Protokoll der Sitzung vom 05.02.2014

Wahl der Mitglieder und nachrückenden Mitglieder des Landesschuldenausschusses

Nach § 7 des Gesetzes über Aufnahme und Verwaltung von Schulden des Landes Hessen wählt der Hessische Landtag drei Abgeordnete als Mitglieder des Landesschuldenausschusses.

Sind mehrere Personen zu wählen, dann legen die Fraktionen Listen vor, die mindestens die doppelte Anzahl der zu Wählenden enthalten sollen. Listenverbindungen sind zulässig. Es gibt mit Drucks. 19/60 einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller Fraktionen. Weitere Vorschläge werden nicht gemacht. – Keiner will geheim wählen.

Wer dem Vorschlag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Damit ist dies einstimmig, und die im Wahlvorschlag genannten Damen und Herren Abg. Schork, Schmitt und Kaufmann sowie die Nachrücker Banzer, Angelika Löber und Sigrid Erfurth sind gewählt. Alles Gute, herzlichen Glückwunsch, Glück auf.

Tagesordnungspunkt 9:

Wahl der Mitglieder und nachrückenden Mitglieder des Rundfunkrats

Nach § 5 des Gesetzes über den Hessischen Rundfunk gehören dem Rundfunkrat fünf Abgeordnete des Hessischen Landtags an, wobei die Fraktionen Listen vorlegen können, aus denen fünf Abgeordnete nach den Grundsätzen der Verhältniswahl zu wählen sind. Listenverbindungen sind zulässig; gewählt wird nach Hare-Niemeyer.

Es gibt einen gemeinsamen Wahlvorschlag aller Fraktionen, weitere Vorschläge gibt es nicht. – Geheim will keiner wählen.

Wer dem Wahlvorschlag Drucks. 19/61 zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit sind die im Wahlvorschlag genannten Abgeordneten zu Mitgliedern und Nachrückern des Rundfunkrats gewählt und nehmen die Wahl an.

Jetzt haben wir noch eine Wahl, das ist Tagesordnungspunkt 30:

Nachwahl eines ordentlichen Mitglieds und eines stellvertretenden Mitglieds im Hauptausschuss

Nach § 6 Abs. 1 und 2 GOHLT hat der Hessische Landtag in seiner konstituierenden Sitzung am 18. Januar 2014 15 ordentlichen, die 15 stellvertretenden sowie 15 weitere stellvertretende Mitglieder des Hauptausschusses gewählt. Mit Schreiben vom 3. Februar 2014 legte Abg. Alexander Bauer sein Amt als ordentliches Mitglied im Hauptausschuss nieder. Ferner legte Abg. Armin Schwarz sein Amt als stellvertretendes Mitglied nieder.

Mit der Ihnen vorliegenden Drucks. 19/65 schlägt die Fraktion der CDU den Abg. Armin Schwarz als ordentliches Mitglied sowie den Abg. Alexander Bauer als stell

vertretendes Mitglied im Hauptausschuss vor. – Der Wahl durch Handzeichen wird nicht widersprochen. Dann können wir offen abstimmen.

Wer dem Wahlvorschlag zustimmen will, den bitte ich um das Handzeichen. – Gegenstimmen? – Enthaltungen? – Das war einstimmig. Damit ist der Abg. Armin Schwarz als ordentliches Mitglied und Herr Abg. Alexander Bauer als stellvertretendes Mitglied im Hauptausschuss gewählt. Sie freuen sich und nehmen die Wahl an.

Damit hätten wir die Wahlen erledigt, und wir haben ein bisschen Zeit gutgemacht und könnten eigentlich fünf Minuten ein bisschen langsam machen.

(Beifall bei der CDU, der SPD, dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP)

Aber wir wollen beizeiten Feierabend machen.

Dann rufe ich jetzt Tagesordnungspunkt 10 auf:

Antrag der Fraktion der SPD betreffend Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern – Drucks. 19/17 –

sowie Tagesordnungspunkt 37:

Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der FDP betreffend Aufenthaltsgewährung bei nachhaltiger Integration von jugendlichen, heranwachsenden sowie volljährigen Ausländerinnen und Ausländern – Drucks. 19/74 –

Die Redezeit beträgt fünf Minuten je Fraktion. Es beginnt der Kollege Ernst-Ewald Roth, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Mit Datum 21. Januar 2014 haben wir in den Hessischen Landtag einen Antrag eingebracht, von dem wir überzeugt sind, dass er für das Zusammenleben in unserem Land für die nächsten Wochen und Monate von großer Bedeutung ist.

Wir sind Gott sei Dank – das darf man hier, glaube ich, übereinstimmend feststellen – in der Situation, dass eine Gesetzesinitiative im Bund in Vorbereitung ist, die die Problematik, die wir hier im Landtag in unterschiedlichsten Konstellationen wechselweise eingebracht und gefordert haben, nun endlich auch im Bund gesetzlich regeln soll.

Der erste Versuch mit der Bundesratsdrucksache 505/12 ist im letzten Jahr im Bundestag gescheitert. Aber die Koalitionäre von CDU und SPD im Bund haben erklärt, die Problematik noch in diesem Jahr in Angriff zu nehmen und ein Bleiberecht für lange in unserem Land lebende Ausländerinnen und Ausländer, die sich gut integriert haben, dauerhaft zu regeln.

Das führt dazu, dass wir in den Wochen, bis das geschehen ist, zu einer verrückten Situation kommen könnten, dass Menschen, die von dieser Neuregelung betroffen wären, jetzt noch aufgrund der bestehenden Gesetze in ihr Heimatland zurückgeführt werden müssten. Aus diesem Grunde bitten wir mit diesem Antrag die Landesregierung, jetzt schon von dieser Möglichkeit Gebrauch zu machen, in jedem Einzelfall zu prüfen, ob die ausreisepflichtige Person unter Zugrundelegung der eben zitierten Bundesratsdrucksache voraussichtlich begünstigt werden kann, und dann

die Ausländerbehörde anzuweisen, die Rückführung nicht umzusetzen.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Ich glaube, das ist ein wichtiger Beitrag für die Betroffenen und leistet, wie ich eingangs sagte, einen wichtigen Beitrag zum Zusammenleben in unserem Land. Das ist ein weiterer wichtiger Schritt zur Integration dieser Menschen.

(Unruhe – Glockenzeichen des Präsidenten)

Ich kann mir aufgrund der Debatten, die wir zu diesem Thema manchmal sehr kontrovers, aber in diesem Punkt oft sehr einvernehmlich geführt haben, überhaupt nicht vorstellen, dass wir hier nicht zu einer gemeinsamen Entscheidung kommen. Für diese werben wir mit diesem Antrag und bitten alle, dem auch beizutreten. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Kollege Roth. – Das Wort hat Herr Abg. Greilich, FDP-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr verehrten Damen und Herren! Ich glaube, man kann sagen, es ist höchste Zeit, dass sich der Hessische Landtag in diesem Sinn für eine Altfallregelung und zwar für eine stichtagsunabhängige Altfallregelung ausspricht. Der Weg hierhin war lange. Es hat lange gedauert. Ich meine, es hat zu lange gedauert. Umso mehr freue ich mich, dass wir jetzt offensichtlich Einigkeit in der Sache im ganzen Haus haben.

Herr Kollege Roth, etwas bedauerlich finde ich, dass es nicht gelungen ist, dies im Sinne des so oft beschworenen neuen Stils auch in einem gemeinsamen Antrag zusammenzuführen. Offensichtlich sind die Wege für die SPD auf der einen Seite und die Koalition auf der anderen Seite noch etwas weit, und man macht sich wechselseitig von der LINKEN abhängig. Die einen wollen nur mit der LINKEN, die anderen wollen nur ohne die LINKE.

Ich habe die Hoffnung, dass zum Schluss doch die Sache zählt und wir es schaffen, spätestens im Ausschuss beide Anträge zusammenzuführen. Ansonsten müssen wir halt beiden zustimmen. Inhaltlich gibt es ohnehin keinen Unterschied.

(Beifall der Abg. Jörg-Uwe Hahn, René Rock (FDP) und Torsten Warnecke (SPD))

Meine Damen und Herren, ich habe schon gesagt, es ist höchste Zeit für eine solche Entscheidung. Wenn wir uns den Sachverhalt anschauen, wird das jedem Interessierten klar. Es geht hier um Menschen, die seit Jahrzehnten in Hessen, in Deutschland leben, die im Regelfall nachhaltig integriert sind. Die gehören zum großen Teil zu einer Generation Jugendlicher, die hier aufgewachsen ist, hier die Schule besucht hat, hier durch und durch verwurzelt ist, wo aber aus verschiedenen Gründen die bisherigen stichtagsbezogenen Bleiberechtsregelungen nicht gegriffen haben.

Die Zahlen, um die es geht – wir reden hier über sogenannte Altfälle –, sind immer geringer geworden. Sie sind mittlerweile von der Zahl her vernachlässigenswert. Deswegen

kann ich eigentlich nur feststellen, dass der Widerstand, den es in der Vergangenheit gab, offensichtlich eher aus Prinzip gegen entsprechende Regelungen geführt wurde und nicht aus der Sache heraus begründet war.

Wir haben das häufig an verschiedenen Stellen diskutiert. Das Bedauerliche war, dass es im Wesentlichen die Innenministerkonferenz war – parteiübergreifend von sozialdemokratischen Innenministern und CDU-Innenministern, die sich immer einig waren: Nein, im Ausländerrecht wollen wir nicht daran.

Deswegen hat es seit der letzten Stichtagsregelung 31.12.2009 keine Verlängerung mehr gegeben. Es war in der Sache falsch, dass es keine neue Regelung gegeben hat – am besten eine solche, wie sie sich jetzt abzeichnet: stichtagsunabhängig. Aber es war letztlich praktisch ohne Konsequenz. Das muss man auch einmal klar sagen.

Es hatte nur eine Konsequenz, und die ist allerdings sehr bitter für jeden, den es betrifft. Es wurde keiner abgeschoben, weil es diese Bleiberechtsregelung nicht mehr gab. Aber diejenigen, die es betraf, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus hatten, lebten weiter und leben bis heute in einem Status der Unsicherheit. Das ist menschlich für diejenigen, die es betrifft, auch wenn es nicht mehr so viele sind, nicht hinnehmbar.

Ich will das mit den Zahlen noch einmal unterstreichen. Konkret für Hessen hatte ich das einmal in Erfahrung gebracht. Zum 31. Dezember 2009, als die letzte Regelung auslief, waren in Hessen 2.415 Personen betroffen, die eine Aufenthaltserlaubnis auf Probe hatten. Bis zum 31.12.2011, also zwei Jahre später, war von diesen 2.415 bei weiteren 1.059 inzwischen der Status gesichert. Die hatten eine dauerhafte Aufenthaltserlaubnis.

Es blieben 1.320 – ich gehe fest davon aus, dass in der Zwischenzeit weitere Personen zu einem gesicherten Aufenthaltsstatus gekommen sind.

Ja, meine Damen und Herren, ich habe es schon zweimal gesagt, es war höchste Zeit, dass wir auch hier in Hessen diese ausländerpolitische Altlast beseitigen. Man kann sagen, ich kann das ein Stück weit beurteilen, weil ich es in unterschiedlichen Rollen begleitet habe: Ausländerpolitik in Hessen ist ein sehr nachhaltiges Bohren ziemlich dicker Bretter.

Wir haben einige Erfolge erreicht. Darüber freue ich mich auch. Darauf bin ich auch ein Stück weit stolz, wenn ich an die Sicherung des Schulbesuchs der Kinder von Ausländern ohne einen rechtmäßigen Aufenthaltsstatus denke. Manche hatten damals den von mir sehr kritisierten Begriff von illegalen Ausländern benutzt. Ich kenne keine illegalen Ausländer. Ich kenne Ausländer, die keinen gesicherten Aufenthaltsstatus haben.

Aber deren Kinder, das haben wir schon vor vier Jahren auf die Reihe gebracht, können jetzt in Hessen ordentlich die Schule besuchen. Die Kinder müssen nicht unter dem ungesicherten Status der Eltern leiden.

Wir haben als Weiteres mit dem ehemaligen Innenminister nach langer Diskussion – das darf ich sagen – die Residenzpflicht in Hessen wenigstens aufgehoben. Das war ein Fortschritt. Ich muss sagen, offenkundig war es nicht nur mein Gefühl, dass damit das Ende der Fahnenstange erreicht war, was man mit der hessischen CDU im Bereich der Ausländerpolitik erreichen kann.