Herr Abg. Rudolph, wir müssen zwischen der Erhebung solcher Daten und ihrer zentralen Sammlung unterscheiden, in diesem Fall insbesondere ihrer elektronischen Erfassbarkeit, was bei uns, wie Sie wissen, über die Lehrerund Schülerdatenbank geschieht.
Selbstverständlich werden die Krankheitstage gemeldet und erfasst. Aber sie werden eben zunächst nur in den Schulen erfasst, und dann werden sie den Staatlichen Schulämtern gemeldet. Dort werden sie gemäß den normalen Regeln über die Aktenführung archiviert, aber nicht elektronisch zusammengeführt. Deswegen haben wir darüber keine zentrale Datei im Hessischen Kultusministerium.
Natürlich können wir auf jede dieser Akten in den Staatlichen Schulämtern zugreifen. Aber die müssten dann händisch zusammengeführt werden. Es wäre ein unheimlicher Aufwand, das zu aggregieren.
Herr Kultusminister, wenn wir die Daten schon nicht mit der Antwort auf die Große Anfrage, die wir dazu gestellt hatten, bekommen haben, frage ich: Wie könnten Sie uns diese Daten zuliefern?
Herr Abg. Degen, wie ich schon sagte: Ich müsste dann die Verwaltung beauftragen, alle diese Akten, die in den Schulämtern existieren, händisch auszuwerten. Ich kann Ihnen nicht aus dem Kopf sagen, wie lange das dauert oder wie viele Mannstunden dafür zu veranschlagen wären. Aber wenn Sie möchten, dass ich diesen Aufwand beziffere, dann werde ich das in Erfahrung bringen.
Herr Kultusminister, ist es nicht vor dem Hintergrund der zahlreichen Überlastungsanzeigen und auch Situationsbeschreibungen von Schulleitungen, dass sich offenbar immer mehr Lehrkräfte krankmelden, im Interesse der Landesregierung, diese Daten zu wissen?
Herr Abg. Degen, im Umgang mit Krankheitsfällen geht es zunächst darum, vor Ort Vertretungen zu gewährleisten, sodass die Fehlzeiten der Lehrkräfte entsprechend ausgeglichen werden können. Dafür sind beispielsweise die Gründe der Abwesenheitszeit irrelevant. Das verkompliziert aber die händische Auswertung, weil wir dann bei den Abwesenheitszeiten der Lehrkräfte zwischen krankheitsbedingten und sonstigen Fehlzeiten unterscheiden müssten.
Das alles macht Ihr Ansinnen problematisch, und wir versprechen uns in der Tat keinen zusätzlichen Erkenntniswert davon, jetzt eine gesonderte zentrale elektronische Statistik explizit für Krankheiten zu führen.
Im Übrigen möchte ich darauf hinweisen, dass die Unterlagen nach drei Jahren zu vernichten sind. Das heißt, es ließe sich ohnehin keine längere Zeitreihe aufbauen. Damit sehe ich den zusätzlichen Erkenntniswert an dieser Stelle nicht.
Danke, Herr Präsident. – Herr Kultusminister, für den Arbeits- und Gesundheitsschutz ist der Krankenstand in einem Unternehmen schon eine sehr wichtige Größe. Daher frage ich mich, wie Sie als oberster Dienstherr Ihrer Fürsorgepflicht nachkommen können, wenn Sie diese Daten nicht haben.
Herr Abg. Dr. Wilken, auf die Einhaltung von Arbeits- und Gesundheitsschutzvorschriften wird in der Bildungsverwaltung dezentralisiert auf der Ebene der Staatlichen Schulämter geachtet. Das heißt, die Staatlichen Schulämter sind in ständigem Kontakt mit den Schulen, um dort beispielsweise über den Arbeits- und Gesundheitsschutz zu sprechen. Deswegen verfügen ja auch die Staatlichen Schulämter durchaus über die entsprechenden Daten.
Noch einmal: Da existiert ein großer Stapel von Formblättern, die in Akten in den einzelnen Staatlichen Schulämtern archiviert sind; aber es gibt keine elektronische Datenbank, auf die das Kultusministerium unmittelbar zentral zugreifen könnte.
(Die Fragen 936, 942 und die Antworten der Lan- desregierung sind als Anlage beigefügt. Die Fragen 934, 935, 938 bis 941 und 943 sollen auf Wunsch der Fragestellerinnen und Fragesteller in der nächs- ten Fragestunde beantwortet werden. Die Frage 937 wurde vom Fragesteller zurückgezogen.)
Wer diesem Wahlvorschlag zustimmen kann, den bitte ich um das Handzeichen. – Die Gegenprobe. – Stimmenthaltungen? – Bei Stimmenthaltung des Kollegen Hahn, der ganz offensichtlich dort hineinwill,
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz über die Feststellung des Haushaltsplans des Landes Hessen für die Haushaltsjahre 2018 und 2019 – Drucks. 19/5744 zu Drucks. 19/5237 –
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich darf Ihnen die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zur Vorbereitung der zweiten Lesung vortragen:
Erstens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD, der LINKEN und der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Zweitens. Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum, zu den Einzelplänen die folgenden Beschlüsse zu fassen, die ich Ihnen jetzt nicht vortrage; Sie finden sie im Einzelnen in der Drucks. 19/5744. – Vielen Dank.
Meine Damen und Herren, bevor wir in die Aussprache zum Einzelplan 02 eintreten, einige geschäftsleitende Anmerkungen:
Wie Sie der Anlage zu Tagesordnungspunkt 39 entnehmen können, werden die verschiedenen Tagesordnungspunkte mit Einzelplänen aufgerufen. Die Abstimmung über die Einzelpläne findet vereinbarungsgemäß erst nach Ende der Beratung über alle Einzelpläne statt.
Die Fraktionen haben sich darauf verständigt, die Generaldebatte heute abzuhalten und die Beratungen der anderen Einzelpläne am morgigen Mittwoch vorzunehmen. Die
Abstimmung der Einzelpläne und der dazu aufgerufenen Tagesordnungspunkte findet vereinbarungsgemäß am Donnerstag um 9 Uhr statt.
Der Anlage zu Tagesordnungspunkt 39 können Sie ebenfalls entnehmen, dass sich die Fraktionen im Ältestenrat auf eine Redezeit von 40 Minuten pro Fraktion für den Einzelplan 02 und 80 Minuten für die Einzelpläne 01 und 03 bis 15 ohne Begrenzung der einzelnen Rednerin, des einzelnen Redners bei der Aussprache über den jeweiligen Einzelplan verständigt haben.
Um uns hier oben das Geschäft zu erleichtern, haben die Fraktionen für die Einzelpläne 01 und 03 bis 15 eine Redezeit angemeldet. Die Gesamtredezeitliste liegt mir vor, und wir helfen Ihnen dabei, sie einzuhalten.
Ferner hat der Ältestenrat beschlossen, dass beim Einzelplan 02 Kurzinterventionen ohne Anrechnung auf die Redezeit zugelassen werden.
Dazu erteile ich nunmehr dem Vorsitzenden der Fraktion der SPD, Herrn Kollegen Schäfer-Gümbel, das Wort. Sie haben 40 Minuten Redezeit. Bitte schön.
Herr Präsident, meine werten Kolleginnen und Kollegen, meine sehr geehrten Damen und Herren! Traditionell ist die zweite Lesung des Haushalts die Generalaussprache nicht nur zum Haushalt selbst, sondern auch über die Grundbedingungen und Leitlinien der Politik in Hessen, und in diesem Fall, im Jahr vor der Landtagswahl, ganz sicher auch ein Stück weit eine Gesamtbewertung der letzten vier Jahre dieser Legislaturperiode.
Deswegen möchte ich ganz am Anfang einige Bemerkungen machen. Ich glaube, dass es in Hessen überhaupt keinen Anlass dazu gibt, sich in einer Zeit der Alternativlosigkeit zu fühlen, in der sich manche in diesen Tagen, Wochen und Monaten wähnen. Ich glaube, dass es sehr viele Alternativen zur bestehenden und realen Politik in Hessen gibt. Es wird ein Stück weit auch an mir liegen, dazu ein paar Bemerkungen am heutigen Tag zu machen.
Weil dies für uns das wichtigste Thema ist, will ich ganz bewusst und ausdrücklich mit guter Bildung beginnen. Gute Bildung ist für uns Zukunft. Das haben wir in diesem Landtag in den letzten Jahren immer wieder unterstrichen. Vor wenigen Tagen haben wir – ich bin sehr stolz darauf, dass uns das gelungen ist, nach vielen intensiven Debatten innerhalb der Sozialdemokratie, mit vielen Verbänden der frühkindlichen Erziehung, der kommunalen Ebene, den Eltern und vielen anderen Vertretern – einen Gesetzentwurf zur Chancengleichheit und Qualitätsverbesserung vorgelegt. Dieser Gesetzentwurf ist aus unserer Sicht ein erster Baustein für den Hessenplan, den wir vor einem Jahr ins Zentrum unserer Überlegungen gestellt haben. Das ist ein erster Baustein, mit dem wir erstens einen großen Wurf für Kinder und zweitens einen großen Wurf für Eltern und drittens einen großen Wurf für Erzieherinnen und Erzieher und letztlich auch einen großen Wurf für die Kommunen in Hessen vorgelegt haben.
Dieser Gesetzentwurf für Chancengleichheit und Qualitätsverbesserung unterscheidet sich erheblich von dem, was die Landesregierung in einer Art politischer Notwehrreaktion in den letzten Monaten hier vorgelegt hat. Das Ziel unseres Gesetzentwurfs ist die vollständige Gebührenfreiheit. Um nicht mehr und um nicht weniger geht es.