Herr Abg. Grüger, es liegen noch keine Anträge vor. Sobald sie vorgelegt worden sind, wird die Prüfung beginnen.
Laut Aussage des Regierungspräsidiums befindet sich der Bau der Rückhaltebecken bereits in Planung und steht kurz vor der Offenlegung.
Herr Abg. Grüger, ein Zuwendungsbescheid zur Förderung kann gemäß der maßgebenden Richtlinie zur Förderung von Maßnahmen zur Gewässerentwicklung und zum Hochwasserschutz vom 31. Januar 2017 erst erteilt werden, wenn der Planfeststellungsbeschluss unanfechtbar geworden ist. Die Landesregierung hat Kenntnis von vier von der Stadt Dillenburg geplanten Hochwasserrückhaltebecken. Sie sind auch in einer entsprechenden Liste des Regierungspräsidiums Gießen aufgeführt: erstens Hochwasserrückhaltebecken Schelde, zweitens Hochwasserrückhaltebecken Eibach, drittens Hochwasserrückhaltebecken Tringensteiner Schelde (Irrschelde) sowie Hochwasserrückhaltebecken Niederscheld.
Zum Verfahrensstand dieser Hochwasserrückhaltebecken berichtet das Regierungspräsidium Gießen wie folgt. Hochwasserrückhaltebecken Schelde und Hochwasserrückhaltebecken Niederscheld: Die Planfeststellung ist beantragt. Der Planfeststellungsbeschluss wird voraussichtlich im Verlauf des Jahres 2018 erfolgen. Hochwasserrückhaltebecken Eibach: Der Planfeststellungsbeschluss ist seit dem 21. November unanfechtbar. Ein Antrag auf Förderung liegt derzeit noch nicht vor. Hochwasserrückhaltebecken Tringensteiner Schelde (Irrschelde): Der Planfeststellungsbeschluss ist am 17. November 2017 ergangen, sodass die Unanfechtbarkeit mit dem 16. Januar 2018 eintreten wird. Ein Antrag auf Förderung kann demzufolge noch nicht vorliegen.
Aus welchen Gründen reduzierte das Land Hessen seinerzeit eine ursprünglich getroffene Förderungszusage für den Bau des Kunstrasenplatzes und der leichtathletischen Tartananlagen am Sportplatz in Gladenbach (Biedenkop- fer Straße/Fertigstellung 2013) von 330.000 € auf 230.000 € und erhöhte diese reduzierte Summe erst nach der späteren Aufspaltung des Gesamtprojektes in zwei Teilprojekte (Kunstrasen/Tartananlagen) wieder um 30.000 €?
Frau Abg. Löber, die Schilderungen innerhalb der Fragestellung können nicht nachvollzogen werden, insbesondere vor dem Hintergrund, dass die Maßnahmen bereits fünf Jahre zurückliegen. Die eine Förderzusage in Höhe von 330.000 € ist nicht bekannt. Nach den mir vorliegenden Informationen sollten die Maßnahmen von zwei Vereinen – Turnverein 1908 Gladenbach e. V. und Gladenbacher Sportclub 1919 – durchgeführt werden. Da die Finanzierung ungeklärt war, wurde Einvernehmen mit den beteiligten Vereinen dahin gehend hergestellt, dass zwei Maßnahmen getrennt voneinander beantragt werden sollten. Diese wurden letztlich auch durch die Gewährung einer Landeszuwendung im üblichen Regelmaß der einschlägigen Förderprogramme beschieden. Der Ermessensspielraum wurde in beiden Fällen zugunsten der Vereine ausgeschöpft. Für die Sanierung der leichtathletischen Anlagen wurde dem TV Gladenbach eine Landeszuwendung in Höhe von 70.000 € gewährt. Dem Gladenbacher Sportclub wurde für den Bau des Kunstrasenplatzes eine Landeszuwendung in Höhe von 160.000 € gewährt.
Herr Staatsminister, wenn Sie ausführen, dass die Fragestellung nicht nachvollzogen werden kann: Was könnte ich Ihnen an Informationen oder Unterlagen zuleiten, dass Sie sie nachvollziehen können?
Ich bin des Lesens mächtig, und die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in der Sportabteilung sind es auch. Wenn Sie ein Schriftstück hätten, könnten wir es nachvollziehen. Ob das allerdings für eine seit fünf Jahren abgeschlossene Maßnahme etwas bringt, bin ich mir, ehrlich gesagt, nicht so ganz sicher. Wir haben das bei uns aufgrund der Frage, die Sie hier gestellt haben, entsprechend nachvollzogen. Danach ist diese Förderzusage, die Sie zitiert haben, zumindest für uns nicht nachvollziehbar.
Wie begründet sie, dass das Studienseminar für berufliche Schulen in Wiesbaden ab 2018 über keine eigenständige Leitung mehr verfügt?
Herr Abg. Frankenberger, ich muss gestehen, diese Frage kann ich mir nicht ganz erklären. Zumindest scheint die zugrunde liegende Information offensichtlich unzutreffend zu sein; denn im Haushaltsjahr 2018 – natürlich unter dem Vorbehalt, dass der Haushalt so verabschiedet wird – ist unverändert je eine Stelle für die Seminarleitung und die stellvertretende Seminarleitung dieses Studienseminars vorgesehen. Ich kann höchstens vermuten, dass das Missverständnis vielleicht dadurch entstanden ist, dass die Seminarleiterin zurzeit mit 50 % ihrer Arbeitskraft in das Sachgebiet „Dienst- und Fachaufsicht über die Studienseminare für das Lehramt an beruflichen Schulen“ an der Hessischen Lehrkräfteakademie abgeordnet ist. Um das auszugleichen, verfügt das Seminar jedoch bewusst über eine volle stellvertretende Seminarleiterstelle und nicht – wie sonst üblich – nur über eine halbe.
Herr Minister, ist denn sichergestellt, dass das Studienseminar für berufliche Schulen in Wiesbaden auch in fünf Jahren noch als eigenständiges Studienseminar existieren wird?
Herr Abgeordneter, Sie sehen es mir hoffentlich nach, wenn ich jetzt keine Garantiezusagen für die Zeit in fünf Jahren für irgendetwas abgebe. Aber ich kann Ihnen versichern: Es gibt keinerlei Pläne in meinem Hause, dieses Seminar in irgendeiner Form aufzulösen oder seiner Eigenständigkeit zu berauben.
Wann wird die Ortsdurchfahrt Harnrode (Philippsthal) im Zuge der L 3172 angesichts mittlerweile schräg liegender Kanaldeckel endlich grundhaft erneuert?
Sehr geehrter Herr Abg. Warnecke, wie ich bereits in den Antworten auf Ihre mündlichen Fragen 691 und 709 zur L 3172 ausgeführt habe, finden im Rahmen der Streckenkontrolle regelmäßige Überprüfungen der Fahrbahn und der dazugehörigen Bauwerke statt. Wir reagieren unverzüglich, wenn im Rahmen dieser Kontrollen deutliche Verschlechterungen von bislang in der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 nicht berücksichtigten Landesstraßen sichtbar werden.
Dies ist nun bei der Ortsdurchfahrt Harnrode der Fall. Nach der aktuellsten Prüfung sieht Hessen Mobil nun grundsätzlich Handlungsbedarf, die Ortsdurchfahrt zu sanieren. Mit der Planung wird in Kürze begonnen. Über den Zeitraum der baulichen Umsetzung wird in der Fortschreibung der nachfolgenden Programmplanung entschieden. Hessen Mobil wird auf die Gemeinde zugehen, um die zeitliche Einordnung gemeinsam mit der Gemeinde zu besprechen. Die Finanzierung würde dann über den Puffer für Verkehrsnotstände der Sanierungsoffensive 2016 bis 2022 erfolgen.
Wie viele Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Fulda besuchen Gesamtschulen außerhalb des Schulamtsbezirks Fulda?
Frau Abg. Löber für Frau Abg. Waschke, 150 Schülerinnen und Schüler mit Wohnsitz im Landkreis Fulda besuchten im Schuljahr 2016/17 außerhalb des Schulamtsbezirks Fulda eine Gesamtschule. Davon entfallen auf schulformübergreifende, also integrierte, Gesamtschulen 144 Schülerinnen und Schüler und auf schulformbezogene, also kooperative, Gesamtschulen sechs Schülerinnen und Schüler.
Herr Abg. Degen, die Krankheitstage der Lehrkräfte sind nicht Bestandteil der Merkmale, die entsprechend Anlage 2 der Verordnung über die Verarbeitung personenbezogener Daten in Schulen und statistische Erhebungen an Schulen statistisch ausgewertet werden dürfen. Gesammelte Daten über die Krankheitstage aller Lehrkräfte liegen dem Hessischen Kultusministerium dementsprechend nicht vor.
Herr Kultusminister, ich kann es gar nicht glauben, dass Sie keine Daten haben. Von der hessischen Polizei werden Krankheitstage in anonymisierter Weise mitgeteilt, wenn wir Parlamentarier sie abfragen. Das heißt, Sie wissen nicht, wie viele Lehrkräfte krank sind und wie viele Stunden damit ausfallen? Wollen Sie das ernsthaft aufrechterhalten?