchte die Redezeit nicht ausschöpfen. Unseres Erachtens ist der Gesetzentwurf der Landesregierung eine sach- und zeitgemäße Lösung für die bestehenden Handlungserfordernisse. Die Details können wir dann im Ausschuss eingehend diskutieren. – Besten Dank für die Aufmerksamkeit.
Vielen Dank, Herr Kollege Bauer. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Schaus von der Fraktion DIE LINKE. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Zur Änderung des Hessischen Spielbankgesetzes möchte ich gerne einige wenige Anmerkungen machen.
Erstens. Grundsätzlich spricht aus unserer Sicht nichts dagegen, die Spielbankstandorte offenzulassen und nicht an bestimmte Standorte zu knüpfen.
Wir fragen uns aber, warum die bestehenden Spielbanken in den drei Städten nicht mehr genannt werden sollen. Wenn eine vierte Stadt hinzukommt, wäre eine kleine Änderung, z. B. im Rahmen von jährlichen Sammelgesetzen, ohne großen Aufwand möglich, anstatt dies per Rechtsverordnung zu tun.
Zweitens. Wir begrüßen, dass die Auswahl der Spielbankunternehmerinnen und -unternehmer an erster Stelle unter Berücksichtigung der Ziele des Glücksspielstaatsvertrags erfolgen soll und dass in § 15a Spielersperren Eingang in das Gesetz finden. Wir halten das für einen Fortschritt bei der wichtigen Frage der Bekämpfung der Glücksspielsucht.
Drittens. Fragebedarf besteht bei uns jedoch noch zu den Aufzeichnungs- und Kontrollpflichten in § 15b. Generell stellt sich die Frage nach der Einhaltung von datenschutzrechtlichen Regelungen. Ob hier wirklich auf Regelungen des Geldwäschegesetzes zurückgegriffen werden muss und somit eine Aufbewahrungsfrist eines Besucherverzeichnisses und der darin enthaltenen Daten von immerhin fünf Jahren notwendig wird, halten wir zumindest für diskussionswürdig.
Viertens. Ein großes Problem bei dem vorliegenden Gesetzentwurf haben wir jedoch mit dem neu eingeführten § 16 und den darin enthaltenen Möglichkeiten von Videoüberwachung und insbesondere der Erfassung biometrischer Merkmale. Ich frage mich, ob hier nicht mit Kanonen auf Spatzen geschossen wird. Mir ist nicht nachvollziehbar, warum ein solch umfangreicher Eingriff in die Persönlichkeitsrechte tatsächlich notwendig ist.
In der Debatte um die Änderungen des Spielbankgesetzes in Schleswig-Holstein 2014 wurde z. B. die Zahl von gan
zen zwei Fällen genannt, die überhaupt durch den Einsatz von Videoüberwachung entdeckt werden konnten. Aus meiner Sicht stellt sich die Frage, ob es nicht ein milderes Mittel als Alternative zur permanenten Videoüberwachung gibt. Vorstellbar wäre auch schlicht und ergreifend, mehr Aufsichtspersonal zu beschäftigen. Das ist auch eine Möglichkeit.
Aber auch aus einem zweiten Grund stehen wir der Videoüberwachung kritisch gegenüber. Die Persönlichkeitsrechte der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter werden durch diese permanente Überwachung verletzt. Das sieht im Übrigen auch das Landesarbeitsgericht in Frankfurt so, das im Jahre 2010 einer Kündigung durch die Spielbank Wiesbaden widersprochen hat. Ich zitiere aus dem Urteil:
Die elektronische Überwachung und das Speichern der verdachtsunabhängigen Aufzeichnungen von sieben Tagen ist nach Auffassung der Frankfurter Richter unverhältnismäßig, weil genügend Aufsichtspersonal wie Saalchefs und Tischchefs sowie Glücksspieler die mit den Jetons hantierenden Croupiers kontrollierten, so die Richter.
Diese Kündigung ist damals nicht durchgegangen. Das muss auch berücksichtigt werden. – Aus unserer Sicht ist dieser Passus in Ihrem Gesetzentwurf unverhältnismäßig und steht auch der Rechtsprechung entgegen.
Lassen Sie mich das zum Abschluss sagen: Wir wollen alle Änderungen gerne mit Experten im Innenausschuss in einer öffentlichen Anhörung diskutieren, von der wir uns weitere Klärung in diesen Fragen erhoffen.
Vielen Dank, Herr Kollege Schaus. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Frömmrich vom BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Staatsminister Beuth hat bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfes schon das Notwendige gesagt. Die Evaluierung dieses Gesetzes macht es erforderlich, dass wir in diesem Bereich Änderungsbedarf umsetzen. Ich will auf ein paar wesentliche Änderungen eingehen.
Kollege Rudolph hat schon angesprochen, dass wir die Benennung der Spielbankstandorte wegfallen lassen. Ich glaube, das ist eine gute Regelung, weil man das über eine Verordnung schneller regeln kann und damit auch schneller handlungsfähig ist. Ich kann natürlich verstehen, dass die Opposition und die Regierung dazu unterschiedliche Sichtweisen haben. Natürlich hat die Opposition eher den Anspruch, dass sie in dieser Frage mitbestimmen will.
Der zweite Punkt ist die Vergabe der Spielbankerlaubnisse. Das geht bisher nach privatrechtlichen Verträgen. Wir glauben, dass es jetzt eine gute Regelung ist, das durch Bescheid zu machen. Damit tritt das Thema in den öffentlichen Bereich. Ich glaube, auch da haben wir eine angemessene und gute Regelung gefunden.
Es ist gerade schon vom Kollegen Rudolph thematisiert worden, was die Absenkung der Abgabensätze angeht. Das ist mit Sicherheit eine Frage, die uns auch in der Anhörung beschäftigen muss. Kollege Rudolph hat hier die Zahlen genannt. Gleichwohl muss man auch erwähnen, dass die Spielbanken durch den Rückgang der Erträge um 25 % natürlich unter Druck gekommen sind. Ich will einmal scherzeshalber in Richtung von Herrn Rudolph sagen: Wenn er sagt, er wolle die Spielbankkommunen einladen, um zu hören, was sie dazu sagen, dass ihnen das Geld fehlt, dann kann man natürlich auch umgekehrt sagen: Dann laden wir die 423 anderen
422 – und die Landkreise dazu ein und fragen sie, was sie dazu sagen, dass sie das über den KFA finanzieren sollen. Ich weiß nicht, ob wir uns da mit Mehrheit der Auffassung der Spielbankkommunen anschließen.
Frau Kollegin, ich will es aber gar nicht leugnen. Das ist natürlich ein Thema für die Spielbankstandortkommunen. Deswegen wird das auch mit Sicherheit eine Frage sein, die wir in der Anhörung umfassend erörtern werden.
Die Änderung der Umsatzsteuer – darauf hat der Innenminister hingewiesen – und die Konkretisierung der Spielbankaufsicht sind wohl auch deutlich geworden.
Ich glaube, es ist gut, dass wir die Umsetzung der zentralen Spielersperrdatei in das Gesetz hineinschreiben. Das ist eine Konkretisierung dessen, was wir auch im Rahmen des Glücksspielstaatsvertrags diskutiert haben, sodass sich diejenigen, die sich selbst als suchtgefährdet einschätzen, sich selbst in Sperrdateien eintragen lassen können, damit sie keinen Zutritt mehr zu solchen Etablissements haben. Ich glaube, das ist eine gute Regelung. Wir werden nachher noch im Zusammenhang mit dem Glücksspielstaatsvertrag über diese Frage reden.
Im Gegensatz zum Kollegen Schaus glaube ich, dass es notwendig ist, den Bereich der Videoüberwachung zu konkretisieren. Das tun wir ausdrücklich mit dem Hinweis auf das Arbeitsgerichtsurteil aus dem Jahr 2010.
Das dient natürlich auch der Geldwäscheprävention. Das ist ein großes Thema. Auch von Ihrer Seite aus wird immer wieder darauf hingewiesen, dass es Leute gibt, die an der Steuer vorbei ihr Geld waschen. Insofern sollte man über eine vernünftige Kontrolle dahin kommen, dass man das im Blick hat. Das ist insbesondere an den Standorten wichtig, an denen viel Bargeld im Spiel ist. Dort die Kontrollen auszuweiten, ist meines Erachtens eine sinnvolle Sache. Aber auch darüber werden wir natürlich in der Anhörung diskutieren. Dabei wird uns der Datenschutzbeauftragte sicher den einen oder anderen Hinweis geben.
Ein weiterer Punkt, der eingeführt worden ist, betrifft die Frage der Ordnungswidrigkeiten. Wir haben vorgesehen, dass Zuwiderhandlungen als Ordnungswidrigkeiten betrachtet werden. Das gilt insbesondere im Zusammenhang mit Fragen des Spielerschutzes und des Jugendschutzes. Bei Zuwiderhandlungen müssen Ordnungswidrigkeitsgelder verhängt werden können. Das ist auch hier hinterlegt.
Ich glaube, die Landesregierung hat einen guten Gesetzentwurf vorgelegt. Einzelheiten dazu können wir dann ausgie
Vielen Dank, Herr Kollege Frömmrich. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Greilich von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.
Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Beim vorliegenden Gesetzentwurf der Landesregierung zur Änderung des Spielbankgesetzes geht es in wesentlichen Punkten nur um formale Korrekturen, über die es sich nicht lohnt hier weiter viele Worte zu verlieren. Dies betrifft Regelungen zur Einrichtung von Standorten sowie Kriterien für die sehr theoretische Auswahl von Dritten. Dazu will ich hier nichts sagen. Gegebenenfalls können wir uns damit noch in der Anhörung beschäftigen.
Es gibt vier Punkte, zu denen ich kurz Stellung nehmen will. Der erste Punkt betrifft die Regelung zur teilweisen Tilgung der Umsatzsteuer. Dies soll in einem neuen § 7a geregelt werden. Künftig soll, wenn die maßgebende Umsatzsteuer die Vorsteuer übersteigt, der übersteigende Betrag durch das Aufkommen der Spielbankabgabe getilgt werden. Die Spielbankabgabe soll damit der Umsatzsteuer ein Stück weit gleichgestellt werden.
Das ist eine grundsätzlich sinnvolle Neuregelung, nachdem die Umsatzsteuerbefreiung für die Umsätze öffentlicher Spielbanken seit 2006 weggefallen und damit eine gewisse Doppelbelastung entstanden ist. Auf der einen Seite steht die Umsatzsteuerbelastung und auf der anderen Seite die ohnehin hohe Spielbankabgabe. Mit der Neuregelung wird klargestellt, dass die Umsatzsteuer grundsätzlich aus dem Aufkommen der Spielbankabgabe getilgt wird, soweit diese auf Umsätzen beruht, die auch der Spielbankabgabe unterliegen. Das scheint mir eine sinnvolle Regelung zu sein. Auch da werden wir in der Anhörung genau zuhören müssen, was uns die Betreiber und die Betreiberstädte berichten.
Der zweite Punkt betrifft die Spielbankabgabe. Das hat natürlich sehr viel mit dem zu tun, was der Kollege Rudolph hier vorgetragen hat. Das hat nämlich zu tun mit der Frage des Aufkommens aus der Spielbankabgabe insbesondere in den vier Städten, in denen sich Spielbanken befinden. Auch das ist eine Frage, bei der wir genau hinhören werden, ob die hier vorgesehene Kompensation in irgendeiner Form ausreicht. Es einfach zu streichen, macht in der Tat wenig Sinn. Nun ist eine Absenkung um 5 Prozentpunkte vorgesehen. Das kann schon einmal ein guter Schritt sein. Aber auch dazu wollen wir Genaueres hören.