Sie waren der Veranlasser für diese aus unserer Sicht nicht ganz demokratische Entscheidung, sich völlig unabhängig von der Wählerentscheidung über Wahlperioden hinweg festzulegen. Deswegen sollten Sie das als Letzter kritisieren.
Ich mache aus meinem Herzen keine Mördergrube und sage, wir wollen die Verlängerung so machen. Wir werden eine ausführliche Anhörung durchführen. Ich ahne ein bisschen, dass die weiter gehenden Wünsche, die der Kollege Hahn hier vorgetragen hat, weder bei der Mehrheit im Hause noch bei den Anzuhörenden auf breite Unterstützung stoßen werden. Aber das werden wir gern abwarten und am Ende entscheiden.
Ich will nicht ausschließen, dass wir uns in der nächsten Wahlperiode noch einmal mit dem Thema in dem Zusammenhang befassen, wie wir die Gesamtregion aufstellen. Dann kann die neue Verbandsspitze zuerst einmal in Ruhe arbeiten, und wir können schauen, ob Sie das, was Sie sich selbst vorgenommen haben und was viele erwarten – nämlich endlich in die Puschen zu kommen –, tatsächlich hinbekommen. Es ist erlaubt, den einen oder anderen Zweifel zu haben. Verehrter Kollege Kötter, dennoch begleiten Sie auch unsere guten Wünschen. Sie wissen, wir werden das weiterhin kritisch beobachten. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Rhein-Main-Region ist zugegebenermaßen ein wirtschaftlich sehr erfolgreicher Standort. Die Skyline, der Flughafen mit seinem Lärm und die Rekordgewinne vieler Unternehmen sind Realität.
Doch dieser Realität steht auch eine andere gegenüber; denn längst kommt diese wirtschaftliche Stärke nicht mehr bei allen Menschen an. Immer mehr befristete und auch schlecht bezahlte Beschäftigung ist in der Region RheinMain genauso Realität, wie dramatisch steigende Mieten sowie klamme Kommunen es sind.
Allein vor diesem Hintergrund betrachtet, muss man leider zu dem Ergebnis kommen, dass der vorliegende Gesetzentwurf der Regierungsfraktionen mutlos und wenig progressiv daherkommt.
Wenn man die Region Rhein-Main wirklich voranbringen will, wäre ein wesentlich reformistischerer Entwurf notwendig als der aktuell vorliegende. Dazu müsste man sich allerdings auch die Mühe machen und sich mit den zentralen grundlegenden Fragen befassen. Diese sind aus meiner Sicht:
Drittens. Ist die aktuelle Organisationsstruktur wirklich die sinnvollste, um sie um zehn Jahre zu verlängern? Auch andere Strukturen, wie z. B. in der Region Hannover oder
Viertens. Wie sieht es eigentlich mit der Legitimation der politischen Gremien aus? Soll es bei einer Versammlung von Delegierten der Verbandskommunen bleiben, oder soll es nicht lieber ein direkt gewähltes Parlament geben, wie es das z. B. beim Umlandverband schon einmal gegeben hat, in den Regionen Stuttgart und Hannover bereits gibt oder wie es ab 2020 auch im Regionalverband Ruhr Realität sein wird?
Fünftens. Wie sollen die Entscheidungskompetenzen zwischen den verschiedenen Parlamenten und Gremien verteilt werden?
Eine Umetikettierung von „Regionalverband“ zu „Metropolverband“, wie sie der Abg. Hahn vorgeschlagen hat, wäre bei diesem Gesetz meiner Ansicht nach nichts anderes als Etikettenschwindel und würde in diesen Fragen überhaupt nicht weiterhelfen.
Diese grundsätzlichen Fragen, die zu beantworten sind, werden aber im vorliegenden Gesetzentwurf allenfalls am Rande aufgeworfen und nicht diskutiert. Stattdessen beschränken Sie sich auf ein wenig Prosa in der Präambel und auf eine überschaubare Aufgabenerweiterung. Dies wird aber nach meiner Auffassung der Bedeutung und vor allem der Reformbedürftigkeit der Metropolregion RheinMain in keinster Weise gerecht.
So loben Sie in Ihrer Gesetzesbegründung auch den Regionalen Flächennutzungsplan. Ja, einen solchen Plan für die gesamte Region zu entwickeln und aufzustellen ist sicherlich respektabel, doch kann auch niemand ernsthaft abstreiten, dass dieser Nutzungsplan höchst problematisch ist.
Nicht genug damit, dass der 2011 in Kraft getretene Plan von einem deutlich geringeren Bevölkerungszuwachs ausgegangen ist, als dieser in den letzten sieben Jahren war, ist das gesamte Konstrukt für die Bürgerinnen und Bürger nach wie vor in höchstem Maße intransparent. Wir haben hier bisher eher eine verwaltungstechnische Debatte erlebt als eine politisch-inhaltliche.
Die ganze Mutlosigkeit Ihres Gesetzentwurfs wird in zwei ganz wesentlichen Bereichen deutlich: dem Verkehr und der Wohnungspolitik. Seit Jahrzehnten bricht der Verkehr in der Region unter unzähligen Staus zusammen. „Staufreies Hessen“, wie es Minister Posch für 2015 gepriesen hat, ist aber längst vorbei.
Anstatt sich endlich über ein geschlossenes ÖPNV-Konzept Gedanken zu machen, wird weiter über einzelne Strecken diskutiert, und der Individualverkehr wird mit dem Ergebnis immer längerer Staus auf immer breiteren Autobahnen weiter gefördert und hofiert.
Richtiger wäre es doch, mehr Menschen dazu zu bringen, nicht im Stau zu stehen, sondern in einem gut ausgebauten und bezahlbaren oder, besser noch, kostenfreien ÖPNV zur Arbeit und wieder nach Hause zu gelangen.
Dazu wären aber zahlreiche Streckenausbauten gezielt und auf der Grundlage eines Netzplans anzugehen. Doch davon ist weit und breit nichts zu erkennen.
Auch der gravierende Mangel an bezahlbarem Wohnraum muss endlich gemeinsam angegangen werden. Wir brau
chen eine regionale Verantwortung für die aktive Förderung des bezahlbaren Wohnraums. Anstatt – wie es jetzt wieder in Frankfurt passiert – ganze Stadtteile auf eigener Gemarkung zu errichten, müssten vorgesehene Potenziale gemeinsam mit dem Umland besser genutzt werden.
Dies wird aber nicht geschehen, solange eine solche regionale Verantwortung nicht fest im Metropolgesetz verankert wird. Das tut die Regelung, die Sie jetzt hineingeschrieben haben, eben nicht.
Meine Damen und Herren, mit dem Auslaufen des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main im kommenden Jahr hätte die Chance bestanden, die Zusammenarbeit innerhalb dieser Region grundlegend auszubauen und neu zu gestalten. Dies hätte aber einen umfassenden Diskussionsprozess innerhalb der Bevölkerung und in allen politischen Gremien der Region vorausgesetzt. Dieser Aufbruch ist aber offensichtlich nicht gewollt. Man will gar keine starke Regionalregierung in der Region Rhein-Main. Das ist politisch klar.
Diese Chance wird also mit dem vorgelegten Gesetzentwurf verspielt, da er die grundlegenden Probleme außer Acht lässt und den mehr als unbefriedigenden Status quo beibehält.
Deshalb sage ich zum Schluss: Wir würden uns für die Region Rhein-Main z. B. ein Leitbild wünschen, das diese Region nicht zuerst als „Motor“, „Standort“ oder „Finanzplatz“ beschreibt, sondern als „Zuhause“ von Millionen hier lebender Menschen.
Die Lebensqualität dieser Menschen und die Handlungsfähigkeit der Kommunen sollten dabei an allererster Stelle stehen.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zu dem Gesetzentwurf zur Änderung des Gesetzes über die Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main kurz Stellung nehmen.
Ich möchte mit folgender Bemerkung beginnen. Herr Kollege Schaus, Ihre konsequent betriebene Ausblendung der Lebenswirklichkeit in der Metropolregion ist wirklich bezeichnend. Wir haben, volkswirtschaftlich gesehen, in der Region nahezu eine Vollbeschäftigung.
Die Kommunen haben heute Morgen gemeldet, dass sie einen Überschuss von über 1 Milliarde € erzielt haben. Außerdem ist das Thema Wohnraum wirklich kein Exklusivproblem der Metropolregion. Es ist zwar mit Sicherheit ein Problem – deshalb antwortet dieser Gesetzentwurf darauf –, aber ich schlage vor, dass zumindest der Rest dieses Hauses die Lebenswirklichkeit in der Metropolregion
Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Gesetzentwurf setzt – Kollege Hahn hat die Vorgeschichte erläutert – auf das Gesetz zur Stärkung der kommunalen Zusammenarbeit im Ballungsraum Frankfurt/Rhein-Main, kurz Ballungsraumgesetz, aus dem Jahre 2000 auf, das wir im Jahre 2011 mit der Verabschiedung des Metropolgesetzes aufgehoben haben. Das Gesetz orientiert sich an einer aufgabenbezogenen regionalen Zusammenarbeit. Wesentliches Merkmal des Metropolgesetzes ist die Freiwilligkeit. Diese Freiwilligkeit, die am Ende auch unser Leitbild, die kommunale Selbstverwaltung, unterstützt, ist der Wesenskern dieses Gesetzes, der die Zusammenarbeit in der Region prägt und auch in Zukunft prägen sollte.
Ich habe eigentlich gedacht, dass wir die Strukturdebatten, z. B. über direkt gewählte Parlamente, die wir in früheren Jahren geführt haben, überwunden hätten und in die Zukunft schauen würden. Der Kollege Schaus von den LINKEN hat aber eine rückwärtsgewandte Diskussion aufgemacht. Ich glaube nicht, dass uns diese Diskussion auch nur einen Millimeter weiterbringt.
Ich bin dem Kollegen Staatsminister Wintermeyer sehr dankbar, der in den letzten Jahren in der Landesregierung als Koordinator der Ressorts und praktisch als „Kümmerer“ für die Metropolregion gewirkt hat. Er hat in der Tat den bereits angesprochenen neuen Begriff „Zukunftsinitiative Metropolregion Frankfurt/Rhein-Main“ geprägt und hat im März 2017 in einer ersten Auftaktveranstaltung dafür gesorgt, dass die Vernetzungsarbeit in der Metropolregion weiterhin ordentlich funktioniert. Er hat sich damit der Aufgabe gestellt, unter Beachtung der Freiwilligkeit und unter Achtung der kommunalen Selbstverwaltung für eine Verzahnung in der Region zu sorgen. Es ist, so finde ich, unter dem Gesichtspunkt der kommunalen Selbstverwaltung aller Ehren wert, dass die Landesregierung durch ihren Beauftragten hier entsprechend gehandelt hat.
Das Strukturelement Freiwilligkeit habe ich bereits genannt. Die Region hat die Möglichkeit, die Strukturen oder Organisationsmodelle für die Bewältigung der Aufgaben frei zu wählen. Das hebt die Tatkraft und die Innovationsfähigkeit der Region mehr, als wenn wir in verfestigten Strukturen denken würden. Auch unter diesem Gesichtspunkt, kann ich sagen, hat sich das Metropolgesetz im Prinzip bewährt.
Die Region verfügt über sehr erfolgreiche projekt- und aufgabenbezogene Gesellschaften. Ich nenne nur den Gemeinnützigen Kulturfonds FrankfurtRheinMain, die FrankfurtRheinMain GmbH International Marketing of the Region und die Gesellschaft für integriertes Verkehrsmanagement, die bereits existiert. Das heißt, das Thema Verkehr ist entsprechend verankert. Der Erfolg der Arbeit dieser Gesellschaften unterstützt unser Leitbild, dass einerseits eine Aufgabenwahrnehmung durch die Gesellschaften möglich ist, andererseits ein bedarfsgerechter Zuschnitt – vor allen Dingen ein bedarfsgerechter Gebietszuschnitt – bei der Aufgabenwahrnehmung gegeben ist.