Das ist unsere Antwort. Sie haben eine andere, aber tun Sie bitte nicht so, als ob Sie die Einzigen seien, die eine Antwort haben.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Rudolph hat gesagt, kein einziger Bürger sei bisher entlastet. Herr Rudolph, das ist falsch. Ich will nicht gerügt werden, aber ich weiß, dass Sie wissen, dass es falsch ist.
Allein in meinem kleinen Umfeld, in Bad Vilbel, in Karben, in Friedberg sind die Bürgerinnen und Bürger entlastet, weil die Kommunen bereits die Aufhebung der Straßenbeitragssatzung abschließend beschlossen haben.
Das ist ein ganz kleiner Fokus: In Friedberg wird es keine Straßenbeiträge mehr geben, in Karben und Bad Vilbel wird es überhaupt keine geben, weil wir uns besonders geschickt verhalten haben. Bitte tun Sie nicht so, als ob Sie die Einzigen seien, die sich um die Probleme kümmern.
Ich kann nur jedem Bürger zurufen: Bürgerprotest vor Ort, Gespräche mit dem Bürgermeister, Gespräche mit den Fraktionen vor Ort, um sie davon zu überzeugen, dass der Hessische Landtag davon ausgeht – jedenfalls die Mehrheit, die das Gesetz beschlossen hat –, dass man es ohne die Erhebung von Straßenbeiträge finanzieren kann. Dieser Druck muss vor Ort gemacht werden.
Lieber Herr Kollege Schäfer-Gümbel, wir müssen uns nicht wechselseitig abmelden. Aber ich habe mich schon ein bisschen gewundert, dass Sie direkt, nachdem Herr Kollege Rudolph gesprochen hat, gegangen sind. Ich bitte um Entschuldigung, wobei das Wort „Entschuldigung“ falsch ist. Ich nehme das zur Kenntnis und wünsche Ihnen einen erfolgreichen Arztbesuch.
meine sehr geehrten Damen und Herren! In 46 Tagen ist Landtagswahl. Da verwundert es nicht, dass wir zum gefühlten 46. Mal über das Thema Straßenausbaubeiträge diskutieren.
Es gab einen Gesetzentwurf von der FDP, von den LINKEN, von der SPD, von der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Am 12. April gab es in diesem Plenarsaal eine umfangreiche Anhörung mit gut zwei Dutzend Sachverständigen. Wir haben uns also intensivst mit diesem Thema beschäftigt.
Das Beitragsrecht ist bekanntlich komplex, und die Lösungsansätze für die Probleme, auf die uns Bürgerinnen und Bürger hinweisen, sind wahrlich nicht einfach. Die Zulässigkeit der Erhebung von Straßenbeiträgen ist von der Rechtsprechung seit Jahrzehnten bestätigt worden, etwa vom Bundesverwaltungsgericht 2011 und vom Bundesverfassungsgericht 2014.
die zugegebenermaßen nicht alle Probleme löst und nicht jedwede Ungerechtigkeit beseitigt. Aber der von CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und FDP beschlossene Gesetzentwurf bietet Optionen für akzeptable Lösungen vor Ort.
Unser Gesetzentwurf stärkt die kommunale Selbstverwaltung und bietet ganz konkrete Erleichterung für die Bürgerinnen und Bürger im Straßenbeitragsrecht. Der Gesetzentwurf der SPD, der zum 1. Januar 2019 in Kraft treten soll, löst nicht die Probleme derjenigen, die jetzt ganz konkret von einem Beitragsbescheid betroffen sind.
(Norbert Schmitt (SPD): Wenigstens mal den Text lesen! Wenigstens mal die Gesetzesbegründung lesen!)
Unsere Lösung ist dagegen schon längst in der Praxis wirksam. Schon jetzt können – Herr Kollege Hahn hat es deutlich gemacht – Straßenausbaubeiträge vollständig abgeschafft werden. Das ist die Botschaft, die von diesem Tisch ausgeht.
Es gibt Kommunalparlamente, die schon längst so beschlossen haben. Kollege Hahn hat einige aufgezählt. In Bad Nauheim, Karben, Hanau, Wettenberg, Immenhausen und Bad Vilbel gibt es schon längst keine Straßenausbaubeiträge mehr,
Weitere Kommunen werden Veränderungen herbeiführen; denn wir haben auch beschlossen, dass wir durch die Bezuschussung der Umstellungskosten erleichtern werden, zu wiederkehrenden Straßenbeiträgen zu wechseln.
Durch unseren Gesetzentwurf haben wir jetzt schon den Kommunen mehr Handlungsspielräume ermöglicht. Wir haben auch ermöglicht, dass die Ratenzahlungen erheblich verbessert werden, sodass die Begleichung der Restschuld bei niedrigen Zinsen ermöglicht wird.
Meine Damen und Herren, es stimmt: Die betroffenen Bürgerinnen und Bürger haben im Rahmen des Beitragsrechts einen Anteil zu leisten. Aber die Inanspruchnahme von Grundstücksbesitzern lässt sich auch aus der Eigentumsverpflichtung nach Art. 14 des Grundgesetzes ableiten. Dabei wird darauf hingewiesen, dass die Sanierung von Straßen eine wertbildende Maßnahme sei, die die anliegenden Grundstücke aufwerte.
Das haben übrigens auch Sozialdemokraten lange Zeit so vertreten. Im Jahr 2015 – es war Zufall, die Kommunalwahlen im Frühjahr standen bevor – hat die SPD mit Musteranträgen zur Einführung einer solidarischen Straßenfinanzierung die Kommunalparlamente landauf, landab geflutet. Kollege Tobias Eckert
und andere Kollegen wurden nicht müde – man kann es im Netz nachlesen –, mit Nachdruck auf Veranstaltungen für die Einführung von wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen zu werben, damals noch mit dem Slogan: Wiederkehrende Straßenausbaubeiträge entlasten die Bürger. – Das, was damals richtig war, ist auch heute noch richtig.
(Beifall bei der CDU und bei Abgeordneten des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))
In den Presseverlautbarungen vor der Kommunalwahl war nachzulesen: Mit den wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen haben die Kommunen ein Instrument in der Hand, um Baumaßnahmen auch in Zukunft sozial gerecht finanzierbar zu machen.
Was damals für die SPD die gerechte und solidarische Lösung war, gilt heute nicht mehr. Die grundhafte Erneuerung kommunalen Eigentums soll nach dem heute vorliegenden Gesetzentwurf das Land übernehmen. – So ein Vorschlag ist nachvollziehbar populär. Nicht das „Wir“ einer Kommune sorgt sich um das ihr eigene kommunale Eigentum. Nein, das meist anonyme „Ihr“, also das Land Hessen, soll die Kosten für die grundhafte Erneuerung des Gemeindeeigentums aufbringen. Das ist wahrlich populär.
Dieser SPD-Vorschlag reiht sich nahtlos ein in die finanziellen Wahlkampfversprechungen, die je nach Zählweise aufsaldiert 3 Milliarden € oder 4 Milliarden € ergeben. Wohlgemerkt, es handelt sich um jährliche Zahlungen. Da fallen kleinere Versprechungen wie die vollständige Abschaffung der Straßenausbaubeiträge mit rund 60 Millionen € jährlich überhaupt nicht ins Gewicht. Wer allen alles verspricht, wird am Ende nichts halten können.
Meine Damen und Herren, mit Landesgeld allein lässt sich nicht jedes Problem lösen. Eine elementare Schwäche des SPD-Gesetzentwurfs ist schlicht, dass er für die heute Betroffenen überhaupt nichts bringt; und für diejenigen, die gestern oder vorgestern Straßenbeiträge gezahlt haben, bringt der SPD-Gesetzentwurf eine nicht zu überbrückende Ungerechtigkeit mit sich.
Was ist denn mit denen, die bisher gezahlt haben? – Die Antwort, die Ihr Gesetzentwurf mitliefert, ist eindeutig: Die haben Pech gehabt. – Meine Damen und Herren, das ist die Antwort, die Sie liefern.
Dagegen ist unsere Möglichkeit der Wahlfreiheit die bessere Alternative. Denn bei der Umstellung zu wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen können sie eine großzügige Verschonungsregel von bis zu 25 Jahren einführen. Beitragszahler aus der Vergangenheit können hier ihre gezahlten Beiträge verrechnen. Sie werden von der jährlichen Zahlung bei wiederkehrenden Straßenausbaubeiträgen einfach verschont.