Wenn wir uns hier im Raum einig sind, wird im Ergebnis herauskommen, dass man nicht noch zusätzliche Immobilien im Rhein-Main-Gebiet bauen, kaufen, mieten oder leasen muss, sondern in Osthessen, in Nordhessen oder im ehemaligen Zonenrandgebiet.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, was damals vom Ergebnis her falsch gelaufen ist, kann man nicht mehr wiedergutmachen. Darüber kann man weinen. Darüber kann man polemisieren.
Herr Kollege Dr. Wilken, der Beitrag Ihres Kollegen Schalauske war aber nicht vom Lernen geprägt, sondern er war vom Motzen geprägt. Das machen wir Liberale nicht. Wir machen Vorschläge. – Vielen herzlichen Dank.
Herr Präsident, liebe Kolleginnen und Kollegen! In den Jahren 2005 bis 2007 gab es eine sehr engagiert geführte Debatte um die Immobilienverkäufe der damaligen CDURegierung. Ich erinnere mich noch gut an die Debatten im Haushaltsausschuss und im Plenum. Wir haben uns trefflich darüber gestritten.
Kollege Norbert Schmitt hat bereits darauf hingewiesen, dass es um den Verkauf von insgesamt 55 Objekten ging, vom Verkauf der Gebäude in der Gutleutstraße – das war sozusagen Leo 0 – bis hin zu den Tranchen Leo I und Leo II. Das waren Bürogebäude, die das Land noch nutzen wollte: Ministerien, Polizeipräsidien, Finanzämter usw. Die Haushaltslage hat die Landesregierung dazu gebracht, irgendwie Geld in die Kasse zu bekommen. Diese Verkäufe haben 2,1 Millionen € erbracht.
Entschuldigung, 2,1 Milliarden €. Für 2,1 Millionen € hätte sich das nicht gelohnt. Das wäre ein noch schlechteres Geschäft gewesen.
Im Gegenzug hat sich das Land Hessen verpflichtet, die Gebäude für 25 bis 30 Jahre zurückzumieten. Wir von den GRÜNEN fanden das schon damals kein gutes Geschäft. Von dieser Kritik haben wir auch nichts zurückzunehmen.
Wer mag, kann dies in den Protokollen der Plenardebatten vom November 2005 und September 2006 nachlesen. Dort kann man eine sehr interessante Wendung der FDP nachvollziehen. Herr Kollege Hahn, Sie haben versucht, das in ein etwas anderes Licht zu stellen.
Ich habe das anders gelesen. Im Jahr 2005 hatte der von mir sehr geschätzte Kollege von Hunnius noch viele Fragen zu dieser Transaktion. Damals sind auch Anregungen von Ihrer Fraktion eingespeist worden.
Dann wurden neue Wirtschaftlichkeitsberechnungen erstellt. So hat im Dezember 2005 die FDP-Fraktion dann dem Leo-II-Paket zugestimmt. Der damalige Kollege von Hunnius hat das so formuliert:
Bei nüchterner Abwägung der Fakten und Beurteilung des Schemas und seiner Auswirkungen, die wir hier vor uns liegen haben, bleibt für uns nur eine einzige Entscheidung übrig: Wir stimmen zu.
Auch wir GRÜNE waren klar und eindeutig. Ich verzichte jetzt darauf, längere Passagen aus meinen damaligen Reden zu zitieren.
(Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): Würde sich aber lohnen! – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
Verkaufen können wir nur einmal, aber Miete zahlen müssen wir über mindestens sechs Legislaturperioden, und das belastet künftige Haushalte.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, bei Abgeordneten der SPD und der LINKEN sowie der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))
Wir haben damals darauf hingewiesen, dass wir die Schlüsse, die Sie aus der Wirtschaftlichkeitsberechnung abgeleitet haben, nicht teilen. Man kann ja unterschiedliche Schlüsse ziehen. Die Wirtschaftlichkeitsberechnung hat uns vorgelegen. Ich habe sie sogar dabei, wenn Sie noch einmal hineinschauen wollen, Herr Hahn.
Wir haben gesagt: Wir teilen diese Schlüsse nicht. – Wir haben der damaligen Mehrheit vorgerechnet, dass die Mietzahlungen sich von Jahr zu Jahr kumulieren und dass im Jahr 2023 dann – –
Wir haben Ihnen damals vorgerechnet – und zwar dem gesamten Haus, wenn Ihnen das lieber ist –, dass die kumulierten Mietzahlungen ab dem Jahr – –
Ab dem Jahr 2023 übersteigen die kumulierten Mietzahlungen die Verkaufserlöse. Das stimmt noch immer. Diese Berechnung war solide.
Unsere Schlussfolgerung war und ist auch heute: Der Verkauf war der damaligen Haushaltslage geschuldet, sollte dem Haushalt Luft verschaffen auf Kosten künftiger Haushalte. Das wollten wir nicht teilen. Wir haben den Ansatz der damaligen CDU-Regierung nicht geteilt, und wir haben auch heute keine Veranlassung, das zu tun.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der LINKEN sowie bei Abgeordneten der SPD und der Abg. Mürvet Öztürk (fraktionslos))
Ein Wort will ich noch zur Zukunft sagen. Im Gegensatz zu den Kolleginnen und Kollegen von der LINKEN – und das unterscheidet uns auch von anderen Aufreger-Fraktionen hier im Haus –