Protokoll der Sitzung vom 05.02.2014

Bevor wir zu den Wahlen kommen, haben wir noch einige Dringliche Anträge, die ich Ihnen vortragen muss:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Energiewende in Hessen erfolgreich gestalten, Drucks. 19/70. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 33. Wenn keiner widerspricht, wird er mit Tagesordnungspunkt 16 und 27 aufgerufen.

Weiter eingegangen ist der Dringliche Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Qualität der Kinderbetreuung weiter ausbauen – Kinderförderungsgesetz weiterentwickeln, Drucks. 19/71. – Die Dringlichkeit wird ebenfalls bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 34 und kann mit Tagesordnungspunkt 20 aufgerufen werden.

Dann haben wir einen weiteren Dringlichen Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz der Privatsphäre der Bürgerinnen und Bürger bei Speicherung und Verwertung von Kommunikationsdaten ist unverzichtbar, Drucks. 19/72. – Die Dringlichkeit wird auch bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 35 und kann mit Tagesordnungspunkt 15 aufgerufen werden.

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Schutz der Grundrechte und des hessischen Datenschutzes – Überwachung durch ausländische Geheimdienste unterbinden, Drucks. 19/73. – Die Dringlichkeit wird ebenfalls bejaht.

Das wird Tagesordnungspunkt 36 und kann mit Tagesordnungspunkt 14 aufgerufen werden.

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern, Drucks. 19/74. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 37 und kann mit Tagesordnungspunkt 10 aufgerufen werden.

Dringlicher Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Kommission des Hessischen Landtags für das Forschungsvorhaben „Politische und parlamentarische Geschichte des Landes Hessen“ und „NS-Vergangenheit ehemaliger hessischer Landtagsabgeordneter“, Drucks. 19/75. – Die Dringlichkeit wird ebenfalls bejaht. Das wird Tagesordnungspunkt 38 und kann mit Tagesordnungspunkt 12 aufgerufen werden. – Alle stimmen zu. Dann ist das so beschlossen.

Wir kommen zu den Wahlen. Tagesordnungspunkt 2:

Wahl der Mitglieder und nachrückenden Mitglieder des Wahlausschusses zur Wahl der richterlichen Mitglieder des Staatsgerichtshofs

Nach § 5 Abs. 2 des Gesetzes über den Staatsgerichtshof wird die Wahl der richterlichen Mitglieder „durch einen vom Landtag aus seiner Mitte gewählten Wahlausschuss vollzogen. Dieser besteht aus acht Abgeordneten“, die aufgrund von Vorschlagslisten entsprechend dem in § 10 Abs. 3 Landtagswahlgesetz beschriebenen Verfahren, Hare-Niemeyer, ermittelt werden. Diese Liste kann nach § 5 Abs. 3 Staatsgerichtshofgesetz dem Landtag nur „von seinen Fraktionen vorgelegt werden“.

Sind mehrere Personen zu wählen, legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig.

Der Wahlvorschlag, Drucks. 19/54, liegt Ihnen vor. Weiter Vorschläge gibt es nicht. Die Wahl kann offen erfolgen. Jeder Abgeordnete verfügt über eine Stimme. – Der Wahl durch Handzeichen wird nicht widersprochen. Dann kommen wir zur Abstimmung.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit sind die Damen und Herren Abgeordneten, die auf der Drucksache aufgeführt sind, Mitglieder und Nachrücker, in den Wahlausschuss gewählt und nehmen die Wahl auch an.

Ich darf die gewählten Damen und Herren noch darauf hinweisen, dass der Wahlausschuss das erste Mal am 12. März 2014 um 8:30 Uhr zur Wahl der Landesanwaltschaft zusammenkommt. Eine Einladung erhalten Sie noch.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Wahl der Mitglieder und nachrückenden Mitglieder des Richterwahlausschusses

Nach § 9 Abs. 1 des Hessischen Richtergesetzes besteht der Richterwahlausschuss unter anderem aus sieben vom Landtag berufenen Mitgliedern, die nach § 10 Abs. 1 Hessisches Richtergesetz „nach den Regeln der Verhältniswahl gewählt“ werden.

Zum Mitglied kann nur berufen werden, wer zum Landtag wählbar ist. Die Mitglieder sollen im Rechtsleben erfahren sein.

(Zuruf des Abg. Timon Gremmels (SPD))

Wie bitte?

(Günter Rudolph (SPD): Aber es müssen nicht nur Juristen sein!)

Sie sollen im Rechtsleben erfahren sein, Herr Kollege Rudolph – also könnten wir beide es auch machen.

(Norbert Schmitt (SPD): Jetzt ist die Frage, ob es auch Frau Puttrich machen könnte! – Heiterkeit bei der SPD)

Aus den Summen der für jeden Vorschlag abgegebenen Stimmen wird nach dem Höchstzahlverfahren (d’Hondt) die Zahl der auf jeden Vorschlag gewählten Mitglieder errechnet.

Sind mehrere Personen zu wählen, haben die Fraktionen Listen vorzulegen, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig.

Sie haben den Wahlvorschlag aller Fraktionen dieses Hauses, Drucks. 19/55, vorliegen, es gibt keine weiteren Vorschläge. – Die Wahl erfolgt offen, weil keiner widerspricht.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren als Mitglieder und Nachrücker des Richterwahlausschusses gewählt und nehmen die Wahl an. Herzlichen Glückwunsch, alles Gute.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 4 auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Landespersonalkommission

Nach § 113 des Beamtengesetzes wählt der Hessische Landtag sieben Mitglieder und sieben stellvertretende Mitglieder für die Personalkommission nach den Grundsätzen der Verhältniswahl.

Der gemeinsame Wahlvorschlag aller Fraktionen, Drucks. 19/56, liegt Ihnen vor. Es gibt keine weiteren Vorschläge. – Alle wollen per Handzeichen wählen. Wir kommen zur Abstimmung.

Wer dem vorliegenden Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig. Damit sind die in dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten als Mitglieder und stellvertretende Mitglieder gewählt und nehmen die Wahl an. Herzlichen Dank, alles Gute.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Wahl der Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G 10-Kommission)

Nach § 5 Abs. 1 des Hessischen Ausführungsgesetzes zum Artikel 10-Gesetz besteht die Kommission aus dem Vorsitzenden und zwei Beisitzern. Sie werden vom Landtag nach den Grundsätzen der Verhältniswahl für die Dauer einer Wahlperiode berufen. Für jedes Mitglied der Kommission wird ein Vertreter bestellt.

Der gemeinsame Wahlvorschlag, Drucks. 19/57, liegt Ihnen vor. Weitere Wahlvorschläge werden nicht gemacht. Die Wahl soll offen erfolgen. – Kein Widerspruch.

Wenn Sie dem Wahlvorschlag zustimmen, bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Auch das war einstimmig. Damit sind die Abg. Holger Bellino, Nancy Faeser und Jürgen Frömmrich zu Mitgliedern und die Abg. Christian Heinz, Heike Hofmann und Eva Goldbach zu stellvertretenden Mitgliedern der Kommission gemäß dem Hessischen Ausführungsgesetz zum Artikel 10-Gesetz (G 10-Kommission) gewählt. Sie nehmen die Wahl an, alles Gute.

Tagesordnungspunkt 6:

Wahl der Mitglieder der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz (PKV)

Nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz ist eine Parlamentarische Kontrollkommission zu wählen. Sie besteht aus fünf Mitgliedern, die zu Beginn einer Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/58 schlagen alle Fraktionen die nachfolgend genannten Abgeordneten vor: Holger Bellino, CDU, Alexander Bauer, CDU, Nancy Faeser, SPD, Günter Rudolph, SPD, und Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Weitere Vorschläge sehe ich nicht. – Es wird keine geheime Wahl gewünscht. Dann können wir abstimmen.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Das freut das Präsidium. Ich stelle fest, dass damit die auf dem Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abgeordneten zu Mitgliedern der Parlamentarischen Kontrollkommission nach § 20 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz gewählt wurden und die Wahl annehmen.

Tagesordnungspunkt 7:

Wahl der Mitglieder der Artikel-13-Grundgesetz-Kommission

Nach § 15 Abs. 9 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung unterrichtet die Landesregierung den Landtag jährlich über die nach Abs. 4 und Abs. 6 Satz 3 und 4 getroffenen Maßnahmen.

Die parlamentarische Kontrolle wird aufgrund dieses Berichts von einer Kommission ausgeübt, die sich nach § 15 Abs. 9 des Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung in Verbindung mit § 20 Abs. 2 des Gesetzes über das Landesamt für Verfassungsschutz aus fünf Mitgliedern zusammensetzt, die zu Beginn jeder Wahlperiode vom Landtag aus seiner Mitte mit der Mehrheit seiner Mitglieder gewählt werden.

Mit der Drucks. 19/59, einem gemeinsamen Wahlvorschlag aller Fraktionen, wird vorgeschlagen, die Abg. Holger Bellino, CDU, Christian Heinz, CDU, Heike Hofmann, SPD, Marius Weiß, SPD, und Jürgen Frömmrich, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, zu Mitgliedern der Kommission zu wählen. Es gibt keine weiteren Vorschläge. – Keiner wünscht geheime Wahl. Dann können wir abstimmen.

Wer für die Drucksache ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Ich stelle fest, dass die zuvor genannten Abgeordneten zu Mitgliedern der Artikel-13-Grundgesetz-Kommission einstimmig gewählt wurden und ihr Amt annehmen.

Tagesordnungspunkt 8: