Wie stellt sich derzeit der Sachstand zum dringend erforderlichen S-Bahn-Ausbau in der Modellregion RheinNeckar dar?
Sehr geehrter Herr Abg. Bauer, vielen Dank für diese Frage. – Der Verkehrsvertrag für die Leistungen des Loses Main/Neckar/Ried, der sogenannte Rhein-Main-NeckarExpress, des zukünftigen Betriebsprogramms der S-Bahn Rhein-Neckar wurde vom Land Baden-Württemberg, der Deutschen Bahn AG – in diesem Fall der DB Regio – sowie den SPNV-Aufgabenträgern, also den Aufgabenträgern für den Schienenpersonennahverkehr, dem RMV und dem Verkehrsverbund Rhein-Neckar, im Juni 2014 unterzeichnet. Die Laufzeit dieses Vertrags beginnt am 10. Dezember 2017 und beträgt 15 Jahre.
Damit die Verkehrsleistungen dieses Verkehrsvertrages uneingeschränkt umgesetzt werden können, ist es erforderlich, die Nahverkehrsinfrastruktur der Stationen entlang der beiden Eisenbahnstrecken Main-Neckar-Bahn und Riedbahn bis zum Dezember 2017 S-Bahn-gerecht auszubauen.
Nach dem aktuellen Rahmenterminplan soll der Ausbau der betroffenen Stationen der Main-Neckar-Bahn 2015 beginnen und im Sommer 2016 abgeschlossen werden. In Hessen handelt es sich um die Stationen Bensheim-Auerbach und Zwingenberg.
Entlang der Riedbahn soll der Ausbau im Jahr 2016 beginnen und im Dezember 2017 betriebsbereit abgeschlossen werden. Hier sind in Hessen die Stationen Lampertheim, Bürstadt, Bobstadt, Biblis und Groß-Rohrheim betroffen.
Der für den hessischen Teil der Rhein-Neckar-Bahn erforderliche Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für die Nahverkehrsinfrastruktur soll noch in diesem Jahr von der Deutschen Bahn AG, in diesem Fall DB Station & Service, dem Land Hessen und dem Verkehrsverbund RheinNeckar unterzeichnet werden. Der Realisierungs- und Finanzierungsvertrag für den Ausbau der hessischen Nahverkehrsinfrastruktur entlang der Riedbahn soll im Anschluss 2015 unterzeichnet werden.
Voraussetzung für die Einhaltung des Rahmenterminplans ist der zügige Abschluss der Planrechtsverfahren. Hierfür wurden zwischenzeitlich die auf baden-württembergischer Seite erforderlichen Rahmenbedingungen geschaffen. Ich hoffe, dass das jetzt planmäßig klappt und wir diese Termine einhalten können.
Noch hinzugefügt: Die Ausschreibung der Verkehrsleistungen des Loses Mannheim – Karlsruhe der S-Bahn Rhein-Neckar befindet sich in der finalen Abstimmung zwischen den SPNV-Aufgabenträgern.
Wie steht sie zu einer freiwilligen Unterbringung von Flüchtlingen in Privathaushalten, nachdem immer mehr Bürgerinnen und Bürger in Hessen aufgrund der angespannten Unterbringungslage bereit sind, Flüchtlinge übergangsweise auch bei sich zu Hause aufzunehmen?
Herr Abgeordneter, das hessische Sozialministerium und die Landesregierung begrüßen es sehr, dass Bürgerinnen und Bürger immer wieder leer stehende Wohnungen oder größere Liegenschaften, etwa ehemalige Hotels, aber auch Ferienhäuser, aber auch Platz in ihren eigenen Wohnungen zur Unterbringung von Asylsuchenden und Flüchtlingen zur Verfügung stellen.
Dieses Zeichen wahrer Willkommenskultur ist glücklicherweise nichts Neues. Vielmehr erreichen schon seit geraumer Zeit zahlreiche derartige Angebote unser Ministerium. Darunter befinden sich sowohl Miet- als auch Verkaufsangebote. Den Anbietern wird in der Regel die jeweils für die Unterbringung und Versorgung zuständige Gebietskörperschaft mitgeteilt, die dann das Angebot auf Bedarf und Eignung prüfen kann.
Darüber hinaus werden zahlreiche syrische Kontingentflüchtlinge von ihren in Deutschland lebenden Verwandten in der eigenen Wohnung aufgenommen.
Angebote von Bürgerinnen und Bürgern, die aus humanitären Gründen Unterkunft für ihnen unbekannte Flüchtlinge – quasi als Untermieter in der eigenen Wohnung – anbieten, sind der Landesregierung und dem Regierungspräsidium Darmstadt als Zuweisungsbehörde demgegenüber nicht bekannt.
Welche Maßnahmen gedenkt sie zu ergreifen, um die gerade in dieser Jahreszeit zunehmende sachfremde automobile Festtagsbeleuchtung – Kombination aus Nebelscheinwerfer oder Tagfahrlicht mit Abblendlicht –, die noch durch den Widerschein über dem feuchten Fahrbahnbelag verstärkt wird, einzudämmen?
Herr Abgeordneter, besonders zu Beginn und während der dunklen Jahreszeit kontrolliert die hessische Polizei die
Funktionsfähigkeit der Beleuchtung der am Straßenverkehr teilnehmenden Fahrzeuge wie auch die vorschriftsmäßige Verwendung. Dabei werden Fahrzeugführer sowohl auf Defekte an der Beleuchtungsanlage wie auch auf die im Einzelfall nicht eingeschaltete oder falsch verwendete Beleuchtung hingewiesen. Dies kann in verschiedenen Kombinationen jedoch durchaus zulässig sein.
Insbesondere im Rahmen der 58. bundesweiten Verkehrssicherheitsaktion „Lichttest“ vom 1. bis zum 31. Oktober 2014 hat die hessische Polizei 21.371 Fahrzeuge kontrolliert und dabei 4.746 Beleuchtungsmängel und -defekte festgestellt.
Wie bewertet sie den Fortschritt der Bauarbeiten zur Reaktivierung der Bahnstrecke Frankenberg – Korbach im Sommer nächsten Jahres?
Frau Abgeordnete, mit der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke Frankenberg – Korbach werden eine Lücke im Netz der Verbindungen der Metropolregion RheinMain über Nordhessen in die Metropolregion Rhein-Ruhr geschlossen und eine durchgehende Streckenverbindung wiederhergestellt.
Wenn Mitte 2015 die Züge der Kurhessenbahn im Auftrag des NVV mithilfe eines zusätzlichen Betriebskostenzuschusses des Landkreises Waldeck-Frankenberg von Brilon-Stadt über Korbach und Frankenberg nach Marburg und zurück rollen, können Bahnreisende ohne große Umwege wieder über Marburg ins Rhein-Main-Gebiet fahren und umgekehrt mehr Menschen aus den Metropolregionen Rhein-Main und Rhein-Ruhr mit öffentlichen Verkehrsmitteln die attraktiven nordhessischen Touristikregionen erreichen.
Diese Verknüpfung der Regionen Hessens mithilfe des öffentlichen Personenverkehrs begründet für die Hessische Landesregierung die hohe Bedeutung der Wiederinbetriebnahme der Bahnstrecke.
Die bessere Erreichbarkeit mit öffentlichen Verkehrsmitteln steigert zudem die Attraktivität der touristischen Ziele rund um den Edersee und trägt damit zur Entwicklung der Region bei.
Die Eisenbahnstrecke Korbach – Frankenberg war 1987 für den Personenverkehr und 1992 für den Güterverkehr stillgelegt worden. Im August 2012 hat der Aufgabenträger für den ÖPNV, der Landkreis Waldeck-Frankenberg, durch den Abschluss eines Realisierungs- und Finanzierungsvertrags den Startschuss für die Umsetzung der umfangreichen Baumaßnahmen als Voraussetzung für die
Wiederinbetriebnahme der Strecke gesetzt. Hierfür würden unter anderem zwei mehr als 100 Jahre alte Tunnel und verschiedene Brücken und Schutzmauern saniert sowie notwendige Bahnübergänge mit technischen Sicherungen neu gebaut.
Das Land Hessen trägt mit rund 80 % der Investitionen von insgesamt 18,4 Millionen € den Hauptanteil der Kosten für die bauliche Wiederinbetriebnahme. Der Kreis Waldeck-Frankenberg trägt rund 20 % der Kosten.
Seit der Streckenstilllegung haben die touristischen Ziele im Upland und im Bereich des Edersees sowie der Naturpark/Nationalpark Kellerwald erheblich an Attraktivität und Bedeutung gewonnen. Mit der Reaktivierung der Strecke werden diese Ziele mit dem öffentlichen Verkehr, z. B. aus dem Rhein-Main-Gebiet, deutlich besser erreichbar, sodass es sich hierbei um ein Vorhaben handelt, mit dem insbesondere zukünftige Entwicklungschancen des umweltfreundlichen Erlebens von Naturschätzen in den Blick genommen werden.
Die Eisenbahnstrecke Frankenberg – Korbach wird nach dem derzeitigen Sachstand im Sommer 2015 in Betrieb gehen. Der aktuell erzielte Baufortschritt und der Umsetzungsstand lassen die positive Prognose zu, dass die Strecke ab Sommer 2015 in einem Zweistundentakt befahren werden kann, der auch für den Schüler- und Berufsverkehr ein hoffentlich attraktives Angebot darstellen wird.
Vielen Dank, Herr Minister. – Ist bei diesem Zeitplan berücksichtigt, dass es Reparaturarbeiten bei den beiden Tunneln im Ittertal gegeben hat?
Das ist berücksichtigt. Die Sanierung dieser beiden Tunnel war sehr aufwendig, weil sie sehr alt sind. Das hat dazu geführt, dass der Termin der Inbetriebnahme jetzt für Sommer 2015 geplant ist und nicht, wie man ursprünglich gehofft hat, zum Zeitpunkt des Fahrplanwechsels 2014/2015 stattfinden kann.
Man ist momentan dabei, die Bauarbeiten an den Bahnübergängen und Verkehrsstationen – einschließlich der kommunalen Nebenanlagen für „Park and Ride“ und „Bike and Ride“ –, an Bushaltestellen, Tunnel- und Ingenieurbauwerken durchzuführen. Die Arbeiten an den Gleisen für den Abschnitt Herzhausen – Korbach-Süd wurden in der letzten Oktoberwoche 2014 ausgeschrieben. Die Vergabe ist für Ende Dezember 2014 geplant. Nach dem derzeitigen Sachstand müssten alle Arbeiten gemäß dem aktuellen Bauzeitenplan abgeschlossen werden können.
Ich freue mich darüber ganz besonders, weil das erstens eine Wiederinbetriebnahme ist und diese Maßnahme zweitens dazu genutzt wird, die Attraktivität von Innenstädten
zu erhöhen. Dazu braucht man sich nur einmal anzuschauen, was beispielsweise Frankenberg rund um seinen Bahnhof plant.
Wie wird die Aufstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen hessischer Kommunen gefördert?
Herr Abgeordneter, 211 der insgesamt 426 Städte und Gemeinden im Lande Hessen haben unter 7.500 Einwohner. In diesen 211 Städten und Gemeinden sehen wir eine entsprechende Förderung in Höhe von bis zu 44.000 € pro Gemeinde für die Erstellung von Eröffnungsbilanzen und Jahresabschlüssen vor. Insgesamt stellt das Land 8,85 Millionen € aus dem Landesausgleichsstock zur Verfügung.