Protokoll der Sitzung vom 05.02.2015

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Wir können jetzt mehr und bessere Beratung an mehr Orte zu mehr Zeiten gewährleisten. Wir können auch digitale Beratung in Hessen anbieten. Ich glaube, dass das im Verbraucherschutz für Hessen ein echter Fortschritt ist. Das Konzept entfaltet auch eine doppelte Wirkung. Wir stärken die Verbraucherorganisationen, die für das Land Hessen verlässliche Partner sein wollen und sollen.

Sie erhalten neue Planungssicherheit und neue Handlungsspielräume. Und wir stärken die Verbraucherinnen und Verbraucher, damit sie hoffentlich auf Augenhöhe agieren können, wenn sie z. B. Verträge abschließen für Versicherungen und Ähnliches. Auch dies ist aus meiner Sicht notwendig.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Es wird neue Beratungsangebote in der Fläche geben. Ich habe dazu schon einmal genannt: Alsfeld, Frankenberg, Gelnhausen, Herborn und Stadtallendorf. Das sind Gebiete, wo wir bislang nicht präsent waren. Das heißt, die ländli

chen Gebiete werden erreicht. Das ist ein Fortschritt. Man muss nicht mehr so weite Wege zurücklegen.

Mir ist besonders wichtig, dass wir einen Standort haben werden – alle neuen Beratungsstellen werden vom DHB eröffnet werden –, einen neuen sechsten Standort in Wetzlar-Niedergirmes. Das ist mir deshalb so wichtig, weil sich der DHB vorgenommen hat, eine Zielgruppe besonders anzusprechen, die wir glauben auch besonders ins Auge nehmen zu müssen, und zwar Menschen mit Migrationshintergrund, die nicht unbedingt in eine Beratungsstelle gehen, wenn sie weiter weg ist.

Wir wollen Erfahrung sammeln, wie das funktionieren kann, um diese Erfahrung auch für andere Beratungsstellen nutzen zu können. Es ist wichtig, egal welcher Herkunft, welcher kultureller Prägung, welcher Tradition, auch welcher Bildung: Menschen sollen dieses Beratungsangebot annehmen können.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Die Verbraucherzentrale Hessen ist der zweite Partner, mit dem wir gemeinsam arbeiten. Hier ist schon genannt worden, dass die Verbraucherzentrale in Wiesbaden ihre Geschäftsstelle auch so ausbauen will, dass es einer Landeshauptstadt gemäß ist und dass sie vor allen Dingen nicht nur das digitale Angebot, sprich: die E-Mail-Beratung, endlich in Hessen ansiedeln will – ich glaube, das ist ein überfälliger Schritt –, sondern dass sie die Rechtsberatung ausbauen will und eventuell auch Musterprozesse führen kann.

Das ist durchaus auch wichtig. Das können wir von Landesseite nicht unbedingt. Frau Löber hat das Vorgehen auch kritisch gesehen, dass die Verbraucherzentralen alles für das Land regeln sollen. Nein, im Gegenteil gibt es Gesetze, die demokratisch beschlossen werden. Aber es gibt auch auf dem Markt Anbieter, die diese Gesetze missachten oder so auslegen, dass man ihnen nicht so gut beikommt.

Natürlich ist es wichtig, dass sich Menschen auch Verbraucherzentralen zunutze machen können, um solche Musterprozesse zu führen, weil das auch der Rechtsfindung dient. Ich halte das für ein gutes Unterfangen, wenn die Verbraucherzentrale, die bundesweit diesen Schwerpunkt bekommen hat, künftig auch dies ausfüllen kann.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Meine Damen und Herren, das alles kostet Geld. Ich finde das wirklich einen guten Punkt, dass wir sagen können: Es gibt fast 30 % auf einen Schlag mehr. Andere hätten gern für ihren Haushalt, dass sie für einen Punkt sagen könnten, es gäbe fast 30 % mehr.

Wir haben das mit den Verbraucherorganisationen gut diskutiert. Wir haben das Konzept partnerschaftlich entwickelt. Das ist richtig gut gelaufen. Wir sagen auch, es gibt nicht nur Geld, sondern wir erwarten auch etwas: natürlich den Ausbau der Beratungsstellen, aber auch die Sicherung der Qualität. Es muss letztlich egal sein, ob ich zum DHB oder zur Verbraucherzentrale gehe. Ich muss gleichwertig qualitativ hohe Beratung bekommen. Das ist das eine. Die Fortbildung muss entsprechend qualitativ gut gewährleistet werden.

Dazu haben sich die Verbraucherorganisationen verpflichtet. Ich finde, das ist ein guter Schritt hin zu mehr Verbraucherschutz. Ich freue mich auf die weitere gute Zusammenarbeit mit den Verbraucherorganisationen. Wenn in den nächsten Jahren mehr geht, dann werden wir auch noch ein Stück weit zulegen. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Vielen Dank, Frau Ministerin Hinz. – Mir liegen keine Wortmeldungen mehr vor. Damit ist die Debatte zu diesem Tagesordnungspunkt erledigt.

Es ist keine Überweisung an den Ausschuss beantragt. Wir kommen damit zur Abstimmung über den Entschließungsantrag der Fraktionen der CDU und BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN, Drucks. 19/1295. Wer dem Entschließungsantrag zustimmt, den bitte ich um das Handzeichen. – Das sind die Mitglieder der Fraktionen der CDU und der GRÜNEN. Gegenstimmen? – Gegenstimmen gibt es keine. Enthaltungen? – Es enthält sich der Rest der Abgeordneten. Damit ist der Entschließungsantrag beschlossen.

Ich rufe Tagesordnungspunkt 3 auf:

Erste Lesung des Gesetzentwurfs der Landesregierung für ein Gesetz zur Änderung der Hessischen Ausführungsgesetze zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tierseuchengesetz – Drucks. 19/1281 –

Wer bringt ihn ein? – Ich nehme an, das ist Frau Ministerin Hinz. Bitte sehr, Sie haben das Wort.

Ich habe gerade gedacht, die Stimme sei eine andere. – Herr Präsident, meine Damen und Herren Abgeordneten! Es gibt seit 2014 ein neues Bundesgesetz, das Tiergesundheitsgesetz. Es löst das Tierseuchengesetz ab. Die bewährten Maßnahmen zur Bekämpfung der Tierseuchen, wie etwa die Anzeigepflicht oder die Entschädigung für Tierverluste, bleiben erhalten.

Da die Tierseuchen im Zeitalter der Globalisierung im schlimmsten Fall nur einen Langstreckenflug entfernt sind – das haben wir jetzt wieder mit der Vogelgrippe erlebt –, ist es gut, dass das Bundesgesetz vorsieht, dass das nationale Referenzlabor, das Friedrich-Loeffler-Institut, die weltweite Tierseuchensituation beobachtet und rechtzeitig warnen soll. Aber auch die Prävention rückt im Bundesgesetz stärker in den Fokus. Künftig wird beispielsweise ein Monitoring über den Gesundheitsstatus der Tiere möglich sein.

Wichtig ist, dass aufgrund des Tiergesundheitsgesetzes eine Anpassung des hessischen Gesetzes notwendig ist. Wir haben zwei Änderungen vorgesehen. Wir nutzen die Gelegenheit, um mehr zu tun, als einfach nur die Erfordernisse des Bundes umzusetzen.

Konkret heißt das: Wir wollen besser vorbereitet sein, wenn eine Tierseuche ausbricht und Tötungen angeordnet werden müssen. Weil das so kompliziert ist, wollen wir gesetzlich regeln, dass Behörden Rahmenvereinbarungen mit

Dienstleistern abschließen können, die im Ernstfall vom Tierhalter in Anspruch genommen werden. Das macht die Kosten für das Land und die Tierseuchenkasse kalkulierbar und berücksichtigt Tierschutz- und arbeitsrechtliche Bestimmungen.

Auch an anderer Stelle legen wir die Latte höher, als der Bund es tut. Im Bundesgesetz ist die Tätigkeit des sogenannten approbierten Tierarztes vorgesehen. Das heißt, nach Abschluss des Staatsexamens wird das verliehen. Dann kann man sich Tierarzt nennen und praktizieren.

Wir wollen die Qualität derjenigen, die die Aufgaben zu erfüllen haben, verbessern und eine Zusatzqualifikation verlangen, nämlich die für die Amtstierärzte. Sie sollen nach dem hessischen Gesetz die Aufgaben des öffentlichen Veterinärwesens übernehmen und sollen deshalb zusätzlich zur Approbation eine staatliche Prüfung für den höheren Veterinärdienst ablegen. Wir setzen also auf das Wissen und die Erfahrung unserer Amtstierärztinnen und Amtstierärzte. Sie sind gerade bei der Prävention Spezialisten. Deswegen halten wir es für sinnvoll, dass auch künftig eine hohe Qualität gewährleistet wird.

Ein letzter Punkt. Der Landesbetrieb Hessisches Landeslabor ist ein Qualitätsdienstleister hohen Ranges. Das Land hat viel Geld in eine moderne Ausstattung investiert. Das braucht keinen Vergleich zu scheuen. Das Personal ist hoch qualifiziert. Ich bin sehr dankbar, dass das Landeslabor bei den Vogelgrippefällen, die in anderen Bundesländern vorkamen, das Monitoring sehr gut durchgeführt hat. Wir wollen diesen Qualitätsstandard auch weiterhin nutzen. Das Landeslabor soll alle amtlich angeordneten Untersuchungen hinsichtlich der Tierseuchen und der Prävention durchführen.

Mit den vorliegenden Änderungen können wir die Tierhaltung in Hessen sichern und die Prävention stärken.

Das ist für Sie als Abgeordnete vielleicht noch wichtig: Die Kommunalen Spitzenverbände und die Berufsverbände sowie die Interessengruppen der Nutztierhalter haben dem Gesetzentwurf in der Verbandsanhörung zugestimmt. Deswegen hoffe ich, dass es im Ausschuss eine entspannte Diskussion geben wird. – Herzlichen Dank.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Frau Ministerin, vielen Dank. – In der Aussprache erhält als Erster Herr Kollege Dietz für die CDU-Fraktion das Wort.

Sehr geehrter Herr Präsident, verehrte Kolleginnen und Kollegen! Ich danke Frau Staatsministerin Hinz für die Einbringung des Entwurfs der Ausführungsgesetze zum Tierische Nebenprodukte-Beseitigungsgesetz und zum Tierseuchengesetz. Wie schon am Namen des Gesetzentwurfs unschwer zu erkennen ist, handelt es sich dabei um ein recht technisches Gesetzeswerk, dessen Regelungen glücklicherweise nicht häufig zur Anwendung kommen müssen und von dem deshalb nicht viele Bürger unseres Landes betroffen sein werden.

Worum geht es eigentlich? – Es wird mit diesem Gesetz darum gehen, im Falle des Ausbruchs einer Tierseuche in Hessen schnell, koordiniert, effizient und damit im Interesse aller handeln zu können. Zum Glück wurden wir in Hessen in der Vergangenheit von Tierseuchen größerer Art weitgehend verschont. Trotzdem müssen wir den damit verbundenen Gefahren begegnen. Erst jüngst hatten wir wieder Fälle von Vogelgrippe in Norddeutschland. Auch die Diskussion um die Afrikanische Schweinepest, die vor unserer östlichen Tür steht, ebbt nicht ab.

Klare und nachvollziehbare Regelungen im Umgang mit solchen Tierseuchen sind deshalb für uns in Hessen dringend notwendig. Sie sind für die Gesellschaft notwendig, weil wir eine Aufgabe und eine Verantwortung für die Gesundheit der Menschen und der Tiere unseres Landes haben. Im Zeitalter der Zoonosen – das heißt, dass Krankheiten von Tieren durchaus auf den Menschen übergehen – ist das auch eine Art präventiver Gesundheitsschutz für die Menschen.

Die Regelungen sind auch für die Tierhalter notwendig, weil über den ideellen Wert hinaus gerade für die tierhaltenden Landwirte die Tiere die Existenzgrundlage darstellen. Der Staat hat gerade auch für diese hessischen Bäuerinnen und Bauern eine Verantwortung. Er hilft seit vielen Jahren erfolgreich, insbesondere über die gute Arbeit der hessischen Tierseuchenkasse.

Aber gerade weil es um die Gesundheit der Gesellschaft und um Landesgelder geht, haben wir die Verantwortung dafür, dass effiziente Regelungen getroffen werden, die im Ernstfall eine konsequente, schnelle und effiziente Maßnahmenumsetzung sicherstellen. Zum Glück klappt das in Hessen schon lange sehr gut und unproblematisch. Ich glaube, dass wir deshalb einvernehmlich sagen können, dass sich die hessischen Regeln im Grundsatz bewährt haben. Aus diesem Grund sind in dem vorliegenden Gesetzentwurf für eine Änderung der Ausführungsgesetze auch nur kleinere Anpassungen notwendig.

Eigentlicher Anlass der Gesetzesnovelle ist das neue Tiergesundheitsgesetz auf Bundesebene, welches Anpassungen im hessischen Ausführungsgesetz erfordert. Ich möchte nur wenige Details ansprechen.

In einigen Fällen werden wir die Position der Landwirte stärken. Denn diese wissen oft am besten, wie sie mit ihren Tieren umzugehen haben. Außerdem müssen wir berücksichtigen, dass es sich bei den Tieren um das Eigentum und die Existenzgrundlage vieler hessischer Landwirte handelt.

Gleichzeitig haben wir die Verantwortung, für einen effizienten und sicheren Vollzug zu sorgen. Denn für uns steht immer noch die Gesundheit der Menschen und der Tiere an erster Stelle. Deshalb haben wir schon lange erfolgreich eine Rahmenvereinbarung mit Unternehmen, die im Ernstfall das nötige Equipment und das nötige Personal verfügbar haben, um schnell, konsequent und effizient reagieren zu können.

Zuletzt werden wir die Arbeit des Landesbetriebs Hessisches Landeslabor stärken. Denn dieser Landesbetrieb stellt seit Jahren sehr gute, schnelle und zuverlässige Arbeit zu angemessenen Preisen bereit. Ich hoffe, dass, der guten Tradition folgend, auch diese kleinen Anpassungen am Tierseuchengesetz und am Tierische NebenprodukteBeseitigungsgesetz möglichst die Zustimmung des ganzen Hauses erhalten werden, und freue mich in diesem Zusammenhang auf die weiteren Beratungen im Ausschuss.

(Beifall bei der CDU und dem BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN)

Herr Kollege Dietz, vielen Dank. – Als Nächster spricht bitte Herr Lenders für die FDP-Fraktion.

Sehr geehrter Herr Präsident, meine Damen und Herren! Frau Staatsministerin, Sie haben es bei der Einbringung gerade schon gesagt. Sie wollen bei dem Ausführungsgesetz die Messlatte etwas höher zu dem legen, was der Bund eigentlich fordert. Nehmen Sie es mir nicht übel, dass ich gerade diese Dinge sehr kritisch betrachte. Da geht es gerade darum, was die Frage der Rahmenvereinbarungen anbelangt. Es ist uns allen schon bewusst, dass, wenn ein Betrieb vom Keulen schwer getroffen ist, er in seiner Existenz gefährdet ist. Ich kann im Moment nicht abschätzen, welche Auswirkungen eine solche Rahmenvereinbarung dann haben wird, welche Wirkung sie entfalten wird.

Deshalb ist es sicherlich richtig, dass wir in eine Anhörung dazu hineingehen, um die richtigen Informationen zu bekommen. Sie haben es schon gesagt: Die Verbände haben sich positiv geäußert, sie hätten keine Probleme damit. Dann werden sie das in der Landtagsanhörung sicherlich auch so darlegen können.

Ich bin durchaus bereit, mich mit meiner kritischen Grundeinstellung vom Gegenteil überzeugen zu lassen.

Kollege Dietz hat es schon angesprochen: Das andere ist das Thema Eigentumsrecht. Auch da müssen wir sicherlich in eine Abwägung hineingehen: Wie stark sind die Eigentumsrechte von Tierhaltern betroffen? Inwieweit muss aber auch ein solches Grundrecht eingeschränkt werden, wenn es tatsächlich zu einem solchen schlimmsten Fall kommt?

Die Zusatzqualifizierung und das Landeslabor – das sind zwei andere Punkte, die sicherlich ebenfalls in der Anhörung Raum finden werden. Von dieser Stelle aus kann ich das heute nicht beurteilen. Wenn es aber im Sinne der Landwirte, im Sinne einer vernünftigen Tierhaltung um ein gutes Risikomanagement geht – im schlimmsten Falle –, dann sollte man dafür zu einer vernünftigen Gesetzgebung kommen. Die werden dann sicherlich auch alle mittragen können. – Vielen Dank.

(Beifall bei der FDP)