Protokoll der Sitzung vom 05.02.2015

(Beifall bei der FDP)

Vielen Dank, Herr Kollege Lenders. – Das Wort hat für die SPD-Fraktion Frau Kollegin Müller (Schwalmstadt). Bitte sehr.

Herr Präsident, meine Damen und Herren! Wir haben es eben schon gehört: Geflügelpest, Maul- und Klauenseuche, Afrikanische Schweinepest – regelmäßig ist in den Medien von diesen Tierseuchen zu lesen, von deren Ausbreitung. Fast könnte man geneigt sein, das Auftreten der Tierseuchen als schicksalhaft hinzunehmen. Aber es gibt Gründe dafür, warum gerade unsere modernen, global agierenden Wirtschaftskreisläufe gegenüber Tierseuchenbedrohungen

besonders anfällig sind. Es gibt auch die Möglichkeit, dem Auftreten dieser Tierseuchen wirksam vorzubeugen. Das geht durch Prävention, möglichst engmaschige Kontrollen in den Ställen und Tiertransporten sowie ein umfassendes Monitoring.

(Beifall bei der SPD)

Die heutige erste Lesung gibt mir allerdings auch Gelegenheit, denjenigen zu danken, die für Präventions- und Kontrollarbeit im großen Maße zuständig sind – nämlich den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern in unseren Veterinärämtern. Uns muss bewusst sein, dass wir für diese Aufgabe vor allem qualifiziertes und motiviertes Personal benötigen, und zwar in ausreichender Zahl.

Leider wirkt sich hier die Unterfinanzierung der Kommunen durch die Landesregierung kontraproduktiv aus. So muss es häufig bei Stichproben bleiben, wo eine hohe Kontrolldichte sinnvoll, wünschenswert und überaus wichtig wäre.

(Beifall bei der SPD)

Warum ist diese Arbeit so wichtig? Bei vielen der gegenwärtig weltweit auftretenden Tierseuchen haben wir es mit Krankheiten zu tun, die verheerende Auswirkungen auf die Tierbestände haben können. Schlimmstenfalls kann – auch das wissen wir – die menschliche Gesundheit betroffen sein. Insofern sprechen wir bei diesem Thema gleichermaßen von Tierschutz, Gesundheitsschutz und Verbraucherschutz.

Die intensive Tierhaltung, die sich teils in enorm großen Mastanlagen abspielt, leistet diesem Problem natürlich Vorschub. Viele Tiere auf engstem Raum – das ist ein guter Nährboden für Erreger. Die Verbreitungswege werden kürzer und gefährlicher.

Diese Entwicklung lässt sich nicht isoliert von den weltweiten Wirtschaftskreisläufen betrachten. Die globalisierten Agrarmärkte setzen kleine und mittlere Produzenten unter Druck; eine Tendenz zur einseitigen und intensiven Tierzucht entsteht; und die großen Bestände führen im Seuchenfall zu erheblichen medizinischen und wirtschaftlichen Problemen – ein Teufelskreis.

(Beifall bei der SPD)

Unterbrechen lässt sich dieser Teufelskreis letztlich nur durch einen Umdenkungsprozess, indem regionale Wirtschaftskreisläufe und artgerechte Tierhaltung nachhaltig gestärkt werden. Dabei dienen regionale Wirtschaftskreisläufe sowohl dem Tier- als auch dem Verbraucherschutz. Wenn lange Tiertransporte vermieden werden und ausreichend Fläche zur Haltung von Tieren zur Verfügung steht, ist das der Tiergesundheit förderlich. Umgekehrt führt eine solche Regionalisierung auch zur Information und zur Transparenz gegenüber den Verbrauchern. Man hat einen konkreten Bezug zur Herkunft der Lebensmittel. Regional ist es viel leichter möglich, sich z. B. über Haltungsbedingungen zu unterrichten oder Verbesserungen einzufordern.

Solange die Marktsituation aber so ist, wie sie ist, sind häufige, flächendeckende und effektive Kontrollen das wichtigste Mittel beim Kampf gegen Tierseuchen – übrigens auch zum Tierschutz. Auch benötigen wir regelmäßige Schulungen des Personals in den Maßnahmenplänen, als Vorsorge für den Ernstfall.

Sicherlich ist eine hessische Taskforce zur Tierseuchenbekämpfung hier ein Schritt in die richtige Richtung, aber er

bleibt ein Muster ohne Wert, wenn nicht die Behörden in der Breite, in den Gemeinden und Kreisen durch das Land finanziell und personell besser ausgestattet werden.

(Beifall bei der SPD)

Anschließend noch zwei Anmerkungen zum vorliegenden Gesetzentwurf. Das neue Tiergesundheitsgesetz, über dessen hessisches Ausführungsgesetz wir hier sprechen, setzt verstärkt auf Prävention. Die SPD-Fraktion hätte sich gewünscht, dass der Gesetzentwurf für Hessen dies deutlicher nachvollziehen lässt. Bei Einbringung dieses Gesetzentwurfs sehen meine Fraktion und ich den Bedarf, im Ausschuss nochmals tiefer einzusteigen, z. B. bei den Rahmenvereinbarungen, die Dienstleister zur Tötung von Tieren festlegen. Herr Lenders, da geht es uns genau wie Ihnen. Hier interessiert uns ganz besonders die Anforderung an die Dienstleister, und wie diese, auch im Interesse des Tierschutzes, sichergestellt werden können.

(Beifall der Abg. Lisa Gnadl (SPD))

Ich sehe also Beratungsbedarf im Ausschuss. Ich freue mich auf die Beratung und bedanke mich herzlich.

(Beifall bei der SPD)

Vielen Dank, Frau Kollegin Müller. – Als Nächste bitte Frau Kollegin Hammann, BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren, liebe Kolleginnen und Kollegen! Das Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene löst das bis Mai 2014 geltende Tierseuchengesetz ab. Wie man unschwer am Namen erkennen kann, liegt der Fokus hier auf der Prävention von Tierkrankheiten und -seuchen. Das ist auch richtig so.

Sie alle wissen: Angesichts der Globalisierung der Märkte kommt der Prävention von Tierseuchen eine immer größere Bedeutung zu. Der Handel mit Tieren und auch mit tierischen Produkten innerhalb der EU und mit Drittstaaten ist stetig gestiegen und wird auch weiterhin steigen. Daher sind die Vorkehrungen zum Schutz der Verbraucher und der Nutztiere absolut notwendig. Ich nenne nur zwei Begriffe: Maul- und Klauenseuche und Geflügelpest. Es gilt, denen entgegenzuwirken, gerade durch Prävention.

Sie wissen, diese Seuchen machen nun einmal an unseren menschengezogenen Grenzen nicht halt. Deshalb ist es auch richtig, dass die Bundesregierung hier gehandelt hat und durch dieses Gesetz für Verbesserungen sorgen will, um die Ausbreitung von Seuchen frühzeitig zu unterbinden. Die Ausführung obliegt jedoch den Ländern. Darüber haben wir eben schon gesprochen. Deshalb ist es notwendig, dass gerade diese redaktionellen Änderungen, die Aktualisierungen in unseren beiden Gesetzen, die wir haben, vorgenommen werden.

Beispielsweise ist es geregelt, dass es bei unterschiedlichen Einschätzungen zwischen dem Tierhalter und der Behörde, ob ein Krankheitsfall nun eine Tierseuche ist, zu einer Überprüfung kommt. Das wird über die nun vorliegenden Gesetzentwürfe festgehalten. Denn es kann durchaus sein, dass es hier unterschiedliche Meinungen zwischen der Behörde und dem Tierhalter gibt: im Hinblick auf die Notwendigkeit einer Keulung. Auch ein Tierhalter muss die

Möglichkeit haben, dass dies überprüft wird. Diese Überprüfungsmöglichkeit soll auch eingeräumt werden. Dafür kann er ein Gutachten eines approbierten Tierarztes einholen. Wenn es wirklich gravierende Meinungsunterschiede gibt, kann die Behörde ein weiteres Gutachten dazu einfordern.

Ich denke, das ist in unser aller Sinne. Sie wissen ganz genau, wie viele Tiere bei einer Keulung zu Tode kommen. Es ist eine gute und ausgewogene Regelung, die hier getroffen wird. Sie ist sowohl im Sinne der Tierbesitzer als auch des Gesundheitsschutzes.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und der CDU)

Ich finde es gut, dass hier eine Instanz eingerichtet wird, die eine Überprüfung solch drastischer Maßnahmen vorsieht, gerade im Sinne dieser wirtschaftlichen Interessen auch der Tierhalter, aber auch im Sinne eines ethisch vertretbaren Umgangs mit den Tieren.

Weiterhin ist in diesem Gesetzentwurf, in dieser Änderung, auch die Datenübertragung der Ergebnisse und Maßnahmen über den Vollzug des Tiergesundheitsrechts zwischen den Behörden und dem Landesbetrieb Hessisches Landeslabor neu geregelt, um diese Maßnahmen und Ergebnisse für die Tiergesundheit zu dokumentieren bzw. auch zu überwachen.

Frau Ministerin Hinz hat dies schon angesprochen. Ich glaube, das ist ganz sinnvoll, denn durch diese Erkenntnisse und durch eine bessere Überwachung können Tierseuchen verhindert werden.

Für den Fall eines größeren Tierseuchenausbruchs werden Rahmenvereinbarungen mit den Firmen abgeschlossen, damit der Schaden finanziell kalkulierbar wird. Das dient dazu, die erforderlichen Maßnahmen – die leider auch die Tötung der Tiere einschließen –, rechtskonform durchzuführen, um eine weitere Verbreitung der Seuche zu verhindern oder schnellstmöglich zu beenden. Es geht aber auch darum, dass solche Maßnahmen nur dann angeordnet werden dürfen, wenn keinerlei Zweifel an ihrer Notwendigkeit besteht.

Mit dem Tiergesundheitsgesetz geht selbstverständlich auch die Verantwortung der Landwirte einher, ihre Tiere vor Krankheiten zu schützen. Sie müssen geeignete Sicherungsmaßnahmen treffen, damit Krankheiten in ihrem Tierbestand nicht ausbrechen. Sie können die Tiere sicher nicht vor allem schützen, aber Sie müssen bedenken: Wenn ein Tier in Massentierhaltung aufgezogen wird, unter unzureichenden Bedingungen gehalten wird, dann führt das zu schweren Problemen, wenn im Bestand eine Krankheit ausbricht. In diesem Fall greift der Gesetzentwurf der Landesregierung, der ausgewogen den Schutz der Verbraucherinnen und Verbraucher, den Schutz vor der Ausbreitung von Tierseuchen sowie die Interessen der Tierhalter im Auge behält. Eine Tierseuche bedeutet immer einen immensen wirtschaftlichen Schaden für die Tierhalter. Ich glaube, es ist unser aller Anliegen, dies zu verhindern.

Lassen Sie mich abschließend Folgendes sagen. Für uns GRÜNE gehört zum Gesundheitsschutz für Nutztiere selbstverständlich eine Tierhaltung, die sich an den Bedürfnissen der Tiere orientiert, also eine Haltung, die sich den Tieren anpasst – nicht umgekehrt, wie das oft der Fall ist. Werden Tiere artgerecht gehalten, dient das der Tiergesundheit. Aus diesem Grunde haben wir von der Koalition

den „Runden Tisch Tierwohl“ eingerichtet, der genau diesen Fragestellungen nachgehen wird. Das sind wir den Tieren schuldig, denn das Wort „Nutztier“ beinhaltet einerseits das Wort „Nutzen“, andererseits aber auch die ethische Verantwortung gegenüber dem Tier.

(Beifall bei dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN und bei Abgeordneten der CDU)

Vielen Dank, Frau Kollegin Hammann. – Weitere Wortmeldungen liegen mir nicht vor. Damit ist die Aussprache beendet.

Der Gesetzentwurf wird an den Ausschuss für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz überwiesen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 5 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Fraktion der SPD für ein Hessisches Gesetz zur Verwirklichung der Gleichberechtigung von Frauen und Männern – Drucks. 19/1509 –

Das Wort hat Frau Kollegin Gnadl, SPD-Fraktion.

Herr Präsident, meine sehr geehrten Damen und Herren! Die SPD-Fraktion ist überzeugt, dass wir in Hessen ein neues und wirksames Gleichberechtigungsgesetz brauchen, das seinen Zweck effektiv erfüllt.

(Beifall bei der SPD und bei Abgeordneten der LIN- KEN)

Das HGlG führt in seiner jetzigen Fassung nicht dazu, dass die Benachteiligung von Frauen bei der Besetzung von Führungspositionen abgebaut wird. Das liegt vor allem daran, dass dieses Gesetz, das vor gut 20 Jahren durch eine sozialdemokratische Ministerin in Hessen eingebracht wurde, einen gewaltigen Fortschritt darstellte und eine bundesweite Vorbildfunktion hatte, seit 1999 substanziell nicht mehr fortentwickelt wurde, sondern von den CDU-Landesregierungen in den vergangenen 15 Jahren systematisch ausgehöhlt wurde.

(Beifall bei der SPD)

Die Zahl von Frauen in Führungspositionen hat sich in den letzten Jahren nicht erhöht. Frauen sind nach wie vor deutlich unterrepräsentiert, beispielsweise auf der Abteilungsleiterebene. Das hat auch eine neue Anfrage unsererseits ergeben. 2014 waren von den 56 Abteilungsleiterstellen nur neun mit Frauen besetzt. Es gibt Ministerien, deren Führungsriegen komplett frauenfreie Zonen sind, z. B. das CDU-geführte Innenministerium und das grün geführte Wirtschaftsministerium.

Die vorhandenen Chancen, den Frauenanteil auf der Ebene der Abteilungsleiter zu erhöhen, wurden in den vergangenen Jahren nicht genutzt. So wurde beispielsweise eine neu zu besetzende Abteilungsleitung im Innenministerium wiederum mit einem Mann besetzt; im Sozialministerium wechselte die Führung einer Abteilung von einer Frau zu einem Mann. Auch in Hessen sind die Frauen sehr gut ausgebildet, aber der Aufstieg in Führungsfunktionen ist nach

wie vor steinig und schwer, insbesondere im öffentlichen Dienst.

(Beifall bei der SPD)

Ein Politikwechsel ist auch von dieser neuen schwarz-grünen Landesregierung nicht zu erwarten. Das sieht man schon daran, dass Sie selbst mit schlechtem Beispiel vorangehen: Hinsichtlich der Besetzung des Kabinetts ist mittlerweile sogar eine Verschlechterung im Vergleich zu der letzten CDU/FDP-Landesregierung zu verzeichnen.