Protokoll der Sitzung vom 22.11.2017

Daher gibt es zu Recht auch in Hessen eine gute Tradition – seit vielen Jahrzehnten –, die Möglichkeiten für Opfer von Straftaten und damit häufig auch von Zeugen im Strafprozess auszubauen und immer weiter fortzuentwickeln. Dazu gibt es einmal – darin stimme ich auch mit Ihnen überein, Frau Hofmann – die prozessualen Rechte von Opfern, die mit hessischer Begleitung auf Bundesebene in verschiedensten Regierungskonstellationen immer wieder ausgebaut worden sind. Es gab verschiedenste Novellen zum Opferschutz. Inzwischen können die Opfer von Straftaten als Nebenkläger auftreten, sie werden im Strafprozess unterstützt, sie bekommen bei Vorliegen der Voraussetzungen auch einen Nebenklagevertreter gestellt, den das Land dann finanziert.

In der jüngeren Vergangenheit wurde die Möglichkeit entwickelt, im sogenannten Adhäsionsverfahren auch schon zusammen im Strafprozess zivilrechtliche Ansprüche geltend zu machen, sodass die Opfer schneller zu einem Schadenersatzanspruch gegen die Täter kommen und auch zu niedrigeren Kosten, indem sie nicht in einen erneuten Zivilprozess gezwungen werden mit einer erneuten Beweisaufnahme, in dem das Ergebnis des Strafprozesses dann bei der Tatsachenfeststellung zugrunde gelegt wird, son

dern indem sie dann eben diese prozessuale Abkürzung bekommen.

Aber auch die weiteren Angebote, die aus meiner Sicht in der Antwort auf die Große Anfrage sehr gut herausgearbeitet worden sind, sind ganz wichtige Instrumente.

Wir haben erfreulicherweise inzwischen Zeugenzimmer in allen Landgerichten in Hessen – dort, wo die schweren Straftaten abgeurteilt werden. Wir haben vom Land finanzierte eigene Zeugenbetreuer, die den Zeugen und damit auch den Opfern von Straftaten zur Seite stehen. Ganz wichtig ist uns auch die Finanzierung der Opferberatungsstellen, die es quer über das Land verteilt gibt. Sie können schon weit vor dem Strafprozess und auch über den Strafprozess hinaus eine ganz wertvolle und wichtige Hilfe leisten.

Ich sagte es eingangs, die prozessualen Dinge haben eine Tradition. Sie gehen über 30 Jahre zurück. Da fing die Zeugenbetreuung bei den Gerichten schon an. Aber genauso wichtig ist die außerprozessuale Unterstützung.

Die Opferberatungsstellen werden zu großen Teilen durch das Land mitfinanziert, aber sie haben auch andere Finanzierungsquellen. Das halten wir auch bei außerstaatlichen Institutionen für wichtig, dass es noch weitere Geldquellen gibt. Aber es gibt eben auch einen erheblichen Beitrag des Landes.

Da uns das so wichtig ist, sind sich die Regierungsfraktionen auch einig, dass mit dem Haushalt 2018, den wir gerade beraten, die Bereiche Prävention und Hilfe weiter gestärkt und ausgebaut werden sollen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich will jetzt nur noch drei Punkte exemplarisch nennen. Einmal wird die Förderung der Opferhilfevereine ausgebaut. Das halten wir für richtig. Die Zuwendungen steigen insgesamt um 100.000 €. Das ist immerhin eine Steigerung um 15 % des bisherigen Aufwandes. Wir haben weiteres Geld in gleicher Größenordnung für ein Projekt zum Schutz vor häuslicher Gewalt vorgesehen, und es gibt noch einmal 100.000 € für die Prävention von Internetbetrügereien. Auch das ist ein Tätigkeitsfeld, wo es immer mehr Opfer von Straftaten gibt und oft eine hohe Schamgrenze besteht, diese anzuzeigen und auch vor Gericht zu bringen. Aber wenn dies niemand tut, dann können die Täter eben ungehindert immer weitermachen.

Am allerbesten ist es selbstverständlich, wenn Bürger gar nicht erst Opfer von Straftaten werden.

Damit komme ich zurück zum Beginn meiner Ausführungen, die ich jetzt zusammenfassen möchte: Wir bauen den Opferschutz, die Opferhilfe aus, fördern das stärker als bisher. Wir sind uns erfreulicherweise parteiübergreifend einig, immer wieder in Schritten den Opferschutz und den prozessualen Schutz auszubauen.

Da kann ich feststellen, dass die Antwort auf die Große Anfrage gut herausgearbeitet hat, dass wir hier parteiübergreifend eine jahrzehntelange gute Tradition haben. Die wollen wir gemeinsam fortentwickeln. Ein Beitrag steckt im Haushalt 2018.

Ich wünsche mir auch für die Zukunft, dass wir dieses Thema im Interesse derjenigen, über die wir hier sprechen, die Opfer von Straftaten, die es leider trotz aller Bemühungen immer wieder gibt, weiter so gemeinsam, ohne Schaum

vor dem Mund, sachorientiert fortentwickeln. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Heinz. – Als nächster Redner spricht nun Kollege Dr. Blechschmidt von der FDP-Fraktion. Bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ein Rechtsstaat muss die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, die Resozialisierung der Straftäter und den Opferschutz im Blick haben. Keinesfalls darf bei den Menschen der Eindruck entstehen, dass sich der Rechtsstaat nicht genügend um die Opfer von Straftaten kümmert.

Deshalb bin ich sehr froh, dass heute hier im Landtag die Antwort auf diese Große Anfrage diskutiert wird. Ich sage auch einen Dank an die SPD für die Fragestellungen, und danke für die Beantwortung, Frau Ministerin, die aufgezeigt hat, welches Spektrum da besteht. Ich glaube auch, dass wir als Landtag ein größeres Augenmerk auf Große Anfragen richten müssen, weil diese Diskussion auch etwas frühzeitiger hätte geführt werden können. Die Große Anfrage ist seit Juni abgearbeitet. Ich habe sie immer wieder auf der Tagesordnung gehabt. Die Behandlung fiel durch unsere Geschäftsordnung hinten runter, wie letztlich auch die drei Anfragen, die am Freitag auf der Tagesordnung stehen werden, die es auch verdient hätten, weil es wichtige Themen sind – da gebe ich dem Kollegen Heinz auch recht –, einmal grundlegend im Landtag diskutiert zu werden, und das vielleicht frühzeitiger, als die Geschäftsordnung das zulässt.

Ich bitte wirklich, dass wir entsprechend dem Vorstoß meiner Fraktion – das ist im Ältestenrat durch die parlamentarischen Geschäftsführer und auch durch Herrn Lenders gemacht worden – etwas ändern, damit wir die Großen Anfragen in aller Ruhe so debattieren können, wie es heute geschieht, aber eben frühzeitiger und nicht ein gutes halbes Jahr nach der Einbringung, sondern im Reigen der anderen Anträge und Anfragen. Ich glaube, dass auch diese Anfrage deutlich macht, dass die Thematik eine ganz wichtige ist.

(Beifall der Abg. Wolfgang Greilich (FDP) und Heike Hofmann (SPD))

Wir diskutieren heute – damit will ich zurückkommen – die Antwort auf die Große Anfrage der SPD zum Opferschutz in Hessen. Auch ich habe die 28 Seiten – das ist also eine richtige Fleißaufgabe bei den acht Fragestellungen, aber erst recht eine Fleißaufgabe, Frau Ministerin, sie zu beantworten – durchgearbeitet und habe Punkte gesehen, die ich kenne, und auch sehr viele Punkte, die mir auch als Jurist neu waren, wo ich gesagt habe, aha, es ist ja ganz gut, das wieder einmal zur Kenntnis zu nehmen. Deshalb – wie gesagt – ist die Thematik heute eine ganz wichtige.

Ich möchte noch einmal anführen – das ist unisono durch den Beitrag der Vorredner deutlich geworden –, dass das ein langer Zeitraum ist. Ich möchte vier, fünf Punkte auf

zeigen, um einfach einmal deutlich zu machen, dass es auch überparteilich so gehandhabt wird.

Wir haben zwei Opferrechtsreformgesetze gehabt – einmal 2004 und dann 2009; das wird eingangs der Antwort sehr schön herausgearbeitet –, wir haben seit 1992 auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums den Landespräventionsrat, wir haben verschiedene Präventionsmaßnahmen, haben die Präventionsoffensive im Jahr 2008 gehabt. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, der sehr schön in der Antwort dargestellt worden ist. Das ist auch ein Gesichtspunkt – das hat auch der Kollege Heinz herausgearbeitet –, was die Gefahrenabwehrmaßnahmen und den professionellen Umgang mit Opfern angeht, dass durch die Einführung der §§ 406i ff. der Strafprozessordnung die Opferrechte gestärkt wurden.

Dann – das wusste ich nicht mehr, habe es aber noch einmal gelesen – haben wir bereits seit 1993 in Frankfurt am Justizstandort die Zeugenbetreuung, die sehr professionell durchgeführt wird und auf die alle Parteien in Hessen stolz sein können. 1993 ist ja einige Zeit zurück, und das zeigt auf, dass der Opferschutz immer im Fokus aller stand und als wichtig erachtet wurde.

Deshalb begrüßt auch die FDP-Fraktion ausdrücklich diese Große Anfrage und die Antwort darauf mit der dazu gemachten Bemerkung, das in Zukunft vielleicht frühzeitiger und pointierter zu diskutieren und es nicht nach hinten zu schieben.

(Beifall des Abg. Wolfgang Greilich (FDP))

Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anfrage hat aufgezeigt – viele Punkte sind auch schon durch die beiden Vorredner abgearbeitet worden –, dass der Staat gehandelt hat, im letzten Jahrzehnt insbesondere, dass er aber sicherlich schon in den letzten Jahrzehnten verstärkt Opferrechte in das Strafverfahren einbezogen hat.

Angeführt wurde bereits das Recht auf Akteneinsicht, auf Information, auf eine Videovernehmung – ganz wichtig – und auf die Beiziehung eines Opferanwalts.

Diese Verfahrensrechte sind ganz wichtige Errungenschaften. Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Strafverfahren sehr täterzentriert ausgestaltet ist. Der Kollege Heinz hat Ausführungen dazu gemacht. Auch die Beispiele der Kollegin Hofmann am Anfang ihres Redebeitrags haben gezeigt, dass hinter jedem Opfer, das etwas erleidet, ein Täter steht. Da die Strafprozessordnung sehr täterorientiert ist, was rechtsstaatlich auch geboten ist, muss der Opferschutz aber umso mehr im Fokus stehen. Das Opfer ist nur Zeuge, allenfalls Nebenkläger. Die Rechte der Opfer haben wir gestärkt. Gleichwohl verdient, da dürfen wir nicht innehalten, der Opferschutz weiterhin unser aller Augenmerk. Das heißt, wir müssen sehen, welche Maßnahmen hier noch fehlen. Auch diese Große Anfrage, über die wir heute reden, soll dazu dienen, aufzuzeigen, welche Maßnahmen in Zukunft noch verstärkt werden müssen, um den Opferschutz auszubauen. Wir dürfen nicht innehalten. Ein Zwischenstand ist erreicht; wir müssen aber weitergehen und den Opferschutz weiterhin im Fokus halten.

In Kenntnis dessen, dass Opferschutz immer auch bedeutet, mit körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen einer Tat umzugehen, wollen wir auch künftig mit Ihnen darüber diskutieren, ob die Gründung einer hessischen

Opferschutzstiftung Sinn machen würde und wie diese ausgestaltet werden kann.

Wir wollen aber auch Auskunftsrechte im Strafvollzugsrecht verankern – das gilt nicht nur für Hessen –, weil wir durchaus sehen, dass das in Einzelfällen Sinn macht, gerade wenn es nicht um „normale“ Kriminalität geht, sondern um gravierende Verletzungen von Personen durch körperliche Gewalt, durch Sexualstraftaten und sonstige Verbrechen. Wir wollen auch die Täter-Opfer-Ausgleichsmaßnahmen verstärken.

(Beifall bei der FDP und bei Abgeordneten der SPD)

All das sind Gesichtspunkte, die wir bei all dem, was auf 28 Seiten als Erfolgsbilanz aufgezeigt wird, auch künftig im Auge behalten müssen. Ich habe die Vorschläge genannt, die wir im nächsten Jahr in die parlamentarische Beratung einspeisen wollen. Deshalb ist die Große Anfrage auch unter diesem Gesichtspunkt als gut zu bezeichnen und wird von uns ausdrücklich begrüßt.

Es bleibt festzuhalten: Der Opferschutz endet nicht mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Vielmehr bedarf es eines umfassenden Konzepts, das die Opfer von Straftaten mit ihren körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen nicht alleine lässt. Wir sollten das Thema im Auge behalten. Die Behandlung der Antwort auf die Große Anfrage ist eine gute Gelegenheit, um deutlich zu machen, dass der Opferschutz von allen Parteien gleich gesehen wird, nämlich als ein Punkt, wo wir zwar viel erreicht haben, aber noch mehr erreichen müssen. Der Opferschutz ist kein geeignetes Terrain für Wahlkämpfe und für parteipolitisches Kalkül. Daher beteiligen wir Freien Demokraten uns gerne an weiteren fraktionsübergreifenden Initiativen zur Verbesserung des Opferschutzes – das sage ich ausdrücklich – und freuen uns, wenn Sie uns Ihre Ideen mitteilen und unsere Ideen unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam den Opferschutz in Hessen stärken.

(Beifall bei der FDP sowie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank, Herr Kollege Blechschmidt. – Als Nächste spricht nun Frau Kollegin Förster-Heldmann für BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Bitte schön, Frau Kollegin, Sie haben das Wort.

Sehr geehrte Frau Präsidentin, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich finde schon, dass wir ein besonderes Augenmerk auf die Opfer legen müssen, und ich finde auch, dass wir feststellen müssen, dass sich die Polizeiarbeit in den letzten Jahren ganz entscheidend verändert hat. Sie hat nun nämlich die Opfer und nicht nur die Täter im Blick, und sie bezieht die Folgen einer Tat bei der Gesamtbetrachtung eines Straftatbestandes ein.

Ich danke für die umfangreiche Beantwortung der Großen Anfrage. Ich habe zuerst überlegt, ob ich mir die Mühe mache und die vielen kleinen Maßnahmen, die man als Exzerpt aus der Beantwortung dieser Großen Anfrage herausziehen kann, vorlese und sie als Basis für meine zehnminütige Rede nehme; aber dann habe ich gedacht: Lesen können Sie selbst, insofern muss ich Ihnen das nicht vorlesen.

Festzustellen ist aber, dass wir ein sehr großes Netzwerk haben, das sehr viele Bereiche des Opferschutzes einbezieht, zum einen in den Strafprozessen und zum anderen in dem, wie wir Opfer tagtäglich erleben. Man muss sich einfach einmal klarmachen, dass sich das Thema „Opfer – und wie man mit ihnen umgeht“ in den letzten Jahren total verändert hat, weil wir ja nicht mehr nur von Opfern im Zusammenhang mit einer Straftat reden können, sondern es mit Opfern zu tun haben, die aus verschiedenen Zusammenhängen in unserer Gesellschaft „entstehen“, und wir einfach sagen müssen: Da brauchen wir in jedem Fall entsprechende Hilfemaßnahmen.

Ich gebe ein Beispiel und nenne den Verein „Wildwasser“. Den kenne ich aus meinem eigenen Umfeld. Das ist eine Institution – Frau Hofmann, Sie kennen sie garantiert –, die sich speziell um Fälle von Kindesmissbrauch kümmert. Dass es solche Fälle gibt, ist eine Tatsache, der wir uns stellen müssen. Diese Fälle werden häufig nicht in Strafverfahren geahndet, aber es gibt Hilfen für die Opfer. Diese Hilfen müssen wir leisten, weil wir eben wissen, dass es Opfer gibt. Dafür gibt es ein großes Netzwerk.

Ich will eigentlich gar nicht so lange zu diesem Thema reden, aber ich habe eine Frage zu Ihrer Presseerklärung, Frau Hofmann. Sie schreiben in der Presseerklärung – und zwar im Zusammenhang mit Richtern und Staatsanwälten –, dass ein hohes Maß an Sensibilität und Empathie ohne eigene Gewalterfahrung schwer zu erreichen ist. Dieser Satz hat mich ein bisschen erstaunt, weil ich ihn erstens nicht verstanden habe und zweitens finde, dass er nicht professionell klingt. Selbstverständlich brauchen wir alle Sensibilität und Empathie, aber das darf doch nicht davon abhängig sein, wie viel eigene Erfahrung wir in einer Opferrolle haben. Vielleicht können Sie dazu etwas sagen. Vielleicht habe ich Sie auch falsch verstanden, was ich sehr hoffe.

Gerade im Opferschutz ist in den letzten Jahren viel passiert. Wir müssen aber feststellen: Der beste Opferschutz ist, Straftaten zu vermeiden. Dazu gehört ganz vieles. Dazu gehört die Arbeit der Frauenhäuser, dazu gehört zu einem großen Teil die Gemeinwesenarbeit, und es gehören vor allem die Mittel dazu, die das Land Hessen den Kommunen zur Verfügung stellt, die den Gemeinden und Städten die Möglichkeit geben, in ihrer Gemeinwesenarbeit Schwerpunkte zu setzen.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU, der SPD und der LINKEN)

Ich möchte noch Folgendes sagen. 2003 hatten die Frauenhäuser einen schweren Stand. Das war, denke ich, in vielen Gemeinden und Städten Thema des Tages. Aber eines muss man schon festhalten: Die Streichungen sind mehr als nur ausgeglichen worden. Die Mittel sind erhöht worden, und die Frauenhäuser werden heute vom Land Hessen in einem Umfang unterstützt, wie es ihn noch nie gegeben hat.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Frauenhäuser spielen eine wichtige Rolle: Sie haben nicht nur die Aufgabe, Frauen zu stützen, sondern sie haben eine zentrale Aufgabe in unserer Gesellschaft, nämlich zu sagen: Bis hierhin und nicht weiter. – Insofern freue ich mich darüber, dass das ein Thema im Rahmen des Opferschutzes ist.

Von den lokalen Aktionsplänen haben wir schon gesprochen. Wir haben auch schon von den kommunalisierten Mitteln gesprochen. Ich habe von der Gemeinwesenarbeit gesprochen. Ich denke, unter anderem die Tatsache, dass es Präventionsräte gibt, die sich mit Minderung von Gewaltpotenzialen beschäftigen – auf kommunaler Ebene, aber auch auf der Landesebene –, ist ein Zeichen dafür, dass wir in diesem Bereich eine ganze Menge tun.

Mit „wir“ meine ich uns alle, weil sowohl die Kommune als auch das Land Hessen und der Bund mit im Boot sind. Das müssen wir einfach einmal feststellen. Dann ist da noch die Entscheidung: Was mache ich damit? Gehe ich jetzt in einen bestimmten Bereich des Opferschutzes hinein und sage: „Da muss ich mehr nacharbeiten“, oder schaue ich mir die gesamte Fläche an, und schaue ich, wie diese Teile eigentlich aufgestellt sind und wie viel Eigenverantwortung in diesen Bereichen vorhanden sein muss? – Ich gehöre zu den Leuten, die sagen: Wir müssen uns das insgesamt anschauen. Ich gehöre nicht zu denen, die sagen: Es muss dort aber punktuell nachgearbeitet werden. – Das kann eigentlich nicht unsere Aufgabe sein, sondern das muss die Aufgabe der Träger sein, die vor Ort arbeiten. Wir stellen bereits jetzt eine ganze Menge Mittel zur Verfügung, mehr als jemals zuvor, um genau diese Aufgabe zu bewältigen.