In Ihrem Antrag bekräftigen Sie Ihre Bemühungen, alle Menschen mit Wohnraum zu fairen Preisen versorgen zu wollen. Sie bekräftigen Ihre selbstgesteckten Ziele bei der Sanierungsquote irgendwann einmal erreichen zu wollen. Sie feiern eine Selbstverständlichkeit, nämlich die Kompensationsmittel in vollem Umfang für die hessischen Wohnraumförderprogramme zu verwenden. Und Sie wollen feststellen lassen, dass Sie die vielfältigen Probleme des Wohnungsmarktes in Hessen angenommen haben.
Meine Damen und Herren, wenn Sie halb so viel darüber, was Sie alles Gutes für den hessischen Wohnungsmarkt tun wollen, fabulieren würden und statt Jubelanträge stellen, endlich damit einmal beginnen würden, dann wäre den mehr als 45.000 registrierten Familien, die seit Jahren auf eine Sozialwohnung warten, mehr als geholfen.
Ständige Absichtserklärungen und das Bekenntnis, Probleme vermeintlich erkannt zu haben, helfen hingegen niemandem. Mehr handeln und weniger reden, das wäre angesagt.
Schauen wir uns doch einmal die schwarz-grüne Wohnungspolitik in der Praxis an. Erst vor drei Wochen haben Sie hier mit Ihrer Mehrheit eine – wie Sie es nennen – Weiterentwicklung des Hessischen Wohnraumförderungsgesetzes durchgedrückt. Das hat niemand bestritten: In der Tat haben Sie mit dem Gesetz einige kleine Schritte in die richtige Richtung gemacht. Diese führen Sie jedoch sogleich dadurch wieder ad absurdum, da Sie trotz Ausweitung des Kreises der Anspruchsberechtigten keine zusätzlichen Mittel für den sozialen Wohnungsbau zur Verfügung stellen. Es streiten sich also sozusagen mehr Leute um die gleichen Mittel aus dem Topf.
Die berechtigte Kritik der Experten in der Anhörung wurde dabei sowohl in Ihrem Gesetz als auch bei Ihrem Festhalten an der extrem ungerechten Nachwirkungsfrist von lediglich fünf Jahren völlig ignoriert. Zeitgleich haben Sie unter dem Deckmantel einer redaktionellen Anpassung die Möglichkeit des straffreien Leerstands von sozial gebundenem Wohnraum von bisher drei auf sechs Monate erhöht. Das ist ein Schlag in das Gesicht all derjenigen, die dringend eine günstige Wohnung benötigen.
Aber nicht nur bei der Wohnraumförderung war Ihre Politik halbherzig und bisweilen kontraproduktiv. Auch bei der Verordnung zur Feststellung von Gebieten mit besonderem Wohnraumdefizit, also der sogenannten Kappungsgrenze, gibt es einige Ungereimtheiten.
Dass die Studie des IWU Darmstadt, die als Grundlage dazu diente, die betroffenen 32 hessischen Kommunen zu bestimmen, auf Bitten von uns vom Ministerium herausgegeben wurde, will ich ausdrücklich loben und mich bei Ihnen, Frau Ministerin, für die Übersendung bedanken. Dass dieses Gutachten aber gegenüber den Mitgliedern der betroffenen Kommunalparlamente zunächst als Geheimsache behandelt wurde, schürte unnötiges Misstrauen bei den Kommunen, die nicht in die Verordnung aufgenommen wurden.
Nach der ersten Lektüre des Gutachtens des IWU und der Verordnung zur Kappungsgrenze hege ich jedoch den Verdacht, dass es Ziel des Ministeriums war, die Zahl der Kommunen, die in die Verordnung aufgenommen werden sollte, möglichst gering zu halten. Dass Sie zudem offenbar daran arbeiten, die Kappungsgrenzenverordnung nun auch auf einzelne Stadtteile anzuwenden, halte ich für falsch und sogar gefährlich, weil es die ungleiche Entwicklung innerhalb einer Stadt befördern würde.
Unklar ist uns darüber hinaus auch die Zahl 600 Millionen € Fördermittel. Was rechnen Sie denn da alles ein? Woher kommt diese Zahl? Ist das pro Haushaltsjahr oder für die gesamte Legislaturperiode gemeint? Das wird alles bewusst offengelassen.
Hessen investiert 62 Millionen € Bundesmittel pro Jahr in den sozialen Wohnungsbau, die nun auch, wie gesagt, ohne Erhöhung für Studentenwohnungen mit ausgegeben werden dürfen. Das sind in der Legislaturperiode etwas mehr als 300 Millionen €, also die Hälfte dessen, was Sie in Ihrem Antrag angeben.
Ich frage auch, was eigentlich Ihr bereits vor Monaten angekündigter Gesetzentwurf zur Fehlbelegungsabgabe macht. Davon gibt es bisher keine Spur. Frau Ministerin, ich biete Ihnen gerne an, auf den von uns bereits vor Monaten eingebrachten Gesetzentwurf zurückzugreifen, damit Sie hier endlich etwas tun und wir diese Gerechtigkeitslücke endlich wieder schließen können.
Die Chance, den Kommunen ca. 20 Millionen € zusätzliche Mittel für den sozialen Wohnungsbau dadurch bereits ab 2015 zur Verfügung zu stellen, ist leider bereits vertan. Ich denke, wir sind uns alle darin einig, dass die prekäre Wohnungssituation nicht nur auf Landesebene behoben werden kann. Vielmehr müssen auch die Kommunen dazu beitragen. Ich sage dazu: Sie müssen dazu in die Lage versetzt werden, dies mit entsprechenden finanziellen Mitteln auch tun zu können.
Dafür brauchen sie die entsprechende finanzielle Unterstützung. Deshalb fordern wir weiterhin ein zusätzliches Landesprogramm mit jährlich 14 Millionen € zum Bau von 4.000 Sozialwohnungen und ein Sonderprogramm mit jährlich 40 Millionen € zum Bau von 2.000 Studierendenwohnungen.
Meine Damen und Herren, Ihre Wohnungspolitik ist wenig innovativ, noch weniger sozial, und von gerecht kann auch keine Rede sein. Denn Sie halten weiter an vielen unsozialen Punkten wie die niedrige Nachwirkungsfrist oder an der Eigentumsförderung fest und sind nicht bereit, zusätzliche Landesprogramme aufzulegen. Ihre Wohnungspolitik wird deshalb auch in absehbarer Zeit leider nicht zu einer Verbesserung der Lage in den Ballungsgebieten führen. Sie werden daher verstehen, dass wir Ihrem Entschließungsantrag nicht zustimmen werden.
Herr Wagner, weil wir vor Weihnachten stehen, möchte ich in Anlehnung an die vorangegangene romantische Debatte mit dem Hinweis schließen: Wir wünschen uns zwar keine Wohnverhältnisse für alle wie seinerzeit im Brentanohaus – aber schön wäre das schon.
Frau Präsidentin, meine Damen und Herren, liebe Kollegen! Dass wir erneut über die Wohnungsbaupolitik in Hessen diskutieren können, freut den Wohnungsbaupolitiker. Ich möchte allerdings doch eher bezweifeln, dass der Ent
Lassen Sie mich eines voranschicken. Wir werden die Herausforderungen im Wohnungsbau nicht ohne Investitionen in Neubauten stemmen können. Das können private Wohnungsbaugesellschaften sein. Das können private Eigentümer sein, die in Mietwohnungen investieren. Oder es können Wohnungsbaugenossenschaften sein. Aber allein mit Mitteln des Landes werden wir die Herausforderungen niemals stemmen können.
Ohne die Betrachtung des ländlichen Raums und das Suchen der Chancen des ländlichen Raums und ohne Investitionen in die Infrastruktur werden Sie die Probleme im Ballungsraum niemals lösen können. Wir können uns heute z. B. für die Stadt Frankfurt schon ausrechnen, wie viele Wohneinheiten dort noch errichtet werden können.
Wenn Sie das verinnerlichen und mir zumindest insoweit zustimmen können, komme ich auf die Instrumente zu sprechen, die die Landesregierung einsetzen will, um auf die Herausforderungen zu reagieren. Frau Kollegin Feldmayer hat auf die Mietpreisbremse verwiesen. Ihr Entschließungsantrag zielt darauf ab.
Liberale haben immer vor der Mietpreisbremse gewarnt. Dieses Instrument wird die Mieten eher verteuern, anstatt sie günstiger zu machen.
Die Untersuchungen geben das her. Wir wissen heute, dass überall da, wo es möglich war, die Vermieter schon einen kräftigen Schluck aus der Pulle genommen haben. Sie waren unter dem Eindruck der Mietpreisbremse nahezu gezwungen, die Mieten jetzt anzuheben, um der Mietpreisbremse quasi aus dem Weg zu gehen.
Die Mietpreisbremse ist aber auch ein deutliches Signal an die Investoren, nicht mehr in die Schaffung des Wohnraums zu investieren. Das wird uninteressant. Denn der Staat nimmt da einen Eingriff ins Eigentum vor.
Damit haben wir genau das Gegenteil von dem erreicht, was wir eigentlich erreichen wollten. Das mag im Moment noch vernünftig funktionieren. Aufgrund der niedrigen Zinsphase, die wir haben, wird in das Betongold investiert. Aber was passiert eigentlich mit diesen Instrumenten, wenn die Zinsen eines schönen Tages ansteigen sollten? Es wird dann für Kapitalgeber zunehmend uninteressant werden, in den Wohnungsbau zu investieren. Das Resultat davon ist, dass sich die Mieten weiter erhöhen werden.
Mittlerweile haben wir prominente Mitstreiter für die Mietpreisbremse bei der CDU. Ob das der Ministerpräsident Volker Bouffier ist oder auch der Fraktionsvorsitzende der CDU, Herr Boddenberg: alle verteidigen dieses Instrument – ich glaube, wider besseren Wissens.
Aber natürlich sind Sie auch selbst Gesetzgeber. Sie haben das Wohnraumfördergesetz auf den Weg gebracht. Dann
kamen die Errungenschaften der „Sozialen Stadt“. Da fragt man sich aber schon, warum Sie es in dem neuen Wohnraumfördergesetz so schwer gemacht haben, beispielsweise die Wohnraumumfeldgestaltung, die genau die gleichen Absichten hat wie das Programm „Soziale Stadt“, daraus zu fördern.
Warum haben Sie beispielsweise die Eigenheimförderung wieder zurückgedreht? Die Eigentumsförderung war gerade für den ländlichen Raum sehr wichtig, weil nicht nur der Neuerwerb gefördert worden ist, sondern auch Bausubstanz gefördert wurde. Das dient dazu, das Wohnen im ländlichen Raum attraktiv zu gestalten.
Meine Damen und Herren, Sie haben auch noch andere Dinge auf den Weg gebracht, z. B. die Grunderwerbsteuer. Da haben Sie nochmals eine kräftige Steuererhöhung beschlossen. Am Ende wird die Grunderwerbsteuer das Wohnen verteuern; und dann auch die Effekte, die im Kommunalen Finanzausgleich angelegt sind und dazu dienen, die Grundsteuern A und B anzuheben. Das sind umlagefähige Nebenkosten, und auch diese Zeche zahlen die Mieterinnen und Mieter, niemand anderes.
Zum Thema Fehlbelegungsabgabe. Meine Damen und Herren, das Land Hessen wäre das einzige Bundesland, das diese Fehlbelegungsabgabe erneut einführen würde. Da hilft schon einmal ein Blick nach draußen. Wie haben beispielsweise die Sozialdemokraten in Hamburg die Wohnungsbauherausforderungen gelöst? Wenn man die Kollegen dort fragt, sagen sie: Schafft alles weg, was die Investitionen erschwert, vor allen Dingen: Lasst die Finger von einer Fehlbelegungsabgabe. Die ist viel zu bürokratisch, und am Ende rechtfertigt sie die Einnahmen überhaupt nicht.
Mein Problem bei der Fehlbelegungsabgabe war und ist, dass es genau die falschen Menschen trifft. Es trifft nämlich diejenigen, die in einer geförderten Wohnung leben, denen es ein kleines Stück besser geht und die aus der Bezugsberechtigung herausgewachsen sind. Genau diese Menschen sollen in Zukunft in Hessen wieder die Fehlbelegungsabgabe zahlen. Meine Damen und Herren, ich empfinde das als unsozial, als mittelstandsfeindlich.
Herr Schaus, vielleicht werden wir uns an dieser Stelle sogar einmal einig? Das wäre ja etwas Neues.
Lassen Sie es mich Ihnen vielleicht zugutehalten, dass unsere Absicht die gleiche ist, wir nur ganz andere Instrumente verwenden wollen, um diese Ziele zu erreichen.
Meine Damen und Herren, eigentlich fehlt in diesem Geleitzug, den die Landesregierung beschlossen hat, um die Investitionen ins Wohnen in Hessen teurer zu machen, noch das Zweckentfremdungsgesetz. Herr Schaus, Sie haben das in der vergangenen Legislaturperiode hin und wieder eingebracht. Das wäre doch spannend.
Machen Sie das ruhig. Ich bin einmal sehr gespannt, wie die GRÜNEN dann auf dieses Zweckentfremdungsgesetz, ein Enteignungsgesetz par excellence,