Sie lassen diesen Teil dann als ökologische Spielwiese der GRÜNEN. Das ist wohl das Zugeständnis, das Sie an der Stelle gemacht haben.
Lieber Kollege Arnold, das ist auch durchaus bei den Medien so angekommen. Beispielsweise sagt die „Frankfurter Rundschau“: „Die schwarz-grüne Koalition setzt damit ein Ziel um, das die Gewerkschaften ebenso wie die SPD, GRÜNE und LINKE schon lange verfolgt hatten.“ Damit meinen sie vor allem diese Bürokratie, die in dieser Gesetzesvorlage steckt. Meine Damen und Herren, das ist nicht mehr CDU-Politik pur.
Das war auch nicht anders zu erwarten. Lieber Herr Kollege Dr. Arnold, es gab einmal eine Rede vom 20. November 2012, in der es hieß:
Wir wollen ein Vergabegesetz, das den Mittelstand entlastet, das für den Mittelstand transparent ist, das durch die Vergabestellen umsetzbar ist und die Entscheidungen nicht mit Dingen befrachtet, die nicht dazugehören.
Das war der Kollege Arnold. Dem kann ich eigentlich gar nichts mehr hinzufügen. Das war einmal gemeinsame Politik von CDU und FDP. Ihr verabschiedet euch von der gemeinsamen Linie. Das tut mir sehr leid. Das ist leider für uns nicht zustimmungsfähig. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir haben hier eine muntere Debatte zu den beiden vorliegenden Gesetzentwürfen. Ich zitiere den Ministerpräsidenten: Vertiefte Sachkenntnis ist der munteren Debatte hinderlich. – Ich versuche darüber zu reden, was in diesen beiden Gesetzentwürfen wirklich steht. Ich hoffe, dass wir dann in der Anhörung darüber reden können, ob wir in der einen oder anderen Frage noch etwas besser machen können. Zuallererst einmal geht es aber um die Frage, was heute vorliegt.
ist ein Gesetzentwurf, der die Vergabe in Hessen fairer machen wird. Es wird dafür gesorgt, dass die Auftraggeber ihre Beschäftigten ordentlich bezahlen. Ich glaube, dass das eigentlich im Sinne des gesamten Hauses sein müsste.
Zweitens ist es ein Gesetzentwurf, der die Vergabe in Hessen nachhaltiger machen wird. Erstmals werden im Gesetz soziale und ökologische Kriterien konkret benannt. Auch dies müsste, bei allem Streit, auch im Interesse der meisten im Haus sein.
Weiterhin ist es ein Gesetzentwurf, der die Vergabe in Hessen transparenter machen wird. Die Vergabeentscheidungen werden für jeden nachvollziehbar und nachprüfbar.
Frau Kollegin Barth, Sie haben ausdrücklich Lohndumping angesprochen und haben auch Beispiele genannt, die aber, wenn wir ehrlich sind, auch jetzt schon illegal sind. Wir haben aber in diesem Gesetzentwurf ausdrücklich vereinbart, dass wir klarmachen wollen: Wer in Zukunft bei öffentlichen Aufträgen den Zuschlag bekommen will, der muss sich verpflichten, seine Beschäftigten nach Tarif zu bezahlen. Da, wo es keinen Tarif gibt, muss in Zukunft der bundesweite Mindestlohn bezahlt werden.
Wir haben außerdem den öffentlichen Personennahverkehr neu in das Vergaberecht hineingenommen. Das bedeutet, in Zukunft wird es beim ÖPNV nur noch Auftragsvergaben auf der Grundlage von Tarifverträgen geben. Ich verstehe, ehrlich gesagt, nicht, wie man das kritisieren kann, liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie.
Die sozialen und ökologischen Kriterien, die die öffentlichen Auftraggeber in ihre Vergabeentscheidungen einbeziehen können, können natürlich nach einem Grundsatz angewendet werden. Niemand wird gezwungen, diese Kriterien alle anzuwenden. Die öffentlichen Vergabestellen haben die Möglichkeit, nachhaltig zu beschaffen. Wir sind sicher, dass diese Möglichkeiten auch genutzt werden.
Das bedeutet, dass der Preis damit nicht mehr zwingend das alleinige entscheidende Kriterium sein muss. Wenn ein Unternehmen z. B. Langzeitarbeitslose beschäftigt oder besonders ressourcenschonende Materialien verwendet, kann es damit unter Umständen den Vorzug vor einem billigeren Anbieter bekommen. Es ist sinnvoll, dass diese nachhaltigen Kriterien mit dem Auftragsgegenstand oder dem Produktionsprozess der beschafften Sache in Verbindung stehen sollen. Es ist ausdrücklich gewollt, dass in der Bekanntmachung genannt ist, nach welchen Kriterien entschieden wird und welche Gewichtung diese Kriterien bei der Vergabeentscheidung bekommen sollen, damit von Anfang an für denjenigen, der sich darum bewirbt, transparent ist, um was es geht und was gewünscht ist.
Das schafft Rechtssicherheit, übrigens auch dadurch, dass wir einen abschließenden Katalog dieser Kriterien ins Gesetz aufgenommen haben. Das macht das Ganze auch handhabbarer.
Es ist klar, dass man sehr unterschiedliche Meinungen zu den Vergabegrenzen haben kann. Da gab es in der Vergangenheit sehr unterschiedliche Vorstellungen. Im SPD-Gesetzentwurf stehen sehr viel niedrigere Grenzen. Aber es ist absolut richtig und wichtig, dass wir auch an diesem Punkt völlig sicher sind, die Transparenz zu erhöhen. Der Gesetzentwurf der Koalitionsfraktionen sieht vor, dass bei Interessenbekundungsverfahren bei Dienstleistungen nicht mehr erst ab 80.000 €, sondern ab 50.000 € ein solches Verfahren durchgeführt werden muss. Das bedeutet gerade für kleine und mittlere Unternehmen eine größere Chance, sich an diesen öffentlichen Aufträgen zu beteiligen.
Wenn Sie sehen, dass auch bei freihändiger Vergabe nicht mehr nur drei, sondern fünf Firmen zur Abgabe eines Angebots aufgefordert werden, dann bedeutet das mehr Transparenz. Wenn Sie sich zusätzlich betrachten, dass alles, was vergeben wird, bei der Vergabe auch veröffentlicht wird – selbst, wenn es freihändig ist –, bedeutet es, dass diese Transparenz auch eine Garantie dafür ist, dass im Zweifelsfall jemand, der mit guten Angeboten nie zum Zuge kommt, nachsehen und prüfen lassen kann, was dort
schiefläuft. Ich glaube immer noch, dass der größte Feind der Korruption der unterlegene Bewerber ist, der sich im Zweifelsfall an die vergebende Stelle wendet und sagt, dort gehe etwas nicht mit rechten Dingen zu. Ich glaube sogar, dass das am Ende des Tages effektiver ist, als wenn es eine Behörde gäbe, die so etwas nachprüft. Die Mitbewerber schauen im Zweifelsfall ganz genau hin, was dort passiert oder nicht passiert.
Deshalb können wir wohl mit Fug und Recht sagen, dass dieses Gesetz handhabbar und damit in seiner Anwendung auch mittelstandsfreundlich ist. Herr Kollege Lenders, ich will das hier nicht bewerten, aber Sie müssten sich schon entscheiden, wer sich bei diesem Gesetz durchgesetzt hat. Wenn Sie im Laufe von sieben Minuten beiden Koalitionsfraktionen bescheinigen, sich jeweils nicht durchgesetzt zu haben, kann ja irgendetwas nicht stimmen.
Ein wichtiger Punkt ist natürlich die Kontrolle. Dieses Gesetz schafft erstmals die Rechtsgrundlage, damit sich Vergabestellen anlassbezogen alle notwendigen Unterlagen von ihren Auftragnehmern vorlegen lassen können, um zu überprüfen, ob die Regelungen in diesem Gesetz eingehalten werden oder nicht. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das gilt selbstverständlich auch für Nach- und Verleihunternehmen. Das ist in diesem Zusammenhang wichtig. Wer dagegen verstößt, muss mit Vertragsstrafen oder -sperren rechnen.
Ich will ausdrücklich sagen, dass ich davon überzeugt bin, dass bei Vorliegen von Verdachtsmomenten derjenige, der den Auftrag vergibt, sehr viel schneller und konkreter nachprüfen kann, ob sich derjenige, der den Auftrag erhalten hat, auch an die Regeln gehalten hat, als eine von uns geschaffene Prüfbehörde irgendwo weit weg, im Zweifelsfall im Wirtschaftsministerium. Liebe Kolleginnen und Kollegen von der Sozialdemokratie, was Sie da vorschlagen, ist schlicht praxisuntauglich.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Fragen Sie doch einmal Ihre Kollegin in Rheinland Pfalz!)
Ich komme gleich zum Schluss, Herr Präsident. – Frau Kollegin Barth, zu Ihrem Gesetzentwurf: Versuchen Sie einmal auf Anhieb zu verstehen, welche Vergabefreigrenzen jetzt gelten würden, wenn wir den SPD-Gesetzentwurf beschließen würden. In § 2 haben Sie zehn unterschiedliche Freigrenzen in Fließtextform, teilweise unterschiedlich für Land und Kommunen. Glauben Sie ernsthaft, das wäre für denjenigen, der sich dort bewirbt, am Ende verständlich?
Oder wenn Sie sagen, eine neue Behörde gründen zu wollen: Sie wollen eine neue Prüfbehörde mit neuen Ver
gaberegeln gründen. Dazu steht im Vorspann zu Ihrem Gesetz so schön, zusätzliche Kosten seien zu erwarten, könnten aber nicht genau beziffert werden. Weiter steht dort, 5 % aller öffentlichen Vergaben sollen von dieser Behörde kontrolliert werden. – Haben Sie eine Ahnung, wie viele öffentliche Vergaben wir eigentlich haben? Von 426 Städten und Gemeinden, von 21 Landkreisen, von Zweckverbänden, Verwaltungsgemeinschaften, die Landesbeschaffungsmaßnahmen, von Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts – man stelle sich vor, 5 % all dieser Vergaben sollten anlasslos überprüft werden. Wie groß soll diese Behörde Ihrer Meinung nach eigentlich werden?
An diesem Punkt muss ich es wirklich ernsthaft sagen – ich versuche ja, in dieser Frage ganz ruhig zu bleiben –, aber ich gehe jeden Tag sozusagen an der Ahnengalerie der Wirtschaftsminister vorbei, wenn ich auf dem Weg in mein Büro im Ministerium bin. Direkt neben der Eingangstür hängen Ernst Welteke und Lothar Klemm. Die Stärke der SPD in den letzten Jahren und Jahrzehnten bestand auch darin, erstens klare Kriterien und Punkte zu haben, an denen man sie erkennen kann. Dazu gehörte natürlich auch die soziale Gerechtigkeit. Aber die Stärke und vor allem auch die Mehrheitsfähigkeit bestand zweitens darin, auch eine gewisse Verbindung zur Praxis zu haben und sozusagen das, was man im Prinzip wollte, so zu machen, dass es anwendbar war und nicht jeder Handwerker gesagt hat: Das funktioniert doch gar nicht.
(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Arrogant! Noch keine drei Tage im Amt, aber schon reden wie ein einer von den Großen! – Gegenruf: Alles von dir gelernt!)
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Minister, Sie sagen, ich solle etwas nachdenken: Wir haben uns sehr viele Gedanken bei der Erarbeitung dieses Gesetzentwurfs gemacht.
Vor allem haben wir dabei auch über den Tellerrand geschaut. Wir haben Ihnen schon gesagt, dass wir mitnichten nur Erfahrungen aus Hessen verwendet haben. Wir haben geschaut, was andere Bundesländer machen. Ich kann es Ihnen heute Abend vielleicht noch sagen, wenn wir uns bei den Unternehmern treffen; ich habe die Unterlagen in meinem Büro: Bei den unterschiedlichen Grenzen bei beschränkten Vergaben tippe ich jetzt einmal darauf, dass es etwa zwei Drittel aller Bundesländer sind, die inzwischen so arbeiten. Dass Sie das jetzt als Bürokratiemonster verspotten – ich finde es schon allerhand, was Sie Ihren Kollegen in den anderen Bundesländern da unterstellen.
Ich hätte doch erwartet, dass Sie zu einigen Punkten einmal konkret Stellung nehmen. Soziale und Umweltkriterien stehen bereits heute im Gesetz. Werden sie angewendet? Nein. Es gibt auch zahlreiche Meinungen von Kritikern, dass das jetzt aufgenommen werden soll. An die Kollegen von der FDP: Ich denke, Sie können sich ganz beruhigt zurücklehnen; denn ich vermute, mit diesem Gesetz wird sich nicht viel ändern.
Vor allem geht es um die öffentlichen Ausschreibungen. Solange diese in Ihrem Gesetzentwurf wie auch bisher erst ab 1 Million € verpflichtend sind – davor sind noch beschränkte Vergaben möglich – und solange der sachliche Anwendungsbereich Ihres Gesetzes bei 10.000 € liegt, sind 80 % aller öffentlichen Aufträge eigentlich außen vor. Herr Arnold, Sie wollten es mir nicht glauben. Ich habe es mir einmal in Ihrem Gesetz angeschaut. Sie haben gesagt, Tariftreue ab dem ersten Euro. Ich zitiere § 8 Abs. 2 zu Nachunternehmen:
Auf die Verpflichtung zur Vorlage von Tariftreueund sonstigen Verpflichtungs- sowie Mindestentgelterklärungen kann verzichtet werden, wenn das Auftragsvolumen eines Nachunternehmens oder Verleihunternehmens weniger als 10.000 € ohne Umsatzsteuer beträgt.