Herr Kollege Schaus, Sie haben mich hier so oft zitiert. Deshalb will ich einmal sagen: Ich zitiere Sie zurück.
Aufgrund der gemachten Erfahrungen halten wir eine unverzügliche Verordnung zur Kennzeichnungspflicht durch den Innenminister für unabdingbar und auf der Grundlage der Berliner Erfahrung für die derzeit beste Lösung.
Wir sehen hierin einen Vorteil gegenüber der Gesetzesinitiative der GRÜNEN; denn eine Verordnung gilt sofort.
Herr Schaus, ich zitiere einmal zurück und sage: Was wir jetzt machen, ist eine Verordnung, und das ist auch gut so.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Hermann Schaus (DIE LINKE): Wann geht sie denn raus?)
Es zeugt natürlich ein bisschen von Beliebigkeit: Wenn wir ein Gesetz machen, fordert man eine Verordnung, und wenn die anderen dabei sind, eine Verordnung zu machen, dann fordert man ein Gesetz. Das ist ein bisschen Beliebigkeit.
Meine Damen und Herren, schon damals habe ich gesagt, viele Bundesländer haben sich auf den Weg gemacht, diesen Bereich zu regeln. Wir haben Berlin und Brandenburg, jetzt Rheinland-Pfalz – im Übrigen haben die es auch als Verordnung gemacht.
In Europa haben wir ganz viele Länder, in denen es Tradition ist, dass Polizeibeamtinnen und -beamte eine Identifikation tragen. Daher kann das auch bei uns in Deutschland und hier in Hessen gemacht werden.
In der letzten Rede habe ich schon gesagt: 1848 war es das erste Mal, dass ein Polizeibeamter in Berlin eine Nummer tragen musste. Seinerzeit, 1848, wurden die Beamten auf die Straße geschickt, und sie hatten eine Nummer, und ich glaube, sie haben damals noch einen Zylinder getragen.
Sie sehen: Wir befinden uns auf dem Weg, hier in Hessen etwas umzusetzen. – Herr Schaus, genau das war das aus dem Zusammenhang Gerissene, das Zitat von vorgestern. Das bezog sich nämlich auf 1848.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir haben uns in der Koalition auf einen gangbaren Weg geeinigt. Wir wollen das gut umsetzen. Ich stimme dem Kollegen Greilich ausdrücklich zu: Für uns ist es nicht nur wichtig, dass wir gegenüber den Bürgerinnen und Bürgern Transparenz schaffen, sondern wir wollen auch, dass der Schutz der Polizeibeamtinnen und -beamten ordentlich gewährleistet wird. Deswegen gilt bei der Erstellung dieser Verordnung: Gründlichkeit vor Geschwindigkeit. Wir wollen es möglichst schnell, aber Gründlichkeit geht vor Geschwindigkeit. Wir wollen nämlich nicht, dass die Polizeibeamtinnen und -beamten, die für uns die Sicherheit in diesem Land gewährleisten, in irgendeiner Weise durch Verordnungen gefährdet werden.
Ich komme zum Schluss. – Das, was ich bisher aus dem Innenministerium weiß, ist, dass wir auf einem guten Weg sind. Zu gegebener Zeit wird die Verordnung an die Öffentlichkeit kommen.
Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich nehme einmal den Zwischenruf aus der CDU auf, dass es für uns heute schwer wird.
Für uns ist es heute am einfachsten, denn wir vertreten einfach die gleiche Position wie in der letzten Debatte. Das haben in dieser Debatte heute einige nicht getan.
Herr Kollege Frömmrich, ich will es nochmals sagen: Vor wenigen Monaten haben wir diese Debatte hier in einem Zusammenhang gehabt, den wir sehr stark kritisiert haben. Sie haben es nämlich dann auf die Tagesordnung gesetzt,
als es noch um die Auswertung von Blockupy ging. Wir hielten das für einen falschen Zusammenhang. Dazu stehen wir nach wie vor. Das war keine sehr erquickliche Verbindung.
Ich will sagen: Im Gegensatz zu manch anderen sehen wir keine Eilbedürftigkeit, einen solchen Gesetzentwurf oder eine solche Regelung vorzulegen. Denn wir sind der Auffassung, dass die hessische Polizei sehr gute Arbeit leistet.
Wir sind der Auffassung, dass sie dies auch unter Stress in Großeinsätzen tut. Ich kann mich den Kollegen nur anschließen: Uns ist kein einziger Fall bekannt, dass irgendein hessischer Beamter nicht identifizierbar gewesen wäre. Ich will es noch einmal sagen, weil das manche offensichtlich immer noch nicht auf dem Schirm haben: Bei geschlossenen Einsätzen gibt es in Hessen bereits eine Kennzeichnung.
Es gibt bereits eine Form der Kennzeichnung, die Aufschluss über die Einsatzhundertschaft und den Einsatzzug gibt. Man nennt das eine taktische Kennzeichnung, die aus Buchstaben und römischen Ziffern besteht. Die ist auf der Einsatzkleidung deutlich sichtbar angebracht. Meine Damen und Herren von den GRÜNEN und den LINKEN, das sollten Sie in diesem Zusammenhang endlich einmal sehen, denn da zeichnet sich Hessen gegenüber anderen Bundesländern aus.
Ich will mich den Worten des Redners der FDP-Fraktion anschließen. Im Einzeldienst gibt es bereits eine namentliche Kennzeichnung, die einen Rückschluss auf die Identität des einzelnen Beamten zulässt. Das gilt nicht bei geschlossenen Einsätzen. Deswegen finden auch wir, dass man darüber reden sollte. Auch wir finden, dass Verfehlungen offen benannt werden müssen. Wir finden aber auch, dass man das in Ruhe tun sollte und vor allen Dingen mit den Betroffenen reden sollte – das ist für uns das Entscheidende –, statt einfach einen Gesetzentwurf vorzulegen, wie es die LINKEN getan haben. Wir wollen, dass das mit den betroffenen Beamtinnen und Beamten und mit den Gewerkschaften beraten wird, die zu Recht Sorge haben, welcher Zug in eine solche Debatte hinkommen kann. Deshalb richte ich an Sie noch einmal die dringende Bitte – Herr Schaus, an anderer Stelle tun Sie das auch –, dass wir keine Schnellschüsse und Vorverurteilungen vornehmen. Wir wollen mit den Betroffenen und mit den Gewerkschaften gemeinsam erarbeiten, welche Lösung sie sich vorstellen können.
(Beifall bei der SPD sowie bei Abgeordneten der CDU und der FDP – Hermann Schaus (DIE LIN- KE): Das ist doch keine Frage!)
Ich will Ihnen noch einmal Folgendes sagen. In Hessen ist es Praxis – Herr Bauer hat darauf hingewiesen –, dass im Einzeldienst ein Namensschild getragen wird. Einige Redner von Fraktionen haben hier die Berliner Regelung gelobt. Das will ich ausdrücklich nicht tun. Was ist in Berlin denn passiert? In Berlin wurde die verpflichtende Regelung geschaffen, entweder ein Namensschild oder eine Nummer zu tragen. Was ist passiert? Man hat mit den Betroffenen nicht gesprochen, sodass die Polizeibeamten in
Berlin ihre Namenskennung abgenommen und nur noch Nummern getragen haben. Das kann doch nicht in unser aller Interesse sein. Wir wollen eine bürgerfreundliche Polizei im Einzeldienst. Wir wollen, dass die Beamtinnen und Beamten weiterhin das Namensschild tragen und nicht demnächst mit einer Nummer gekennzeichnet sind. Deshalb wollen wir hier mehr Sorgfalt walten lassen als manch anderer in diesem Hause.
Dringenden Handlungsbedarf sehen wir nicht. Wir haben bislang keinen einzigen Fall erlebt, dass jemand bei der hessischen Polizei nicht identifizierbar gewesen wäre. Das hat ja auch die Linkspartei hier und heute nicht vorgetragen.
Ich möchte auf einen Satz in Ihrer Begründung – das ist ja das Einzige, was Sie geändert haben – noch einmal eingehen. Herr Schaus, ich finde es nicht glücklich gewählt, wenn Sie in Ihrer Begründung davon sprechen, dass das auch für die Polizei eine gute Lösung sei, denn es sei ja ihr berechtigtes Interesse, dass die Polizistinnen und Polizisten im Einsatz „als Menschen“ erkannt werden. Ich muss Ihnen sagen, das ist etwas schräg. Diesen Zungenschlag wollen wir in dieser Debatte ausdrücklich nicht haben.