Protokoll der Sitzung vom 16.07.2014

Zweitens empfiehlt der Haushaltsausschuss dem Plenum, die zu den Einzelplänen gefassten Beschlüsse zu übernehmen. Die finden Sie ebenfalls in der Drucksache in der entsprechenden Reihenfolge.

Des Weiteren wird empfohlen, dem Finanzminister heute die übliche Ermächtigung zur Fehlerkorrektur zu erteilen.

Die Ihnen auf den Tischen vorliegenden Änderungsanträge waren nicht Gegenstand der Beratung im Haushaltsausschuss. Sie werden jetzt zum ersten Mal aufgerufen. – Insoweit der Bericht, vielen Dank.

Herr Kollege Decker, vielen Dank für die Berichterstattung. – Ich erteile Herrn Kollegen Hahn von der FDPFraktion das Wort. Herr Kollege, bitte schön, Sie haben das Wort.

Frau Präsidentin, meine sehr verehrten Damen und Herren! Wir diskutieren heute in dritter Lesung den Entwurf des Nachtragshaushalts der neuen Landesregierung. Bei der zweiten Lesung konnten wir, die Fachleute, Ihnen, den Kolleginnen und Kollegen, die andere Ressorts abzudecken haben, nur einen Zwischenstand geben, da wir noch mitten in den Auseinandersetzungen waren.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, ich möchte Ihnen für die Mitglieder der FDP-Fraktion in sehr kurzer Art und Weise unsere Abschlussbemerkungen übermitteln. Dazu werde ich keine 15 Minuten brauchen.

Dieser Nachtragshaushalt wird mut- und kraftlos sein. Er hat die Chancen nicht genutzt, die die neue Landesregierung und die sie tragenden Fraktionen gehabt hätten.

Mit einer minimalen Anstrengung werden die gesetzlichen Regelungen der Schuldenaufnahme beachtet werden. Unabhängig davon, ob man nun das für diesen Haushalt noch nicht geltende Gesetz zur Einführung der Schuldenbremse beachtet oder ob man unsere bisher sehr komplizierten Berechnungen, die Investitionen und sonst etwas berücksichtigen, zur Grundlage nimmt, auf jeden Fall wäre eine Nettoneuverschuldung über 1 Milliarde € verfassungswidrig gewesen. Deshalb ist das keine Glanzleistung. Es ist keine Kür. Es entspricht lediglich der Pflicht, dass mit diesem Haushalt eine unter 1 Milliarde € liegende Nettoneuverschuldung vorgenommen werden soll.

(Beifall bei der FDP)

Darüber hinaus ist festzustellen, dass entgegen den Ankündigungen jedenfalls des größeren Koalitionspartners, keine Steuererhöhungen durchzuführen, die Erhöhung der Grunderwerbsteuer eine wesentliche Säule dieses Nachtragshaushalts sein wird. Sie, die Mehrheit dieses Hauses, haben das auch in Gesetzesform so beschlossen.

Ich muss gestehen, dass ich immer noch nicht richtig nachvollziehen kann, warum unser ehemaliger Koalitionspartner nunmehr mit aller Macht versucht, gerade auf dem Gebiet der Grundstücke die Hessinnen und Hessen zu quälen. Vielleicht war das jetzt eine sehr unparlamentarische Äußerung. Man könnte auch sagen: ihnen Schwierigkeiten zu bereiten. Mit parlamentarischen Worten könnte man auch sagen: sie abzukassieren.

Die Grunderwerbsteuer wird von 5 % auf 6 % erhöht. Man muss sagen: um 1 Prozentpunkt. Es handelt sich nämlich um eine Erhöhung um 20 %. Das ist nicht notwendig. Das wird unseren Wirtschaftsstandort Hessen erheblich benachteiligen.

Auf der anderen Seite versucht der Innenminister – sicherlich in Absprache mit dem Finanzminister –, die Kommunen über den sogenannten Rosenmontagserlass zu zwingen, die Grundsteuer zu erhöhen. Das soll in einem sich drehenden Kreis immer weiter nach oben gehen. Beim Thema Steuern legen CDU und GRÜNE eine Spirale an den Tag.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, erstens ist das nicht in Einklang mit den Äußerungen der Unions-Christen im Landtagswahlkampf zu bringen.

(Günter Rudolph (SPD): So ist es!)

Zum Zweiten ist es für die Bürgerinnen und Bürger unseres Landes ein großer Nachteil. Lassen Sie diese Steuererhöhungsorgie sein.

(Beifall bei der FDP)

Als FDP-Fraktion haben wir neben dem Thema Senkung der Grunderwerbsteuer natürlich auch noch andere Schwerpunkte gesetzt. Der Ministerpräsident dieses Landes hat gerade im Wahlkampf immer wieder darauf hingewiesen, dass er zu der Aussage steht, für den Landesstraßenbau stünden 100 Millionen € nicht nur scheinbar im Haushalt, sondern sie dürften auch effektiv, praktisch ausgegeben werden. Wir haben die notwendigen Ergänzungsanträge zum Haushalt eingebracht – ich glaube, fast wortgleich wie die Kollegen von der Sozialdemokratie. Offensichtlich ist es nicht mehr gewünscht, dass man nach der Wahl konsequent zu dem steht, was man vor der Wahl versprochen hat.

(Beifall bei der FDP und des Abg. Günter Rudolph (SPD))

Auch das ist eine traurige Erkenntnis, die wir als Liberale gegenüber unserem Partner aus der letzten Legislaturperiode machen müssen.

Die FDP hat noch einen dritten Block eingebracht: das Thema Unterbringung der Flüchtlinge in den Kommunen. Ich muss gestehen: Eine so bizarre Diskussion habe ich in diesem Hause noch nicht erlebt. Ich gebe jetzt im Hessischen Landtag zu Protokoll: Sie, die Mehrheit dieses Hauses, werden noch in diesem Jahr die Ausgaben für die Flüchtlinge erhöhen müssen. Vielleicht werden Sie das mit außer- oder überplanmäßigen Ausgaben tun, aber ich gebe es ganz dezidiert hier zu Protokoll – nicht, um nachher der Besserwisser zu sein, sondern um deutlich zu machen, dass Sie sich hier um eine Entscheidung herumdrücken.

(Beifall bei der FDP)

Was meine ich? Auf der einen Seite haben Sie den Ansatz der Landesregierung für die Unterbringung der Flüchtlinge um 60 Millionen € erhöht, und die Sie tragenden Fraktionen haben das durch die Lesungen und auch im Haushaltsausschuss so beschlossen.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, wir alle wissen, und das steht auch in der Begründung: Diese 60 Millionen € sind ausschließlich dafür da, um die zusätzlich entstandenen Kosten in der Flüchtlingsaufnahme in Gießen zu bezahlen und darüber hinaus die zusätzlich höhere Zahl der

Flüchtlinge bei der Pauschalabrechnung zu berücksichtigen. Im Übrigen empfehle ich jedem, der sich für das Thema aus Flüchtlings-, aus sozialer Sicht oder aber auch aus Haushaltssicht interessiert, einmal den Weg nach Gießen anzutreten. Wir haben das als FDP-Fraktion vor einigen Wochen getan. Umso mehr sind wir jetzt der Überzeugung, dass diese Ausgaben, diese 60 Millionen €, die Sie in den Haushalt eingestellt haben, vollkommen richtig und vernünftig sind.

Liebe Kolleginnen und Kollegen von der CDU, andererseits scheinen Sie offensichtlich nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass es noch eine zusätzliche Unterdeckung gibt. Damit hier keinerlei Missverständnisse entstehen – wir haben uns bewusst im Haushaltsausschuss so verhalten –: Wir wollen weiterhin eine pauschalierte Abrechnung. Wir wollen keine Abrechnung, nach der jeder vor Ort machen kann, was er will, koste es, was es wolle – es zahlt ja der Staat. Übrigens haben das die LINKEN in der Haushaltsausschusssitzung nochmals beantragt. Meine sehr verehrten Damen und Herren, das halten wir für unverantwortlich.

(Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))

Auch Behördentätigkeit, auch beim Thema Unterbringung von Flüchtlingen, muss nach Effizienz und nach Effektivitätsgesichtspunkten gestaltet sein.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, Sie haben immer so getan, als ob Sie es nicht wüssten. Vor dem Ausschuss wurde uns gesagt, es gebe dazu keine Unterlagen. Schauen Sie sich nun die Stellungnahme des Hessischen Landkreistags vom 25.06. an,

(Günter Schork (CDU): Das ist das Problem!)

unterschrieben vom Geschäftsführenden Direktor Christian Engelhardt, an den Ausschussvorsitzenden, Herrn Decker. Dort ist sehr präzise aufgeschrieben und erläutert, nach welchen Kriterien man zu diesen Zahlen kommt: dass es im Jahr 2009 bei den Kommunen eine Unterdeckung von 40 Millionen €, im Jahr 2010 von 36 Millionen €, im Jahr 2011 von 33 Millionen € gab. Da wurde es also besser, trotzdem gab es eine Unterdeckung. Jetzt aber ist sie drastisch gestiegen: im Jahr 2012 auf 39 Millionen € und im Jahr 2013 auf 47 Millionen €.

Nach einem sehr gut nachvollziehbaren logischen Aufbau der Zahlen kommt der Geschäftsführende Direktor des Hessischen Landkreistags, Herr Engelhardt, zu dem Ergebnis, dass es im Jahr 2014 zu einer Unterdeckung von bis zu 60 Millionen € kommt.

Meine sehr verehrten Damen und Herren, das ist genau der Betrag, um den die FDP-Fraktion diesen Posten durch einen Antrag zum Haushalt erhöhen möchte. Von den GRÜNEN und von den Unions-Christen wurde dieser Antrag abgelehnt.

Was eigentlich bezwecken Sie mit dieser Ablehnung? Entweder ist es mangelnde Größe, nach dem Motto: „Wir haben das nicht hineingeschrieben“. Möglicherweise kamen diese nachvollziehbaren Zahlen des Städtetags zu spät. Das stimmt nicht. Wir wissen, dass bereits am 25. Oktober 2012 eine derartige Berechnung vorgelegt worden ist, natürlich nicht mit den Zahlen von heute, sondern mit den damals vorliegenden Zahlen. Entweder also ist es fehlende Größe, nach dem Motto: „Einen Antrag, den die Oppositionsfraktionen gestellt haben, unterstützt man nicht“, oder aber es ist: Machen wir doch die Kommunen ein bisschen

kirre. Bringen wir doch jetzt die Kommunen wegen dieser Situation sogar gegeneinander auf.

Es ist ja nicht nur in der Wetterau so, sondern auch in anderen Kommunen, in anderen Gebietskörperschaften, dass die Kommunen überlegen oder bereits Klage gegen die Landkreise eingereicht haben. Denn die Kommunen sind der festen Überzeugung, dass es nicht richtig ist, dass sich die Landkreise von dem vom Land gezahlten Geld einen Betrag sozusagen abgreifen. Übrigens ist das auch meine rechtliche Auffassung. Das Verwaltungsgericht wird das jetzt irgendwann einmal bescheiden müssen. Aber, Herr Schork und Kolleginnen und Kollegen, es ist doch klar, dass dann noch zusätzlich draufgelegt werden muss.

Im Ausschuss sind wir nun wirklich nicht hart bei den 60 Millionen € geblieben. Wir haben gefragt: Können wir uns denn nach den von Engelhardt vorgelegten Zahlen vorstellen, dass wir dort einen Betrag von 40 Millionen € einsetzen? Das habe ich ausdrücklich vorgeschlagen. Die Kolleginnen und Kollegen der die Regierung tragenden Fraktionen waren der festen Überzeugung, dass das jetzt nicht sein muss.

Das heißt, dieser mut- und kraftlose Haushalt enthält keinerlei Perspektiven in der Politik, schon gar nicht bei dem Thema, wie man wirklich die Schuldenabbautreppe beschreiten will, schafft auf der anderen Seite noch weitere Probleme für unsere Kommunen. Meine sehr verehrten Damen und Herren, es wird Sie nicht überraschen, aber deshalb wird dieser Haushalt von der FDP abgelehnt.

Ich hoffe ein bisschen, und meine Fraktion mit mir, auf das Geschick des Finanzministers, er möge wieder, wie im Jahr 2013, Kolleginnen und Kollegen im Kabinett haben – Nicola Beer, Florian Rentsch und Jörg-Uwe Hahn waren da sehr aktiv –, die es ermöglichen, dass bei der Jahresabrechnung doch noch eine Haushaltsverbesserung von 973 Millionen € vorliegt. Nach den Debatten der letzten beiden Tage muss ich Ihnen aber gestehen: Diese Hoffnung habe ich nur noch sehr begrenzt. Denn ich merke, Sie haben in diesem Land einen anderen Politikstil eingeführt.

(Beifall bei der FDP)

Eine allerletzte Bemerkung. Die FDP-Fraktion wird sämtliche Änderungsanträge, die im Zusammenhang mit dem neuen Untersuchungsausschuss und der Finanzierung desselben vorgelegt werden, weder ablehnen, noch werden wir dafür stimmen. Ich will hier sehr deutlich zu Protokoll geben: In 27 Jahren Mitgliedschaft im Hessischen Landtag habe ich es bei bestimmt 15, wenn nicht sogar bei 22 Untersuchungsausschüssen noch nie erlebt, dass es nicht gelungen ist, sich vor den Lesungen unter den parlamentarischen Geschäftsführern darüber einig zu werden, welche Zahl man einsetzt. Dann wäre die FDP-Fraktion natürlich auch dabei gewesen. Aber auch das sagt mir meine Erfahrung: Bei den parlamentarischen Geschäftsführern – ich war das auch vier Jahre lang – gibt es immer eine Führerschaft. Diese Führerschaft liegt immer beim parlamentarischen Geschäftsführer der größten Regierungsfraktion. Möge doch bitte die Union diese Führerschaft übernehmen.

Wir jedenfalls lehnen diesen Nachtragshaushalt ab.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Hahn. – Als nächster Redner spricht Kollege Schmitt von der SPD-Fraktion. Bitte schön, Herr Kollege.

Frau Präsidentin, meine Damen und Herren! Ich möchte mit einem Dank beginnen.

(Beifall des Abg. Michael Boddenberg (CDU))

Nicht an die Landesregierung.

(Michael Boddenberg (CDU): Ach so!)

Herr Kollege Boddenberg, das wäre ein bisschen verfrüht.

(Günter Rudolph (SPD): Das wäre auch falsch!)

Und es wäre auch nicht wahrhaftig, wenn ich das tun würde.