Protokoll der Sitzung vom 26.04.2018

(Holger Bellino (CDU): Das kann man auch nicht erwarten!)

Und weiter:

… und auch bei den jeweiligen Mietenbegrenzungsverordnungen so umgesetzt wurde.

Mit anderen Worten: Wir haben es gemacht wie eh und je. Wir haben nicht darauf geachtet, dass im BGB ein konkretes Begründungserfordernis steht. – Deshalb haben wir jetzt den Schlamassel. Vor allen Dingen haben nicht nur Sie ihn, sondern auch die Mieterinnen und Mieter in Hessen, die überhöhte Mieten zahlen. Jeder Jurist wird Ihnen sagen: In dieser Rechtssituation wird es keine Klage geben, die erfolgreich gewonnen werden kann. Diese Hängepartie geht nur zulasten der Mieterinnen und Mieter. Frau Ministerin, das ist Ihre Verantwortung.

Deswegen sage ich es noch einmal: Gehen Sie endlich einen Schritt nach vorne. Gehen Sie her, geben Sie Ihren Fehler zu, gestehen Sie das ein, reparieren Sie das sofort. Das wäre selbst bei der Rechtsunsicherheit, die Sie beschrieben haben, immer noch besser als der Zustand, der jetzt herrscht. Bis eine neue Verordnung auf den Tisch kommt, dauert es mit Sicherheit noch ein Jahr. In dieser Zeit ist das niemandem, keiner Mieterin und keinem Mieter, zuzumuten.

(Beifall bei der LINKEN)

Deshalb betone ich noch einmal: Sie sagen immer nur die halbe Wahrheit, Frau Ministerin.

(Zuruf von der CDU: Na, na!)

Sie haben darauf hingewiesen, dass fünf Bundesländer das genauso wie Hessen gemacht haben. Sie haben nicht darauf hingewiesen, dass sieben Bundesländer sehr wohl die Verordnung gleichzeitig mitveröffentlicht haben.

(Zurufe: Doch, doch!)

Nein. Sie haben nur von den fünf Bundesländern – –

(Ministerin Priska Hinz: Nein, nein, nein! Ich habe gesagt – –)

Gut. – Sie haben nur die zitiert, die es nicht gemacht haben.

Frau Ministerin, Sie sagten im Ausschuss, darüber habe es eine Juristendebatte gegeben. Ich verstehe Folgendes überhaupt nicht: Wenn es vorher eine Debatte gegeben hat, in der diese formale Frage durch Juristen strittig diskutiert worden ist, warum ist denn damals nicht Hessen wie die Mehrheit der anderen Bundesländer auf Nummer sicher gegangen und hat die Begründung mitveröffentlicht? Ich wäre in dieser Situation auf Nummer sicher gegangen.

Sie haben es gemacht wie immer, und wie es im Antrag steht, nämlich nach dem Motto: Wir haben es noch nie gemacht, und deshalb haben wir es jetzt auch nicht gemacht. – Deshalb, das sage ich noch einmal, haben wir jetzt den Schlamassel.

(Lachen des Abg. Holger Bellino (CDU))

Langer Rede kurzer Sinn: Wir sind sehr wohl und anders als die FDP der Meinung, dass die Mietpreisbremse – –

(Zurufe von der FDP)

Gleichwohl, Herr Schaus, müssen Sie bitte zum Ende kommen.

Ich komme zum Schluss, Herr Präsident. – Wir sind für eine wirksame Mietpreisbremse. Die Klagen, die Sie angesprochen haben, Frau Ministerin, beziehen sich im Übrigen auf die Mietpreisbremse, zu der Verfahren beim Verfassungsgericht anhängig sind, und nicht auf eine Verordnung eines Landes.

(Norbert Schmitt (SPD): Eben!)

Bitte letzter Satz.

Deshalb fordere ich Sie noch einmal auf, diesen Schaden sofort zu reparieren.

(Beifall bei der LINKEN und bei Abgeordneten der SPD)

Jetzt hat sich noch Herr Kollege Norbert Schmitt für die Sozialdemokraten zu Wort gemeldet. Bitte schön.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Das muss nach dem, was die Ministerin eben noch einmal darlegt hat, lei

der sein. Ich will etwas klarstellen, weil davon gesprochen wurde, dieses Gesetz sei unklar, und da sei auf Bundesebene möglicherweise schlampig gearbeitet worden.

Ich will es noch einmal sagen, damit es jedem klar wird. Zur Änderung der §§ 556d ff. BGB heißt es in der Gesetzesbegründung – Sie können das auf Seite 29 nachlesen –:

Die Sätze 5 bis 7 enthalten eine Begründungspflicht für die Rechtsverordnungen.

(Zurufe von der SPD: Aha!)

Auf diese Weise

jetzt kommt die entscheidende Stelle –

sollen die Entscheidungen der Landesregierungen nachvollziehbar gemacht werden, insbesondere im Hinblick darauf, aufgrund welcher Tatsachen die Gebiete bestimmt wurden und welche Begleitmaßnahmen geplant sind, um die Anspannung der Wohnungsmärkte zu beseitigen.

(Nancy Faeser (SPD): Ja!)

Meine Damen und Herren, eine ganz einfache Frage: Wie soll man das denn nachprüfen, wenn es nicht veröffentlicht wird,

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

und zwar in zweierlei Richtung: ob man als Vermieter und ob man als Mieter darunterfällt? Am Ende muss auch ein Gericht für seine Entscheidung wissen, nach welchen Kriterien es entscheidet.

(Günter Rudolph (SPD): Ja!)

Woher soll es diese denn nehmen? – Das hat genau dazu geführt, dass das Gericht unsicher war und den Vorwurf gemacht habt: „Ihr habt eine Begründung genommen, die gar nicht existiert hat“, bzw. „Ihr habt nicht nachgeforscht, welche Begründung eigentlich vorlag“.

(Nancy Faeser (SPD): So ist es!)

Da wird offenkundig, dass es eine Begründungs-, Offenlegungs- und Transparenzpflicht gab.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Man staunt immer wieder.

Frau Ministerin, es geht doch nicht um die Tradition, ob Begründungen bei Gesetzen und Verordnungen im Gesetzund Verordnungsblatt stehen, sondern es geht darum, in dem konkreten Gesetz bzw. in der konkreten Verordnung das zu tun und umzusetzen, was das Gesetz verlangt. Das hat überhaupt nichts mit Traditionen bzw. Veröffentlichungstraditionen in Gesetz- und Verordnungsblättern zu tun.

(Beifall bei der SPD, der LINKEN und der FDP)

Deswegen sage ich Ihnen: Damit werden Sie nicht durchkommen, denn da ist schlampig gearbeitet worden. Und dann werfen Sie Nebelkerzen und führen die Leute in die Irre. Sie hätten sagen können: Wir haben da einen Fehler gemacht. – Mit solchen Begründungen hat das Umweltministerium gewisse Schwächen, meine Damen und Herren.

(Heiterkeit und Beifall bei der SPD und der LIN- KEN – Janine Wissler (DIE LINKE): Da hat jemand Erfahrung!)

An Ihrer Stelle hätte ich gesagt: Wir haben da einen Fehler gemacht und versuchen alles Mögliche, um ihn zu beseitigen. – Bis heute haben Sie keinen Termin genannt, wann eine neue Verordnung auf den Tisch kommt. Das finde ich auch interessant, aber diesen Termin wollen wir von Ihnen endlich einmal hören.

Zur Frage der Wohnungen: Der Kollege Siebel und ich haben mit Ihrem Abteilungsleiter zusammengesessen und überprüft, was von Ihren 1,1 Milliarden €, die dann zu 1,6 Milliarden € aufgeblasen werden,

(Zuruf von der SPD: 1,7 Milliarden €!)

wirklich übrig geblieben ist. Am Ende bleiben davon 60 Millionen € Landesmittel für den Wohnungsbau übrig.