Etwas anderes hat doch die Kollegin gerade nicht gesagt. Herr Kollege Kaufmann, so viele Biogasanlagen wollen die GRÜNEN in Hessen nun einmal nicht bauen, und deswegen sind es vornehmlich die Windkraftanlagen.
Meine Damen und Herren, da darf man sich natürlich fragen: Welche überregionale Bedeutung hat denn eine Windkraftanlage im Kelsterbacher Wald? Sie mag eine regionale Bedeutung haben, aber überregional ist die mit Sicherheit nicht.
Ich möchte durchaus einen Schritt weiter gehen. Herr Kollege Arnold, wenn es tatsächlich politisch gewollt ist – dieses Instrument geben Sie hier politischen Entscheidungsträgern an die Hand –, zu entscheiden, etwas sei nur von regionaler Bedeutung, und der Bannwald dürfe stehen bleiben, dann frage ich mich natürlich allen Ernstes: Wenn ich es politisch wollte und z. B. Kaufmann hieße, dann könnte ich sagen: Der Ausbau des Frankfurter Flughafens ist für uns in Hessen von regionaler Bedeutung, aber überregionale Bedeutung hat er nicht.
Denn national gesehen kann man natürlich einen Flughafen auch in München oder in Paris oder sonst wo haben.
Du brauchst darauf gar nicht zu antworten. Wenn ich das so interpretieren will, dann kann auch ein Frankfurter Flughafen, eine Infrastrukturmaßnahme von überregionaler Bedeutung, mit diesem Bannwaldgesetz verhindert werden.
Die hessische CDU verabschiedet sich hier von einem klaren Bekenntnis zur Infrastrukturpolitik in Hessen
Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Für die Landesregierung spricht Frau Ministerin Hinz. Bitte sehr.
Herr Präsident, liebe Abgeordnete! Der Gesetzentwurf war schon gut. Er wurde nach der Anhörung jetzt noch verbessert, und er bekommt heute auch eine breite Mehrheit in diesem Landtag. Das freut mich genauso, wie es mich als zuständige Ministerin sehr freut, dass der Bannwald wieder einen höheren Schutz erhält. Ich glaube, das ist fast ein gu
ter Abschluss des heutigen Tages – nicht ganz der letzte, aber immerhin der vorläufige Höhepunkt. – Vielen herzlichen Dank.
Ich rufe zunächst den Änderungsantrag der Fraktion DIE LINKE, Drucks. 19/663, auf. Ich bitte um das Handzeichen, wer diesem Änderungsantrag zustimmt. – Das ist die Fraktion DIE LINKE. Gegenstimmen? – Das ist der Rest des Hauses. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.
Wir kommen dann zur Abstimmung des Dringlichen Gesetzentwurfs Drucks. 19/251. Ich bitte um die Stimmen für den Gesetzentwurf. – Das sind die Fraktionen von SPD, GRÜNEN und CDU. Gegenstimmen? – Die Fraktion der FDP. Enthaltungen? – Die Fraktion DIE LINKE. Damit ist dieser Gesetzentwurf mit den Stimmen von SPD, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und CDU in zweiter Lesung beschlossen und damit zum Gesetz erhoben.
Zweite Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer – Drucks. 19/653 zu Drucks. 19/399 –
Zweite Lesung des Dringlichen Gesetzentwurfs der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer – Drucks. 19/654 zu Drucks. 19/ 436 –
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Ich darf zunächst zu dem Gesetzentwurf der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN für ein Gesetz zur Änderung des Gesetzes über die Festsetzung des Steuersatzes für die Grunderwerbsteuer berichten:
Der Haushaltsausschuss empfiehlt dem Plenum mit den Stimmen der CDU und des BÜNDNISSES 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der SPD und der FDP bei Stimmenthaltung der LINKEN, den Gesetzentwurf in zweiter Lesung unverändert anzunehmen.
Nun berichte ich zu dem Dringlichen Gesetzentwurf der Fraktion der FDP für ein Gesetz zur Absenkung der Grunderwerbsteuer:
GRÜNEN und der LINKEN gegen die Stimme der FDP, den Dringlichen Gesetzentwurf abzulehnen. – Danke schön.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich hatte gedacht, dass nach den Regeln zunächst die Koalitionsfraktionen ihren Gesetzentwurf zur zusätzlichen Erhöhung einer Steuer in Hessen begründen wollen. Aber ich bin gerne bereit, als Vertreter der Fraktion, die sich für eine Steuersenkung einsetzen möchte, als Erster in diese sicherlich noch einmal sehr spannende Debatte zu gehen.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, Herr Kollege Rentsch und ich haben bereits in verschiedenen Debatten deutlich gemacht, dass es die Ultima Ratio liberaler Politik ist, Steuern zu erhöhen. Ich gestehe, dass ich als damaliger stellvertretender Ministerpräsident und Vorsitzender der FDP in Hessen gemeinsam mit meinen Kollegen den Ausführungen des damaligen und heutigen Finanzministers Dr. Thomas Schäfer gefolgt bin, geglaubt habe, vertraut habe, dass ein Haushaltsausgleich, im gesetzlichen Rahmen auf der Treppe hin zur Schuldenbremse gehend – das Wort „Ausgleich“ war etwas euphemistisch, das will ich gerne zur Kenntnis nehmen, lieber Studienkollege Norbert Schmitt –, dass dieser Weg nur dann möglich ist, wenn man die Grunderwerbsteuer in Hessen von 3,5 % auf 5 % erhöht.
Ich kann mich sehr gut daran erinnern – vielleicht war es sogar in diesem Hause –, dass gesagt wurde: Wir stehen vor der Alternative – wir, das war die Koalition von CDU und FDP –, ob wir entweder die Grunderwerbsteuer um 1,5 Prozentpunkte von 3,5 % auf 5,0 % erhöhen oder – da divergierte die Zahl ein bisschen – zwischen 1.200 und 1.800 Lehrerstellen weniger in den Haushalt aufnehmen können.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, vor diese Alternative gestellt, haben wir, habe ich als Person, als Verantwortlicher dafür meiner Fraktion vorgeschlagen, dass wir als FDP den Weg dieser Steuererhöhung mitgehen.
Das Betriebsergebnis, der Jahresabschluss des Landes Hessen 2013, hat eine vollkommen andere Sprache als die Prognose geschrieben. Ich sage bewusst „geschrieben“. Das Ergebnis, der Jahresabschluss der Regierung von CDU und FDP mit dem darauf sehr achtenden Finanzminister Dr. Thomas Schäfer, hat deutlich gemacht, dass wir beileibe nicht die Erhöhung um 1,5 Prozentpunkte benötigt haben, sondern dass wir einen positiven Jahresabschluss von über 950 Millionen € hinterlassen haben. Das war hervorragende Arbeit von CDU und FDP, hervorragende Arbeit des Finanzministers. Aber es macht deutlich, dass mal wieder der Satz stimmt: Wer aus dem Rathaus herauskommt, ist klüger, als er ins Rathaus hineingegangen ist.
Meine sehr verehrten Damen und Herren, aus diesem Grund sind wir als Liberale der Auffassung, dass die Grunderwerbsteuererhöhung falsch war. Wenn man merkt, dass man auch noch mit einer aus der Prognose vielleicht nachvollziehbaren, aber vom Jahresergebnis her vollkommen falschen Aussage zu dieser Steuererhöhung gebracht worden ist, dann muss man auch die Kraft haben, zu sagen: Wir nehmen sie wieder zurück. – Meine Partei, die FDP, wir haben die Kraft.
Für diejenigen, die nicht die umfangreichen Unterlagen gelesen haben – das gehört auch nicht ins Pflichtenheft eines Landtagsabgeordneten; es sei denn, dass er dem Haushaltsauschuss angehört –: Es gab eine Äußerung der Gewerkschaften, ich glaube, vom DGB, die eindeutig die Steuererhöhung positiv und die Steuersenkung der FDP falsch empfunden hat. Fast alle anderen, und zwar querbeet, haben die Auffassung gehabt, eine Erhöhung darf es auf keinen Fall geben, aber eigentlich wäre die Senkung à la FDP das Richtige. – Meine sehr verehrten Damen und Herren, das müssen Sie heute abstimmen.
Wir wollen nicht, dass Hessen spitze ist, jedenfalls dann nicht, wenn es um Steuerprozentsätze geht. Wenn Sie von Schwarz-Grün das heute beschließen, gibt es nur noch ein einziges Bundesland, das einen höheren Steuersatz bei der Grunderwerbsteuer hat, und das ist Schleswig-Holstein: rot-grün. Ich habe bisher immer gedacht, dass die konservativen Freunde Pickel bekommen, wenn sie „rot-grün“ hören. Aber nein, sie machen es sogar noch nach. Sie sind mit 6 % ganz nah an Schleswig-Holstein.
Ich kann mich noch daran erinnern – an diesem Platz hat er gesessen –, dass Ministerpräsident Roland Koch immer wieder gesagt hat: Wir müssen den Wettbewerb aufnehmen, um ein Südland zu werden. – Viele ältere Kollegen werden sich daran erinnern, dass ich gesagt habe: Das Wort „Südland“ finde ich falsch, aber wir wollen in den Wettbewerb mit Bayern und Baden-Württemberg eintreten.