Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In der Tat handelt es sich um eine klitzekleine Novelle. Darüber haben wir uns in der Ausschusssitzung schon unterhalten. Nichtsdestotrotz müssen wir uns mit dieser Novelle befassen, weil es mindestens zwei Punkte gibt, die trotz der Größe der Novelle von einer, wie ich finde, weiter gehenden Bedeutung sind.
Der Studienakkreditierungsstaatsvertrag, ein wunderschönes, langes Wort, hat für unsere Hochschulen natürlich eine Bedeutung. Er ist ein außerordentlich wichtiges Thema, weil das das Qualitätssicherungssystem für die Studiengänge in Deutschland ist. Das System hat sich grundsätzlich bewährt. Ich glaube, auch das kann man festhalten. Allerdings müssen wir den Vorgaben des Bundesverfassungsge
richts entsprechen und eine gesetzliche Grundlage schaffen. Frau Wissler, es ist eben, darüber braucht man sich gar nicht zu streiten, da beißt die Maus am Ende keinen Faden ab
so kurz vor Weihnachten wollte ich das schon noch gesagt haben –, die Krux von Staatsverträgen, dass man sie, auch wenn es ein an manchen Stellen hart verhandelter Kompromiss zwischen den beteiligten Ländern ist, am Ende nur in ihrer Gesamtheit, und zwar unverändert, annehmen kann. Ich glaube, das kann man in diesem Fall mit ganz gutem Gewissen tun.
Ein weiterer, ganz wichtiger Punkt, den Frau Abg. Wolff und Herr May angesprochen haben, ist, dass unsere Hochschulfamilie, die bisher aus 13 starken und stolzen Hochschulen besteht, einen prominenten und exzellenten Zuwachs erhält. Ich habe Ihnen schon in der ersten Lesung versprochen, dass ich mich ein bisschen intensiver damit auseinandersetzen werde. Ab dem 1. Januar 2019 wird die Städelschule die 14. Hochschule unseres Landes sein. Man muss sagen – ich will jetzt nicht mit dem Wort „historisch“ arbeiten, Frau Wissler, das wollen wir uns ersparen –, das ist zumindest ein bisschen historisch;
denn es ist ein namhafter Zuwachs. Ich habe die Städelschule vor wenigen Tagen wieder einmal besucht, und ich muss ganz ehrlich sagen, ich bin immer wieder sehr beeindruckt von der Exzellenz, aber auch von der künstlerischen Qualität, die dort herrscht. Unser Bundesland ist wahrlich nicht arm an Kultur- und Wissenschaftsstandorten, aber die Städelschule ist in der Tat eine Einrichtung von Weltrang. Wer national und international in der Welt der Kunst etwas auf sich hält, der ist hier gewesen, als Lehrender oder als Studierender. Denken Sie an Max Beckmann, Ottmar Hörl, Anne Imhof, Gerhard Richter, Jörg Immendorff. Sie alle haben die Städelschule geprägt, aber die Städelschule hat auch sie geprägt. Insoweit ist das schon ein wichtiger Tag.
Für den Statuswechsel haben wir im Doppelhaushalt entsprechend Vorsorge getroffen. Deswegen ist es nur folgerichtig, dass wir das jetzt mit einem Jahr Vorlauf auch im Hessischen Hochschulgesetz entsprechend anpassen.
Ich war mit unserem neuen und von mir außergewöhnlich geschätzten Kollege Bodo Pfaff-Greiffenhagen und dem Kollegen Kasseckert vor Kurzem bei einem Symposion in der Philipps-Universität Marburg, bei einer Veranstaltung der Mellon-Stiftung. Dort hat mich der Kollege PfaffGreiffenhagen gefragt, welche die jüngste Hochschule des Landes Hessen sei. Ich konnte dabei mit großem Stolz auf eine andere Einrichtung von Weltrang verweisen, nämlich auf die Hochschule Geisenheim. Wer in der Welt des Weinbaus und der Önologie etwas auf sich hält, war irgendwann einmal dort. Das ist die Liga, in der wir spielen: Geisenheim, Adelaide, Bordeaux. Deswegen haben wir hier eine Plattform geschaffen.
Lieber Bodo Pfaff-Greiffenhagen, ich bin sehr sicher, dass diese Hochschule – weil sie mittlerweile gemeinsam mit Gießen sehr stark Klimaforschung betreibt – dafür Sorge tragen wird, dass Ihr bevorzugter Wein, nämlich der Barolo, und Ihr bevorzugter Käse, der Gorgonzola, auch in Hessen hergestellt werden können. So können Sie sehen, was alles möglich ist.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Klimawandel macht es möglich! – Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)
Meine Damen und Herren, es spricht also alles dafür, dass man den vorliegenden Gesetzentwurf auch als Gesetz verabschiedet.
Verehrte Frau Kollegin Knell, lassen Sie mich zum Ausgang der Regierungsanhörung sagen – ich habe das in der Tat zugesagt –: Es stimmt, in den Stellungnahmen wurde die Gelegenheit dazu genutzt, noch einmal alles aufzubringen. Das ist ein normaler Vorgang, darüber darf man sich nicht groß wundern.
In den Stellungnahmen sind viele Anregungen gegeben worden. Da es eine Regierungsvorlage ist, habe ich bewusst entschieden, dass wir das zu einer kleinen Novelle machen und nur die beiden Sachverhalte regeln bzw. weitere Sachverhalte, die dringend sind und die Herr May aufgezählt hat. Alles andere, was aufgerufen worden ist, wird bei der nächsten großen Novelle einer fachlichen Prüfung unterzogen.
Ein Gesetz kann immer besser werden. Das Hessische Hochschulgesetz ist in unserer Zeit zu einem außergewöhnlich guten Gesetz geworden; das spüren und sagen die Hochschulen auch.
(Norbert Schmitt (SPD): Gesetze der Landesregierung sowieso! – Janine Wissler (DIE LINKE): Da ist noch viel Luft nach oben!)
Ein Gesetz kann immer besser werden. Deswegen werden wir uns gemeinsam mit Ihnen in der bewährten Form auch in der nächsten Legislaturperiode um das Hessische Hochschulgesetz kümmern. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit. Es bleibt mir, Ihnen frohe Weihnachten zu wünschen.
über den Gesetzentwurf der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Studienakkreditierungsstaatsvertrag und zur Änderung des Hessischen Hochschulgesetzes sowie weiterer hochschulbezogener Vorschriften, Drucks. 19/5752 zu Drucks. 19/5253, in zweiter Lesung. Wer zustimmt, den
bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – Das sind die Fraktionen der SPD und DIE LINKE. Dann ist das so beschlossen und zum Gesetz erhoben.
Dritte Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Landtagswahlgesetzes – Drucks. 19/5510 zu Drucks. 19/5439 zu Drucks. 19/5273 –
Hochverehrter Herr Präsident! Der Gesetzentwurf war dem Innenausschuss in der 120. Plenarsitzung zur Vorbereitung der dritten Lesung überwiesen worden. Der Innenausschuss hat den Gesetzentwurf in seiner Sitzung am 30. November 2017 beraten und die Beschlussempfehlung an das Plenum ausgesprochen. Sie lautet: Der Innenausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der Fraktionen von SPD, DIE LINKE und FDP, den Gesetzentwurf in dritter Lesung unter Berücksichtigung des Änderungsantrags, Drucks. 19/5450, anzunehmen.
die in der Diskussion über die sogenannte Wahlkreisanpassung geäußert wurden, waren zumindest teilweise in Form und Inhalt überzogen. Es ging und geht um möglichst kleine Änderungen und nicht um trennende Mauern. Man hatte manchmal das Gefühl, man würde Mauern durch Wahlkreise ziehen. Das war nicht beabsichtigt. Das wird auch nicht beabsichtigt sein.
Es geht uns um möglichst kleine Änderungen, um den gesetzlichen Anforderungen – darauf komme ich gleich noch einmal zu sprechen – gerecht zu werden. Dass wir diese Reform angehen, war und ist notwendig. Das wissen alle, die sich mit dieser Thematik intensiv auseinandergesetzt haben. Wir haben uns in einem Änderungsantrag – der Prä
sident hat diesen mit aufgerufen – bewusst noch einmal intensiv mit der Begründung auseinandergesetzt, um das eine oder andere detaillierter zu erläutern. Das hilft vielleicht, es wirklich zu verstehen.
Wir müssen uns deshalb auch nicht mehr um die eigentlich semantische Frage streiten, ob die FDP nun in dem oft zitierten Brief – in dem Brief, den sie im Mai dieses Jahres an den Innenminister geschrieben hat – ausdrücklich mit einer Klage gedroht hat. Ich zitiere:
Wir möchten noch einmal in aller Deutlichkeit betonen, dass ein Nichtanpassen der Wahlkreise nach unserer rechtlichen Einschätzung verfassungsrechtlich höchst zweifelhaft wäre und im schlimmsten Falle die demokratische Legitimierung der Zusammensetzung des nächsten Landtags in Zweifel gezogen wäre …