Frank Blechschmidt

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Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich will mir treu bleiben und werde mich kurz und bündig fassen. Ich hatte mir diesen Tagesordnungspunkt ausgesucht, um einige Worte zu äußern. Meine Fraktion hat mich gebeten, zu dem Gesetzentwurf selbst, der – im Gegensatz zu dem anderen Tagesordnungspunkt – mit großem Konsens getragen wird, zu sagen, dass das Gesetz für sich spricht und dass eine große Zustimmung im allgemeinen Interesse liegt.
Ich persönlich will diese Gelegenheit kurz und prägnant, in meiner eigenen Art nutzen, um mich von Ihnen zu verabschieden. Das ist heute meine letzte Sitzung. Meinen eigenen Stil habe ich immer so gepflegt, dass ich zur Sache gesprochen habe und versucht habe, fair zu sein. Ich habe hier sehr viele gute Bekannte und Freunde gefunden, gerade im letzten Jahr. Ich möchte diesen Tagesordnungspunkt nutzen, das darzutun. Es ist eine Frage des Stils, sich ordentlich zu verabschieden. Ich mache das bewusst heute und nutze diesen Tagesordnungspunkt. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist nicht das erste Mal, dass wir über Sammelgesetze, Befristungen und Evaluierungen des Landtags in vorangegangenen Legislaturperioden sprechen. Ich möchte meiner Kollegin Hofmann gleichwohl sagen – ich gehe gleich auf die drei Beispiele ein –, dass das, was heute hier vorgelegt wurde, mustergültig ist. Wir haben das geprüft. Ja, ich schließe mich dem Lob an die Schiedsmänner an. Gleichwohl sage auch ich: Als Rechtsanwalt habe ich gewisse „Wenn und Aber“, die wir vielleicht noch einmal im Ausschuss besprechen können. Dennoch bin ich der Meinung, dass das, was heute vorliegt, mustergültig ist, was dieser Landtag unter Sammelgesetz, Befristung, Evaluierung diskutieren will.
Was Frau Kollegin Hofmann an drei Beispielen deutlich gemacht hat, ist, was wir auch im Ausschuss tun. Wir schauen uns diese Anhörung an und überprüfen, ob es einen Handlungsbedarf gibt. Ob man die Schiedsmänner dann stärken will, ist, glaube ich, kein Gesichtspunkt der Evaluierung, sondern Sache der Fraktionen, die vielleicht ein Gesetzesvorhaben einbringen.
Die anderen beiden Bereiche, das Fischereigesetz und das andere Beispiel, das Sie anführten, sind eine Frage der Evaluierung. Dort müssen wir dann noch einmal kritisch drüberschauen. Wir haben schon andere Beispiele gehabt; ich erinnere an die Diskussion vor eineinhalb Jahren zu einem Sammelgesetz, wo Herr Dr. Wilken und ich problematisiert haben, ob das zu einem Sammelgesetz gehört oder nicht. Ich erinnere mich an uralte Zeiten, vor 15 oder 20 Jahren, als in einem Sammelgesetz nachträglich aufgefallen war, dass etwas versteckt gewesen war, sodass korrigiert werden musste, was in einem Sammelgesetz verabschiedet werden sollte. Das ist hier heute nicht der Fall. Das Sammelgesetz, die Entfristung und die Evaluierung sehen wir, die FDP, heute als mustergültig an. Darüber werden wir beraten.
Ich habe der neuen Referentin auch mitgeteilt, dass dies eines der Beispiele sei, wo Referenten einmal nachschauen müssten. Im Augenblick kann aber nichts problematisiert werden – ich beziehe mich auf das Beispiel, das von der SPD dargestellt wurde –, was sich nicht schon vor eineinhalb Jahren in der ersten Lesung als problematisch dargestellt hätte. Frau Hofmann, das Weitere wird die Beratung bringen. Wir werden uns die Evaluierung anschauen, insbesondere das, was vorgetragen wurde, und prüfen, ob dort ein Bedarf besteht.
Zur Frage, ob die Schiedsmänner gestärkt werden: Ja, ein Schiedsmann muss immer gestärkt werden. Ich halte das hoch. Das ist keine Frage der Evaluierung, sondern eine Frage dessen, was als Gesetzesvorhaben vielleicht auch von den Fraktionen eingespeist werden muss.
Deshalb sage ich hier und heute: Zustimmung von der FDP. Wir warten auf die Beratung im Ausschuss und schauen uns an, was die Anzuhörenden gesagt haben. Zumindest auf den ersten Blick ist das okay. – Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe mir auch bei der ersten Durchsicht Gedanken gemacht, ob man nicht einen Gesetzentwurf von der Landes
regierung hätte erwarten können und müssen. Dann habe ich aber festgestellt, dass das doch ein wichtiges Thema ist, wo vielleicht sogar der andere Weg der richtige ist, nämlich dass wir das für uns alle wichtige Thema – es ist ja kein politisches, sondern ein gesellschaftlich getragenes Thema – in einer entsprechenden Anhörung im Ausschuss beraten sollten. Wir sollten dabei vielleicht über das eine oder andere „Wenn und Aber“ sprechen, weil es für das Thema angebracht ist. Deshalb: Formalkritik ja, aber rein materiell sage ich: Man sollte vielleicht die Gunst der Stunde nutzen, sich des Themas parlamentarisch etwas genauer anzunehmen und das zu würdigen, was meine Vorredner auch gemacht haben.
Herr Pfaff-Greiffenhagen, herzlichen Glückwunsch zu Ihrer Jungfernrede. Das ist ein wichtiges Thema. Es ist schön, dass Sie eine Jungfernrede zu einem solchen Thema halten konnten. Wir werden dem Gesetz heute nicht zustimmen – das war der letzte Satz –, sondern wir werden in die Gesetzesberatung gehen. Die Gesetzesberatung werden wir dann zum Anlass nehmen, auch als FDP das eine oder andere zu hinterfragen oder zu würdigen, so wie ich das auch eingangs dargestellt habe.
Der Dank an die Rettungskräfte – ja, das gehört an die erste Stelle. Das möchte ich hier für die FDP ausdrücklich betonen. Ich glaube, dass die Arbeit der Rettungskräfte von jemandem, der das nicht persönlich erlebt hat – ich bin nicht im Rettungsdienst gefahren, ich habe dort nicht das Entsprechende erlebt –, einfach nicht hoch genug eingeschätzt werden kann.
Vielleicht kann im Kontext der Beratung noch einmal die Kleine Anfrage des Kollegen Rock, der eigentlich für das Thema verantwortlich ist, vom 29. Mai 2017 aufgegriffen werden. Hier wurde schon eine AG „Fachkräftemangel im Rettungsdienst“ eingerichtet. Das kann schon entsprechend eingespeist werden, sodass wir dann das, was mit dem Beruf des Rettungssanitäters zu tun hat, noch einmal würdigen und in unsere Beratungen mit einbeziehen können. Das haben auch die Vorredner schon angekündigt
Meine Damen und Herren, das Thema – das sage ich für die FDP; aber ich glaube das auch für alle hier im Parlament Vertretenen sagen zu können – ist ein von uns allen getragenes gesellschaftliches Thema. Kollege Rock ist – wie auch ich – Mitglied beim Deutschen Roten Kreuz. Ich habe im Hochtaunuskreis mit dem Kollegen Bellino und mit Herrn Banzer viele Jahre im Kreisvorstand zusammengearbeitet. Die beiden sind noch im Kreisvorstand tätig. Das gilt bestimmt auch für die eine oder andere Fraktion, die in einem ehrenamtlichen Bereich tätig sind, wo wir all das honorieren und auch ehrenamtlich mittragen, was hier an Arbeit geleistet wird. Ich erhoffe mir von der Beratung, dass das mit einfließt.
Die Punkte, die die Behandlung des Themas begründen, sind eben schon angesprochen worden: Das sind Anpassungen an die Europäische Dienstleistungskonzessionsrichtlinie. Die Aufgaben des Rettungsdienstes werden weiter gefasst und in den Kontext des Bevölkerungsschutzes gestellt. Die Position des Ärztlichen Leiters des Rettungsdienstes wird gestärkt. Ich habe nur einmal diese drei Beispiele herausgegriffen, um die Bedeutung der Angelegenheit als solche zu betonen. Ich wünsche mir – ungeachtet dessen, wer das Thema jetzt startet – eine gute parlamentarische Beratung, die dem Thema gerecht wird und die insbesondere die Arbeit der Ehrenamtlichen und aller, die dort erwähnt sind, entsprechend würdigt. Es ist auch eine Privi
legierung im Gesetz vorgesehen, die im EU-Kontext wichtig ist.
In der zweiten Lesung wird vielleicht das eine oder andere, was jetzt formal begründet ist, materiell vorgetragen. Vielleicht werden wir dann alle im Nachhinein feststellen, dass der eingeschlagene Weg im Zusammenhang mit dem Rettungsdienstgesetz sogar der richtige Weg ist. Das Thema hat es verdient, dass es in richtiger Form parlamentarisch gewürdigt wird. – Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe für vieles Verständnis, vor allem nach einer Debatte, die wir vorab geführt haben. Für so eine Diskussion bei diesem Tagesordnungspunkt habe ich weniger Verständnis. Ich bin auch froh, dass die Zuschauertribüne nicht so voll ist, sondern die Bürger unten sind und darauf warten, dass wir zu ihnen kommen.
Mit Blick auf die Uhr möchte ich für die FDP festhalten und nehme das auf, was Herr Heinz gesagt hat: Wir stimmen dem Gesetzentwurf zu. Wir werden uns nicht enthalten.
Wir sehen auch, dass es überfällig ist; da gebe ich Herrn Schaus recht. Das problematisierte Fahrrad sehen wir als nicht so erheblich an, dass wir uns enthalten oder dagegen stimmen würden. Wir sehen allerdings auch nicht erfreut, was Herr Kollege Frömmrich gemacht hat, dass wir uns noch rechts und links ein paar um die Ohren hauen, so wie bei der letzten Debatte.
Das Gesetz, das hier ansteht, macht Sinn. Es ist überfällig und bedarf unserer Zustimmung. Ich will das verkürzen, weil ich eine ganz klare Regieanweisung meiner Fraktion habe und dann auch einmal hinuntergehen möchte. Das, was wir im Fokus haben, können wir heute umsetzen. Es ist nicht die letzte Diskussion, sondern die vorletzte.
Herr Heinz, die FDP wird sich nicht enthalten, sondern zustimmen. Die Mehrheit ist etwas größer geworden, die ganze Mehrheit ist noch nicht vorhanden. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Herr Ministerpräsident, ich bin Ihnen sehr dankbar für den Abschlusssatz, was in Hessen gilt. All das, was zu Antisemitismus gesagt wurde, das gilt meines Erachtens auch für den nächsten Tagesordnungspunkt; denn Rechtsstaatlichkeit ist für Deutschland insgesamt ein ganz hohes Gut.
Ich habe gestern die eine oder andere Bemerkung von mir nahestehenden Abgeordneten erhalten. Ich möchte das Thema nicht nur als Jurist, sondern auch als Demokrat hochhalten. Ich glaube schon, dass das Thema nicht nur juristisch wichtig ist und hochgehalten werden muss, sondern dass es uns alle als Demokraten, als Landtagsabgeordnete und jeden Bürger in Deutschland betrifft.
Ich möchte auch hier Radbruch zitieren. Seine Zitate sind etwas alt, aber sie treffen immer noch:
Demokratie ist gewiss ein preisenswertes Gut, Rechtsstaat ist aber wie das tägliche Brot, wie Wasser zum Trinken und wie Luft zum Atmen, und das Beste an der Demokratie gerade dieses, dass nur sie geeignet ist, den Rechtsstaat zu sichern.
Ich glaube, dass das, was er 1946 geschrieben hat, nach wie vor Bestand hat und dass wir alle, die das Grundgesetz hochhalten und das, was wir festgeschrieben haben, daran festhalten müssen.
Ja, in einem Rechtsstaat zu leben, tut auch manchmal weh; denn das kann bedeuten, dass ein Kindermörder wie Gäfgen Schmerzensgeld erhält, weil ihm widerrechtlich Folter
angedroht wurde. Es kann bedeuten, dass man einer rechtsextremen Partei wie der NPD, die nur aufgrund der Tatsache, dass sie für ein Verbot zu irrelevant ist, zugelassen bleibt, ein öffentliches Gebäude für einen Wahlkampfauftritt überlassen muss.
Normalerweise läuft es dann so – das ist der Klassiker aller Jurastudenten in der Vergangenheit, der von der Rechtsprechung so betonsicher ist, dass er nicht wiederholt werden muss –: Die NPD will in die Halle, die Stadt sagt Nein, und die NPD klagt sich ein.
Im Fall von Wetzlar lief dies aus meiner Sicht, aus der Sicht meiner Fraktion leider nicht so. Ich lasse auch dahingestellt – das war der zweite freundliche Hinweis –, ob der Magistrat das insgesamt mitgetragen oder nicht mitgetragen hat, weil das, was rechtsstaatlich gilt, keine Frage der Couleur ist und dessen, was gefällt. Vielmehr ist es das, was rechtsstaatlich von allen zu beachten ist, auch vor Ort.
Hier bleibt festzustellen, dass der Magistrat sich monatelang geweigert hatte, der NPD die Stadthalle zu vermieten, obwohl er juristisch in allen Instanzen unterlegen war. Sogar über eine Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts hat er sich hinweggesetzt, und das mit Rückendeckung des Regierungspräsidiums in Gießen.
Ich möchte hier den Richterbund zitieren, weil er es treffend auf den Punkt gebracht hat:
Dies, so prägnant festgestellt, ist ein Zitat. Das sollte uns allen hier ins politische Buch geschrieben bleiben.
Dafür hat der Magistrat auch eine entsprechende Antwort, ich glaube sogar, eine ironische Klatsche aus Karlsruhe erhalten. Dort wurde in einer Presseerklärung geschrieben:
Offensichtlich bestanden bei der Stadt Wetzlar Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln. Um künftigen Überforderungen von Kommunen in derartigen Situationen vorzubeugen, hat der Vorsitzende des Ersten Senats, Herr … Kirchhof, in einem Schreiben an den Regierungspräsidenten angeregt, vonseiten der Kommunalaufsicht
das muss man sich einmal vor Augen führen –
sicherzustellen, dass gerichtliche Entscheidungen künftig befolgt werden, …
Das geht nicht. Allein das ist ein Hohn.
Das muss man sich hier doppelt und dreifach anhören. Das kann nicht sein. Jetzt kommt es. Was erwidert der Regierungspräsident?
Wir werden die Anregungen des Bundesverfassungsgerichts aufgreifen und prüfen, wie wir diese praktisch umsetzen können.
Was ist das denn? Das habe ich noch nie erlebt.
Es muss auch jeder Nichtjurist verstehen, dass das nicht geht und dass das nicht sein kann.
Hier scheint es auch beim Regierungspräsidenten „Fehlvorstellungen über die Bindungskraft richterlicher Entscheidungen und den noch verbleibenden Spielraum für eigenes Handeln“ zu geben.
Noch deutlicher als das Bundesverfassungsgericht – ja, das geht – wird Prof. Gärditz im Fachmagazin „Legal Tribune Online“. Er nennt das Verhalten des Wetzlarer OB eine „unsägliche Rechtsverweigerung“. Wenn die Akzeptanz gerichtlicher Entscheidungen erodiere, sei das keine gute Entwicklung, sondern folge dem – das ist ein Zitat –, „was in der Türkei passiert ist“.
Das kann in Deutschland nicht sein.
Ja, ich danke. – Der Vorgang ist, ohne übertreiben zu müssen, geeignet, Grundfesten der Verfassung, nämlich die Bindung der Exekutive an Recht und Gesetz und den Grundsatz der Gewaltenteilung, infrage zu stellen. Was sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts künftig wert? Im Antiterrorkampf haben wir das mit der Passagiermaschine, wir haben den Kessel in München, wir haben viele andere Beispiele. Das ist, was zu beachten ist.
Es nicht zu tun bedeutet, die Büchse der Pandora zu öffnen. Aus diesem Grunde bin ich auch dankbar für den Antrag der Koalition. Wir werden diesem zustimmen.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Wenn man als vierter oder fünfter Redner spricht, ist die Facette dessen, was man mit Blick auf den Bericht noch würdigen kann, überschaubar.
Bei mir war die Besonderheit, dass ich in der letzten Legislaturperiode nicht im Petitionsausschuss war. Ich bin vor einem Jahr nachgerückt und im Petitionsausschuss – Gott sei Dank, das sage ich im Nachhinein – gelandet. Ich habe mich dort sehr wohlgefühlt. Ich habe als Rechtsanwalt, der mit Mandanten zu tun hat, viel gelernt: Petitionsrecht ist etwas anderes als das, was am Schreibtisch eines Rechtsanwalts stattfindet.
Mit Blick auf nur ein Jahr meiner Petitionserfahrung möchte ich mich kurz fassen. Ich kann allerdings nur jedem Abgeordneten empfehlen, in den Petitionsausschuss hineinzuschnuppern und dort mitzuarbeiten.
Beim nächsten Mal, ja. – Denn die Arbeit im Petitionsausschuss ist sehr interessant und sehr bürgernah.
Auch der Stil wurde beschrieben; auf den Stil möchte ich kurz eingehen. Ein bisschen verwöhnt durch den Rechtsausschuss, muss ich feststellen, dass im Petitionsausschuss ein besonderer sachlicher Stil herrscht. Auch der ist hervorzuheben. Wir alle haben Eigenarten, und es gibt auch Spannungen zwischen einzelnen Personen, aber die Sache steht im Vordergrund. Ich darf mich vorab bei den Kollegen sehr herzlich für die gute Zusammenarbeit von einem Jahr bedanken. Ich habe mich im Ausschuss sehr wohlgefühlt und halte die Arbeit dort für sehr wertvoll.
Mein Dank richtet sich auch ans Petitionsreferat. Für das Petitionsreferat ist es vielleicht nicht leicht, mit einem Anwalt zusammenzuarbeiten. Sie haben mich gleichberechtigt im Vergleich zu den anderen Abgeordneten behandelt. Ich habe mich vielleicht etwas weniger als die anderen Abgeordneten eingebracht. Ich habe bei dem einen oder anderen, Herr Innenminister, was Ihr sehr fachkundiger Referent vorgetragen hat, auch als Anwalt dazugelernt, was das Ausländerrecht ist. Ich weiß aber auch, dass meine Fachlichkeit überschaubar ist und dass ich kein Experte fürs Ausländerrecht geworden bin. Ich will das exemplarisch als Erstes mit Blick auf das Petitionsreferat anführen.
Über Frau Engelhardt hinaus möchte ich auch den Ministerien danken, wo ich eine sehr große Fachkompetenz sehe,
gerade im Bereich der Innenpolitik, aber auch anderswo, ohne die wir alle nicht so arbeiten könnten, wie es der Petitionsausschuss erfordert – mit der Fachlichkeit und dem entsprechenden Hintergrund. Gestern z. B. habe ich in der Lobby gesessen und ein Gespräch geführt, in dem wir einiges besprochen haben und in dem Erklärungen gegeben wurden. Es gab eine super Zuarbeit. Auch die Personen im Ministerium haben ihren Part dabei, wie im Übrigen auch Ihr sehr fachkompetenter Mitarbeiter – ich wiederhole das – vom Innenministerium, der die Bewertungen sehr fachlich vorträgt.
Zu den Kollegen gehört auch die Vorsitzende. Frau Ypsilanti, Sie haben mit Ihrer eigenen Art, die ich in diesem einen Jahr etwas mehr kennengelernt habe, und mit Ihrem Ton dazu beigetragen, dass im Petitionsausschuss immer die Sache im Vordergrund stand und dass die Ministerien ihre Einschätzungen einbringen konnten. Es wurde aber auch deutlich gemacht, wo wir als Abgeordnete – das ist wichtig – nachfassen oder ergänzende Informationen haben wollen. Ich habe Sie sehr schätzen gelernt und möchte das auch an dieser Stelle – heute ist ein bisschen ein Abschluss – hervorheben. Denn wenn man ein Jahr lang zusammenarbeitet, lernt man Menschen anders kennen, als man sich vorher gedacht hat. Der Dank gehört dazu.
Ich habe einmal nachgeschaut, was Herr Rock in den vergangenen Jahren erklärt hat. Er hat mehr erklärt, weil er mehr gearbeitet hat. In den fünf Jahren zuvor wurde sehr viel erklärt. Ich bin auch der Meinung, dass wir in der nächsten Legislaturperiode einmal an die Grundlagen des Petitionsrechts herangehen sollten – mit welchen Nuancen auch immer, liebe LINKE. Ich glaube, unser Petitionsrecht könnte einen Blick vertragen, der hinterfragt, wie es moderner gestaltet werden könnte. All das, was die Vorredner angeführt haben, kann ich nur unterstreichen, dies nach einem Jahr Arbeit in Demut. Ich danke Ihnen allen für die gute Zusammenarbeit. Das Petitionsrecht ist vielleicht sogar das wichtigste Recht, weil es ein klassisches Bürgerrecht ist. – Danke.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Es ist zumindest für mich erstaunlich gewesen, dass das Widerspruchsverfahren/Anhörungsverfahren 2002, also vor 16 Jahren, abgeschafft wurde. Ich habe als Praktiker damals erhebliche Bedenken gehabt. Vor acht Jahren durfte ich es als Parlamentarier begleiten. Die Realität vorher war, dass man als Anwalt oder Betroffener zu einem Großteil auf die Durchführung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens verzichtet hat, um die Sache zu beschleunigen.
In der Praxis habe ich 2002 Vorbehalte gehabt, die hier auch von den LINKEN zumindest von der Bürgernähe her betont wurden. Ich hatte vor acht Jahren die Ehre, im Jahr 2010 die erste Evaluierung zu machen. Ich kenne die Anhörung, die wir nach der ersten Lesung hatten. Ich habe festgestellt – so war auch meine praktische Erfahrung –, dass die Abschaffung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens nicht die negativen Auswirkungen hatte, die 2002 zu befürchten waren.
Die Besonderheit 2010 war, dass ich bei der ersten Lesung geredet habe und bei der zweiten Lesung nicht. Ich habe es jetzt auch auf Anregung des Kollegen Hahn anders gehalten als beim letzten Mal zu ähnlicher Stunde. Man muss nicht reden. Bei der zweiten Lesung wollte ich das trotzdem machen, weil ich glaube, es ist in der Tat bedeutsam, dass die Abschaffung des Anhörungsverfahrens/Widerspruchsverfahrens auch von den Liberalen begleitet wird.
Wir sehen auch, dass sich die SPD bewegt. Herr Rudolph, Sie hätten eigentlich auch gern zugestimmt, wenn die Anhörung durchgeführt worden wäre. Sie enthalten sich jetzt. Diese Besonderheit für die FDP, die sich in den letzten acht Jahren enthalten hat, steht nach wie vor. Mit Abschaffung des Widerspruchsverfahrens/Anhörungsverfahrens wird nicht nach dem Motto „Rein in die Kartoffeln, raus aus den Kartoffeln“ verfahren. Es gehört evaluiert, wie es hier vorgesehen ist. Deshalb werden wir auch zustimmen. – Danke schön.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Vorab, auch ich habe den parlamentarischen Geschäftsführer gefragt, ob wir 7,5 Minuten brauchen. Ich versuche, mich auch daran zu halten, bei aller Fachlichkeit, die im Dienstrecht liegt, interessant ist und Nuancen aufweist.
Jetzt haben einige Vorredner, insbesondere von der SPD, schon das vorweggenommen, was andere Bundesländer gemacht haben. Ich habe mir z. B. Baden-Württemberg angesehen. Dort gibt es einen Kabinettsbeschluss vom Sommer 2017; eine ordentliche Anhörung wurde vorher durchgeführt. Ich sage ganz pragmatisch: Ich bin froh, dass wir jetzt den Gesetzentwurf vorliegen haben, weil er überfällig war. Es ist auch gut, dass wir noch eine Anhörung haben werden, weil das eine oder andere durchaus zu hinterfragen ist.
Herr Schaus, vielleicht ist auch der Gesichtspunkt, den Sie angesprochen haben, zu diskutieren. Allerdings unterscheide ich rechtlich zwischen einer Suspendierung und einem Urlaub. Das kann man nicht allein am Namen Temme festmachen. Die Suspendierung ist meiner Ansicht nach rechtlich etwas anderes als ein Urlaub. Da muss man vielleicht auch noch einmal den richtigen Zungenschlag hineinbringen, ungeachtet der Problematik Temme als Person. Das wird wahrscheinlich im Ausschuss noch zu beraten sein; abgesehen von dem, was Herr Heinz eingebracht hat und was wichtig ist.
Vielleicht muss man dabei auch im Hinterkopf haben, was rechtstaatlich ist und was für den Einzelnen eine Suspendierung vielleicht bedeutet, und dass nicht jede Suspendie
rung eine Verurteilung ist. Aber darüber können wir uns auch im Ausschuss unterhalten. Im Fokus soll heute stehen, dass der öffentliche Dienst attraktiver wird, dass Familie und Pflege ganz wichtig sind und unser aller Unterstützung erfahren.
Ich möchte den Einstieg etwas anders wählen. Ich habe recherchiert: Im Zuge dessen, was seit 2015 diskutiert und gemacht wurde, gibt es auch bei Forsa und im „Spiegel“ eine schöne Berichterstattung, der zufolge der öffentliche Dienst im letzten Jahr zum letzten Mal die Automobilindustrie bei der Berufswahl überholt hat und insbesondere die Wahl von Polizei und Bundeswehr vorrangig vor Automobilherstellern wie BMW und Porsche, oder Microsoft oder Lufthansa erfolgt. Da halte ich es für ein gutes Zeichen, wenn man jetzt den öffentlichen Dienst noch attraktiver gestaltet.
Ich möchte den Zungenschlag durchaus auch noch einmal auf die Pflege legen, aber auch auf die Familie. Dass man den öffentlichen Dienst attraktiver gestaltet, ist das, was wir wohl alle in der letzten Legislaturperiode mit den Gewerkschaften und mit den Vertretern der Beamten diskutiert haben. Es ist jetzt etwas besser abgefedert, sodass die Berufswahl im öffentlichen Dienst noch attraktiver als bisher gestaltet wird.
Wenn ich zum Gesetzentwurf komme – Herr Kollege Heinz hat es en détail sehr gut dargelegt, es wird ein Redaktionsfehler aus dem Jahr 2015 korrigiert, aber das nur nebenbei –, sind darin in der Tat Gesichtspunkte enthalten, die wir im Ausschuss zu besprechen haben. Wir als FDP – ich habe es schon erwähnt und wiederhole es – beurteilen es als gut, dass die Rahmenbedingungen der Beamten, im Übrigen auch der Richter – auch hierüber muss im Ausschuss noch einmal geredet werden –, entsprechend attraktiver gestaltet werden sollen und Familie und Pflege die Wertigkeit bekommen, die sie bekommen sollen. Es wäre zudem interessant, sich im Ausschuss den hier eingeschlagenen hessischen Weg im Vergleich zu den anderen Ländern und zum Bund anzuschauen. Ich glaube, dass wir als Hessen gut vorangehen und den öffentlichen Dienst insgesamt, gemessen an dem, was wir uns bei anderen angeschaut haben, was dort nicht so gut gemacht wurde, attraktiver gestalten.
Insgesamt sollte heute im Fokus stehen – bei all den kleinen Nuancen, die Sie angeführt haben und die ich auch repliziert habe, Herr Schaus –, dass wir mit diesem Gesetz ein riesiges Ausrufezeichen setzen, indem der öffentliche Dienst noch attraktiver gestaltet wird als ohnehin schon während der letzten Jahre. Er bietet einen riesigen Einsatz für junge Menschen, aber auch für die Beamten, im Gegensatz zu den Privaten. So können entsprechende Kandidaten gefunden werden, indem der öffentliche Dienst mit gutem Blick vorausgeht und zukunftsträchtig weiterhin seine Berechtigung hat. – Ich danke für die Aufmerksamkeit und glaube, mich an die Redezeit gehalten zu haben.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Frau Kollegin Wallmann, ich bin enttäuscht – ich sage das einmal so. Ich habe gedacht, dass sich Schwarz-Grün in dem Punkt vielleicht einmal auf die Opposition zubewegt. Wir haben eine dritte Lesung, wir haben eine Debatte gehabt, wir haben eine zweite Lesung gehabt, in der alle Punkte breiter diskutiert wurden, als das hier im Redebeitrag von der CDU auf den Punkt gebracht wurde. Es geht nicht um redaktionelle Änderungen. Wer das liest, hat die Debatte zur zweiten Lesung und vielleicht auch die Änderungsvorschläge missverstanden.
Ich habe meinem parlamentarischen Geschäftsführer gesagt, dass wir ablehnen werden. Ich mache das ein bisschen davon abhängig, wie man mit den Änderungsanträgen umgeht, weil sie inhaltlich begründet sind. Ich bin eigentlich auf dem Wege gewesen, vielleicht zuzustimmen, weil wir die Abschiebungshaft und die Regelungen, die wir dafür für erforderlich halten, als dringend notwendig ansehen. Ich werde meiner Fraktion empfehlen – das werden wir noch abstimmen –, abzulehnen, weil überhaupt nicht auf das, was die Opposition an Anregungen nicht redaktioneller Natur bringt, eingegangen wird.
Selbstverständlich, als Ultima Ratio – Frau Wallmann, Sie haben recht – ist Abschiebungshaft leider notwendig. Wir als Landtag – heute haben wir einen historischen Bescherungstag vor Weihnachten: dritte Lesung – müssen auch hier nachbessern. Wir alle haben uns Gedanken darüber gemacht, wie es uns gelingt, unterschiedliche Gewichtungen in die Abschiebungshaft hineinzubringen. Das ist das, was Sie als indifferent bezeichnen. Ich glaube, dass man gut daran getan hätte, das eine oder andere aufzunehmen. Ich habe es dargelegt: Abschiebungshaft ist notwendig – Ultima Ratio. Das Indifferente ist aber, dass Abschiebungshaft nicht im eigentlichen Sinne Haft ist, sondern Ultima Ratio. Auch der Minderjährigenbezug und all das, was in den Änderungsanträgen von SPD und FDP geregelt wird, ist notwendig, weil wir aufpassen müssen, dass wir nicht das vermischen und dadurch insbesondere denjenigen Schaden zufügen, die abgeschoben werden. Aber Minder
jährige – das war auch der Inhalt der zweiten Lesung – müssen wir einem besonderen Schutz unterstellen.
Ich möchte noch einmal auf den Änderungsantrag der FDP eingehen. Nr. 1 betrifft § 2. Wir wollen klarstellen, dass Minderjährige und Familien mit Minderjährigen im Regelfall nicht in Abschiebungshaft genommen werden. Zwar schließt die Minderjährigkeit eines Ausländers die Anordnung von Haft nicht generell aus. Die Verhältnismäßigkeit des Eingriffs – das haben Sie selbst auch gesagt – erfordert jedoch, dass geprüft wird, ob mildere Mittel, wie die Unterbringung in einer Jugendeinrichtung, in Betracht kommen. Das möchten wir geregelt haben.
Nr. 2 unseres Änderungsantrags betrifft § 4. Zweck der Abschiebungshaft ist die Sicherung der Ausreise. Sie verfolgt das Ziel, den Zugriff auf den Ausländer sicherzustellen. Das haben Sie als CDU etwas härter formuliert. Wir sehen auch, dass das geregelt werden muss; denn die Gewährung von Ausgang unter Aufsicht konterkartiert diesen Zweck. Der Ausgang unter Aufsicht erfolgt ohne Fesselung und birgt eine höhere Fluchtgefahr. Zudem birgt er Sicherheitsgefahren für den den Ausländer begleitenden Bediensteten. Das ist das, was Sie als indifferent bezeichnet haben. Aber auch das muss geregelt werden, nicht nur der Minderjährigenschutz, sondern auch der Ausgang. Deshalb unser Änderungsantrag unter Nr. 2.
Die Nr. 3 betrifft § 14. Da geht es um Besitz und Gebrauch eigener Mobiltelefone, was nur unter bestimmten Maßgaben und Einschränkungen möglich sein soll. Das ist die Regelung aus Nordrhein-Westfalen, Frau Faeser, die übrigens auch von der SPD favorisiert wird. Wir sehen das als dringend erforderlich an; darauf bin ich schon bei der zweiten Lesung eingegangen. Hier besteht Handlungsbedarf. In dem Änderungsantrag von CDU und GRÜNEN ist das meiner Meinung nach nicht gut geregelt.
Die Nr. 4 betrifft § 17; auch das hatte ich in der zweiten Lesung schon ausgeführt. Das ist ein ganz wesentlicher Gesichtspunkt, der indirekt das Justizministerium und dort den Strafvollzug betrifft, nämlich die fachliche Qualifikation der Landesbediensteten. Hierfür wollen wir eine ausdrückliche Regelung im Gesetz verankert wissen. Die Regelung im Gesetzentwurf ist unserer Meinung nach ungenügend.
Ich komme zum Änderungsantrag der CDU und der GRÜNEN. Zu diesem Antrag werden wir uns definitiv enthalten. Das ist alles gut gemeint, aber leider nicht alles gut gemacht. Bis auf einen Satz könnten wir dem Änderungsantrag zustimmen. Der Antrag enthält durchaus sinnvolle Regelungen; wir als FDP fordern jedoch Regelungen, die darüber hinausgehen. Wir werden auch den SPD-Antrag an einigen Punkten unterstützen, so etwa zur Mediennutzung.
Der besagte Satz aus dem Änderungsantrag von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, der uns Bauchschmerzen bereitet, hat es in sich. Er findet sich im ansonsten gut gemeinten § 11. Lassen Sie mich kurz § 11 Abs. 3 Satz 3 aus dem Änderungsantrag zitieren. Dort heißt es:
Hinsichtlich der Nutzung von Geräten mit Kamerafunktion gilt das in § 14 Gesagte.
Danke schön. – In § 14 aber heißt es wortwörtlich:
Der Besitz und die Benutzung von Mobiltelefonen mit Kamerafunktion sind verboten.
Dieser Verweis in § 11 führt zu Missverständnissen. Sie führen das in der Begründung auf; im Gesetzestext selbst besteht jedoch ein Widerspruch. Vielleicht kann man das redaktionell überarbeiten.
Wenn Sie unserem Antrag zustimmen, dann stimmen Sie einem Antrag zu, der inhaltlich und redaktionell weitaus besser gestaltet ist. Ich appelliere insofern noch einmal an Sie, das eine oder andere, was in unserem Änderungsantrag,
aber auch im Änderungsantrag der SPD geregelt ist, noch aufzunehmen und nicht einfach Nein zu sagen. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! „Alles ist gut.“ – Vorab möchte ich allen Mitarbeitern der Justiz danken. Es sind in Hessen immerhin 15.000 Beschäftigte. Davon arbeiten 10.200 in den ordentlichen Gerichtsbarkeiten und den Staatsanwaltschaften. Ich möchte auch den vielen anderen, die in Hessen die Justiz hochhalten, danken. Ich glaube, dass das ganz wichtig ist. Dazu gehören nicht nur die Organe der Rechtspflege, sondern auch viele andere Bereiche, die insgesamt die Justiz ausmachen.
Alle Vorredner haben recht. Die innere Sicherheit und all das, was wichtig ist, ist gut. Die Umsetzung durch die Justiz und die Rechtspflege ist wichtig. Der Justizvollzug ist wichtig. Deswegen ist für mich der Einzelplan 05 herausragend. Er gehört heute, an diesem Mittwoch, debattiert. Er ist mit einem großen Ausrufezeichen zu versehen.
Frau Förster-Heldmann, wir leben schon im gleichen Land. Ich will damit auf Ihre Eingangsfrage eingehen. Wir leben in Hessen.
Während der letzten Legislaturperiode habe ich es genossen, Vertreter der FDP auf der Regierungsbank zu sehen. Die GRÜNEN habe ich in der Opposition erlebt. Deswegen habe ich ein bisschen ein Déjà-vu zu dem gehabt, was
Sie heute erleben. Manchmal habe ich mich gewundert und gefragt, ob wir in einem anderen Land leben.
Ich will gerade hinsichtlich des Einzelplans 05 nicht in die Reflexe einer Haushaltsdebatte verfallen, jetzt Fundamentalopposition zu machen. Das haben die GRÜNEN während der letzten Legislaturperiode gemacht. Ich will durchaus in Erinnerung bringen, dass die FDP Regierungsverantwortung hatte. Mit den Vorgaben des Einzelplans 05 leben wir im richtigen Land. Ich will das trotz der Reflexe der Haushaltsdiskussion ein bisschen sachlich einschätzen.
Ich will auch nicht in die Reflexe zurückfallen und, wie es Herr Kollege Wilken gesagt hat, hier herumnörgeln oder über die Details nörgeln. Vielmehr will ich dem Einzelplan 05 gerecht werden. Es gibt Vor- und Nachteile. Es existiert nicht nur Schwarz und Weiß. Vielmehr gibt es auch Grautöne. Dem will ich Rechnung tragen, indem ich die Sichtweise der FDP-Fraktion deutlich machen werde.
Wir sehen, in welche Richtung es geht. Wir sind als FDP der Meinung, sehr vieles ist richtig, aber nicht alles. Ob die Richtung stimmt, wird man in den nächsten Jahren sehen. Der Asylbereich ist in der Tat eine der großen Herausforderungen, die aktuell gegeben sind. Opferschutz steht im ganzen Landtag oben. Trotzdem muss man sehen, dass der Einzelplan 05 mit den vielen Akzenten, die er hat, eine Richtung vorgibt, die wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, zum Anlass genommen haben, keine Änderungsanträge zu stellen. Vielmehr nehmen wir das zur Kenntnis, was die Landesregierung eingebracht hat.
Das müssen wir kritisch bewerten. Frau Ministerin, wir müssen aber auch durchaus konstruktiv sagen, dass das eine oder andere richtig ist, was es mit der Stärkung der Justiz auf sich hat.
Gleichwohl – das ist die Kritik der FDP – vermissen wir eine gewisse Akzentuierung. Wir entdecken auch beim Einzelplan 05 – wie bei den anderen Einzelplänen – eine Art Gießkannenprinzip, in der Hoffnung, dass dem Anliegen gleichwohl mit der Gießkanne Rechnung getragen wird. Herr Frömmrich, insofern haben wir keinen historischen Haushalt, sondern eine historische Haushaltslage, nämlich sprudelnde Einnahmequellen. Deshalb sollte jetzt keine Chance vergeben werden, mehr Akzente auch in diesem Bereich zu setzen. Wenn sie sich in den nächsten Jahren als falsch erweisen, müssten sie wieder zurückgefahren oder verändert werden.
Ich möchte in dem Zusammenhang aber auch anführen, dass all das, was wir heute diskutieren, ja nicht unbekannt ist. Seit Anfang September hat jedes Ministerium das verkündet, was in den Einzelplänen niedergelegt ist – auch in der Presse – und was wir heute diskutieren müssen.
Ich möchte den Gesichtspunkt des Respekts aufgreifen, der mit etlichen Aspekten einhergeht. Ich möchte deutlich machen, dass mit dem Haushaltsentwurf zum Einzelplan 05 durchaus Respekt für die Bewerber der Justiz zum Ausdruck gebracht wird, indem eine Nachwuchskampagne aufgelegt wird. Es wird Respekt gegenüber den Bediensteten bezeugt, da durch neue Stellen die Arbeitsbelastung besser verteilt wird. Es wird auch Respekt – da möchte ich wirklich die Diskussion der letzten Plenarsitzung aufnehmen – dem Opferschutz und der Präventionsarbeit durch die Bereitstellung von zusätzlichen Mitteln entgegengebracht. Es wird ebenfalls Respekt für Hanau und Main
Kinzig im Hinblick darauf gezeigt, dass die Häuser des Rechts ausgebaut werden sollen.
Verehrte Kollegin, es geht um die Häuser des Rechts, die in der letzten Legislaturperiode von CDU und FDP eingeführt worden sind und die auch mit dem Namen des Justizministers Dr. Hahn einhergehen. Sie sollen weiter ausgebaut werden, wofür eine große Akzeptanz vorhanden ist. Diese Auflistung könnte ich problemlos um diverse Aspekte ergänzen. Die Häuser des Rechts werden nicht nach der historischen Haushaltseinbringung finanziert, sondern durch die sprudelnden Steuereinnahmen, die wir in diesem Doppelhaushalt nun einmal zu verzeichnen haben. Auch in anderen Einzelplänen werden diese sprudelnden Steuereinnahmen einfach nach dem Gießkannenprinzip verteilt.
Frau Ministerin, damit komme ich dazu, dass Sie sich selbst keinen Gefallen damit getan haben, das Haus des Jugendrechts in Hanau schon zu verkaufen und abzufeiern – das steht in der Presseerklärung vom 11. Dezember –, bevor der Landesgesetzgeber, der Haushaltsgesetzgeber, das, was mit dem Haus des Jugendrechts in Hanau verbunden ist, verabschiedet hat.
Ich möchte das nicht nur als Formalkritik verstehen: Ich habe allergrößtes Verständnis, dass Ministerien bereits ab September das abarbeiten, was wir heute in der zweiten Lesung diskutieren. Ich habe allergrößtes Verständnis, dass das so gemacht wird – auch vor dem Hintergrund, dass die FDP in der letzten Legislaturperiode in der Regierung war. Werte Regierungsvertreter, ich glaube, dass es dem Haus des Jugendrechtes und der heutigen Diskussion gutgetan hätte, acht Tage zuzuwarten, bevor auf einer Pressekonferenz das diskutiert wird, was im Grunde genommen erst heute von Ihnen in einem Änderungsantrag beschlossen wird.
Wir haben hier zwei Änderungsanträge von den Fraktionen von CDU und den GRÜNEN vorliegen, dass die Mittel für das Haus des Jugendrechts in Hanau noch einmal angehoben werden müssen. Das hätte abgewartet werden können.
Die Diskussion heute ist wichtig. Da hätte es durchaus gutgetan, noch acht Tage zuzuwarten.
Verstehen Sie mich bitte nicht falsch. Wir Freie Demokraten – ich habe versucht, das deutlich zu machen – unterstützen vollumfänglich das vierte Haus des Jugendrechts. Wir halten das für eine sinnvolle Maßnahme. Die Zusammenarbeit von Polizei, Staatsanwaltschaft und Jugendhilfe wird dadurch schneller, individueller und kann auf die jeweilige Lebenssituation von jugendlichen Tätern eingehen. Diese Erfolgsstory der letzten Legislaturperiode schreiben Sie hier fort. Das findet vollumfänglich unsere Unterstützung. Aber es kann nicht sein, dass das Ministerium das Fell des Bären verteilt, bevor der Bär erlegt ist bzw. bevor heute im Parlament über den Änderungsantrag im Rahmen des Haushalts in zweiter Lesung entschieden wird. Das möchte ich formal einfach zu bedenken geben.
Der zweite Gesichtspunkt – das hat weniger mit der Haushaltslage zu tun – ist ein Punkt, den wir im Justizbereich kritisch beobachten müssen. Ich habe große Skepsis gegenüber der Digitalisierung der Justiz, gegenüber der elektronischen Akte. Ich möchte zum Abschluss meiner Rede, die in Absprache mit meiner Fraktion etwas weniger taxiert ist – Kollege Wilken hat das schon getoppt und eine kurze und prägnante Rede gehalten –, auf diesen Gesichtspunkt eingehen. Die elektronische Akte wird uns noch bis zum Ende der Legislaturperiode beschäftigen. Da gibt es Verbesserungsbedarf. Wir müssen aufpassen, dass die Justiz und all die handelnden Akteure, die ich eingangs beschrieben habe, nicht gegen die Wand laufen. Unabhängig vom Haushalt ist das einer der großen, herausragenden Punkte, den wir auch in den nächsten Jahren noch zu beachten haben. Darauf wollte ich abschließend Ihr Augenmerk richten. – Danke schön.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Frau Kollegin Wallmann, Frau Kollegin Faeser, die jetzige Beratung unterscheidet sich von der vorhergehenden schon darin, dass alle Beteiligten Änderungsanträge einbringen und wir eine lebhafte Diskussion bekommen werden, mit der Überschrift – Frau Wallmann hat das vorweggenommen; dies wurde aber auch im Ausschuss diskutiert –: „Eine dritte Lesung ist dringend erforderlich“. Von meiner Seite hätte es keiner dritten Lesung bedurft,
wenn wir im Dezember die zweite Lesung gemacht, alles vorbereitet und eingebracht hätten. Alle Fraktionen haben im Ausschuss signalisiert – ich glaube, es war gestern oder vorgestern –, dass es Handlungsbedarf gibt. Auch meine Fraktion wird Anträge vorlegen, die gegebenenfalls abgeglichen und verglichen werden und in einer Schnittmenge vielleicht gemeinsam getragen werden. Ich weiß es nicht; ich denke da positiv.
In der Tat ist es so, dass uns die Thematik der Abschiebehaft als Landtag seit Langem beschäftigt. Es gibt die Kleine Anfrage des Abg. Greilich vom Januar 2017; dazu haben wir im Mai erfahren, dass die Hessische Landesregierung in Hessen eine eigene Abschiebehaftanstalt plant. Herr Minister, wir unterstützen ausdrücklich, dass diese Abschiebehaftanstalt kommt. Wir sehen diese als unerlässlich an, weil dies die Zahl ausreisepflichtiger Menschen
und die geringen Kapazitäten einfach erfordern. Dies findet auch vollumfänglich die Unterstützung der FDP. Das monatelange Prüfen, welcher Standort in Betracht kommt, ob Kassel, Limburg oder Friedberg, mit Auswirkungen auf andere Ministerien, ist uns auch noch gegenwärtig. Dass jetzt Darmstadt als Standort ein bisschen aus dem Hut gezaubert wurde, ist auch gut, weil man dann einmal einen konkreten Ort und ein Gesetz hat. Dass es so eines Gesetzes bedarf – Herr Minister, ich gebe Ihnen insoweit in Bezug auf die Anhörung recht –, hätte ich als Jurist nicht gedacht. Dass das Gesetz notwendig ist, zeigen der heutige Tag sowie die Anhörung. Deshalb bringen wir auch die entsprechenden Änderungsanträge ein.
Gesichtspunkte sind angeführt worden, zum Teil von Frau Wallmann, etwas näher von Frau Faeser, so auch das Trennungsgebot. Es wurde von beiden Vorrednerinnen sehr problematisiert. Dazu werden wir auch einen Änderungsantrag stellen; ob dieser dann notwendig sein oder gar zurückgezogen wird, weil vielleicht die SPD oder sogar CDU und GRÜNE einen etwas besseren haben, weiß ich nicht. Vielleicht kriegen wir es hin, dass wir einmal eine Schnittmenge haben, dass wir vielleicht das eine oder andere mischen und gemeinsam vorwärtsbringen werden.
Zum zweiten Schlagwort, es wurde, glaube ich, von Frau Faeser gebraucht: „Abschiebehaft ist gleich“ – das war die Formel – „normales Leben minus Freiheit“. Das ist für uns wichtig; es wird ein erheblicher Aspekt unseres Änderungsantrags sein. In diesem Kontext war die Frage erst profan, aber nach längerem Nachdenken war sie für mich doch erheblich: Warum werden Smartphones verboten? Warum können Handykameras nicht deaktiviert werden? Ich meine, da kann man flexibler sein.
Das ist vielleicht ein schlechtes Beispiel, es ist aber ein gutes Beispiel dafür, um zu illustrieren, dass es hier einen akuten Handlungsbedarf gibt, um die Formel von Frau Faeser: „normales Leben minus Freiheit“ als Bestandteil der Anhörung etwas zu untermalen.
Genauso appelliere ich an Sie, keine Minderjährigen in Abschiebehaft zu nehmen. Wir werden versuchen, auch dazu einen entsprechenden Änderungsantrag einzubringen. Das sehen wir als erheblich an. Das geht auch nicht einher mit dem Appell, den wir alle in der Anhörung gehört haben und der eben mit den genannten Schlagworten auf den Punkt gebracht wurde. Wir werden versuchen, einen Änderungsantrag zu stellen, um das mit Ihnen gemeinsam auf den Punkt zu bringen, weil Minderjährige in Abschiebehaft gerade angesichts dieser Formel problematisch sind.
Vierter Gesichtspunkt. Ein wichtiger Gesichtspunkt, der in der Gesetzesanhörung zum Tragen kam, aber auch in unseren Gesprächen mit der Polizeigewerkschaft und den Justizvollzugsgewerkschaften deutlich wurde, ist die Gewährleistung der Sicherheit in der Haft selbst, der Ausgang unter Aufsicht und die Gewinnung adäquaten Personals. Ich bin aufgrund dessen, was ich gehört habe, zuversichtlich, dass gerade im Hinblick auf das Justizministerium eine Lösung gefunden wird, dass für die Abschiebehaft wirklich geeignetes Fachpersonal gefunden wird.
In der Gesetzesformulierung haben Sie allerdings eine Formulierung drin, die mir Bauchweh macht. Das hätte ich gern konkretisiert, weil ich glaube, dass das Justizministe
rium, der Minister des Innern sowie die Beratungen etwas weiter sind, sodass noch auf den Punkt gebracht werden kann, welches Personal wir dort haben wollen. Die Besonderheit der Haft im Justizvollzug, aber auch die Besonderheit einer Abschiebehaft sind in dem Gesetzentwurf bislang nicht in Einklang gebracht worden mit dem Einsatz sämtlicher Landesbediensteter. Wir müssen auch ein Augenmerk darauf haben, dass wir das als Gesetzgeber entsprechend begleiten und im Wort führen.
Meine Damen, meine Herren, zum Fazit. Herr Minister, abgesehen von den Stichpunkten, die alle genannt haben und die ich jetzt nur pointiert wiedergegeben habe, wird das Ziel des Gesetzentwurfs von der FDP grundsätzlich überprüft. Wir alle sehen, dass nachgebessert werden muss. Wir alle bessern nach. Wir machen als Liberale einmal ganz bewusst die Nagelprobe und schauen, wie vielleicht ein gemeinsamer Antrag formuliert werden könnte, gerade in Anbetracht der vorherigen Diskussionen.
Es darf zu keiner Mehrbelastung – das versehe ich mit einem Ausrufezeichen – der Polizei und des allgemeinen Vollzugsdienstes kommen. Die Gefahren für die Allgemeinheit, das will ich auch nicht unerwähnt lassen, sollen abgewandt oder gemindert werden. Wenn uns das gelingt, dann haben wir in Hessen in der Tat einen Gesetzentwurf, der dem Rechnung trägt, was in der genannten Formel auf den Punkt gebracht und mit der Abschiebehaft verbunden wird.
Ich hoffe auf eine gute Beratung und auf eine Verabschiedung in diesem Jahr, dass das Gesetz zum 01.01. zur Verfügung steht und wir das, was wir ins Auge gefasst haben und jetzt in Darmstadt konkretisieren wollen, bestmöglich als Gesetzgeber begleitet haben. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Frau Präsidentin, sehr geehrte Damen und Herren Kolleginnen und Kollegen! Ein Rechtsstaat muss die Sicherheitsinteressen der Bevölkerung, die Resozialisierung der Straftäter und den Opferschutz im Blick haben. Keinesfalls darf bei den Menschen der Eindruck entstehen, dass sich der Rechtsstaat nicht genügend um die Opfer von Straftaten kümmert.
Deshalb bin ich sehr froh, dass heute hier im Landtag die Antwort auf diese Große Anfrage diskutiert wird. Ich sage auch einen Dank an die SPD für die Fragestellungen, und danke für die Beantwortung, Frau Ministerin, die aufgezeigt hat, welches Spektrum da besteht. Ich glaube auch, dass wir als Landtag ein größeres Augenmerk auf Große Anfragen richten müssen, weil diese Diskussion auch etwas frühzeitiger hätte geführt werden können. Die Große Anfrage ist seit Juni abgearbeitet. Ich habe sie immer wieder auf der Tagesordnung gehabt. Die Behandlung fiel durch unsere Geschäftsordnung hinten runter, wie letztlich auch die drei Anfragen, die am Freitag auf der Tagesordnung stehen werden, die es auch verdient hätten, weil es wichtige Themen sind – da gebe ich dem Kollegen Heinz auch recht –, einmal grundlegend im Landtag diskutiert zu werden, und das vielleicht frühzeitiger, als die Geschäftsordnung das zulässt.
Ich bitte wirklich, dass wir entsprechend dem Vorstoß meiner Fraktion – das ist im Ältestenrat durch die parlamentarischen Geschäftsführer und auch durch Herrn Lenders gemacht worden – etwas ändern, damit wir die Großen Anfragen in aller Ruhe so debattieren können, wie es heute geschieht, aber eben frühzeitiger und nicht ein gutes halbes Jahr nach der Einbringung, sondern im Reigen der anderen Anträge und Anfragen. Ich glaube, dass auch diese Anfrage deutlich macht, dass die Thematik eine ganz wichtige ist.
Wir diskutieren heute – damit will ich zurückkommen – die Antwort auf die Große Anfrage der SPD zum Opferschutz in Hessen. Auch ich habe die 28 Seiten – das ist also eine richtige Fleißaufgabe bei den acht Fragestellungen, aber erst recht eine Fleißaufgabe, Frau Ministerin, sie zu beantworten – durchgearbeitet und habe Punkte gesehen, die ich kenne, und auch sehr viele Punkte, die mir auch als Jurist neu waren, wo ich gesagt habe, aha, es ist ja ganz gut, das wieder einmal zur Kenntnis zu nehmen. Deshalb – wie gesagt – ist die Thematik heute eine ganz wichtige.
Ich möchte noch einmal anführen – das ist unisono durch den Beitrag der Vorredner deutlich geworden –, dass das ein langer Zeitraum ist. Ich möchte vier, fünf Punkte auf
zeigen, um einfach einmal deutlich zu machen, dass es auch überparteilich so gehandhabt wird.
Wir haben zwei Opferrechtsreformgesetze gehabt – einmal 2004 und dann 2009; das wird eingangs der Antwort sehr schön herausgearbeitet –, wir haben seit 1992 auf Vorschlag des hessischen Justizministeriums den Landespräventionsrat, wir haben verschiedene Präventionsmaßnahmen, haben die Präventionsoffensive im Jahr 2008 gehabt. Das ist auch ein ganz wichtiger Punkt, der sehr schön in der Antwort dargestellt worden ist. Das ist auch ein Gesichtspunkt – das hat auch der Kollege Heinz herausgearbeitet –, was die Gefahrenabwehrmaßnahmen und den professionellen Umgang mit Opfern angeht, dass durch die Einführung der §§ 406i ff. der Strafprozessordnung die Opferrechte gestärkt wurden.
Dann – das wusste ich nicht mehr, habe es aber noch einmal gelesen – haben wir bereits seit 1993 in Frankfurt am Justizstandort die Zeugenbetreuung, die sehr professionell durchgeführt wird und auf die alle Parteien in Hessen stolz sein können. 1993 ist ja einige Zeit zurück, und das zeigt auf, dass der Opferschutz immer im Fokus aller stand und als wichtig erachtet wurde.
Deshalb begrüßt auch die FDP-Fraktion ausdrücklich diese Große Anfrage und die Antwort darauf mit der dazu gemachten Bemerkung, das in Zukunft vielleicht frühzeitiger und pointierter zu diskutieren und es nicht nach hinten zu schieben.
Meine Damen, meine Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen, die Anfrage hat aufgezeigt – viele Punkte sind auch schon durch die beiden Vorredner abgearbeitet worden –, dass der Staat gehandelt hat, im letzten Jahrzehnt insbesondere, dass er aber sicherlich schon in den letzten Jahrzehnten verstärkt Opferrechte in das Strafverfahren einbezogen hat.
Angeführt wurde bereits das Recht auf Akteneinsicht, auf Information, auf eine Videovernehmung – ganz wichtig – und auf die Beiziehung eines Opferanwalts.
Diese Verfahrensrechte sind ganz wichtige Errungenschaften. Sie können aber nicht darüber hinwegtäuschen, dass das Strafverfahren sehr täterzentriert ausgestaltet ist. Der Kollege Heinz hat Ausführungen dazu gemacht. Auch die Beispiele der Kollegin Hofmann am Anfang ihres Redebeitrags haben gezeigt, dass hinter jedem Opfer, das etwas erleidet, ein Täter steht. Da die Strafprozessordnung sehr täterorientiert ist, was rechtsstaatlich auch geboten ist, muss der Opferschutz aber umso mehr im Fokus stehen. Das Opfer ist nur Zeuge, allenfalls Nebenkläger. Die Rechte der Opfer haben wir gestärkt. Gleichwohl verdient, da dürfen wir nicht innehalten, der Opferschutz weiterhin unser aller Augenmerk. Das heißt, wir müssen sehen, welche Maßnahmen hier noch fehlen. Auch diese Große Anfrage, über die wir heute reden, soll dazu dienen, aufzuzeigen, welche Maßnahmen in Zukunft noch verstärkt werden müssen, um den Opferschutz auszubauen. Wir dürfen nicht innehalten. Ein Zwischenstand ist erreicht; wir müssen aber weitergehen und den Opferschutz weiterhin im Fokus halten.
In Kenntnis dessen, dass Opferschutz immer auch bedeutet, mit körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen einer Tat umzugehen, wollen wir auch künftig mit Ihnen darüber diskutieren, ob die Gründung einer hessischen
Opferschutzstiftung Sinn machen würde und wie diese ausgestaltet werden kann.
Wir wollen aber auch Auskunftsrechte im Strafvollzugsrecht verankern – das gilt nicht nur für Hessen –, weil wir durchaus sehen, dass das in Einzelfällen Sinn macht, gerade wenn es nicht um „normale“ Kriminalität geht, sondern um gravierende Verletzungen von Personen durch körperliche Gewalt, durch Sexualstraftaten und sonstige Verbrechen. Wir wollen auch die Täter-Opfer-Ausgleichsmaßnahmen verstärken.
All das sind Gesichtspunkte, die wir bei all dem, was auf 28 Seiten als Erfolgsbilanz aufgezeigt wird, auch künftig im Auge behalten müssen. Ich habe die Vorschläge genannt, die wir im nächsten Jahr in die parlamentarische Beratung einspeisen wollen. Deshalb ist die Große Anfrage auch unter diesem Gesichtspunkt als gut zu bezeichnen und wird von uns ausdrücklich begrüßt.
Es bleibt festzuhalten: Der Opferschutz endet nicht mit dem Abschluss des Strafverfahrens. Vielmehr bedarf es eines umfassenden Konzepts, das die Opfer von Straftaten mit ihren körperlichen, seelischen und wirtschaftlichen Folgen nicht alleine lässt. Wir sollten das Thema im Auge behalten. Die Behandlung der Antwort auf die Große Anfrage ist eine gute Gelegenheit, um deutlich zu machen, dass der Opferschutz von allen Parteien gleich gesehen wird, nämlich als ein Punkt, wo wir zwar viel erreicht haben, aber noch mehr erreichen müssen. Der Opferschutz ist kein geeignetes Terrain für Wahlkämpfe und für parteipolitisches Kalkül. Daher beteiligen wir Freien Demokraten uns gerne an weiteren fraktionsübergreifenden Initiativen zur Verbesserung des Opferschutzes – das sage ich ausdrücklich – und freuen uns, wenn Sie uns Ihre Ideen mitteilen und unsere Ideen unterstützen. Lassen Sie uns gemeinsam den Opferschutz in Hessen stärken.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich glaube, wir müssen zwei Themen voneinander trennen, wie dies alle Vorredner bereits gesagt haben. Bei dem einen Thema muss man juristisch diskutieren, bei dem anderen Thema kann man juristisch diskutieren. Es besteht der Bedarf, in der weiteren Beratung weitere Aspekte zu prüfen, wie dies bereits angeklungen ist.
Zunächst möchte ich das Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit ansprechen. Dabei möchte ich auf das aufbauen, was der Kollege Bauer angesprochen hat. Die Vertreterin der SPD hat darauf hingewiesen, dass das seit dem Jahr 1992 im Grundgesetz normierte aktive und passive Wahlrecht für Unionsbürger bei Wahlen auf
kommunaler Ebene mit Wahlen auf staatlicher Ebene nicht vergleichbar ist. Kommunalparlamente sind keine Parlamente im staatsrechtlichen Sinne, sondern Exekutivorgane. Dazu stehen wir auch. Ich denke, wir alle wünschen uns mehr aktive Teilnahme auch in diesem Bereich. Das steht nicht in Abrede. Wir müssen hier aber über ein allgemeines Wahlrecht für Menschen ohne deutsche Staatsangehörigkeit diskutieren.
Insofern kommt man nicht darum herum, juristisch zu werden und sich das anzuschauen, was im Grundgesetz steht. Ich möchte aufbauend auf das, was Vorredner sehr differenziert gesagt haben und was Herr Bauer meines Erachtens am prägnantesten dargelegt hat, sagen, dass auch nach Auffassung der FDP eine etwaige Änderung des Grundgesetzes gegen das meines Erachtens auch durch die Ewigkeitsklausel geschützte Demokratieprinzip verstößt. Schließlich sind das aktive und passive Wahlrecht Ausdruck der in Art. 20 Abs. 2 Grundgesetz niedergelegten Volkssouveränität. Das Wahlrecht, mit dem das Volk die ihm zukommende Staatsgewalt ausübt, setzt nach der Konzeption des Grundgesetzes die Eigenschaft des Deutschen voraus. Das ist sehr deutlich geworden in dem Beitrag meines Vorredners und ist zudem sehr juristisch angesprochen worden von der Vertreterin der GRÜNEN. Diese Auffassung vertritt auch die FDP. Insofern lehnen wir das ab.
Etwas anders sehen wir den Zungenschlag – hierbei sehen wir auch voller Erwartung der Beratung entgegen – beim Wahlrecht für betreute Menschen. Das, was heute diskutiert wird, baut ja auf die Kritik auf, die schon im Rahmen des Bundestagswahlkampfs von Verena Bentele vorgetragen worden ist, die kritisiert hat, dass die Vollbetreuten das Wahlrecht nicht ausüben dürfen. Eine entsprechende Regelung gibt es im Bundesgesetz analog zum Landesgesetz. Da sehen wir auch Aufklärungsbedarf. Deshalb hat Herr Kollege Hahn hierzu eine Anfrage gestellt; denn für uns ist es wichtig, zu wissen, wie viele Vollbetreute es gibt. Dieser Terminus technicus ist heute erfreulicherweise auch schon einmal von einer Vertreterin der SPD diskutiert worden. Vollbetreuung ist etwas Besonderes und Außergewöhnliches. Deshalb würden wir gerne wissen, wie viele Vollbetreute es in Hessen gibt, die von einer eventuellen Änderung im Wahlrecht betroffen wären.
Ich persönlich vertrete die Auffassung, dass wir selbst dann, wenn es nur fünf oder sechs Vollbetreute gäbe, über diese Sache diskutieren müssten. Jeder Einzelne, der sein Wahlrecht nicht ausüben kann, weil er unter Vollbetreuung steht, ist einer zu viel. Deshalb müssen wir in diesem Bereich aktiv werden. In der Beratung werden wir die eine oder andere Problematik noch erörtern müssen, weil meines Erachtens eine alleinige Änderung des Gesetzestextes – so interpretiere ich den Gesetzentwurf – zu kurz greift.
Wir müssen darüber reden. Im Gesetzentwurf ist das nicht geregelt. In der Beratung müssen wir berücksichtigen, dass keinerlei Vorkehrungen getroffen worden sind, damit voll betreute Menschen ihr Wahlrecht ausüben können. Dabei stellen sich auch noch Fragen der praktischen Umsetzung, über die wir auch noch beraten müssen. So fehlt etwa eine Regelung über Wahlunterlagen in leichter Sprache oder zur
Bereitstellung von Kommunikationshilfen. Hierzu möchte ich einige Beispiele anführen.
Wir sind da ergebnisoffen. Wir sind der Auffassung, dass das Wahlrecht insbesondere in Anbetracht dessen, was heute Vormittag diskutiert wurde, auszuüben ist, egal ob viele oder wenige betroffen sind, egal ob es viele oder wenige Betreute gibt. Wir sehen einen akuten Handlungsbedarf und wollen einmal schauen, was in den Beratungen noch als Problempunkt auftaucht, was wir dann parlamentarisch lösen müssen. Wie gesagt, da sind wir ergebnisoffen und freuen uns, dass die Anfrage des Abg. Hahn eine Rolle spielt. Außerdem freuen wir uns auf die parlamentarische Beratung im Ausschuss. – Danke schön für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Ich war für Nicola Beer in der Ausschusssitzung. Ich fand die Anhörung, neben Herrn Grumbach sitzend, sehr interessant und aufschlussreich. Ich habe bisher Anhörungen im Rechtsausschuss und im Innenausschuss erlebt und fand, in der Anhörung hat sich gezeigt, dass wir Hessen stolz sein können auf unsere Hochschulrepräsentanten. Ich habe mich sogar bei einem Termin vertreten lassen, weil
ich in der Anhörung länger zuhören wollte. Das sage ich vorweg.
Mittlerweile ist es 20 Uhr. Ich weiß von den alten Parlamentshasen, dass die Landtagssitzungen, die bis spät in die Nacht dauerten, legendär sind. Es freut mich, heute gegen 20 Uhr, zu relativ später Stunde, aber noch nicht am Ende der Plenarsitzung, reden zu dürfen, und ich bin auch dankbar dafür, dass man diese Stunde für die Debatte nutzt.
Meinem Fraktionsvorsitzenden habe ich gleichwohl versprochen, obwohl hier wortreiche Redebeiträge gehalten worden sind, mich auf die wesentlichen Punkte zu konzentrieren und noch einmal deutlich zu machen, warum sich die FDP-Fraktion der Stimme enthalten wird.
Sehr geehrte Damen und Herren Kollegen, die Anhörung hat nach Auffassung der FDP-Fraktion gezeigt, dass der Gesetzentwurf zum einen über die Regelungen im neuen Staatsvertrag hinausgeht und zum anderen nicht ganz unkritisch zu betrachten ist. Deshalb werden wir uns der Stimme enthalten.
Ich möchte hier kurz fünf Punkte zur Begründung anführen, damit das im Protokoll nachvollzogen werden kann.
Insbesondere die mündliche Anhörung hat nach unserer Auffassung gezeigt, dass die Hochschulen über eigene Verfahren verfügen, die schneller und effizienter sind, und es kaum einen Anreiz gibt, freiwillig zusätzliche Studiengänge in das Dialogorientierte Serviceverfahren zu integrieren.
Zweitens. Zudem wurde angeregt, die freien Studiengänge als Kannoption in die Rechtsverordnungen aufzunehmen.
Drittens. Auch konnte die Kritik an den Bewerbungssemestern nur unzureichend entkräftet werden.
Ein weiterer Punkt ist: In den im Gesetz zum Staatsvertrag enthaltenen Regelungen sahen die Hochschulen einen Standortnachteil, der nicht aufgelöst werden konnte, wenngleich sich die Regelungen des Staatsvertrags bundesweit auswirken werden. Darüber hatten wir heute kurz gesprochen.
Letzter Punkt – ein weiterer Kritikpunkt –: Die Frage der langfristigen Finanzierung kann nicht abschließend geklärt werden, obwohl das auch die Bundesangelegenheiten betrifft und deshalb in Hessen nicht davon losgelöst entschieden werden kann.
Eben vor diesem Hintergrund sehen wir sowohl bei dem Gesetz als auch bei dem Staatsvertrag einige Punkte, bei denen wir die Auffassung nicht uneingeschränkt teilen. Deshalb werden wir uns enthalten. – Danke für die Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren Kollegen! Wir haben eine erste Lesung gehabt, vor zwei Tagen hatten wir die zweite Lesung; ich will die Argumente nicht wiederholen. Am Abend hat dann noch eine Sitzung des Ausschusses stattgefunden, wo gemacht wurde, was formal notwendig war. Ich will das für mich wie folgt auf den Punkt bringen: Die FDP in meiner Person ist befriedet, weil ich glaube, dass das Sammelgesetz wieder auf guter Spur ist. Ich persönlich kann auch sagen, dass ich nach dem Dienstag zufrieden bin; und deshalb wird auch die FDP zustimmen. – Danke.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich habe bei der Rede der Kollegin Müller Erfahrungen gesammelt – ich bitte auch, das so salopp aufzufassen; denn ich bin eigentlich ein großer Anhänger von Sammelgesetzen, so wie ich die Sammelgesetze auch über viele Jahre kennengelernt habe, nämlich in der Weise, dass kleine redaktionelle Änderungen vorgenommen und kleinere Dinge korrigiert werden.
Ich möchte als Fraktion Sammelgesetze auch nicht kontroll- und gegenlesen müssen – so wie Herr Dr. Wilken es gesagt hat. Man könnte das auch machen. Ich will mich vielmehr darauf verlassen können, dass in Sammelgesetzen nur das drin ist, was hineingehört,
und nicht Dinge darin enthalten sind, die nicht hineingehören.
In dem Punkt möchte in an die Kritik anknüpfen, die Dr. Wilken und ich mit unterschiedlichem Zungenschlag – aber in genau derselben Richtung – bei der ersten Diskussion bezüglich des Sicherungsverwahrungsvollzugsgesetzes in das Parlament eingebracht haben. Man könnte jetzt davon ausgehen: Erfahrung gesammelt, dass bösartig ist, was durch die Hintertür eingeführt wird. – Das streiche ich sofort. Frau Ministerin, auch ich habe in den letzten zwei Monaten die Erfahrung gesammelt, dass das bei dem Gesetz nicht der Fall ist. Es kann auch sein, dass einem einmal etwas durchgeht, was bei jedem von uns vorkommen kann. Dann muss man etwas genauer arbeiten. Ich hätte mir gewünscht, dass man da vielleicht sechs bis acht Wochen vorher reagiert hätte, was uns heute im Konsens mit allen Fraktion gelungen ist.
In der Sache selbst ist das, was als redaktionelle Änderung in dem einen Gesetz zum Tragen kommt, weitaus mehr als eine redaktionelle Änderung. Das ist auch unter rechtsstaatlichen Grundsätzen etwas, was diskussionswürdig ist.
Ich halte es auch formal und materiell für richtig, dass eine dritte Lesung erfolgt, um die Bedeutung der Angelegenheit zu unterstreichen. Ich kann mich nicht erinnern, dass wir schon einmal ein Sammelgesetz in dritter Lesung gehabt haben. Ich erhoffe und wünsche mir, dass das ein Ausnahmetatbestand bleibt. Ich möchte als FDP-Fraktion Sammelgesetze nicht kontroll- und gegenlesen müssen. Ich glaube, das wollen die anderen Oppositionsfraktionen auch nicht. Ich sehe das als einen Ausrutscher an, mit dem wir alle Erfahrungen gesammelt haben. Vielleicht wird in Zukunft das eine oder andere Gesetz etwas genauer vorbereitet, dass ein Sammelgesetz ein Sammelgesetz bleibt und der Inhalt aus dem zusammengesetzt ist, was redaktioneller Änderungen bedarf. Wir sollten aber die Gesetzesberatung in Dingen, die insbesondere mit dem Rechtsstaatsprinzip zu tun haben, etwas genauer vorbereiten und dies nicht am Rande von Sammelgesetzen tun, was hier offenbar versehentlich der Fall war. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Vielleicht wäre es besser gewesen, wenn ein Vertreter der Regierungskoalition jetzt antworten würde. Aber vielleicht dient es auch dem Thema, dass ich jetzt etwas dazu sage.
Ich danke für den Zuruf, weil er mir die Arbeit erleichtert. – Ich bin von Beruf Rechtsanwalt und Notar und weiß, weil ich in meinem Beruf dreieinhalb Jahre etwas intensiver tätig war, bis ich nachrücken konnte, in welchem Zustand die Justiz ist. Ich danke für das Vorlob. Ob ich es am Ende von Ihnen noch bekomme, Herr Rudolph, weiß ich nicht.
Ich male das Bild nicht so düster, wie die SPD das tut. Ich sage das mit der Praxiserfahrung, die ich habe, weil ich auch eine andere Einstellung zur Staatsanwaltschaft habe, die eineinhalb Jahre ermittelt und nicht nur belastende, sondern auch entlastende Beweismittel hat. Ich sage das jetzt unabhängig vom Fall. Mir ist auch relativ egal, ob ein Richter bei der SPD, der CDU oder FDP ist oder ein Angeklagter von der CDU oder der FDP, ein Bürgermeister oder ein Geschäftsmann ist.
Ich will es einmal wegbringen von dem Politischen, sondern darüber reden, wie die Justiz sich darstellt. In den fünf Jahren habe ich nicht zu einer Großen Anfrage im Bereich Recht reden können, auch nicht in der Vorsitzendenfunktion, die ich innehatte. Nach dreieinhalb Jahren Abstinenz vom Landtag ist es vielleicht gut, dass ich, wenn ich mich mit der Großen Anfrage und den Erkenntnissen beschäftige, ein bisschen die Praxis einfließen lasse.
Das Schöne ist: Die Große Anfrage wurde im Januar eingebracht und wurde sehr schnell beantwortet. Es war eines der ersten Machwerke, die ich vorfand. Ich hatte auch ein bisschen mehr Zeit, mich damit zu beschäftigen, mehr Zeit, als ich heute haben würde. Ich habe mir die Zahlen angeschaut und im Sommer eine alte Tradition der FDP fortgeführt: die Sommerpause zu nutzen und zu Gerichten zu gehen und Gespräche zu führen. Nicht, dass man als Anwalt, in Bad Homburg und Usingen beim Landgericht und Arbeitsgericht agierend, blind wird, sondern dass man auch einfach einmal nach Kassel fährt und dort hört, wie es in der Justiz aussieht.
So leid es mir tut als Oppositionspolitiker, ich muss feststellen, dass die Justiz besser dasteht, als ich dachte.
Ich habe von keinem meiner Gesprächspartner etwas gehört – da sind Anknüpfungspunkte in Bad Homburg und Usingen –, gewesen, die mich persönlich sehr gut kennen, wo ich seit 25 Jahren Berufstätigkeit Kontakte pflege. Ich
habe in Kassel einen Aufschrei im Richterbereich gehört. Die können alle mehr vertragen. Wer kann das nicht in der Politik?
Ich muss allerdings auch feststellen, dass in den letzten drei Jahren wie auch zuvor, aber gerade in den letzten drei Jahren, im richterlichen Bereich etwas eingestellt, gemacht und getan wurde, von dem ich sagen muss: Das muss heute ausgesprochen werden, wenn man schon eine Große Anfrage mit vielen Punkten hat, bei der man es problematisiert.
Im nichtrichterlichen Bereich gibt es drei große Fragezeichen und drei Ausrufezeichen. Da wünsche ich mir mehr. Da kann ich auch von den dreieinhalb Jahren Anwalts- und Notartätigkeit sagen, dass im Rechtspflegerbereich und im Geschäftsstellenbereich nachgebessert wurde und auch nachgebessert werden kann. Ich hätte mir auch gewünscht, dass der nichtrichterliche Bereich mehr in den Fokus kommt, weil wir als Landtag, als Landesregierung, aber auch als FDP das Augenmerk darauf gerichtet haben, in dem Bereich etwas zu tun, erst recht aufgrund der aktuellen Berichterstattung von gestern, die ich mir in Kassel habe bestätigen lassen, dass bei der Verwaltungsgerichtsbarkeit durch Asyl und Besonderheiten der Flüchtlinge und entsprechenden Rechtsschutz ein erhöhter Bedarf gegeben ist.
Die Richter haben uns als FDP inständig mitgegeben, dafür zu werben, dass der nichtrichterliche Bereich gestärkt wird, weil die Richter im Moment gar nicht zur Rechtsprechung kommen, sondern der zuarbeitende nichtrichterliche Bereich so „Land unter“ ist, dass sie gar nicht wissen, wie sie die Eingänge abarbeiten können.
Deshalb ein großes Ausrufezeichen. Eine Erkenntnis aus der Großen Anfrage ist: Ja, d’accord, im Verwaltungsrecht müssen wir nachsetzen, in den Verwaltungsgerichten müssen wir entsprechende Richterstellen schaffen, in den Verwaltungsgerichten müssen wir vielleicht auch einmal schauen, dass junge Richter auf Erprobung mehr zum Austausch gebracht und flexibler eingesetzt werden, um dort entsprechend richten zu können.
Aber auch im Verwaltungsgericht gilt als Ausrufezeichen: Der nichtrichterliche Bereich muss dringend gestärkt und ausgebaut werden, damit uns dort die Justiz nicht in kurzer Zeit – Entschuldigung, ich sage es plakativ – absäuft. Ich sage das so dramatisch aufgrund der Erkenntnisse, die ich aus Kassel bekommen habe. Meine Vorrednerin hat es aufgrund der aktuellen Berichterstattung – offenbar vom gestrigen Abend – noch einmal untermauert.
Die Zahlen, die vorliegen, zeigen auf, dass die Situation in den anderen Gerichtsbarkeiten ungleich besser ist. Unser Hauptaugenmerk liegt auf der Verwaltungsgerichtsbarkeit und auch auf dem nichtrichterlichen Bereich, wo dringend Notwendigkeiten gegeben sind.
Ich sage jetzt auch einmal eines, und das wäre mein Einstieg gewesen, wenn nicht mit dem, was meinen Beruf ausmacht, die Vorredner mich vielleicht das eine oder andere etwas spontaner haben machen lassen. Ich vertrete die Auffassung – das muss eigentlich bei uns allen im Fokus sein –, dass unsere Justiz eine hervorragende Arbeit macht. Durch ihre Rechtsprechung befriedet sie Rechtsstreitigkeiten und behebt Rechtsunsicherheiten. Ihr wird von der Bevölkerung ein hohes Maß an Akzeptanz entgegengebracht. Das bedeutet auch, dass die gebotene Zeit gefunden werden muss, um ausgewogene Urteile finden zu können.
Mein Hauptaugenmerk möchte ich in den Bereich hinein lenken, den ich eben dargestellt habe. Das ist die Verwaltungsgerichtsbarkeit. Das sind der nichtrichterliche Bereich und der richterliche Bereich. Da müssen wir etwas mehr tun. Da sehe ich das genau wie die SPD. In dem anderen Bereich habe ich versucht, das etwas anders darzustellen. Ich glaube allerdings auch, mit meiner Praxiserfahrung beurteilen zu können, dass das Zahlenmaterial das auch aufzeigt.
Im Übrigen herzlichen Dank für die Ausarbeitung der Antwort auf die Große Anfrage. Da sind wirklich viele Informationen drin, auf die man aufbauen kann, wo man auch einmal nachfragen muss. Wir müssen einfach zur Kenntnis nehmen, dass weitere gesellschaftspolitische Erwägungen da sind, die auch im Redebeitrag der SPD zum Tragen gekommen sind. Das ist im Bereich des Strafrechts effektiv der Fall, und zwar im Bereich des Jugendstrafrechts.
Wenn man die Antwort auf die Anfrage liest, sieht man, dass im Jugendstrafrecht auch ein Bedarf gegeben ist, Verfahren schneller zu machen, gerade mit dem, was mit dem Jugendstrafrecht einhergeht: nicht Bestrafung, sondern Hilfe und erzieherischer Gehalt. Da bin ich total d’accord mit der SPD. Im Verfahren gilt aber auch, wenn Einstellungen nach § 170 Abs. 2 StPO zum Tragen kommen, müssen diese schneller kommen, wenn die Staatsanwaltschaft der Auffassung ist, dass keine Anklage zu erheben ist.
Sie können sich kaum vorstellen, was es für einen Menschen bedeutet, gerade für einen Deutschen, der gewisse Maximen hat, gegenwärtig ein Verfahren zu haben, bei dem er kein Unrechtsbewusstsein hat, und das erst nach einer längeren Zeit bestätigt zu bekommen, weil das Verfahren eingestellt wird. Auch da müssen wir schneller reagieren.
Wenn man die Antwort auf die Große Anfrage liest – den Gesichtspunkt will ich nicht unterlassen –, sieht man, dass auch im Rahmen der Familiengerichtsbarkeit durchaus Punkte sind, die wir diskutieren müssen. Wer die Besonderheit des familiengerichtlichen Verfahrens kennt – das sind nicht nur Scheidung und Gewaltschutzdelikte usw., sondern gerade bei Kindern ist Handlungsbedarf bezüglich der Fürsorge –, sieht auch, dass man in der Antwort auf die Große Anfrage Punkte hat, bei denen man nachsetzen muss.
Das umfassende Zahlenmaterial, das positiv zu werten ist, muss ausgewertet werden. Ich persönlich werde mit meiner Fraktion beraten, dass wir den einen oder anderen Gesichtspunkt hier noch einmal separat aufrufen, weil das Zahlenmaterial in der Tat aufzeigt, wenn man es groß sieht, dass im Jugendstrafrecht, bei Einstellungen im Besonderen, im Asylbereich und damit in der Verwaltungsgerichtsbarkeit Nachholbedarf ist, der im parlamentarischen Bereich separat entsprechend beraten gehört.
Ich bin von meinem Redemanuskript, das ich vorbereitet habe, abgewichen. Ich habe einige Punkte aufgegriffen.
Abschließend möchte ich noch einmal feststellen, dass wir ganz großen Nachholbedarf haben. Frau Justizministerin, wir haben einen Bereich, bei dem wir gefragt sind. Das betrifft die Verwaltungsgerichtsbarkeit, und dort die Richter und den nichtrichterlichen Bereich. Da müssen wir einfach nacharbeiten, und zwar schnellstmöglich. Verstehen Sie mich nicht falsch. Ich will nicht schnell die Möglichkeit haben, irgendwelche Stellen zu schaffen. Vielmehr sehe ich, dass da ein Bedarf besteht, nachzubessern, damit die
Justiz, wie ich gesagt habe, diesbezüglich in der Tat nicht absäuft. – Ich danke für Ihre Aufmerksamkeit.
Herr Präsident, danke. – Ich frage die Landesregierung:
Was tut sie gegen die Verbreitung multiresistenter Keime in Gewässern, die durch gereinigtes Abwasser aus Kläranlagen gespeist werden?
Frau Ministerin, vorab möchte ich erst einmal für die sehr ausführliche Antwort herzlich danken. Ich habe dann eine konkrete Frage: Gibt es für den Eschbach Planungen, die eine zukünftige Gefährdung ausschließen?
Frau Ministerin, last, but not least, wie hoch schätzt die Landesregierung derzeit die Gefahr ein, dass sich ältere oder kranke Menschen an solchen Gewässern anstecken können?
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Alle Jahre wieder. Ich glaube, ab heute bin ich endgültig zurück im Landtag.
Ich habe in der vergangenen Legislaturperiode fünfmal zu diesem Thema gesprochen. Insofern weiß ich, dass eine dritte Lesung einen Wortbeitrag erfordert. Ich will für die FDP kurz begründen, warum wir dem zustimmen werden.
Die Beamten sollen nicht die Leidtragenden sein. Wir haben den Vorschlag der SPD mitgetragen, zumal ein Deckungsvorschlag vorliegt. Deshalb werden wir in diesem Jahr dem Antrag der SPD folgen, der auch in der vergangenen Legislaturperiode immer eine gewisse Konsequenz hatte. Gleiches gilt für die dritte Lesung. Wir haben uns das wohl überlegt. Wir sind an der Sache orientiert und werden in dritter Lesung zustimmen, damit endlich das kommen kann, was kommen muss, nämlich die Anerkennung der Arbeit der Beamten. Ich freue mich auf die Diskussion im nächsten Jahr. – Danke schön.
Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren Kollegen! Ich bekenne vorab, ich bin ein großer Fan von Sammelgesetzen. Das resultiert vielleicht auch aus fünf Jahren Regierungstätigkeit, wo ich den Vorteil kennengelernt habe. Aus Oppositionszeit schaut man etwas kritischer darauf. Herr Wilken hat es getan. Ich will auf den Punkt auch zurückkommen, der mir aufgefallen ist. Ob das jetzt eine Funda
mentalkritik der SPD war oder Punkte, die sie erörtert haben will, lasse ich einmal dahingestellt; denn ich halte das Instrumentarium des Sammelgesetzes für richtig.
Wir müssen im Parlament aufpassen, wie wir diskutieren und was wir diskutieren, worauf wir Zeit verwenden. Sammelgesetze, wie ich sie bisher verstanden habe – so war das zumindest in den fünf Jahren CDU/FDP der Fall –, sollten effizient sein, nur kleine Änderungen und redaktionelle Anpassungen beinhalten und dem Parlament die Möglichkeit geben, über das zu diskutieren, was wesentlich ist, und die Dinge außen vor zu lassen, die nicht unbedingt im Parlament diskutiert werden müssen. Das sind also Effizienzpunkte.