Protokoll der Sitzung vom 25.06.2014

Nein, er hat es nicht gesagt. Herr Schork, ich habe das gerade eben noch einmal nachgelesen, weil ich den Vorläufigen Stenografischen Bericht in der Hand hatte. Er hat es nicht gesagt.

Sagen Sie es uns doch bitte. Was soll denn das Hinhalten? Da wird offensichtlich etwas vorbereitet. Da kann man doch mit offenen Karten spielen und sagen: Wir machen das so und so.

Ich habe das Gefühl, dass Sie bei diesem Programm sogar die Unterstützung der FDP-Fraktion bekommen würden, wenn Sie es vernünftig finanzieren würden. Denn es war immerhin Ernst Burgbacher, der schon über zehn Jahre lang Bundesvorsitzender einer ehrenamtlichen Musikvereinigung ist, der dieses Programm auf Bundesebene auf den Weg gebracht hat und der ein guter Parteifreund und Freund von mir ist.

Letzte Bemerkung. Wir, die Mitglieder der FDP-Fraktion, werden unsere Schwerpunkte natürlich mit Änderungsanträgen belegen. Beim Thema Grunderwerbsteuer ist es so, dass wir nicht nur der Erhöhung nicht zustimmen werden, sondern dass wir die Erhöhung des vorvergangenen Jahres wieder rückgängig machen wollen. Wir werden eine Gegenfinanzierung vorschlagen.

Wir werden uns für den Landesstraßenbau einsetzen, damit das, was Volker Bouffier und Florian Rentsch, was JörgUwe Hahn und was Peter Beuth im Wahlkampf versprochen haben, tatsächlich effektiv umgesetzt werden kann.

Herr Kollege, bitte kommen Sie zum Schluss Ihrer Rede.

Herr Präsident, vielen Dank. – Wir wissen, dass man wegen entsprechender Notwendigkeiten sogar höhere Beträge braucht. Wir werden das Thema der Unterstützung der Kommunen bei der Unterbringung der Flüchtlinge und der Asylbewerber noch einmal aufnehmen.

Ich bedanke mich, dass die Beratungen bis auf das Thema JeKi sehr offen und in meinen Augen auch sehr informativ durchgeführt wurden. Ich hoffe, dass wir das zur dritten Lesung abschließend schaffen. – Vielen herzlichen Dank.

(Beifall bei der FDP)

Das Wort erteile ich Frau Kollegin Erfurth für die Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! In zweiter Lesung beraten wir heute den Nachtrag, den Finanzminister Schäfer für die schwarz-grüne Landesregierung vorgelegt hat. Ganz ordnungsgemäß haben wir eine Anhörung durchgeführt. Wir hatten eine kursorische Lesung. Zugegebenermaßen war die etwas ungewöhnlich, denn wir haben sie im Landtag durchgeführt und nicht in den Ministerien.

Wir haben heute die zweite Lesung des Nachtragshaushalts, und es ist auch nicht so ungewöhnlich, dass Änderungsanträge erst zur dritten Lesung kommen. Das passiert sogar, wenn man reguläre Haushaltsgesetze berät.

Dieser Nachtrag heute in zweiter Lesung ist für uns der erste Schritt zur Umsetzung des finanzpolitischen Konzepts, das wir uns in unserem schwarz-grünen Koalitionsvertrag vorgenommen haben. Naturgemäß beschränkt sich dieser Nachtrag zunächst einmal auf die nötigen Anpassungen für das laufende Jahr, die sich durch die Regierungsbildung ergeben haben. Er bildet unsere neuen Schwerpunkte ab: in der Energiewende, in der Wirtschafts- und Verkehrspolitik, in der Infrastrukturpolitik sowie in der Umwelt- und Landwirtschaftspolitik. Nicht zu vergessen: Wir setzen einen neuen Schwerpunkt mit der neuen Stelle für Antidiskriminierung im Sozialministerium.

Im Übrigen ist er sehr knapp. Das ist so. Aber er zeigt deutlich, dass er sich in ein finanzpolitisches Konzept einfügt. Gemeinsam mit der CDU haben wir von Anfang an als unser zentrales finanzpolitisches Ziel im Blick: Wir wollen Einnahmen und Ausgaben endlich ins Gleichgewicht bringen. Wir wollen die Neuverschuldung ab 2019 auf null reduzieren.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN so- wie bei Abgeordneten der CDU)

Um das nochmals zu unterstreichen, legen wir Ihnen unseren Antrag zu den finanzpolitischen Leitlinien vor.

Da geht es zunächst um die Einhaltung der Schuldenbremse. Das machen wir mit unserem Antrag nochmals sehr deutlich, und das ist auch unser fester Wille. Die schwarzgrüne Koalition will und kann keine kurzatmige Finanzpolitik von einem Haushaltsplan zum anderen betreiben, sondern wir wollen nach einem festen Plan auf den strukturell ausgeglichenen Haushalt hinsteuern.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Ich möchte Sie nochmals an den überparteilichen Konsens erinnern, den wir im Zusammenhang mit der Volksabstimmung zur Einführung der Schuldenbremse erreichen konnten. Das war ja nicht selbstverständlich. In sehr konstruktiven Verhandlungen haben sich CDU, SPD, FDP und GRÜNE auf einen Verfassungstext verständigt, und wir haben uns darauf verständigt, den Abbau der Neuverschuldung Schritt für Schritt vorzunehmen.

In diesem Nachtrag haben wir jetzt den vom Finanzminister konkretisierten Abbaupfad bis zum Jahr 2019 festgestellt. Wir wissen auch schon heute – das ist schon in anderen Reden angeklungen –, dass die Einhaltung dieser Defizitgrenzen hohe Anforderungen an die Finanzpolitik stellen wird. Das wird kein Spaziergang. Aber wir sind bereit, uns diesen Herausforderungen zu stellen.

Da möchte ich einmal auf den Antrag der SPD kommen. Sie sind offenbar nicht bereit, sich irgendeiner Herausforderung zu stellen.

Wenn ich mir diesen Antrag einmal anschaue und versuche, Preisschilder hinter dem anzubringen, was Sie hier vorschlagen, dann wird mir schwindelig.

(Zurufe von der CDU: Ja!)

Dann wird mir wirklich schwindelig. Beispielsweise schreiben Sie, Sie wollen beim Landesstraßenbau neu investieren. Sie schreiben da noch von einem zweistelligen Millionenbetrag. Herr Schmitt hat es dann hier konkretisiert: 42 Millionen €.

Dann sagen Sie, es sollen weitere 60 Millionen € für Asylbewerber eingesetzt werden. Sie verschweigen, dass wir in unserem Nachtrag bereits 60 Millionen € an die Kommunen ausschütten.

(Norbert Schmitt (SPD): Das reicht doch nicht!)

Das kann man so sehen. – Wir stellen den Kommunen das zur Verfügung, was die steigende Zahl der Flüchtlinge verlangt. Das sind 60 Millionen €.

Herr Schmitt, es stimmt: Es gab größere Wünsche. Die Kommunen haben gesagt, sie wollen 120 Millionen € haben. Auf Nachfrage konnten sie uns aber nicht vorrechnen, wie sie das herleiten.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Norbert Schmitt (SPD): Doch!)

Es war nicht herauszubekommen, wie sie denn auf diesen Betrag von 120 Millionen € kommen. Herr Schmitt, ich bitte Sie. Das ist doch nicht seriös. Es ist doch nicht seriös, zu sagen: „Dann schenken wir euch das einmal.“ Auch Sie wissen doch: Wir sind in einem gemeinsamen Diskurs mit den Kommunen. Herr Dr. Dippel ist im guten Gespräch mit den Kommunalen Spitzenverbänden, um herauszufinden, welcher Finanzbedarf wirklich besteht.

Zunächst besorgen wir das, was zu besorgen ist. Es gibt 60 Millionen € für die gestiegene Zahl der Flüchtlinge. Wir setzen den Schwerpunkt im Sozialbereich, und das ist gut und richtig so.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Damit komme ich wieder auf das Papier der SPD zurück. Hier schreiben Sie, Sie missbilligen den Wortbruch des Finanzministers, dass wir schon jetzt die Grunderwerbsteuer erhöhen. – Das finde ich lustig, echt lustig.

(Norbert Schmitt (SPD): Wir finden Wortbruch nicht lustig!)

Ich finde Ihr Anliegen, auf die Erhöhung der Grunderwerbsteuer zu verzichten, wirklich putzig.

(Heiterkeit des Abg. Hans-Jürgen Irmer (CDU))

Vorne schreiben Sie, wir hätten nicht genügend Einnahmen, und hinten schreiben Sie, wir sollen aber auf Einnahmen verzichten. Ja, was wollen Sie denn nun?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU – Zuruf des Abg. Jürgen Lenders (FDP))

Sie nennen hier weitere 60 Millionen €, auf die wir verzichten sollen. Wir sollen die Grunderwerbsteuer nicht erhöhen. Das heißt, es würden im Haushalt 60 Millionen €

fehlen. Und dazu angemerkt: den Kommunen nochmals 10 Millionen €, die sie nämlich durch die Spitzabrechnung noch bekommen. – So viel zur kommunalfreundlichen Politik: 60 Millionen €, die Sie hier in Abrede stellen.

Dann sagen Sie, Sie wollen den Kommunen 350 Millionen € für den KFA zurückzahlen.

Ja, die Kommunen haben schwere Haushalte und hohe Defizite. Das haben wir gestern bei der Schuldenbremse besprochen.

(Zuruf von der SPD)

Ja, 450 Millionen €; vorhin sprachen Sie sogar von 400 Millionen €. Das ist dieselbe Größenordnung.

Dann stellen Sie in Abs. 10 fest, dass der Rettungsschirm nicht ausreicht. Hier steht nun kein Preisschild dran. Wie viel darfs denn sein? 1 Milliarde €? 2 Milliarden €? – Ich weiß es nicht. Ich kann es nicht nachvollziehen.

Wenn ich das, was Sie hier schreiben, einmal mit groben Preisschildern versehe, dann komme ich auf eine gute halbe Milliarde Euro. Herr Schmitt, woher soll es denn kommen? Ich frage Sie, ich frage die Kolleginnen und Kollegen von der SPD: Woher soll es kommen?

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Den einzigen Vorschlag zur Einnahmenerhöhung, den das Land tatsächlich umsetzen kann, nämlich die Erhöhung der Grunderwerbsteuer, wollen Sie nicht haben. Bei dem Punkt, an dem wir die Hessische Verfassung ernst nehmen und sagen, wir betrachten Einnahmen und Ausgaben, und wo wir in einem wirklich schweren Diskurs mit unserem Koalitionspartner darum gerungen haben, wie wir das gemeinsam schaffen – da sagen Sie: Nein, das wollen wir nicht.

Ich finde es schon merkwürdig. Eine gute halbe Milliarde Euro wollen Sie hier mehr ausgeben: ohne einen Vorschlag zur Gegenfinanzierung. Sie haben etwas angekündigt. Ich bin einmal gespannt, wie viel das wird, wenn Sie uns Ihre Anträge vorlegen.

(Günter Schork (CDU): Einführung der Vermögensteuer!)

„Einführung der Vermögensteuer“ wird mir da zugerufen. Ich glaube, das war in Berlin auf Bundesebene so nicht durchsetzbar. Dunkel habe ich das in Erinnerung.