Protokoll der Sitzung vom 21.05.2014

Herr Kollege, kommen Sie bitte zum Schluss.

Ich bin doch gerade dabei, Frau Kollegin. – Auch der Betrag für Flüchtlinge wird nicht reichen. Das ist schon jetzt sehr, sehr deutlich. Sie haben es schon festgehalten.

Werden Sie bitte Ihren Ankündigungen gerecht. Wollen Sie wirklich eine zusätzliche Reduzierung der Schulden vornehmen? Reduzieren Sie noch in diesem Nachtragshaushalt die Nettoneuverschuldung auf etwa 850 Millionen € – das reicht dann aber wirklich.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als nächster Redner spricht Kollege Schork von der CDU-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Regierungskoalition aus CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sendet mit dem Nachtragshaushaltsentwurf eine klare Botschaft: Haushaltskonsolidierung und Einhaltung der Schuldenbremse haben oberste Priorität.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Ich will kurz die Herausforderungen nennen, die für den Nachtragshaushalt 2014 bestehen, um auf den einen oder anderen Punkt näher eingehen zu können. Wir reduzieren die Nettokreditaufnahme um 124 Millionen € auf 960 Millionen €. Wir müssen die Reduzierung der Steuereinnahmen um 191 Millionen € verkraften. Das ist ein saldierter Betrag. Wir müssen die Auswirkungen der Tarif- und Besoldungsrunden 2013/2014 einarbeiten. Wir haben eine Er

höhung der Kosten für den Bereich Asyl um etwa 60 Millionen €, und wir haben 10 Millionen € für Inklusion, frühkindliche Bildung, Erziehung und Betreuung angesetzt. Das sind die Herausforderungen, vor denen wir bei der Haushaltsaufstellung gestanden haben und die wir in den Haushaltsplanentwurf eingearbeitet haben.

Wenn man diese Herausforderungen kennt, dann muss man sich Gedanken machen, wie die Gegenfinanzierung aussieht. Ein Punkt – ich gehe noch auf ihn ein – ist hier die Erhöhung der Grunderwerbsteuer um 1 Prozentpunkt zum 1. August dieses Jahres. Es wurde bereits darauf hingewiesen, dass die Erhöhung der Grunderwerbsteuer im Koalitionsvertrag – ohne Nennung eines Datums – explizit vereinbart worden ist. Wir haben im Haushaltsvollzug – man muss bedenken, dass der Haushalt 2013/2014 im Jahre 2012 aufgestellt worden ist – geringere Zinsausgaben. Es gibt Entnahmen aus der Rücklage, und wir wollen die Weimar-Rücklage nachrangig dotieren.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Sie sollten, wenn Sie hier vortragen, wenigstens die Unterlagen gelesen haben und richtig zitieren. Es geht nicht darum, dass die Weimar-Rücklage überhaupt nicht mehr dotiert wird, sondern sie wird nachrangig dotiert. Auch das ist im Haushaltsausschuss bereits ausführlich erklärt worden.

Nun wirft man uns vor, wir würden keine neuen Akzente setzen. Der Kollege Hahn hat sogar von einem „völlig neuen Gesetz“ gesprochen. Formal gesehen ist das so. Aber wir reden über einen Nachtragshaushaltsentwurf. Wir reden davon, den Haushalt 2014, der im Jahr 2012 beschlossen wurde, an die geänderten Gegebenheiten anzupassen. Vor diesem Hintergrund ist es schwierig – der Kollege Kaufmann hat es schon angesprochen –, wenn man im Mai des Jahres 2014 das erste Mal über einen Nachtragshaushaltsentwurf spricht, der im Juli desselben Jahres verabschiedet und damit wirksam werden soll, große Veränderungen und Steuerungsmaßnahmen im Hinblick auf neue Akzente vorzunehmen. Wir haben immer kommuniziert, dass dieser Nachtragshaushalt der erste Aufschlag ist – ich will es einmal so nennen –, um Grundzüge deutlich zu machen, und dass die politische Schwerpunktsetzung vorrangig im Haushalt 2015 ihren Niederschlag finden wird.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Sie sollten das so zur Kenntnis nehmen und mit Spannung auf den Haushalt 2015 warten. Wenn überhaupt, dann wäre Kritik an diesem Haushalt angebracht. Ich sage Ihnen heute schon voraus: Kritik wird nicht angebracht sein, sie wird ins Leere laufen.

(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben, das will ich hier noch einmal deutlich machen, im Nachtragshaushaltsentwurf keine zusätzlichen Stellen ausgewiesen. Die Zwischenrufe, die von der SPD-Fraktion kamen, waren in dem Zusammenhang schlicht und einfach falsch. Wir haben aber notwendige Stellenhebungen vorgesehen. Die haben wir klar und deutlich ausgewiesen. Diese Stellenhebungen kann man kritisieren.

(René Rock (FDP): Die muss man kritisieren!)

Wir haben auch gesagt, in welcher Größenordnung wir die vornehmen. Wenn ausgerechnet Herr Kollege Hahn von der Fraktion, die in der Frage von Stellenhebungen im

Glashaus sitzt – ich verweise auf die letzte Legislaturperiode –, hieran Kritik übt, dann relativiert das so manche Kritik an diesen Stellenhebungen deutlich.

(Beifall bei der CDU – Zurufe von der FDP)

Auch der Kollege Kaufmann hat darauf hingewiesen, dass Stellenhebungen in Maßen erfolgen sollen und dass bei anderen Regierungswechseln die Schaffung neuer Stellen viel stärker im Mittelpunkt gestanden hat als jetzt die Stellenhebungen.

Ein weiterer Punkt zum Thema Stellenhebungen. Diese Kritik geht an die SPD-Fraktion.

(Günter Rudolph (SPD): Wir haben keine beantragt!)

Auch Sie haben die Stellenhebungen moniert. Hören Sie doch zu, Herr Kollege Rudolph, bevor Sie sich schon wieder aufregen.

(Günter Rudolph (SPD): Weil Sie Unsinn erzählen!)

Wollen Sie die Stellenhebungen im Bereich der Steuerverwaltung zur Bekämpfung der Steuer- und Wirtschaftskriminalität nicht vornehmen?

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Wenn Sie das nicht wollen, dann sollten Sie das hier sehr deutlich sagen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Zurufe von der SPD)

Zweitens. Wollen Sie die Stellenhebungen und die Veränderungen im Bereich der Justiz nicht,

(Norbert Schmitt (SPD): Wir haben von Ministerialstellen gesprochen!)

wo es um eine neue Regelung hinsichtlich befristeter Stellen und Vertretungen geht, um die bestehenden Probleme anzugehen? Wollen Sie das nicht? Auch das sind Stellenhebungen, die in diesem Haushalt veranschlagt sind.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU und des BÜND- NISSES 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Billige Retourkutsche!)

Schließlich und endlich haben Sie uns vorgeworfen, wir würden keine Stellen abbauen. In diesem Haushalt sind knapp 500 Stellenabgänge veranschlagt, die noch aus dem Stellenabbauprogramm der vergangenen Legislaturperiode resultieren. Sie sind erstmals veranschlagt. Das macht deutlich, dass diese Stellenabgänge weiterhin notwendig sind und dass wir die Frage der Personalausgaben und die Verringerung von Stellen auch zukünftig ernst nehmen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Da sind wir gespannt, ob das realisiert wird!)

Dann wurde von dem Kollegen Hahn die Frage der Nettoneuverschuldung von 960 Millionen € angesprochen.

(Norbert Schmitt (SPD): Zu Recht!)

Das ist eine Reduzierung um 124 Millionen €. Diese Höhe der Nettoneuverschuldung ist im Gegensatz zu dem, was Sie gesagt haben, kein gesetzliches Erfordernis, sondern eine politische Setzung; denn die Bestimmungen des Ausführungsgesetzes zu Art. 141 greifen erst ab dem Haushaltsjahr 2015.

Aus dieser Nettokreditaufnahme von 960 Millionen € – das hat der Minister in seiner Rede deutlich gemacht – ergibt sich der Ausgangswert für das Jahr 2015. Die strukturelle Nettokreditaufnahme im Nachtragshaushalt 2014 beträgt knapp 545 Millionen €. Das ist der Wert, der für das Art. 141-Gesetz zugrunde gelegt wird. Daraus resultiert, dass wir in den nächsten Jahren bis 2019 jeweils 110 Millionen € strukturell einsparen müssen.

In dem Zusammenhang haben Sie uns auch vorgeworfen, wie kraftvoll das denn sei. Jetzt frage ich Sie: Wie kraftvoll ist denn Ihr Gesetzentwurf zur Senkung der Grunderwerbsteuer im Hinblick auf die Absenkung der Nettokreditaufnahme? Wenn Ihr Gesetzentwurf denn Realität werden würde, führte er dazu, dass im Nachtragshaushalt 2014 150 Millionen € fehlen

(Norbert Schmitt (SPD): Da hat er recht, das war die erste Richtigstellung!)

und dass im Haushaltsjahr 2015 ff. jeweils 385 Millionen € fehlen. Ich bin sehr gespannt, welche Anträge Sie in den Haushaltsberatungen einbringen, die vor uns stehen, um diese fehlenden Mittel von 150 Millionen € und von 385 Millionen € zu erwirtschaften, wo Sie kraftvoll, wie Sie es immer ausdrücken, sparen und Ausgaben reduzieren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bisher haben Sie zu diesem Punkt keine einzige Ausführung gemacht, aber kritisiert, dass wir die Nettokreditaufnahme auf 960 Millionen € absenken.

Auch von der SPD kamen keine Vorschläge – außer Vorschlägen und Anmerkungen zu Mehrausgaben. Einen der Punkte haben Sie angesprochen, die Straßenbaumittel.

(Norbert Schmitt (SPD): Sehr gut!)

Wir werden morgen Nachmittag beim Setzpunkt der FDP Gelegenheit haben, uns ausführlich mit dieser Problematik zu befassen – dies auch vor dem Hintergrund des Nachtragshaushalts, der heute eingebracht wurde und den wir jetzt sehr ausführlich diskutieren.

Sie haben die Frage nach dem Sozialbudget gestellt. Auch da gilt, was ich vorhin im Zusammenhang mit dem gesamten Nachtragshaushalt und den Planungen für 2015 gesagt habe. Sie wissen sehr genau, dass wir vereinbart haben, dass das Sozialbudget, beginnend mit dem Haushaltsjahr 2015, entsprechend erhöht wird.

(René Rock (FDP): Wir nicht!)

Ich habe die SPD angesprochen. Herr Kollege Rock, wenn Sie unseren Koalitionsvertrag gelesen haben, dann wissen Sie auch, dass das darin steht. Das ist eine der Maßnahmen, die ich vorhin bereits angesprochen habe, die mit dem Haushalt 2015 wirksam wird.