Protokoll der Sitzung vom 15.07.2014

Die Planung und die Baukosten können somit frühestens 2015 finanziert werden. Maßgebend ist das Ergebnis der laufenden Überprüfung der Dringlichkeit aller hessenweit wünschenswerten Landesstraßenbaumaßnahmen. Erste Ergebnisse werden Ende dieses Jahres erwartet. Ausschlaggebend ist außerdem die Mittelausstattung des Landesstraßenbauprogramms 2015. Diese beiden Kriterien bilden die Grundlage für die Erstellung des Entwurfs des Landesstraßenplanungs- und -bauprogramms 2015, über das der Hessische Landtag durch Verabschiedung des Haushaltsgesetzes 2015 beschließen wird.

Zusatzfrage, Herr Abg. Warnecke.

Sehr geehrter Herr Staatsminister, hat die Landesregierung denn eine Liste, in der der definierte Substanzverzehr aufgelistet ist, die dem Landtag vorgelegt werden könnte?

Herr Staatsminister Al-Wazir.

Es gibt natürlich Betrachtungen – daran arbeitet Hessen Mobil gerade –, welche Straße sich in welchem Zustand befindet und wo nach Dringlichkeit zuerst gehandelt werden muss. Ich weiß, dass die Leute sich vor Ort die Schlaglöcher betrachten und sagen, die Straße sei in einem schrecklichen Zustand. Sie können sich sicher sein: Wenn diese Straße trotzdem nicht drankommt, gibt es woanders eine Straße mit einem noch tieferen Schlagloch. Dementsprechend ist es genau das Wesen von Dringlichkeit, zu schauen, wo am schnellsten gehandelt werden muss. Die Verkehrssicherheit ist gegeben. Die Straßenmeisterei hält die Straße in einem verkehrssicheren Zustand, wobei völlig klar ist, dass „verkehrssicher“ nicht „gut“ bedeutet.

Danke schön. – Damit kommen wir zu Frage 81. Herr Kollege Hahn.

Ich frage die Landesregierung:

Wie verhält sich die Genehmigungsfähigkeit eines kommunalen Haushaltes gemäß dem Rosenmontagserlass, wenn eine Kommune auf die Einführung einer Straßenbeitragssatzung verzichtet und stattdessen die entsprechenden Einnahmen durch eine Erhöhung der Grundsteuer ausgleicht?

Herr Innenminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Diese Frage kann ich Ihnen nicht beantworten – einen Erlass mit dem Namen „Rosenmontagserlass“ gibt es nicht.

(Heiterkeit und Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN sowie des Abg. Tors- ten Warnecke (SPD))

Aber ich habe auf das Datum geschaut: Es war der 3. März, und in der Tat ist an diesem Tag ein Erlass auch zu kommunalen Fragen in Kraft gesetzt worden. Deswegen möchte ich gern zu diesem Erlass Stellung nehmen.

Nach § 11 Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über kommunale Abgaben sollen die Gemeinden Straßenbeiträge erheben. In Verbindung mit dem Gemeindehaushaltsrecht, § 93 Abs. 2 HGO, sind defizitäre Kommunen verpflichtet, zum Ausgleich eines Haushaltsdefizits entsprechende Straßenbaubeiträge zu erheben. Die Sollvorschrift des § 11 verdichtet sich insoweit zu einer Pflicht zur Einnahmebeschaffung. Dies ist auch ständige Rechtsprechung des Hessischen Verwaltungsgerichtshofs, zuletzt bestätigt im Urteil vom 28. November 2013. Dessen Leitsatz lautet wie folgt:

Hessische Gemeinden sind im Falle eines defizitären Haushalts nach … HGO verpflichtet, Straßenbaubeiträge in dem vom Gesetz zugelassenen Umfang zu erheben.

Der Erlass vom 3. März 2014 hat lediglich erneut auf dieses bestehende gesetzliche Gebot erneut hingewiesen. Wie schon nach der bisherigen Rechtslage kann auch nach diesem Erlass ein Haushalt bei bestehendem Defizit grundsätzlich nicht genehmigt werden, sofern keine Straßenbeitragssatzung existiert.

Eine Ablösung dieser Rechtspflicht auf Einnahme von Straßenbeiträgen durch eine entsprechende Erhöhung der Grundsteuer ist nicht zulässig. Beide Einnahmequellen stehen nicht in einem Alternativverhältnis zueinander. Nach geltender Gesetzeslage können daher grundsätzlich nur Kommunen auf Straßenbeiträge verzichten, denen regelmäßig der Haushaltsausgleich gelingt.

Um die Handlungsspielräume der Kommunen zu erweitern, bestimmt der Erlass vom 3. März 2014, dass die Aufsichtsbehörde auf die Durchsetzung des Rechtsgebotes zur Erhebung von Straßenbeiträgen dann verzichten kann, wenn eine defizitäre Kommune den Haushaltsausgleich nur kurzfristig oder geringfügig nicht erreicht. Die mittelfristige Finanzplanung ist bei dieser Beurteilung zu berücksichtigen.

Zusatzfrage, Herr Kollege Hahn.

Vielen Dank, Herr Innenminister. Mir war klar, dass Sie als Sitzungspräsident des Karnevals über eine solche Brücke immer ohne große Probleme gehen können. – Konkret bezieht sich die Frage auf eine Kommune im Landkreis Offenbach, deren Bürgermeister auch öffentlich behauptet, dass sie eine entsprechende Genehmigung der Kommunalaufsicht in Aussicht habe, wenn sie nicht die Straßenbeitragssatzung einführe, sondern die Grundsteuer erhöhe. Frage: Ist das eine richtige oder eine falsche Auskunft des Bürgermeisters?

Herr Innenminister Beuth.

Pardon; der Vorgang ist mir nicht bekannt. Das liefere ich gerne nach.

Dann hat sich noch Kollege Weiß gemeldet. Bitte schön.

Herr Staatsminister Beuth, würden Sie mir in der Aussage zustimmen, dass es gerechter ist, die Einnahmesituation der Kommunen über eine Erhöhung der Grundsteuer zu verbessern, als das über die Einführung einer Straßenbeitragssatzung zu tun, da die Grundsteuererhöhung mehr Menschen trifft und dadurch die individuelle Belastung des einzelnen Einwohners geringer ist?

Herr Innenminister Beuth.

Da ich davon ausgehe, dass der Hessische Landtag selbstverständlich gerechte Gesetze erlässt, und die Gesetzeslage von mir gerade vorgetragen worden ist, kann ich Ihrer Aussage nicht zustimmen. Es gibt allerdings auch die Möglichkeit, wiederkehrende Straßenbeiträge einzuführen, die zumindest in bestimmten Ortsteilen, Ortsbezirken oder abgegrenzten Abrechnungsgebieten die Möglichkeit eröffnen, das Ganze breiter zu verteilen und auch auf weitere Schultern zu verlagern.

Zusatzfrage, Herr Kollege Hahn.

Herr Innenminister, da Ihnen der Vorfall offensichtlich nicht bekannt ist, obwohl er in den regionalen Medien sehr umfangreich diskutiert worden ist, möchte ich jetzt fragend sagen: Es handelt sich um Dreieich.

Nehmen Sie es zur Kenntnis, Herr Minister? – Meine Damen und Herren, das war keine Frage. Herr Hahn hatte sie aber als solche angemeldet. Der Herr Minister hat es zur Kenntnis genommen. – Okay.

(Minister Axel Wintermeyer: Auf keine Frage kann man auch keine Antwort geben!)

Ja, es ist so in Ordnung.

Wir kommen zur Frage 82 von Kollegin Habermann.

Ich frage die Landesregierung:

In welcher Form will sie die laut Koalitionsvertrag vorgesehene Partnerschaft mit der Stiftung Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel umsetzen?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abgeordnete, meine sehr geehrten Damen und Herren! Das Archiv der deutschen Frauenbewegung mit Sitz in Kassel wird seit geraumer Zeit, genau seit 1992, als außeruniversitäre Forschungseinrichtung vom Land institutionell gefördert.

2012 ist entschieden worden, die Förderung um 40.000 € auf 202.000 € zu steigern. Erst kürzlich, jetzt im Jahr 2014, habe ich entschieden, die Förderung noch einmal aufzustocken, und zwar um 12.500 €. Damit erfolgt derzeit eine Förderung in Höhe von 214.500 €.

Zu der Frage, wie wir die Partnerschaft umsetzen wollen, ist zu sagen, dass wir zum Thema „Forschungen über den Stellenwert der Frau in Kunst und Kultur“ Gespräche zwischen dem Ministerium für Wissenschaft und Kunst und dieser Forschungseinrichtung, dem Archiv der deutschen Frauenbewegung in Kassel, führen und führen werden.

Zusatzfrage, Frau Abg. Habermann.

Herr Staatsminister, gibt es Überlegungen, die Förderung nochmals aufzustocken, um dem Archiv die Möglichkeit zu geben, eine weitere Stelle einzurichten, wie sie bereits zu Beginn der Arbeit dort mit den Verantwortlichen im Ministerium für Wissenschaft und Kunst diskutiert wurde?

Herr Staatsminister Rhein.

Verehrte Frau Abgeordnete, dieses Ansinnen ist mir durchaus bekannt. Das Archiv hat auch sofort nach der Bildung der neuen Landesregierung im März dieses Jahres

bzw. schon früher um einen Termin nachgesucht. Er wurde auf Fachebene auch durchgeführt, was dazu geführt hat, dass wir die Mittel noch einmal um diese 12.500 € aufgestockt haben – insbesondere vor dem Hintergrund, dass diese Stiftung als Archiv bundesweit einzigartig ist. Das muss man in der Tat feststellen. Nicht umsonst ist das Archivgut im April 2011 in das Verzeichnis der national wertvollen Archive aufgenommen worden und gehört damit zum Kulturschutzgut Deutschlands.

Allerdings kann ich im Augenblick keine Versprechungen machen. Wir sind jedoch – das will ich schon unterstreichen – durch die Hilferufe des Archivs deutlich sensibilisiert. Allerdings kann ich im Augenblick keine konkrete Zusage geben. Wir haben es aber im Blick.

Frage 83, Frau Abg. Dr. Neuschäfer.

Ich frage die Landesregierung:

Wie will sie die in den Modellprojekten „Familienstadt mit Zukunft“, deren Laufzeiten in Frankenberg (Eder) 2015 und in Büdingen 2016 enden, geschaffenen Maßnahmen, Projekte, Ergebnisse bzw. erfolgreichen Resultate nachhaltig verankern?

Herr Staatsminister Grüttner.

Frau Abgeordnete, die Frage der Nachhaltigkeit ist in beiden Familienstädten von Anbeginn des Modellprojekts „Familienstadt mit Zukunft“ an ein ganz wesentlicher Bestandteil. Sie ist in den jährlich stattfindenden Zielvereinbarungsgesprächen zwischen dem Ministerium für Soziales und Integration und den beiden Familienstädten wesentlicher Bestandteil und wird dort anhand der einzelnen Projekte, die umgesetzt worden sind und in der Planung sind, immer wieder diskutiert.

Aktuell wird beispielsweise in Frankenberg die Frage, wie wir die Nachhaltigkeit der Einkaufs-Kinderbetreuung sicherstellen können, auch unter Einbezug von weiteren Partnern in der Trägerschaft dieser Betreuungseinrichtung diskutiert.

Sowohl in Büdingen als auch in Frankenberg ist der Einsatz von engagierten Organisatoren und Koordinatoren auf der Maßnahmenebene im Gespräch.

In Büdingen gibt es bereits Pläne, das Familienzentrum Planet Zukunft auch nach Auslaufen des Modellprojekts mithilfe von weiteren Kooperationspartnern abzusichern.