Die Präsidentin oder der Präsident wird für die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Die Befähigung zum Richteramt ist Voraussetzung für dieses Amt.
Da der bisherige Präsident des Staatsgerichtshofs nach § 2 Abs. 2 Staatsgerichtshofgesetz aus der Gesamtheit der ständigen Mitglieder gewählt worden war, ist aufgrund des Beschlusses des Staatsgerichtshofs vom 13. August 2014 diese Wahl ebenfalls zu wiederholen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Ihnen liegt ein Wahlvorschlag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/987, vor. – Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Wie mit den Fraktionen abgesprochen, erfolgt die Wahl offen. Wird einer Wahl durch Handzeichen widersprochen? – Das ist nicht der Fall.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/987 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – DIE LINKE. Wer enthält sich? – SPD und FDP.
Dann stelle ich fest, dass die erforderliche Mehrheit mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen der LINKEN bei Enthaltung von SPD und FDP erreicht worden ist. Ich stelle fest, dass Herr Dr. Günter Paul zum Präsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen wiedergewählt wurde.
Wiederholungswahl der Vizepräsidentin oder des Vizepräsidenten des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen
Auch die Vizepräsidentin oder der Vizepräsident werden für die Dauer ihrer oder seiner jeweiligen Amtszeit als Mitglied aus der Gesamtheit aller ständigen Mitglieder gewählt. Auch hier ist die Befähigung zum Richteramt Voraussetzung.
Da die bisherige Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs aus dem Bereich der ständigen Mitglieder gewählt worden war, ist aufgrund des Beschlusses des Staatsgerichtshofs auch diese Wahl zu wiederholen. Eine Wiederwahl ist zulässig.
Auch zu dieser Wahl bedarf es der Mehrheit der gesetzlichen Zahl der Mitglieder des Landtags. Das sind 56.
Mit der Drucks. 19/988 liegt Ihnen der Wahlvorschlag der Fraktion der SPD vor. – Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht.
Dann kommen wir zur Abstimmung. Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/988 zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Dann stelle ich fest, dass diesem Wahlvorschlag einstimmig zugestimmt ist. Das ganze Haus hat zugestimmt.
Frau Prof. Dr. Ute Sacksofsky ist zur Vizepräsidentin des Staatsgerichtshofs des Landes Hessen gewählt worden. – Damit haben wir auch das erledigt.
Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zu dem Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik bei der Landesärztekammer BadenWürttemberg – Drucks. 19/965 –
Die Maßgabe dabei ist, dass sich alle beim Reden mäßigen. Der Gesetzentwurf wird von Herrn Staatsminister Grüttner eingebracht. Bitte sehr.
Das Land Hessen hat gemeinsam mit den Ländern BadenWürttemberg, Rheinland-Pfalz, Saarland, Sachsen und Thüringen einen Staatsvertrag über die gemeinsame Errichtung einer Ethikkommission für Präimplantationsdiagnostik abgeschlossen. Ich freue mich, dass es gelungen ist, über mehrere Landesgrenzen hinweg eine gemeinsame Ethikkommission zu bilden. Diese wird künftig bei der Landesärztekammer Baden-Württemberg – –
Herr Minister, einen Moment. – Meine Damen und Herren, ich bitte Sie, Platz zu nehmen, damit wir hier weiter vorangehen können. Wer stehen bleiben möchte, bleibt stehen, aber still und stumm – ansonsten alles weitere draußen. – Der Minister hat das Wort.
Sie alle wissen, worum es bei der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID genannt, geht. Das Embryo wird in vitro genetisch untersucht, um anhand dieser Untersuchung eine Entscheidung über die Implantation zu treffen.
Uns allen ist bewusst, dass es sich hier um ein sensibles Thema handelt, bei dem grundlegende ethische Fragen zu berücksichtigen sind. Richtigerweise wird die PID deshalb durch das Embryonenschutzgesetz und die PID-Verordnung nur unter engen Voraussetzungen ermöglicht. Es ist geregelt, dass die Präimplantationsdiagnostik nur in besonders zugelassenen PID-Zentren von einem dafür qualifizierten Arzt durchgeführt wird. Nach den Regelungen des Embryonenschutzgesetzes darf eine PID außerdem nur dann durchgeführt werden, wenn die Gefahr einer schwerwiegenden Erbkrankheit des Kindes oder einer Tot- oder Fehlgeburt aufgrund dieser Erkrankung besteht.
Ob solche Gründe im Einzelfall vorliegen, muss vor der Untersuchung von einer interdisziplinär zusammengesetzten Ethikkommission festgestellt werden. Nur wenn deren zustimmendes Votum vorliegt, darf mit der Behandlung begonnen werden.
Die Länder haben die gesetzlichen Vorgaben umzusetzen. Dabei ist es möglich, dass wir uns zusammenschließen und gemeinsam eine Ethikkommission bilden. Damit werden überschaubare Angebotsstrukturen geschaffen, die Verwaltungspraxis vereinfacht und die Kosten für die Antragsberechtigten reduziert.
Mit dem vorliegenden Entwurf eines Zustimmungsgesetzes zu dem Staatsvertrag sollen eine Ethikkommission eingerichtet und die Durchführung der PID in zugelassenen Zen
tren ermöglicht werden. Geregelt werden ferner die Benennung und Berufung der Mitglieder der Ethikkommission sowie die Berichtspflicht der Kommission gegenüber den beteiligten Ländern. Die Landesärztekammer Baden-Württemberg wird durch den Vertrag verpflichtet, durch Satzung unter anderem eine Geschäftsstelle für die Ethikkommission einzurichten. Wichtig war uns, auch Versicherungsfragen und gleichzeitig auch die Formen der Zusammenarbeit zu regeln. Das können Sie dem vorliegenden Gesetzentwurf entnehmen.
Die Landesregierung bittet, dem Staatsvertrag zuzustimmen. Damit kommt aus Hessen das wichtige Signal, dass dem Vertrag aus unserer Sicht zugestimmt und dieser in Kraft gesetzt werden kann. In den am Staatsvertrag beteiligten sechs Ländern war und ist ein aufwendiges Abstimmungs- und Gesetzgebungsverfahren notwendig. Ich denke, dass dies ein deutliches Zeichen dafür ist, dass auch in einem föderalen System eine länderübergreifende Zusammenarbeit in wichtigen, auf die Grundbedürfnisse der Menschen treffenden Fragen möglich ist. Ich bitte Sie, dem Gesetzentwurf deshalb zuzustimmen.
Vielen Dank, Herr Minister Grüttner. – Ich eröffne die Aussprache. Das Wort hat der Kollege Rentsch, Fraktionsvorsitzender der FDP.
Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Herr Staatsminister, ich will das aufgreifen, was Sie zum Schluss gesagt haben. Ich glaube, dass bei einem ethisch so schwierigen Punkt zunächst einmal die Zusammenarbeit zwischen den Ländern zu loben ist. Die Debatte, die dem Staatsvertrag vorausging, hat auch in den Parteien Gräben aufgrund unterschiedlicher Positionen aufgeworfen. Es gab im Bundestag, aber auch in vielen Landtagen in den letzten Jahren zum Thema Präimplantationsdiagnostik eine Reihe sehr intensiver, teilweise zu verwerfender Diskussionen, die dazu geführt haben, dass viele Gräben aufgeworfen wurden. Ich denke, dass das, was nach dieser langen Debatte jetzt vorliegt, insgesamt gesehen ein Kompromiss ist, den Gegner und Befürworter der Präimplantationsdiagnostik gut mittragen können.
Es geht um ein ethisch und moralisch sehr schwieriges Thema, nämlich um die Frage, wie Menschenwürde, Schutz des Lebens und Embryonenschutz auf der einen Seite und der Wille der Eltern auf der anderen Seite gegeneinander abgewogen werden können. Das, was der Bundesgerichtshof in den letzten Jahren hierzu entschieden hat, ist ein Hinweis darauf gewesen, dass für die Präimplantationsdiagnostik ein neuer Rahmen, eine rechtliche Grundlage zu setzen war.
Die Präimplantationsdiagnostikverordnung, die seit dem 1. Februar 2014 gilt, verpflichtet uns zur Umsetzung und dazu, für diesen Bereich eine Ethikkommission einzurichten, die in genau diesen Fragen, z. B. bei einer schweren Behinderung, die Eltern beraten soll.
Ich gebe zu: So, wie es das Land umgesetzt hat, war es wahrscheinlich der einzig sinnvolle Weg. Es war sinnvoll,
keinen Alleingang zu machen, sondern die Kompetenzen des Landes Baden-Württemberg zu nutzen, das in den letzten Jahren eine hohe Kompetenz bei diesem Thema aufgebaut hat. Die Zusammenarbeit klappt auch mit den anderen Bundesländern. Insofern kann ich meine Ausführungen an der Stelle abschließen: Das ist der richtige Schritt, und er wird von uns unterstützt.
Ein letzter Punkt. Ich glaube nicht, dass trotz des Kompromisses, den wir auf der Bundesebene erzielt haben, die Debatte über die Frage beendet ist, was moralisch und ethisch vertretbar ist. Das ist ein sehr schwieriges Thema, das letztendlich die Grundlagen des Lebens berührt. Ich weiß, dass meine ehemalige Kollegin Ulrike Flach im Bundestag eine fraktionsübergreifende Gruppe von Parlamentariern angeführt hat, die einen Gesetzentwurf eingebracht haben, der die Grundlage für das gesamte Verfahren war und das aufgenommen hat, was das Justizministerium unter der Führung von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger auf der Bundesebene vorgesehen hat. Diese Initiative hat diese Debatte für eine gewisse Zeit beendet. Wir werden sehen, ob sich das Verfahren bewährt.
Trotzdem wird es viele Eltern geben, die trotz des zu beschließenden Gesetzes und trotz der Grundlagen, die noch zu schaffen sind, weiterhin Diskussionen führen werden. Ich kann nur raten, dass wir diese Diskussionen sehr eng verfolgen und die Stimmung, die es zu dem Thema in der Bevölkerung gibt, weiterhin aufnehmen. Aus meiner Sicht ist bei diesem Thema ein Zwischenschritt getan, aber die Diskussion ist sicherlich noch nicht beendet.
Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Viele von uns haben die Debatten um die Zulässigkeit der Präimplantationsdiagnostik, kurz PID, schon im Jahre 2011 verfolgt. Nach intensiven Diskussionen stimmte der Bundestag im Juli 2011 mehrheitlich der Zulassung der PID bei Paaren zu, die aufgrund der genetischen Veranlagung der Eltern oder eines Elternteils ein hohes Risiko für eine schwerwiegende Erbkrankheit des Kindes haben. Außerdem ist die PID auch ohne genetische Vorbelastung der Eltern oder eines Elternteils zulässig, wenn im Rahmen einer künstlichen Befruchtung schwerwiegende Schädigungen des Embryos festgestellt werden, die mit hoher Wahrscheinlichkeit zu einer Tot- oder Fehlgeburt führen. Eine PID unter den oben genannten Voraussetzungen darf nur nach einem verpflichtenden Angebot zur Aufklärung und Beratung sowie dem positiven Votum einer Ethikkommission und nur an lizenzierten Zentren durchgeführt werden.
Die Ethikkommission wird länderübergreifend eingerichtet. Hessen tut dies gemeinsam mit Baden-Württemberg, Rheinland-Pfalz, dem Saarland, Sachsen und Thüringen. Die Ethikkommission wird ihren Sitz bei der Landesärztekammer in Baden-Württemberg haben. Die Ethikkommission besteht aus acht Mitgliedern: aus Humangenetikern, Fachärzten für Frauenheilkunde, einem Facharzt für Pädiatrie, einem Psychotherapeuten, einem Ethik- oder Rechts