Das hat er nicht gesagt, sondern er hat erklärt: Stiftungen sind grundsätzlich des Teufels, weil sie einen falschen Ansatz haben.
Allein, wenn es dazu führt, dass diese Differenzierung jetzt endlich bei Ihnen ankommt und man sich darauf verständigen kann, dass es Stiftungen unterschiedlicher Art gibt, hat sich der heutige Nachmittag fast schon gelohnt; denn bisher hatten wir das noch nicht.
Bei der Kollegin Alex haben wir es ja erlebt. Auch die SPD hat generell ein Problem mit Stiftungen. Stiftungen sind Ihnen in ihrem Handeln zu individualistisch. Sie bevorzugen die flächendeckende Wohlfahrtsbürokratie, die offensichtlich sehr viel mehr schaffen kann als eine Stiftung, die natürlich in freier Entscheidungsverantwortung Engagement fördert und damit nicht jeden gleich behandeln kann. Aber das kann auch ein Vorzug sein. Es muss nicht immer richtig sein, alles mit den Begriffen „flächendeckend“ und „für jeden gleich viel“ zu bedenken. Das gilt vor allem dann, wenn man im Bereich des Engagements und der Kreativität fördern will. Da sind nun einmal nicht alle gleich.
Da ich zurzeit selbst die Ehre habe, dem Vorstand einer Stiftung anzugehören, und dort mit Ihrem Parteifreund, dem Kollegen Ockel, häufig einer Meinung bin, wenn es darum geht, wie wir Förderanträge behandeln, finde ich es eigentlich sehr gut, dass man eine solche Plattform hat. Eine solche Stiftungsplattform wird ja gut definiert:
Erstens unterliegt die Tätigkeit der Stiftung immer der staatlichen Aufsicht. Sie kann also nicht machen, was sie will.
Zweitens. Soweit das Land betroffen ist, definieren wir alle als der Haushaltsgesetzgeber genau das Volumen und den Umfang, in dem wir uns dort engagieren wollen.
Es kann also nicht richtig sein, wenn Sie sagen, das sei alles aus der Kontrolle des demokratischen Systems in Form des Parlaments entschwunden. Nein, es gibt die Möglichkeit, Entscheidungen jenseits von Vergaberichtlinien, EURecht, und was da noch alles sein mag, durch die individuelle Beurteilung einer Reihe von ausgesuchten und klugen Menschen zu treffen, die sich darauf verständigen, welche Projekte man fördern will und was damit für die Allgemeinheit bezweckt werden kann.
Dass wir solche Nischen haben, finde ich gut. Man kann jetzt in jedem Einzelfall nachschauen, ob etwas sinnvoll ist oder nicht.
Aber auch bei der SPD ist es mit der Ablehnung gar nicht so schlimm. Sie sollten sich einmal mit den Kollegen im Haushaltsausschuss austauschen. Wir hatten in dieser Runde einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen zum Haushalt. Es ging um die Aufstockung der Mittel für die Stiftung Natura 2000. Oh, große Freude: Auch die SPD hat dem Änderungsantrag zugestimmt,
weil er richtig war und es in dem Fall darum ging, die Vereinbarung mit den Waldbesitzern zu verbreitern, um die Möglichkeit zu haben, alle Anträge abzuwickeln. Auch dafür ist die Rechtsform der Stiftung ausdrücklich gewollt. Sie hat ansonsten miteinander streitende Interessen zusam
Meine Damen und Herren, daran merken Sie doch, dass man über das Thema Stiftungen anders reden sollte, als es hier von der linken Seite des Hauses versucht worden ist.
Ich weiß nicht, ob im nächsten Jahr wieder eine solche Debatte kommt, Frau Kollegin Alex. Aber wir sollten uns eigentlich vornehmen, Stiftungen gut zu finden, wenn sie ihre Zwecke erfüllen.
Sie polemisieren mit Ihren Daten. Die Stiftungsuniversität und das Universitätsklinikum mit dreistelligen Millionenbeträgen in einen Topf zu werfen und dann auch noch mit solchen Stiftungen wie dem Kloster Eberbach zusammenzumengen zeigt nur, dass Sie noch nicht den Schimmer einer Ahnung haben, was die inhaltliche Durchdringung dieser Thematik angeht.
Das finde ich eigentlich sehr schade. Wir haben gelernt, bei einem guten Vortrag passen die Qualität des Inhalts und die Qualität der Form zusammen. Mit der Form beeindrucken Sie uns immer wieder, aber es fehlt halt sehr am Inhalt. Dann wird es doch ein bisschen schräg. Das kann man nur ausdrücklich bedauern.
Meine Damen und Herren, am Dienstag dieser Woche – es ist also noch nicht so lange her – stand in der Zeitung für die klugen Köpfe ein Artikel „Hessen stark im Stiften“. Ich weiß nicht, wer ihn gelesen hat. Darin wird das Gesamtfeld der Stiftungen erwähnt. Darin steht, dass Hessen im Bundesländervergleich unmittelbar nach den Stadtstaaten Hamburg und Bremen, die an der Küste noch andere Traditionen haben, auf dem dritten Platz liegt.
Ich finde, es ist eher ein Grund, sich darüber zu freuen, dass wir in Hessen ein aktives Stiftungsleben haben. Dass Stifter gerade in Städten wie Frankfurt eine hohe Tradition haben, haben Kollege Heinz und Kollege Dr. Hahn schon erwähnt. Aber das gilt auch darüber hinaus. Wir sollten nämlich immer wieder einmal daran denken – manche tun das stärker als auch wir GRÜNE –, was christlich-jüdische Tradition in diesem Land heißen könnte. Das ist, gerade was den jüdischen Aspekt und die Stiftungen angeht, von ausgesprochen großer Relevanz.
Deswegen kann ich nur davor warnen, einem billigen Gag zuliebe gegen das Stiftungswesen in der Art, wie Sie es getan haben, verehrte Kollegin Alex, zu polemisieren. Sie schaden damit letztendlich allen und vor allem auch der kreativen Weiterentwicklung unserer Gesellschaft. Das wäre sehr zu bedauern. – Vielen Dank.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich würde vorneweg einmal sagen: Weder Satire noch Klassenkampf sind angemessen bei der Besprechung einer Großen Anfrage.
Aber ich will Ihnen die Antwort der Landesregierung mit ein paar wenigen Ergänzungen noch vorstellen. Die Antwort auf die Große Anfrage der Fraktion der SPD betreffend Stiftungen in Hessen, Drucks. 19/4338, gibt einen guten Überblick über das Stiftungsengagement des Landes Hessen. Von daher begrüße ich es, dass wir uns heute im Hessischen Landtag mit diesem Thema intensiv befassen. Wir haben mit unserer Antwort viel Transparenz über die Beteiligungen, Finanzausstattung und Zuwendungen geschaffen.
Das ist ein berechtigtes Anliegen der Fragesteller und wird auch von der Landesregierung begrüßt. Die Beantwortung der Fragen hat einen großen Zeitraum in Anspruch genommen. Das ist bedauerlich, aber der fachlichen Komplexität und der großen Zahl der Beteiligten geschuldet. Gleichwohl, trotz der langen Dauer der Beantwortung sage ich allen in allen Häusern ein herzliches Dankeschön, die ihren Beitrag dazu geleistet haben, dass wir dieses umfassende Werk nun haben.
Die Aufstellung zeigt vor allem, wie erfolgreich die Landesregierung in den letzten Jahren in ihrem Bemühen gewesen ist, Hessen zum Stifterland Nummer eins zu machen. Herr Kollege Kaufmann und Kollege Hahn haben das ja auch schon entsprechend gewürdigt. Denn wir stehen hinter der Idee von Stiftungen.
Wir machen das nicht nur durch eine Förderung unter Rahmenbedingungen und einen sehr intensiven Austausch mit den Stiftungen deutlich, sondern auch durch unmittelbares Gründungsengagement und finanziellen Einsatz. Stiftungen sind in Hessen inzwischen ein nicht mehr hinwegzudenkender Teil einer aktiven Bürgergesellschaft. Die Steuerquellen sprudeln derzeit, aber das war nicht immer so und wird – Gott sei es geklagt – vermutlich auch nicht immer so sein.
Nicht nur wenn die Leistungsmöglichkeit des Landes in schlechten Zeiten begrenzt ist, sind wir auf das ehrenamtliche Engagement unserer Bürgerinnen und Bürger und insbesondere auf die gemeinnützigen Stiftungen angewiesen. Es gibt vieles, was Bürgerinnen und Bürger für das Gemeinwesen besser tun können als der Staat.
Es geht aber vor allem auch darum, vorhandene Erfahrung und vorhandenes Wissen für die Gemeinschaft zu erschließen. Und völlig unabhängig von Geld ist unser Land auf die Tätigkeit von Stiftungen angewiesen – auf ihre finanzielle Unterstützung, aber auch auf ihr kreatives Potenzial,
das sich in dieser Rechtsform weitgehend frei von bürokratischen Hemmnissen entfalten kann. Auch das möchte ich noch einmal besonders hervorheben.
Die hessischen Stiftungsaufsichten bei den Regierungspräsidien betreuen derzeit über 2.000 Stiftungen. Ihre Tätigkeit erschöpft sich nicht in der Anerkennung der Stiftungen und Kontrolle ihrer Jahresabrechnung. Die Regierungspräsidien sehen sich als Partner mit einem offenen Ohr für auftretende Probleme. § 10 Abs. 1 Satz 2 des Hessischen Stiftungsgesetzes zeigt den Weg:
Die Aufsicht soll so gehandhabt werden, dass sie die Entschluss- und Verantwortungsfreudigkeit der Mitglieder der Stiftungsorgane nicht beeinträchtigt.
Im März findet z. B. zum wiederholten Male der Stiftungstag des Regierungspräsidiums Kassel statt – ein Tag des Austausches, des Kennenlernens und der Anerkennung, der in der Regel gut angenommen wird.
Hessen verfolgt den Stiftungsgedanken auch durch seine politischen Initiativen auf Bundesebene weiter. Auf Antrag Hessens haben in der Innenministerkonferenz vom 11. bis 13. Juni 2014 in Bonn die Länder den Bund gebeten, mit den Vorarbeiten einer großen Reform des Stiftungsrechts zu beginnen. Das hessische Innenministerium hat sich aktiv an den Reformüberlegungen beteiligt. Inzwischen liegt ein über 170 Seiten starker Bericht der Bund-Länder-Arbeitsgruppe vom September 2016 vor, der von der Innenministerkonferenz im November 2016 in Saarbrücken zustimmend zur Kenntnis genommen wurde. Das ist ein gutes Werk, auf dem man für das Stiftungsrecht in Deutschland weiter aufbauen sollte.
Die negative Einstellung, die schon in den Fragestellungen durch die SPD hier zum Ausdruck gekommen ist, kann ich nicht nachvollziehen. Die Stiftungen – das ist hier gewürdigt worden – leisten an vielen Stellen im Lande Herausragendes. Dafür sind wir dankbar. Ich finde es unangemessen, schon allein über die Fragestellung einen solchen negativen Einschlag zu bringen.
Auch die Geschichte der Bundesrepublik kennt bedeutende, von einem breiten gesellschaftlichen Konsens getragene Stiftungsgründungen. Es würde den Rahmen sprengen, diese hier aufzuzählen. Aber ich erinnere z. B. an die Gründung der Stiftung Warentest im Jahr 1964 durch die Bundesregierung unter Ludwig Erhard oder an die Berliner Philharmoniker, die seit 2002 als Stiftung des öffentlichen Rechts in der Trägerschaft des Landes Berlin organisiert sind. Ich erinnere auch an die hier im Land bedeutende Hessische Kulturstiftung, die 1988 in der Regierungszeit Walter Wallmanns errichtet wurde.
Ja, Herr Kollege Schmitt, es ist ja gut. – Damit sich die SPD in dieser Tradition öffentlicher Stiftungsgründungen wiederfindet, nenne ich auch ausdrücklich die Bundeskanzler-Willy-Brandt-Stiftung. Sie wurde 1994 durch Gesetz als bundesunmittelbare Stiftung des öffentlichen Rechts errichtet und hat die Aufgabe, das Andenken an das Wirken Willy Brandts für Frieden, Freiheit und Einheit des deutschen Volkes und die Sicherung der Demokratie für Europa und die Dritte Welt, die Vereinigung Europas und für die Verständigung und Versöhnung unter den Völkern