Protokoll der Sitzung vom 27.11.2014

Aber die Voraussetzung ist – da hört es mit den Gemeinsamkeiten auf –: Wenn man Stellen streicht, muss man sich auch überlegen, welche Aufgaben wegfallen können, weil sie der Kritik nicht standhalten und man sie im öffentlichen Dienst nicht erfüllen muss. Die schwarz-gelbe Landesregierung in der letzten Wahlperiode hatte das erkannt. Bei massiven Strukturreformen und einer massiven Aufgabenkritik – auch das hatten wir erkannt – führt der Abbau von Stellen aber dazu, dass den Landesbediensteten mehr

Leistung abverlangt wird. Dadurch wiederum wird jeder, der leistungsorientiert denkt, auf ein wesentliches Prinzip hingewiesen: Wer viel leistet, muss auch ordentlich dafür bezahlt werden.

(Beifall bei der FDP)

Meine sehr geehrten Damen und Herren, auch diesen Pfad der Tugend verlässt die CDU an der Hand der GRÜNEN mit den heute hier diskutierten Besoldungsplänen. Herr Kollege Heinz, nehmen Sie es mir nicht übel: Die GEW stand der CDU in der Tat nie nahe. Aber langsam gewinnt man den Eindruck, dass die CDU immer näher an die GEW heranrückt. Das ist ein Problem.

(Dr. Ulrich Wilken (DIE LINKE): Das wäre mal was! – Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD): Das war jetzt unfair! – Günter Rudolph (SPD): So, wie die sind, traue ich ihnen alles zu!)

Herr Kollege Schäfer-Gümbel, ich glaube, die GEW wird von dieser Feststellung nicht so begeistert sein. Aber lassen wir das. Entschuldigen Sie den kleinen Ausflug.

Wenn aber der Erhalt des Prinzips der Leistungsgerechtigkeit in der Union kein Wert mehr ist, sollten Sie wenigstens nach den letzten Entwicklungen in der Rechtsprechung über das nachdenken, was Sie hier machen.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Es wurde schon zitiert, dass der Verfassungsgerichtshof Nordrhein-Westfalen die rot-grünen Pläne zur Besoldungskürzung abgelehnt und festgestellt hat, dass eine angemessene Alimentation gewährleistet bleiben muss und dass auch Beamte an der positiven Entwicklung der wirtschaftlichen und finanziellen Verhältnisse teilhaben müssen.

Ebenso erging es Rot-Grün in Rheinland-Pfalz: Dort hat das Verwaltungsgericht Koblenz durchblicken lassen, dass es die Deckelung auf 1 % pro Jahr für verfassungswidrig hält. Diese Frage liegt nun dem Verfassungsgericht zur Klärung vor. Herr Kollege Rudolph, man fragt sich schon, warum das hier ausgerechnet von Sozialdemokraten thematisiert wird, die in Rheinland-Pfalz und in NordrheinWestfalen vorführen, was sie vom öffentlichen Dienst halten.

Meine Damen und Herren von der Koalition, deshalb steht für uns fest: Ihre Ankündigungen bedeuten für die Beamtinnen und Beamten des Landes Hessen nichts anderes als ein verfassungswidriges Sonderopfer; denn sie verletzen den Grundsatz einer amtsangemessenen Alimentation. Herr Kollege Heinz weiß das in seinem Innersten sehr genau. Ich verstehe, dass Sie das hier nicht vortragen können. Aber tragen Sie es einmal in der Fraktion vor, damit man sich dort vielleicht eines Besseren besinnt.

Das, was Sie machen, ist nichts anderes als die Kürzung der Realeinkommen bei einer Preissteigerungsrate von jährlich 2 %. Das ist die Zielinflationsrate der EZB. Die Umsetzung der Pläne dieser Koalition bedeutet also eine reale Gehaltskürzung von ca. 6 % im Laufe dieser Wahlperiode. Man mag sich einmal ausrechnen, was das konkret bedeutet, insbesondere für die zitierten bessergestellten Beamten. Die Beamten werden damit von der gesamtgesellschaftlichen und wirtschaftlichen Entwicklung vollständig, pauschal und damit verfassungswidrig abgekoppelt.

Wir wollen hingegen, dass auch zukünftig gewährleistet bleibt, dass hervorragend qualifizierte Menschen für den

öffentlichen Dienst gewonnen werden können. Deshalb dürfen diese Pläne nicht Realität werden.

Meine Damen und Herren von der Koalition, demotivieren Sie die Beamten im öffentlichen Dienst nicht durch unverhältnismäßige Sonderopfer, sondern sorgen Sie dafür, dass auch in Zukunft angemessen alimentiert wird und dass unsere Mitarbeiter im öffentlichen Dienst an der guten wirtschaftlichen Situation teilhaben.

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Greilich. – Das Wort hat der Innenminister, Staatsminister Beuth.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Wir haben in Hessen viele tüchtige Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter, und – ich sage das hier sehr deutlich – wir sind sehr dankbar für den Einsatz, den sie im Dienste des Landes Hessen bringen. Dafür gehören sie auch ordentlich besoldet. Darüber sind wir uns einig.

(Günter Rudolph (SPD): Warum machen Sie es nicht?)

Große Herausforderungen, die sich uns in diesen Tagen stellen, haben wir zu stemmen: von der demografischen Entwicklung bis zu dem Thema Generationengerechtigkeit. Es stellen sich uns viele Sicherheitsfragen, über die wir gleich diskutieren werden. Wir haben die Bildungsthemen in diesem Land. Daher sind wir sehr dankbar dafür, dass wir viele tüchtige und engagierte Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter sowie Beamtinnen und Beamte haben. Das steht außer Frage.

Der Dienstherr ist zu der lebenslangen Sicherung eines angemessenen Lebensunterhalts seiner Beamtinnen und Beamten sowie deren Familien verpflichtet. Er darf die Besoldung nicht von der Entwicklung der allgemeinen und finanziellen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards abkoppeln. An diese verfassungsrechtlichen Grundsätze des Alimentationsprinzips wird sich die Hessische Landesregierung selbstverständlich halten.

Im Rahmen dieses Alimentationsprinzips gibt es aber einen gesetzgeberischen Spielraum. Das Bundesverfassungsgericht wird in der Tat hierzu eine Entscheidung treffen. Herr Kollege Rudolph hat darauf hingewiesen: Am 3. Dezember wird es eine mündliche Verhandlung zu einem Besoldungsbegrenzungsgesetz aus unserem Nachbarland Rheinland-Pfalz geben.

(Günter Rudolph (SPD): Das Sie immer kritisiert haben!)

Ich will hier noch einmal deutlich machen: Der Besoldungsminister in Rheinland-Pfalz ist der Kollege Carsten Kühl. Zumindest hat er es verantwortet. Er gehört nicht unserer Partei, sondern der SPD an.

(Zurufe von der SPD)

Das will ich hier nur einmal deutlich machen.

(Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Bei den Besoldungsveränderungen in Nordrhein-Westfalen

(Anhaltende Unruhe – Glockenzeichen des Präsiden- ten)

und der Entscheidung des Verfassungsgerichtshofs in Nordrhein-Westfalen zum Thema Besoldungsveränderungen war es Norbert Walter-Borjans, der es zu verantworten hatte, ebenfalls SPD-Mitglied und nicht CDU-Mitglied. Herr Kollege Rudolph, insofern finde ich das, was Sie hier vorgetragen haben, zumindest ein bisschen frech, um es einmal zurückhaltend auszudrücken. Die hessischen Beamtinnen und Beamten werden ordentlich alimentiert.

(Beifall bei der CDU – Günter Rudolph (SPD): „Frech“ kann ich doch gar nicht!)

Meine Damen und Herren, dann kommen wir zu dem Regierungshauptsekretär Peter B., den Sie eben in den Fokus genommen haben. Dieser Regierungshauptsekretär in der Besoldungsgruppe A 8 hat im August 2004 – ich will es nur noch einmal ganz kurz vortragen – eine Erhöhung von 1 % und im Oktober 2007 eine Einmalzahlung von 20 % seines Einkommens bekommen. Im Januar 2008 erhielt er eine 3-prozentige Erhöhung seiner Bezüge.

Als Regierungshauptsekretär hat er übrigens bereits ab Januar eine Erhöhung seiner Bezüge erhalten; alle anderen, die in höheren Besoldungsstufen sind, wurden erst später höher eingestuft. Das zeigt noch einmal, dass die niedrigeren Einkommensgruppen damals unter sozialpolitischen Gesichtspunkten besonders berücksichtigt worden sind. Im April 2009 gab es eine 3-prozentige Einmalzahlung in Höhe von 500 €. Im März 2010 gab es 1,2 % mehr. Im Oktober 2011 gab es wiederum 1,5 % und im Oktober 2012 gab es 2,6 % mehr.

(Norbert Schmitt (SPD): Wie ist die Reallohnentwicklung?)

Wir haben die Entwicklung in den Jahren 2013 und 2014 schon angedeutet bekommen; ich komme darauf zurück. Ich will Ihnen nur sagen, dass die Hessische Landesregierung in den vergangenen zehn Jahren immer darauf geachtet hat, dass die Beamtinnen und Beamten in diesem Lande ordentlich alimentiert worden sind. Das habe ich gerade dargestellt.

(Beifall bei der CDU)

Herr Kollege Rudolph, weil Sie so gern auf den Bereich der Polizei abheben, will ich Ihnen einmal sagen: Der Regierungshauptsekretär in A 8 wäre in der Polizei ein Polizeiobermeister. Den gibt es bei uns in Hessen überhaupt nicht mehr, weil die Kommissare bei uns nämlich in A 9 eingestuft werden.

(Günter Rudolph (SPD): Das habe ich überhaupt nicht behauptet!)

Auch daran kann man sehen, dass das Land seine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ordentlich ausstattet.

Ich möchte noch einen letzten Punkt hervorheben. Im Juli 2013 wurde die Besoldung um 2,6 % angehoben; das ist das, was bei den Beamtinnen und Beamten angekommen ist. Das ist ein Zuwachs bei der Besoldung, der den Landeshaushalt im Jahre 2013 in Höhe von 90 Millionen € belastet und für jedes weitere Jahr einen Basiseffekt von 180 Millionen € hat – 180 Millionen € im Jahre 2014.

Im April 2014, also in diesem Jahr, haben wir die Besoldung für die Beamtinnen und Beamten wiederum um 2,6 % erhöht – wiederum mit einem Basiseffekt, der ab

2015 in Höhe von 180 Millionen € zusätzlich dazukommt. Das heißt, wir haben ab 2015 eine Erhöhung der Beamtenbesoldung gegenüber 2013 von 5,2 % und einen Basiseffekt für den Haushalt des Landes Hessen in Höhe von 360 Millionen €. Uns also vorzuwerfen, wir würden unsere Beamtinnen und Beamten nicht anständig alimentieren, halte ich für völlig verfehlt. – Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Günter Rudolph (SPD): Das kann ja sein, trotzdem ist es eine Tatsache!)

Vielen Dank, Herr Minister Beuth. – Meine Damen und Herren, damit ist Tagesordnungspunkt 65, Aktuelle Stunde der SPD-Fraktion, abgehandelt.

Bevor wir zum nächsten Tagesordnungspunkt kommen, darf ich Ihnen mitteilen, dass noch ein Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktion DIE LINKE betreffend sofortige Rücknahme der Verordnung über die Zulassung der Beschäftigung von Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern an Sonn- und Feiertagen, Drucks. 19/1171, vorliegt. Die Dringlichkeit wird bejaht?

(Wortmeldung des Abg. Hermann Schaus (DIE LIN- KE))

Hermann Schaus, bitte sehr.

Herr Präsident, wir haben uns unter den Geschäftsführern darüber verständigt, dass dieser Entschließungsantrag heute am Schluss des Tages mit einer Redezeit von fünf Minuten noch auf die Tagesordnung genommen werden soll.

(Günter Rudolph (SPD): Keine Abstimmung!)

Die Dringlichkeit ist auf jeden Fall erst einmal bejaht? – Gut. Der Dringliche Entschließungsantrag wird dann Tagesordnungspunkt 84 – das steht hier schon alles –; und die Redezeit beträgt fünf Minuten. Das ist alles okay; und dann machen wir das so. Er wird also am Ende der Tagesordnung behandelt.