Guten Morgen, liebe Kolleginnen und Kollegen! Ich eröffne die Sitzung und stelle die Beschlussfähigkeit fest.
Vereinbarungsgemäß tagen wir heute bis 18 Uhr bei einer Mittagspause von zwei Stunden. Wir beginnen mit Tagesordnungspunkt 26: Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Kommunaler Schutzschirm leistet sichtbaren Beitrag beim Abbau kommunaler Defizite, Drucks. 19/375. Dann folgt Tagesordnungspunkt 45: Entschließungsantrag der Fraktion der SPD betreffend klare Haltung gegen rechten Populismus – Ministerpräsident Bouffier muss Angebote aus der hessischen CDU gegenüber AfD stoppen, Drucks. 19/505. Nach der Mittagspause beginnen wir mit Tagesordnungspunkt 44, Drucks. 19/504.
Entschuldigt fehlen heute Herr Ministerpräsident Bouffier, krankheitsbedingt, Herr Staatsminister Peter Beuth ab 16 Uhr, Frau Staatsministerin Eva Kühne-Hörmann ganztätig, Herr Staatsminister Dr. Thomas Schäfer ab 13 Uhr, und der Präsident des Hessischen Landtags Norbert Kartmann fehlt ganztägig.
In der Mittagspause, gegen 13 Uhr, wird in der Ausstellungshalle des Plenargebäudes die gemeinsame Ausstellung der Künstlergruppe „Art-STYLE“ aus Neu-Anspach mit der Künstlerin Jutta Stang aus Grebenhain eröffnet.
Ich habe noch einen Hinweis: Heute Abend um 19:30 Uhr wird unsere ruhmreiche Fußballmannschaft wieder in Aktion treten und gegen eine Mannschaft von den Alten Herren des DJK und dem Politkreis Hochheim antreten. Ich wünsche schon jetzt viel Erfolg.
Das Spiel findet zugunsten des Fördervereins eines Fußballkunstrasenplatzes in Hochheim statt. Wir hoffen, dass damit möglichst viel an Einnahmen zusammenkommt.
Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/ DIE GRÜNEN betreffend Kommunaler Schutzschirm leistet sichtbaren Beitrag beim Abbau kommunaler Defizite – Drucks. 19/375 –
Ich bitte, wenn man mir schon nicht zuhört, jetzt zumindest dem Redner zuzuhören. Diesem erteile ich jetzt das Wort. – Abg. Michael Reul, CDU-Fraktion.
Sehr geehrte Frau Präsidentin, sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen! Der Kommunale Schutzschirm in Hessen ist ein bundesweites Erfolgsmodell.
In einem beispiellosen Kraftakt hat das Land Hessen insgesamt 3,2 Milliarden € zur Entschuldung der hessischen Kommunen zur Verfügung gestellt. Dabei handelt es sich um 2,8 Milliarden € zur direkten Tilgung von Darlehen und um 400 Millionen € zur Entlastung bei den Zinszahlungen der Kommunen. Insgesamt haben 100 Kommunen das Angebot des Landes Hessen angenommen, um ihre Haushalte nachhaltig zu entschulden. Allein diese Zahl zeigt den großen Erfolg des Kommunalen Schutzschirms.
Deshalb führt der Finanzminister zu Recht aus, dass sich der Kommunale Schutzschirm in Hessen zu einem Instrument der Zukunftssicherung entwickelt und eine schnelle und starke Wirkung entfaltet hat. Die erste und zweite Zwischenbilanz zeigen diese Entwicklung bei den Kommunen klar auf. Durch die halbjährliche Berichtspflicht der Schutzschirmkommunen ist nämlich eine Kontrolle der erreichten Konsolidierungsergebnisse konkret nachvollziehbar. Nachdem die erste Zwischenbilanz schon einen Konsolidierungserfolg von 100 Millionen € erwarten ließ, zeigt die zweite Zwischenbilanz noch bessere Werte. Die Zwischenbilanz vom Februar dieses Jahres weist sogar einen um 230 Millionen € höheren Konsolidierungserfolg für das Jahr 2013 aus, als ursprünglich geplant war. Dies ist sehr beachtlich und führte dazu, dass schon im Jahre 2013 das Konsolidierungsziel für das Jahr 2014 insgesamt erreicht wurde.
Damit wurde das Gesamtdefizit aller Schutzschirmkommunen für das Jahr 2014 von 400 Millionen € unterschritten. Im Gegensatz dazu ist bei den Nicht-Schutzschirmkommunen das Defizit bedauerlicherweise weiter angestiegen. Die jeweilige Zwischenbilanz zeigt auf, mit welchen großen Anstrengungen die Kommunen mit der Hilfe des Landes die Entschuldung der Haushalte konsequent vorantreiben. Dabei bleibt festzuhalten: Die kommunalen Defizite induzieren in der Folge Darlehensaufnahmen, und diese bedeuten durch die daraus entstehenden Zinsbelastungen immer wieder die Vernichtung von kommunalem Eigenkapital. Diese Abwärtsspirale der fortwährenden Vernichtung von kommunalem Eigenkapital musste gestoppt, und der teilweise sehr mühsame Weg aus der Verschuldungsfalle musste angegangen werden.
Die Kommunen können ihren politischen Handlungsspielraum nämlich nur durch eine Verringerung ihrer Schulden wieder erreichen. Durch den Kommunalen Schutzschirm leistet das Land einen großen Beitrag dazu, dass die Kommunen wieder handlungsfähig werden.
Meine sehr geehrten Kolleginnen und Kollegen von der SPD, ich wäre enttäuscht gewesen, wenn von Ihnen jetzt nicht endlich Zwischenrufe gekommen wären, denn auch Sie sollten die großartigen Leistungen anerkennen, die die Kommunen durch das Land Hessen als Partner erfahren.
(Beifall bei der CDU – Norbert Schmitt (SPD): Sie sollten etwas zu den höchsten Defiziten in ganz Deutschland sagen!)
Die CDU-Fraktion hat großes Verständnis für die teilweise sehr schwierigen Diskussionen und Entscheidungen, die vor Ort getroffen werden müssen. Aber, ich denke, wir sind uns alle darin einig: Die Verantwortung der heutigen Generation besteht darin, verantwortungsvoll mit den zur Verfügung stehenden kommunalen Finanzmitteln umzugehen und nicht wie in der Vergangenheit die Verschuldung immer weiter steigen zu lassen. Die Verantwortung für zukünftige Generationen verpflichtet uns alle gemeinsam zum Sparen und zum Schuldenabbau. Aus diesem Grund sind die Kommunen zu loben, die realistische Konsolidierungskonzepte aufgestellt und viele Anstrengungen unternommen haben, damit das Ziel eines ausgeglichenen Haushalts und in der Folge ein Abbau von Schulden in einem vorhersehbaren Zeitrahmen erreicht werden können.
Denn eines ist klar: Gerade die momentane wirtschaftliche Lage birgt eine große Chance für einen erfolgreichen Defizitabbau der Kommunen. Die wirtschaftliche Entwicklung in Hessen ist sehr gut. Der Kommunale Finanzausgleich hat mit über 4 Milliarden € den höchsten Stand erreicht.
Der Bund entlastet die Kommunen durch die komplette Übernahme der Grundsicherung direkt. Ab dem Jahre 2015 kommt eine weitere Entlastung der hessischen Kommunen im Rahmen der Eingliederungshilfe dazu. Zusätzlich sind die Steuereinnahmen in den letzten Jahren nach der weltweit schärfsten Finanzkrise nach dem Zweiten Weltkrieg kontinuierlich gestiegen, und das aktuelle Zinsniveau hat den niedrigsten Stand erreicht.
Gerade die Situation der niedrigen Zinsen ist eine historische Chance für einen erfolgreichen Defizitabbau der Kommunen. Die fortwährende Ausweitung der Kassenkredite muss aber gestoppt werden, weil in diesem Zusammenhang ein hohes Risiko steigender Zinsen für die Zukunft besteht.
Deshalb ist es ein wichtiges Signal, dass bei der Genehmigung der kommunalen Haushalte auch die Aufnahme der Kassenkredite der Genehmigung der Aufsichtsbehörde unterliegt. Gerade die Kassenkredite würden bei einem Zinsanstieg sehr schnell die gesamten Konsolidierungsbemühungen der Kommunen wieder zunichtemachen. Deshalb ist eine andauernde und verträgliche Rückführung der Kassenkredite ein wichtiges Konsolidierungsziel der Kommunen.
In diesem Zusammenhang ist auch festzustellen, dass sich für die Schutzschirmkommunen die Zusammenarbeit und Kontrolle durch die Regierungspräsidien als der richtige und verlässliche Weg erwiesen haben, um die zwischen dem Land und den Kommunen vereinbarten Konsolidierungsziele gemeinsam zu erreichen.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, die Betrachtung des Kosten-Nutzen-Effekts des Kommunalen Schutzschirms ist beeindruckend. In den Jahren 2010 und 2011 betrug im Durchschnitt das Defizit der 100 Schutzschirmkommunen ungefähr 870 Millionen €. Am Ende des Jahres 2013 hat sich dieses Defizit schon auf fast 383 Millionen € verringert. Das ist insgesamt ein sehr großer Erfolg des Kommunalen Schutzschirms.
Der vereinbarte Abbaupfad mit den Schutzschirmkommunen führt dazu, dass die eingesetzten Mittel des Landes im Konsolidierungszeitraum der Jahre 2013 bis 2020 von 766,86 Millionen € für die Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen eine Eigenkapitalvernichtung von 5.600 Millionen € verhindern. Das bedeutet, jeder eingesetzte Euro des Landes bewirkt eine Defiziteinsparung von 7,30 € bei den Kommunen. Das ist ein sehr beachtliches Ergebnis.
Bis zum Jahr 2046 wird für die Kommunen unter der Annahme, dass sie keine neuen Schulden aufnehmen, ein Konsolidierungseffekt von insgesamt 27,3 Milliarden € mit dem Einsatz von 3,2 Milliarden € Entschuldungs- und Zinsdiensthilfen generiert. Dadurch würde der gigantische Hebeleffekt je 1 € eingesetzter Mittel von 7,30 € sogar noch auf 8,53 € gesteigert werden.
Im Gegensatz dazu würde ohne den Einsatz des kommunalen Rettungsschirms bei einer unterstellten gleichbleibenden Verschuldung, gemäß dem Durchschnittsdefizit der Jahre 2010 und 2011, insgesamt ein kommunales Eigenkapital von 6,9 Milliarden € vernichtet werden. Diese Zahlen sprechen eine eindeutige Sprache für die Notwendigkeit und den großen Beitrag, den der Kommunale Schutzschirm für den Abbau der kommunalen Defizite leistet.
Nicht zu unterschätzen sind ebenfalls die positiven Auswirkungen auf die Nicht-Schutzschirmkommunen. Diese vereinbaren individuelle Abbaupfade mit festen Konsolidierungsbeiträgen und legen sie in den jeweiligen Haushaltssicherungskonzepten fest. Somit tragen auch sie zum Abbau des Defizits der Kommunen in Hessen bei.
Liebe Kolleginnen und Kollegen, ich komme zum Schluss. Das Land ist ein verlässlicher Partner der Kommunen. Der Kommunale Schutzschirm ist ein hervorragendes Instrument, um die Kommunen bei ihrem Defizitabbau aktiv zu unterstützen. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.