Protokoll der Sitzung vom 04.02.2015

Herr Kollege Hahn, Sie brauchen sich um Promillerechnungen keine Gedanken zu machen, weil wir die nach dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse zulässige Nettokreditaufnahme nicht um 3 Millionen € unterschreiten, sondern um ziemlich genau 25 %. Nach dem Ausführungsgesetz zur Schuldenbremse wäre nämlich eine Nettokreditaufnahme von 988 Millionen € zulässig, wir aber machen nur 730 Millionen € Schulden. 730 Millionen € sind immer noch zu viel, deshalb müssen wir auch von diesen Schulden runter. Aber wir sind ein Viertel besser, als die gesetzliche Grundlage vorgibt, und darauf sind wir stolz.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

In diesem Zusammenhang komme ich auf den Kollegen Schmitt und seinen Hinweis, die Rücklagenbildung und ihre Auflösung seien ein Taschenspielertrick. – Herr Kollege Schmitt, ich weiß nicht, was Sie unter Taschenspielertricks verstehen. Ich habe sie aber immer so verstanden, dass das Spiel nicht deshalb in der Tasche stattfindet, weil es mehr Spaß macht, sondern damit andere nicht sehen können, was gespielt wird. Wir machen es allerdings gnadenlos transparent, indem wir den Haushaltsabschluss veröffentlichen und sagen, wir stellen es in die Rücklage ein, um für schlechte Zeiten vorgesorgt zu haben, und machen es jetzt im Haushaltsplan wiederum transparent, indem wir das Geld wieder entnehmen. Das hat nichts mit Taschenspielertricks zu tun, sondern mit verantwortlicher, periodengerechter Zuordnung von Belastungen im Haushalt. Nichts anderes ist es, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Zuruf des Abg. Norbert Schmitt (SPD))

Lassen Sie mich noch zwei oder drei ergänzende Hinweise geben. Zur Diskussion um Asyl: nicht zur Kenntnis nehmen zu wollen, dass diese Zusatzanstrengungen in Summe fast 400 Millionen € betragen, die nicht nur das beinhalten, was heute noch auf dem Tisch liegt, nämlich die Ausweitung der Kapazitäten der Erstaufnahmeeinrichtung, sondern auch eine 15-prozentige Ausweitung der Pauschale, und eine Weiterleitung der zusätzlich kommenden Bundesmittel im Interesse der Kommunen. Wenn Sie beides zusammenrechnen, sind Sie jenseits der 70 Millionen €, die – im Gegensatz zu den Punkten, die wir mit den Kommunen diskutiert haben – zusätzlich für die Kommunen bzw. im Interesse der Kommunen verwendet werden.

Tun Sie doch nicht so, als könnten Sie mit den Argumenten, die vielleicht vor einem halben oder einem Dreivierteljahr von den Kommunen vorgetragen worden sind, noch Haushaltspolitik betreiben. Wir haben längst reagiert, wir gehen auf die Kommunen zu, und wir verbessern die Situation für die Flüchtlingsunterbringung vor Ort, und zwar massiv.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Noch einige weitere Anmerkungen. Herr Kollege Hahn trägt gebetsmühlenartig das besonders sparsame Verhalten der FDP-Ressorts in der letzten Legislaturperiode vor.

(Zuruf von der FDP: Mit Recht!)

Es ist wie immer nur ein Teil der Wahrheit. Ja, wir haben uns sehr konsensual verabredet, insbesondere in den Gerichtsstrukturen. Da ich selbst einmal Verantwortung im Justizressort getragen habe, weiß ich, dass es keine einfache Entscheidung war, die insbesondere der Kollege Hahn dort mit großer Konsequenz durchgesetzt hat und die ich nach wie vor für richtig halte.

Wahr ist aber auch, lieber Kollege Hahn, dass wir für die verabredeten Personaleinsparungen des Justizressorts dem Justizressort extra ein paar Jahre länger Luft lassen mussten, um es überhaupt realisieren zu können.

(Dr. h.c. Jörg-Uwe Hahn (FDP): Ja, aber warum denn?)

Es belastet noch heute das Justizministerium in der Frage, wie das neue Stellenabbauprogramm umgesetzt werden kann. Deshalb versuchen wir doch, die ganze Bandbreite von verantwortlicher Haushaltspolitik darzustellen. Das gehört an dieser Stelle auch dazu.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Der Kollege van Ooyen hat nicht nur seine Hemdfarbe nicht gewechselt, sondern auch sein Redemanuskript nicht. Es ist in jedem Jahr das Gleiche. Und jedes Mal findet sich die Landesvertretung in Berlin darin, Herr Kollege Kaufmann hat darauf hingewiesen. Ich habe eben noch einmal bei Immobilienscout nachgeschaut, ob die Thüringer Landesvertretung dort mittlerweile zum Verkauf steht – ich habe sie nicht gefunden. Vielleicht können Sie mir gelegentlich sagen, wo wir das finden. Wenn die zum Verkauf steht, dann fangen wir an, über diese Frage zu reden. Ich bin sehr gespannt, wie sich das weiterentwickeln wird, meine Damen und Herren.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN – Mathias Wagner (Taunus) (BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN): In Thüringen wollen sie sogar Stellen abbauen!)

Ach, die bauen auch Stellen ab. Ich hatte nur gelesen, dass die erste Maßnahme des sozialdemokratischen Innenministers in Thüringen darin bestand, die Kommunen ordentlich zu verärgern. Aber vielleicht beobachte ich die Thüringer Landschaft nicht so ganz richtig und vollständig.

(Zuruf des Abg. Thorsten Schäfer-Gümbel (SPD))

Wir haben nun einen Haushaltsplan in dritter Lesung zu beraten, der alle Voraussetzungen dafür bietet, im laufenden Jahr eine verlässliche, an den Grundsätzen der Konsolidierung orientierte Politik zu betreiben.

Gleichzeitig haben wir mit einem Rücklagenbestand nach der Entnahme am heutigen Tag für die Flüchtlingsunterbringung von ungefähr 250 Millionen € ausreichend Vorsorge, um für die Allfälligkeiten des Lebens gerüstet zu sein. Das ist richtig und notwendig. Wir sehen ja, plötzliche Haushaltsrisiken können über uns kommen, die wir vor vier, fünf oder sechs Wochen so noch gar nicht absehen konnten. Das ist in den heutigen Zeiten sicherlich sehr viel volatiler geworden, als es vielleicht vor zehn oder 15 Jahren der Fall war.

Dafür sind wir gerüstet, und wir werden diesen Konsolidierungsweg weitergehen. Wir werden in den nächsten Wochen beginnen, mit den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Ressorts über den Haushaltsplan des Jahres 2016 zu diskutieren. Wir werden uns genau entlang der Linie der

mittelfristigen Finanzplanung bewegen. Wir werden die Schuldenbremse einhalten. Wir werden sie schneller einhalten, als es das Ausführungsgesetz vorschreibt.

(Beifall bei der CDU)

Das ist die Aufgabe für diese Generation der Mitglieder des Hessischen Landtags, die wir partnerschaftlich – wie wir auch diesen Haushaltsplan auf den Weg gebracht haben – in den Griff bekommen, meine Damen und Herren.

Dieser Weg ist nicht einfach. Wie auch die Debatte gezeigt hat, ist er durchaus steinig. Überall nur mehr zu fordern, wie es die Sozialdemokraten in diesem Hause tun, ist einfach und banal. Schwerpunkte zu setzen und den Menschen zu sagen, es gibt an dieser Stelle nicht mehr, das ist herausfordernd. Aber es ist verantwortliche Politik, und für die stehen wir, für die steht diese Koalition, für die steht sie mit dieser Arbeit. – Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Herr Staatsminister Schäfer. – Damit sind wir am Ende der Aussprache.

Ich bitte Sie nun um Aufmerksamkeit. Wir kommen zur Abstimmung in der dritten Leistung über den Gesetzentwurf zum Haushalt 2015 in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 19/1505 zu Drucks. 19/1228 zu Drucks. 19/1001.

Nach § 19 Abs. 2 GOHLT ist am Schluss der dritten Lesung zunächst über vorliegende Änderungsanträge abzustimmen. Sodann wird über den Gesetzentwurf im Ganzen, gegebenenfalls mit den im Verlauf der dritten Lesung beschlossenen Änderungen, abgestimmt. Die Schlussabstimmung erfolgt in der dritten Lesung.

Ich lasse zunächst über den Änderungsantrag der Fraktion der FDP, Drucks. 19/1531, abstimmen. Wer dafür ist, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen FDP, SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Die Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt worden.

Ich rufe den Änderungsantrag der FDP, Drucks. 19/1532, auf. Wer diesem Änderungsantrag zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind FDP, SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Drucks. 19/1533, ebenfalls ein Änderungsantrag der FDP. Wer stimmt dafür? – Das sind FDP, SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag abgelehnt.

Ich rufe den Änderungsantrag der FDP, Drucks. 19/1534, auf. Wer ihm zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – FDP, SPD und DIE LINKE. Wer stimmt dagegen? – CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Damit ist dieser Änderungsantrag ebenfalls abgelehnt worden.

Jetzt lasse ich über die Änderungsanträge der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN abstimmen. Ich rufe Drucks. 19/1537 auf. Wer zustimmen möchte, den

bitte ich um das Handzeichen. – Das sind alle Fraktionen im Hessischen Landtag, damit einstimmig.

Ich rufe die Drucks. 19/1538 auf. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind ebenfalls alle Fraktionen im Hessischen Landtag, und damit einstimmig.

Drucks. 19/1539. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ebenfalls alle Fraktionen im Hessischen Landtag.

Drucks. 19/1540. Wer zustimmen möchte, den bitte ich um das Handzeichen. – Ebenfalls alle Fraktionen des Hessischen Landtag, einstimmig.

Damit sind diese Änderungsanträge angenommen.

Wir kommen nun zur Schlussabstimmung in dritter Lesung. Wer ist für die Annahme des Gesetzentwurfs mit den soeben beschlossenen Änderungen? Ich bitte um das Handzeichen. – Das sind die Fraktionen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer ist dagegen? – SPD, FDP und die Fraktion DIE LINKE. Enthaltungen gibt es nicht. Damit ist dieser Gesetzentwurf angenommen worden.

(Anhaltender lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank. Sie dürfen gleich noch einmal klatschen. – Damit ist der Gesetzentwurf in der Fassung der Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses, Drucks. 19/1505, und mit Berücksichtigung der angenommenen Änderungsanträge mit den Stimmen von CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN gegen die Stimmen von SPD, DIE LINKE und FDP in dritter Lesung angenommen worden und damit zum Gesetz erhoben.

(Lebhafter Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir haben noch eine Abstimmung. Wir kommen zur Abstimmung über Punkt 36, die Beschlussempfehlung des Haushaltsausschusses zu dem Antrag der Landesregierung betreffend Finanzplan des Landes Hessen für die Jahre 2014 bis 2018, Drucks. 19/1506 zu Drucks. 19/1050. Wer ist dafür? Ich bitte um das Handzeichen. – Das sind CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN. Wer stimmt dagegen? – Das sind SPD, DIE LINKE und FDP. Damit ist diese Beschlussempfehlung so angenommen worden.

Meine sehr geehrten Damen und Herren, der Haushalt 2015 ist damit verabschiedet, und ich danke allen Beteiligten für die gute Zusammenarbeit. Vielen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir treten nun in die Mittagspause ein. Wir sehen uns wieder um 15:15 Uhr.

(Unterbrechung von 13:15 bis 15:17 Uhr)

Kolleginnen und Kollegen, die Sitzungsunterbrechung ist beendet. Wir fahren mit der Tagesordnung fort.

Noch eingegangen und auf Ihren Plätzen verteilt ist ein Dringlicher Antrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN betreffend Terminal 3 am Frankfurter Flughafen: Vorhaben kritisch prüfen, Drucks. 19/1559. – Die Dringlichkeit wird bejaht. Dann wird dieser Dringliche Entschließungsantrag Tagesordnungspunkt 50 und

kann, wenn dem nicht widersprochen wird, mit den Tagesordnungspunkten 35 und 48 aufgerufen werden.