Frau Präsidentin, liebe Kolleginnen und Kollegen! Eigentlich sind es vier Punkte, aber ein Thema. Deshalb versuche ich, dies zunächst ein Stück weit zu strukturieren. Ich beginne mit dem Gesetzentwurf, der es am einfachsten macht. Das ist der Gesetzentwurf, den die Landesregierung eingebracht hat, der notwendig geworden ist, um jetzt ein paar Dinge, die in der Sozialgesetzgebung sozusagen vorgegeben sind, anzupassen. Deshalb stimmen wir – die Berichterstattung hat es schon deutlich gemacht – diesem Gesetzentwurf zu, um das vorweg zu sagen, weil er aus unserer Sicht und aus Sicht vieler Fraktionen im Ausschuss zwingend notwendig ist.
Der zweite Teil ist der Antrag der Fraktion der FDP, die sich mit der Ausbildung von Taubblinden-Assistenten beschäftigt. Das ist ein Thema, das in der Anhörung zu dem eben genannten Gesetzentwurf und zu dem Gesetzentwurf, auf den ich gleich noch zu sprechen kommen werde, noch einmal so richtig aufgeschlagen ist, wenn ich das so sagen darf.
Ich gehe davon aus, dass der Antrag der FDP an den Sozialpolitischen Ausschuss überwiesen wird und wir dort die Gelegenheit haben werden, hierüber ausführlich zu sprechen. Um es vorweg zu nehmen: Er trifft, was uns die Anzuhörenden nahegebracht haben. Wir werden diesem Antrag unsererseits daher auf jeden Fall beitreten.
Dritter Punkt. Ich komme auf den Gesetzentwurf, den ersten, der vorliegt, zu sprechen, also auf den Gesetzentwurf der SPD-Fraktion, wo es darum geht, im Landesblindengeldgesetz für die Gruppe der Taubblinden ein doppeltes Blindengeld auszuzahlen. Wir haben das hier bereits in erster Lesung besprochen. Als ich den Gesetzentwurf für meine Fraktion einbringen durfte, habe ich auf die Besonderheit dieser Gruppe von behinderten Menschen hingewiesen.
Ich wiederhole mich, wenn ich sage: Das ist nicht die Addition von zwei Behinderungen, also von blind und taub, sondern die Menschen sind so sehr beeinträchtigt, dass wir gar von einer eigenen Behinderung in einem besonderen Maße sprechen müssen, und deshalb haben wir den Gesetzentwurf eingebracht. Nachdem abgefragt worden war, wie viele Menschen es sind, kamen wir – das war die Mel
dung aus dem Sozialministerium – auf 30 Personen. In der Anhörung ist deutlich geworden – ich beschreibe das deshalb so ausführlich –, dass es mindestens zehnmal so viele sind, die sich aber in der Öffentlichkeit nicht zeigen, die gar nicht vor die Tür können, weil sie derart gehandicapt sind, dass sie über weite Strecken vom gesellschaftlichen Leben und von der Teilhabe ausgeschlossen sind. Ich habe bei den vielen Anhörungen, die wir im Sozial- und Integrationspolitischen Ausschuss haben, selten eine so beeindruckende Anhörung erlebt, wo deutlich geworden ist, um welche Personengruppe es sich hier handelt.
Ich sage es noch einmal: Obwohl wir den Gesetzentwurf eingebracht haben und mir dies ein Herzensanliegen war, war mir die Dramatik dieser Thematik nicht bewusst. Bis auf eine Ausnahme, aus guten Gründen, haben die Anzuhörenden unisono gesagt: Ja, in diesem Bereich muss dringend etwas geschehen. – Dass damit das Problem, das diese Menschen haben, nicht gelöst ist, ist auch den Antragstellern bekannt. Das ist all denen hinreichend bekannt, die in diesen Themen unterwegs sind.
Ich kenne das Argument der Koalition, die sagt: Wir kommen doch zu diesen Assistenzleistungen; das ist durch das neue Bundesteilhabegesetz alles geregelt. – Ja, das stimmt, aber noch ist es nicht so. Deshalb ist es uns so wichtig, dass wir hier ein deutliches Zeichen setzen. Wir wollen, dass diese Personengruppe, indem wir ihnen den doppelten Satz des Blindengeldes gewähren, erkennt, dass wir ihre Situation sehen, dass sie von uns gesehen werden und wir darum bemüht sind, ihnen einen Weg zu ebnen, ein Stück weit mehr in diese Gesellschaft hinein. Das ist ein wichtiger Beitrag, den wir für diese Gruppe leisten können und der, wie ich finde, geleistet werden muss.
Ich kenne die Argumentation der Koalition. Über diese wurde sich im Ausschuss ausgetauscht. Aber, ich glaube, es geht Ihnen wie uns, denn wir haben in der Anhörung in der Tat neue Argumente gehört. Wenn es nicht so wäre, wenn es nicht so ist, dann wollen wir Ihnen auf jeden Fall die Gelegenheit geben, weiter darüber nachzudenken. Wir beantragen deshalb jetzt schon die dritte Lesung für dieses Gesetz.
Nun komme ich zum vierten und letzten Punkt. Das ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der sich im Grunde um diesen Themenkreis bewegt. Nur ein kurzes Wort dazu: Hilfe ist manchmal ganz konkret. – Deshalb glauben wir, dass wir der Gruppe der Taubblinden durch unseren Gesetzentwurf einen größeren Dienst erweisen, als wenn wir all die Prüfaufträge und Sondierungsaufträge abarbeiten, die richtigerweise in diesem Antrag stehen. Ich gehe davon aus, dass hier über diesen Antrag abgestimmt wird. Bei dieser Abstimmung werden wir uns enthalten. – Herzlichen Dank.
Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in der Tat zwei Rechtskreise zu beschließen, obwohl es sich um ein Thema handelt. Mit dem Gesetz zur Änderung des Landesblindengeldgesetzes, das von der Landesregierung vorgeschlagen wird, stellen wir sicher, dass blinden und hochgradig sehbehinderten Menschen auch nach der Erhöhung des Pflegegeldes auf der Bundesebene keine finanziellen Nachteile entstehen, sondern die Erhöhung des Pflegegeldes bei diesen Menschen ankommt. Ich glaube, das ist ein guter und richtiger Weg. Dass wir diesen Weg genau so beschreiten sollten, haben wir im Ausschuss gesehen, als uns alle sagten, wir sollten das so machen. Zumindest die meisten haben Zustimmung zu dem Gesetzentwurf signalisiert. Das finde ich gut und richtig. Ich will in Erinnerung rufen, dass wir mit der Höhe des Blindengeldes in Hessen ziemlich weit oben im Bundesvergleich stehen und uns da nicht verstecken müssen.
Ich komme jetzt zu dem Teil, den der Kollege Ernst-Ewald Roth angesprochen und für den er die dritte Lesung beantragt hat. Ich stimme Ihnen zu, dass die Anhörung im Sozialausschuss für das Landesblindengeld von einer hohen emotionalen Dichte war. Ich glaube, das ging den meisten im Ausschuss so. Es hat uns alle sehr beeindruckt, zu erleben und wahrzunehmen, dass es für taubblinde Menschen teilweise Probleme gibt, sich überhaupt Zugang zum Hilfesystem zu erschließen. Es gibt schon jetzt Hilfesysteme für taube Menschen. Es ist nicht so, dass sie keine Unterstützung bekommen. Taubblinde Menschen bekommen das normale Blindengeld, und sie haben nach den Sozialgesetzbüchern auch jetzt schon Anspruch auf Assistenzleistungen. Uns wurde aber sehr nachdrücklich das Problem geschildert, dass die Menschen jetzt nicht an die Assistenzleistungen herankommen – ich will das so platt formulieren –, weil sie es aufgrund ihrer schweren Behinderung einfach nicht schaffen, sich den Zugang zu dem Hilfesystem zu erschließen.
An die Kolleginnen und Kollegen von der SPD gerichtet, wage ich die These: Das lösen wir nicht, indem wir das Blindengeld erhöhen. – Mehr Geld ist immer gut. Aber ich glaube, dass wir das Grundproblem nicht beseitigen. Da setzt der Antrag an, der Ihnen die Koalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN vorgelegt hat. Wir wollen nämlich auch an die Basis gehen. Wir wollen genau herausbekommen, was diese Menschen überhaupt benötigen. Es stellte sich nämlich heraus, dass auch die Fachleute in der Sozialverwaltung mit der Feststellung überfordert waren, was diese Gruppe eigentlich braucht. Sie kennt diese Fälle eigentlich gar nicht.
Deshalb ist es gut und richtig, zu schauen, was diese Menschen eigentlich brauchen. Wir wollen ihnen nämlich helfen. Deshalb ist es gut und richtig, zu schauen, welche Assistenzleistungen künftig überhaupt gefordert werden. Da bietet das Bundesteilhabegesetz genau den richtigen Weg. Es will nämlich zielorientiert und personenzentriert ermitteln, welche Hilfeleistungen diese Menschen brauchen. Genau diesen Weg wollen wir gehen, indem wir die Landesregierung bitten, bei der Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes ganz genau hinzusehen und zu fragen, was diese Menschen eigentlich benötigen. Dann können wir das zielgenau fördern und schauen, wo wir diesen wirklich schwer gebeutelten Menschen – das können wir durch die Bank feststellen – solche Hilfe zur Verfügung stellen, die ihnen aus ihrer Isolation hilft. Wir haben sehr beein
druckende Beispiele von Isolation geschildert bekommen. Die Hilfe soll eine Teilhabe am gesellschaftlichen Leben ermöglichen. Teilhabe ist der Dreh- und Angelpunkt im Bundesteilhabegesetz. Es geht nicht darum, dass wir Hilfe vorenthalten wollen. Es geht darum, dass wir eine ganz genaue und zielgerichtete Basis schaffen wollen, damit taubblinde Menschen künftig adäquat am gesellschaftlichen Leben teilhaben.
Sie können aus dem Antrag, den Ihnen die Koalition vorgelegt hat, sehr genau ersehen, dass wir uns intensiv mit den Ergebnissen der Anhörung beschäftigt haben. Wir haben die geschilderten Probleme aufgenommen. Wenn man in ein anderes Heim in einem anderen Bundesland kommt, geht es darum, dass man plötzlich kein Blindengeld mehr bekommt. All diese Dinge haben wir in den Antrag aufgenommen, um sicherzustellen, dass hier nichts verloren geht.
Ich wäre Ihnen dankbar, wenn wir den Antrag in großer Ruhe beraten, damit wir die richtigen Stellschrauben drehen, statt einfach zu sagen: Wir müssen ein bisschen mehr Geld ausgeben. – Entschuldigen Sie den etwas flapsigen Ausdruck. Das löst das Problem nicht. Deshalb ist mein Petitum, den Hilfebedarf zielgenau zu eruieren und dann zu handeln. Das hilft aus Sicht von CDU und GRÜNEN viel mehr, als jetzt das Blindengeld zu erhöhen. Das kommt aus unserer Wahrnehmung nicht da an, wo Sie es gern hätten. – Ich danke Ihnen für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren! Wir haben im Ausschuss, im Vorfeld und im Vorfeld des Vorfeldes – Herr Minister, Sie kennen das – sehr intensiv mit den Verbänden über die Frage gesprochen, wie es mit dem Landesblindengeld weitergeht und was mit der Gruppe der Taubblinden ist.
Wir haben es im Ausschuss intensiv besprochen. Ich habe im Ausschuss schon gesagt, es ist für jeden einen schwierige Frage. Dadurch, dass der Bundesgesetzgeber jetzt eine individuelle Lösung getroffen hat, ist es eigentlich so, dass die Taubblinden in ihrer besonderen Betroffenheitslage eine individuelle Versorgung erhalten. Darum kann man die Haltung, die die Regierungsfraktionen hier vertreten, inhaltlich genau so vertreten. Das habe ich im Ausschuss auch nicht kritisiert.
Ich habe deutlich gemacht, warum wir zu einer anderen Entscheidung gekommen sind. Diese Frage war uns ein großes Anliegen. Diese Menschen sind besonders hart betroffen. Für uns ist es nicht vorstellbar, wie man mit dieser
starken Behinderung überhaupt mit dem Leben zurechtkommt, wenn man nichts sehen und nichts hören kann. Das haben wir in der Fraktion sehr intensiv besprochen. Sie wissen, dass wir nicht leichtfertig Geld ausgeben. Aber bei dieser besonderen Gruppe und angesichts der besonderen Belastung dieser Menschen haben wir uns entschieden, diese sehr einmalige Leistung zu ermöglichen. Eine pauschale Sozialleistung gibt es in der Regel gar nicht mehr in der Form. So etwas gibt es nur noch ganz ausnahmsweise.
Die Anhörung war in ihrer Form sehr beeindruckend. Das möchte ich noch einmal sagen. Sie war bedrückend beeindruckend, um es auf den Punkt zu bringen. In dieser Anhörung wurde vorgebracht und war auch in den Anhörungsunterlagen nachzulesen, dass nicht nur diese Behinderung eine große Herausforderung ist, sondern dass das Umfeld, das diese Menschen im privaten oder auch im professionellen Bereich betreut, ebenso eine Herausforderung ist.
Wenn wir diesen Menschen schon nicht helfen können, ihre Behinderung zu überwinden – vielleicht ist das irgendwann einmal technisch möglich –, dann wollen wir zumindest den Menschen, die diese Behinderten betreuen und unterstützen, eine Fortbildung ermöglichen. Deswegen haben wir diesen Änderungsantrag eingebracht und heute zur Debatte gestellt.
Bei der Frage, ob man eine individuelle Leistung oder eine pauschale Leistung zusätzlich möchte, kann man unterschiedlicher Meinung sein. Will man dieses wichtige Projekt, das ist in der Anhörung auch noch einmal deutlich geworden, eine Professionalisierung der Betreuung, die nicht viel Geld kosten muss – Herr Minister, wenn Sie diese Gespräche schon geführt haben, können Sie uns vielleicht etwas dazu sagen – und in einer Kooperation möglich ist, dann sollten wir das ermöglichen. Dafür werbe ich noch einmal. Vielleicht gibt es einen gemeinsamen Antrag, vielleicht hat das Ministerium auch schon alles gemacht. Wir wollten es mit diesem Antrag noch einmal zum Thema machen. Wir hoffen, dass wir zumindest im Ausschuss Bewegung in diese Richtung erzeugen konnten.
Aus meiner Sicht ist sonst alles ausführlich zu diesem Thema gesagt worden. Ich habe unsere besondere Einschätzung der Lage noch einmal dargestellt und hoffe, dass wir bei dem einen Punkt, den ich eben noch einmal genannt habe, bei der Assistenz, eine gemeinsame Lösung finden. Wer den Hut dafür aufhat, ist uns egal, Hauptsache es passiert. – Vielen Dank.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Vorab: Wir stimmen dem SPD-Entwurf zu. Seit dem Haushalt 2012 fordert DIE LINKE ein Gehörlosengeld analog zum Blindengeld. Wir werden dies ergänzend zum Landesblindengeld auch für den Haushalt 2018/2019 fordern, obwohl CDU und GRÜNE bekanntlicherweise den SPD-Entwurf ablehnen.
Wir haben eine bemerkenswerte Anhörung mit betroffenen Menschen gehabt und konnten den Eindruck gewinnen, dass fast alle, die im Raum waren, zum Teil zum ersten Mal mit dieser besonderen Behinderung konfrontiert und echt berührt waren. Das hat aber nichts daran geändert, dass in der anschließenden Ausschussdebatte CDU und GRÜNE wieder gesagt haben, sie würden an der Stelle nicht aktiv. Das finde ich überaus bedauerlich.
Das eine entspricht nicht dem anderen. Man kann nicht in der öffentlichen Anhörung sitzen und sagen, man sei betroffen und beeindruckt, und anschließend zur Tagesordnung übergehen.
Es ist sehr deutlich geworden, dass Nicht-hören- und Nicht-sehen-Können keine Addition zweier Einschränkungen bedeutet, sondern dass es kumulativ ist und die Möglichkeiten der Kommunikation sehr eingeschränkt sind. Die Herausforderungen des täglichen Lebens sind oft gar nicht zu meistern. Die Personengruppe lebt oft völlig isoliert. Nur dann, wenn sie gut von ihrer Familie versorgt wird, hat sie Kontakte nach draußen und kommt einigermaßen gut mit dem Leben klar.
Der Hinweis auf die Umsetzung des Bundesteilhabegesetzes in Hessen, für das noch nicht einmal ein Gesetzentwurf vorliegt und es klar ist, dass es erst 2020 in Kraft treten muss, ist darauf wirklich keine angemessene Antwort. Selbst wenn die Assistenz durch das Bundesteilhabegesetz abgedeckt werden würde, was ich infrage stellen mag, bleibt immer noch ein finanzieller Aufwand, unter anderem für Hilfsmittel, die nicht von der Krankenversicherung finanziert werden, übrig. Es handelt sich um Hilfsmittel, die sehr teuer sind oder die es zum Teil gar nicht gibt. Da, wo kein Markt ist, werden Hilfsmittel oft nicht angeboten. Erst, wenn Menschen in der Lage sind, etwas zu kaufen, kommen auch andere auf die Idee, etwas zu produzieren. Das ist leider häufig so: Die Nachfrage generiert den Markt.
Wir mussten das Gegenteil erleben. Im Rahmen der Gesetzesberatung habe ich den Eindruck gewonnen, dass die Landesregierung das Landesblindengeld abschaffen will. Dieser Eindruck ist aufgrund Ihrer Argumentation entstanden. Es gibt keine einzige Begründung dafür, warum dieser Gesetzentwurf nicht jetzt, wo er aufgerufen ist, in seiner Geltungsdauer um fünf Jahre verlängert wird. Wenn Sie sicherstellen wollten, dass Menschen, die blind sind, nicht beunruhigt sind, hätten Sie an dieser Stelle das gemacht, was Sie immer machen, nämlich hier und jetzt, weil es aufgerufen ist, zu verlängern und nicht irgendeine Begründung dafür zu finden, warum der Turnus jetzt nicht verlängert wird. Das ist unseriös. Sie schaffen damit eine Verunsicherung.
Sie ist doch an uns herangetragen worden. Mit Sicherheit ist sie doch auch an Sie herangetragen worden, da brauchen Sie nicht den Kopf zu schütteln, wir haben diese Verunsicherung nicht erfunden.
Das tut mir herzlich leid, dass Sie nicht wissen, wovon ich rede. Sie sollten einmal mit den Verbänden der Betroffenen sprechen, die können es Ihnen dann noch einmal ge
Damit komme ich zum nächsten Punkt, nämlich zum Antrag der FDP. Ich finde diesen Antrag ausgesprochen gut. Ich habe aber die Bitte an Sie, dass Sie ernsthaft damit umgehen. Es ist doch in diesem Haus üblich, dass Anträge, die von Oppositionsfraktionen kommen, sowieso schon vom Tisch gewischt werden, nur weil sie von Oppositionsfraktionen kommen, egal was deren Gehalt ist. Das ist eine Praxis in diesem Haus, die im Sinne von Demokratie und im Sinne der Interessen von Menschen und der Vertretung der Interessen der Menschen so nicht fortgeführt werden darf.