Danke für den Applaus. Wir können gleich sehen, ob das berechtigt war. – Sie haben trotz all dieser Warnungen Ihre Liste genau so wieder eingereicht, und zwar in dem Wissen, dass nun der Staatsgerichtshof prüfen muss. Was kam dann heraus, Herr Wilken? In der Frage über die Wählbarkeit gab es keine Zweifel. Es ist die einstimmige Meinung,
(Lebhafter Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜ- NEN und der CDU – Zuruf des Abg. Willi van Ooyen (DIE LINKE))
dass Herr Safferling nicht wählbar war. Ich zitiere aus dem Abweichungsbericht der richterlichen Mitglieder, die das Verfahren kritisiert haben, auf Seite 65 des Urteils:
Selbst wenn die Nichtwählbarkeit von Herrn Prof. Dr. E – die auch wir als gegeben ansehen – einen Wahlfehler begründet, kann dadurch nicht die gesamte Liste fehlerhaft werden; …
Das stammt aus dem Abweichungsbericht. – Spätestens hier hätten Sie innehalten müssen. Aber was tun Sie? Sie drehen das Rad immer weiter und weiter, nur um vom eigenen Fehler abzulenken. Es ist Ihnen völlig egal, dass dies das Ansehen des Staatsgerichtshofs gefährdet.
Sie gehen jetzt sogar so weit, dass Sie eventuell den Präsidenten nicht mitwählen wollen. Meine Damen und Herren Kollegen, eigentlich ist hier Einigkeit ein guter parlamentarischer Brauch, genauso wie es guter parlamentarischer Brauch ist, dass die größte Oppositionsfraktion den Vizepräsidenten oder die Vizepräsidentin stellt. Ich kann mich an eine Legislaturperiode erinnern, wo das nicht möglich war.
Sind Sie wirklich bereit, all dies wegzuwerfen, nur um Ihren eigenen Fehler nicht eingestehen zu müssen? Sind Sie sogar bereit, Ihre eigenen Mitglieder zu gefährden? Sie haben sich doch gerade total verrannt. Meine Damen und Herren, ich maße es mir als Parlamentarierin nicht an, das Verfahren vor dem Staatsgerichtshof zu kritisieren, auch wenn ich Fragen habe und auch wenn ich weiß, dass Rupert von Plottnitz dort Verfahrensfehler gesehen hat. Aber der Staatsgerichtshof ist für uns als Parlamentarier doch unabhängig. Ich kann mich doch nicht hierhin stellen und den Staatsgerichtshof angreifen. Darüber entscheiden wir auch gar nicht.
Wissen Sie, was ich als meine Aufgabe als Parlamentarierin ansehe? Den Staatsgerichtshof ordentlich zu wählen, ihn in all seiner Würde arbeiten zu lassen. Deswegen wollen wir uns an diesen parteipolitischen Spielchen gar nicht
Ich hoffe, dass auch Sie sich besinnen, damit wir endlich wieder einen Staatsgerichtshof haben, der in Würde arbeiten kann. Es wird höchste Zeit, dass er endlich gewählt wird. – Ich danke Ihnen.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Der bisherige Verlauf der Debatte hat meine Befürchtungen bestätigt. Er hat bestätigt, dass diese Debatte heute besser nicht stattgefunden hätte. Wir hätten sie auch nicht beantragt. Das will ich betonen.
Allerdings können wir auch nicht schweigen, wenn nun schon über das zugrunde liegende Urteil des Staatsgerichtshofs gesprochen wird. Ich muss eines sagen, Kollege Bellino und Kollegin Dorn: Sie haben leider den Fehler gemacht, Herrn Wilken auf den ausgelegten Leim zu gehen und diese Debatte zu missbrauchen, um mit kleiner politischer Münze über ein höchst schwieriges Thema zu reden.
Dieses Thema ist staatspolitisch viel zu schwierig, als dass es erlauben würde, hier mit kleinkarierten politischen Schuldzuweisungen zu arbeiten.
Ich will an erster Stelle klarstellen, worüber zu reden legitim und insgesamt sogar notwendig ist, welche Teile des Sachverhalts aber der politischen Bewertung aufgrund des verfassungsrechtlich notwendigen und verfassungspolitisch gebotenen Respekts vor der Unabhängigkeit des Staatsgerichtshofs unserer Debatte entzogen sein müssen.
Um mit Letzterem anzufangen: Natürlich ist bereits die Frage, ob Prof. Safferling zum Zeitpunkt der Wahl im Hessischen Landtag wählbar war, verfassungsrechtlich höchst diffizil. Ich erinnere hierbei an das Urteil des Thüringer Verfassungsgerichts, welches bezüglich der Wählbarkeit in einem ähnlich gelagerten Fall eine diametral entgegengesetzte Position zum hessischen Staatsgerichtshof vertreten hat. Hier gilt ganz eindeutig: Die Entscheidungshoheit hat das höchste hessische Gericht, und darüber ist nicht mehr zu debattieren.
Unabhängig davon hat das Urteil aber – in aller Vorsicht formuliert – Grenzen überschritten. Das zeigt das Gutachten des Instituts für öffentliches Recht der Goethe-Universität Frankfurt am Main in aller juristischen Gründlichkeit und auch in der notwendigen Deutlichkeit der Formulierungen auf. Ich nehme an, dass diese Botschaft auch bei
den Adressaten angekommen ist, und vermeide es deshalb, hier die Einzelheiten vorzutragen. Ich beschränke mich auf zwei ganz kurze Anmerkungen.
Erstens. Die Entscheidung, den gesamten Wahlgang zu wiederholen, ist sowohl argumentativ nicht nachvollziehbar als auch rechtsdogmatisch und aus prozessualen Gesichtspunkten schlicht fehlerhaft.
Dies ist mit Sicherheit auch eine Erklärung dafür, dass der Staatsgerichtshof in seiner höchst fragwürdig reduzierten Besetzung – nach dem Gutachten in schlicht fehlerhafter Besetzung – bei seinen Beratungen mit der denkbar knappsten Mehrheit von 3 : 2 und mit zwei abweichenden Sondervoten entschieden hat.
Zweite Bemerkung. Auswirkungen auf das folgende Stimmverhalten meiner Fraktion hat auch die weitere Feststellung des Gutachtens, dass die Anordnung, dass trotz schon fehlerhaft angeordneter Neuwahl eine Änderung der Listen bei der Wahlwiederholung nicht mehr möglich sein soll, juristisch schlicht nicht haltbar ist.
Auch hier gebietet es der Respekt vor dem Gericht, es bei dieser Feststellung zu belassen und keine weiteren Spekulationen anzustellen, Herr Kollege Wilken.
Ich schließe mit einem Zitat aus der Conclusio des Gutachtens, aus dem letzten Absatz. Dort heißt es:
Gleichwohl ist dem Landtag zu raten, dem Beschluss entsprechend eine Wahl der nicht richterlichen Mitglieder durchzuführen. Dies ist ein Gebot politischer Klugheit, um diesen vom Staatsgerichtshof verschuldeten Legitimationsverlust nicht in eine Verfassungskrise münden zu lassen.
Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Es gibt keine weiteren Wortmeldungen. Ich schließe die Aussprache.
Nach § 2 Abs. 3 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof ist die Wahl geheim. Zur Durchführung der Wahl sind Wahlhelfer erforderlich. Zu Wahlhelferinnen und Wahlhelfern für die Wahl bestimme ich nach dem Vorschlag durch die Fraktionen Frau Abg. Wallmann, CDU, Herrn Abg. Eckert, SPD, Frau Abg. Hammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Frau Abg. Schott, DIE LINKE und Herrn Abg. Lenders, FDP.
Ich bitte zunächst die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer zum Ausgabetisch zu kommen, um sich entsprechend ihrer Aufgabe von dem ordnungsgemäßen Zustand des Wahlraums, der Wahlurne und der Wahlunterlagen zu überzeugen.
Es werden keine Beanstandungen gegen den ordnungsgemäßen Zustand erhoben? – Das ist der Fall. Dann kommen wir zur Wahlhandlung.
Meine Damen und Herren, ich bitte um Aufmerksamkeit, seid so lieb. – Nach dem Namensaufruf der Abgeordneten, der gleich erfolgen wird, erhält jeder von Ihnen einen gefalteten Stimmzettel. Der Ausgabetisch befindet sich, von mir aus gesehen, rechts, wie immer. Von dort aus gehen Sie zur Wahlhandlung hinter die Portraitwand zu einer der beiden Wahlkabinen.
Ich weise darauf hin, dass Ihr Stimmzettel nur ein Kreuz in dem Kreis und keinerlei weitere Kennzeichen oder Bemerkungen enthalten darf. Sonst ist der Stimmzettel ungültig. Ich darf Sie dann bitten, den Stimmzettel wieder gefaltet in die Wahlurne zu werfen, die sich sodann auf dem Stenografenplatz befindet.
Bevor die Schriftführerin und der Schriftführer mit dem Namensaufruf, der einzeln erfolgen wird, beginnen, bitte ich, die beiden Türen hinter mir zu schließen und während des Wahlvorgangs und der Auszählung geschlossen zu halten.
Ich bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer, darauf zu achten, dass die Wahlhandlung geheim abläuft.
Meine Damen und Herren, ich frage, ob alle Stimmzettel abgegeben sind. Jeder hat gewählt? – Das ist der Fall. Dann schließe ich die Wahlhandlung und bitte die Wahlhelferinnen und Wahlhelfer mit dem Auszählen der Stimmen zu beginnen.
Ich gebe das Ergebnis der Wiederholungswahl der nicht richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen bekannt. Abgegebene Stimmzettel: 110. Ungültige Stimmzettel: keine. Die Zahl der gültigen Stimmen ist also 110. Von den gültigen Stimmen entfielen auf den Vorschlag der SPD 49, auf den Vorschlag von BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN 14 und auf den Vorschlag der CDU 47. Damit sind Frau Prof. Dr. Sacksofsky, Herr Giani, Herr Dr. Falk, Herr von Plottnitz, Herr Dr. Paul und Herr Prof. Dr. Detterbeck zu nicht richterlichen Mitgliedern des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt.