Protokoll der Sitzung vom 24.04.2018

Baden-Württemberg, Hamburg, das Saarland, Sachsen-Anhalt und Thüringen, über die Überleitungsnorm entsprechende Bereichsausnahmen vorgesehen. Auch das ist nicht verwunderlich.

Lieber Herr Kollege Holschuh, Sie haben gesagt, man müsse die Polizei mit aufnehmen, damit man dort Transparenz herstellen könne. Dazu muss man leider sagen: Die Gegenstände, die die Polizei zu behandeln hat – das sind erkennungsdienstliche Maßnahmen, die Polizeitaktik usw. –, sind doch alle keine, die man in der Öffentlichkeit breittreten kann.

(Rüdiger Holschuh (SPD): Darum geht es gar nicht!)

Da muss es eine entsprechende Ausnahme geben. Das darf im Grunde genommen gar nicht in die Öffentlichkeit getragen werden. Deshalb ist der Ansatz, den wir hier gewählt haben, der richtige.

Es wurde niemals behauptet, dass die Informationsfreiheit im Polizeigesetz verankert ist. Für das, was für die Bürger von großer Bedeutung ist, nämlich dass sich jeder Bürger selbst vergewissern kann, was für Daten bei der Polizei von ihm gespeichert sind, gibt es abschließende Regeln im hessischen Sicherheits- und Ordnungsgesetz. Insofern ist es nicht erforderlich, das entsprechend aufzunehmen.

Im Interesse der Zeit komme ich zum Schluss meiner Rede. Ich will zumindest noch kurz darauf hingewiesen haben, dass wir einen Änderungsantrag eingebracht haben, der einen großen Umfang hat. Ich habe vorhin gesagt, dass das ein Stück weit der Zeit geschuldet ist, die wir nur hatten, um die Vorbereitung des entsprechenden Gesetzgebungsverfahrens durchzuführen. Das ist diesem Umstand geschuldet. Ich will trotzdem noch einmal daran erinnern.

Der Hessische Datenschutzbeauftragte konnte bei der Anhörung nicht da sein. Es war ihm aber sehr wichtig, noch einmal deutlich zu machen, dass das, was wir hier vorgelegt haben, hinsichtlich des hessischen Datenschutzrechts insgesamt von der Sache her in Ordnung und gut ist. Es war ihm so wichtig, dass er beim letzten Mal extra zu der Sitzung des Innenausschusses gekommen ist, um unseren Gesetzentwurf noch einmal zu loben. Insofern stimmt die Mär, der Datenschutzbeauftragte würde unseren Gesetzentwurf kritisieren, ebenfalls nicht.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Lesen bildet!)

Ich habe nicht die Hoffnung, dass ich die Mitglieder der Oppositionsfraktionen hiervon noch überzeugen kann. Wir haben ein gutes Datenschutzrecht geschaffen. Wir haben ein gutes Informationszugangsrecht geschaffen. Wir werden den entsprechenden Änderungsantrag nachher während der Ausschusssitzung noch einmal miteinander erörtern.

Ich bin zuversichtlich, dass wir das am Donnerstag ins Gesetzblatt bekommen werden. Dann werden wir wieder ein modernes Datenschutzrecht haben. Ich glaube, wir werden dann hinsichtlich des Datenschutzrechts wieder weit vorne vor allen anderen Bundesländern sein. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Minister, vielen Dank. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die zweite Lesung durchgeführt.

Es ist dritte Lesung beantragt. Das heißt, wir überweisen den Gesetzentwurf zur Beratung in der Form der Beschlussempfehlung zusammen mit den beiden eingebrachten Änderungsanträgen, Drucks. 19/6300 und Drucks. 19/6326, dem Innenausschuss und, mitberatend, dem Unterausschuss Datenschutz. Zu den Sitzungen heute Abend ist schon eingeladen.

Damit kommen wir zu Tagesordnungspunkt 27:

Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung in der frühkindlichen Bildung (Chancengleichheits- und Qualitätsverbesserungsgesetz – ChancenG) – Drucks. 19/6265 zu Drucks. 19/5467 –

Berichterstatterin ist Frau Kollegin Ravensburg. Bitte sehr.

Sehr geehrter Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! Der Sozial- und Integrationspolitische Ausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD und DIE LINKE bei Stimmenthaltung der FDP, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung abzulehnen.

(Beifall bei Abgeordneten der CDU)

Frau Kollegin Ravensburg, vielen Dank. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort erhält Herr Kollege Merz für die SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Ich wusste, dass mir diese Beschlussempfehlung nicht gefallen würde. Wie auch immer.

Ich habe in der vorhergehenden Debatte gelernt, dass man Gesetzentwürfe nicht kritisieren darf, wenn viel Arbeit in sie hineingesteckt wurde. Ich bitte die Kolleginnen und Kollegen der Koalitionsfraktionen herzlich darum, diesen Maßstab jetzt bei der Beurteilung dieses Gesetzentwurfs auch anzulegen,

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der FDP sowie der Abg. Gabriele Faulhaber (DIE LINKE) und Mürvet Öztürk (fraktionslos))

zumal wir nun gar kein Ministerium hatten, das uns bei der Arbeit geholfen hat. Wir haben das wirklich alles ganz allein gemacht. Dafür erwarte ich zumindest einmal ein Fleißkärtchen.

(Beifall bei der SPD und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))

Das war Punkt eins.

Punkt zwei.

(Unruhe)

Jetzt seid einmal wieder ruhig. Es ist alles gut. – Ich habe bei der Einbringung dieses Gesetzentwurfs im Dezember letzten Jahres gesagt:

Mit großer Freude und auch mit einem gewissen Stolz legt Ihnen die SPD-Fraktion heute einen Gesetzentwurf für ein Gesetz zur Chancengleichheit und zur Qualitätsverbesserung der frühkindlichen Bildung vor.

Ich kann Ihnen heute sagen: Ich lege Ihnen diesen Gesetzentwurf mit noch mehr Freude und mit noch mehr Stolz unverändert vor. Denn dieser Gesetzentwurf wurde in der Anhörung glänzend bestätigt,

(Beifall bei der SPD)

und zwar in allen seinen Teilen, wenn ich einmal von der streitigen Frage des § 28 Hessisches Kinder- und Jugendhilfegesetzbuch absehe, zu dem wir aber bei anderer Gelegenheit noch ausführlich kommen werden.

Wir haben heute schon festgestellt, wie selektiv Anhörungen zur Kenntnis genommen werden. Ich habe zum Beweis das Wortprotokoll der Anhörung vom 8. März 2018 mitgebracht. Herr Kollege Frömmrich, vielleicht wollen Sie noch einmal lesen, wie ein Gesetzentwurf versenkt wurde, nämlich Ihrer,

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)

und wie einer in all seinen Teilen gelobt wurde. Ich empfehle Ihnen das noch einmal zum Nachlesen.

(Beifall bei der SPD)

Ich sehe, Sie haben es getan. Ich hoffe, Sie ziehen daraus die richtigen Schlussfolgerungen.

Was ist das Wesentliche an diesem Gesetzentwurf, von dem wir glauben, dass er eine Neufundamentierung des gesamten Systems der frühkindlichen Bildung wäre – nicht mehr und nicht weniger? Er würde eine Reihe von Wünschen offenlassen. Aber er würde das Fundament für die frühkindliche Bildung in Hessen neu legen, und zwar in vier Punkten.

Erstens. Man würde in zwei Schritten die vollständige Gebührenbefreiung für alle Kinder, unabhängig von ihrem Alter, unabhängig von der Art der Einrichtung und unabhängig von der Betreuungsdauer erreichen. Er würde Schluss mit dem machen, was Sie, verschlimmbessernd, in Ihren Gesetzentwurf hineingeschrieben haben, zu dem ich nachher noch ausführlich Stellung nehmen kann.

Es entlastet damit in der Tat Eltern mit kleinen und mittleren Einkommen. Ich habe ja zur Kenntnis genommen – jetzt ist Frau Wiesmann schon wieder weg –, dass Kollege Dr. Bartelt im Ausschuss in der vorletzten Woche gesagt hat, dass Ihr Gesetzentwurf genau dies täte. Ich hatte Sie, Herr Kollege Dr. Bartelt, den Minister und auch Frau Wiesmann immer so verstanden, dass Gebührenentlastungen grundsätzlich ein großes Subventionierungsprogramm für Bezieher höherer Einkommen seien – also für Leute wie Sie und mich.

(Zuruf von der CDU)

Na ja, das hatten Sie schon einmal gesagt. Ich will nur daran erinnern. Aber ich nehme zur Kenntnis, dass Ihr Gesetzentwurf immerhin ein Beitrag dazu ist. Wenn man weitergeht, wird man doch logischerweise dazu sagen müssen, dass unser Gesetzentwurf ein größerer Beitrag zur Entlas

tung von Familien mit kleinen und mittleren Einkommen ist. Das wird doch die logische Schlussfolgerung sein.

(Beifall bei der SPD)

Punkt zwei. Wir haben nicht erst in der Anhörung und den letzten Debatten zur Kenntnis genommen, dass Eltern – und nicht nur Eltern, sondern vor allem die Kolleginnen und Kollegen in den Einrichtungen, die Träger von Einrichtungen und insbesondere die Träger aus dem Bereich der freien Wohlfahrtseinrichtungen, aber nicht nur die – in wohlverstandenem Eigeninteresse und in wohlverstandenem Interesse der Kinder und Eltern dringend auf Qualitätsverbesserungen durch die Verbesserung der personellen Voraussetzungen bestehen – um einmal ein bisschen umständlicher, aber richtiger den Wirkungszusammenhang darzustellen.

Die Kritik an dem Gesetzentwurf der Koalition war insofern vernichtend, weil außer den 50 Millionen € in drei Jahren nichts Neues auf der Platte ist. Und dies, obwohl wir seit mindestens zehn Jahren eine Debatte führen über die Frage auskömmlicher Ausfallzeiten, der mittelbaren pädagogischen Zeit und insbesondere – auch das habe ich in der Einbringungsrede schon gesagt – der Freistellung von Kita-Leitungen. Wir haben heute im Zusammenhang mit dem Bericht der Enquetekommission über die Qualifizierung und die Verbesserung der Situation von Schulleitern gesprochen. Hier wäre es in Ihrem Entwurf dringend erforderlich, drei klar strukturierte Punkte aus unserem Entwurf zu übernehmen: 20 % Ausfallzeit, 20 % mittelbare pädagogische Zeiten, fünf Stunden Freistellung für die Erzieherinnen und die Leiterinnen von Einrichtungen.

Weil ich immer höre – Herr Kollege Wagner hat das hier in seiner üblichen pompösen Art in der ersten Lesung dargestellt –, wir hätten angeblich auf Zuruf Wünsche erfüllt: Da gab es in der Anhörung schon ein paar kritische Untertöne. Gerade was die Frage der Freistellung von Leitungen betrifft – auch das hatte ich in der ersten Lesung hier schon gesagt –, sind nicht alle Wünsche erfüllt. Fünf Stunden für die Freistellung der Leitungen stellen eher das untere Limit dar. Bei dem Thema der zu verbessernden Situation der Gruppengrößen hätten wir eigentlich etwas tun müssen – auch das hat in der Anhörung eine Rolle gespielt. Wir haben es aus finanziellen Erwägungen nicht getan. Daher kann gar keine Rede davon sein, dass wir hier sozusagen auf Zuruf einfach Dinge aufgenommen hätten.

Drittens. Wir beziehen die gesamte Personalbemessung und zukünftig auch die Finanzierung auf die Gruppen – dazu komme ich noch im letzten Punkt. Das bedeutet eine radikale Vereinfachung und eine radikale Verbesserung der Planbarkeit des Personaleinsatzes und des Personalbedarfs für alle Einrichtungen. Auch das ist sehr klar und unzweideutig in der Anhörung bestätigt worden.

(Beifall bei der SPD)

Viertens. Wir stellen die Finanzierung der frühkindlichen Bildung, sowohl was den Umfang der Landesförderung als auch was die Art der finanziellen Beziehungen zwischen dem Land und den Trägern angeht, auf eine vollkommen neue, zukunftsfähige, auskömmliche, dynamische und vollkommen einfache sowie transparente Grundlage.

Wie machen wir das? – Mit den denkbar einfachsten Mitteln, entlehnt – auch das hatte ich gesagt – aus einem baden-württembergischen Beispiel für die Finanzierung von U 3. Dort wurde das ursprünglich von einer grün-roten