Protokoll der Sitzung vom 27.09.2017

Die vereinbarte Redezeit beträgt 7:30 Minuten. Eingebracht wird das Gesetz von Herrn Staatsminister Beuth. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Landesregierung legt heute den Gesetzentwurf zur Änderung des Hessischen Spielbankgesetzes vor. Mit dem Hessischen Spielbankgesetz regeln wir die Grundlagen für den Betrieb der hessischen Spielbanken, angefangen von der Anzahl der zulässigen Standorte – das sind im Moment drei in Hessen – über die Erlaubnisvoraussetzungen und schließlich die Abgabenregelungen sowie die Aufsicht.

Öffentlich-rechtliche Spielbanken haben im ordnungspolitischen Auftrag der Länder in verantwortungsvoller Weise ein seriöses Glücksspielangebot bereitzustellen. Es geht hierbei um die Kanalisierung und Begrenzung des Glücksspielangebots. Es geht um die Bekämpfung der Glücksspielsucht. Es geht um den Jugend- und Spielerschutz. Es geht um die Sicherstellung eines ordnungsgemäßen Spielablaufs und selbstverständlich um den Schutz vor Kriminalität. Aus diesem Grunde werden staatliche Spielbanken stark kontrolliert und strengen Regeln unterworfen.

Nur einige Beispiele zu dem, was bisher schon gemacht wird. In den hessischen Spielbanken werden strenge Zugangskontrollen und Überprüfungen anhand des bundesweiten Sperrsystems vorgenommen. Gesperrte Spieler werden nicht zugelassen. Auch Dritte, wie etwa Familien

angehörige, können gefährdete Spieler sperren lassen. Die Zugangskontrollen sind in den Spielbanken sehr effektiv. Es erfolgt eine lückenlose Zutrittskontrolle und eine Erfassung aller Gäste. Vor Eintritt ist die Identität per Ausweis oder durch ähnliche Dokumente auszuweisen. Hierdurch wird insbesondere sichergestellt, dass keine Minderjährigen in die Spielbanken gelangen.

Bevor ich zu den Änderungen im Spielbankgesetz komme, möchte ich daher zunächst vorwegschicken, dass wir mit einiger Zufriedenheit auf die hessischen Spielbanken blicken können. Der schwierige Spagat zwischen den Vorgaben zum Spielerschutz und der Suchtprävention sowie dem Auftrag, den natürlichen Spieltrieb der Bevölkerung in das staatlich überwachte Glücksspielangebot zu lenken, ist in den zurückliegenden Jahren gut gelungen. Das ist in diesem schwierigen Bereich nicht selbstverständlich.

Im bundesweiten Vergleich stehen unsere hessischen Spielbanken gut da. Damit das so bleibt, waren einige Anpassungen des Gesetzes notwendig geworden. Erstens haben wir die Abgabenregelung angepasst. Die Abgabenerhebung zielt bei den Spielbanken auf eine Abschöpfung der Gewinne bis zur Grenze der Wirtschaftlichkeit.

Seit 2008 sind jedoch die Erträge der Spielbanken um etwa 25 % zurückgegangen. Bei einem Abgabensatz von bisher insgesamt 80 % vom Bruttospielertrag kam es in der Vergangenheit gehäuft zu Abgabenermäßigungsanträgen der Spielbanken. Eine Absenkung der Abgabensätze um moderate 5 Prozentpunkte ist daher dringend geboten. Dennoch bleiben die hessischen Abgabensätze im bundesweiten Vergleich die höchsten, was aber insbesondere an der guten Aufstellung der Spielbanken, der guten Führung und den herausragenden Standorten liegt.

Die Regelung zur Tilgung der Umsatzsteuer werden wir mit dem Gesetz konkretisieren. Seit dem 6. Mai 2006 unterliegen die Glücksspielumsätze der Spielbanken zusätzlich der Umsatzsteuer. Dies stellt eine Doppelbelastung für die Spielbankunternehmen dar. Zur Vermeidung dieser Doppelbelastung wird in einem neuen § 7a festgelegt, dass sich die Spielbankabgabe um die zu entrichtende Umsatzsteuer ermäßigt.

Die Tilgung wird aber auf Leistungen beschränkt werden, die auf den unmittelbaren Spielbetrieb entfallen. Es wird also nur die Umsatzsteuer aus dem Aufkommen der Spielabgabe getilgt werden, die auf Leistungen entfällt, die auch tatsächlich durch die Spielbankabgabe belastet sind.

Das ist ein etwas sperriges Thema, das räume ich ein. Ich will es an einem Beispiel deutlich machen. Die Umsatzsteuer auf Eintritts- und Garderobengelder kann aufgrund der Neuregelung nicht mit der Spielbankabgabe verrechnet werden, da sie nicht mit derselben belastet ist.

Der dritte Punkt, den ich ansprechen möchte, ist die Erweiterung der Videoüberwachung. Die Erweiterung der Videoüberwachung ist geboten. Dies resultiert zum einen aus der Notwendigkeit, die in den letzten Jahren die gestiegenen Anforderungen an die Geldwäscheprävention mit sich bringen. Zum anderen soll die Erweiterung der Videoüberwachung der ordnungsrechtlichen Sicherungsstellung des Vertrauensschutzes der Öffentlichkeit in den ordnungsgemäßen Betrieb der Spielbanken dienen. Denn immerhin haben wir es in den Sälen der Spielbanken mit ungezähltem Geld zu tun. Aber auch die Einhaltung der Jugendschutzbestimmungen sowie die Vermeidung der Manipula

tionen an den Spielgeräten können mithilfe der Erweiterung der Videoüberwachung besser erreicht werden.

Diese Forderung geht im Übrigen von den Spielbanken selbst aus und wird von der Finanzaufsicht ebenfalls als notwendig erachtet. Flankierend zu dieser wichtigen Maßnahme werden wir auch die aufsichtlichen Befugnisse konkretisieren. Mit der Neuregelung in § 15 Abs. 2 wird der Aufsicht die Möglichkeit geschaffen, anonyme Spielkontrollen in der Spielbank durchzuführen. Dies wird unter anderem dazu dienen, eine bessere Einhaltung der rechtlichen Vorgaben hinsichtlich der Gefahr der Geldwäsche zu gewährleisten. Außerdem wird es der effektiven Kontrolle des ordnungsgemäßen Spielablaufs dienen.

Ich freue mich auf die konstruktive Beratung im weiteren Gesetzgebungsverfahren. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU sowie der Abg. Jürgen Frömm- rich und Daniel May (BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN))

Herr Staatsminister, vielen Dank für die Einbringung des Gesetzentwurfs. – Als erster Redner hat sich Herr Kollege Rudolph von der SPD-Fraktion zu Wort gemeldet. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der vorliegende Gesetzentwurf zur Änderung des Spielbankgesetzes umfasst Dinge, die unstrittig sind. Das gilt auch für die Videoüberwachung. Wir brauchen Schutzmaßnahmen und Kontrollmaßnahmen. Das ist von der Sache her unproblematisch.

Herr Minister, bei § 2, Spielbankstandorte, hätten Sie die Standorte auch benennen können. Das wollen Sie jetzt per Rechtsverordnung machen. Dann brauchen Sie das Parlament nicht mehr. Man hätte auch in das Gesetz hineinschreiben können, an welchen Standorten Spielbanken zulässig sind. Das hätte auch der Klarheit gedient.

Sie haben nichts dazu gesagt, dass das Land seit dem Jahr 2006 bis zum Jahr 2016 den Standortkommunen Wiesbaden, Bad Homburg, Kassel und Bad Wildungen wegen des Wegfalls der Umsatzsteuerbefreiung der Spielbankeinnahmen – das hat in den vier Kommunen zu erheblichen Einbußen geführt – eine Mehreinnahme aus dem Landesausgleichsstock hat zukommen lassen. Das haben Sie im Jahr 2016 eingestellt.

Ich will die Summen einmal nennen. Die Stadt Bad Homburg wird 932.800 € verlieren. Bei der Stadt Bad Wildungen sind es 73.000 €. Bei der Stadt Wiesbaden sind es über 1 Million €. Bei der Stadt Kassel sind es 530.000 €.

Sie haben es gerade noch fertiggebracht, zur heutigen Beratung die Kleine Anfrage, die Kollegin Elke Barth zu den Zuweisungen zum Ausgleich der Mindereinnahmen gestellt hat und bei die Frist abgelaufen war, zu beantworten. Sie haben natürlich zu Recht darauf hingewiesen, dass die Umsätze aus dem Spielbankbetrieb in den letzten Jahren insgesamt um rund 25 % zurückgegangen sind. Dazu kommt die Umsatzsteuerbefreiung, die sich ausgewirkt hat.

Sie beantworten das im Rahmen der Kleinen Anfrage – ich würde einmal sagen – eher relativ nonchalant. Sie weisen

darauf hin, 932.800 € würden bei der Stadt Bad Homburg nur 0,74 % des Haushaltsvolumens ausmachen.

Ich finde, fast 1 Million € ist auch für eine Stadt wie Bad Homburg keine Petitesse. Mit 1 Million € kann man etwas für die Kinderbetreuung tun. Man kann dann vernünftige Angebote aufrechterhalten, ohne dass die Eltern über Gebühr belastet werden.

Ich finde, Sie machen es sich zu einfach, wenn Sie das mit ein paar Prozentzahlen am Gesamtvolumen der Haushalte darstellen. Es war der falsche Weg, die Ausgleichszahlungen aus dem Landesausgleichsstock mit Ablauf des Jahres 2016 auszusetzen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Denn diese Kommunen brauchen das Geld. Das fehlt ihnen. Dazu schreiben Sie in dem Gesetzentwurf nichts. Es gibt dazu auch nichts in der Antwort auf die Kleine Anfrage.

Auch über das Verfahren muss man sich mehr als kritisch äußern. Im Mai dieses Jahres haben Sie den Kommunen mitgeteilt, dass es nichts mehr gibt. Die letzten Zahlungen gab es im Jahr 2016. Da war der Haushalt für das Jahr in den betroffenen Kommunen schon aufgestellt. Das ist ein ziemlich unfreundlicher Akt.

Sie haben es dann in der Antwort auf die Kleine Anfrage langatmig begründet. Auch die Spitzenverbände hätten gesagt, solche Sonderregelungen seien nicht mehr zeitgemäß. Sie haben es natürlich auch mit Ihrem Dauerbrenner begründet, der Kommunale Finanzausgleich, den Sie letztes Jahr auf den Weg gebracht haben, würde das alles angemessen berücksichtigen.

Das ist natürlich eine Mär, die durch ständige Wiederholung nicht besser wird. Insbesondere der Städtetag hat überhaupt nicht gesagt, dass diese Sonderleistungen an die vier Kommunen abgeschafft werden sollen. Das sollten Sie einmal deutlich herausstreichen: Es war eine politische Entscheidung, die Sie getroffen haben.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Warum die Härtefallbelastungen, die von 2006 bis 2016 von Ihnen attestiert wurden, mit Ablauf des 31. Dezember 2016 nicht mehr bestehen sollen, bleibt Ihr Geheimnis. Denn diesen vier Kommunen fehlen in der Tat diese rund 2,5 Millionen € zur Haushaltsfinanzierung.

Die Stadt Kassel wurde gerade aus dem Schutzschirmprogramm entlassen. Es ist nicht so, dass die auf Rosen gebettet sind. Mit 500.000 € kann man auch in einer Stadt wie Kassel sinnvolle Projekte machen.

Am ärgsten ist die Kommune Wiesbaden gebeutelt. Ich habe gestern in der Zeitung gelesen, dass bei der Haushaltsaufstellung für das Jahr 2018 herauskam, dass Wiesbaden möglicherweise mit fast 40 Millionen € weniger bei den Schlüsselzuweisungen rechnen muss. Jetzt sind es noch 1 Million € weniger durch Wegfall der Zuweisungen aus dem Landesausgleichsstock. Ich finde, kommunalfreundliches Verhalten einer Landesregierung sieht objektiv anders aus. Ich wollte das einmal sehr deutlich und treffend sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

Herr Minister, Sie haben eben von Sachverstand hinsichtlich der kommunalen Ebene gesprochen. Ich habe den Eindruck, Sie wissen gar nicht mehr, wie es in den Kommu

nen aussieht. Sie haben sich als Glasglocke das Innenministerium ausgesucht. Ja, den Eindruck kann man haben.

Sie brauchen auch nicht arrogant von da hinten zwischenzurufen. Treten Sie an das Rednerpult. Als Teil der Regierung haben Sie die Gnade, alles sagen zu dürfen, so lange Sie wollen, unabhängig davon, was Sie sagen, auch wenn es nichts Substanzielles hat. Herr Minister, sparen Sie sich die Zwischenrufe von da hinten von der Seite. Der Respekt gebührt den Abgeordneten, unabhängig davon, ob das Ihnen persönlich passt oder nicht. Ich wollte das einmal sehr deutlich sagen. Ich verbitte mir Ihre Bemerkungen von da hinten. Wenn das nicht geschieht, muss ich die Präsidentin bitten, das sicherzustellen. Können wir das vielleicht bitte einmal klären?

Ich glaube, das ist schon geklärt. Herr Staatsminister Beuth hält sich bestimmt zurück. Danke schön.

Die Regierung hat im Gegensatz zu den Abgeordneten das Privileg, die Redezeiten überschreiten zu dürfen, was auch reichlich gemacht wird. Sie können das nutzen, wenn Ihnen das nicht passt.

Im Ergebnis kann man sagen, dass es in dem Gesetzentwurf Dinge gibt, die unstrittig sind. Sie wollen organisatorische Dinge regeln, die den Besuch der Spielbanken betreffen. Derjenige, der eine Spielbank betritt, muss sich bestimmten Regeln und Kontrollen unterwerfen. Das ist völlig in Ordnung. Das ist selbstverständlich und aus unserer Sicht auch nicht zu kritisieren. Man ist nicht gezwungen, in die Spielbank zu gehen. Das kann man machen, das muss man aber nicht machen.

Meine Damen und Herren, eines geht aber nicht. Man will jetzt die vier betroffenen Standorte der Spielbanken einfach im Regen stehen lassen. Es geht um 2,5 Millionen € für die vier betroffenen Standortkommunen. Das ist Geld, das man nicht einfach ignorieren kann. Deswegen werden wir im Rahmen der Anhörung, die unserer Auffassung nach im Innenausschuss stattfinden wird, den vier betroffenen Kommunen die Gelegenheit geben, ihre Position deutlich zu machen.

Die Landesregierung schreibt in der Antwort auf die Kleine Anfrage selbst, dass das Land aufgrund der 60 Millionen € Bundesmittel 4,5 Millionen € Mehreinnahmen hat. Ich sage jetzt einmal: Das Land hat 4,5 Millionen € Mehreinnahmen, den Kommunen fehlen 2,5 Millionen €. Da ist noch ein bisschen Luft nach oben. Denn der Rückgang der Gesamteinnahmen führt auch schon zu weniger Abgaben.

Wer ein fairer Partner der Kommunen sein will, darf die Kommunen da nicht alleine lassen. Das werden wir im Fokus haben und während der Anhörung und der Beratung im Innenausschuss deutlich machen. – Vielen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Herr Kollege Rudolph, vielen Dank. – Als nächster Redner spricht Herr Kollege Bauer von der CDU-Fraktion. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bin kein Spielbankexperte. Aber ich verstehe die Aufregung des Kollegen Rudolph nicht ganz. Wir haben vier herausragende Standorte in Hessen. Die vier Kommunen sind in einer guten Verfassung, wie die Kommunen insgesamt in Hessen. Über 90 % der Kommunen haben einen ausgeglichenen Haushalt. Sie erwirtschaften sogar Überschüsse. Es gab nie mehr Geld für die Kommunen insgesamt. Ich glaube, dass diese vier Standortkommunen mit ihren Überschüssen nicht zu den Not leidenden Kommunen in Hessen zählen.

Ich will auf das Thema insgesamt zurückkommen. Der Gesetzentwurf befasst sich mit Änderungen des Hessischen Spielbankgesetzes. Betroffen sind die vier genannten Spielbanken bzw. Casinos. Gemessen an der Größe unseres Landes, ist Hessen damit kein großer Spielbankenstandort.

Was an Quantität fehlt, macht Hessen mit seinen Spielbanken bekanntlich an der Qualität wett. Die Spielbank in Wiesbaden ist eine der größten und schönsten und eine der Topadressen in Deutschland.

(Gerhard Merz (SPD): Da wird auch nur gewonnen!)