Sehr geehrter Herr Präsident, sehr geehrte Damen und Herren! Ich wollte nur noch einmal auf das Verfahren zu sprechen kommen. Es ist sehr kompliziert. Für die Öffentlichkeit ist es sehr schwierig zu verstehen, um was es hier genau geht.
Ich bin mir sicher, dass das kompliziert ist. Sie haben uns vorgeworfen, wir hätten die Unwahrheit in den Antrag geschrieben. Das ist schlicht und einfach überhaupt nicht der Fall. Wir haben ganz genau aufgeschrieben, wie im Moment die Faktenlage aussieht.
Vielleicht hören Sie zu, was genau das Bundesverwaltungsgericht beschlossen hat und was nicht. Das Bundesverwaltungsgericht hat die Beschwerde nicht zugelassen. Herr Schmitt hat auf den förmlichen Fehler, den Verzicht auf die Anhörung, Bezug genommen. Dieser Fehler hat ausgereicht, dass die Beschwerde nicht zugelassen worden ist. Das stimmt. Das war es aber auch schon. Das Bundesverwaltungsgericht hat nichts darüber hinaus entschieden.
Das ist das Wesentliche. Das Bundesverwaltungsgericht hat sich nicht mit der Frage auseinandergesetzt – das wäre
sehr spannend für uns –, wer Ermessensspielraum hatte, der Bund oder das Land. Das ist die materielle Frage, also die inhaltliche Begründung. Das ist der sehr entscheidende Punkt für alles, was jetzt kommt.
Sie meinen, es gibt auf jeden Fall Schadenersatzklagen, weil RWE ein börsennotiertes Unternehmen ist. Auch darüber kann man streiten, ob das die beste Entscheidung ist, wenn man weiß, wie viele Privatkunden und wie viele gewerbliche Kunden RWE hat.
Wenn es aber wirklich um Schadenersatz geht, dann geht es um diesen materiellen Teil. Da hat weder der Verwaltungsgerichtshof noch das Bundesverwaltungsgericht entschieden, ob der Bund oder das Land Ermessensspielraum hatte. Wir haben eine klare Haltung dazu. Wenn es einheitlich vorgegeben worden ist, dann ist es einheitlicher Verwaltungsvollzug. Dann hat nämlich das Land diese Begründung entsprechend nehmen müssen. Das ist unsere Position.
Auch ich habe die Akten eingesehen, nicht nur Sie. Für mich war es auch spannend, nachzulesen, wie es damals gewesen ist. Auf der Bund-Länder-Konferenz haben die Länder genau darauf geachtet, dass es einen einheitlichen Verwaltungsvollzug geben soll. Sie wollten, dass es vom Bund genau vorgegeben wird. Das heißt, der Bund hat einen Text geliefert, den alle genommen haben. Die Ministerin hat erklärt, dass dies natürlich auf die jeweiligen Kraftwerke angepasst worden ist. Das Einzige, was die Vorgängerregierung unterschiedlich gemacht hat, war, auf die Anhörung zu verzichten. Keiner hat diese Anhörung gemacht, das haben wir explizit hineingeschrieben. Das ist aber unerheblich für alles, was hier jetzt kommen sollte. Für all das, was jetzt kommt, ist das ein ganz unerheblicher Punkt.
(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU – Janine Wissler (DIE LINKE): Wir haben es reingeschrieben!)
Herr Präsident, liebe Kolleginnen, liebe Kollegen! Ich möchte zuerst Frau Ministerin Hinz dafür danken, dass sie sehr sachlich und klar die Abläufe dieser kritischen Tage im März 2011 dargestellt hat.
Ich bin davon überzeugt, dass uns in dieser Frage Sachlichkeit am ehesten weiterhilft. Herr Schmitt, wenn ich den Beginn Ihrer Rede in Erinnerung rufe, mit Worten wie „ungeheuerlich“, „unglaublich“, „törichte Ignoranz“, „Inkompetenz“, „leichtfertige juristische Fehler“, dann ist das nicht die Wortwahl, die in diesem Fall angemessen ist.
(Norbert Schmitt (SPD): In der letzten Legislaturperiode wurde ganz anders gesprochen! – Weitere Zurufe von der SPD)
Frau Dorn, ich glaube, Frau Hinz und ich haben klargelegt, dass es bei dem heute besprochenen Urteil einen Unterschied in der Frage macht, ob es überhaupt relevant ist und ob – und vor allem in welcher Höhe – ein Schadenersatz geltend gemacht werden kann.
Ich wiederhole noch einmal – ich glaube, in dieser Sache pfeifen Sie momentan aus dem letzten Loch –,
dass Sie den Ministerpräsidenten auch nur mit einbezogen haben, weil Sie sehen, dass Sie in dieser Frage in der sachlichen Diskussion am Ende angelangt sind.
Herr Schmitt, ich gestehe Ihnen zu, dass Sie immer ein Kämpfer gegen die Kernenergie waren. Aber nehmen Sie es doch einfach zur Kenntnis, dass die SPD die Mutter der Kernenergie in Hessen ist; denn Börner hat doch die ersten Kernkraftwerke in Hessen bauen lassen.
Dass Sie sich dann gewandelt haben, gut. Aber tun Sie doch bitte nicht so, als hätten Sie nie etwas mit Kernenergie zu tun gehabt.
Liebe Frau Wissler, Sie haben auch heute wieder mit Schadenersatz argumentiert. Ich stelle aber fest – und Sie haben auch im Ausschuss schon an einer Stelle recht vernünftig dazu beigetragen –, dass Sie die Höhe des Schadens heute nicht mehr beziffert haben, wie Sie es früher taten; zumindest kann ich mich nicht daran erinnern. Das ist für mich auch ein Zeichen dafür, dass man dieses Thema einfach einmal von der großen Polemik lösen muss.
(Norbert Schmitt (SPD): Und wenn es nur 30 Millionen € sind, gibt es einen Sektempfang, oder was? – Gegenruf von der CDU: Für Sie lieber Valium!)
Herr Rock, ich habe noch drei Anmerkungen zu Ihrem Beitrag. Erstens. Sie haben hier von Akten gesprochen, die nicht da seien. – Liebe Kolleginnen und Kollegen, darüber zu reden, dass Akten nicht da seien, ist für mich schon eine sehr heikle Angelegenheit. Dass von diesen sieben Tagen – vom 11. bis zum 17. März 2011 – nicht seiten- und aktenordnerweise Unterlagen da sind, müsste auch Ihnen klar sein.
Da musste gehandelt werden. Was wir sehen konnten – ich bin dort gewesen, auch an dieser Stelle, Herr Rock – –
Auch das sollte man an der Stelle einfach noch hinzufügen. Ob Schaden eingetreten ist und Schadenersatz wirklich zu zahlen ist, ob das Gericht in dem Sinne urteilt, wie Sie es wünschen und wir es nicht wollen, werden wir sehen. Ich bitte darum, dass wir weiterhin sehr sachlich an diesem Thema arbeiten.
Was heißt hier „Ja“? Ich will den jungen Leuten einmal sagen, dass wir da keine Kurzintervention machen.
Dann schließe ich die Aussprache. Mir ist gesagt worden, die beiden Anträge sollen in den Ausschuss. Sind wir uns da einig?