Frau Kollegin Faeser, vielen Dank. – Das Wort erhält Herr Abg. Hermann Schaus für die Fraktion DIE LINKE.
Der Herr Innenminister hat hier davon gesprochen, dass alle Änderungen der Gesetzesvorlage bekannt gegeben und erläutert worden seien. Das habe ich so verstanden.
Ich will nur darauf hinweisen: Die Drucksache, die uns heute zur Beschlussfassung vorliegt, enthält an keiner Stelle eine Erläuterung der Veränderungen. Das sind die Veränderungen, die nach der Anhörung zur zweiten Lesung neu in den Gesetzentwurf aufgenommen wurden. Das stand vorher überhaupt nicht darin.
Ob das formal korrekt ist, werden wir noch klären. Denn ich finde, wenn Paragrafen der Gesetzentwürfe verändert werden, dann gehört dazu natürlich eine Erläuterung. Da Sie schon keine Diskussion und keine Anhörung zugelassen haben, ist es natürlich logisch, dass Sie das nicht erläutern wollen. Ich sage es einmal so: Sie wollen mehr oder weniger im Verborgenen auf den letzten Drücker an wesentlichen Teilen des Gesetzentwurfs etwas verändern. Das ist der Eindruck, der letztendlich übrig bleibt. Damit werden Sie sich auch in der Öffentlichkeit auseinandersetzen müssen.
Ich sage Ihnen etwas. Es wurde gesagt, es seien Sicherheitsinteressen gefährdet. Herr Frömmrich, ich komme jetzt noch einmal auf „Artikel 2a: Änderung des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz“ zu sprechen. Das ist das, was ich vorhin angesprochen habe. Sie müssen mir einmal erläutern, wo da Sicherheitsinteressen gefährdet sind. Derzeit heißt es da:
entscheidet unverzüglich von Amts wegen oder aufgrund von Beschwerden, ob die in Vollzug gesetzten Beschränkungsmaßnahmen zulässig und nötig sind. Die Kontrollbefugnis der Kommission erstreckt sich auf die gesamte Erhebung, Verarbeitung und Nutzung der durch das Landesamt für Verfassungsschutz nach dem Artikel 10-Gesetz erlangten personenbezogenen Daten einschließlich der Entscheidung über die Mitteilung an Betroffene.
Sie werden jetzt „Erhebung“ und „Nutzung“ streichen. Es wird nur noch die „Verarbeitung“ übrig bleiben, über die die G 10-Kommission wachen soll. Das haben wir hier schriftlich. Sie werden das beschließen.
Deswegen sage ich Ihnen: Sie werden das heute sehenden Auges beschließen. Wir werden natürlich hinterfragen, wieso die Arbeit einer Kontrollkommission, die den Verfassungsschutz überwacht, wegen Sicherheitsinteressen eingeschränkt werden soll. Das müssen Sie mir einmal erklären. Das ist es, worum es hier geht.
Es ist namentliche Abstimmung beantragt. Wir kommen zur namentlichen Abstimmung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen in dritter Lesung. Es werden die Namen aufgerufen. Wir bitten Sie, sich laut und deutlich zu äußern, damit man nicht nachfragen muss. Ich bitte um Ruhe
Meine Damen und Herren, hat jeder der anwesenden Abgeordneten seine Stimme abgegeben? – Das ist der Fall. Dann bitte ich, auszuzählen.
Meine Damen und Herren, ich gebe Ihnen das Ergebnis bekannt. Es waren 96 Abgeordnete beteiligt. Mit Ja haben gestimmt: 53; mit Nein haben gestimmt: 43. Damit ist der Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Neuausrichtung des Verfassungsschutzes in Hessen in namentlicher Abstimmung mit Mehrheit beschlossen und zum Gesetz erhoben worden.
Bevor wir weitermachen und die Punkte behandeln, die noch anstehen, wollen wir jetzt ganz offiziell unseren Kollegen Dr. Frank Blechschmidt verabschieden. Er hat den Landtagspräsidenten unterrichtet und auch Ihnen vorhin mitgeteilt, dass er sein Mandat niederlegt.
Ich möchte die Gelegenheit nutzen, ihm noch einmal im Namen des ganzen Hauses ein Wort des Dankes zu sagen. Er ist am 30. Januar 2009 erstmals als Abgeordneter in den Hessischen Landtag eingezogen. Er gehörte dem Parlament bis Januar 2014 als Abgeordneter an. Er war von 2009 bis 2012 Mitglied im Fraktionsvorstand der FDP und von 2012 bis zu seinem Ausscheiden im Jahr 2014 parlamentarischer Geschäftsführer seiner Fraktion. Er rückte im letzten Jahr wieder in den Landtag nach und gehört seit dem 19. Mai 2017 erneut dem höchsten hessischen Verfassungsorgan an.
Er ist Mitglied im Ältestenrat, im Petitionsausschuss, im Rechtspolitischen Ausschuss und in der Landespersonalkommission. Vor allem will ich ihm auch danken, weil er
als Schriftführer hier im Präsidium mitgewirkt hat. Wenn der Präsident ab und zu einmal etwas nicht gehört hat, was er nicht hören wollte, war er so vernünftig und hat auf Befragen mitgeteilt, dass er das auch nicht gehört habe.
Er war ein intellektuell versiertes und kameradschaftliches Mitglied hier oben im Präsidium. Ich will ihm auch ganz ausdrücklich bestätigen: Er ist bei uns nicht nur ein guter Abgeordneter gewesen; er ist vor allem auch ein feiner Kerl. Das will ich auch einmal sagen.
(Allgemeiner Beifall – Abg. Dr. Frank Blechschmidt (FDP) erhebt sich von seinem Platz und kommt nach vorn.)
Noch einmal im Namen des gesamten Hauses herzlichen Dank, auch im Namen des Landtagspräsidenten. Ich darf dir ein kleines Präsent übereichen. Wir werden uns wiedersehen. Wenn es dir irgendwo zu langweilig wird, kommst du hier vorbei. Hier ist ab und zu etwas los. Das haben wir ja auch in den letzten drei Tagen wieder gesehen. – Alles Gute, Glück auf für dich, Frank.
Meine Damen und Herren, jetzt hätten wir uns noch mit den Tagesordnungspunkten zu befassen, die noch offen waren. Das sind die Punkte 18 usw. Normalerweise geben wir das in die nächste Sitzung weiter.
Es ist mir jetzt signalisiert worden, dass wir Punkt 35 – Antrag der FDP, Drucks. 19/6062 – zur abschließenden Beratung an den Ausschuss, Punkt 37 – Antrag der SPD, Drucks. 19/6115 – zur abschließenden Beratung an den Ausschuss und den Punkt 40 – Entschließungsantrag der SPD, Drucks. 19/6284 – ebenfalls an den Ausschuss, den Wirtschaftsausschuss, geben.
Ich gehe davon aus, dass wir die anderen Punkte, wenn ich jetzt nichts mehr höre, alle in das nächste Plenum bringen. Ist das auch in Ordnung? – Gut, dann hätten wir das so beschlossen.
Meine Damen und Herren, wir wären dann am Ende der Sitzung. Ich möchte mich bei Ihnen ganz herzlich bedanken, dass Sie auch an der letzten Plenarsitzung vor der Sommerpause hier bei widrigen Temperaturen teilgenommen haben. Ich wünsche Ihnen jetzt eine schöne Sommerzeit, eine schöne Ferienzeit. Erfreuen Sie sich am Fußball, erfreuen Sie sich an der Politik, und erfreuen Sie sich an allem. Vor allen Dingen: Bleiben Sie mir gewogen. Das kann nur gut für Sie ausgehen. Ich wünsche Ihnen alles Gute.