Deshalb werden wir auch heute schon einen entsprechenden Beschluss fassen. Das haben wir vereinbart. Es macht keinen Sinn, unseren Dringlichen Antrag einem Ausschuss zu überweisen, dem Rechtspolitischen Ausschuss oder wem auch immer. Wir müssen das heute beschließen, damit wir morgen entsprechend arbeiten können. Wir haben uns bereits für morgen im Untersuchungsausschuss verabredet.
Herr Kollege Rudolph, ich nehme gern zur Kenntnis, dass ich der Verursacher der einen oder anderen Pressemitteilung der SPD-Fraktion bin. Ich freue mich aber noch mehr darüber, dass ich Verursacher dafür bin, dass wir durch die Einvernahme der Zeugin Görtz Dinge erfahren haben, mit denen man zunächst nicht rechnen konnte, und dass wir jetzt durch weitere Zeugenbefragungen herausfinden können, ob es dort noch etwas zu ermitteln gibt. Wir machen mit dieser sachbezogenen Arbeit weiter, wie wir das bisher gemacht haben.
Herr Kollege Schaus bedauert, dass wir mit seiner Fraktion keine gemeinsamen Anträge machen. Es wurde Ihnen in diesem Parlament – das war keiner aus unserer Fraktion, sondern jemand aus einer anderen – vorgehalten, dass DIE LINKE zumindest in Teilen nicht auf dem Boden der freiheitlich-demokratischen Grundordnung steht. Dabei bleibt es. Da machen wir als CDU-Fraktion keine gemeinsamen Anträge. Frau Kollegin Wissler, wissen Sie, ob Sie bei den Diäten mitstimmen oder nicht, ist mir so egal, als ob in China ein Sack Reis umfällt oder ob in Holland ein Fahrradschlauch platzt.
Herr Kollege Schaus sagte, wir, die Mitglieder der CDU, hätten kein Interesse an der Aufklärung. Ich weise das mit aller Entschiedenheit für meine Fraktion und für die Damen und Herren, die für uns in diesem Ausschuss sitzen, zurück.
Ich darf daran erinnern, dass wir es gemeinsam mit den Mitgliedern des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN waren, die den Einsetzungsbeschluss so formuliert haben, dass man mit ihm arbeiten kann, und dass wir die Idee hatten, einen Beauftragten zu installieren, der uns hilft, das Universum der Akten in der ganzen Bundesrepublik Deutschland zu sichten, damit wir endlich vernünftig arbeiten können.
Wir waren es, die dann das sogenannte Wiesbadener Verfahren entwickelt haben. Das ist ein Verfahren, das es uns als Abgeordnete ermöglicht, derart in die Akten einzusteigen, dass wir sogar mehr als die Mitarbeiter des Landesamtes für Verfassungsschutz sehen können. Das Wiesbadener Verfahren geht über das hochgelobte Treptow-Verfahren in Berlin hinaus. Wir sind mit diesem Untersuchungsausschuss transparenter, als es sonst irgendein Untersuchungsausschuss in der Bundesrepublik Deutschland ist oder war.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Um jedes Blatt Papier muss man in diesem Untersuchungsausschuss nach wie vor kämpfen!)
Während sich die Mitglieder aller anderen Fraktionen an den Proporz halten, dürfen Sie entsprechend auftreten.
(Hermann Schaus (DIE LINKE): Durch Wiederholung wird es nicht wahrer! – Weitere Zurufe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Herr Kollege Schaus, das hat keinen Sinn. Ich habe kein Interesse daran, Sie zu überzeugen. Ich weiß, dass das hoffnungslos ist. Wissen Sie, es gibt auch eine Chronistenpflicht.
Da diese Rede stenografiert wird, ist es wichtig, dass derjenige, der sich wirklich sachlich mit dem NSU-Untersuchungsausschuss befassen will, weiß, wer diesen Untersuchungsausschuss tatsächlich zum Laufen gebracht hat und wer sachlich mitarbeitet.
(Beifall bei der CDU – Janine Wissler (DIE LIN- KE): Die Mitglieder der CDU-Fraktion, oder was? – Weitere Zurufe)
Vielen Dank. – Kolleginnen und Kollegen, ich habe keine weiteren Wortmeldungen. Damit ist die Debatte zu den Tagesordnungspunkten 57 und 72 beendet.
Die antragstellende Fraktion hat den Antrag unter Tagesordnungspunkt 57, Drucks. 19/5276, zurückgezogen.
Ich habe der Diskussion entnommen, dass wir den Dringlichen Antrag direkt abstimmen. Also rufe ich den Dringli
chen Antrag, Drucks. 19/5300, zur Abstimmung auf. Wer dem Dringlichen Antrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder aller Fraktionen des Hauses. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Der Stimme enthalten hat sich Frau Abg. Öztürk.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 (Haushaltsgesetz 2018/2019) – Drucks. 19/5237 –
Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2017 bis 2021 – Drucks. 19/5274 –
Die vereinbarte Redezeit beträgt 20 Minuten pro Fraktion. Zur Einbringung des Gesetzentwurfs erteile ich Herrn Staatsminister Schäfer das Wort.
Mir ist es eine große Freude und Ehre, Ihnen heute den Entwurf des Haushaltsplans … sowie die mittelfristige Finanzplanung … vorlegen zu können. Beide Werke kombinieren zwei Ziele, … sowohl meiner Arbeit als auch die der gesamten Hessischen Landesregierung …: erstens die zur Einhaltung der Schuldenbremse notwendige Konsolidierung des Landeshaushalts und zweitens die Wahrung der Zukunftsfähigkeit des Landes durch die Sicherung der dafür erforderlichen Investitionen, insbesondere in den Bereichen Bildung, Forschung und innere Sicherheit.
Der eine oder andere mag vielleicht ein Déjà-vu-Erlebnis wähnen. Ich habe mit der Erlaubnis der Frau Präsidentin aus meiner ersten Haushaltsrede als Finanzminister im Jahr 2010 zitiert. Wer Freude am Lesen hat, kann Seite 3572 des Protokolls aus der 18. Wahlperiode – es war die 53. Sitzung – zu Rate ziehen. Damals hatte ich nach zehn Tagen im Amt das Vergnügen, Ihnen den Entwurf des Haushaltsplans für das Jahr 2011 und die mittelfristige Finanzplanung bis zum Jahr 2014 vorzustellen.
Der eine oder andere mag sich vielleicht noch daran erinnern. Damals wurde mir aus den Reihen der Sozialdemokraten in Aussicht gestellt, ich würde für diese Haushaltspolitik gemeinsam mit meinem Amtsvorgänger Karlheinz Weimar verhaftet.
Heute wird mit attestiert, ich würde wie der Onkel eines relativ glücklosen Erpels aus Entenhausen in Geld schwimmen.
Meine Damen und Herren, Sie sehen, die Vorwürfe haben sich strukturell etwas verändert. Das hat etwas damit zu tun, dass die kontinuierlich gemachte Haushaltspolitik seit dieser ersten Rede unglaublich erfolgreich war.
Heute können wir mit Fug und Recht sagen: Wir haben es geschafft. Die Konsolidierung des Haushalts ist an einem Ziel angelangt. Mit dem Doppelhaushalt für die Jahre 2018 und 2019 wird dem Land wahrhaft Historisches gelingen. Wir machen Schluss mit neuen Schulden und legen erstmals seit der großen Haushaltsreform Ende der Sechzigerjahre – das war, als ich einen hessischen Kindergarten mit mittlerem Erfolg betrat – einen Entwurf vor, der ohne Nettokreditaufnahme auskommt.
Gute Rahmenbedingungen, aber auch manche mutigen und notwendigen Entscheidungen haben es ermöglicht, den Haushalt erfolgreich zu konsolidieren und Ihnen heute einen ausgeglichenen Haushalt vorzulegen.
Wir gehen mit dem Doppelhaushalt aber auch noch einen entscheidenden Schritt weiter. Ab dem Jahr 2019 wollen wir dauerhaft mit dem Abbau von Altschulden beginnen. Wir werden dafür im Jahr 2019 einen Betrag von 100 Millionen € vorsehen. In den Jahren 2020 und 2021 wollen wir den Tilgungsbetrag auf dann jeweils 200 Millionen € an Altschulden verdoppeln. Wir nehmen damit jeder Hessin und jedem Hessen – ob groß, ob klein, ob alt, ob jung – eine Schuldenlast von rund 80 € von den Schultern. Meine Damen und Herren, wir schaffen damit beim Schuldenstand die dauerhafte Trendwende, ganz im Sinne einer nachhaltigen Finanzpolitik.
Dass wir hier auf einem richtigen Weg sind, kann jeder sehen, der sich mit dem Landeshaushalt beschäftigt. Zur Erinnerung: Bereits im Jahr 2015 konnten wir den Haushalt im Vollzug wieder mit einem leichten Finanzierungsüberschuss abschließen. Das war 2015 – fünf Jahre, bevor wir es hätten tun müssen.
Im Lichte der hohen Flüchtlingsmigration und der damit verbundenen Unwägbarkeiten haben wir damals noch bewusst darauf verzichtet, die Neuverschuldung auf null abzusenken. – Vielleicht können die Kollegen einmal zuhören. Das erleichtert die Debatte nachher doch beträchtlich.
Die Redner sind auch gelegentlich ein bisschen empfindlich, wenn auf der Regierungsbank gesprochen wird.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Allgemeine Unruhe – Glockenzeichen der Präsidentin)
Meine Damen und Herren, im vergangenen Jahr war es im Vollzug nicht nur möglich, auf neue Schulden zu verzichten, sondern sogar Altschulden in Höhe von 200 Millionen € zu tilgen. Auch im laufenden Jahr bin ich wieder ausgesprochen zuversichtlich, dass es uns gelingt, am Ende des Jahres die Haushaltsführung zumindest mit einer schwarzen Null abschließen zu können. Das alles zeigt, dass der ab dem Jahr 2020 geltende Verfassungsauftrag – keine neuen Schulden – bereits jetzt gelebte Realität in unserem Bundesland ist. Darauf können wir uns alle freuen.
Darauf bin ich aber auch ganz persönlich stolz: stolz auf die Arbeit einer Koalition, die bereit war, diesen nicht ganz einfachen Weg in jeder Phase mitzugehen; vor allem aber stolz auf die Arbeit der vielen Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, die die Arbeit an diesem Doppelhaushalt und den Haushalten der Jahre zuvor ermöglicht haben. Meine Damen und Herren, darauf bin ich in besonderer Weise stolz.