Protokoll der Sitzung vom 25.04.2018

Ich habe zwei Jahre lang daran gearbeitet. Liebe Frau Löber, wäre Hessen nicht gewesen, hätten wir diese Entscheidung bis heute nicht.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es nutzt nichts, hier Vorträge zu halten und lange Aufsätze aus Büchern zu verlesen, die wirklich damals wegweisend waren. Wir stehen heute vor der Aufgabe, etwas durchzusetzen. Sie können sich darauf verlassen, dass Hessen in der Lage ist, zu solchen wichtigen Themen bestimmte Dinge auf Bundesebene im Verein mit anderen durchzusetzen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dann komme ich zu der Glyphosat-Ausstiegsstrategie. Manchmal scheinen Sie sich in bestimmte Themen so zu verrennen, dass Sie gar nicht mehr wahrnehmen, was eigentlich tatsächlich passiert. Hessen hat als eines der wenigen Länder eine Ausstiegsstrategie. Der Bund orientiert sich noch, wie er eine Ausstiegsstrategie schafft, nachdem der Einsatz von Glyphosat um fünf Jahre verlängert wurde. Ich kann keinem Landwirt verbieten, Glyphosat zu nutzen, solange es genehmigt ist.

(Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Auf unseren eigenen Flächen der landwirtschaftlichen Betriebe, die eigene Domänen sind, wird kein Glyphosat mehr verwandt.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei den Domänen, die verpachtet sind, werden bei allen Neuverpachtungen diese Klauseln eingeführt. Wir verpachten erstens an ökologische Landwirtschaft, und zweitens wird darauf geachtet, dass künftig kein Glyphosat mehr verwandt wird. Zeigen Sie mir ein Bundesland, das so agiert. Meines Wissens gibt es keines.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf der Abg. Marjana Schott (DIE LINKE))

Meine Damen und Herren, ich freue mich sehr, dass wir es geschafft haben, mit dem Bauernverband, dem Imkerverband, mit der Vereinigung Ökologischer Landbau, mit dem Gartenbauverband eine gemeinsame Aktion zu starten: „Bienenfreundliches Hessen“.

Wir haben das HALM entsprechend ausgerichtet. Natürlich handelt es sich zu einem Großteil um europäisches Geld, aber wir entscheiden, wie es ausgegeben wird. Wir haben die richtige Entscheidung getroffen.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir finanzieren darüber hinaus einjährige Blühstreifen. Es gibt die Landwirte, die mitmachen, weil sie erkennen, dass sie ohne Bestäuber keine gute Produktion in der Landwirtschaft haben werden. Frau Schott, die Landwirte sind oft sehr viel weiter, als Sie sich vorstellen. Vielleicht sollten Sie einmal mit ihnen reden.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Natürlich müssen wir weitergehen. Wir brauchen eine noch ökologischere Landwirtschaft. Das müssen wir aber mit der Landwirtschaft machen und nicht gegen die Landwirtschaft.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Bei allen wichtigen Zielen, die wir vor Augen haben, müssen wir die Leute mitnehmen. Das Schlimmste ist, wenn

wir gar keine Landwirtschaft mehr im Land haben. Deswegen gehe ich den Weg weiter, mit der Landwirtschaft, für ein bienenfreundliches Hessen, auf dem Land und auch in den Städten, weil die Kommunen inzwischen auch mitmachen. Ich hoffe, dass die Abgeordneten mich weiterhin darin unterstützen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herzlichen Dank, Frau Ministerin. – Es liegen keine weiteren Wortmeldungen vor.

Soll der Antrag dem Fachausschuss überwiesen werden?

(Zuruf von dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN: Ab- stimmen!)

Nein, wir stimmen gleich ab. Auch gut. – Herr Kollege Lenders.

Herr Präsident, wenn wir jetzt abstimmen, bittet die FDP darum, Punkt 1 separat abstimmen zu lassen.

Also gut, wir stimmen erst über Punkt 1 ab. Wer Punkt 1 seine Zustimmung geben kann, den bitte ich um das Handzeichen. – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP. Wer ist dagegen? – Keiner. Wer enthält sich? – SPD und die Fraktion DIE LINKE. Damit angenommen.

Der Rest des Antrags. Wer stimmt zu? – CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – Die Fraktion DIE LINKE. Wer enthält sich? – SPD und FDP. Damit ist auch dieser Teil und somit der gesamte Antrag angenommen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Zweites Gesetz zur Änderung des Berufsstandsmitwirkungsgesetzes – Drucks. 19/6282 –

Der Gesetzentwurf wird von Ministerin Priska Hinz eingebracht. Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Sie haben vorhin deutlich gemerkt, dass ich bei diesem Thema sehr engagiert bin. Ich komme jetzt wieder ein bisschen runter.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Das Gesetz, das ich jetzt einbringe, ist natürlich auch sehr wichtig, aber es ist eben viel Formales und nicht so emotional.

Seit der Auflösung der Landwirtschaftskammern im Jahr 1969 regelt das Berufsstandsmitwirkungsgesetz die Mitwirkung der landwirtschaftlichen Berufsverbände bei vielen Entscheidungen der Landwirtschaftsverwaltung. Dazu gehören unter anderem die Förderrichtlinie HALM, über die ich schon vorhin gesprochen habe, oder die Aus

gleichszahlungen für benachteiligte Gebiete bei dem wichtigen Thema unseres Zukunftspakts, aber z. B. auch der Landesentwicklungsplan. Auch die Umsetzung des DüngePflanzenschutzrechts oder die Benennung von Sachverständigen gehört dazu, um Ihnen nur einige Beispiele zu nennen. Wir haben hier also die institutionalisierte Einbindung des landwirtschaftlichen Berufsstandes, was uns sehr wichtig ist.

Mit dem vorliegenden Änderungsentwurf wollen wir nicht nur die bewährte Zusammenarbeit fortschreiben, sondern wir wollen auch den aktuellen Entwicklungen Rechnung tragen. So haben wir heute z. B. eine positive Entwicklung im hessischen ökologischen Landbau mit 394 neuen Betrieben und 24.000 ha zusätzlicher Fläche im Vergleich zum Jahr 2014. Das soll sich dann auch entsprechend bei den Sitzen im Interessenverband des Landesagrarausschusses bemerkbar machen.

Die Vereinigung Ökologischer Landbau ist ein Zusammenschluss von fünf Einzelverbänden. Sie sollen einen zweiten Sitz im Landesagrarausschuss erhalten, aber ohne dass es zulasten anderer Verbände geht.

Darüber hinaus soll die Arbeitsgemeinschaft bäuerliche Landwirtschaft, kurz AbL, erstmals einen Sitz erhalten, jedenfalls im Landesagrarausschuss. Das erscheint aus folgenden Gründen geboten: Hessen ist überwiegend – Gott sei Dank immer noch – durch eine Struktur kleiner und mittlerer landwirtschaftlicher Betriebe geprägt. Dass wir neue Herausforderungen für die Landwirtschaft haben, die auch das Interesse der Gesellschaft widerspiegeln – z. B. an Umweltschutz, Klimaschutz oder Tierhaltung, also die ganze Debatte um das Tierwohl –, schlägt sich auch in entsprechenden Richtlinien und Debatten nieder, die Gegenstand im Landesagrarausschuss sind. Das erhöht natürlich den Druck zunächst auf die bäuerlichen Betriebe, wie das Ganze auch wirtschaftlich zu stemmen ist.

Deswegen halte ich es für richtig, dass die AbL eine Stimme im Landesagrarausschuss erhält, weil sie gerade die Vertretung dieser besonderen kleinen und mittleren Betriebe ist. Natürlich sind auch in anderen Verbänden solche Betriebsformen zu finden, aber die AbL ist hierbei eine Sonderform

Ansonsten stellen wir im Gesetzentwurf noch klar, unter welchen Voraussetzungen die Eignung als Ortslandwirtin oder Ortslandwirt als gegeben angesehen werden kann. Grundvoraussetzung ist hier, dass die Landwirtschaft als Beruf betrieben wird, nicht als Hobby, weil es ein Berufsstandsmitwirkungsgesetz ist. Da schaffen wir eine Klarheit.

Das ist es dann auch schon im Wesentlichen. Ich freue mich auf die Beratungen im Ausschuss und würde mich freuen, wenn das Gesetz am Ende auch eine Mehrheit erhält. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin. – Der Gesetzentwurf ist eingebracht. Ich eröffne die Aussprache und erteile Herrn Abg. Heinz Lotz von der SPD-Fraktion das Wort.

Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen, meine sehr verehrten Damen und Herren! „Berufsstandsmitwirkungsgesetz“ ist schon ein Titel, der sich aus meiner Sicht sehen lassen kann. Die Frau Ministerin hat es schon gesagt, das Gesetz befasst sich in der Tat in vielen Teilen mit Formalitäten, die durchaus nachzuvollziehen sind und die man so aufnehmen kann.

Natürlich ist es aus unserer Sicht auch so, dass wir mit der Eilausfertigung des Gesetzes zum Ende der Legislaturperiode, weil es 2018 ausläuft, wieder schnell ein Gesetz brauchen, das auch ein bisschen früher hätte kommen können. Der Entwurf geht aus meiner Sicht und derjenigen der SPD-Fraktion in Teilen an der Lebensrealität von Landwirten gerade in Hessen vorbei.

Frau Ministerin, uns hätte einmal interessiert – und das hätte durchaus auch Anhang des Gesetzentwurfs sein können –, wie überhaupt der Schlüssel für die Besetzung des Landesagrarausschusses ist, d. h. wie die Berechnung der Mitgliederzahl im Landesagrarausschuss vonstattengeht. Geht es da um die Mitgliederzahl im Bauernverband, bei den Ökolandwirten oder auch jetzt bei der AbL? Das wollten wir schon gerne nachvollziehen. Das können wir durchaus in der Ausschussberatung tun.

Dann gibt es eine Neufassung, aus der Sie § 6 zitiert haben, betreffend die Wahl von Landwirten zu Ortslandwirten. Das ist aus unserer Sicht natürlich auch ein Thema, weil es darin heißt – Sie haben es speziell angesprochen –, dass der Betrieb tatsächlich ein Betrieb sein muss, der Gewinn abwirft und der im überwiegenden Teil hauptamtlich betrieben wird. Wir sehen darin natürlich ein Problem, dass damit auch die bäuerliche Landwirtschaft bzw. die Kleinstlandwirtschaft im Prinzip benachteiligt wird und in solchen Fachausschüssen nicht mehr mitarbeiten kann. Hierzu sollten wir Überlegungen anstellen und in der Tat noch einmal überlegen, ob wir im Ausschuss andere Formulierungen finden. Wir müssten auch einmal schauen, dass wir entweder eine schriftliche Anhörung oder auch eine Anhörung mit den hier beteiligten Verbänden durchführen.

(Beifall bei der SPD)

Bei diesem Gesetz stellen sich durchaus noch andere Fragen. Wir haben gehört, dass neue Sitze hinzukommen – die Ökobauern erhalten einen Sitz mehr –, dann kommt, wie gesagt, noch die AbL hinzu.

Ich frage mich: Warum nimmt man nicht andere Gruppierungen wie beispielsweise den BDM auch noch hinzu? Wenn wir schon eine solche Ausweitung machen, müssen wir in der Tat schauen, dass dann alle relevanten Gruppen abgedeckt sind.

(Beifall bei Abgeordneten der SPD)