Der Antrag Drucks. 19/6072 und der Dringlicher Antrag Drucks. 19/6098 sollen dem Kulturpolitischen Ausschuss überwiesen werden. – Jawohl, damit haben wir das so überwiesen.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Mobilitätsfördergesetz – Drucks. 19/6071 –
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich bringe für die Landesregierung den Gesetzentwurf für ein Mobilitätsfördergesetz ein.
(Beifall bei Abgeordneten der CDU – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Jetzt freue ich mich, dann ist es Ihnen auch wieder nicht recht!)
Ich will vorab bemerken, dass wir alle mobil sein wollen und mobil sein müssen. Wir alle wollen dabei möglichst schnell vorankommen und gleichzeitig die Belastungen für Mensch, Umwelt und Klima senken. Mit dem Mobilitätsfördergesetz, das die Landesregierung hier in den Landtag einbringt, wollen wir die Mobilität der Zukunft fördern. Wir setzen damit eigene, neue Akzente im Vergleich zur Förderung der Vergangenheit und passen die Förderung der Verkehrsinfrastruktur an heutige Erfordernisse an.
Ich will hinzufügen: Nicht erst seit dem gestrigen Urteil des Bundesverwaltungsgerichts geht es natürlich auch darum, wie wir die Luftbelastung in Innenstädten verringern. Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich glaube, das müsste uns alle einen: Stadtluft soll frei und nicht krank machen.
Das Bundesverwaltungsgericht hat den Handlungsdruck gestern noch einmal verdeutlicht. Wenn jetzt nicht umgesteuert wird, dann drohen Fahrverbote. Ich will an dieser Stelle noch einmal ausdrücklich sagen: Ich möchte, dass die Bundesregierung jetzt endlich handelt und die Kommunen unterstützt. Aber auch wir als Land müssen und werden unseren Beitrag leisten. Das Mobilitätsfördergesetz ist ein Baustein dafür.
Lassen Sie mich an dieser Stelle eine banale Erkenntnis sagen: Mobilität kostet Geld. Es geht dabei natürlich um die Fragen: Wo kommt dieses Geld her? Haben wir auch Möglichkeiten, diese Gelder im Zweifel zu erhöhen?
Wir wollen mit diesem Mobilitätsfördergesetz erstens einen bestimmten Anteil des Landeshaushalts gesetzlich binden und zweitens dafür sorgen, dass die Förderung für die Kommunen – darum geht es am Ende nämlich – auf jährlich mindestens 100 Millionen € aufgestockt wird, und zwar unabhängig vom Bund aus Landesmitteln. Derzeit wird die Förderung der kommunalen Verkehrsinfrastruktur aus Mitteln bezahlt, die der Bund den Ländern zur Verfügung stellt. Hessen erhält dabei 96,5 Millionen €. Diese sogenannten Entflechtungsmittel laufen Ende 2019 aus. Schon ab 2019 erhöhen wir diese Mittel um 3,5 Millionen € Landesgeld auf 100 Millionen €. Ab 2020 sind es dann 100 Millionen € Landesgeld, die mit diesem Gesetz für die Mobilität gebunden werden sollen.
Ich will an dieser Stelle hinzufügen: Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich habe ja viel gehört nach der Einigung über den Länderfinanzausgleich, was man mit diesem angeblich neu gewonnenen Reichtum alles so machen will.
Diese 100 Millionen €, die wir jetzt binden, sind ein Teil von dem Geld, das wir über den Länderfinanzausgleich neu hinzubekommen. In aller Regel ist nicht über die Gelder geredet worden, die an anderer Stelle wegfallen. Deswegen ist das eine erste Bindung von mindestens 100 Millionen € für investive Mittel.
Ich will ausdrücklich sagen: Ein Schwerpunkt bei der Förderung dieser kommunalen Verkehrsvorhaben ist natürlich die nachhaltige Mobilität. Was bedeutet das konkret? – Pendlerparkplätze, Rad- und Fußwege, die Modernisierung von Bahnhöfen und Bushaltestellen, der Bau und Ausbau von Straßenbahnstrecken, besondere Fahrstreifen für Busse, die Reaktivierung von Bahnlinien und natürlich auch der Bau und der Ausbau von Straßen, weil der kommunale Straßenbau, der vom Land gefördert wird, auch aus diesem Topf bezahlt wird.
Mit dem Mobilitätsfördergesetz wollen wir gesetzlich fixieren, was seit 2014 schon in der Praxis gilt: 50 % der Mittel gehen an den öffentlichen Personennahverkehr und 50 % der Mittel an den kommunalen Straßenbau.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, nun komme ich im Einzelnen zu den Förderschwerpunkten. Die Mobilität von Menschen und Gütern ist eine der Grundvoraussetzungen wirtschaftlicher Dynamik und individueller Freiheit. Wenn wir sie sichern wollen – das wollen wir –, dann muss sie nachhaltiger werden. Deshalb ist die Elektromobilität ein Förderschwerpunkt. Andere neue Fördermöglichkeiten zur Luftreinhaltung und zur Verbesserung der Verkehrsverhältnisse sind die Anschaffung von effizienzsteigernden oder emissionsmindernden Antrieben bei Fahrzeugen im Schienenpersonennahverkehr, die Anschaffung elektrisch angetriebener Busse, die Nachrüstung von Hafenanlagen, um die dort liegenden Schiffe mit Landstrom zu versorgen, und die Grunderneuerung von Verkehrswegen, insbesondere auch der städtischen Schieneninfrastruktur und von Schienenwegen, die nicht dem Bund gehören. Die Neuanlage oder Verbesserung von Radwegen sowie von Wegen für den Fußverkehr gehören ebenso dazu.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Nahmobilität ist die Basis der Mobilität in Städten und Gemeinden. Ich will ausdrücklich sagen: Ich glaube ja an die Aufklärung. Deshalb schaue ich einmal Herrn Lenders an. Das hat nichts damit zu tun, dass jetzt alle zu Fuß gehen müssen, Herr Lenders, aber selbst das FDP-Mitglied, das nur mit dem
(Heiterkeit des Abg. Jürgen Lenders (FDP) – Janine Wissler (DIE LINKE): Man kann auch über die Tiefgarage kommen!)
Ich weiß, dass Herr Lenders sogar öfter mal im Zug sitzt. Ich habe mich nur gerade an den Redebeitrag der Kollegin Knell zu dem vorletzten Tagesordnungspunkt erinnert.
Ich will es ausdrücklich sagen: Es geht um Lebensqualität, es geht natürlich auch um die Frage, wie wir die Mobilität in den Städten anders organisieren. Auch da brauchen wir Mittel für die Förderung. Um die Parksituation in den Innenstädten und dicht bebauten Ortskernen zu entlasten, ist auch die Förderung moderner Angebote wie Carsharing oder Leihfahrradstationen vorgesehen. Wir wollen auch IT-Systeme fördern, weil sie die Basis ideal verknüpfter Mobilitätssektoren sind. Digitale Lösungen bieten Effizienzgewinne und tragen zur Optimierung des Individualverkehrs bei; aber sie sind auch eine Möglichkeit, wie man die unterschiedlichen Verkehrsarten miteinander verknüpfen kann.
Ein weiterer Punkt, den ich ansprechen möchte, ist: Zur Entlastung von Lieferverkehr soll auch weiterhin die Anbindung von Güterverteilzentren förderfähig sein.
Ich komme zum letzten Punkt. Wir haben auf Landesebene bereits zahlreiche Weichen für eine moderne Verkehrspolitik gestellt: mehr Geld für die Verkehrsverbünde und attraktive Angebote, was den ÖPNV angeht – z. B. das Schülerticket –, der Grundsatz „Sanierung vor Neubau“, was unsere eigenen Fähigkeiten angeht. Aber – ich will es ausdrücklich betonen – für eine echte Verkehrswende brauchen wir auch die Kommunen. Unsere Städte in Hessen brauchen schlaue, nachhaltige Mobilitätskonzepte und ausdrücklich urbane Lösungen, die die gestiegenen Anforderungen an Mobilität in Städten aufgreifen. Städte der Zukunft brauchen mehr Lebensqualität, bessere Erreichbarkeit und weniger Emissionen. Gleichzeitig muss die Mobilität der Bevölkerung im ländlichen Raum erhalten bleiben. Mit dem Mobilitätsfördergesetz unterstützen wir hessische Städte und Gemeinden bei der Umsetzung einer zukunftsfähigen Verkehrspolitik. Ich hoffe auf möglichst breite Zustimmung. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Minister, vielen Dank. – Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache, siebeneinhalb Minuten pro Fraktion. Zunächst Frau Kollegin Karin Müller (Kas- sel), BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.
Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit dem eben eingebrachten Entwurf des Mobilitätsfördergesetzes wird ein weiterer Baustein für eine nachhaltige Mobilität und mehr Klimaschutz in Hessen gelegt.
Deswegen ist heute ein guter Tag nicht nur für den Ballungsraum, sondern auch für den ländlichen Raum; denn beide – sowohl der Ballungsraum als auch der ländliche Raum – gehören zusammen und profitieren voneinander. Da gibt es die Verbindung von der Stadt in das Land. Wir haben in Hessen ein gutes Beispiel dafür, nämlich die Regiotram in Kassel. Demnächst können mit dem Gesetz auch noch mehr von diesen Maßnahmen gefördert werden: von der Stadt in den Landkreis und auch umgekehrt. Das ist die Zukunft.
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf erhalten die Kommunen Planungssicherheit für ihre Vorhaben im ÖPNV und im kommunalen Straßenbau, aber auch im Radwegebau. Die aktuellen Debatten zum Thema Stickoxide und Feinstaub zeigen, wie wichtig gerade die Maßnahmen auf kommunaler Ebene sind, um die Luft zu verbessern.
Natürlich sind beim Thema Dieselskandal zunächst einmal die Automobilhersteller gefordert. Aber auch wir alle müssen alles dafür tun, dass die Luft in unseren Städten und Gemeinden sauberer wird. Die Debatte darüber werden wir noch an anderer Stelle führen.
Dieser Gesetzentwurf ist aber keine Reaktion auf den Dieselskandal. Wir GRÜNE haben bereits im Jahr 2011 einen Gesetzentwurf eingebracht, der den Kommunen Rechtssicherheit gewähren sollte. Damals war die Zweckbindung der Entflechtungsmittel entfallen. Das Kabinett hat das dann zwar festgelegt, aber wir haben gesagt, dass ein Gesetzentwurf besser als ein Kabinettsbeschluss ist. Daraufhin gab es die Diskussion auf Bundesebene über den BundLänder-Finanzausgleich. Es hat ein bisschen gedauert, aber nun ist es so weit. Wir nehmen eigenes Landesgeld in die Hand, um die Zweckbindung festzulegen, aber auch um über das Jahr 2020 hinaus das Geld für die Kommunen zu sichern für den kommunalen ÖPNV und für den kommunalen Straßen- und Radwegebau.
(Zuruf des Abg. Uwe Frankenberger (SPD) – Janine Wissler (DIE LINKE): Wo kommen die Landesmittel jetzt her?)
Das sind eigene Landesmittel. Die Bundesmittel sind weggefallen. Deswegen werden jetzt Landesmittel in Höhe von 100 Millionen € in die Hand genommen.
Nein, die werden nicht kompensiert. Die Entflechtungsmittel sind weggefallen. Wir können das aber auch im Ausschuss vertieft diskutieren. Ich möchte nun meine Rede zu Ende bringen, weil ich gleich Dienst habe.
Wir investieren 3,5 Millionen € mehr in diesem Bereich. Das zeigt: Die Landesregierung steht auf der Seite der Kommunen und gewährleistet die notwendige Planungssicherheit für Maßnahmen im Bereich des ÖPNV sowie des Straßen- und Radwegebaus.
Zudem ist das Gesetz nicht befristet, weil dies dem Anliegen der Planungssicherheit entgegenstehen würde. Gerade
im Bereich des ÖPNV sind die Projekte meist langfristig ausgerichtet und benötigen deshalb Planungssicherheit. Deswegen die Entfristung dieses Gesetzes. Gleichwohl hatte die Landesregierung zugesagt, alle sieben Jahre über die Maßnahmen zu reden und das Gesetz zu evaluieren.