Protokoll der Sitzung vom 12.12.2017

Ich frage die Landesregierung:

Welche Maßnahmen ergreift sie zur Unterstützung und Entlastung der Grundschulen?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Frau Abg. Ravensburg, zur Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte und der Schulleitungen an Grundschulen haben wir ein Maßnahmenpaket geschnürt, das fünf Hauptmaßnahmen umfasst und von den Anstrengungen zur Gewinnung qualifizierter Lehrkräfte sowie dem Ausbau und der Fokussierung laufender Projekte und Vorhaben auf den Grundschulbereich flankiert wird.

Außerdem darf ich hinzufügen, dass zum 1. August 2017 die regelmäßige Wochenarbeitszeit für die hessischen Beamtinnen und Beamten auf 41 Stunden verringert worden ist. Für Lehrkräfte – das schließt die Grundschullehrkräfte mit ein, ist allerdings keine besondere Entlastung nur für Grundschullehrkräfte – bedeutet das eine Reduzierung um eine halbe Pflichtstunde für die unter 50-Jährigen.

Zu dem Maßnahmenpaket im Einzelnen. Wir stellen ab dem 1. Februar 2018 den Grundschulen 400 Stellen für unterrichtsbegleitende Unterstützung durch sozialpädagogische Fachkräfte zur Verfügung. Auch hier darf ich hinzufügen, dass weitere 300 Stellen ab dem 1. August für die Unterstützung und Entlastung der Lehrkräfte an weiterführenden Schulen vorgesehen sind. Aber es bedeutet: Wir geben mehr als die Hälfte dieser zusätzlichen Unterstützung in die Grundschulen.

Die zweite Maßnahme betrifft die Anhebung der Besoldung der Konrektoren. Nachdem im Jahr 2014 bereits die Besoldung der Schulleiterinnen und Schulleiter an den hessischen Grundschulen angehoben wurde, folgte als zweite Stufe die Anhebung von mehr als 900 Stellen von Konrektoren in den Schulleitungsteams der Grundschulen. Außerdem erhalten kleine Grundschulen in der Größenklasse von 81 bis 180 Schülerinnen und Schüler erstmals eine Konrektorenstelle als stellvertretende Schulleiter.

Die dritte Maßnahme besteht in zusätzlicher Unterstützung durch Stärkung der Schulberatung und Schulpsychologie. In den vier Kooperationsverbünden der Staatlichen Schulämter werden 24 zusätzliche Stellen für Schulberatung und Schulpsychologie geschaffen. Damit wird es um eine verstärkte Beratung und Begleitung der Grundschulen im Hinblick auf Fragen der Schulleitung und relevante Führungsthemen wie Personalentwicklung, Schulentwicklung, Schulorganisation und Arbeitsprozesse gehen.

Darüber hinaus werden wir die schulpsychologische und anlassbezogene Beratung in den Grundschulen ausbauen und durch zusätzliche Angebote aus den Bereichen Fortbildung, Beratung und Schulevaluation durch Schulberater ergänzen.

Als vierte Maßnahme verdoppeln wir die Mittel für die Fortbildung und Beratung von Schulleiterinnen und Schulleitern hinsichtlich der Steuerung von Schulentwicklungsprozessen. Konnten bislang rund 70 Schulen pro Jahr unterstützt werden, so können künftig 140 Schulen jährlich von dem Fortbildungsangebot profitieren.

Als Fünftes und Letztes möchte ich nur noch darauf hinweisen, dass wir wertvolle Anregungen zu diesem Maßnahmenpaket dem neuen Praxisbeirat Grundschulen verdanken. Wir haben ihn eingerichtet, damit er uns Rückmeldungen und Ideen aus der Praxis für die weitere Unterstüt

zung unserer Grundschulen gibt. Er wird uns auch weiterhin beraten.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Degen.

Herr Kultusminister, Sie haben 400 Stellen für Sozialpädagogen angesprochen, die zum 1. Februar die Grundschulen entlasten sollen. Meiner Kenntnis nach wird der Haushaltsplan, der diese Stellen schafft, vermutlich erst im Januar beschlossen. Deshalb frage ich: Wann beginnen die Bewerbungsgespräche? Gehen Sie davon aus, diese Stellen zum 1. Februar besetzen zu können?

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Degen, Sie haben vollkommen recht. Solange dieses Hohe Haus den Haushaltsplan nicht endgültig verabschiedet hat, steht das natürlich unter Haushaltsvorbehalt. Aber das muss die Schulen ja nicht daran hindern, bereits Kontakt mit geeigneten Bewerberinnen und Bewerbern aufzunehmen und entsprechende Gespräche zu führen. Deshalb gehe ich davon aus, dass diese Stellen sehr zügig direkt nach der Verabschiedung des Haushaltsplans endgültig besetzt werden können.

Ich rufe die Frage 921 auf. Herr Kollege Schwarz.

Ich frage die Landesregierung:

Welches Ziel verfolgt sie mit der Einrichtung des Praxisbeirats für die Grundschulen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Schwarz, da ich diese Frage schon gesehen hatte, konnte ich bei der vorherigen Frage die Ausführungen zu der fünften Maßnahme, der Einrichtung des Praxisbeirats für die Grundschulen, etwas kürzer halten. Wenn ich noch einmal darauf zurückkommen darf, ist auch dieser Praxisbeirat Teil jenes Maßnahmenpakets, das das Ziel verfolgt, die Grundschulen und ihre Lehrkräfte und Schulleitungen noch besser zu unterstützen und – soweit möglich – zu entlasten. Er setzt sich aus Schulleitungen, Ausbilderinnen und Ausbildern und der Schulaufsicht in den Staatlichen Schulämtern zusammen.

Mit der Einsetzung dieses Praxisbeirats möchte die Hessische Landesregierung zum einen ihre besondere Wertschätzung für die wertvolle Arbeit all dieser Berufsgruppen

zum Ausdruck bringen, vor allen Dingen aber gemeinsam mit Schulpraktikern geeignete Maßnahmen und hilfreiche Impulse zur Unterstützung unserer Grundschulen beraten und vorbereiten. Viele Ideen entstehen erst im Austausch mit den Menschen, die mit den kleinen und großen Herausforderungen im Schulalltag konfrontiert sind. Der Praxisbeirat ist daher für uns ein Instrument, um vielfältige Erfahrungen in die konzeptionelle Arbeit an schulfachlichen Fragestellungen einzubinden.

Ich darf vielleicht hinzufügen, dass wir nicht zuletzt durch die guten Erfahrungen, die wir mit dem Praxisbeirat im Bereich der Flüchtlingsbeschulung gemacht haben, dazu motiviert worden sind, ein solches Instrument jetzt auch als Impulsgeber für den Bereich der Grundschulen ins Leben zu rufen.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Degen.

Herr Kultusminister, hat der Praxisbeirat Ihnen auch Anregungen gegeben, die Sie nicht umsetzen?

Herr Kultusminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Degen, wir diskutieren ein breites Spektrum von Themen in diesem Praxisbeirat. Natürlich hat noch nicht jede Idee, die in diesem Praxisbeirat geäußert worden ist, ihre Umsetzung erfahren. Aber wir haben beispielsweise mit der Schaffung der Stellen für die sozialpädagogischen Fachkräfte einen Impuls aufgegriffen, von dem uns signalisiert worden ist, dass er höchste Priorität haben sollte, und bei dem sich vom Zeitablauf her eine gute Möglichkeit ergab, ihn noch in die Beratungen über den Doppelhaushalt 2018/2019 einzuspeisen.

Ich rufe die Frage 922 auf. Herr Abg. Schwarz.

Ich frage die Landesregierung:

Wie unterstützt sie Eltern, Schülerinnen und Schüler und Schulen bei der Entscheidungsfindung beim Übergang von der Grundschule an weiterführende Schulen?

Herr Staatsminister Prof. Dr. Lorz.

Herr Abg. Schwarz, der Übergang von der Grundschule auf die weiterführende Schule ist für Schülerinnen und Schüler und deren Eltern natürlich ein besonders wichtiger Schritt. In der Jahrgangsstufe 4 treffen die Eltern die Ent

scheidung über den Bildungsgang ihres Kindes in der Mittelstufe. Zur Unterstützung der Schulen – auch hier in Zusammenarbeit mit Schulpraktikern; da haben wir übrigens die nächste Idee, die im Praxisbeirat diskutiert worden ist – hat das hessische Kultusministerium daher ein Informationspaket zusammengestellt, das ich am 8. November 2017 hier in Wiesbaden vorgestellt habe.

Wir wissen, der Beratungsbedarf von Eltern beim Übergang auf die weiterführenden Schulen ist groß. Daher ist es wichtig, dass Eltern umfassend über die unterschiedlichen Bildungsgänge und verschiedenen Schulformen informiert werden und dass das Verfahren zum Übergang auf die weiterführende Schule in Bezug auf Grundschulempfehlung und Elternwahl nach einheitlichen Standards abläuft. Klar sein muss andererseits aber auch, dass der Übergang in der Praxis wesentlich von dem vor Ort bestehenden Schulangebot und den Kapazitäten der Schulen geprägt wird. Die Schülerverteilung liegt daher nach wie vor in den Händen der Staatlichen Schulämter.

Wir haben Materialien entwickelt, mit denen Schulleitungen und Lehrkräfte in ihrer Tätigkeit unterstützt werden können. Der Einsatz dieser Materialien obliegt im Rahmen der diesjährigen Erprobung der Entscheidung der Schule selbst. Bei den Informationsmaterialien handelt es sich um Unterlagen, die den Grundschulen für den Elterninformationsabend, der nach der Verordnung zur Gestaltung des Schulverhältnisses im ersten Schulhalbjahr der Jahrgangsstufe 4 vor Beginn der Weihnachtsferien – also jetzt – stattfinden soll, zur Verfügung gestellt werden. Darüber hinaus wurde das Anmeldeformular für die weiterführenden Schulen landesweit vereinheitlicht. Die Informationen für Eltern bestehen damit aus einer Präsentation, die über die verschiedenen Bildungsgänge und Schulformen informiert und die auf Informationsveranstaltungen gezeigt werden kann, einem Informationsflyer mit dem Titel: „Ihr Kind kommt in die weiterführende Schule“, einem Informationsfilm über Bildungswege in Hessen und dem genannten einheitlichen Anmeldeformular für die weiterführenden Schulen.

Eine Zusatzfrage der Kollegin Geis.

Herr Kultusminister, vielen Dank für Ihre Ausführungen. – Können Sie feststellen, wie viel Geld in diesem Zusammenhang für die Fertigstellung des Films und der Flyer ausgegeben wurde?

Herr Kultusminister.

Frau Abg. Geis, die Sachkosten kann ich nicht aus dem Kopf beziffern. Das müssten wir nachschauen. Aber wir haben kein zusätzliches Personal für die Entwicklung dieser Materialien eingestellt. Das wurde im Zuge der normalen Arbeit der daran beteiligten Institutionen entwickelt.

Eine Zusatzfrage des Kollegen Merz.

Herr Minister, wie erklären Sie sich, dass der bildungspolitische Sprecher der CDU-Landtagsfraktion von diesen vielen Maßnahmen, von denen Sie hier gesprochen haben, noch gar nichts mitbekommen hat und Sie hier danach fragen muss?

(Michael Boddenberg (CDU): Ich finde es aber nett, dass Sie an uns denken, Herr Kollege!)

Herr Kultusminister.

Herr Abg. Merz, wenn wir die Fragen, die in der Fragestunde gestellt werden, alle einmal daraufhin analysieren würden, ob die sie stellenden Abgeordneten die Antworten eigentlich schon kennen müssten, dann würde sich die Fragestunde vermutlich ganz erheblich reduzieren. Das gilt aber ausdrücklich auch für die Fraktionen der Opposition.

(Michael Boddenberg (CDU): Das war nicht Sinn und Zweck seiner Frage!)

Das ist jetzt erschöpfend beantwortet worden.

(Heiterkeit bei der SPD)

Wir kommen zur Frage 923. Herr Kollege Pfaff-Greiffenhagen.

Ich frage die Landesregierung:

Wie bewertet sie den Erfolg des schulischen Gesamtsprachförderkonzepts, das in Hessen verfolgt wird?