Wie bewertet sie den Erfolg des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts, das in Hessen verfolgt wird?
Herr Abg. Pfaff-Greiffenhagen, das ist eine schöne Gelegenheit, um den Wert von mündlichen Fragen noch einmal herauszuarbeiten. Aufgrund der besonderen Perspektive, die die mündliche Frage vermittelt, gibt es die Gelegenheit, bestimmte Dinge im Zusammenhang darzustellen, die sonst immer nur punktuell auftauchen.
Konkret zu der Frage: Alle wissenschaftlichen Studien belegen, dass die Sprachkompetenz in der jeweiligen Bildungssprache die entscheidende Hürde für den schulischen Erfolg von Schülerinnen und Schülern mit Zuwanderungshintergrund ist.
Das etablierte schulische Gesamtsprachförderkonzept zur durchgängigen Sprachförderung von Schülerinnen und
Schülern nichtdeutscher Herkunftssprache ist daher zentraler Referenzpunkt aller Maßnahmen, um eine begabungsgerechte schulische Förderung zu ermöglichen. Seine Bausteine reichen von den freiwilligen Vorlaufkursen für schulpflichtig werdende Kinder ohne ausreichende Deutschkenntnisse im Jahr vor der Einschulung bis hin zu den im Schuljahr 2015/2016 eingeführten Intensivklassen an beruflichen Schulen. Das sind die sogenannten InteAKlassen – Integration durch Anschluss und Abschluss –, über die wir in der letzten Plenarsitzung schon ausführlich debattiert haben. Diese Intensivklassen sind, um das zu wiederholen, für Seiteneinsteigerinnen und Seiteneinsteiger ab einem Eintrittsalter von 16 Jahren gedacht.
Schülerinnen und Schüler profitieren im Alter zwischen 5 und 22 Jahren von dieser abgestimmten Sprachförderung, wenn sie von den Vorlaufkursen bis zum Ende der möglichen InteA-Maßnahmen alle Kurse durchlaufen. Diese Angebote in Hessen etabliert zu haben ist ein großer Erfolg.
Herr Abgeordneter, wir können auf jeden Fall sagen, dass Hessen in diesem Fall eine echte Vorreiterfunktion hatte. Das zeigt sich insbesondere bei dem Instrument der Vorlaufkurse. Sie haben eine Erfolgsquote von 94 % aufzuweisen. Seit ihrer Einführung haben bereits 125.000 Kinder teilgenommen. Das sind Zahlen, die, weil wir das schon am längsten machen, von keinem anderen Bundesland erreicht werden. Die Vorlaufkurse stehen exemplarisch für das Erfolgsmodell, das durch unser Gesamtsprachförderkonzept verkörpert wird.
Um das zu untermauern, möchte ich Ihnen noch eine andere Zahl nennen. Zugegebenermaßen bezieht sie sich nicht auf einen Vergleich der Bundesländer, sondern auf Hessen. Vergegenwärtigen Sie sich, dass in Hessen im Schuljahr 1999/2000 noch weit über 20 % der Schülerinnen und Schüler mit Migrationshintergrund die Schule ohne Abschluss verlassen haben. Im Schuljahr 2014/15 – das sind die letzten validen Zahlen – waren es noch 8 %. Ich glaube, das spricht Bände. Natürlich stellen uns auch diese 8 % vor die bleibende Herausforderung, in unseren Anstrengungen nicht nachzulassen. Wir müssen das noch weiter intensivieren. Denn wir wollen diese Quote natürlich noch weiter drücken. Die Entwicklung der letzten Jahre und der Vergleich mit den anderen Bundesländern zeigen aber, dass das auf jeden Fall der richtige Weg ist.
Welche Bedeutung für die hessischen Schulen misst sie der Einrichtung des Kompetenzzentrums Schulpsychologie Hessen bei?
Ich antworte Herrn Abg. Reul für Herrn Abg. Veyhelmann. Wir wissen alle, dass die Schulen mit komplexen Anforderungen und Aufgaben konfrontiert werden. Um diese zu bewältigen, kommt der Schulpsychologie mit ihren Angeboten zur Beratung, Prävention und Intervention eine besondere Rolle zu. Das in den Räumen der Universität untergebrachte Kompetenzzentrum Schulpsychologie Hessen verbindet wissenschaftliche Expertise mit den Bedürfnissen der psychologischen Beratungspraxis der Schulen vor Ort. Es leistet so einen besonderen Beitrag.
Mit der strukturellen und fachlichen Anbindung an die Abteilung für Pädagogische Psychologie der Goethe-Universität in Frankfurt am Main können wir unsere Schulpsychologinnen und -psychologen noch besser unterstützen und damit die Beratungsangebote für Lehrkräfte und Schulen zielgerichtet weiterentwickeln. Im Mittelpunkt der Arbeit des Kompetenzzentrums stehen dabei die Qualifizierung der Psychologinnen und Psychologen und die Weiterentwicklung der schulpsychologischen Beratung.
Daneben evaluiert das Kompetenzzentrum bei Bedarf laufende Präventions- und Interventionsprogramme. Schließlich wird auch der schulpsychologische Schwerpunkt zum Thema Migration und Beratung von Geflüchteten von dem neuen Kompetenzzentrum aus koordiniert, um die Schulen noch besser bei der Integration der Geflüchteten beraten zu können.
Damit dies gelingt, arbeiten im Kompetenzzentrum Wissenschaftlerinnen und Wissenschaftler Hand in Hand mit Psychologinnen und Psychologen der Staatlichen Schulämter an gemeinsamen Forschungsthemen und aktuellen schulpsychologischen Herausforderungen. Diese innovative personelle Zusammensetzung des Zentrums bietet sehr gute Bedingungen für den Austausch zwischen Wissenschaft und Praxis, von dem beide Seiten profitieren können. Die unterschiedlichen Perspektiven, die in das Zentrum eingebracht werden, fördern den Transfer wissenschaftlicher Erkenntnisse in die schulpsychologische Praxis. Das begünstigt zugleich das Aufgreifen aktueller schulpsychologischer Fragestellungen durch die Forschung.
Herr Kultusminister, können Sie in dem Zusammenhang bitte noch einmal darstellen, wie viele Schulpsychologinnen und -psychologen in Hessen arbeiten? Könnten Sie da
Frau Abg. Geis, die Fragen kann ich in der Tat beantworten. Aktuell sind im Landeshaushalt 106 Stellen für die Schulpsychologie vorgesehen. Für das Haushaltsjahr 2018 sind weitere acht Stellen für die Schulpsychologie im Zuge des Maßnahmenpakets für die Grundschulen, von dem ich vorhin schon gesprochen habe, geplant. Das ist eine Rekordzahl. So viele Schulpsychologinnen und Schulpsychologen gab es in Hessen noch nie.
Wir haben die Zahl der Schulpsychologen bewusst im Zuge der Reaktionen auf die erhebliche Zuwanderung geflüchteter Menschen im Herbst 2015 aufgestockt. Ja, wir haben das so kalkuliert, dass wir der Ansicht sind, dass das auch ausreichend ist. Wir beobachten aber natürlich die Situation. An der kontinuierlichen Aufstockung der Psychologenstellen in den letzten drei Jahren haben Sie gesehen, dass wir uns selbstverständlich vorbehalten, darauf zu reagieren und auch haushaltstechnisch nachzusteuern, wenn sich herausstellen sollte, dass der Bedarf damit noch nicht gedeckt ist.
Herr Kultusminister, können Sie auch sagen, wie das Verhältnis von Psychologen zu Schülern ist? Ein Psychologe kommt auf wie viele Schüler?
Frau Faulhaber, da müssen Sie einfach die Zahl der Schülerinnen und Schüler nehmen und durch die Zahl der Psychologinnen und Psychologen teilen. Die exakte Zahl der Schülerinnen und Schüler habe ich jetzt allerdings nicht parat.
Welche Maßnahmen plant sie, um die weiterhin stark angespannte Parksituation an der Polizeihochschule Mühlheim zu entschärfen?
Frau Abgeordnete, bisher standen der Hochschule für Polizei und Verwaltung, Abteilung Mühlheim, folgende Parkplätze zur Verfügung: 120 Kfz-Parkplätze auf der bestehenden Liegenschaft, davon 90 Plätze für Studierende sowie 30 Plätze für haupt- und nebenamtliche Fachhochschullehrer, zehn Krafträderstellplätze und 40 Fahrradstellplätze. Seit dem 1. August 2017 stehen der Hochschule zusätzlich 300 Kfz-Parkplätze, zwei Krafträderstellplätze, zwei Kurzparkerstellplätze und 20 Fahrradstellplätze zur Verfügung. Die Park- und Stellplätze wurden auf dem Nachbargrundstück der Firma manroland für zehn Jahre angemietet.
Können Sie bestätigen, was Anwohner sagen, wovon ich mich persönlich überzeugen konnte und wovon ich auch Fotos gemacht habe, nämlich dass die Parkplätze auf dem Gelände von manroland nicht genutzt werden, weil da der Pförtner an der falschen Stelle ist und es für die Schüler einen erheblichen Umweg bedeuten würde? Deswegen parken sie dennoch in den Nebenstraßen.
Frau Abgeordnete, Ihre Fotos kenne ich nicht. Wenn Sie sie mir zeigen wollen, schaue ich sie mir gerne an.
Ehrlicherweise muss ich sagen, dass ich mit den Anwohnern nicht gesprochen habe. Ich gehe aber davon aus, dass es hinreichend ist, dass wir zunächst einmal Parkplätze ausgewiesen haben. Aber ich will Ihre Anregung gerne aufnehmen, die Studierenden darauf noch einmal besonders hinzuweisen.
Die Fotos können Sie natürlich gerne haben. Ich möchte Sie fragen, was Sie glauben, was es für einen Eindruck auf die Bevölkerung macht, wenn sich gerade Polizeischüler offensichtlich an keine Regeln halten.
Ich gehe davon aus, dass sich die Polizeischüler selbstverständlich an die geltenden Parkregeln halten. Dass sie am besten die für sie vorgesehenen Parkplätze nutzen, will ich gerne über die Leitung der Hochschule den Studierenden noch einmal vermitteln.
Herr Abg. Grüger, es liegen noch keine Anträge vor. Sobald sie vorgelegt worden sind, wird die Prüfung beginnen.