Protokoll der Sitzung vom 15.10.2014

(Norbert Schmitt (SPD): Hört, hört!)

Da reden wir von den 340 Millionen €, die jedes Jahr entzogen werden.

Ich will noch kurz aus der Seite 5 zitieren. Dort geht es um die pflichtigen Leistungen. Dazu sagt der Städtetag:

Nicht akzeptieren können wir aber den nächsten Schritt, mit dem das HMdF den Bedarf an pflichtigen Leistungen auf 91,1 % des realen Aufwands herunterkürzt. Es geht um 978,1 Millionen €, also um fast 1 Milliarde €, die das HMdF beim kommunalen Aufwand kürzt …

Meine Damen und Herren, wenn das kein Kritikpunkt und nicht kommunalfeindlich ist, dann weiß ich nicht, was Sie an der Stelle noch hören wollen.

Zum guten Schluss darf ich noch etwas von Seite 13 zitieren, es geht um die kommunalen Deckungsmittel. Da sagt der Städtetag – ich glaube, der Landkreistag hat die gleiche Meinung –:

Nicht einverstanden sein können die Kommunen damit, dass das HMdF auf der einen Seite den Istaufwand der Kommunen zur Bedarfsermittlung erheblich abstreicht, gleichzeitig aber den kommunalen [Deckungsbeitrag] zu 100 % zur Finanzierung heranziehen will.

Das kann doch nicht funktionieren.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Darin stehen noch viel mehr Daten, Zahlen und Fakten, die das belegen, was Frau Goldbach, aber auch die andere Seite des Haues angezweifelt hat.

Es ist vielfach vom offenen Dialog gesprochen worden. Selbstverständlich führen wir den gemeinsam. Ich habe nur den Eindruck – das ist auch der Eindruck meiner Fraktion –: Hier ist nicht nur vieles im Ungewissen, sondern hier läuft von Anfang an einiges in die falsche Richtung. – Deswegen lassen Sie uns sehr ernsthaft in einem offenen Dialog darüber reden und dann gemeinsam in die richtige Richtung gehen; denn unsere Kommunen brauchen eine adäquate Finanzausstattung.

Sie haben völlig recht, Kollegin Goldbach: Vor Ort spielt das Leben. – Nur, wir müssen den Kommunen auch so viel Geld in die Hand geben, dass sie ihre Aufgaben vernünftig erfüllen können. Darum geht es uns Sozialdemokraten. – Vielen Dank, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der SPD und der LINKEN)

Vielen Dank. – Es gibt keine Wortmeldungen mehr. Die Aussprache ist beendet.

Sollen die beiden Anträge zur weiteren Beratung an den Haushaltsausschuss überwiesen werden? – Jawohl. Dann ist das so.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wiederholungswahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen

Der Staatsgerichtshof hat in seinem Beschluss vom 13. August 2014 die Wahl der nicht richterlichen Mitglieder vom 2. April 2014 für ungültig erklärt und zur Behebung des Wahlfehlers alleine die Wiederholung der gesamten Wahl der nicht richterlichen Mitglieder mit den bisherigen Vorschlagslisten unter Streichung der nicht wählbaren Personen in Betracht gezogen.

Nach § 6 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof legen die Fraktionen zur Wahl der sechs nicht richterlichen Mitglieder Listen vor. In jeder Liste müssen die Namen und Anschriften von mindestens zehn wählbaren Personen verzeichnet sein.

Nach § 3 Abs. 1 Staatsgerichtshofgesetz kann als Mitglied zum Staatsgerichtshof nur gewählt werden, wer das 35. Lebensjahr vollendet hat, zum Landtag wählbar ist und sich für den Fall seiner Wahl schriftlich bereit erklärt hat, das Amt anzunehmen. Nach den Bestimmungen des Landtagswahlgesetzes ist zum Landtag wählbar, wer mindestens während der letzten drei Monate vor dem Wahltag seinen Wohnsitz in Hessen hatte, wobei bei Inhabern von Hauptund Nebenwohnungen im Sinne des Melderechts der Ort der Hauptwohnung als Wohnsitz gilt.

Die Mitglieder, die aus jeder Liste zu entnehmen sind, werden in entsprechender Anwendung des § 5 Abs. 4 gewählt. Sie sind in der Reihenfolge gewählt, in der ihre Namen in den Listen verzeichnet sind. Die übrigen in den Listen verzeichneten Personen werden zu stellvertretenden Mitgliedern in der Reihenfolge der Listen.

Es liegen Ihnen hierzu die Wahlvorschläge der Fraktionen der SPD, Drucks. 19/99, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/100, sowie der CDU, Drucks. 19/101, vor. Ebenfalls liegen auf Ihren Plätzen Hinweise zu den Drucksachen.

Zu dem Wahlvorschlag der Fraktion der SPD, Drucks. 19/99, hat es folgende Änderungen gegeben:

Aufgrund des Beschlusses des Staatsgerichtshofs vom 13. August 2014 wird die Nr. 3 des Wahlvorschlags, Prof. Dr. Christoph Safferling, von der bisherigen Vorschlagsliste gestrichen.

Die bisherige Nr. 9 der Vorschlagsliste, Dr. Helga Laux, hat mit Schreiben vom 15. Juli 2014 mitgeteilt, dass sie ihren Erstwohnsitz nach Thüringen verlegt hat. Daher ist auch sie von der Liste zu nehmen.

In der Liste der Fraktion der CDU, Drucks. 19/101, wird die bisherige Nr. 9, Frau Christiane Loizides, gestrichen, da sie zur stellvertretenden Landesanwältin gewählt wurde.

Meine Damen und Herren, es wurde vereinbart, eine Aussprache zu führen. Dafür sind fünf Minuten vorgesehen. – Ich habe als erste Wortmeldung den Kollegen Dr. Wilken der Fraktion DIE LINKE.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Herr Präsident, Sie haben uns gerade die Fakten in Erinnerung gerufen, warum wir eine Wiederholung der Wahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs vornehmen müssen. Ich muss dazu noch ein paar weitere Anmerkungen machen, damit wir alle verstehen, worum es eigentlich geht und warum das so ungeheuerlich ist.

(Hans-Jürgen Irmer (CDU): Dafür brauchen wir Sie nicht!)

Ich werde mich dabei nicht zu Listen äußern, die meine Fraktion nicht aufgestellt hat; das müssen andere tun.

(Holger Bellino (CDU): Darum geht es doch überhaupt nicht!)

Wir alle hier haben die nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs gewählt, und wir alle haben gesehen, wie sie vom Präsidenten des Staatsgerichtshofs vereidigt worden sind. Derselbe Präsident hat dann dafür gesorgt, dass diese von uns gewählten und vor unseren Augen vereidigten Mitglieder des Staatsgerichtshofs nicht als solche anerkannt wurden. Mit 5 : 5 Stimmen und seiner Doppelstimme hat derselbe Präsident, der die Mitglieder vereidigt hatte, sie anschließend abgelehnt – ein unter Juristen höchst strittiger Vorgang.

Mit 3 : 2 Stimmen – eigentlich müssen wir sagen: es waren drei von elf gewählten Mitgliedern des Staatsgerichtshofs – hat der Staatsgerichtshof dann beschlossen, dass wir neu wählen müssen, und uns weiter vorgeschrieben, wie wir neu wählen müssen, nämlich mit den alten, uns schon einmal vorgelegten Listen. Nun kennen wir alle das Prozedere z. B. bei Kommunalwahlen, aber auch bei Landtagswahlen: Wenn wir eine Liste gewählt haben, und jemand von dieser Liste fällt aus, tritt zurück oder wird gestrichen, dann rückt schlicht und ergreifend jemand nach. Das sieht der Staatsgerichtshof in diesem Fall anders – ein unter Juristen höchst strittiges Verfahren

(Norbert Schmitt (SPD): Kann man so sagen!)

Meine Damen und Herren, wir alle wissen und lesen auch in den Zeitungen, warum der Versuch gemacht wird, nämlich um in diesem Hause ein anderes Ergebnis zu erzielen. Das bereits erzielte Ergebnis passt bestimmten Leuten nicht. Ich sage: Das sollte unter Demokraten ein höchst ungeheuerlicher Vorgang sein.

(Beifall bei der LINKEN)

Andernorts führt es zu riesigen Protesten, wenn man zwar wählen darf, aber von anderen vorgeschrieben wird, mit welchen Listen das passiert. Meine Damen und Herren von den Regierungsfraktionen, aber vor allem von der CDU, ich hoffe sehr, dass wir heute kein verändertes Ergebnis bekommen. Dann ist immer noch Schaden an unserer Demokratie genommen, dann ist immer noch Schaden an dem Auftrag dieses Hauses und dem Auftrag des Staatsgerichtshofs genommen; aber das ist offensichtlich das, was Sie unter Rechtsstaat verstehen. – Ich bedanke mich.

(Beifall bei der LINKEN und der Abg. Heike Haber- mann (SPD))

Vielen Dank. – Das Wort hat der Kollege Bellino, CDUFraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die Wahl zum Staatsgerichtshof ist ein Punkt, der gewöhnlich ohne Aussprache erfolgt. Der heutige Anlass ist jedoch alles andere als gewöhnlich. Wir müssen heute eine Wiederholungswahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofes durchführen. Ebenso müssen die Wahlen des Präsidenten und des Vizepräsidenten oder der Vizepräsidentin wiederholt werden, da sie aus dem Kreise der nicht richterlichen Mitglieder gewählt wurden.

Diese mehr als außergewöhnliche Situation – das bedauern wir sehr – hat die SPD-Fraktion sehenden Auges herbeigeführt, indem sie auf ihrer Liste einen Wahlvorschlag aufgeführt hat, der nicht die Wählbarkeit zum Staatsgerichtshof besaß. Konkret: Der Kandidat Safferling hatte seinen Hauptwohnsitz nicht in Hessen. Das war und ist offensichtlich und für jeden nachvollziehbar.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Sehenden Auges, weil die SPD-Fraktion zunächst intern und später auch in den Plenarsitzungen mehrfach auf den Fehler aufmerksam gemacht wurde. Das hat sie jedoch bedauerlicherweise nicht interessiert. Daraufhin haben wir die Wahl von der Tagesordnung des März-Plenums absetzen lassen. Sie haben uns in diesem Zusammenhang verfassungswidriges Verhalten vorgeworfen.

(Zuruf: Zu Recht!)

Aus mangelnder Größe, einen eigenen Fehler eingestehen zu können, haben Sie den Hessischen Landtag dann am 2. April 2014 in eine Wahl gezwungen, die erkennbar einen rechtswidrigen Zustand herbeiführte.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Dies wurde dann konsequenterweise durch den ersten Beschluss, den der Staatsgerichtshof in dieser Legislaturperiode fassen musste, am 13. August 2014 einstimmig festgestellt – peinlich für Sie.

Diese erste Entscheidung, die der Staatsgerichtshof zu treffen hatte, betraf seine durch die Oppositionsfraktionen herbeigeführte fehlerhafte Zusammensetzung. Das sind die Fakten – peinliche Fakten.

Durch dieses beschriebene Verhalten Ihrerseits haben Sie nicht nur das Verfassungsorgan Staatsgerichtshof beschädigt, sondern auch das Verfassungsorgan Landtag.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, dass bei den regelmäßigen und vielfältigen Benennungen, die im Rahmen des parlamentarischen Betriebs vorgenommen werden müssen, einmal ein Fehler passieren kann, hätte jeder nachvollziehen können. Das habe ich an dieser Stelle schon mehrfach gesagt. Das kann insbesondere im Umfeld der Konstituierung eines Landtags passieren. Diesen Fehler dann aber trotz mehrfachen Hinweises nicht eingestehen zu wollen, das ist und bleibt für uns nicht nachvollziehbar.